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FAQ - Tognum at a glance

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Wann und wo findet die nächste Hauptversammlung st<strong>at</strong>t?Die außerordentliche Hauptversammlung der <strong>Tognum</strong> AG findet am Donnerstag,15. November 2012, um 10.00 Uhr, in der Messe Friedrichshafen, Konferenzzentrum Ost,Neue Messe, Eingang Foyer Ost in 88046 Friedrichshafen st<strong>at</strong>t.Wie kann ich zur Hauptversammlung anreisen und wo kann ich parken?Anfahrt mit dem Auto aus:DeutschlandÜber Stuttgart A81/A98 bis Autobahnende, ab Stockach auf der B31 nach Friedrichshafen. Altern<strong>at</strong>iv: A8 bis Abfahrt Ulm West. Danach auf der B30 nach Friedrichshafen.Über Würzburg/München A7/A96 bis Autobahnausfahrt Sigmarszell/Friedrichshafen. Von dort auf der B31 nachFriedrichshafen.Über Ulm Auf der B30 über Ravensburg nach Friedrichshafen.Österreich Über BregenzA14/A96 bis Autobahnausfahrt Sigmarszell/Friedrichshafen. Von dort auf der B31nach Friedrichshafen. Über SalzburgÜber München auf der A96 bis Autobahnausfahrt Sigmarszell/Friedrichshafen. Vondort auf der B31 nach Friedrichshafen.Schweiz Über ZürichA7 bis Kreuzlingen/Konstanz. Danach mit der Auto-Fähre Konstanz – Meersburg undweiter auf der B31 nach Friedrichshafen. Fahrplanauskunft Autofähre Konstanz –Meersburg im Internet:http://stadtwerke.konstanz.de/mobilitaet/faehre-konstanz-meersburg/fahrplan.html Über St. Gallen/RomanshornA1.1 bis Romanshorn. Danach mit der Auto-Fähre Romanshorn – Friedrichshafen(Stundentakt). Fahrplanauskunft Autofähre Romanshorn – Friedrichshafen imInternet: www.bsb-online.com/faehre.htmlIn Friedrichshafen: Folgen Sie den Beschilderungen Messe. Hinweis: Für Navig<strong>at</strong>ionssystemeAllmannsweiler Straße 224, 88046 Friedrichshafen, verwenden, um zum Eingang Ostzu gelangen.Anreise mit der Bahn aus:Deutschland Anreise bis Ulm mit ICE/IC, dann weiter mit InterRegio Express (IRE) bzw. RegionalExpress (RE) nach Friedrichshafen. Das Messegelände ist vom Stadtbahnhof undHafenbahnhof mit dem Taxi oder mit der Buslinie 5 im 30-Minutentakt (AusstiegMesse West, zu Fuß zum Osteingang) zu erreichen. Zur Orientierung auf demMessegelände ist ein interaktiver Geländeplan online abrufbar:www.messe-friedrichshafen.de/mfn-wGlobal/modules/gelaendeplan/index.html1


Fahrplanauskunft Deutschland DB Reisezug- und Tarifauskunft: Tel. +49 (0) 180 – 5 99 66 33 DB Reisezentrum Stadtbahnhof Friedrichshafen, Stadtbahnhof 1,Tel. +49 (0) 7541 – 4878611 DB Reisezentrum Hafenbahnhof Friedrichshafen, Seestraße 23,Tel. +49 (0) 7541 – 201356 Internet: www.bahn.deÖsterreich Besucher aus dem Westen Österreichs reisen per ÖBB über Bregenz und dendeutschen Umsteigebahnhof Lindau an. Aus dem übrigen Österreich empfehlen sich die Fernstrecken über München/Ulmnach Friedrichshafen.Fahrplanauskunft Österreich Call-Center der ÖBB: Tel. +43 – 51717 Internet: www.oebb.<strong>at</strong>Schweiz SBB-Strecke Basel/Lindau oder bis Romanshorn und mit der Bodenseefähre imStundentakt nach Friedrichshafen. Fahrplanauskunft Autofähre Romanshorn –Friedrichshafen im Internet: www.bsb-online.com/faehre.htmlFahrplanauskunft Schweiz Rail Service: Tel. +41 – 900300300 Internet: www.sbb.chKann jeder Aktionär an der Hauptversammlung teilnehmen?An der Hauptversammlung können diejenigen Aktionäre selbst teilnehmen oder sichvertreten lassen, die ihren Anteilsbesitz zu einem bestimmten Stichtag („Record D<strong>at</strong>e“, hier:25. Oktober 2012, 0.00 Uhr) nachweisen und sich rechtzeitig anmelden. Die Anmeldung undder Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der nachfolgend genanntenAdresse bis spätestens 8. November 2012, 24.00 Uhr, zugehen.<strong>Tognum</strong> AGc/o PR im Turm HV-Service AGRömerstr. 72-7468259 MannheimFax-Nr.: +49 (0) 621 - 7177213E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.deDie Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabeiausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag.2


