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Depot-Reporting - INFOS GmbH

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<strong>Depot</strong>-<strong>Reporting</strong>


HerrMax MustermannMusterweg 199999 Musterort11. Januar 2008Finanzberichterstattung 4. Quartal 2007 per Stichtag 31.12.2007Sehr geehrter Herr Mustermann,beiliegend erhalten Sie einen ausführlichen <strong>Depot</strong>report für das 4. Quartal 2007.Ihr <strong>Depot</strong> besitzt zum Quartalsende einen Marktwert von 223.336,40 EUR.Den erwirtschafteten Kapitalgewinn des 4. Quartals, sowie für weitere Zeiträume,haben wir für Sie in einer Übersicht zusammengefasst.Zeitraum4. Quartal 2007Seit JahresanfangSeit Bestehen des <strong>Depot</strong>sKapitalgewinn5,98% 12.596,61 EUR22,28% 40.692,48 EUR88,69% 108.074,81 EURErweiterte Kennzahlen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Report.Mit freundlichen GrüßenSchlaufuchs AG


<strong>Depot</strong>bericht 4. Quartal 2007Mustermann, Max (<strong>Depot</strong>: 1000000000) Stichtag: 31.12.2007<strong>Depot</strong>bestand am 31.12.2007JPMorgan Funds-Eastern Europe Equity Fund A Dist (WKN: 973802 , ISIN: LU0051759099)Anteile1072,372 Stk.Marktwert Kostenbasis Gewinn/Verlust68.674,70 EUR 21.045,07 EUR 226,32% / 47.629,63 EURHSBC GIF-Indian Equity A (WKN: 974873 , ISIN: LU0066902890)Anteile310,866 Stk.Marktwert Kostenbasis Gewinn/Verlust53.939,13 EUR 26.863,71 EUR 100,79% / 27.075,42 EURDWS Telemedia (WKN: 847421 , ISIN: DE0008474214)Anteile430,988 Stk.Marktwert Kostenbasis Gewinn/Verlust39.655,21 EUR 30.465,46 EUR 30,16% / 9.189,74 EURFidelity Funds - European Growth Fund (WKN: 973270 , ISIN: LU0048578792)Anteile1423,758 Stk.Marktwert Kostenbasis Gewinn/Verlust18.380,72 EUR 12.120,23 EUR 51,65% / 6.260,49 EURFidelity Funds - Latin America Fund (WKN: 973662 , ISIN: LU0050427557)Anteile441,384 Stk.Marktwert Kostenbasis Gewinn/Verlust12.404,64 EUR 5.179,73 EUR 139,48% / 7.224,91 EURNORDINTERNET (WKN: 978530 , ISIN: DE0009785303)Anteile438,414 Stk.Marktwert Kostenbasis Gewinn/Verlust11.946,78 EUR 11.181,11 EUR 6,85% / 765,67 EURAllianz RCM China A-USD (WKN: 972883 , ISIN: IE0002817751)Anteile552,344 Stk.Marktwert Kostenbasis Gewinn/Verlust10.078,94 EUR 5.844,10 EUR 72,46% / 4.234,84 EURPictet Funds (LUX) Japanese Equity Selection I (WKN: 926225 , ISIN: LU0080998981)Anteile79,454 Stk.Marktwert Kostenbasis Gewinn/Verlust6.413,90 EUR 8.500,00 EUR -24,54% / -2.086,10 EURFortis L Fund - Equity Pharma Europe Classic Acc (WKN: 723726 , ISIN: LU0119119864)Anteile16,500 Stk.Marktwert Kostenbasis Gewinn/Verlust1.842,39 EUR 1.950,00 EUR -5,52% / -107,61 EURAlle Angaben ohne Gewähr, nach bestem Wissen und Datenqualität.


<strong>Depot</strong>bericht 4. Quartal 2007Mustermann, Max (<strong>Depot</strong>: 1000000000) Stichtag: 31.12.2007Fondsperformance nach BVIAllianz RCM China A-USD (WKN: 972883 , ISIN: IE0002817751)30 Tage 90 Tage 180 Tage 360 Tage YTD seit Erstkauf-2,82% -10,14% 17,60% 38,37% 42,31% 171,38%DWS Telemedia (WKN: 847421 , ISIN: DE0008474214)30 Tage 90 Tage 180 Tage 360 Tage YTD seit Erstkauf2,59% -0,16% 0,30% 7,73% 10,08% 44,40%Fidelity Funds - European Growth Fund (WKN: 973270 , ISIN: LU0048578792)30 Tage 90 Tage 180 Tage 360 Tage YTD seit Erstkauf0,08% -3,08% -5,24% 6,32% 6,14% 71,18%Fidelity Funds - Latin America Fund (WKN: 973662 , ISIN: LU0050427557)30 Tage 90 Tage 180 Tage 360 Tage YTD seit Erstkauf-1,15% -2,95% 0,78% 25,68% 23,57% 367,70%Fortis L Fund - Equity Pharma Europe Classic Acc (WKN: 723726 , ISIN: LU0119119864)30 Tage 90 Tage 180 Tage 360 Tage YTD seit Erstkauf-1,96% -3,28% -8,54% -4,99% -3,20% -0,57%HSBC GIF-Indian Equity A (WKN: 974873 , ISIN: LU0066902890)30 Tage 90 Tage 180 Tage 360 Tage YTD seit Erstkauf13,35% 25,07% 40,94% 57,73% 59,69% 281,59%JPMorgan Funds-Eastern Europe Equity Fund A Dist (WKN: 973802 , ISIN: LU0051759099)30 Tage 90 Tage 180 Tage 360 Tage YTD seit Erstkauf2,37% 5,45% 11,91% 31,96% 29,54% 338,24%NORDINTERNET (WKN: 978530 , ISIN: DE0009785303)30 Tage 90 Tage 180 Tage 360 Tage YTD seit Erstkauf-1,23% -9,35% -13,93% -11,24% -8,95% 37,84%Pictet Funds (LUX) Japanese Equity Selection I (WKN: 926225 , ISIN: LU0080998981)30 Tage 90 Tage 180 Tage 360 Tage YTD seit Erstkauf-7,99% -15,11% -21,00% -23,78% -23,29% -26,72%Legende:Die Performancewerte beziehen sich auf die Kurse des betreffenden Fonds."seit Erstkauf" bezeichnet die Performance des Fonds seit der ersten Transaktion der entsprechenden Position im <strong>Depot</strong>.YTD bezeichnet die Performance des Fonds seit Jahresanfang.Alle Angaben ohne Gewähr, nach bestem Wissen und Datenqualität.


Bestseller & Empfehlungen


Bestseller bei <strong>INFOS</strong>Hier sehen Sie die Bestseller der <strong>INFOS</strong>-Kunden seit Einführung des All-in-One <strong>Depot</strong>s per29.02.2008Bestseller im Februar 20081TMW Immobilien WeltfondsA0DJ32DE000A0DJ3282AXA Immoselect984645DE00098464513DWS Institutional Money plus986813LU00997305244DWS Finanzwerte976991DE00097699195grundbesitz-global980705DE00098070576FT Emerging ArabiaA0MZHXLU03179051487grundbesitz europa980700DE00098070088Allianz RCM Indonesia A-EUR989861IE00048760379MLIIF World Mining Fund A2 EURA0BMARLU017215728010MLIIF World Mining Fund A2986932LU007505655511DWS Gold plus973246LU005564905612VCH Expert Natural ResourcesA0BL7NLU018439107513ABN AMRO-Gl Emerg.Markets Bond AHA0NDR1LU034413258314SEB ImmoInvest980230DE000980230615Callander Fund - Japan New Growth EUR C2A0B50JLU019247902916OP Moneymarket EURO R848661DE000848661417Sauren Global HedgefondsA0CAV2LU019137279518Ideal Invest-Ideal Global921342LU009862404119ABN AMRO Brazil Equity Fund A988123LU008549443220HWB Umbrella Fund LRII - HWB PORTFOLIO Plus Fonds RA0LFYMLU0277940762Bestseller im Jahr 2008 (YTD)1 AXA Immoselect2 OP Moneymarket EURO R3 DWS Institutional Money plus4 TMW Immobilien Weltfonds5 FT Accugeld6 HAIG MB Flex Plus7 MEAG ProZins A8 DWS Rendite Optima Four Seasons9 Sarasin-FairInvest-Universal-Fonds I10 grundbesitz europa984645848661986813A0DJ32977020A0F6X2975419A0F426531712980700DE0009846451DE0008486614LU0099730524DE000A0DJ328DE0009770206LU0230369240DE0009754192LU0225880524DE0005317127DE0009807008


11 grundbesitz-global12 INVESCO Asia Infrastructure Fund A Acc13 hausInvest europa14 Carmignac Patrimoine15 MLIIF World Mining Fund A216 Fortis L Fund - OBAM Equity World Classic Acc17 WALLBERG Real Estate P18 SEB ImmoInvest19 DWS Finanzwerte20 Carmignac Investissement980705A0JKJC980701A0DPW0986932A0B94XA0M1Y7980230976991A0DP5WDE0009807057LU0243955886DE0009807016FR0010135103LU0075056555LU0185157681LU0322787366DE0009802306DE0009769919FR0010148981Bestseller seit 2002 per 29.02.20081 ADCIRCULUM - ZIEL 6+2 AXA Immoselect3 Pioneer Investments Euro Geldmarkt Plus4 DJE Real Estate P5 KanAm grundinvest Fonds6 M&G Global Basics Fund A7 Fidelity Funds - European Growth Fund8 FT Accugeld9 Templeton Growth (Euro) Fund A (acc)10 SEB ImmoInvest11 Griffin Eastern European Fund12 Sauren Global Defensiv A13 CS Euroreal EUR14 Baring Int.UF-Hong Kong China Fund EUR15 WM Aktien Global UI-Fonds B16 DWS Institutional Money plus17 DWS Vermögensbildungsfonds I18 DWS Inter Genuß19 Henderson Horizon-Pan European Property Equities Fund A220 First Private Europa Aktien ULM157175984645975247A0B9GC679180797735973270977020941034980230988954214466980500933583979075986813847652849098989232979583LU0158129311DE0009846451DE0009752477LU0188853955DE0006791809GB0030932676LU0048578792DE0009770206LU0114760746DE0009802306IE0002787442LU0163675910DE0009805002IE0004866889DE0009790758LU0099730524DE0008476524DE0008490988LU0088927925DE0009795831


Fonds-ListeVermögenswirksame LeistungenAktualisiert am 18. März 2008Fondsgesellschaft Fondsname WKN ISINSarasin Investmentfonds SICAV Sarasin EquiSar Global 988087 LU0088812606Sarasin Investmentfonds SICAV Sarasin EquiSar – IIID (EUR) A0D9BW LU0215909168Sarasin Investmentfonds SICAV Sarasin OekoSar Equity Global A0F6ES LU0229773345Sarasin Investmentfonds SICAV Sarasin Sustainable Equity - Global 921125 LU0097427784Schroder Investment Management (Luxembourg) SA Schroder ISF-EURO Equity 933365 LU0106235376Schroder Investment Management (Luxembourg) SA Schroder ISF-EURO Equity 933364 LU0106235293Schroder Investment Management (Luxembourg) SA Schroder ISF-EURO Equity 989322 LU0091115906Schroder Investment Management (Luxembourg) SA Schroder ISF-EURO Equity 989323 LU0091116110SEB Asset Management S.A. SEB ÖkoLux 971898 LU0036592839SEB Invest <strong>GmbH</strong> SEB Aktienfonds 847347 DE0008473471SEB Invest <strong>GmbH</strong> SEB EuroCompanies 976920 DE0009769208Sparinvest SA Sparinvest Sicav - Global Value A0DQN4 LU0138501191Threadneedle Investment Services Limited Threadneedle American Fund 987651 GB0002769429Threadneedle Investment Services Limited Threadneedle European Select Fund 987663 GB0002771169Threadneedle Investment Services Limited Threadneedle Global Select Fund 987677 GB0002769312UBS Fund Services (Luxembourg) SA UBS(Lux) Equity Fund - EURO STOXX 50 986328 LU0072912990UBS Global Asset Management (Deutschland) <strong>GmbH</strong> UBS(D) Aktien - Deutschland 975271 DE0009752717UBS Global Asset Management (Deutschland) <strong>GmbH</strong> UBS(D) Equity Fund - Global Opportunity 848821 DE0008488214UBS Global Asset Management (Deutschland) <strong>GmbH</strong> UBS(D) Equity Fund - Mid Caps Germany 975175 DE0009751750UBS Global Asset Management (Deutschland) <strong>GmbH</strong> UBS(D) Equity Fund - Small Caps Germany 975165 DE0009751651UBS Global Asset Management (Deutschland) <strong>GmbH</strong> UBS(D) Konzeptfonds Europe Plus 532032 DE0005320329UBS Global Asset Management (Deutschland) <strong>GmbH</strong> UBS(D) Konzeptfonds I 978516 DE0009785162Veritas SG Investment Trust <strong>GmbH</strong> A2A CHANCE 556165 DE0005561658Veritas SG Investment Trust <strong>GmbH</strong> VERI-Eurovaleur 976327 DE0009763276Veritas SG Investment Trust <strong>GmbH</strong> VERI-Global Fonds 976334 DE0009763342Veritas SG Investment Trust <strong>GmbH</strong> VERI-Valeur Fonds 976320 DE0009763201Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH WARBURG - DAXTREND - FONDS 976544 DE0009765446ÖkoWorld Lux S.A. ÖkoWorld ÖkoVision Classic 974968 LU0061928585Seite 4 von 4


®GMBHINVESTMENTFONDS SELECTIONRisikobeurteilungvon Investmentfonds


RISIKOARTEN · RISIKOAUSPRÄGUNGEN3RisikoartenDamit ein Investor sein Risiko beurteilen kann, müssen zunächst die einzelnenRisikofaktoren aufgedeckt werden. Mögliche Risikoarten sind:Politisches RisikoLänder können plötzlich Währungskontrollen einführenDurch einen Putsch wird eine Regierung abgelöst und die neue Regierungkommt den Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachDie Rückführung von Kapital wird plötzlich verboten (Malaysia)LiquiditätsrisikoDer Umsatz eines Wertpapiers ist so gering, dass es nicht jederzeit verkauftwerden kann. (Hamburger Hochbahn AG, Berliner ZOO AG, Neuer Markt etc.)EmittentenrisikoDer Emittent einer Anleihe kann Zahlungen aussetzen.Der Emittent geht bankrottMarktrisikoDer Anlagemarkt ist Schwankungen ausgesetzt, die zu dramatischenKursveränderungen führen können (Hongkong, Deutschland, …)InflationsrisikoUnsicherheit über zukünftige Inflationsrate. Dadurch ist eine Unsicherheit überden zukünftigen, inflationsbereinigten Wert des Investments gegeben. Ist dieInflationsrate größer als die Rendite, so tritt ein Kaufkraftverlust ein, selbst wenndie Kapitalanlage absolut wächst.RisikoausprägungenMaximales Risiko:Verlust des eingesetzten Kapitals:Kauf von deutschen Aktien im Juli und Verkauf mit Verlust heute.Gewisses Risiko:Ein Gewinn, der niedriger ausfällt als erwartet:Beispiel für eine zu geringe Verzinsung: Kauf von Papieren, die in den letzten 15Jahren durchschnittlich 12% Gewinn p.a. erwirtschafteten. Im Jahr des Kaufesging man von einer Fortsetzung des positiven Trends aus. Jedoch konnten inden zukünftigen Jahren nur durchschnittlich 5% erwirtschaftet werden.Ein Gewinn, der im Vergleich zu einer alternativen Anlage geringer ausfällt.Stichwort: kognitive DissonanzEin Gewinn, der nicht dem eingegangenen Risiko entspricht:Ein eingegangenes Risiko kann durch den Investor durch einen Risikozuschlagberücksichtigt werden. So kann er z.B. bei höherem eingegangen Risiko einehöhere Rendite erwarten.


