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Bildung und Teilhabe Flyer Allgemeine Information 03_2011

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DienststelleFax-NummerAnschriftFormular Stand: 01.<strong>03</strong>.<strong>2011</strong><strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Teilhabe</strong> – Lernförderbedarf(Bestätigung der Schule)(vom Antragsteller auszufüllen)Aktenzeichen (soweit vorhanden)Name, Vorname(der Antragstellerin/des Antragstellers)Straße, Hausnr.PLZ <strong>und</strong> WohnortAngaben zum Schüler/ zur Schülerin:(Name) (Vorname) (Geburtsdatum)(vom Fach- bzw. Klassenlehrer auszufüllen)Für die o. g. Schülerin/den o. g. Schüler besteht Lernförderbedarf (Nachhilfe) für(z.B. Unterrichtsfach)in der Klassenstufefür einen Förderzeitraum vombisin einem Umfang von St<strong>und</strong>en wöchentlich monatlich.Es wird bestätigt, dass ergänzende angemessene Lernförderung geeignet <strong>und</strong> zusätzlich erforderlich ist, um die nachden schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen. Zu diesen Lernzielen gehört nichtdas Erreichen eines höherwertigen Schulabschlusses oder Verbesserung des Notendurchschnitts.Das Erreichen der wesentlichen Lernziele (im Regelfall die Versetzung) ist gefährdet.Im Falle der Erteilung von Nachhilfeunterricht besteht eine positive Versetzungsprognose.Die Leistungsschwäche ist nicht auf unentschuldigte Fehlzeiten oder anhaltendes Fehlverhalten zurückzuführen.Geeignete kostenfreie schulische Angebote bestehen nicht(Bitte zutreffende Sachverhalte ankreuzen.)Werden besondere Anforderungen an die Art der Nachhilfe oder die Qualifikation des Nachhilfelehrers gestellt?neinja, bitte ausführlich begründen:Anmerkungen:2 11 17 02.<strong>2011</strong> 51.61Ansprechpartner/in für Rückfragen ist:TelefondurchwahlOrt/Datum Stempel der Schule Unterschrift des Lehrers


DienststelleFax-NummerAnschriftFormular Stand: 01.<strong>03</strong>.<strong>2011</strong><strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Teilhabe</strong> - Klassenfahrten(Bestätigung der Schule)(vom Antragsteller auszufüllen)Aktenzeichen (soweit vorhanden)Name, Vorname(der Antragstellerin/des Antragstellers)Straße, Hausnr.PLZ <strong>und</strong> WohnortAngaben zum Schüler/ zur Schülerin:(Name) (Vorname) (Geburtsdatum)Angaben zur Klassenfahrt:Klassenfahrt Abschlussfahrt vom bisnach:Schule:Klasse:Kosten des Aufenthaltes je Schüler/in (ohne Taschengeld):EUR(von der Schule auszufüllen)Bestätigung der Schule1. Die Angaben zur geplanten Fahrt <strong>und</strong> zur Schülerin / zum Schüler sind zutreffend.2. Andere Beihilfen / Zuschüsse werden - soweit uns bekannt - nicht gewährt.Schulkonto:Konto Nr.BLZName der Bank(Hinweis: Überweisungen können ausschließlich auf das Schulkonto erfolgen!)Ansprechpartner/in für Rückfragen ist:Telefondurchwahl2 11 18 02.<strong>2011</strong> 51.61Ort / Datum Stempel der Schule Unterschrift


Jugend- <strong>und</strong> SozialamtAntrag auf Leistungen für <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Teilhabe</strong> Formular Stand: 01.<strong>03</strong>.<strong>2011</strong>Füllen Sie diesen Antrag bitte (ohne die fett umrahmten Felder) in Druckbuchstabenauf beiden Seiten aus. Bitte beachten Sie die „Hinweise zum Ausfüllendes Antrages auf Leistungen für <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Teilhabe</strong>“ auf der Rückseite.EingangsstempelDienststelle(wird vom Jugend- <strong>und</strong> Sozialamt ausgefüllt)Aktenzeichen (soweit vorhanden)Telefon:Name, Vorname(der Antragstellerin/des Antragstellers)Straße, Nr.PLZ <strong>und</strong> WohnortBankverbindung Konto-Nr.: BLZ:A. Für das Kind / den/die Schüler/Schülerin(Name) (Vorname) (Geburtsdatum)werden folgende Leistungen für <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Teilhabe</strong> nach § 34 SGB XII beantragt:für eintägige Ausflüge der Schule/Kindertageseinrichtung(Bitte machen Sie ergänzende Angaben unter B.)für mehrtägige Klassenfahrten(Bitte eine Bestätigung der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung über Art, Dauer <strong>und</strong> Kosten