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2-2007 PDF - EISMANN Rechtsanwälte

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BETRIEBSFÜHRUNG> Fortsetzung von Seite 2Wichtig:Die Speicherung der E-Mails im Ordner„Gesendete Objekte“ reicht nicht aus.Diese Ordner sind unsortiert und werden oftnach einiger Zeit gelöscht, ohne die Aufbewahrungsfristeneinzuhalten. Daher müssenalle E-Mails rechtzeitig und richtig archiviertwerden. Prüfen Sie daher die Praxis in IhremBetrieb. Probleme ergeben sich oft, wennneue Software angeschafft wird.Was sind Geschäftsbriefe oderHandelsbriefe?Aufbewahrungspflichtig sind Angebote,Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Korrespondenzzu Projektabwicklung, Rechnungen,Stornierungen oder Kündigungen.Nicht aufbewahrungspflichtig sind Werbesendungen,Prospekte und Angebote, diezu keinem Geschäftsabschluss geführt haben.Für Rechnungen per E-Mail gelten besondereVorschriften hinsichtlich des Vorsteuerabzuges:Hierzu ist erforderlich, dass- die Rechnung per E-Mail eine qualifizierteelektronische Signatur aufweisen mussund- „revisionssicher“ archiviert werden muss.D. h., dass die Dokumentation derSignaturprüfung, der Signaturprüfschlüsselund das Zertifikat gleichzeitigaufbewahrt werden müssen.Pfändungsschutz der Altersvorsorge von SelbstständigenNeuregelung ab 01.04.<strong>2007</strong>Die Lücken im bisherigen Recht:Während bei Arbeitnehmern in Abhängigkeitvon der Anzahl der unterhaltsbedürftigenAngehörigen durch die gesetzlichen sog.Pfändungsfreigrenzen das Existenzminimumzum großen Teil gesichert ist, bestand fürSelbstständige, die ihre Alterversorgungüberwiegend allein und privat finanzieren,bislang kein wirksamer Pfändungsschutz.Bislang waren auch die Rücklagen für denLebensabend dem Zugriff der Gläubigerausgesetzt. Auf diesen Missstand hat derGesetzgeber zwischenzeitlich reagiert undauch den Pfändungsschutz der Altersvorsorgevon Selbstständigen geregelt.Pfändungsschutz wird nunmehr bei Altersrentengewährt und zwar sowohl für dielaufenden Leistungen, als auch für dasangesparte Vorsorgevermögen. Der Gesetzgeberist mit seinem Bemühen, den Insolvenz-und Pfändungsschutz der Selbstständigenzu verbessern, jedoch lange nicht amZiel angekommen, denn die AbsicherungSelbstständiger für das Alter ist wesentlichvielschichtiger. Einige legen ihr Geldbeispielsweise in Immobilien an, andere inWertpapieren. Da für diese Vermögenswertekein Pfändungsschutz besteht, ist der Gesetzgeberweiterhin aufgefordert, den Pfändungsschutzzu verbessern.Reform der ErbschaftsteuerIn einem gemeinsamen Entschließungsantraghaben die Spitzen von UNION undSPD die Grundzüge der geplanten Erbschaftsteuerreformfestgeschrieben.Das Vererben von Häusern und Wohneigentum,dass der Erblasser selbst nutzt,soll auch künftig privilegiert sein.Die steuerliche Belastung größerer vererbterVermögen soll hingegen im Prinzip3…2/<strong>2007</strong>der Leistungsfähigkeit des Erben neubestimmt werden. Die Koalition will auchan dem geplanten Wegfall der Erbschaftsteuerbei der Übertragung von Unternehmenfesthalten, wenn die Erben denBetrieb 10 Jahre fortsetzen.Die Regierungskoalition hat hier aber nurdie wesentlichen Eckpunkte festgelegt. DerWeg bis zum ausformulierten Gesetz istnoch lang.Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungenin unseren aktuellen Informationenauf dem Laufenden halten.Weiterhin gilt auch hier unser Rat, vorgeplanten Vermögensübertragungen fachkundigenRat hinsichtlich der zivilrechtlichenund steuerrechtlichen Konsequenzen einzuholen.

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