4PSYCHOLOGIE DES RISIKOSPsychologie des Risikosoder: Wie verhält sich der Mensch IDer Investor ist nicht immer risikoavers,sondern eher verlustavers.Beispiel:Fall 1:Der Investor Hugo hat die Wahl zwischen...a. 85.000 Euro Gewinn mit 100 % Sicherheit.Bei dieser Anlage besteht kein Risiko.undb. 500.000 Euro Gewinn mit 75 % Sicherheit.Bei dieser Anlage besteht zwar ein gewisses Risiko, jedoch sind auch dieGewinnaussichten viel besser als bei 1a. Hugo könnte deshalb die riskantereInvestition vorziehen.Fall 2:Der Investor Walter hat die Wahl zwischen..a. 85.000 Euro Verlust mit 100 % Sicherheit.Bei dieser Anlage besteht zwar wie im Fall 1 kein Risiko, jedoch würde wohlniemand bei sicherem Verlust investieren. Ein Gewinn ist hier ausgeschlossen.undb. 500.000 Euro Gewinn mit 25 % Sicherheit.Bei dieser Anlage besteht ein sehr hohes Risiko. Trotzdem ist sie der Anlage 2avorzuziehen, da sie auch die Chance auf einen Gewinn beinhaltet. Walter wähltalso diese Anlage.Sie sehen: In bestimmten Zusammenhängen sucht der Investor sogar das Risiko.Deshalb: Bei grundsätzlich guten Fonds bei Verlusten nachkaufen!Je näher das Ereignis, desto intensiver die Empfindung. Die Freude über dieersten 100 Euro Kursgewinn ist am größten. Verlust vice versa.Menschen empfinden einen Verlust von 100 Euro stärker als die Freude einesGewinns von 100 Euro: »Asymmetrisches Empfinden«.»Mentale Buchführung«. Menschen denken meistens nicht ganzheitlich.Investmententscheidungen werden separat betrachtet – »Theaterticket«.


PSYCHOLOGIE DES RISIKOS5Noch mehr PsychologieImmer wieder beeinflusst die aktuelle Stimmung das Börsengeschehenvorübergehend: Ist die aktuelle Stimmung mehrheitlich optimistisch, dann wirdgekauft, und dann steigt automatisch der Kurs (selffulfilling prophecy).Angebot und Nachfrage allein bestimmen den Wert eines Handelsobjekts aufdem Markt. Die Hoffnung auf Differenz zwischen aktuellen und zukünftigenPreisfestsetzungen bilden Handlungsbasis der Investoren.»The trend is your friend« – Kaufen, wenn die Kurse im Keller sind, Kassemachen, wenn sie oben sind.Der typische AnlegerzyklusQuelle: Handelsblatt,Dr. H.-D. Schulz


RISIKOMANAGEMENT7RisikomanagementRisikovermeidungHier wird auf risikoreiche Alternativen verzichtet. Dieser Verzicht hat allerdingseinen Preis, da i.d.R. eine positive Korrelation besteht zwischen Gewinnchancenund Verlustgefahren.RisikostreuungBei der Risikostreuung verringert sich das Risiko deutlich, da die Kummulierungvon Risiken vermieden wird. Dies ist ein Kennzeichen von Fonds. Ansatzpunktefür eine Diversifizierung können beispielsweise verschiedene Länder, Branchen,Währungen etc. sein.Insbesondere kann mit Dachfonds eine breite Streuung erreicht werden.Weitere Möglichkeit zur RisikoreduzierungDurch eine Verbesserung des Informationsstandes können frühzeitigEntwicklungen wahrgenommen werden. Durch das professionelleFondsmanagement wird so eine rasche Reaktion auf Veränderungen am Marktmöglich.Nutzen Sie auch unser Angebot zur umfassenden Selbstinformation!


8Baring Asset Management AG<strong>INFOS</strong> dankt der Baring Asset Managment AGfür die freundliche Bereitstellung ihrer Daten.Geschichtliche Entwicklung der Baring Asset Managment AG1762 von John und Francis Baring, den Söhnen von John Baring, einem BremerPastorensohn gegründet.Im 18. und 19. Jhdt. Ausbau zu einer international anerkannten Bank.Mitte des 20. Jhdt. Gründung des Investment Departments1985 Gründung von Baring Asset Management als unabhängigerInvestmenttochterbis 1995 im Privatbesitz, dann Teil der ING-Holding®GMBHINVESTMENTFONDS SELECTIONHohbuchstr. 59D-72762 ReutlingenTelefon 0800 744 744 2Telefax 0800 744 744 6e-Mail infos@infos.comInternet www.infos.com… früher ging man zur Privatbank


Vorsorge


MoneySTeuern&RechtRiester-FondssparpläneBeste ResultateIm Test: Riester-Sparpläne der Fondsgesellschaften.Warum sie die höchsten Renditen bringenHÖCHSTERIESTER-RENTEIm Test 40/2007: FondssparpläneBörsenmakler in Frankfurt: lukratives Sparen mit Aktien2 Foto: APFOCUS-MONEY 40/2007


Langsam, aber sicher entwickeln sichRiester-Fondssparpläne zum Absatzschlager.Ende Juni zählten die Anbieterüber 1,5 Millionen Fondssparer. Dasbedeutet eine Vervierfachung innerhalbvon zwei Jahren. Der Ansturm ist nachvollziehbar:Mit Fondssparplänen erzielenAnleger die höchsten Renditen unterallen Riester-Varianten. Das zeigt derFOCUS-MONEY-Test.In der Musterrechnung schafften alleAnbieter jährliche Wertsteigerungen zwischensechs und 7,6 Prozent – nach Kosten,aber noch vor den staatlichen Zulagen.Getestet wurden die Angebotevon sechs Anbietern. Ein siebter Anbieterwollte keine Auskunft erteilen. MehrOfferten gibt es bislang nicht.Das Erfolgsrezept. Der Grund für diehervorragende Wertentwicklung derFondssparpläne ist klar: Mit diesen Produktenprofitieren Anleger besondersvon den hohen Renditechancen der Börsen.„Wir setzen zu 100 Prozent auf Aktien,solange der Trend gut ist. Auf langeSicht bringt diese Anlageklasse einfachdie höchsten Erträge“, erläutert FrankBreiting, zuständiger Produktmanagerbeim Testsieger DWS Investments, imFOCUS-MONEY-Interview (s. S. 75).Besonderer Clou: Wer mit Riester-Fonds spart, darf nicht nur hohe Renditenerwarten, sondern engagiert sichzudem ohne Verlustrisiko. Am Ende derSparzeit müssen die Fonds nämlich mindestensdie eingezahlten Beiträge sowiedie staatlichen Zulagen auszahlen. DaFamilie: Früher Start sichert hohe Erträgedie Spardauer sehr lang ist, wird allerVoraussicht nach aber ohnehin mehr Ertragherauskommen.Anleger sollten sich dennoch genauanschauen, mit welcher Strategie dieFondsgesellschaften die Beitragsgarantierealisieren wollen. Neben den vonden Gesellschaften berechneten Kostenist nämlich die Qualität des Sicherungsmechanismusein wesentlicherGrund für Unterschiede in der Wertentwicklung.Auch das zeigt der FOCUS-MONEY-Test.Zur Beitragssicherung verwendendie Anlagestrategen der Fondsgesellschaftenfestverzinsliche Wertpapiere.Setzen die Experten zu stark oder zumfalschen Zeitpunkt auf Zinstitel, leidetdie Rendite.Bei allen getesteten Angeboten hängtdas Mischungsverhältnis von Aktienzu Anleihen vom Alter des Sparers bzw.von der Restlaufzeit des Vertrags ab.Die Technik, mit der die Gesellschaftenden Aktien-/Anleihen-Mix berechnen,unterscheidet sich jedoch im Detail. DWS,Cominvest und Union kalkulierendie Aktienquote regelmäßig für jedeneinzelnen Sparer. Allianz, Hansa Investund Deka verwenden pauschalereModelle.Im Test galten zur Berechnung des Anlageerfolgsfür alle Anbieter die gleichenVorgaben. Berechnet wurde ein 20 Jahrelaufender Sparplan mit monatlich 100Euro Einzahlung. Staatliche Zuschüsseund Steuervorteile der Riester-Rentewurden nicht berücksichtigt, da sieNeutraler VergleichMit einem Endvermögen nach Kosten von mehr als 54 000 Euro und einer durchschnittlichen Rendite von 7,6 Prozenterzielte der Riester-Fondssparplan der DWS das beste Ergebnis im Test. Das reicht für 280 Euro lebenslangeRente. Alle Anbieter rechneten unter der Annahme, dass sich die verwendeten Aktienfonds wie der MSCI-Weltaktienindexvon 1987 bis Ende 2006 entwickelt hätten. Weiterhin wurden monatliche Sparbeiträge von 100 Euro angenommen.Staatliche Zulagen gingen in die Berechnung nicht ein.Anbieter Produktname angespartes erwirtschaftete monatliche jährlicheVermögen Jahresrendite Rente <strong>Depot</strong>gebührenin Euro 1) in Prozent in Euro 2) in EuroDWS Investment RiesterRente Premium 54 410 7,56 280 15,40Cominvest Förderdepot 53 434 7,40 260 10,00Allianz Global Investors Allianz-dit Fondsvorsorge 50 619 6,93 247 13,92Hansa Invest Hansa Generation 48 196 6,49 229 –DekaBank Deka BonusRente 46 358 6,15 214 10,00Union Investment Uni-Profi-Rente 45 457 5,97 210 9,861)inkl. 24 000 Euro Sparbeitrag, aber ohne Riester-Förderung2)lebenslange Garantierente bei fünf Prozent jährlicher Wertsteigerung des RestguthabensQuelle: AnbieterFOCUS-MONEY 40/20073