Wie und wo kann sich der Aktionär zur Hauptversammlung anmelden?Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach§ 18.1 der S<strong>at</strong>zung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens8. November 2012, 24.00 Uhr, in Textform bei der Gesellschaft, c/o PR im Turm HV-ServiceAG, Römerstr. 72-74, 68259 Mannheim, Fax-Nr.: +49 (0) 621 - 7177213, E-Mail:eintrittskarte@pr-im-turm.de angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an derHauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform erstelltenbesonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch ihr depotführendes Institut nachgewiesenhaben. Der Nachweis h<strong>at</strong> sich auf den Beginn des Record D<strong>at</strong>e zu beziehen und muss derGesellschaft unter der angegebenen Adresse zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt fürdie Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionärnur, wer diesen Nachweis erbracht h<strong>at</strong>.Was macht ein Aktionär, der keine Einladung zur Hauptversammlung erhalten h<strong>at</strong>?Da die Aktien der <strong>Tognum</strong> AG auf den Inhaber lauten, erfolgt der Versand derHauptversammlungs-Einladungen an die Aktionäre autom<strong>at</strong>isch über die jeweiligenDepotbanken. Daher sollte sich der Aktionär an seine Depotbank wenden. Des Weiterenwird die Einladung zur Hauptversammlung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Ab derVeröffentlichung im Bundesanzeiger steht die Einladung mit der Tagesordnung auch imInternet unter http://investors.tognum.com abrufbereit.Auch Aktionäre, die keine Einladung erhalten haben, können an der Hauptversammlungteilnehmen, wenn sie sich wie oben beschrieben anmelden und ihren Anteilsbesitznachweisen.Kann man die Hauptversammlung vorübergehend verlassen und späterzurückkommen?Der Aktionär kann die Hauptversammlung temporär über den Ausgangsschalter verlassen.Beim Verlassen muss er sich jedoch an der Ausgangskontrolle abmelden und beiWiedereintritt neu anmelden.Kann ein Aktionär sich in der Hauptversammlung vertreten lassen und bereits vor derHauptversammlung Vollmacht und Weisungen erteilen?Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrechtdurch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder durch einen anderenBevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der rechtzeitigenAnmeldung des Aktionärs unter Vorlage des Nachweises über den Aktienbesitz, entwederdurch den Aktionär oder einen Bevollmächtigten. Die Eintrittskarten zur Hauptversammlungwerden entsprechende Formulare zur Vollmachtserteilung enthalten.Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine gemäß § 135 Abs<strong>at</strong>z8 und § 135 Abs<strong>at</strong>z 10 i. V. m. § 125 Abs<strong>at</strong>z 5 des Aktiengesetzes gleichgestellte Personoder Institution bevollmächtigt wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und derNachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB).Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und die gemäß § 135 Abs<strong>at</strong>z 8 und § 135 Abs<strong>at</strong>z 10 i.V. m. § 125 Abs<strong>at</strong>z 5 des Aktiengesetzes gleichgestellten Personen und Institutionenmüssen Vollmachten lediglich nachprüfbar festhalten. Sie können für die Form derVollmachtserteilung abweichende Regelungen vorgeben, auf die die Gesellschaft keinenEinfluss h<strong>at</strong>. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an3


Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oderInstitutionen mit diesen abzustimmen.Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweiseseiner gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf vonVollmachten steht folgende Adresse zur Verfügung:<strong>Tognum</strong> AGc/o PR im Turm HV-Service AGRömerstr. 72-7468259 MannheimFax-Nr.: +49 (0) 621 – 7177213Vollmachtserteilung und Vollmachtsnachweis können unter Nutzung der Formulare derEintrittskarten zur Hauptversammlung oder auf beliebige andere formgerechte Art und Weiseerfolgen.Für eine elektronische Vollmachtserteilung und Übermittlung des Nachweises einerBevollmächtigung nutzen Sie bitte die passwortgeschützte Vollmachts-Pl<strong>at</strong>tform unter derInternetadresse www.hv-vollmachten.de. Das Online-Passwort ist auf der Eintrittskarteabgedruckt. Außerdem können die Übermittlung des Widerrufs einer erteilten Vollmacht undderen Änderung unter Nutzung dieser Vollmachts-Pl<strong>at</strong>tform erfolgen.Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrerevon diesen Personen zurückweisen.Als Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären, die nicht persönlich an derHauptversammlung teilnehmen möchten, auch dieses Jahr wieder die Möglichkeit an, ihrStimmrecht durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreterausüben zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich aufGrundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Vollmacht kann hinsichtlich derTagesordnungspunkte, zu denen keine Weisungen erteilt sind, nicht ausgeübt werden. Solltezu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung st<strong>at</strong>tfinden, gilt eine hierzu erteilteWeisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass dieStimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchengegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgenentgegennehmen.Die Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist unterVerwendung des mit den Anmeldeunterlagen zur Hauptversammlung zugesandtenFormulars in Textform an die oben genannte Adresse oder über die genanntepasswortgeschützte Vollmachts-Pl<strong>at</strong>tform unter der Internetadresse www.hv-vollmachten.dezu erteilen. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benanntenStimmrechtsvertreter müssen spätestens bis zum 14. November 2012, 18.00 Uhr, unter dervorstehend genannten Adresse oder der vorstehend genannten passwortgeschütztenVollmachts-Pl<strong>at</strong>tform unter der Internetadresse www.hv-vollmachten.de bei der Gesellschafteingehen.Auch bei Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter mussdie Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen durch den Aktionär form- undfristgerecht erfolgen.4


Kann ein Aktionär sein Stimmrecht auch in der Hauptversammlung übertragen?Verlässt ein Aktionär vorzeitig die Hauptversammlung, möchte aber, dass sein Stimmrechtweiter vertreten wird, kann er einen anderen HV-Teilnehmer oder die von der Gesellschaftbenannten Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung seines Stimmrechts beauftragen. Am Tagder Hauptversammlung kann der Nachweis der Vollmachtserteilung gegenüber derGesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigtenerklärten Bevollmächtigung und der Widerruf von Vollmachten auch an der Ein- undAusgangskontrolle zur Hauptversammlung erfolgen. Auch eine Übergabe derVollmachtserklärung nebst Weisungen an die von der Gesellschaft benanntenStimmrechtsvertreter ist während der Hauptversammlung bis zum Ende der Aussprachemöglich.Was ist das Stimmrecht?Als Stimmrecht bezeichnet man das mit einer Aktie verbundene Recht, an der Abstimmungin der Hauptversammlung über sämtliche Tagesordnungspunkte teilzunehmen und amZustandekommen von Hauptversammlungsbeschlüssen mitzuwirken sowie im Rahmen derStimmenzahl deren Inhalt zu beeinflussen. Die Ausübung des Stimmrechts stehtgrundsätzlich jedem Aktionär zu, der sich unter Nachweis seines Anteilsbesitzes zurHauptversammlung, wie oben beschrieben, angemeldet h<strong>at</strong>. Er kann das Stimmrecht auch,wie oben beschrieben, durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Laut S<strong>at</strong>zung derGesellschaft gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme.Besteht die Möglichkeit an der Hauptversammlung per Telefonkonferenz oder viaInternet teilzunehmen?Nein, diese Möglichkeit besteht nicht.5

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