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B e i t r a g s o r d n u n g - Sportverein Rangendingen

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Beitragsordnung<br />

B e i t r a g s o r d n u n g<br />

des <strong>Sportverein</strong> <strong>Rangendingen</strong> 1922 e.V.<br />

(gem. § 14 der Vereinssatzung) vom 18. Februar 2000, geändert am 16.03.2001 und 10.03.2006<br />

1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung<br />

von Beiträgen und Dienstleistungen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.<br />

2. Der Mitgliedsbeitrag und der Umfang der Dienstleitung werden von der<br />

Mitgliederversammlung beschlossen.<br />

Die festgesetzten Beiträge treten rückwirkend zum 1. Januar eines jeden Jahres in Kraft, in<br />

dem der Beschluss gefasst wird.<br />

3. Der jährliche Mitgliederbeitrag an den Verein beträgt<br />

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahre 26,-- Euro<br />

Personen über 16 Jahre 31,-- Euro<br />

Familienbetrag (1 Erwachsener und mind. 2 Kind/Jugendl.bis16 Jahre) 64,-- Euro<br />

Jedes aktive Mitglied hat bis zu 4 Dienste pro Jahr zu leisten. Ein aktives Mitglied in Funktion<br />

bis zu 2 Dienste pro Jahr. 1 Dienst beträgt i.d.R. 6 Stunden, ersatzweise können 2 Kuchen<br />

gebacken werden. Abteilungsinterne Veranstaltungen sind hierin nicht berücksichtigt. Für<br />

jeden nicht geleisteten Dienst hat das aktive Mitglied 13,-- Euro zu entrichten, für jeden mehr<br />

geleisteten Dienst erhält das aktive Mitglied 13,-- Euro gutgeschrieben.<br />

4. In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes<br />

(WLSB) enthalten.<br />

5. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren über EDV zum 1.<br />

März jeden Jahres. Beitragskonten des Vereins sind: Sparkasse Zollernalb, Konto Nr. 79 002<br />

417; Volksbank Hohenzollern, Konto Nr. 50 516 000. Abbuchungen sind nur vom Girokonto<br />

möglich.<br />

6. Mitglieder, die bisher am Abbuchungsverfahren EDV nicht teilgenommen haben, entrichten<br />

ihre Beiträge bis spätestens 1. März jeden Jahres auf eines der genannten Beitragskonten.<br />

Zur Deckung der Mehrkosten und bei Beitragsversäumnissen sind zusätzlich mindestens 2,50<br />

Euro zu zahlen. Bei Mahnungen werden Mahngebühren erhoben.<br />

7. Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle Mitgliedsbeitrag, ab 1. Juli der halbe<br />

Mitgliedsbeitrag zu entrichten.<br />

8. Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muß beim Leiter der<br />

Finanzen schriftlich erklärt werden.<br />

Seite 1


Beitragsordnung<br />

9. Abteilungen können zur Deckung der Mehrausgaben auf Beschluss der<br />

Abteilungsversammlung Abteilungsbeiträge, Dienstleistungen und Aufnahmegebühren<br />

erheben. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekannt zu geben.<br />

10. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme) gelten gesonderte<br />

Gebühren<br />

11. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten<br />

Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.<br />

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