Riesterrente premiumDer TestsiegerBei ihrem neuen Angebot RiesterRentePremium setzt Deutschlands größte FondsgesellschaftDWS auf die überlegene Wertentwicklungvon Aktien. Fast die gesamtenBeiträge der Riester-Sparer fließen in einenDachfonds, der mit DWS-Aktienfonds bestücktist. Rückt der Rentenbeginn näher,werden Teile des Vermögens in Rentenfondsumgeschichtet. Dadurch will die Fondsgesellschaftden gesetzlich geforderten Erhaltder eingezahlten Beiträge sichern.Auch in schlechten Börsen wird die Aktienquoteschrittweise reduziert und in derfolgenden Erholung wieder hochgefahren.Die Höhe der Aktienquote berechnet jedeNacht der Computer für jeden einzelnenSparer. Faktoren wie Restlaufzeit, Börsentendenzund Zinsniveau spielen dabei eineRolle. Statt eines Ausgabeaufschlags berechnetdie DWS fünf Prozent Kaufgebühr aufdie vereinbarte Beitragssumme. Dieser Betragwird in den ersten fünf Sparjahren mitden Beitragszahlungen verrechnet.förderdepotFlexibler ZweiterBeim Cominvest Förderdepot fließen dieSparbeiträge von Anfang an in zwei Töpfe.Ein kleinerer Teil fließt in einen Rentenfonds,der auf Nullkupon-Anleihen setzt. Das sollden Kapitalerhalt sicherstellen. Wie hoch dieAnleihenquote sein muss, errechnet Cominvestregelmäßig für jeden Kunden individuell.Auch hier gilt das Prinzip: Je länger dieRestlaufzeit des Vertrags, desto geringer derRentenanteil. Auch das Zinsniveau wirkt aufdie Höhe der Quote. Beim Aktienanteil könnenSparer selbst entscheiden, in welchenFonds investiert wird. Zur Auswahl stehenfünf Aktienfonds und ein Mischfonds. Darunteretwa der Fondak, einer der bestenFonds für deutsche Aktien. Auch der MischfondsFondra gehört zu den besten seinerGruppe. Wer eine noch breitere Streuungwill, setzt auf den ebenfalls ausgezeichnetenDachfonds Best-in-One World I. WelcherFonds auch immer: Fünf Jahre vor Rentenbeginntauscht Cominvest den Aktienanteilschrittweise in Anleihen.fondsvorsorgeEntscheidendes AlterAllianz Global Investors, früher DIT, bestimmtbei seiner Fondsvorsorge den Aktien-und Anleihenanteil nicht individuell fürjeden Sparer, sondern orientiert sich an derenLebensalter. Die Sparer werden dazu infünf Gruppen zusammengefasst, denen jeweilsein eigener Fondssparplan zugeordnetist. Über die Investments innerhalb diesesSparplans entscheidet das Fondsmanagement.Nur Sparer, die nach 1976 geborensind, investieren zumindest bis Ende 2032voll in Aktien. Alle anderen müssen sich miteinem teils recht hohen Anteil von Zinspapierenzufrieden geben. So liegt für Sparerder Jahrgänge 1952–1956 die Aktienquotenur noch bei 50 Prozent. Für die Altersgruppe1957–1966 wird bis zu 70 Prozent inAktien investiert, schrittweise bis 2017 aufmaximal die Hälfte des Fondsvermögenssinkend. Für den FOCUS-MONEY-Test verwendetedie Allianz den Fonds mit der Aktienobergrenzevon 80 Prozent (Jahrgänge1967–1976).hansa generationEigenes RasterHansa Invest, eine Tochter der Signal-Iduna-Versicherung,verwendet für ihr Riester-Angebot Hansa Generation vier hauseigeneDachfonds mit unterschiedlich hoher Aktienquote.Die Rating-Agentur Morningstarbenotet die Fonds mit „Durchschnittlich“.Zum Beginn der Sparphase kommen Dachfondsmit hoher Aktienquote zum Einsatz,zum Ende fließen die Sparbeiträge in Fondsmit mehr Anleihen und Immobilien. Die Höheder Aktienquote bestimmt sich durch dieRestlaufzeit bis zum Ende der Ansparphase.Bleiben noch 24 Jahre oder mehr bis zumRentenbeginn, wandern bis zu 90 Prozentder Sparbeiträge in Aktien. Beginnt die Rentein 12 bis 24 Jahren, beträgt die Aktienquotenur noch 50 Prozent. Bei einer Restlaufzeitvon elf bis sechs Jahren entfällt nurnoch ein Fünftel des <strong>Depot</strong>werts auf Aktien.Fünf Jahre vor Rentenbeginn wird dann dasgesamte Kapital in den Dachfonds HansaAccuratransferiert, der nur in Anleihen-, Geldmarkt-und Immobilienfonds investiert.BonusrenteVorsichtige StrategieBei der Deka BonusRente kommen nurSparer zum Zug, die bei Vertragsabschlussjünger als 50 Jahre sind. Das sei nötig, damitdie Chancen an den Aktienmärkten genutztwerden können, argumentiert die Deka, dieFondseinheit der Sparkassengruppe. Allzumutig werden die Deka-Strategen dennochnicht: Der durchschnittliche Aktienanteil istmeist eher bescheiden. Nur Sparer unter 40Jahren dürfen anfangs zu 100 Prozent in Aktiengehen. Ab dem 45. Lebensjahr sinkt derAnteil jedoch bereits auf 80 Prozent und anschließendnoch weiter. Ab dem 55. Lebensjahrbesteht das <strong>Depot</strong> dann überwiegendaus Zinspapieren. Um die Umschichtungenvon Aktien in Rentenpapiere zu realisieren,verwendet die Deka acht speziell aufgelegteFonds mit unterschiedlichem Aktienanteil.Abhängig vom Lebens- und Einstiegsalterdes Sparers schichtet die Fondsgesellschaftdas Vermögen sukzessive von Fonds mit hoherAktienquote in Titel mit einem niedrigeremAnteil um.UNI-profi-RenteVertrauen in die BörseFast 85 Prozent aller Riester-Fondssparersparen mit der Uni-Profi-Rente, versichertder Anbieter Union Investment. Ein Grund:Union Investment packt das Geld der Sparervollständig in den internationalen AktienfondsUniGlobal, den die Rating-AgenturMorningstar mit ihrer Bestnote bewertet.Der brachte in den vergangenen fünf JahrenTop-Renditen. Langfristig sind die guten Erträgejedoch nicht unbedingt sicher, wie derFOCUS-MONEY-Test zeigt. Ein längerer Börseneinbruchdrückt offensichtlich die Rendite.Um die eingezahlten Beiträge zu sichern,schichtet Union Investment bei schlechtenAktienbörsen schrittweise in den sehr gutenAnleihenfonds Uni-Euro-Renta um. Wanndie Umschichtung beginnt und welchen Umfangsie annimmt, wird für jeden Sparer separatberechnet, abhängig von Faktorenwie Startjahr oder Restlaufzeit. Bislang sindjedoch noch alle Sparer voll in Aktien investiert.Auch in der Rentenphase kann ein Teildes Guthabens im Aktienfonds bleiben.FOCUS-MONEY 40/2007 4


ohnehin bei allen Anbietern gleich hochausfallen und so die Rangfolge nicht beeinflussenkönnen.Clevere Rechnung. Unterstellt wurdezudem, dass sich das Aktienvermögenwährend der Sparphase exakt so entwickelt,wie es der MSCI-Weltaktienindexzwischen Anfang 1987 und Ende2006 tat. Für die Entwicklung des Anleihenanteilsgalt analog dazu der Citigroup-Euroland-Staatsanleihen-Indexals Maßstab.In der Realität hätte sich der Aktienanteilnatürlich bei jedem Anbieter etwasanders als der Weltindex entwickelt.Schließlich investieren die Gesellschaftenin Fonds unterschiedlicher Güte.So fließt etwa bei Union Investmentdas Geld überwiegend in den 47 Jahrenalten Aktienfonds UniGlobal, dendie Rating-Agentur Morningstar mit ihrerHöchstnote bewertet. Dennoch machtder standardisierte Ansatz Sinn, weil nurso deutlich wird, wie stark Kosten und Sicherungstechnikendas Endergebnis beeinflussen.Starke Resultate. Die Ergebnisse derbeiden besten Anbieter können sich sehenlassen. In den vergangenen 20 Jahrenhätten DWS und Cominvest unter dengegebenen Annahmen fast die gleicheRendite erzielt wie der MSCI-Index. Derstieg 1987 bis 2007 mit einer mittlerenJahresrate von 8,2 Prozent.Testsieger DWS liegt mit seiner Renditevon 7,6 Prozent nur 0,7 Prozentpunktedarunter. Anders ausgedrückt: Anlegerzahlen pro Jahr nur 0,7 Prozentpunktefür den Erhalt ihrer Beiträge.Das ist nicht viel – umso mehr, als staatlicheZulagen und Steuervorteile in dieserRechnung noch nicht enthalten sind.In der Realität dürfen Anleger deshalbmit guten Gründen annehmen, dass ihrRiester-Fondsvertrag die gleiche Renditebringt wie der Aktienmarkt – trotz Beitragsgarantie.5Breit diversifiziertUli KühnBeim DWS Sparplan Riester-Rente Premium fließt dergrößte Teil der Beiträge in einen Dachfonds, der in verschiedeneDWS-Aktienfonds investiert. Die Zusammensetzungdes Dachfonds verändert dessen Manager inAbhängigkeit von der Entwicklung der Weltbörsen.Zusammensetzung DWS-Dachfondsin Prozent„Wir setzenauf Aktien“Der Erfinder der DWS-Riester-Rente über deren Chancenund SicherungsmechanismenFrank Breiting, ProduktmanagerFocus-Money: In der Testrechnung schaffte Ihr Angebot Riester-Rente Premium das höchste Endkapital. Worauf führen Sie diesenErfolg zurück?Frank Breiting: Wir setzen zu 100 Prozent auf Aktien, wenn der Trendan den Börsen gut ist. Auf lange Sicht bringt diese Anlageklasse einfachdie höchsten Erträge. Daher sind die Sparer bei der RiesterRentePremium ganz überwiegend in Aktienfonds investiert.Money: Aktien können auch im Wert verlieren. Der Gesetzgeberhat Sie jedoch verpflichtet, die Beiträge zu garantieren. Wie machenSie das?Breiting: Wir berechnen jeden Tag für jeden einzelnen Sparer, wiehoch seine Aktienquote sein darf. Im Prinzip gilt: Je länger die Zeitbis zum Rentenbeginn, desto mehr Aktien dürfen ins <strong>Depot</strong>. Dennbei langen Sparzeiten ist die Wahrscheinlichkeit groß, das Sie mitAktien kein Geld verlieren. Bei zwölf Jahren Restlaufzeit haben wirdeshalb zurzeit in der Regel noch immer eine Aktienquote von 100Prozent. Je näher der Rentenbeginn rückt, desto mehr Geld fließtdann in sichere Rentenfonds.MoneY: Wer erst spät zu sparen beginnt, darf also eine niedrigereRendite erwarten?Breiting: Im Prinzip ist das richtig. Doch selbst wer erst im Alter von53 Jahren startet, kann bei uns noch eine Aktienquote von 75 Prozentoder mehr haben. Auch zu Beginn der Auszahlungsphase bestehtdas Fondsvermögen unserer Sparer je nach Alter und Zinsniveaunoch zu 25 bis 40 Prozent aus Aktien. Ab dem 55. Lebensjahrkann der Kunde jedoch eine Höchststandssicherung verlangen, sodass das bislang angesparte Vermögen auf keinen Fall sinkt.Money: Wie schützen Sie die Sparer vor Aktienkrisen?Breiting: Bei kurzen Einbrüchen müssen wir nicht reagieren. Bei längerenKursrückgängen beziehungsweise einer Trendumkehr wirddas Vermögen automatisch in Anleihen umgeschichtet.in ProzentZukunftsressourcen Emerging MarketsSelect-InvestTop 50SmallerStarsZürich InvestAkt. SchweizAkkumulaTop 50 Asien TopDividende Global ValueIntervestVermögensbildungsfonds IFOCUS-MONEY 40/2007


WerbungSiegerschwein.DWS RiesterRente Premium zur„Höchsten Riester-Rente“ gekürt.Focus Money hat Deutschlands Riester-Fondssparpläne getestet.Der Sieger ist: DWS RiesterRente Premium. Nicht nur bei der Rente, auch beimmöglichen Endvermögen schlägt die DWS die Konkurrenz im Vergleichstest.DWS RiesterRente Premium: die Riester-Rente mit der höchsten Rendite Deutschlands. 1Setzen Sie jetzt auf das DWS Mehrsparschwein mit den drei Schlitzen!Fragen Sie Ihren Berater oder informieren Sie sich beiDWS Investments unter 01803/10 11 10 00 2 .016 10955 40/Stand: 09/2007*DWS Investments ist nach verwaltetem Fondsvermögen die größte deutsche Fondsgesellschaft. Quelle: BVI, Stand: Ende August 2007.1Quelle: Focus Money, 26.09., Test 40/2007: Fondssparpläne. Ergebnisse beruhen auf einer simulierten Rückrechnung und haben nur begrenzten Aussagewert. 2 0,09 EUR/Min. aus demdeutschen Festnetz; ggf. abweichender Mobilfunktarif.


AntragDWS RiesterRentePremiumAb jetztmit flexiblemEndalter


Informationen nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG)Laufzeitin JahrenDWS RiesterRente Premium, Alter 25 Jahre, Rentenbeginn mit 60eingezahlte Beträgein EURAngenommene Wertentwicklung p.a.2 % 4 % 6 % 8 % 10 %1 1.200 753 767 782 797 8112 2.400 1.520 1.565 1.611 1.657 1.7043 3.600 2.304 2.396 2.490 2.587 2.6864 4.800 3.102 3.259 3.421 3.590 3.7665 6.000 3.917 4.156 4.409 4.674 4.9546 7.200 5.219 5.571 5.945 6.344 6.7697 8.400 6.548 7.041 7.573 8.147 8.7668 9.600 7.902 8.571 9.300 10.095 10.9629 10.800 9.284 10.161 11.129 12.198 13.37710 12.000 10.694 11.816 13.069 14.469 16.035DWS RiesterRente Premium, Alter 35 Jahre, Rentenbeginn mit 60BerechnungsbeispieleLaufzeitin Jahreneingezahlte Beträgein EURAngenommene Wertentwicklung p.a.2 % 4 % 6 % 8 % 10 %1 1.200 887 905 922 939 9572 2.400 1.792 1.846 1.899 1.954 2.0093 3.600 2.716 2.824 2.935 3.049 3.1664 4.800 3.657 3.842 4.033 4.233 4.4405 6.000 4.618 4.900 5.197 5.511 5.8406 7.200 5.934 6.344 6.781 7.247 7.7447 8.400 7.277 7.845 8.459 9.122 9.8388 9.600 8.646 9.407 10.239 11.148 12.1419 10.800 10.043 11.031 12.125 13.335 14.67510 12.000 11.468 12.720 14.124 15.698 17.462Laufzeitin JahrenDWS RiesterRente Premium, Alter 45 Jahre, Rentenbeginn mit 60eingezahlte Beträgein EURAngenommene Wertentwicklung p.a.2 % 4 % 6 % 8 % 10 %1 1.200 1.022 1.042 1.062 1.082 1.1022 2.400 2.064 2.126 2.187 2.250 2.3143 3.600 3.128 3.252 3.381 3.512 3.6474 4.800 4.212 4.424 4.645 4.875 5.1135 6.000 5.318 5.643 5.986 6.347 6.7266 7.200 6.649 7.117 7.617 8.150 8.7197 8.400 8.005 8.649 9.345 10.098 10.9108 9.600 9.389 10.243 11.178 12.201 13.3219 10.800 10.801 11.901 13.120 14.473 15.97210 12.000 12.241 13.625 15.179 16.926 18.889Es handelt sich um ein fiktives Berechnungsbeispiel gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 4 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG). Die hier unterstellten Angaben könnenin der Praxis anders aussehen, insbesondere erlauben Wertentwicklungen in der Vergangenheit keine Prognose für zukünftige Ergebnisse. Die Berechnung des gebildetenKapitals kann daher höher oder niedriger ausfallen.Das Berechnungsbeispiel basiert auf einem regelmäßigen jährlichen Beitrag von 1200,- EUR. Fondsanteile werden ohne Ausgabeaufschlag erworben. Die Ver waltungsvergütung und die Abschluss- und Vertriebskosten gemäß der Aufstellung der Entgelte und Kosten in den Vertragsbedingungen werden bei dem gebildetenKapital berücksichtigt. Für die Verwaltung der Fondsanteile fallen zusätzlich <strong>Depot</strong>gebühren von derzeit 15,40 EUR pro Jahr an, das aktuell gültige Preisverzeichnis/Kon di tio nen tableau finden Sie auf der Internetseite www.dws.de. Die staatlichen Förderungen in Form einer jährlichen Zulage sowie des eventuell gewährtenSonder aus ga ben abzuges wurden nicht einkalkuliert. Bei der Übertragung des Altersvorsorgevertrages auf einen anderen Anbieter werden zusätzlich Wechselkostenvon derzeit 51,30 EUR berechnet.Eine Einwilligung nach § 10 a Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz des Einkommensteuergesetzes ist Voraussetzung der Förderberechtigung für den dort genannten Personenkreis.Ethische, soziale und ökologische Belange werden bei der Verwendung der eingezahlten Altersvorsorgebeiträge nicht berücksichtigt.Der Altersvorsorgevertrag DWS RiesterRente Premium ist nach den Vorschriften des Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) am 28.11.2006 von derBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Postfach 1308, D-53003 Bonn, mit Wirkung zum 01.12.2006 zertifiziert (Zertifizierungsnummer : 003837)worden und damit im Rahmen des § 10 a und des Abschnitts XI des Einkommensteuergesetzes steuerlich förderfähig. Bei der Zertifizierung ist nicht geprüftworden, ob die DWS RiesterRente Premium wirtschaftlich tragfähig, die Beitragszusage der DWS Investment <strong>GmbH</strong> erfüllbar ist und die Vertrags be din gun genzivilrechtlich wirksam sind.Sollten aufgrund gesetzlicher Änderungen des AVmG, des AltZertG oder aufgrund eines Erlasses einer Rechtsverordnung oder Verwaltungsrichtlinie zur näheren Ausgestaltungdes AVmG oder des AltZertG Anpassungen des Vertrages notwendig werden, kann die DWS insoweit einseitig Änderungen der Besonderen Bedingungenfür Altersvorsorgeverträge vornehmen.


