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Regelwerk - Holzschutzmittel

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<strong>Regelwerk</strong> und Formblätter der Arbeitsgemeinschaft <strong>Holzschutzmittel</strong> (ARGE-HSM)Ausgabe November 2004, Version 1.0.I UNTERAUSSCHÜSSE DER ARBEITSGEMEINSCHAFT HOLZSCHUTZMITTEL1. UNTERAUSSCHUSS BIOLOGIEDer Unterausschuss Biologie setzt sich aus Fachleuten der Bereiche Holzwissenschaft undBiologie zusammen und beurteilt aufgrund vorgelegter gutachtlicher Stellungnahmen undPrüfberichte die biologische Wirksamkeit von <strong>Holzschutzmittel</strong>n hinsichtlich der angestrebtenWirksamkeit gegen holzschädigende Organismen in Abhängigkeit des vom Herstellerangegebenen Anwendungsverfahrens.Im Falle einer positiven Beurteilung empfiehlt er dem Arbeitsausschuss der ARGE-HSM dieAusstellung eines Anerkennungszertifikates, allenfalls mit Einschränkungen, die von den Angabendes Antragstellers abweichen können.2. UNTERAUSSCHUSS TOXIKOLOGIEDer Unterausschuss Toxikologie setzt sich aus Fachleuten der Bereiche Toxikologie undÖkotoxikologie zusammen. Seine Arbeitsweise ist durch eine eigene Geschäftsordnung geregelt.Die Toxikologen führen die Bewertung der <strong>Holzschutzmittel</strong> auf ihre gesundheitliche undökologische Verträglichkeit bei bestimmungsgemäßer Anwendung durch. Der ArbeitsausschussToxikologie fasst diese Bewertungen zusammen und empfiehlt der ARGE-HSM die Ausstellungeines Anerkennungszertifikates, allenfalls mit Einschränkungen bzw. die Ablehnung.2.1. Geschäftsordnung des Unterausschusses Toxikologie§ 1 TätigkeitDer Unterausschuss dient dem Informationsaustausch zwischen den bewertendenToxikologen einerseits und dem Informationsaustausch zwischen Toxikologen undBehördenvertretern andererseits.§ 2 Zusammensetzung(1) Mitglieder sind ausschließlich Fachleute auf den Gebieten Toxikologie undÖkotoxikologie von <strong>Holzschutzmittel</strong>n und Behördenvertreter.(2) Zumindest folgende Institutionen werden zur Entsendung eines Fachmanneseingeladen:- Die Institutionen, die toxikologische Bewertungen nach den Verwendungsgrundsätzendes Bundesländerausschusses zur Beurteilung von Baustoffen, Bauteilen und Bauweisen(BABB) bereits durchführen oder durchführen wollen,- Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz,- Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie.(3) Im Bedarfsfall können weitere Fachleute zugezogen werden.4

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