der Klassenfahrt vorlegen.)für Schülerbeförderungskosten in Höhe einer Monatsfahrkarte für den ÖPNV (ab 10. Klasse bzw. Oberstufe)(Bitte in Form einer Kopie einer Fahrkarte die Höhe der Aufwendungen belegen <strong>und</strong> Schulbesuchsbescheinigung vorlegen.)für eine ergänzende angemessene Lernförderung(Bitte machen Sie ergänzende Angaben unter C. <strong>und</strong> reichen die von der Schule ausgefüllte Anlage „Lernförderbedarf“ ein.)für gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung(Bitte machen Sie ergänzende Angaben unter B. <strong>und</strong> D <strong>und</strong> fügen Sie einen Nachweis über die monatlichen Kosten bei.)zur <strong>Teilhabe</strong> am sozialen <strong>und</strong> kulturellen Leben (Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten o.ä.)(Soweit bereits bekannt machen Sie bitte ergänzende Angaben unter E.)B. Die unter „A.“ genannte Person besuchteine allgemein- oder berufsbildende Schuleeine Kindertageseinrichtung(Name der Schule/Einrichtung)(Anschrift der Schule/Einrichtung)C. Ergänzende Angaben zur LernförderungEs werden Leistungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VIII (Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfe) durch daszuständige Jugendamt erbracht. ja neinD. Ergänzende Angaben zum Mittagessen in der Schule/KindertageseinrichtungDie unter „A.“ genannte Person nimmt regelmäßig an dem in der Schule angebotenen gemeinschaftlichenMittagessen teil.2 11 16 02.<strong>2011</strong> 51.61Die unter „A.“ genannte Person besucht durchschnittlich an Tagen pro Woche im Monat eineKindertageseinrichtung <strong>und</strong> nimmt am gemeinschaftlichen Mittagessen teil.Für die unter „A.“ genannte Person werden Kosten für gemeinschaftliches Mittagessen im Rahmen von Leistungennach dem §§ 10 bzw. 22 SGB VIII bereits erbracht.Bitte Rückseite beachten!


E. Ergänzende Angaben zur <strong>Teilhabe</strong> am sozialen <strong>und</strong> kulturellen LebenDie o. g. Person nimmt im Zeitraum vom bis an folgender Aktivität teil:(Aktivität/Vereinsmitgliedschaft)(Name <strong>und</strong> Anschrift des Leistungsanbieters/Vereins)Die Kosten hierfür betragen Euro im Monat im Quartal im Halbjahr im Jahr.Bitte fügen Sie einen Nachweis über die Kosten bei.Ich bestätige die Richtigkeit der vorstehenden Angaben.Ort/DatumUnterschrift Antragstellerin/AntragstellerOrt/DatumUnterschrift des gesetzlichenVertreters minderjährigerAntragstellerinnen/ AntragstellerHinweis: Die Daten unterliegen dem Sozialgeheimnis. Ihre Angaben werden aufgr<strong>und</strong> der §§ 60-65 Erstes Buch Sozialgesetzbuch(SGB I) <strong>und</strong> der §§ 67 a, b, c Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) für die Leistungen nach dem SGB XII erhoben.Wichtige Hinweise:Hinweise zum Ausfüllen des Antrages auf Leistungen für <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Teilhabe</strong>Leistungen werden frühestens ab Beginn des Monatsgezahlt, in dem der Antrag gestellt wird.Die Leistungen zur <strong>Teilhabe</strong> am sozialen <strong>und</strong> kulturellenLeben (Punkt E.) können für Kinder <strong>und</strong> Jugendlichebeantragt werden, die noch nicht volljährig (unter 18Jahre) sind.Die übrigen Leistungen können beantragt werden, wenneine Kindertageseinrichtung bzw. eine allgemein- oderberufsbildende Schule besucht wird.Lediglich die Leistungen der Schülerbeförderung erfolgenals Geldleistung direkt an den Antragsteller.Bitte geben Sie an, für welches Kind, welchen Jugendlichenoder jungen Erwachsenen die Leistungen beantragt werden.Mit dem Antrag können mehrere Leistungen beanspruchtwerden.Bitte beachten Sie: Für jedes Kind, jeden Jugendlichen oderjungen Erwachsenen ist ein eigener Antrag zu stellen.• Ausflüge der Schule / Kindertageseinrichtung:Zu den Kosten gehören nicht das Taschengeld oder dieAusgaben, die im Vorfeld aufgebracht werden (z.B.Sportschuhe, Badezeug).• Ergänzende angemessene Lernförderung:Ohne die Bestätigung der Schule (Lehrer/Lehrerin), welcherLernförderbedarf zur Erreichung des Klassenziels besteht,kann über den Antrag nicht positiv entschieden werden. Ist mitdem Leistungsanbieter nichts anderes vereinbart, wird dieLeistung in Form eines Gutscheins erbracht.• Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule /KindertageseinrichtungBitte bestätigen Sie durch Ankreuzen, dass der Schüler/dieSchülerin regelmäßig am Angebot des gemeinschaftlichenMittagessens teilnimmt.Geben Sie zusätzlich mit an, an wie vielen Tagen im Monatdas Kind durchschnittlich in der Kindertages-einrichtung dieMahlzeit einnimmt. Die Angaben sind erforderlich, damit derBedarf berechnet werden kann.Bitte beachten Sie: Pro Tag der Teilnahme amgemeinschaftlichen Mittagessen ist ein Eigenanteil in Höhevon 1,00 Euro selbst zu erbringen (Kosten derHaushaltsersparnis).• Schülerbeförderungskosten:Kosten für die Monatsfahrkarte können berücksichtigtwerden, wenn die nächstgelegene Schule auf Gr<strong>und</strong> derEntfernung (ab 3 km) in zumutbarer Weise nur mitöffentlichen Verkehrsmitteln, also weder zu Fuß noch mitdem Rad, erreicht werden kann <strong>und</strong> die Kosten nicht schonvon Dritten (z.B. Stadtschulamt) übernommen werden.• <strong>Teilhabe</strong> am sozialen Leben:Mit dieser Leistung soll es Kindern <strong>und</strong> Jugendlichenermöglicht werden, sich in Vereins- <strong>und</strong>Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren <strong>und</strong> insbesondereKontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen.Die Leistung kann nach Wunsch eingesetzt werden für:• Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel,Kultur <strong>und</strong> Geselligkeit (z.B. Fußballverein),• Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B.Musikunterricht),• angeleitete Aktivitäten der kulturellen <strong>Bildung</strong> (z.B.Museumsbesuche),• die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder,Theaterfreizeit).Als Nachweis kann die Zahlungsaufforderung, der bereitsgezahlte Mitgliedsbeitrag oder eine schriftliche Bestätigungdes Anbieters/Vereins über die zu erwartenden Kostendienen.Ist mit dem Leistungsanbieter nichts anderes vereinbart, wirddie Leistung in Form eines Gutscheins erbracht.Weiteres entnehmen Sie bitte den einzelnen <strong>Flyer</strong>n zu den Leistungen für <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Teilhabe</strong>.


Jugend- <strong>und</strong> SozialamtBuTLeistungen für<strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Teilhabe</strong>Soziale <strong>und</strong>kulturelle <strong>Teilhabe</strong>Ab <strong>2011</strong> werden bei Kindern, Jugendlichen <strong>und</strong> jungenErwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarfauch sogenannte Leistungen für <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Teilhabe</strong>am sozialen <strong>und</strong> kulturellen Leben in der Gemeinschaftberücksichtigt.Hierzu zählen unter anderem Aktivitäten von Kindern <strong>und</strong>Jugendlichen im sportlichen, künstlerischen, kulturellen<strong>und</strong> sozialen Bereich.Wer bekommt diese Leistung?Kinder <strong>und</strong> Jugendliche, die noch nicht volljährig(unter 18 Jahre) sind, während des Leistungsbezugsnach SGB II oder SGB XII.Anspruch besteht auch, wenn zwar der Lebensunterhaltaus eigenen Kräften <strong>und</strong> Mitteln bestritten werden kann,diese aber nicht oder nur teilweise für die Deckung derKosten für soziale <strong>und</strong> kulturelle <strong>Teilhabe</strong> ausreichenWas bedeutet „Leistung für soziale <strong>und</strong> kulturelle<strong>Teilhabe</strong>“?Mit dieser Leistung soll es Kindern <strong>und</strong> Jugendlichenermöglicht werden, sich in Vereins- <strong>und</strong> Gemeinschaftsstrukturenzu integrieren <strong>und</strong> insbesondere Kontakt zuGleichaltrigen aufzubauen. Um dies zu ermöglichen,werden zusätzliche Leistungen im Wert von 10 Euromonatlich erbracht.Die Leistung kann individuell eingesetzt werden für:• Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel,Kultur <strong>und</strong> Geselligkeit (z.B. Fußballverein),• Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht),• Angeleitete Aktivitäten der kulturellen <strong>Bildung</strong> (z.B.Museumsbesuche),• die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder,Theaterfreizeit).Wie funktioniert das?Die Leistung für soziale <strong>und</strong> kulturelle <strong>Teilhabe</strong> müssenSie für jedes Kind gesondert beim zuständigenJobcenter (Leistungsbezieher nach SGB II <strong>und</strong>erwerbsfähige Personen) bzw. Sozialrathaus (für SGBXII-Leistungsbezieher <strong>und</strong> nicht erwerbsfähige Personen)beantragen.Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig – am bestengleich zu Beginn des Leistungsbezuges – damit dieLeistung Ihrem Kind vollumfänglich zu Gute kommt.Sie können den für Sie zuständigen Mitarbeiter imJobcenter bzw. Sozialrathaus – falls er Sie nicht bereitsim Beratungsgespräch auf dieses Thema angesprochenhat – darauf hinweisen, dass Ihr Kind Interesse ansozialen <strong>und</strong> kulturellen Angeboten hat.Das Jobcenter bzw. Sozialrathaus wird für Sie eine Listegeeigneter Anbieter bereit halten. Findet sich darin keinpassendes Angebot für Ihr Kind, können Sie eigeneVorschläge zu <strong>Teilhabe</strong>möglichkeiten (Mitgliedschaft inVereinen u.a.) machen. Es wird dann geprüft, ob die vonIhnen vorgeschlagenen Anbieter <strong>und</strong> deren Angeboteebenfalls geeignet sind.Bei der Erbringung der Leistung gibt es zweiMöglichkeiten:• Mit dem Bewilligungsbescheid erhalten Sie einenGutschein im Wert von jeweils 10 Euro proBewilligungsmonat. Der Betrag ist für den gesamtenBewilligungszeitraum bestimmt <strong>und</strong> kann nachWunsch des Kindes für die genannten Aktivitäteneingesetzt werden. Sie müssen sich also nicht sofortfestlegen. Ihr Kind legt den Gutschein einfach dortvor, wo es ein Angebot wahrnehmen möchte.Solange der Betrag nicht aufgebraucht ist, werdendie entstehenden Kosten direkt mit dem Jobcenterbzw. Sozialrathaus abgerechnet.• Möglich ist auch, dass Ihnen das Jobcenter oderSozialrathaus die Leistungen für die soziale <strong>und</strong>kulturelle <strong>Teilhabe</strong> für Ihr Kind vorerst nur perKostenübernahmeerklärung zusagt. In diesem Falllegen Sie bitte Anmeldungen, Rechnungen odersonstige geeignete Unterlagen der Stellen vor, beidenen Ihr Kind ein Angebot wahrnehmen möchte. IhrSozialleistungsträger prüft diese <strong>und</strong> übernimmt imRahmen des zur Verfügung stehenden Betrages (biszu 120 Euro pro Jahr) die Abrechnung der Kosten.Ob Sie einen Gutschein für die Inanspruchnahme vonsozialen <strong>und</strong> kulturellen Angeboten erhalten oderKostennachweise vorlegen müssen, erfahren Sie direktbei der Beantragung der Leistung in Ihrem Jobcenteroder Sozialrathaus.(Stand der <strong>Information</strong>: März <strong>2011</strong>)


Jugend- <strong>und</strong> SozialamtBuTLeistungen für<strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Teilhabe</strong>Ab <strong>2011</strong> werden bei Kindern, Jugendlichen <strong>und</strong>jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichenRegelbedarf auch sogenannte Leistungen für<strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Teilhabe</strong> am sozialen <strong>und</strong> kulturellenLeben in der Gemeinschaft berücksichtigt.Hierzu zählt unter bestimmten Voraussetzungenauch ein Zuschuss zu den Kosten derSchülerbeförderung.Wer bekommt diese Leistung?Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler*, welche dienächstgelegene Schule besuchen <strong>und</strong> diese nichtzu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können,erhalten einen Zuschuss zu ihren Schülerbeförderungskosten,wenn die Kosten nicht vonDritten (z.B. dem Stadtschulamt) übernommenwerden.In der Regel wird diese Leistung bei Schülerinnen<strong>und</strong> Schülern ab Sek<strong>und</strong>arstufe II berücksichtigtwerden können, da die schulischen Bestimmungendes Landes Hessen eine vollständigeKostenübernahme bis zum Abschluss derSek<strong>und</strong>arstufe I vorsehen. Zudem muss derSchulweg mehr als 3 km betragen.Wie funktioniert das?Den Zuschuss zu den Schülerbeförderungskostenmüssen Sie für jedes Kind gesondert beimzuständigen Jobcenter (für Leistungsbezieher nachSGB II <strong>und</strong> erwerbsfähige Personen) bzw.Sozialrathaus (für SGB XII-Leistungsbezieher <strong>und</strong>nicht erwerbsfähige Personen) beantragen.Ein Bedarf kann nur berücksichtigt werden, wennfür den Weg zur Schule tatsächlich öffentlicheVerkehrsmittel (Schulbus, Linienbus, S-Bahn,Straßenbahn etc.) genutzt werden.Sollten die Kosten für eine Schülermonats- oderSchülerjahreskarte anerkannt werden, wird derPreis für das Monats- bzw. Jahresticket um den imRegelbedarf enthaltenen Anteil für Verkehrsdienstleistungenvermindert, wenn die Fahrkarte auchprivat genutzt werden kann.Dieser Eigenanteil des Kindes beträgt je nach Alterca. 