Besondere Bedingungen für die DWS RiesterRente PremiumAllgemeine Bestimmungen1. VertragsschlussZwischen dem Anleger und der DWS Investment <strong>GmbH</strong> (nachfolgend DWS ge nannt) kommtmit Eröffnung eines <strong>Depot</strong>s bei der DWS für die DWS RiesterRente Premium ein Altersvorsorgevertragim Sinne des § 1 Abs. 1 Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) zu dennachfolgenden Bedingungen zu Stande. Der Altersvorsorgevertrag ist ein Vertrag über eineka pital gedeckte Altersvor sorge des Anlegers und unterliegt nach Maßgabe der Vorschriftendes Alters vermögensgesetzes bis zu bestimmten Höchstgrenzen der staatlichen Förderung.Voraus setzung für den Abschluss eines DWS RiesterRente Premium Vertrages ist, dass derAn leger bei Vertragsschluss das 54. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die DWS behält sichvor, Anträge von Anlegern abzulehnen, die diese Altersgrenze überschreiten.2. Ansparphase und AuszahlungsphaseDer Altersvorsorgevertrag gliedert sich in einen Anlageplan zum Erwerb von Fonds anteilen(An sparphase) und einen Auszahlungsplan für das angesparte Ka pital (Auszahlungsphase).Ansparphase3. AltersvorsorgebeiträgeDer Anleger verpflichtet sich im Rahmen dieses Altersvorsorgevertrages, in der An spar phaselaufend, mindestens einmal pro Kalenderjahr, Aufwendungen (Alters vorsorgebeiträge) aufdas DWS <strong>Depot</strong> zu erbringen. Einzahlungen können während der Ansparphase aus schließlichper Lastschrifteinzug erfolgen, soweit es sich nicht um staatliche Zulagen bzw. Steuer -gut schriften oder um eine Kapitalübertragung im Rahmen des Anbieterwechsels handelt.Alters vorsorgebeiträge in Form einer Erhöhung der „regelmäßigen Beiträge” und in Formvon unregelmäßigen Zuzahlungen („Einmalzahlungen”) über die jeweils staatlich ge förderteHöchst grenze hinaus können dabei nur bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres erbrachtwerden. „Regelmäßige Beiträge“ sind die vom Anleger bei Vertragsschluss gewählten regelmäßigenmonatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Eigenbeiträge für seineDWS RiesterRente Premium.4. Anlage der AltersvorsorgebeiträgeDie Altersvorsorgebeiträge (einschließlich Zulagen) und Steuergutschriften wer den gemäßden vorstehenden Angaben in Anteilen an Investmentfonds angelegt. Soweit es sich um ausschüttendeInvestmentfonds handelt, werden die Ausschüt tungsbeträge kostenfrei un verzüglichzum Nettoinventarwert des jeweiligen Fonds wieder angelegt.5. Dauer der AnsparphaseDie Ansparphase beginnt mit Aufnahme der regelmäßigen Einzahlung von Alters vor sorge beiträgendurch den Anleger und endet – unbeschadet einer Kündigung des Alters vor sorge vertragesnach Nr. 10.1 – mit Beginn der Auszahlungsphase (Nr. 7).6. HöchststandssicherungAb dem vollendeten 55. Lebensjahr bietet die DWS dem Anleger zusätzlich die Möglichkeiteiner Höchststandssicherung seines Altersvorsorgevermögens bis zum Beginn der Aus zahlungsphase an. Vor Vollendung des 55. Lebensjahres wird sich die DWS mit dem Anlegerin Ver bindung setzen und ihn über die Einzelheiten zur Option der Höchststandssicherungin formieren.Der Anleger kann eine Höchststandssicherung seines Altersvorsorgevertrages einmal bisspä tes tens drei Monate vor Beginn der Auszahlungsphase gemäß Nr. 7 dieser Beding ungenschrift lich bei der DWS beantragen. Dieses Datum (nachfolgend „Referenzrenteneintrittstermin“)wird von der DWS für die Höchststandssicherung als Termin zu Grunde gelegt. DerBe ginn der Aus zahlungs phase richtet sich nach Nr. 7 dieser Bedingungen und kann von demReferenz ren t en ein trittstermin abweichen.Die DWS bestätigt dem Anleger die Höchststandssicherung und den Referenzrenteneintrittsterminfür seinen Altersvorsorgevertrag in einer separaten Mitteilung. Als „erster Höchststand“wird der Gegenwert des Altersvorsorgevermögens des Anlegers zum Zeitpunkt derAnnahme des Antrages durch die DWS festgeschrieben. Bis zum Erreichen des Referenz -renteneintritts termins wird dann an bestimmten Stichtagen ermittelt, ob das Alters vorsorgevermögendes Anlegers einen höheren Stand als zum Zeitpunkt der Annahme des An tragesdurch die DWS erreicht hat. Stichtag ist der jeweils fünfte Kalendertag eines jeden Mo nats,an dem Geschäfts banken in Luxemburg und in Frankfurt am Main geöffnet sind. Sollte derStich tag kein Tag sein, an dem Geschäftsbanken in Luxemburg und Frankfurt am Mainge öffnet sind, wird der nächstfolgende Tag herangezogen, an dem Geschäftsbanken inLuxem burg und Frankfurt am Main geöffnet sind. Als erster Stichtag wird dabei der auf dieAn nahme durch die DWS folgende fünfte Kalendertag eines Monats berücksichtigt.Sofern an einem Stichtag ein Stand ermittelt wird, der über dem Niveau des bisher festgeschriebenen Höchststandes liegt, wird dieser als der neue Höchststand festgeschrieben.Der so bis zum Referenzrenteneintrittstermin jemals erreichte Höchststand steht demAn leger ab Beginn der Auszahlungsphase als Altersvorsorgevermögen zur Verfügung. Sollteder Wert des Altersvorsorgevermögens an den Stichtagen den „ersten Höchststand“ nichtüber schrei ten, wird der „erste Höchststand“ bei Beginn der Auszahlungsphase zu Grundege legt. Die „Informationen über den Vertragsverlauf“ und die Informationen im „Online-Konto“ des Anlegers gemäß den Nr. 16 und 17 dieser Bedingungen geben Aufschluss überdie vor genannten Parameter, insbesondere den aktuellen Portfoliowert sowie den aktuellenHöchst stand zum bekanntgegebenen Referenz renten eintrittstermin.Der Anleger erhält nur dann die volle Höchststandssicherung, wenn die Auszahlungsphasegemäß dem zuvor vereinbarten Referenzrenteneintrittstermin beginnt. Liegt der Beginn derAus zahlungs phase – gleich aus welchem Grunde – vor dem für die Höchststandssicherungbekanntgegebenen Referenzrenteneintrittstermin, so entfällt die volle Höchststandssicherung.Für die Auszahlungsphase wird dann der jeweils aktuelle Portfoliogegenwert zum tatsächlichenRenten eintritt zu Grunde gelegt, zumindest jedoch der Barwert des zuletzt festgeschriebenenHöchststandes bezogen auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Beginns der Auszahlungsphase.Unabhängig von der Möglichkeit der Höchststandssicherung und dem für den Anleger jeweilsfestgeschriebenen Höchststand besteht in jedem Fall die Beitragszusage der DWS nach Nr. 8dieser Bedingungen.Auszahlungsphase7. Beginn der AuszahlungsphaseLeistungen aus diesem Altersvorsorgevertrag (Auszahlungsphase) werden von der DWS imRahmen eines Auszahlungsplans gemäß den vorstehenden Angaben spätestens ab dem1. Januar des auf den in § 35 Nr. 1 Sozialgesetzbuch VI be zeichneten Zeitpunkt folgendenJahres (maßgeblich ist die zur Zeit des Vertrags schlusses geltende Rechtslage), nicht abervor Vollendung des 60. Lebensjahres des Anlegers zum vertraglich vereinbarten Beginn derAuszahlungsphase erbracht. Als vertraglich vereinbarter Beginn der Auszahlungsphase giltder 1. des Folgemonats nach Vollendung des im Antrag angegebenen Lebensjahres.8. BeitragszusageDie DWS sagt zu, dass dem Anleger zum vertraglich vereinbarten Beginn der Aus zah lungsphasemindes tens der Betrag der von ihm eingezahlten Altersvorsorgebeiträge (einschließlichZulagen) zur Verfügung steht. Der Beginn der vertraglich vereinbarten Auszahlungsphasekann ab der Vollendung des 60. Lebensjahres des Anlegers auch vor den ursprünglich vereinbartenTermin vorverlegt werden, sofern zu diesem Zeitpunkt die eingezahlten Alters vorsorgebeiträge (ein schließlich Zulagen) bereits zur Verfügung stehen.9. Ausgestaltung der Auszahlungsphase9.1 Die Auszahlung des Altersvorsorgevermögens erfolgt in der Aus zahlungs phase (Nr. 7)in Form von monatlichen zugesagten gleich bleibenden oder steigenden Raten zahlungen imRahmen eines Auszahlungsplans mit einer unmit telbar anschließenden lebenslangen Teilkapitalverrentung ab dem 85. Lebensjahr. Die gesonderte Auszahlung der in der Aus zah lungsphaseanfallenden Zinsen und Erträge als variable Teilraten ist zulässig, soweit die DWS diesenicht zur Erfüllung ihrer sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen benötigt.9.2 Bei Abschluss eines Auszahlungsplans wird ein Teil des zu Beginn der Aus zah lungs -phase zur Verfügung stehenden Kapitals zu Beginn der Auszahlungs phase in eine Rentenversicherungeingebracht, die dem Anleger ab Vollendung des 85. Le bens jahres eine gleichbleibende oder steigende lebenslange Leibrente ge währt, deren erste monatliche Rate mindestensso hoch ist wie die letzte monatliche Aus zah lung aus dem Auszahlungsplan unterAußerachtlassung variabler Teilraten.9.3 Die Berechnung der Altersversorgung erfolgt auch bezüglich der Rentenleis tungen unabhängigvom Geschlecht des Anlegers.9.4 Der Anleger kann verlangen, dass die DWS zu Beginn der Auszahlungsphase bis zu30% des in diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Kapitals außerhalb der monatlichenLeistungen an ihn auszahlt.9.5 Die DWS ist berechtigt, bis zu zwölf Monatsleistungen in einer Auszahlung zusammenzufassenoder eine Kleinbetragsrente durch eine Einmalauszahlung zu Beginn der Aus -zahlungsphase abzufinden. Eine Kleinbetragsrente ist eine Rente, die bei gleichmäßigerVerrentung des gesamten zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitalseine monatliche Rente ergibt, die 1 % der monat lichen Bezugsgröße nach § 18 Sozial -gesetzbuch IV nicht übersteigt. Bei der Be rechnung dieses Betrages werden alle bei derDWS bestehenden Verträge des Anlegers insgesamt berücksichtigt, auf die geförderte Alters -vorsorgebeiträge ge leistet wurden.Sonstige Bestimmungen10. Beendigung des Altersvorsorgevertrages10.1 Der Anleger ist berechtigt, den Altersvorsorgevertrag während der Anspar phase (Nr. 5)mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalender viertel jahres zu kündigen, um daszu diesem Zeitpunkt gebildete Kapital auf einen an deren auf seinen Namen lautenden Altersvorsorgevertragder DWS oder eines anderen Anbieters von Altersvorsorgeverträgen zu übertragen.Im Fall der Kündi gung ist der Anleger verpflichtet, der DWS das Bestehen des anderenAltersvor sorgevertrages rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist in geeigneter Formnach zuweisen. Im Fall der Kündigung entfällt die Zusage der DWS nach Nr. 8 ohne weiteres.10.2 Für die Übertragung kann die DWS ein Entgelt verlangen. Beabsichtigt der Anleger dasbei einem anderen Anbieter im Rahmen eines nach dem AltZertG abgeschlossenen Altersvorsorgevertrages gebildete Kapital auf einen Altersvor sorgevertrag bei der DWS übertragenzu lassen, bedarf die Übertragung der Zu stimmung der DWS.10.3 Der Altersvorsorgevertrag endet mit dem Tod des Anlegers.10.4 Eine ordentliche Kündigung des Altersvorsorgevertrages durch die DWS ist ausgeschlossen.11. Ruhen des AltersvorsorgevertragesDer Anleger ist während der Ansparphase (Nr. 5) berechtigt, den Altersvorsorge vertrag ruhenzu lassen. Der Anleger ist verpflichtet, das Ruhen des Vertrages durch schriftliche Erklärunggegenüber der DWS 10 Tage vor Beginn der Ruhephase an zuzeigen. Eine Zahlungseinstellungohne vorherige Vertragskündigung führt eben falls zum Ruhen des Vertrages. In diesem Fallträgt der Anleger die der DWS hier durch entstandenen Kosten für Lastschriftretouren.12. Altersvorsorge-EigenheimbeitragDer Anleger ist während der Ansparphase (Nr. 5) berechtigt, durch schriftliche Er klärung gegenüberder DWS mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalender vierteljahres die teilweiseoder vollständige Auszahlung des gebildeten Kapitals für eine Verwendung zu eigenenWohnzwecken im Sinne des § 92 a und § 92 b des Einkommensteuergesetzes zu verlangen.Im Fall einer Entnahme von gebildetem Kapital zu eigenen Wohnzwecken verringert sich anteilmäßigdie Höhe des Betrages, den die DWS dem Anleger nach Nr. 8 zusagt. Die Höchststandssicherung nach Nr. 6 entfällt ohne weiteres. Der von der DWS zugesagte Betrag (Nr. 8)ver ringert sich im gleichen Ver hältnis wie sich das gebildete Kapital durch den entnommenenBetrag verringert und berechnet sich gemäß folgender Formel :Summe Zusage./.vor EntnahmeSumme Zusage vor Entnahme x entnommener Betraggebildetes KapitalSumme Zusagenach Entnahme13. Abtretungs- und ÜbertragungsverbotDie Abtretung oder Übertragung von Forderungen oder Eigentumsrechten aus die sem Altersvorsorgevertrag an Dritte ist ausgeschlossen.14. Schädliche Verwendung/KündigungKündigt der Anleger den Altersvorsorgevertrag, ohne das Altersvorsorgevermögen auf einenanderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag zu übertragen oder verfügt er über seine Anteileganz oder teilweise durch schriftlichen Auftrag, ohne dass eine Auszahlung nach Nr. 9 oderdie Voraussetzungen der Nr. 12 dieser Bedingungen vorliegen (schäd liche Verwendung),zeigt die DWS dies der zentralen Zulagenstelle an. Erst nach Mitteilung der Höhe des Rückzahlungsbetrages der steuerlichen Förderung durch die zentrale Zulagenstelle wird die DWSdie Ver fügung des Anlegers nach Satz 1 ausführen und den Verkaufserlös abzüglich des Rückzahlungsbetrages an den An leger auszahlen. Den Rückzahlungsbetrag wird die DWS an diezen trale Zulagen stelle abführen. Der Verkauf der Anteile erfolgt zum Rücknahmepreis desBewer tungs tages, der dem Eingang der Mitteilung der zentralen Zulagenstelle bei der DWSfolgt. Eine Teil kündigung des Altersvorsorgevertrages ist nicht zulässig.Die DWS RiesterRente Premium ist als langfristige Anlageform ausgerichtet. Durch dieins besondere gemäß Nr. 15.1 dieser Bedingungen innerhalb der ersten fünf Lauf zeit jahre inAnsatz gebrachten Abschluss- und Vertriebskosten, die sich u. a. nach der Höhe der bei Vertragsbeginn vereinbarten „regelmäßigen Beiträge“ be rechnen, ist eine Reduzierung der ver -ein barten Beiträge nach den ersten fünf Lauf zeitjahren des Altersvorsorgevertrages sowieeine Kündi gung zu Beginn der Lauf zeit für den Anleger mit erhöhten Kosten verbunden, weilvom Anleger bereits ge tilgte Abschluss- und Vertriebskosten nicht zurückerstattet werden.15. Kosten und GebührenAbschluss- und VertriebskostenSämtliche in Ansatz gebrachte Abschluss- und Vertriebskosten für einen Alters vorsorgevertragwerden über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren in gleichmäßigen Jahresbeiträgenverteilt. Dies gilt nicht, soweit diese Kosten als Vomhundertsatz von den Altersvorsorgebeiträgen=


