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INFOSCREEN-AGB<br />

1. Gegenstand: Für Verträge über die Schaltung von Werbung auf INFOSCREEN-Stadtinformationsanlagen<br />

gelten ausschließlich die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende<br />

Bedingungen des Kunden, die INFOSCREEN nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn sie<br />

im Auftragsschreiben des Kunden genannt sind und INFOSCREEN ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.<br />

2. Preise, Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung: Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung<br />

genannten Preise zuzüglich der bei Rechnungserteilung geltenden MwSt. Die vereinbarte Vergütung wird<br />

bei Beginn der Werbemaßnahme in voller Höhe in Rechnung gestellt und ist innerhalb der in der Rechnung<br />

gesetzten Frist vom Kunden zu bezahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Geldeingangs<br />

entscheidend. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist INFOSCREEN vorbehaltlich seiner weiteren<br />

Rechte berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.<br />

Anderweitige Zahlungsmodalitäten bedürfen einer gesonderten Absprache.<br />

3. Werbematerialeingang/-qualität: Für den rechtzeitigen Eingang einwandfreien Werbematerials ist der<br />

Kunde verantwortlich. Die Werbevorlagen haben bei allen Aufträgen spätestens 7 Werktage vor dem ersten<br />

Schaltungstermin einzugehen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Über erkennbar ungeeignete oder<br />

beschädigte Vorlagen wird INFOSCREEN den Kunden unverzüglich unterrichten. Für den vereinbarten Zeit-<br />

raum sind die Werbezeiten für den Kunden fest reserviert. Werden Werbeunterlagen nicht oder nicht rechtzeitig<br />

angeliefert oder liegt zum Abgabezeitpunkt nur ungeeignetes Werbematerial vor, wird INFOSCREEN<br />

von seiner Leistungsverpflichtung frei, wenn und soweit INFOSCREEN den Kunden unverzüglich über die<br />

Nichtverfügbarkeit informiert. INFOSCREEN wird sich die durch den Wegfall seiner Leistungspflicht entstehenden<br />

und erzielbaren Vorteile anrechnen lassen und dem Kunden unverzüglich erstatten. Kann die<br />

Werbemaßnahme vor Ablauf des vereinbarten Werbezeitraums noch in Teilen durchgeführt werden, wird<br />

INFOSCREEN für die verbleibende Zeit die Schaltung vornehmen.<br />

4. Stornierung: Der Kunde kann jederzeit vor Schaltungsbeginn von dem Vertrag zurücktreten. Für den<br />

Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei INFOSCREEN maßgeblich.<br />

Im Falle des Rücktritts (Storno) ist INFOSCREEN berechtigt, dem Kunden eine angemessene Entschädigung<br />

unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen zu berechnen.<br />

Anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung kann INFOSCREEN folgende pauschalierte Stornoentschädigung<br />

geltend machen, wenn und soweit dem Kunden nicht der Nachweis gelingt, dass der im konkreten<br />

angemessene Betrag wesentlich niedriger ist als der pauschalierte Betrag: Rücktritt bis 8 Wochen vor<br />

Schaltungsbeginn 5 % des vereinbarten Schaltungspreises, Rücktritt bis 4 Wochen vor Schaltungsbeginn 10 %<br />

des vereinbarten Schaltungspreises, späterer Rücktritt 25 % des vereinbarten Schaltungspreises.<br />

5. Urheberrecht: Die im Auftrag des Kunden für einen werblichen Auftritt auf INFOSCREEN durch INFOSCREEN<br />

entwickelte Werbeidee sowie die computergrafische Umsetzung einer Werbeidee sind geschützte Werke nach<br />

dem Urheberrechtsgesetz. Der Kunde hat das Recht, gegen Zahlung einer Nutzungsgebühr diese Werke auch<br />

für den werblichen Auftritt in einem anderen Medium zu nutzen.<br />

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