13 bis 18 Euro. Die Beförderungskosten werdennur für den Zeitraum des Schulbesuchs erstattet(keine Ferienzeiten).Zuschüsse Dritter zu den Schülerbeförderungskostenmindern die Leistung ebenfalls.Schülerbeförderung*(Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler sind alle Personen, die:• noch keine 25 Jahre alt sind,• eine allgemein- oder berufsbildende Schulebesuchen <strong>und</strong>• keine Ausbildungsvergütung erhalten.)Was ist zu beachten?Der Zuschuss zu den Schülerbeförderungskostenwird als Geldleistung erbracht.Da es sich um eine zweckbestimmte Geldleistunghandelt, kann Ihr Sozialleistungsträger Nachweiseüber die Verwendung verlangen. Bitte bewahrenSie deshalb die Fahrkarten oder sonstigen Belegeauf.(Stand der <strong>Information</strong>: März <strong>2011</strong>)


Jugend- <strong>und</strong> SozialamtBuTLeistungen für<strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Teilhabe</strong>SchulbedarfAb <strong>2011</strong> werden bei Kindern, Jugendlichen<strong>und</strong> jungen Erwachsenen neben ihremmonatlichen Regelbedarf auch sogenannteLeistungen für <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Teilhabe</strong> amsozialen <strong>und</strong> kulturellen Leben in derGemeinschaft berücksichtigt.Hierzu zählt auch die Ausstattung mitpersönlichem Schulbedarf zu Beginn einesSchulhalbjahres.Wer bekommt diese Leistung?Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, die eineallgemein- oder berufsbildende Schulebesuchen, wenn sie jünger als 25 Jahre sind<strong>und</strong> keine Ausbildungsvergütung erhalten,während des Leistungsbezugs nach SGB IIoder SGB XII.Anspruch besteht auch, wenn zwar derLebensunterhalt aus eigenen Kräften <strong>und</strong>Mitteln bestritten werden kann, diese abernicht oder nur teilweise für die Deckung derKosten für den Schulbedarf ausreichen.Was gehört zum persönlichenSchulbedarf?Zum persönlichen Schulbedarf gehören nebender Schultasche <strong>und</strong> dem Sportzeug auchSchreib-, Rechen- <strong>und</strong> Zeichenmaterialien, wiez.B. Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck oderRadiergummi.Diese Leistung erhalten Schülerinnen <strong>und</strong>Schüler zusätzlich zu ihrer Leistung zurDeckung des Regelbedarfs, um dieBeschaffung der benötigten Schulausstattungzu Beginn eines Schulhalbjahres zuerleichtern. Ausgaben für Verbrauchsmaterialien,die regelmäßig nachgekauftwerden müssen, z.B. Hefte, Bleistifte <strong>und</strong>Tinte, sind aus der monatlichen Leistung zubestreiten.Wie wird die Leistung erbracht?Zweimal im Jahr, jeweils zu Beginn einesSchulhalbjahres, beginnend ab August <strong>2011</strong>,wird ein zusätzlicher Geldbetrag gezahlt.Zum 1. August in Höhe von 70 Euro <strong>und</strong> zum1. Februar in Höhe von 30 Euro.Bis 2010 wurden jeweils zu Beginn desSchuljahres 100 Euro in einer Summe gezahlt,so dass die neue Regelung erstmals für dasSchuljahr <strong>2011</strong>/2012 gilt.Was ist zu beachten?Für Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, die bereitslaufende Leistungen nach dem SGB II oderSGB XII erhalten, ist keine gesonderteAntragstellung notwendig. Sie erhalten dieseLeistung automatisch.Auf Verlangen des für Sie zuständigenJobcenters oder Sozialrathauses ist einNachweis über den Schulbesuch, d.h. eineSchulbesuchsbescheinigung, vorzulegen.Da es sich um eine zweckbestimmteGeldleistung handelt, kann das Jobcenter bzw.Sozialrathaus Nachweise über die Verwendungverlangen. Bitte bewahren Siedeshalb die Kassenbelege auf.(Stand der <strong>Information</strong>: März <strong>2011</strong>)