abgezogen werden (z. B. bei ungeplanten Zuzahlungen oder bei staatlichen Zulagen). Für denAbschluss einer Rentenversicherung (Nr. 9.2) können weitere Kosten entstehen (zum BeispielVer wal tungs kosten des Versicherers).Die Abschluss- und Vertriebskosten sind die Kosten, die dem Anleger bei Abschluss der DWSRiesterRente Premium für „regelmäßige Beiträge“ (15.1) und bei Wahl einer Dynamisierung(15.2) oder während der Vertragslaufzeit für „zusätzliche Beiträge“ (15.3) entstehen. DieAbschluss- und Vertriebskosten enthalten insbe sondere die Kosten für Vertriebsprovisionenund Finanzierung sowie die Kosten für Datenerfassung, Druckstücke und Portokosten.Der Anleger zahlt die Ab schluss- und Vertriebskosten, indem die DWS von seinen Altersvorsorgebeiträgen (einschließlich Zulagen) zu den in Nr. 15.1 bis 15.3 beschriebenen Zeitpunktenanteilig einen Betrag einbehält und nicht in Fondsanteile anlegt. Die DWS legt denverbleibenden Betrag während der gesamten Vertragsdauer zum Anteilwert, d. h. ohne Ausgabeaufschlag,und gemäß dem im Antrag beschrie benen finanzmathematischen Modellin Fondsanteilen bzw. Anteilbruchstücken an. Überträgt der Anleger das Kapital aus einemanderen Altersvorsorgevertrag auf den Altersvorsorgevertrag DWS RiesterRente Premiumwerden keine Ab schluss- und Vertriebskosten erhoben. Die DWS gibt die Abschluss- undVer triebs kosten teilweise oder vollständig an den Vermittler oder die Vertriebsstelle weiter.15.1 Bei Abschluss der DWS RiesterRente Premium entstehen dem Anleger Ab schluss- undVertriebs kosten in Höhe von 5,5 % der Summe aller bei Vertrags beginn vereinbar ten „regelmäßigen Beiträge“ bis zum vertraglich vereinbarten Beginn der Auszahlungsphase (geplanteBeitrags summe). Es werden aber maximal 45 Beitragsjahre für die Kalkulation der geplantenBeitrags summe berücksichtigt. „Regelmäßige Bei träge“ sind Alters vorsorgebeiträge nachNr. 3 Satz 4 dieser Bedingungen. Staatliche Zula gen, die bei Wahl einer Dynamisierung (15.2)den „regelmäßigen Beitrag“ über steigenden Beträge sowie „zusätzliche Beiträge“ (15.3)zäh len nicht zu den „regel mäßigen Beiträgen“. Ein Berechnungsbeispiel zur Ermitt lung derAb schluss- und Vertriebs kosten auf Basis einer monat lichen Sparrate i. H. v. 100,- EUR ergibtsich aus dem jeweils aktuellen Antrag der DWS RiesterRente Premium. Eine Be rechnungfür ab weichende Sparraten gleicher Laufzeit er gibt sich durch entsprechende Multi plikation/Di vision. Der Anleger zahlt die Abschluss- und Vertriebs kosten in Höhe von 5,5 %, indemdie DWS während der ersten fünf Laufzeitjahre der DWS RiesterRente Premium vonseinen „regel mäßigen Beiträgen“ anteilig einen gleich mäßigen Be trag einbehält und nichtin Fonds anteile anlegt. Nach Ablauf der ersten fünf Lauf zeitjahre werden die „regelmäßigenBei träge“ des Anlegers vollständig dem De pot zugeführt und es werden keine weiterenAb schluss- und Vertriebskosten für die „regelmäßigen Beiträge“ berechnet. Die bei Vertragsbe ginn vereinbarten „regel mäßigen Beiträge“ können von dem Anleger reduziert odererhöht wer den. Reduziert der Anleger die vereinbarten „regelmäßigen Beiträge“ inner halbder ersten fünf Lauf zeit jahre der DWS RiesterRente Premium, redu zie ren sich ab diesemZeitpunkt die von ihm kün ftig zu zahlenden Abschluss- und Ver triebs kosten im glei chenVerhältnis, wie sich sein „regelmäßiger Beitrag“ re du ziert. Eine Erhöhung der „regelmäßigenBeiträge“ über die jeweils staatlich geförderte Höchstgrenze hinaus ist nur biszur Vollendung des 55. Lebens jahres zulässig, vgl. Nr. 3 dieser Bedingungen. Erhöht derAn leger die bei Vertrags be ginn vereinbarten „regelmäßigen Bei träge“ während der Laufzeitdes Vertrages, handelt es sich um „zusätzliche Bei träge“ nach Nr. 15.3 dieser Bedingungen.Lässt der An leger den Ver trag wäh rend der ersten fünf Laufzeitjahre ruhen, zahlt er mitWieder auf nahme der Zah lung der „regel mäßigen Beiträge“ innerhalb der ersten fünf Laufzeitjahre Ab schluss- und Vertriebs kosten in gleicher Höhe wie vor dem Ruhen lassen (so ferner seine Bei träge nicht erhöht oder reduziert).15.2 Der Anleger kann bei Vertragsbeginn eine Dynamisierung seiner „regel mä ßi gen Beiträge“um 5 % wählen. Die Dynamisierung erfolgt immer zum 1. Januar, erstmals in demauf den Vertragsbeginn folgenden Jahr (bei Ankreuzen des Feldes „Riestertreppe 2008“unter dem Abschnitt „Ansparphase“ erstmals am 1. Januar 2009). In dem auf den Vertragsbeginn folgenden Jahr (bzw. bei Wahl der „Riestertreppe 2008“ am 1. Januar 2009) werdendie bei Vertrags be ginn ver ein barten „regelmäßigen Beiträge“ um 5% erhöht („erhöhteregel mä ßige Bei träge“). In den folgenden Jahren erfolgt die Dynamisierung auf Basis desje weils zuletzt „erhöhten regelmäßigen Beitrags“. Die DWS berechnet auf die Differenzzwischen dem bei Vertragsschluss vereinbarten „regelmäßigen Bei trag“ und dem durch dieDyna mi sierung erhöhten Beitrag jeweils, d. h. bei jeder Zahlung, einen Betrag von 5 % alsAb schluss- und Vertriebskosten, der nicht in Fondsanteile an gelegt wird. Der Anleger kanneiner bei Vertrags beginn ge wählten Dyna mi sie rung jederzeit schriftlich widersprechen.15.3 Zusätzlich zu den in Nr. 15.1 und 15.2 aufgezählten Abschluss- und Ver triebskostenent stehen dem Anleger Kosten für „zusätzliche Beiträge“. Als „zu sätzliche Beiträge“ geltenstaatliche Zulagen, neben den regelmäßigen Beiträ gen gesondert geleistete Einmalzahlungen(über die jeweils staatlich geförderte Höchstgrenze hinaus nur bis zur Vollendung des 55.Lebensjahres zulässig, vgl. Nr. 3 dieser Bedingungen) oder im Falle einer nachträglichenEr höhung der bei Vertragsbeginn vereinbarten „regelmä ßigen Beiträge“ die Differenz zwi -schen dem erhöhten Beitrag und dem ursprüng lich bei Vertragsbeginn vereinbarten „regelmäßigen Beitrag“. Als eine Erhöhung der Beiträge und damit als „zusätzlicher Beitrag“ giltnicht, wenn der Anleger während der Vertragslaufzeit seine bei Vertragsbeginn vereinbarte„regel mäßige Sparrate“ reduziert hat und anschließend wieder auf die bei Vertragsbeginn vereinbarte Höhe erhöht. Auf jeden „zusätzlichen Beitrag“ erhebt die DWS jeweils einen Betragin Höhe von 5% als Abschluss- und Vertriebskosten, der nicht in Fondsanteile angelegt wird.KapitalverwaltungskostenZur Abgeltung der Kosten für die Verwaltung des gebildeten Kapitals werden Ent gelte erhoben,deren Höhe sich aus dem Verkaufsprospekt der Fonds in der je weils geltenden Fassungergibt und die dem jeweiligen Sondervermögen unmit telbar belastet werden.Sonstige KostenFür die Führung der Investmentkonten werden von der DWS Entgelte erhoben, deren Höheund Zahlweise sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DWS <strong>Depot</strong>s in derjeweils geltenden Fassung in Verbindung mit dem aktuellen Preisverzeichnis ergibt. Darüberhinaus kann die DWS Gebühren für den Wechsel des Anlegers in ein anderes begünstigtesAnlageprodukt oder zu einem anderen Anbieter unter Mitnahme des gebildeten Kapitals sowieim Falle einer schädli chen Verwendung verlangen.16. Information über den VertragsverlaufDie DWS wird den Anleger einmal im Jahr schriftlich über die Verwendung der eingezahltenAlter svorsorgebeiträge, das bisher gebildete Kapital, die einbe haltenen anteiligen Ab schlussundVertriebskosten, die Kosten für die Verwaltung des gebildeten Kapitals, die er wirt schaftetenErträge, die im Fall einer Umwand lung eines bestehenden Vertrages in einen Altersvorsorgevertragbis zum Zeit punkt der Umwandlung angesammelten Beiträge und Er trägesowie darüber infor mieren, ob und wie die DWS ethische, soziale und ökologische Be langebei der Verwendung der eingezahlten Altersvorsorgebeiträge berücksichtigt.17. Online-KontoDie DWS richtet dem Anleger für die DWS RiesterRente Premium ein Online-Konto einund stellt dem Anleger in dem elektronischen Postkorb seines Online-Kontos sämtlicheIn formationen zu getätigten Umschichtungen / Umsätzen (einschließ lich Einzahlungen) oderzu Bestandsveränderungen auf seinen Investmentkonten (die „Abrechnungsinformationen“)zur Verfügung. Der Anleger kann diese Infor matio nen unter der Adresse www.dws.de jederzeitdurch die Eingabe einer PIN/TAN Kombination abrufen, die ihm von der DWS nachEröffnung des DWS RiesterRente Premium-Portfolios zugesandt wird. Der Anleger hat dieMöglichkeit, diesen Ver sandweg jederzeit zu ändern und sich die Abrechnungs-Informationenauf dem Post weg zusenden zu lassen. Für dadurch evtl. entstehende Kosten der pos ta lischenZustellung wird die DWS gesonderte Gebühren gemäß Nr. 5 der „Hin weise auf die Höhe derEntgelte und Kosten“ erheben. Auch für die DWS ist der Online-Konto Service jederzeitwiderruflich. Die DWS ist berechtigt, dem An leger sämtliche seit Erstellung der zuletzt zugesandtenAbrechnung angefallenen Abrechnungs infor ma tionen ohne zusätzliche Kosten perPost oder in sonstiger Weise zukommen zu lassen, wenn der Anleger die im elektroni schenPostkorb sei nes Online-Kontos über einen Zeitraum von sechs Monaten bereitgestelltenBe stands-Informationen nicht abgerufen hat. Für den Anleger gelten bei der Nut zung desOnline-Kontos die Mitwirkungspflichten nach den Allgemeinen Geschäfts bedingungen fürDWS <strong>Depot</strong>s. Er hat die in dem Online-Konto ein gestellten Abrechnungs-Informationen aufihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu über prüfen und etwaige Ein wen dungen unverzüglich(spätestens nach Erhalt der papierhaften Kontoauszüge, Abrech nun gen, Aufstellungen undsonstige Anzeigen) zu erheben.18. Allgemeine Geschäftsbedingungen für DWS <strong>Depot</strong>sIn Ergänzung der Besonderen Bedingungen für die DWS RiesterRente Premium gelten dieAllgemeinen Geschäftsbedingungen für DWS <strong>Depot</strong>s in der jeweils gül tigen Fassung, so weitsie den Besonderen Bedingungen für Altersvorsorgeverträge und den Vorschriften des Alters -vor sorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes in der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Alters vorsorgevertragesmaßgeblichen Fas sung nicht widersprechen.Stand : Oktober 2007Hinweise auf die Höhe der Entgelte und KostenBei der derzeit aktuellen Fondspalette* fallen pro Vertrag folgende Kosten an :1. Kosten der Fonds(Es werden keine Ausgabeaufschläge erhoben. Stattdessen werden Ab schluss- und Vertriebskosten wie unter Nr. 15 der Besonderen Be din gun gen für die DWS RiesterRentePremium be schrieben, erhoben.)Kostenpauschalen der Fonds :Fondspalette :Aktuell werden folgendeKosten-Pauschalen dem jeweiligenFonds p. a. entnommen :DWS Vorsorge Dachfonds 1,50%DWS Vorsorge Rentenfonds 5 Y 0,75%DWS Vorsorge Rentenfonds 7 Y 0,75%DWS Vorsorge Rentenfonds 10 Y 0,75%DWS Vorsorge Rentenfonds 15 Y 0,75%Weitere Einzelheiten zu den Kosten der Fonds ergeben sich aus dem jeweils ak tuellenVer kaufs prospekt. Die Anleihefonds der Kapitalerhaltungs kompo nente innerhalb deroben stehenden Fondspalette werden von der DWS um weitere Fonds erweitert oderum existierende Fonds bereinigt, sofern dies das finanzmathematische Modell alsKern bestandteil des Produkt kon zep tes als erforderlich signalisiert. So ist zur Um -setzung des mit dem Anleger ver ein barten Modells noch die Auflegung von zwei zu -sätzlichen Anleihe fonds erforderlich : ein Fonds mit Anleihen mit einer Restlaufzeit von1 Jahr und ein Fonds mit Anleihen mit einer Restlaufzeit von 3 Jahren nach dem Vor bildder bereits vorhandenen DWS Vorsorge Rentenfonds 5 -15 Y. Das System gibt dabeivor, zu welchem Zeitpunkt welcher der Fonds zur Si cher stellung des Kapital erhaltesund zur Aufrechterhaltung der Funktionsweise des mit dem Anleger ver einbarten DWSRiesterRente Premium Modells benötigt wird. Sofern das System vor gibt, dass einerder Fonds aus der dem Anleger bekannten Fondspalette nicht mehr zur Umsetzungdes Modells benötigt wird, wird die DWS die Fondspalette um diesen Fonds be -reinigen. Die DWS kann nicht nach ihrem eigenen Ermessen die Fondspalette zueinem ande ren als diesem vereinbarten Zweck anpassen, ohne zuvor die Zu stim mungdes Anleger einzuholen. Bei Umschichtungen innerhalb des Port folios wer den keinefonds bezogenen Kosten durch die DWS berechnet.2. Die Entgelte je DWS RiesterRente Premium-Portfolio liegen derzeit bei 15,40 EURp. a..3. Das Entgelt bei einer schädlichen Verwendung beträgt 0,5% des <strong>Depot</strong>gegen wertes,aber mindestens 51,30 EUR.4. Im Fall eines Anbieterwechsels des Anlegers fällt eine Gebühr in Höhe von zur Zeit51,30 EUR an.5. Für den Fall der postalischen Zusendung von Kontoinformationen, die über den kostenfreienhalb jährlichen Versand hinausgehen, können die hieraus entste hen den Zusatz -kosten gesondert in Rechnung gestellt werden. In diesem Fall werden pro Brief 0,90 EUR(bis zu 40,- EUR p. a.) gesondert per Last schrift von dem Konto des An legers ab gebucht.Die Belastung erfolgt einmal jährlich im Dezember.Die Entgelte verstehen sich jeweils inklusive Mehrwertsteuer.Eine Erhöhung der Entgelte für die Führung der Investmentkonten je DWS RiesterRentePremium-Portfolio sowie der schädlichen Verwendung und Anbieterwechsel kann durchdie DWS ohne Zustimmung des Anlegers wirk sam erfolgen. Bedingt durch die langeLauf zeit des Vertrages kann eine An hebung der Kosten erforderlich werden, z. B. wegeneines erhöhten Verwal tungsaufwandes aufgrund einer Gesetzesänderung.* Sie erhalten weitere Angaben im Internet unter www.dws.deStand : Februar 2007Berechnungsbeispiel für die Ermittlung der Höhe der AbschlusskostenDas Beispiel bezieht sich auf einen 40-jährigen Anleger mit einer Ansparzeit von 20 Jahren (bis zum 60. Geburtstag). Der Anleger leistet einen Eigenbeitrag von 100,- EUR pro Monat.Jahresbeitrag x Laufzeit in Jahren x Abschlusskostensatz = 1.200,- EUR x 20 Jahre x 5,5% = 24.000,- EUR x 5,5% = 1.320,- EURBei monatlicher Beitragszahlung verteilen sich diese Abschlusskosten gleichmäßig über die ersten 60 Monatsbeiträge. Von den vom Anleger zu erbringenden Beiträgen werden daher 22,- EURpro Monat zur Rückführung der gesamten Abschlusskosten verwendet und nicht in Fondsanteilen angelegt. Ab der 61. Rate erfolgt die Anlage der regelmäßigen Beiträge vollständig und ohneweitere Kosten zum Anteilwert, also ohne Ausgabeaufschläge.


