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2-2007 PDF - EISMANN Rechtsanwälte

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Eismann und PartnerSteuerberatungsgesellschaftGablonzer Straße 4 • 95466 Weidenberg • Telefon 09278/77 09 20 • Telefax 09278/77 09 21 77Augustusburger Straße 233 • 09127 Chemnitz • Telefon 0371/75 02 70 • Telefax 0371/75 02 72 77Lessingweg 1 • 95447 Bayreuth • Telefon 0921/50 70 07 60 • Telefax 0921/50 70 07 77Veldensteiner Straße 29 • 92157 Pegnitz • Telefon 09241/97 20 • Telefax 09241/9 72 40www.eismann-partner.de<strong>EISMANN</strong>RechtsanwälteLessingweg 1 • 95447 Bayreuth • Telefon 0921/50 70 07 60 • Telefax 0921/50 70 07 77info@eismann-bayreuth.de • www.eismann-partner.deAKTUELLE INFORMATIONENDipl. - Kfm. Bernd EismannDipl. - Kfm. Rüdiger EismannBenjamin H. EismannDipl. - Ing. (agr.) Matthias BärDipl. - Kfm. Karl-Martin PoppWirtschaftsprüfer – SteuerberaterSteuerberaterRechtsanwaltSteuerberaterSteuerberaterRechtsbeistandAUS DEM INHALT 2/<strong>2007</strong>• IN EIGENER SACHE Seite 1– Wir stellen uns vor: Kanzlei <strong>EISMANN</strong> Rechtsanwälte• BETRIEBSFÜHRUNG Seite 2 - 3– Beschäftigung älterer Arbeitnehmer - Zuschüsse durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)– E-Mail-Archivierung – Anforderungen erfüllt?– Pfändungsschutz der Altersvorsorge von Selbstständigen – Neuregelung ab 01.04.<strong>2007</strong>– Reform der Erbschaftsteuer• RECHTSPRECHUNG Seite 4 - 5– Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe und Rücklage nach § 7 g– Verweis auf Tarifvertrag - vermeiden Sie teuere Fehler!– Überstundenvergütung an GmbH-Gesellschafter– Verfassungswidrigkeit der Entfernungspauschale– 1%-Regelung auch für Lastkraftwagen?– Besteuerung privater Kfz-Nutzung trotz Nutzungsverbot?• BUCHHALTUNG UND LOHNABRECHNUNG Seite 6 - 7– Vorsicht bei befristeten Mitarbeiterverträgen– Kundenbindungsprogramme und Lohnsteuer– So erfüllen Arbeitnehmer die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch– Prüfmethoden des Finanzamtes– Das Führen eines Fahrtenbuches ist zeitraubend und aufwendig - im Einzelfall aber sehr lohnend.


IN EIGENER SACHEWir stellen uns vor:Die Kanzlei <strong>EISMANN</strong> Rechtsanwälte, Ihr kompetenter Partner in allen rechtlichen Fragen.<strong>EISMANN</strong> Rechtsanwälte ist die zivilrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei mit dem Blick für das Wesentliche.Sowohl hohe juristische Fachkompetenz als auch Individualität der Beratung sind für uns selbstverständlich.Kompetente Rechtsberatung bedeutet für uns, nicht nur Sachverhalte juristisch zu interpretieren, sondern vielmehr, Chancenaufzuzeigen. Wir verstehen uns als moderner Dienstleister, welcher mit Ihnen Ihre Situation sorgfältig individuell und detailliertanalysiert und anschließend gemeinsam mit Ihnen ein erfolgsorientiertes Lösungskonzept erarbeitet.Der sich national und international schnell vermehrende Rechtstoff, seine Komplexität einerseits und seine Spezialität andererseitshaben dazu geführt, dass jeder unserer Rechtsanwälte Fachgebiete gewählt hat, auf denen er vorrangig tätig ist.Soweit erforderlich, arbeiten unsere Rechtsanwälte mit den Kooperationspartnern Eismann und Partner Steuerberatungsgesellschaftund Dipl. - Kfm. Bernd Eismann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft fachübergreifend zusammen.Herr Rechtsanwalt Benjamin H. Eismann:Herr Rechtsanwalt Steffen Kunert:Frau Rechtsanwältin Christa Kuhn:- Wirtschaftsrecht- Arbeitsrecht- Handels- und Gesellschaftsrecht- Kapitalanlagerecht- Erbrecht- Familienrecht- Verbraucherrecht- Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht- Forderungsmanagement- Schadensregulierung- Transportrecht- privates Bau- und ImmobilienrechtIm Sekretariat stehen Ihnen die erfahrenenRechtsanwaltsfachangestellten Frau AndreaMüller und Frau Alwine Schicker zurVerfügung.Unser Beraterteam freut sich darauf, auchIhnen behilflich zu sein.Andrea MüllerAlwine Schicker• Aus der Komplexität und Dynamik von Gesetzgebung und Rechtsprechung ergeben sich zwangsläufig ständig Änderungen, sodass fürdie in der Mandanteninformation enthaltenen Beiträge keine Haftung übernommen werden kann.Die nachfolgenden Beiträge sollen vielmehr als Grundlageninformation für ein gemeinsames Gespräch dienen. Denn konkreteBeratungsempfehlungen stimmen wir immer auf Ihre persönlichen Verhältnisse ab.1…2/<strong>2007</strong>