Jugend- <strong>und</strong> SozialamtBuTLeistungen für<strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Teilhabe</strong>MittagsverpflegungAb <strong>2011</strong> werden bei Kindern, Jugendlichen <strong>und</strong> jungenErwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarfauch sogenannte Leistungen für <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Teilhabe</strong>am sozialen <strong>und</strong> kulturellen Leben in der Gemeinschaftberücksichtigt.Hierzu zählt auch die gemeinschaftliche Mittagsverpflegungin Schulen <strong>und</strong> Kindertageseinrichtungen.Wer bekommt diese Leistung?• Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, die noch keine 25Jahre alt sind, eine allgemein- oder berufsbildendeSchule besuchen, wenn sie keine Ausbildungsvergütungerhalten• Kinder, die eine Kindertageseinrichtung (z.B.Krippe, Kindergarten, Hort, Tagespflege) besuchenwährend des Leistungsbezugs nach SGB II oder SGBXII.Anspruch besteht auch, wenn zwar der Lebensunterhaltaus eigenen Kräften <strong>und</strong> Mitteln bestritten werden kann,diese aber nicht oder nur teilweise für die Deckung derKosten der Mittagsverpflegung ausreichen.Welche Leistung wird erbracht?Gr<strong>und</strong>sätzlich ist die Mittagsverpflegung im Regelbedarfvon Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen berücksichtigt. DasMittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtungist aber in der Regel teurer als ein Mittagessen zu Hause.Daher werden mit dieser Leistung die Mehrkostenausgeglichen.Erbracht wird ein Zuschuss zu den Kosten für dieTeilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung.Daneben ist ein geringer Eigenanteil inHöhe von einem Euro pro Mittagessen von Ihnen zuübernehmen. Verpflegung, die am Kiosk gekauft werdenkann (z. B. belegte Brötchen), wird nicht bezuschusst.Wie funktioniert das?Den Zuschuss zur Mittagsverpflegung müssen Sie fürjedes Kind gesondert beim zuständigen Jobcenter(Leistungsbezieher nach SGB II <strong>und</strong> erwerbsfähigePersonen) bzw. Sozialrathaus (für SGB XII-Leistungsbezieher <strong>und</strong> nicht erwerbsfähige Personen)beantragen. Er wird nur erbracht, wenn die Schule oderKindertageseinrichtung ein gemeinschaftliches Mittagessenanbietet <strong>und</strong> Ihr Kind daran teilnimmt. Mit derAntragstellung ist die Anmeldung zur Mittagsverpflegungoder ein anderer geeigneter Nachweis vorzulegen. DerNachweis muss den Namen des Kindes, den Namen derSchule bzw. Kindertageseinrichtung, den Namen desEssensanbieters* <strong>und</strong> den Zeitraum enthalten, für dendas Kind angemeldet ist.Bei der Erbringung der Leistung gibt es zweiMöglichkeiten:• Mit dem Bewilligungsbescheid erhalten Sie einenGutschein über den bezuschussten Anteil an dergemeinschaftlichen Mittagsverpflegung für Ihr Kind.Den Gutschein gibt Ihr Kind in der Schule bzw.Kindertageseinrichtung ab. Das Jobcenter bzw.Sozialrathaus rechnet die Kosten für dieMittagsverpflegung direkt mit dem Anbieter ab.• Möglich ist auch, dass Ihnen der Zuschuss zurMittagsverpflegung für Ihr Kind vorerst nur perKostenübernahmeerklärung zugesagt werden. Indiesem Fall legen Sie bitte die Rechnung desAnbieters der Mittagsverpflegung beim Jobcenteroder Sozialrathaus vor. Dieses übernimmt dann dieAbrechnung der Kosten.Bitte beachten Sie: Der Eigenanteil ist bei beidenAlternativen eigenverantwortlich von Ihnen zu leisten.Ob Sie einen Gutschein für die Teilnahme an derMittagsverpflegung erhalten oder eine Rechnungvorlegen müssen, erfahren Sie direkt bei derBeantragung der Leistung in Ihrem Jobcenter oderSozialrathaus.*Das kann neben der Schule oder Kindertageseinrichtungselbst z.B. auch ein Kantinenpächter oderLieferdienst sein, mit dem die Einrichtung einen Vertraghat. Bitte lassen Sie die Anmeldung von der Schule bzw.der Kindertageseinrichtung ausstellen.(Stand der <strong>Information</strong>: März <strong>2011</strong>)