Sehr geehrte Anlegerin,sehr geehrter Anleger,die demographische Entwicklung hat dazu geführt, dass diepri vate Altersvorsorge heute wichtiger ist denn je. Mit demvor liegenden Antrag auf Abschluss eines Altersvorsorgevertrages – DWS RiesterRente Premium – haben Sie eine klugeWahl getroffen und machen einen wichtigen Schritt in Richtungergänzender Altersvorsorge.Die Vorteile der DWS RiesterRente Premium auf einenBlick :• Sie können Zulagen vom Staat in Anspruch nehmen.• Sie können ggf. auch noch einen Steuervorteil haben undden Beitrag zur DWS RiesterRente Premium ganz oderteil weise von der Steuer absetzen.• Sie haben die Garantie, dass vorbehaltlich Ihrer Kündigung /eines Anbieterwechsels mindestens Ihre Altersvorsorgebeiträgeund Ihre Zulagen bei Rentenbeginn zur Verfügungstehen. Das garantieren wir mit unserer Beitragszusage.• Sie haben ein Produkt ausgewählt, das an den Renditechancender Aktienmärkte partizipieren und die Sicherheitsorientierungfestverzinslicher Papiere nutzen kann, je nachdem,welches Investment im aktuellen Marktumfeld undin Ihrer Situation die besseren Möglichkeiten bietet.Wie wird die Zusammensetzung Ihres Investments be -stimmt ?Das besondere an der DWS RiesterRente Premium ist, dassdie Mischung Ihrer Kapitalanlage regelmäßig den Marktgegeben heiten angepasst werden kann. Auf Grundlage einesfi nanz mathe matischen Modells wird täglich ermittelt, wie vielIh res Invest ments in eine risikoreichere Komponente (Wertsteige rungskomponente) und welcher Anteil in eine wenigerris kante Komponente (Kapitalerhaltungskomponente) angelegtwird. Bei dieser permanenten Überprüfung und eventu ellenAnpas sungen Ihres Investments berücksichtigt das Mo dellbestimmte Faktoren, insbesondere die Restlaufzeit Ihres Vertrages,die Marktentwicklungen, die Zinsen am Ka pital marktund die Ga rantie Ihrer individuellen Beiträge und Zu lagen.Die DWS wird die Umsetzung des finanzmathematischenModells und die Performance der Kundenportfolios regelmäßigüberprüfen. Dabei behält sich die DWS vor, in Ausnahmesituationen aktiv in die Modellvariablen einzugreifen ;etwa, wenn dies für die Sicherstellung des Kapitalerhalteserfor derlich ist, wenn Plausibilitätsprüfungen die Korrektheitvon aus Drittquellen gelieferten Startwerten des finanz mathematischenModells als zweifelhaft erscheinen lassen, oderwenn sonstige externe, heute noch unbekannte Ein flussfaktorenwie etwa gesetzliche Regelungen zu berück sichtigensind, welche im Zeitverlauf eintreten könnten. DieserEin griff dient allein dem Zweck, die Funktion des finanz mathematischen Modells gemäß dem mit dem Anleger ver einbartenDWS RiesterRente Premium Altersvorsorgevertragzu gewährleisten. Die DWS kann nicht nach ihrem eigenenEr messen in die Modellvariablen eingreifen um von diesemZweck abweichende Änderungen vorzunehmen, ohne zuvordie Zustimmung des Anlegers einzuholen.HöchststandssicherungZusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Verluste „auf denletz ten Metern“ zu vermeiden. Ab dem Jahr, in dem Siedas 55. Lebens jahr erreichen, bieten wir Ihnen an, IhrIn vest ment an jedem festgelegten monatlichen Stichtagzu prüfen und jeden neuen Höchststand festzuschreiben,so dass der Wert Ihrer An lage nicht mehr unter den abdann erreichten höchsten Stand sinken kann. Der WertIhres Altersvorsorgevermögens kann in dieser Zeit alsonur noch steigen. Diese Entscheidung treffen Sie abererst, wenn das Rentenalter in greifbarere Nähe rückt.Recht zeitig vor Vollendung des 55. Lebensjahres wirdsich die DWS mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie überdie Ein zel heiten zur Option der Höchststandssicherungin for mieren. Angaben zu den Stichtagen sowie weitereEin zel heiten zur Höchst standssicherung können Sie denBe son deren Bedin gungen für die DWS RiesterRente Premium(Ziffer 6) ent nehmen.Nach Eingang Ihres ausgefüllten Antrages bei DWS Investmentserhalten Sie eine Eröffnungsbestätigung Ihrer DWSRiesterRente Premium und ab dann werden Ihre Altersvorsorge beiträge für Sie investiert.Diese Vorgehensweise soll sicherstellen, dass Sie am Endeder Sparphase mindestens die Summe Ihrer Altersvorsorgebeiträge(einschließlich Zulagen) für die Verrentung zur Verfügunghaben. Darüber hinaus ermöglicht sie, dass Renditechanceneffizient genutzt werden können und Ihr Investmentkontinuierlich optimiert werden kann. Weitere Einzelheitenzur Funktionsweise des Investment-Mechanismus findenSie im Antragsformular unter „Ansparphase“.Vielen Dank für Ihr Vertrauen. Wir freuen uns, Sie schon baldbei uns willkommen heißen zu dürfen !IhreDWS Investments


DWS Investment <strong>GmbH</strong>Mainzer Landstr. 178 – 190 • D-60327 Frankfurt am MainPostanschrift : D-60612 Frankfurt am MainTel. : + 49(0) 1803 -10 11 10 00 * • Fax : + 49(0) 1803 -10 11 11 *E-Mail : info@dws.de • Internet : www.dws.de* (0,09 EUR / Min. – Deutsche Telekom-Tarif)Zuständige AufsichtsbehördeBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)Graurheindorferstr. 108D-53117 BonnInternet : www.bafin.deEintragung ins HandelsregisterAmtsgericht Frankfurt am Main HRB 9135UmsatzsteueridentifikationsnummerDE 811 248 289VertragsspracheMaßgebliche Sprache für diesen Vertrag und die Kommunikationmit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ist Deutsch.Maßgebliche Rechtsordnung/maßgeblicher GerichtsstandFür die Eröffnung des DWS <strong>Depot</strong>s/Investmentkontosund die gesamte Geschäftsbeziehung gilt deutsches Recht.Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandsklausel.Außergerichtliche StreitschlichtungBei Streitigkeiten können sich die Beteiligten an die Schlichtungs stelleder Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32 in 60047 Frankfurt,Tel.: 069/2388 -1907 oder -1906, Fax : 069/2388 -1919, wenden.Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon unberührt.016 10801 10 10/2007


