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Lotse Oktober 2011 - Steuerausblick

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Betriebliche Altersversorgung„Nichts ist so beständig, wie der Wandel“ (Heraklit vonEphesus)Diese Aussage trifft auf viele Dinge des täglichen Lebens zu -in vielen Bereichen der Gesetzgebung ist das der Alltag undganz besonders im Bereich der betrieblichen Altersversorgung(bAV).Auf der einen Seite gibt der Gesetzgeber den Unternehmenund den Arbeitnehmern verschiedene Möglichkeiten in derbAV an die Hand, auf der anderen Seite werden jedoch ständigbestehende Dinge verändert.Pensionszusagen sind oft Sprengstoff in den BilanzenEine der letzten großen Veränderung war die Einführung desBilanzmodernisierungsgesetzes, hinsichtlich der Bewertungvon Pensionszusagen. Durch diese neuen Regelungender Bewertung von Pensionsverpflichtungen im Durchführungswegder Pensionszusage ergibt sich für viele Unternehmenerheblicher Sprengstoff in den Bilanzen.Besonders bei der Weitergabe an die nächste Generationoder beim Verkauf des Unternehmens sind viele Dinge zubeachten und in der Regel gestalten sich Pensionszusagendann als sehr problematisch.Auch bei Vorgängen wie die Scheidung eines Mitarbeiters,ist das Unternehmen gefragt und gefordert. Durch die Neuregelungdes Scheidungsrechts ist das Unternehmen stärkerals bislang in der Mitwirkungspflicht bei der Aufteilung derAnsprüche aus der bAV.Viele offene Fragen bei der AbwicklungWie verhält sich das Unternehmen bei einer Neueinstellungder bAV, die der neue Mitarbeiter mitbringen möchte?Beinhaltet der mitgebrachte Vertrag Verpflichtungen für denArbeitgeber, die er vielleicht nicht erkennt?Welchen Durchführungsweg bietet man grundsätzlich denMitarbeitern an, gibt es eine Versorgungsordnung, die allessauber strukturiert und wurde der Aufklärungspflicht zurEntgeltumwandlung nachgekommen und diese auch in denPersonalakten dokumentiert?Dazu kommen ständige Veränderungen durch Personalwechseloder Umstrukturierungen für den Arbeitgeber.Um als Unternehmen jederzeit auf solche Veränderungenin der richtigen Weise reagieren zu können, bedarf es einerständigen Betreuung und Beratung durch Spezialisten.Haftungsfallen vermeidenDamit die bAV ein wirkungsvolles Instrument für Ihr Unternehenist und bleibt, behalten Sie folgende Punkte laufend imAuge• Lassen Sie die rechtliche Seite der bestehenden Verträgeüberprüfen• Ist die rechtliche und vertragliche Abwicklung aktuell• Lassen Sie die Versorgungsordnungen erstellen•• Überprüfen Sie die bestehenden Versorgungswerke sowiederen Verträge• die Begleitung der Vertragsanpassungen und -änderungenDie passende bAV findenDie bAV bietet interessante Möglichkeiten, meistens durchEntgeltumwandlung, die steuerlich für den Arbeitnehmerund Arbeitgeber attraktiv sind.Doch die Vielfalt ist inzwischen enorm. Direktzusage, Direktversicherung,Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse- Jede Form hat ihre eigenen Besonderheiten.Lassen Sie sich bei der Auswahl, Beratung und Berechnungder für Ihr Unternehmen passenden und notwendigen Produktezur Rückdeckung der verschiedenen Durchführungswegeauf jeden Fall beraten. Auch die Aufklärung der Mitarbeiterspielt eine wichtige Rolle.Die enge Zusammenarbeit zwischen Steuerberater, Firmenchefsund bAV-Spezialisten ist folglich ein Muss, um immerauf dem aktuellen Stand zu sein und die Haftungsfallen füralle Beteiligten auszuräumen.Herr Christian Helbich, Vizepräsident des Bundesversorgungswerkese. V. und Ursula Mayr, Geschäftsführerin derMayr Finanzmanagement GmbH & Co. KG arbeiten in all diesenFragen eng zusammen und stehen gleichzeitig demSteuerberater, als auch seinen Mandanten, den Unternehmernaktiv zur