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Leistungsbewertung im Fach Biologie - Johann-Gottfried-Herder ...

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JOHANN-GOTTFRIED-HERDER-GYMNASIUMKöln-Buchhe<strong>im</strong>Schulprofil Stand 12/2010In der Sek II orientieren sich die Anforderungen an den in den Richtlinien genanntenAnforderungsbereichen I bis III, die in den Operatoren für das Zentralabitur für das <strong>Fach</strong><strong>Biologie</strong> umgesetzt sind.(Operatoren in alphabetischer Reihenfolge:Ableiten - Analysieren - Angeben – Auswerten – Begründen - Beschreiben - Beurteilen –Bewerten –Darstellen – Deuten – Diskutieren - Erklären – Erläutern – Ermitteln - Erörtern- Hypothese aufstellen –Hypothese entwickeln - Interpretieren - Nennen – Protokollieren -Prüfen –Skizzieren – Stellung nehmen -Überprüfen – Untersuchen – Vergleichen –Zeichnen)Dabei dient als Orientierungsrahmen eine Gewichtung von 20% Anforderungsbereich I,70% AFB II und 10% AFB III.Die Operatorenliste ist den Schülerinnen und Schülern in der Eingangsphaseauszuhändigen, die Operatoren sind mit den Schülerinnen und Schülern wiederholt zubesprechen und fortlaufend einzuüben.Die Gesamtleistung <strong>im</strong> <strong>Fach</strong> <strong>Biologie</strong> setzt sich in der Sek II zu jeweils gleichen Teilenzusammen aus den Bereichen „Klausuren“ und „sonstige Mitarbeit“.Die sonstige Mitarbeit orientiert sich an dem gleichen Bewertungsmaßstab wie in der SekI . Auch hier gilt: Die <strong>Leistungsbewertung</strong> berücksichtigt dabei jeweils das altersgemäßeLeistungsvermögen.Die Klausuren werden in Anlehnung an das Zentralabitur konzipiert und bewertet. Dabei istder unterschiedliche Zeitrahmen zu beachten.Die Aufgabenbewertung sollte möglichst dem vorgegebenen Lösungsschema/Erwartungshorizont (wie <strong>im</strong> Zentralabitur, s. Anlage) entsprechen und mit der Benotungden Schülern zugänglich gemacht werden (Transparenz). Neben der inhaltlichen Leistungist auch die Darstellungsleistung angemessen zu bewerten: Schlüssigkeit derArgumentation, Qualität der Darstellung (Aufbau, Gedankenführung und fachsprachlicherAusdruck), formale St<strong>im</strong>migkeit der SchriftspracheBei Unst<strong>im</strong>migkeiten ist das Urteil einer zweiten (und ggf. 3.)<strong>Fach</strong>kraft einzuholen.Die Notenzuordnung der Punktevergabe erfolgt nach den Vorgaben des Zentralabiturs (hierumgerechnet in Prozent):

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