Vermittler-Nr.(Konsorte)Fil.-Nr. /V.-InfoAntrag DWS RiesterRente Premium bei der DWS Investment <strong>GmbH</strong>, Frankfurt am Main (DWS).Kundendaten (bitte nur in GROSSBUCHSTABEN ausfüllen!)Anrede (1-Herr, 2-Frau), Name StaatsangehörigkeitVornameAbweichender GeburtsnameGeburtsdatumT T M M J J J JSteuer-Identifikationsnummer/TIN (soweit vorhanden)AdresszusatzBerufOriginal an DWS / Durchschlag je für Vermittler / AnlegerStraße, Hausnummer (Schriftverkehr wird an diese Anschrift gesandt)Land Postleitzahl Wohnort–E-Mail AdresseAnsparphaseTelefon tagsüberDie DWS RiesterRente Premium investiert nach einem finanzmathematischen Modell für jeden Anleger in ein aus mehreren Fonds bestehendes Portfolio. Das Portfolio besteht zumeinen aus einem Dachfonds (Wertsteigerungskomponente), der in risikoreichere Anlagen investiert (z.B. Aktien oder Aktienfonds), und zum anderen aus einem oder mehreren aufKapitalerhalt ausgerichteten Anleihefonds (Kapitalerhaltungskomponente). Die für das DWS RiesterRente Premium Modell zur Verfügung stehenden Fonds ergeben sich aus der Fonds -palette unter dem Abschnitt „Hinweise auf die Höhe der Entgelte und Kosten“ und können nur unter den dort genannten Voraussetzungen geändert werden. Die jeweilige Gewichtungder Fonds bestimmt das finanzmathe matische Modell nach den im Antrag genannten Faktoren wie z.B. der Restlaufzeit Ihres Vertrages und der aktuellen Marktentwicklung. Nach denBerechnungen des finanzmathematischen Modells werden Ihre Beiträge automatisch für Sie in die Wertsteigerungskomponente und/oder die Kapitalerhaltungskomponente angelegtund soweit system seitig vorgegeben zwischen den Komponenten umgeschichtet. Dabei ist das Modell so konzipiert, dass bei steigenden Kursen im Allgemeinen auch der Anteil derWertsteigerungskomponente in Ihrem Portfolio steigt und der Anteil der Kapitalerhaltungskomponente reduziert wird. In Zeiten fallender Märkte wird demgegenüber der Anteil der Wert -steigerungskomponente reduziert und der Anteil der Kapitalerhaltungskomponente erhöht. Bei extremen Schwankungen und hoher Volatilität kann das Modell unter Umständen nurnoch unterproportional an den Wertentwicklungen der jeweils anderen Komponente partizipieren. Je nach Marktlage können Sie dann auch bis zu 100 % in einer der beiden Komponenteninvestiert sein. In jedem Fall sagt die DWS zu, dass Ihnen zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens der Betrag der von Ihnen eingezahlten Altersvorsorgebeiträge einschließlichder Zulagen zur Verfügung steht.➤ Die regelmäßigen Zahlungen (Kaufauftrag) betragen:Eigenbeitrag:(Gemäß Zahlweise).,- EURGefördert werden in 2007 höchstens 1.575 EURpro Jahr inkl. aller staatlicher Zulagen, danachhöchstens 2.100 EUR inkl. Zulagen.monatlichjeweils zum 5. des Monatsvierteljährlichhalbjährlichjährlichjeweils zum 20. des MonatsSonderzahlung im ersten Jahr :Riestertreppe 2008 :Dynamisierung :Meine regelmäßigen Zahlungensollen erstmals in M M 2➤.,- EURMein Beitrag soll 2008 automatisch um 1/3 (33 1/3 %) erhöht werden, um diegesetzliche Förderung auch zukünftig in gleicher Höhe wie heute nutzen zu können.Ich beantrage widerruflich eine Dynamisierung meiner Beiträge in Höhe von 5 % p.a.Bei gewählter Riestertreppe 2008 greift die Dynamisierung erstmals 2009.0 J J☞von meiner nachfolgend genanntenBankverbindung abgebucht werden.Zahlungen nur per Lastschrifteinzug möglichDieser Altersvorsorgevertrag soll nur aus staatlichen Zulagen bedient werden. (Hierbei bitte keine Bankverbindung angeben.)Beginn der Auszahlungsphase :6(Renteneintrittstermin zwischen 60 und 67 ist möglich) AlterBankverbindung für Einzugsermächtigung (bitte unbedingt angeben, Zahlungen nur per Lastschrift möglich)Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Kontos mittels Lastschrift einzuziehen.Konto-Nr. (Kein Sparkonto)BankleitzahlBank/KreditinstitutName, Vorname Kontoinhaber (falls nicht Antragsteller)Unterschrift(en) Kontoinhaber (falls nicht Antragsteller)X016 10801 10 Stand: 10/2007 Seite 1 von 4


Kurzangaben über steuerrechtliche VorschriftenDie folgenden Aussagen zu den steuerlichen Vorschriften gelten nur für Anleger, die in der Bundesrepublik Deutsch land unbeschränkt steuerpflichtig sind.Ansparphase : Die steuerliche Förderung der Altersvorsorgebeiträge in der Ansparphase zugunsten des DWS RiesterRente Premium Vertrags hängt sowohl von der Höhe der Beitragszahlungen als auch von denmaßgebenden Einnahmen des Anlegers ab. Ein Sonderausgabenabzug nach § 10 a EStG wird nur berücksichtigt, wenn dies günstiger ist als der Anspruch auf Zulage.Auszahlungsphase : Leistungen aus dem DWS RiesterRente Premium Vertrag werden in der Regel erst in der Auszahlungsphase als sog. sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 5 EStG) besteuert. Der Sparer-Freibetrag nach§ 20 Abs. 4 EStG wird auf die in der Auszah lungsphase erhaltenen Leistungen nicht gewährt ; lediglich der Werbungskostenpauschbetrag nach § 9 a Satz 1 Nr. 3 EStG in Höhe von derzeit 102 EUR kommt zum Ansatz.Geförderte Beiträge : In der Auszahlungsphase voll besteuert werden Leistungen, die auf sog. geförderten Beiträgen beruhen, d.h. die geleisteten Eigenbeiträge des Vertragspartners zuzüglich der für dasBeitragsjahr zustehenden Altersvorsorgezulage, soweit sie den Höchstbetrag nach § 10 a EStG nicht übersteigen, mindestens jedoch die gewährten Zulagen und die geleis teten Sockelbeträge i. S. d. § 86 Abs. 1 Satz4 EStG, sowie die daraus erzielten Erträge und Wertsteigerungen. Soweit Altersvorsorgebeiträge zugunsten eines Vertrags als Sonder ausgaben berücksichtigt werden, für den keine Zulage beantragt wird oderder als weiterer Vertrag nicht mehr zulagebegünstigt ist, gehören diese Beiträge ebenfalls zu den geförderten Beiträgen.Nicht geförderte Beiträge : Soweit Leistungen auf nicht geförderten Beiträgen beruhen, ist in der Auszahlungsphase der Unterschiedsbetrag zwischen der ausgezahlten Leistung und den auf sie entrichtetenBeiträgen nur hälftig zu besteuern, soweit eine Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres und nach Ablauf von zwölf Jahren seit Vertragsschluss erfolgt. Zu den nicht geförderten Beiträgen gehören z.B.Überzahlungen, d.h. Zahlungen, die den Höchstbetrag nach § 10 a EStG übersteigen bzw. Zahlungen innerhalb eines Beitragsjahres, in denen keine Förderung beantragt oder gewährt wurde.Soweit der Anleger geförderte als auch nicht geförderte Beiträge zugunsten des Vertrags leistet, sind diese Leistungen aufzuteilen und die Besteuerung erfolgt anteilig entsprechend der Regelungen für geförderteund nicht geförderte Beiträge.Schädliche Verwendung : Im Falle einer schädlichen Verwendung der Leistungen aus dem Vertrag sind die Förderungsbeträge zurückzuzahlen. Die Besteuerung des übrigen Vermögens bestimmt sich in diesemFalle nach den Regelungen für nicht geförderte Beiträge. Die Auszahlung von Vermögen, das aus nicht geförderten Beiträgen stammt, stellt keine schädliche Verwendung dar.Hinweis : Die steuerlichen Ausführungen basieren auf der derzeit bekannten Rechtslage. Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechungoder Erlasse der Finanzverwaltung nicht ändert. Solche Änderungen können auch rückwirkend eingeführt werden und die oben beschriebenen steuerlichen Folgen nachteilig beeinflussen.Diese Zusammenfassung erhebt nicht den Anspruch, sämtliche steuerliche Aspekte zu behandeln, die aufgrund der persönlichen Umstände des einzelnen Anlegers von Bedeutung sein können. InteressiertenAnlegern wird daher empfohlen, sich von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.Erklärungen und Unterschrift des AnlegersIch/Wir beauftrage(n) die DWS, für mich ein DWS RiesterRente Premium <strong>Depot</strong> zu eröffnen, in dem gemäß dem im Antrag beschriebenen finanzmathemathischen Modell ohne vorherige Einholung meiner/unsererWeisung die von mir/uns unter diesem Vertrag eingezahlten Altersvorsorgebeiträge in Anteile an Fonds der Deutsche Bank Gruppe angelegt werden, die den Anforderungen des AltZertG entsprechen. Ich/Wir bin/sinddamit einverstanden, dass nach Vorgabe des finanzmathemathischen Modells die prozentuale Aufteilung der Einzahlungen und des Anteilbestandes in Aktien- , Renten- und Geldmarktfonds jederzeit automatischgeändert werden kann und systemseitig An- und Verkäufe oder der Umtausch von Fondsanteilen veranlasst werden können.Für den Geschäftsverkehr gelten die beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DWS <strong>Depot</strong>s, die Besonderen Bedingungen für die DWS RiesterRente Premium sowie die Verkaufsunterlagen der jeweiligenFonds (vereinfachter Verkaufsprospekt, Verkaufsprospekt einschließlich Vertragsbedingungen bzw. Verwaltungsreglement/Satzung, Jahres- und Halbjahresbericht soweit veröffentlicht) die Angaben über denAus gabeaufschlag, die Kosten sowie das Widerrufsrecht nach § 144 Abs. 2 Satz 3 InvG in Verbindung mit § 15 AuslInvestmG oder nach § 126 InvG und ausführliche Risikohinweise enthalten.Den vereinfachten und ausführlichen Verkaufsprospekt finden Sie auf der Internetseite www.dws.de. Auf Anforderung senden wir Ihnen die Verkaufsunterlagen jederzeit auch gerne in Papierform zu.Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DWS <strong>Depot</strong>s, die Besonderen Bedingungen für die DWS RiesterRente Premium sowie die genannten Verkaufsunterlagen der jeweiligen Fonds habe(n) ich/wir zurKenntnis genommen und anerkannt.US-Staatsbürger/US Resident(s) : Weiterhin erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir weder US-Staatsbürger – US Citizen(s) – noch US-Einwohner mit ständigem Aufenthaltsrecht – US Resident(s) – im Sinne der Definitionenfür die Zwecke der US-Bundesgesetze über Wertpapiere, Waren und Steuern, einschließlich der jeweils gültigen Fassung der Regulation S zu dem Gesetz von 1933 (zusammen „US-Personen“) bin/sindund keine Fonds anteile für US-Personen halten und erwerben werde(n). Soweit ich/wir nach Abgabe dieser Erklärung den Status einer US-Person nach den genannten Vorschriften erlange(n) oder Fondsanteilefür US-Personen halte(n) oder erwerbe(n), werde(n) ich/wir dies der depotführenden Stelle unverzüglich mitteilen. Dies gilt auch für alle weiteren und zukünftigen Investmentkonten, die ich/wir im Rahmender Kundenverbindung noch eröffnen werde(n).Angaben zum wirtschaftlichen Berechtigten : Ich/Wir erkläre(n) hiermit ausdrücklich, das von mir/uns gewünschte DWS <strong>Depot</strong>/Investmentkonto auf eigene Rechnung zu führen. Dies gilt auch für alle weiteren undzukünftigen Investmentkonten, die ich/wir im Rahmen der laufenden Kundenverbindung noch eröffnen werde(n). Andernfalls teile(n) ich/wir der depotführenden Stelle den wirtschaftlich Berechtigten sofort mit.Das DWS <strong>Depot</strong>/Investmentkonto muss dann auf dessen Namen eröffnet werden.Hinweis zur Abgeltung von Vertriebsleistungen des Vermittlers : Ich bin/Wir sind damit einverstanden, dass die depotführende Stelle zur Abgeltung von Vertriebsleistungen des Vermittlers Abschlusskosten undeventuell laufende Provisionen an den Vermittler weitergibt.Einwilligung in die Übermittlung und die Verarbeitung von Daten bei Einschaltung eines Vermittlers und Versicherers im In- und Ausland : Ich/Wir willige(n) ein, dass die depotführende Stelle, der Vermittlerund der Versicherer die in diesem Antrag enthaltenen und alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen Daten speichern, verarbeiten und für Zwecke der Geschäftsbeziehung nutzen.Einwilligung in die Übermittlung und die Verarbeitung von Daten an den Deutsche Rentenversicherung Bund (Zentrale Zulagenstelle) : Ich/Wir willige(n) ein, dass die DWS die für die Ermittlung und Überprüfungdes Zulagenanspruchs erforderlichen Daten an die Zentrale Zulagenstelle übermittelt.Ort, DatumXUnterschrift Anleger / 1. gesetzl. VertreterXUnterschrift 2. gesetzl. VertreterEinwilligung in die Führung eines Online-KontosIch/Wir willige(n) ein, sämtliche Informationen („Abrechnungsinformationen“) zu getätigten Umschichtungen/Umsätzen (einschließlich Einzahlungen) oder zu Bestandsveränderungen auf meinen Investment kontenin den elektronischen Postkorb meines/unseres Online-Kontos eingestellt zu bekommen, den ich/wir unter der Adresse www.dws.de abrufen kann/können. Nach Eröffnung des DWS RiesterRente Premium-Portfolioserhalte(n) ich/wir eine PIN und eine TAN, mit der ich/wir Zugang zu dem DWS <strong>Depot</strong> Online bekomme(n).Ich/Wir wurde(n) informiert, dass die Möglichkeit der postalischen Zustellung besteht. Hierauf verzichte(n) ich/wir ausdrücklich. Weiterhin wurde(n) ich/wir darüber informiert, das ich/wir bei Nichtabruf der imelek tronischen Postkorb meines/unseres Online-Kontos bereitgestellten Abrechnungsinformationen innerhalb von sechs Monaten sämtliche seit Erstellung der zuletzt zugesandten Abrechnung angefallenenAbrech nungs informationen per Post zugesandt bekomme(n). Diese Zusendung erfolgt ohne zusätzliche Kosten. Sofern ich/wir nach Vertragsschluss eine postalische Zustellung von Abrechnungsinformationenwünsche(n), kann die DWS gesonderte Gebühren gemäß Nr. 5 des Abschnitts „Hinweise auf die Höhe der Entgelte und Kosten“ dieses Antrags erheben. Aktuelle Informationen hierzu entnehmen Sie bitte demPreis verzeichnis/Konditionentableau, welches Sie unter www.dws.de/konditionen in der jeweils aktuell gültigen Fassung einsehen können.Hinweis zu den Abschluss- und VertriebskostenIch/Wir bestätige(n), vor Vertragsabschluss die in den Besonderen Bedingungen für die DWS RiesterRente Premium genannten Informationen zu den im Vertrag enthaltenen Abschluss- und Vertriebskosten zurKenntnis genommen zu haben. Ich/Wir wurde(n) darüber informiert, dass und in welcher Form die Abschluss- und Vertriebskosten zu Beginn des Vertrages erhoben werden. Mir/uns ist bewusst, dass die DWSRiesterRente Premium als langfristige Altersvorsorge ausgestaltet und insbesondere eine Reduzierung der vereinbarten Beiträge nach den ersten fünf Laufzeitjahren des Altersvorsorgevertrages sowie eineKündigung zu Beginn der Laufzeit mit erhöhten Kosten verbunden ist, da vom Anleger bereits getilgte Abschluss- und Vertriebskosten nicht zurückerstattet werden.Ort, DatumXHiermit bestätige(n) ich/wir, dass mir/uns die genannten Verkaufsunterlagen vorVertragsschluss kostenlos angeboten und ausgehändigt/übersendet worden sind.Unterschrift Anleger / 1. gesetzl. VertreterXHiermit bestätige(n) ich/wir, dass mir/uns die genannten Verkaufsunterlagen vor Ver trags schluss kostenlosangeboten worden sind und ich/wir auf eine Aushändigung/Übersendung ausdrücklich verzichte(n).XUnterschrift 2. gesetzl. VertreterBei Minderjährigen sind immer die Unterschriften und Legitimationsprüfungen aller gesetzlichen Vertreter erforderlich (Nachweis bei alleiniger Vertretungsberechtigung !).☞ Zusätzlich ist eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen beizufügen. Für Minderjährige sind nur Einzelkonten möglich.XLegitimationsprüfung (bitte ALLE Angaben ausfüllen)Anleger/gesetzlicheVertreter(Name, Vorname)Art der Urkunde,Staatsangehörigkeit*PersonalausweisReisepassStaatsangehörigkeit*PersonalausweisReisepassStaatsangehörigkeit*Nr./AktenzeichenAusstellende Behörde,AusstellungsdatumGeburtsortGeburtsdatum* T T M M J J J J T T M M J J J JDer Verkaufsprospekt, der Rechenschaftsbericht und -falls älter als acht Mo natederHalb jahresbericht wurden dem Kunden zur Verfügung ge stellt, sofern der Kun dezu vor nicht aus drücklich auf dieses Recht verzichtet hat. Die Durchschrift diesesAn tra ges wurde dem Kunden ausgehändigt, sowie die vorstehende Legi ti ma tionsprüfungdurchgeführt.XStempel und Unterschrift des VermittlersSeite 2 von 4* Angabe von Geburtsdatum und Staats ange hörigkeitnur bei gesetzlichen Vertretern erforderlich.


