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Antworten zu dem offenen Brief - Groß Niendorf

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Zu den aufgeworfenen Fragen müsste aus unserer Sicht von der Gemeinde ein neutralesSachverständigengutachten eingeholt werden. Dieses sollte dann in einer weiterenEinwohnerversammlung vorgestellt und <strong>zu</strong>r Diskussion gestellt werden. Und im Anschlussdaran sollte eine Bürgerbefragung <strong>zu</strong> <strong>dem</strong> Projekt durchgeführt werden.Soweit erforderlich werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens auch externe undunabhängige Gutachten eingeholt und von den da<strong>zu</strong> berufenen Behörden berücksichtigt. DieGemeinde hat darauf keinen Einfluss, so dass eine weitere Einwohnerversammlung undeine Bürgerbefragung keine Grundlage haben.Fragen <strong>zu</strong>r Realisierung eines Bürgerwindrads werden nach Gründung einer evtl.Betreibergesellschaft/-genossenschaft von dieser <strong>zu</strong> klären und <strong>zu</strong> verhandeln sein. ZurRolle der Gemeinde wird da<strong>zu</strong> auf die Vorbemerkungen verwiesen.6. Der Bau und der Betrieb der geplanten Windkraftanlagen bedarf der Genehmigung durchdas Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Lübeck (Tel.: 0451 / 47 0602). Ja.Das Genehmigungsverfahren richtet sich nach § 10 Bundesimmissionsschutzgesetz.Nein, nach § 4 BImSchG i.V.m. § 19 BImSchG (vereinfachtes Verfahren).In § 10 Abs. 3 des Gesetzes ist die Beteiligung der Bürger/innen im Genehmigungsverfahrengeregelt.Nein, siehe oben.U.a. ist vorgesehen, dass die Bürger/innen Einspruch gegen eine Genehmigung derWindkraftanlagen einlegen können.Wir – die Unterzeichner dieses <strong>offenen</strong> <strong>Brief</strong>es – behalten uns vor, von diesem RechtGebrauch <strong>zu</strong> machen.Mit freundlichen GrüßenChristian SchoofUlrich SchachtThomas BeckmannUlrich StöckerHildegard Molitor-SchoofMaren SchachtMartina BeckmannSabine StöckerGunnar LeuffertDirk DombrowskiRüdiger DöllHans-Jürgen SteinPetra DombrowskiBirgit-Bittner-DöllCarmen Stein9

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