Jugend- <strong>und</strong> SozialamtBuTLeistungen für<strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Teilhabe</strong>LernförderungAb <strong>2011</strong> werden bei Kindern, Jugendlichen <strong>und</strong> jungenErwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarfauch sogenannte Leistungen für <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Teilhabe</strong>am sozialen <strong>und</strong> kulturellen Leben in der Gemeinschaftberücksichtigt.Hierzu zählt auch eine Lernförderung, die die bereitsvorhandenen schulischen Angebote ergänzt(„außerschulische Lernförderung“).Wer bekommt diese Leistung?Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, die eine allgemein- oderberufsbildende Schule besuchen, wenn sie jünger als 25Jahre sind <strong>und</strong> keine Ausbildungsvergütung erhalten,während des Leistungsbezugs nach SGB II <strong>und</strong> SGB XII.Anspruch besteht auch, wenn zwar der Lebensunterhaltaus eigenen Kräften <strong>und</strong> Mitteln bestritten werden kann,diese aber nicht oder nur teilweise für die Deckung derKosten für die Lernförderung ausreichen.Welche Leistung wird erbracht?Mit der außerschulischen Lernförderung werden imAusnahmefall die von den Schulen <strong>und</strong> schulnahenTrägern (z.B. Fördervereine) organisiertenFörderangebote ergänzt. Diese in der Regel kostenfreienAngebote sind vorrangig zu nutzen. Nur wenn diewesentlichen Lernziele, die nach den schulrechtlichenBestimmungen festgelegt sind, nicht erreicht werden(meist die Versetzung in die nächste Klassenstufe) <strong>und</strong>eine Verbesserung nur mit Hilfe einer außerschulischenLernförderung kurzfristig erreicht werden kann, kommtdiese Leistung in Betracht. Für das Erreichen einerbesseren Schulartempfehlung (z.B. Übertritt auf einGymnasium) kann keine außerschulische Lernförderunggewährt werden.Wenn eine außerschulische Lernförderung notwendig ist,werden die entstehenden Kosten hierfür übernommen.Wie funktioniert das?Die Leistungen für Lernförderung müssen Sie für jedesKind gesondert beim zuständigen Jobcenter(Leistungsbezieher nach SGB II <strong>und</strong> erwerbsfähigePersonen) bzw. Sozialrathaus (für SGB XII-Leistungsbezieher <strong>und</strong> nicht erwerbsfähige Personen)beantragen. Mit der Antragstellung erhalten Sie einenVordruck, in dem Sie sich von der Schule dieNotwendigkeit der Lernförderung in bestimmten Fächernbitte bestätigen lassen.Diese Bestätigung erfordert neben Angaben zu demFach, in dem der Bedarf besteht, auch Angaben überden Zeitraum, in dem die Defizite aller Voraussicht nachmittels gezielter Lernförderung beseitigt werden können.Zusätzlich ist eine Einschätzung erforderlich, dass dasErreichen des Lernziels gefährdet ist <strong>und</strong> die Gefährdungdurch die vom Fachlehrer empfohlene Lernförderungvoraussichtlich behoben werden kann. Auf Basis dieserEinschätzung entscheidet Ihr Sozialleistungsträger überdie Gewährung der Leistung für geeigneteLernförderung.Gibt der Fachlehrer keine Hinweise auf eine geeigneteForm der Lernförderung (z.B. Empfehlung vonNachhilfelehrern oder einschlägigen Organisationen), sokönnen Sie beim Jobcenter bzw. Sozialrathaus erfragen,welche geeigneten Anbieter von Lernförderung für denindividuellen Bedarf Ihres Kindes vor Ort vorhanden sind.Bitte beachten Sie, dass die Auswahl des Anbieters derLernförderung aus leistungsrechtlichen Gründen (z.B.Prüfung der Hilfebedürftigkeit) immer in Absprache mitdem Jobcenter bzw. Sozialrathaus erfolgen muss.Bei der Erbringung der Leistung gibt es zweiMöglichkeiten:• Mit dem Bewilligungsbescheid erhalten Sie einenGutschein über die außerschulische Lernförderungfür das förderbedürftige Kind. Diesen gibt Ihr Kindbei dem Nachhilfelehrer bzw. in der Einrichtung ab.Ihr Sozialleistungsträger rechnet die Kosten für denFörderunterricht dann direkt mit dem Anbieter derLernförderung ab.• Möglich ist auch, dass Ihnen die Leistungen fürLernförderung für Ihr förderbedürftiges Kind vorerstnur per Kostenübernahmeerklärung zugesagtwerden. In diesem Fall legen Sie bitte die Rechnungdes Anbieters der Lernförderung vor. Das Jobcenterbzw. Sozialrathaus übernimmt dann die Abrechnungder Kosten.Ob Sie einen Gutschein für die Lernförderung erhaltenoder eine Rechnung vorlegen müssen, erfahren Siedirekt bei der Beantragung der Leistung in IhremJobcenter oder Sozialrathaus.(Stand der <strong>Information</strong>: März <strong>2011</strong>)