Seite.Für alle Fragen stehen wir gerne zur Verfügung:Gastbeitrag von Ursula M. Mayr, GeschäftsführerinFachwirtin für Finanzberatung (IHK)und Zertifizierte Trainerin (IHK)Mayr FinanzmanagementGmbH & Co. KGZeppelinstrasse 282152 PlaneggTelefon: 089 • 8596641Fax: 089 • 89949580Mobil: 0171 • 8126829Mail: ursula.mayr@mayr-finanz.deund Internet: www.mayr-finanz.deundChristian Helbich, Vizepräsident desBundes-Versorgungs-Werk der Wirtschaftund der Selbständigen e.V.Franz-von-Kobell-Straße 683052 BruckmühlTel.: 08062 / 72 52 34 7Fax: 08062 / 72 52 34 8Altersvorsorge


Geschenke an Geschäftsfreunde„Man irrt, wenn man glaubt, daß Schenkeneine leichte Sache sei“ - SenecaDer griechische Philosoph gebrauchte diesen weisen Ausspruchvermutlich in einem anderen Zusammenhang. Aberbei der heutigen steuerrechtlichen Situation trifft dieser Satzins Schwarze.Achtung: BeiBetriebsprüfernstehen Geschenkeganz oben aufder Liste!Beachten Sie folgende 5 Punkte:Wenn Sie als Unternehmer Geschäftsfreundebeschenken wollen, gibt es eineVielzahl von Regelungen zu beachten,damit das Geschenk dem anderen nichtnur Freude macht, sondern auch densteuerlichen Vorschriften gerecht wird.1. Die 35 € - FreigrenzeSie möchten das Geschenk auch als Betriebsausgabe bei sichabsetzen? Dann darf der Betrag pro Geschenkempfängerpro Jahr € 35,- nicht übersteigen. Nur ein Cent mehr, und dasGeschenk ist nicht abzugsfähig und wird dem Gewinn hinzugerechnet.Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmernbezieht sich diese Regelung auf den Nettobetrag, bei nichtvorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen, z.B. Ärzten giltder Bruttobetrag.LOTSEGeschenke3. Steuerpflichtige Betriebseinnahme beim BeschenktenIhre gute Tat wertet das Finanzamt als steuerpflichtige Einnahmebeim Empfänger, wenn das Geschenk in einem betrieblichenZusammenhang steht.4. Mit Pauschalsteuer können Sie die Versteuerung beimBeschenkten übernehmenSie können Geschenke an Geschäftsfreunde bis zum Wertvon € 10.000,- jährlich pro Empfänger mit 30% (+ Solidaritätszuschlag+ Kirchensteuer) pauschal versteuern. Dann ist fürden Beschenkten alles abgegolten. Wenn Sie sich dafür entscheiden,gilt das allerdings für sämtliche Geschenke in diesemJahr, also auch solche unter € 35,-. Über die Pauschalversteuerungmüssen Sie den Beschenkten formlos informieren.5. Streuwerbeartikel unter € 10,- sind nicht betroffenWenn Ihnen all diese Regelungen die Lust am Schenken verdorbenhaben, dann beschränken Sie sich auf Werbeartikelunter € 10,-. Die können Sie nach Herzenslust verteilen ohnesteuerliche Konsequenzen.Bei Ihrer Buchführung achten wir natürlich auf dieEinhaltung der Vorschriften und besprechen mitIhnen die steuerschonendste Vorgehensweise.2. Gesonderte Aufzeichnungen erforderlichDamit Ihnen der Betriebsprüfer keinen Strich durch die Rechnungmacht, müssen Sie die Geschenke zeitnah und gesondertaufzeichnen, d.h. einzelne Verbuchung auf einem gesondertenKonto. Der Name des Beschenkten und der Wertdes Geschenks müssen eindeutig daraus hervorgehen.GEFÄLLT MIRApp Tipp:b2pad FördermittelDie 400 wichtigsten deutschen FördermittelWeb Tipp:www.blogpunkt-unternehmer.deSteuern - Unternehmen - Gestalten


