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Personalfragebogen

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Erklärung des Arbeitnehmers zur Rentenversicherung(Geringfügig entlohnte Beschäftigung bis € 400,--)Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen bis € 400,-- brutto, bezahlt der Arbeitgeberpauschale Rentenversicherungsbeiträge i. H. von 15% des Arbeitsentgeltes.Der Arbeitnehmer ist in der Rentenversicherung versicherungsfrei, sofern er nicht seinenVerzicht auf die Versicherungsfreiheit erklärt, um volle Beitrags- und Versicherungszeitenaus dem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis zu erwerben.Bei einem Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit bezahlt der Arbeitnehmer denAufstockungsbetrag bis zum vollen RV-Prozentsatz.Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auch unter:http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1__AN/2__aufstockungRente/navNode.htmlIch bin über die Möglichkeit des Verzichts auf die Versicherungsfreiheitinformiert worden, möchte aber keinen Gebrauch davon machen.Ich bezahle keine Arbeitnehmer-Beiträge zur Rentenversicherung.Ich verzichte auf die Rentenversicherungsfreiheit und bezahleArbeitnehmerbeiträge aus der Differenz zwischen dem aktuellenPauschalversicherungssatz und dem tatsächlichen Rentenversicherungsprozentsatz.Der Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit gilt für diegesamte Dauer der geringfügig entlohnten Beschäftigung und kannnicht widerrufen werden.Ich habe den Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit bereitsfür ein anderes geringfügiges Beschäftigungsverhältnis erklärt undübe diese Beschäftigung auch weiterhin aus.……………………………………………….Ort, Datum………………………………………………………….Unterschrift des ArbeitnehmersArbeitgeber | Firmenstempel

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