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Regelwerk - Holzschutzmittel

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<strong>Regelwerk</strong> und Formblätter der Arbeitsgemeinschaft <strong>Holzschutzmittel</strong> (ARGE-HSM)Ausgabe November 2004, Version 1.0.2. GESUNDHEITLICHE UND ÖKOLOGISCHE BEWERTUNG(Gemäß Geschäftsordnung des Unterausschusses Toxikologie ist die gesundheitliche undökologische Verträglichkeit von <strong>Holzschutzmittel</strong>n nachzuweisen):Die Bewertung der einzelnen <strong>Holzschutzmittel</strong> erfolgt durch (einen Toxikologen oderÖkotoxikologen mit Erfahrung auf dem Gebiet des chemischen Holzschutzes) denUnterausschuss Toxikologie aufgrund nachstehender Unterlagen.(Folgende Daten und Unterlagen werden dabei verwendet.)• Rezeptur• Sicherheitsdatenblatt des <strong>Holzschutzmittel</strong>s• Sicherheitsdatenblätter aller Inhaltsstoffe. Diese Sicherheitsdatenblätter dienen einerseitsfür eine erste Bewertung der Inhaltsstoffe, andererseits können damit die Hersteller derInhaltsstoffe um weitere Daten ersucht werden.• Angestrebter Verwendungszweck, angestrebte Verwendungsbereiche und -verfahren• Gebindetext oder Entwurf• Technisches Merkblatt oder Entwurf• Daten über das <strong>Holzschutzmittel</strong> und insbesondere auch über die enthaltenen Wirkstoffe inAnlehnung an den - "Neuen Prüfungskatalog zur gesundheitlichen und umweltbezogenenBewertung von <strong>Holzschutzmittel</strong>n" des deutschen Bundesgesundheitsamtes und desdeutschen Umweltbundesamtes. Dieser "Prüfungskatalog" kann von den Bewertern bezogenwerden; er wurde auch im Bundesgesundheitsblatt 1/90, Seite 28 bis 32 publiziert. Der"Prüfungskatalog" stellt eine Frageliste dar, wobei die abgefragten Punkte für die Bewertungvon Bedeutung sind. So sind z.B. folgende Fragen angeführt:* Wirkstoffabgabe an die Umwelt durch Abdampfen, Auswaschung etc.,* Brandverhalten,* Toxizität der Wirkstoffe* Toxizität für aquatische Organismen,* praktische Erfahrungen über die Verträglichkeit beim Menschen,* GebindegrößenDie Daten über die Wirkstoffe werden dabei üblicherweise vom Hersteller des Wirkstoffesdirekt erhalten. Die Daten über die den / die Wirkstoff(e) enthaltende Zubereitungen liefertder Antragsteller.• Daten aus der zugänglichen Literatur über die Toxizität und Ökotoxizität der Wirkstoffe undder anderen Inhaltsstoffe.• Information über die Zulassung in anderen Staaten.• Bei Bedarf können noch weitere Unterlagen, die zur Bewertung der Wirksamkeit bzw. desGefahrenpotentials notwendig sind, verlangt werden.• Ein Muster des <strong>Holzschutzmittel</strong>s kann bei Bedarf angefordert werden.10

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