DE-Mail: So effizient wie E-Mail, so nachweisbarwie BriefpostE-Mails haben einen entscheidenden Nachteil: Sobald eineNachricht vertraulich ist oder ein Dokument sicher und unverändertbeim Adressaten ankommen soll, stößt diese Form derKommunikation an ihre Grenzen. Schließlich weiß niemand sogenau, ob die Informationen auf ihrem Weg durch das Netzvon Dritten mitgelesen oder sogar manipuliert wurden. Dazukommt, dass E-Mails nicht rechtsverbindlich sind.DE-Mail Gesetz in KraftSeit 3. Mai ist das DE-Mail Gesetz in Kraft getreten, das sichdieser Sache angenommen hat. Darin sind die technischenund organisatorischen Voraussetzungen festgelegt, die einInternetanbieter vorweisen muss, wenn er sicheren De-Mail-Verkehr anbietet.Eine solche Kommunikationslösung hat die Deutsche Telekomgemeinsam mit Partnerunternehmen und dem Bundesministeriumdes Innern (BMI) entwickelt. Damit lassen sichelektronische Nachrichten rechtsverbindlich, vertraulich undfälschungssicher versenden. Voraussetzung dafür ist, dassSender und Empfänger sich eindeutig identifizieren. Um denVersand und die Zustellung einer De-Mail nachzuweisen, erhältder Nutzer vom Provider außerdem eine rechtsverbindlicheBestätigung.Rechner mit Internet-Zugang genügtWer De-Mail nutzen möchte, braucht keine spezielle HardoderSoftware, sondern lediglich einen Rechner mit Internetzugang.Der Nutzer meldet sich online für De-Mail an undmuss sich dann – ähnlich wie bei der Eröffnung eines Online-Bankkontos – mit dem ausgedruckten Antrag und seinem Personalausweisidentifizieren. Nach erfolgreicher Überprüfungwird der Account eingerichtet und frei geschaltet. Mit seinempersönlichen Kennwort kann der Nutzer dann von jedem beliebigenPC oder Laptop aus De-Mails versenden und empfangen.Mit De-Mail lassen sich elektronische Nachrichten vertraulichund fälschungssicher verschicken und sind dabei so rechtsverbindlichwie ein Einschreiben. Private Nutzer, Unternehmenund Behörden können damit künftig auch sensible Daten, wieKaufverträge oder Gehaltsabrechnungen, per Internet verschickenund dadurch Zeit und Geld sparen.Smartpen – der Stift, der James Bond alleEhre machtTrotz Notebooks und Smartphones hat das Schreiben vonHand im Geschäftsleben längst noch nicht ausgedient. Mitarbeiterfüllen Formulare oder Verträge mit dem Kugelschreiberaus und übertragen die erfassten Informationen später in dieIT-Systeme ihres Unternehmens. Mit einem Digitalstift oderSmartpen und speziellem Papier gehören derartige Medienbrücheder Vergangenheit an: Damit können Außendienstmitarbeiterhandschriftliche Informationen von unterwegs medienbruchfreian den Server in ihrer Firma übertragen – egal, woauf der Welt sie sich gerade befinden.Stift und Block, die es in sich habenWas aussieht wie die vertraute Kombination aus Papier undStift ist in Wirklichkeit ein komplexes System aus ausgedrucktemFormular oder Notizblock, Mobiltelefon oder Notebook,Server und einem Kugelschreiber, der es in sich hat. Der Stiftenthält nicht nur eine Mine, sondern verfügt außerdem überMinikamera, Prozessor, Speicher, Bluetooth-Sender, Mikrofonund Lautsprecher. Beim Schreiben auf einem speziell gerastertenPapier filmt und speichert der Stift die Schriftdatenund sendet sie per Bluetooth ans Handy. Von dort gehen sieverschlüsselt weiter an einen eigenen Server. Dieser ordnetdie erfassten Daten der Vorlage zu, so dass ein exaktes Abbilddes Originaldokuments entsteht. Eine Texterkennungssoftwareübersetzt die Handschrift in Maschinenschrift und übermitteltdiese ebenfalls.Manuelle Datenerfassung entfälltAuf diese Weise sind alle Informationen innerhalb von Sekundenelektronisch abgelegt. Das Ergebnis wird praktisch inEchtzeit in die IT-Systeme der Unternehmen weitergeleitet.Das nachträgliche Scannen und händische Eingeben vonVerträgen, Notizen oder Formularen entfällt damit. Das spartnicht nur Zeit, sondern auch Geld, denn sämtliche Kosten fürPapiertransport und elektronische Erfassung entfallen.Leisten Sie sich Ihr persönliches 007-Gefühl.DE-Mail und Smar tpenDigitalstifte werden von verschiedenen Anbietern hergestelltwie z.B. Livescribe, Nokia, Logitech und Maxell.Reservieren Sie sich am besten gleich eine DE-Mail Adresse beieinem der akkreditieren Unternehmen wie Telekom, DeutschePost, Web.de oder gmx.