BETRIEBSFÜHRUNGBeschäftigung älterer Arbeitnehmer –Zuschüsse durch die Bundesagentur für ArbeitDie Fördermaßnahmen der BA zur Eingliederungälterer Arbeitnehmer wurden mitWirkung ab 1. Mai <strong>2007</strong> nachgebessert.Folgende Programme stehen zurVerfügung:1. Entgeltsicherung fürältere ArbeitnehmerAnspruchsberechtigt:Arbeitslose Arbeitnehmer über 50 JahreZeitraum der Förderung:Max. 2 JahreFörderung:Zuschuss zum Nettoentgelt in Höhe derDifferenz zum früheren Entgelt sowie Beitragsaufstockungder RentenversicherungsbeiträgeDer Antrag auf Entgeltsicherung ist vomArbeitnehmer vor Aufnahme der neuen,schlechter bezahlten Beschäftigung zustellen.2. Eingliederungszuschuss fürältere ArbeitnehmerAuch der Eingliederungszuschuss für ältereArbeitnehmer wurde modifiziert. Arbeitgeber,die einen Arbeitnehmer über 50 Jahre, derzuvor arbeitslos war, einstellen, könneneinen Eingliederungszuschuss zwischen30 % und 50 % des monatlichen Lohns fürmax. 3 Jahre erhalten.Für schwerbehinderte Arbeitnehmer über55 Jahre kann die Förderung bis zu 96Monate betragen.Wir empfehlen Ihnen, vor Einstellung ältererArbeitnehmer die Fördermöglichkeiten zuüberprüfen und die aktuellen Förderbestimmungenbei der Agentur für Arbeit nachzufragen,da wir die umfangreichen Regelungenim Einzelnen hier nicht darstellen können.E-Mail-Archivierung - Anforderungen erfüllt?E-Mails sind schnell versendet und empfangen.Für sie gelten aber die selbengesetzlichen Anforderungen wie für alleGeschäfts- und Handelsbriefe, insbesonderedie gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.Doch in vielen Unternehmen fehlen dieorganisatorischen Regelungen und technischenVoraussetzungen für die richtigeArchivierung.Diese betrifft insbesondere die ……Veränderbarkeit:Es muss sichergestellt sein, dass Dokumentenachträglich nicht geändert oder manipuliertwerden können.…Zugriff:Bei Bedarf müssen die Dokumente schnellverfügbar sein.…ZuordnungEs muss klar sein, welchem Geschäftsvorfalloder Projekt ein Dokument zugeordnet ist.…Aufbewahrung:Alle Dokumente müssen solange aufbewahrtwerden, wie es die Gesetze fordern.Die steuerrechtlichen Aufbewahrungsvorschriftenhaben in der Praxis die größteBedeutung, insbesondere bei Betriebsprüfungen.Wer den Anforderungen nicht nachkommt,kann wegen Verletzung der Besteuerungsgrundlagenbelangt werden.> weiter auf Seite 32/<strong>2007</strong>…2