Jugend- <strong>und</strong> SozialamtBuTLeistungen für<strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Teilhabe</strong>Eintägige AusflügeKlassenfahrtenAb <strong>2011</strong> werden bei Kindern, Jugendlichen <strong>und</strong> jungenErwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarfauch sogenannte Leistungen für <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Teilhabe</strong>am sozialen <strong>und</strong> kulturellen Leben in der Gemeinschaftberücksichtigt.Hierzu zählt auch die Leistung für eintägige Ausflüge inSchulen <strong>und</strong> Kindertageseinrichtungen sowie mehrtägigeKlassenfahrten bzw. Kinderfreizeiten inKindertageseinrichtungen.Wer bekommt diese Leistung?• Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, die noch keine 25Jahre alt sind, eine allgemein- oder berufsbildendeSchule besuchen, wenn sie keine Ausbildungsvergütungerhalten• Kinder, die eine Kindertageseinrichtung (z.B.Krippe, Kindergarten, Hort, Tagespflege) besuchenwährend des Leistungsbezugs nach dem SGB II oderSGB XII.Anspruch besteht auch, wenn zwar der Lebensunterhaltaus eigenen Kräften <strong>und</strong> Mitteln bestritten werden kann,diese aber nicht oder nur teilweise für die Deckung derKosten für die Schulausflüge oder Klassenfahrtenausreichen.Welche Kosten können übernommen werden?Übernommen werden können die tatsächlichanfallenden Kosten für alle eintägigen Ausflüge. Beimehrtägigen Klassenfahrten orientieren sich die Kostenan den schulrechtlichen Vorschriften; gleiches gilt fürKinderfreizeiten in Kindertageseinrichtungen.Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während desAusflugs wird nicht übernommen.Wie funktioniert das?Die Leistung für eintägige Schulausflüge <strong>und</strong> mehrtägigeKlassenfahrten müssen Sie für jedes Kind gesondertbeim zuständigen Jobcenter (Leistungsbezieher nachSGB II <strong>und</strong> erwerbsfähige Personen) bzw. Sozialrathaus(für SGB XII-Leistungsbezieher <strong>und</strong> nicht erwerbsfähigePersonen) beantragen. Der Antrag gilt dann ab dem Tagder Antragstellung für alle eintägigen Ausflüge imaktuellen Schuljahr.Der Antrag auf Kostenübernahme für die Aufwendungenfür mehrtägige Klassenfahrten bzw. Kinderfreizeitenmuss jeweils vor Beginn der Fahrt gestellt werden.Bei der Erbringung der Leistung für eintägige Ausflügegibt es zwei Möglichkeiten:• Mit dem Bewilligungsbescheid erhalten Sie einenGutschein für die Teilnahme Ihres Kindes aneintägigen Ausflügen. Diesen gibt Ihr Kind in derSchule bzw. Kindertageseinrichtung ab. Steht einAusflug an, brauchen Sie sich um die Bezahlungnicht zu kümmern. Das für Sie zuständige Jobcenterbzw. Sozialrathaus rechnet die Kosten dann direktmit der Schule oder der Kindertageseinrichtung ab.• Möglich ist auch, dass Ihnen die Leistung für dieeintägigen Ausflüge für Ihr Kind vorerst nur perKostenübernahmeerklärung zugesagt wird. Indiesem Fall legen Sie bitte bei jedem anstehendenAusflug einen Elternbrief oder ein ähnlichesSchreiben der Schule bzw. der Kindertageseinrichtungvor, mit dem Sie zur Zahlung der Kosten fürden Ausflug aufgefordert werden. Das Jobcenterbzw. Sozialrathaus übernimmt dann die Abrechnungder Kosten.Ob Sie einen Gutschein für die Teilnahme an Ausflügenerhalten oder einen Kostennachweis vorlegen müssen,erfahren Sie direkt bei der Beantragung der Leistung beiIhrem zuständigen Jobcenter bzw. Sozialrathaus.Die Leistungsgewährung für mehrtägige Klassenfahrtenerfolgt in Form einer Kostenübernahmeerklärung,die sich auf die konkret anstehende Fahrtbezieht. Bitte legen Sie deshalb vor einer geplantenKlassenfahrt eine Bestätigung der Schule vor, aus dersich der Termin <strong>und</strong> das Ziel der Fahrt, die entstehendenKosten sowie die Bankverbindung der Schule ergeben.Ihr zuständiger Sozialleistungsträger übernimmt dann dieAbrechnung der Kosten.(Stand der <strong>Information</strong>: März <strong>2011</strong>)

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