LOTSERechtsformAugen auf bei der Rechtsformwahl!Teil 4: Die Aktiengesellschaft (AG) – nuretwas für die ganz Großen?Die AG ist eine Handelsgesellschaft und unterliegt daher demHGB – Handelsgesetzbuch und dem Aktiengesetz.Wie die GmbH haftet die AG mit ihrem gesamten Vermögen,das Privatvermögen der Beteiligten (hier: Aktionäre) bleibt geschützt.Aktionäre können natürliche und juristische Personen sowiePersonengesellschaften sein. Die Beteiligungsverhältnisse dereinzelnen Aktionäre werden nicht im Handelsregister erfasst.Das GrundkapitalDas Grundkapital der AG - welches in Aktien zerlegt ist - beträgtmindestens 50.000 Euro. Dieses Kapital kann in Form vonSach- oder Bareinlagen erbracht werden.Die Aufbringung des Grundkapitals erfolgt, indem die Gründerdie Aktien übernehmen. Der Ausgabebetrag wird in derSatzung bestimmt, darf aber nicht unter dem Nennbetrag liegen.In einem notariell beurkundeten, sogenannten Gründungsprotokollerfolgt die Errichtung der Aktiengesellschaft. DieGründer stellen darin die Satzung (= Gesellschaftsvertrag) festund erklären die Übernahme der Aktien (bzw. die Erbringungder Sacheinlage).Aufsichtsrat und VorstandDie Gründer der AG sind dazu verpflichtet, den ersten Aufsichtsratsowie den Abschlussprüfer für das erste Geschäftsjahrzu bestellen. Dies bedarf der notariellen Beurkundungund sollte am besten mit der Feststellung der Satzung und derÜbernahme der Aktien erfolgen. Der Vorstand wird durch denAufsichtsrat bestellt.Der Vorstand wird durch den Aufsichtsrat auf maximal fünfJahre bestellt. Er ist eigenverantwortlicher Geschäftsführer. Ervertritt die AG gerichtlich und außergerichtlich nach außen.Die Hauptversammlung ist die Versammlung aller Aktionäreder Gesellschaft, in der sie ihre Rechte gegenüber der AGausüben. Die Hauptversammlung kann weder Fragen der Geschäftsführungentscheiden noch Weisungen an den Vorstanderteilen. Die Hauptversammlung hat nur insoweit einen Einflussauf die Geschäftsleitung, als sie die Anteilseigner-Vertretungfür den Aufsichtsrat wählt.Vorteile der AG:• Die AG ist kontinuierlich - ihr Bestand ist unabhängigvom Mitgliederwechsel oder Tod eines Aktionärs• Einfache Übertragbarkeit von Gesellschaftsanteilen• Eigenkapitalfinanzierung ist durch Beteiligungsverkaufoder kurzfristige Kapitalerhöhungen gesichert• Rechtsform der AG ermöglicht es für Familienunternehmen,den Einfluss auf das Unternehmen dauerhaftmittels Stammaktien abzusichernNachteile der AG:• hoher Finanzaufwand zur Gründung• hoher organisatorischer Aufwand• geringer GestaltungsspielraumMindestinhalte der Satzung:• Angaben zur Firma• Sitz der Gesellschaft• Gegenstand des Unternehmens• Höhe des Grundkapitals• Zerlegung des Grundkapitals in Nennbetrags- oderStückaktien• Gattungsart der Aktien• Anzahl der Vorstandsmitglieder• Form der Bekanntmachung der Gesellschaft• Zusammensetzung des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan der AG. Seine Hauptaufgabebesteht in der Überwachung des Vorstandes. DerAufsichtsrat bestellt den Vorstand und beruft ihn ab. Er beruftdie Hauptversammlung ein, prüft den Jahresabschluss sowieden Lagebericht und schlägt die Verteilung des Gewinnes vor.Außerdem vertritt er die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlichgegenüber dem Vorstand. Die Satzung bestimmt dieZusammensetzung des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat mussaus mindestens drei Mitgliedern bestehen. Ein Aufsichtsratsmitglieddarf nicht zugleich Vorstandsmitglied, Prokurist oderGeneralbevollmächtigter der AG sein. Die Bestellung der Aufsichtsratsmitgliedererfolgt durch die Hauptversammlung fürdie Dauer von fünf Jahren. Im Hinblick auf die Haftung geltendie gleichen Regeln wie für den Vorstand.