BETRIEBSFÜHRUNG> Fortsetzung von Seite 2Wichtig:Die Speicherung der E-Mails im Ordner„Gesendete Objekte“ reicht nicht aus.Diese Ordner sind unsortiert und werden oftnach einiger Zeit gelöscht, ohne die Aufbewahrungsfristeneinzuhalten. Daher müssenalle E-Mails rechtzeitig und richtig archiviertwerden. Prüfen Sie daher die Praxis in IhremBetrieb. Probleme ergeben sich oft, wennneue Software angeschafft wird.Was sind Geschäftsbriefe oderHandelsbriefe?Aufbewahrungspflichtig sind Angebote,Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Korrespondenzzu Projektabwicklung, Rechnungen,Stornierungen oder Kündigungen.Nicht aufbewahrungspflichtig sind Werbesendungen,Prospekte und Angebote, diezu keinem Geschäftsabschluss geführt haben.Für Rechnungen per E-Mail gelten besondereVorschriften hinsichtlich des Vorsteuerabzuges:Hierzu ist erforderlich, dass- die Rechnung per E-Mail eine qualifizierteelektronische Signatur aufweisen mussund- „revisionssicher“ archiviert werden muss.D. h., dass die Dokumentation derSignaturprüfung, der Signaturprüfschlüsselund das Zertifikat gleichzeitigaufbewahrt werden müssen.Pfändungsschutz der Altersvorsorge von SelbstständigenNeuregelung ab 01.04.<strong>2007</strong>Die Lücken im bisherigen Recht:Während bei Arbeitnehmern in Abhängigkeitvon der Anzahl der unterhaltsbedürftigenAngehörigen durch die gesetzlichen sog.Pfändungsfreigrenzen das Existenzminimumzum großen Teil gesichert ist, bestand fürSelbstständige, die ihre Alterversorgungüberwiegend allein und privat finanzieren,bislang kein wirksamer Pfändungsschutz.Bislang waren auch die Rücklagen für denLebensabend dem Zugriff der Gläubigerausgesetzt. Auf diesen Missstand hat derGesetzgeber zwischenzeitlich reagiert undauch den Pfändungsschutz der Altersvorsorgevon Selbstständigen geregelt.Pfändungsschutz wird nunmehr bei Altersrentengewährt und zwar sowohl für dielaufenden Leistungen, als auch für dasangesparte Vorsorgevermögen. Der Gesetzgeberist mit seinem Bemühen, den Insolvenz-und Pfändungsschutz der Selbstständigenzu verbessern, jedoch lange nicht amZiel angekommen, denn die AbsicherungSelbstständiger für das Alter ist wesentlichvielschichtiger. Einige legen ihr Geldbeispielsweise in Immobilien an, andere inWertpapieren. Da für diese Vermögenswertekein Pfändungsschutz besteht, ist der Gesetzgeberweiterhin aufgefordert, den Pfändungsschutzzu verbessern.Reform der ErbschaftsteuerIn einem gemeinsamen Entschließungsantraghaben die Spitzen von UNION undSPD die Grundzüge der geplanten Erbschaftsteuerreformfestgeschrieben.Das Vererben von Häusern und Wohneigentum,dass der Erblasser selbst nutzt,soll auch künftig privilegiert sein.Die steuerliche Belastung größerer vererbterVermögen soll hingegen im Prinzip3…2/<strong>2007</strong>der Leistungsfähigkeit des Erben neubestimmt werden. Die Koalition will auchan dem geplanten Wegfall der Erbschaftsteuerbei der Übertragung von Unternehmenfesthalten, wenn die Erben denBetrieb 10 Jahre fortsetzen.Die Regierungskoalition hat hier aber nurdie wesentlichen Eckpunkte festgelegt. DerWeg bis zum ausformulierten Gesetz istnoch lang.Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungenin unseren aktuellen Informationenauf dem Laufenden halten.Weiterhin gilt auch hier unser Rat, vorgeplanten Vermögensübertragungen fachkundigenRat hinsichtlich der zivilrechtlichenund steuerrechtlichen Konsequenzen einzuholen.

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