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INFOSCREEN-AGB<br />
1. Gegenstand: Für Verträge über die Schaltung von Werbung auf INFOSCREEN-Stadtinformationsanlagen<br />
gelten ausschließlich die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende<br />
Bedingungen des Kunden, die INFOSCREEN nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn sie<br />
im Auftragsschreiben des Kunden genannt sind und INFOSCREEN ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.<br />
2. Preise, Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung: Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung<br />
genannten Preise zuzüglich der bei Rechnungserteilung geltenden MwSt. Die vereinbarte Vergütung wird<br />
bei Beginn der Werbemaßnahme in voller Höhe in Rechnung gestellt und ist innerhalb der in der Rechnung<br />
gesetzten Frist vom Kunden zu bezahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Geldeingangs<br />
entscheidend. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist INFOSCREEN vorbehaltlich seiner weiteren<br />
Rechte berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.<br />
Anderweitige Zahlungsmodalitäten bedürfen einer gesonderten Absprache.<br />
3. Werbematerialeingang/-qualität: Für den rechtzeitigen Eingang einwandfreien Werbematerials ist der<br />
Kunde verantwortlich. Die Werbevorlagen haben bei allen Aufträgen spätestens 7 Werktage vor dem ersten<br />
Schaltungstermin einzugehen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Über erkennbar ungeeignete oder<br />
beschädigte Vorlagen wird INFOSCREEN den Kunden unverzüglich unterrichten. Für den vereinbarten Zeit-<br />
raum sind die Werbezeiten für den Kunden fest reserviert. Werden Werbeunterlagen nicht oder nicht rechtzeitig<br />
angeliefert oder liegt zum Abgabezeitpunkt nur ungeeignetes Werbematerial vor, wird INFOSCREEN<br />
von seiner Leistungsverpflichtung frei, wenn und soweit INFOSCREEN den Kunden unverzüglich über die<br />
Nichtverfügbarkeit informiert. INFOSCREEN wird sich die durch den Wegfall seiner Leistungspflicht entstehenden<br />
und erzielbaren Vorteile anrechnen lassen und dem Kunden unverzüglich erstatten. Kann die<br />
Werbemaßnahme vor Ablauf des vereinbarten Werbezeitraums noch in Teilen durchgeführt werden, wird<br />
INFOSCREEN für die verbleibende Zeit die Schaltung vornehmen.<br />
4. Stornierung: Der Kunde kann jederzeit vor Schaltungsbeginn von dem Vertrag zurücktreten. Für den<br />
Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei INFOSCREEN maßgeblich.<br />
Im Falle des Rücktritts (Storno) ist INFOSCREEN berechtigt, dem Kunden eine angemessene Entschädigung<br />
unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen zu berechnen.<br />
Anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung kann INFOSCREEN folgende pauschalierte Stornoentschädigung<br />
geltend machen, wenn und soweit dem Kunden nicht der Nachweis gelingt, dass der im konkreten<br />
angemessene Betrag wesentlich niedriger ist als der pauschalierte Betrag: Rücktritt bis 8 Wochen vor<br />
Schaltungsbeginn 5 % des vereinbarten Schaltungspreises, Rücktritt bis 4 Wochen vor Schaltungsbeginn 10 %<br />
des vereinbarten Schaltungspreises, späterer Rücktritt 25 % des vereinbarten Schaltungspreises.<br />
5. Urheberrecht: Die im Auftrag des Kunden für einen werblichen Auftritt auf INFOSCREEN durch INFOSCREEN<br />
entwickelte Werbeidee sowie die computergrafische Umsetzung einer Werbeidee sind geschützte Werke nach<br />
dem Urheberrechtsgesetz. Der Kunde hat das Recht, gegen Zahlung einer Nutzungsgebühr diese Werke auch<br />
für den werblichen Auftritt in einem anderen Medium zu nutzen.<br />
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