Glossarium TributumStau und SteuernBald ist wieder Ferienzeit. Rechtzeitig schießen die Baustellenauf Deutschlands Autobahnen wie Pilze aus dem Boden. Ca.160 dieser „modernen Wegelagerer“ sollen es dieses Jahr sein.Das ist aber noch gar nichts: die „Steuer-Baustellen“ sind nochviel zahlreicher. Kein Wunder: Gibt es doch in Deutschlandmehr Steuergesetze (mind. 328!) als Autobahnen (111). DasEinkommensteuergesetz hat alleine schon 99 Paragraphen –ok, einige Nummern sind nicht besetzt, dafür hat der § 3 schon70 Nummern und die letzte Nummer geht bis Buchstabe f)!So ist es – genau wie bei den Autobahnen: Wenn man mit denReparaturen hinten fertig ist, , fängt man vorne wieder an. Regierungswechselund Regulierungswut tuen ein Übriges.Daher warnen wir vor folgenden Arten von Steuer-Baustellen:• Dauerbaustellen: im wahrsten Sinne des Wortes „unendlich“teuer. z. B. die Dienstwagennutzung, Arbeitszimmer,Pendlerpauschale• Wanderbaustellen: schwer zu lokalisieren, da sehr beweglichkommen oft im Umsatzsteuergesetz vor• Großbaustellen: um sie wird viel Tam Tam gemacht, engverwandt mit der Dauerbaustelle. Unübersichtlich: daweiß die rechte Hand oft nicht, was die Linke tut! z. B. dasBürokratieabbaugesetz• Nachtbaustellen: kommen sehr häufig vor und sind gefährlichweil man gar nicht merkt, was über Nacht „repariert“wurde. z. B. StromsteuergesetzEinen Unterschied gibt es allerdings zu den Autobahnen: Esgibt keine Tagesbaustellen. Der Grund: An nur einem Tagkönnen sich die Ministerien nicht einmal über die Zuständigkeiteinigen.Steuern Sie bitte vorsichtig. Immer!Ave – seid gegrüßtPS: 25 % aller Autobahn-Baustellen sind allein in den LändernBayern und NRW, die auch für die meisten „großen“ Steuergesetze“verantwortlich sind. Ein Zufall?Wir wissen es nicht, aber denken Sie doch mal über Ihre Standortpolitiknach.Die Mandantenzeitung <strong>Lotse</strong> ist ein Gemeinschaftsprojekt desdelfi-net Netzwerk zukunftsorientierter SteuerberaterRund 50 Kanzleien haben sich bundesweit in diesem Netzwerkzusammengeschlossen, um Erfahrungen auszutauschen undKompetenzen für die Mandanten zu bündeln.Steuerberatungskanzleien bei delfi-net* sind konsequent kundenorientiert* haben einen hohen Qualitätsanspruch* arbeiten intensiv an der ständigen Verbesserung ihrer Praxis* schätzen den offenen Austausch mit Kollegen und sind bereit,ständig dazuzulernen* zeichnen sich aus durch Offenheit, Fairness und Achtunggegenüber Geschäftspartnern und Mitarbeitern Schultheiß-Köhle-Str. 171636 LudwigsburgTel.: 07141 / 472180Fax: 07141 / 4721815info@graykowski.comwww.graykowski.comImpressum:Herausgegeben als Gemeinschaftsarbeit der delfi-net SteuerberatungskanzleienCopyright: delfi-net - Netzwerk zukunftsorientierter Steuerberater - www.delfi-net.deGestaltung: Erwin HamatschekFotos: www.ingrampublishing.com, www.fotolia.deHinweis:Der Inhalt ist nach bestem Wissen und dem aktuellen Kenntnisstand erstellt worden.Haftung und Gewähr sind ausgeschlossen, diese bleiben der Einzelberatung vorbehalten.

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