Allgemeine Geschäftsbedingungen für DWS <strong>Depot</strong>s1. DWS <strong>Depot</strong> und InvestmentkontenDie DWS Investment <strong>GmbH</strong>, Frankfurt, oder die DWS Investment S.A.,Luxembourg, (nachstehend „depotführende Stelle“ genannt) eröffnet für denAnleger (Privatkunde i. S. d. Wertpapierhandelsgesetzes bzw. des LuxemburgerGesetzes über den Finanzsektor vom 5. April 1993), soweit nichtsanderes vereinbart auf Antrag ein DWS <strong>Depot</strong> und innerhalb dieses DWS<strong>Depot</strong>s ein oder mehrere Investmentkonten für die Anlage von Einzahlungenin Anteilen des bzw. der gewünschten Fonds. Bei dem DWS <strong>Depot</strong> handeltes sich um ein Wertpapierdepot ; die fondsspezifischen Investmentkontenstellen Unterdepots dar. Zusätzlich kann die depotführende Stelle, ohne dasses hierfür eines Antrages des Anlegers bedarf, innerhalb des DWS <strong>Depot</strong>sInvestmentkonten für Geldmarktfonds eröffnen, die auf die Fondswährungder jeweiligen auf Antrag des Anlegers eröffneten Investmentkonten lauten.Sollten in einer Fondswährung aus Sicht der depotführenden Stelle keinegeeigneten Geldmarktfonds verfügbar sein, so kann stattdessen auch einInvestmentkonto für einen geldmarktnahen Fonds eröffnet werden. Dieaktuell von der depotführenden Stelle für die jeweiligen Fondswährungenvorgesehenen Geldmarktfonds (bzw. geldmarktnahen Fonds) sowie Einzelheitenzu deren Eröffnung sind im Preisverzeichnis / Konditionentableaugenannt. Diese Angaben können ohne Mitwirkung und ohne Information desAnlegers durch die depotführende Stelle geändert werden. Erteilt der Anlegerder depotführenden Stelle einen Auftrag, so sind die zu diesem Zeitpunktim Preisverzeichnis / Konditionentableau enthaltenen Angaben maßgebend.Dem Anleger wird auf Wunsch von der depotführenden Stelle jederzeit einaktuelles Preisverzeichnis / Konditionentableau zur Verfügung gestellt. DerAnleger hat der depotführenden Stelle gegenüber zu Beginn der Geschäftsbeziehunggenaue Angaben über seine Identität nach den Vorgaben desEröffnungsantrages zu machen. Die depotführende Stelle kann zu Beginnder Geschäftsbeziehung sowie im weiteren Verlauf zusätzliche Angaben undUnterlagen zur Identitätsfeststellung oder zu sonstigen Zwecken verlangen,sofern dies im Hinblick auf die Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten oderim Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlich ist.2. Ausgabe und Rücknahme von AnteilenDie Ausgabe und Rücknahme der Anteile durch die hierfür zuständige Stelleerfolgt nach den für den jeweiligen Fonds von der Verwaltungs- / Investmentgesellschaftgetroffenen und im Verkaufsprospekt veröffentlichten Bedingungen.Sofern keine gegenteilige Weisung des Anlegers vorliegt, könneneingehende Zahlungen gegebenenfalls bis zum nächsten Ausgabetag vonder depotführenden Stelle gehalten werden.3. Aufträgea) Execution Only / AusführungsgeschäftDie depotführende Stelle führt Aufträge nach den Grundsätzen von „ExecutionOnly“, d. h. beratungsfrei, aus. Demnach erteilt die depotführendeStelle bei der Ausführung von Aufträgen weder Empfehlungen für den Kaufnoch für den Verkauf von Anteilen und bietet auch keine Anlageberatungan sondern leitet Aufträge lediglich an die entsprechende Abwicklungsstelleweiter. Die depotführende Stelle geht davon aus, dass der Anleger– soweit erforderlich – eine Beratung und Aufklärung vor Erteilung derAufträge erhalten hat. Eine Angemessenheitsprüfung findet im Rahmendes Execution Only nicht statt.b) Beschränkung auf von der depotführenden Stelle angebotene FondsanteileDie depotführende Stelle nimmt Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen nur entgegen, sofern die Fondsanteile von der depotführenden Stelleangeboten werden. Eine Übersicht der von der depotführenden Stelle vertriebenenInvestmentfonds ist bei der depotführenden Stelle erhältlich. Diedepotführende Stelle kann die Annahme von Aufträgen sowie die Ausführungvon Aufträgen davon abhängig machen, dass der <strong>Depot</strong>inhaber bestimmteErklärungen abgibt und diese ggf. auch auf Verlangen der depotführendenStelle einmalig oder regelmäßig wiederholt.c) Form von AufträgenAufträge jeder Art sind schriftlich zu erteilen, soweit nicht mit der depotführendenStelle vorher eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.d) Ausführungsgeschäft / Beauftragung eines Dritten zur Ausführung einesKaufs oder VerkaufsBei Kauf- und Verkaufsaufträgen des Anlegers schließt die depotführendeStelle für Rechnung des Anlegers mit der jeweiligen Abwicklungsstelle einKauf- oder Verkaufsgeschäft (Ausführungsgeschäft) ab oder sie beauftragteine dritte Person, ein Ausführungsgeschäft abzuschließen. Soweit Einzahlungsbeträgedes Anlegers zum Erwerb eines vollen Anteils nicht ausreichen,schreibt die depotführende Stelle den entsprechenden Anteilbruchteil in vierDezimalstellen nach dem Komma gut.e) Preis des AusführungsgeschäftesDie depotführende Stelle rechnet gegenüber dem Kunden den Preis des Ausführungsgeschäftesab. Die Details zur Berechnung ergeben sich aus demVerkaufsprospekt und den sonstigen Unterlagen des jeweiligen Fonds.f) Bearbeitung / WertermittlungstagEingehende Verkaufs- oder Kaufaufträge werden von der depotführenden Stelleunverzüglich, spätestens an dem auf den Eingang bei der depotführendenStelle folgenden Bankarbeitstag (am Ort der <strong>Depot</strong>führung) bearbeitet. UnterBearbeitung ist die Weitergabe des Auftrags an die jeweilige Investmentgesellschaft,deren <strong>Depot</strong>bank, einen Clearer oder einen Dritten, der mit derweiteren Ausführung beauftragt wird, zur Ausführung zu verstehen.Der Ausführungszeitpunkt sowie der dem Ausführungsgeschäft zugrundeliegende Ausführungspreis liegen nicht im Einflussbereich der depotführendenStelle. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus dem Verkaufsprospektund den sonstigen Unterlagen des jeweiligen Fonds. Wird der Auftrag nichtausgeführt, so wird die depotführende Stelle den Anleger darüber unverzüglichinformieren.g) Kaufaufträge mittels ÜberweisungenÜberweisungen müssen die Angabe einer von der depotführenden Stellemitgeteilten DWS <strong>Depot</strong>nummer oder Investmentkontonummer enthaltenund werden als Kaufaufträge für die entsprechenden Fondsanteile behandelt.Sofern die Gutschriftsanzeige der Bank eindeutig zugeordnet werden kann,wird die depotführende Stelle Aufträge zum Erwerb von Fondsanteilen unverzüglich,spätestens am nächstfolgenden Bankarbeitstag, an die jeweiligeAbwicklungsstelle weiterleiten. Soweit Einzahlungsbeträge des Anlegersden Ausgabepreis eines Anteils über- oder unterschreiten, schreibt ihm diedepotführende Stelle einen entsprechenden Bruchteil in vier Dezimalstellennach dem Komma gut. Wird eine Einzahlung vor Bestätigung der jeweiligen<strong>Depot</strong>eröffnung geleistet, so wird der Ausgabepreis des nächstmöglichenAusgabetages nach <strong>Depot</strong>eröffnung zugrunde gelegt.h) VerkaufsaufträgeAufträge zum Verkauf von Fondsanteilen müssen die Investmentkontonummerenthalten. Sollen alle verwahrten Anteile eines DWS <strong>Depot</strong>s verkauftwerden, so genügt die Angabe der DWS <strong>Depot</strong>nummer. Verkaufsaufträge,die auf einen bestimmten Betrag lauten, werden von der depotführendenStelle in Aufträge zum Verkauf von Anteilen umgewandelt.i) Währung von Ein- und Auszahlungen / Umtausch von WährungenZahlungen des Anlegers an die depotführende Stelle und Zahlungen derdepotführenden Stelle an den Anleger haben stets in EURO zu erfolgen.Zahlungen, die in einer anderen Währung als EURO erfolgen, werden vonder depotführenden Stelle zum jeweils aktuellen Umrechnungskurs in EUROumgerechnet. Beauftragt der Anleger die depotführende Stelle zum Erwerbvon Fondsanteilen eines Investmentfonds, der in einer anderen Währung alsEURO geführt wird, so ist die depotführende Stelle berechtigt, den hierfürvom Anleger angeschafften EURO-Betrag zum jeweils aktuellen Umrechnungskursin die jeweilige Währung umzurechnen. Sofern die Zahlung inFondswährung geleistet wird, erfolgt keine Umrechnung.j) Zuordnung zu einem Anlegertyp / NichtausführungAbhängig vom Vertriebsweg kann eine Zuordnung des Anlegers zu einemAnleger typ erfolgen. Die depotführende Stelle behält sich vor, Aufträge nichtaus zuführen, sofern die Anlageklasse (Risikoprofil) des zu erwerbendenInvest mentfonds mit dem Anlegertyp nicht vereinbar ist. In diesem Fallewird die depotführende Stelle den Anleger unverzüglich informieren.k) Aufträge zum Umtausch von FondsanteilenSoweit von der depotführenden Stelle zuvor im Preisverzeichnis / Konditionentableauausdrücklich zugelassen, ist ein Umtausch von Anteilen möglich.Ansonsten wird ein Auftrag zum Umtausch als ein Verkaufsauftrag undnachfolgender Kaufauftrag behandelt. Als Folge dieser Aufteilung könnenkeine besonderen Umtauschkonditionen gewährt werden.l) VerfügungenDer Anleger kann über seine Anteile und Anteilsbruchteile ganz oder teilweiseverfügen. Eine Auslieferung oder Übertragung von Anteilen in einWertpapierdepot einer anderen depotführenden Stelle ist nur hinsichtlichganzer Anteile möglich. Bei Anteilsbruchteilen besteht nur ein Anspruchauf Auszahlung des Gegenwertes.4. Anteilsregister, Eigentum, Miteigentum, GirosammelverwahrungFührt die für die Ausgabe von Anteilen zuständige Stelle ein Anteilsregister,wird die depotführende Stelle dort für den Anleger als Anteilsinhabereingetragen. Im Falle der DWS Investment S. A. als depotführende Stellewerden dann in diesem Falle die Anteile treuhänderisch für die jeweiligenAnleger gehalten.Sofern in dieses Anteilsregister zwingend nur der jeweils Letztbegünstigteeingetragen werden kann, wird die depotführende Stelle die Eintragung imNamen des Anlegers vornehmen lassen. Die erworbenen Anteile sind indiesem Falle Eigentum des Anlegers und werden auch nicht treuhänderischgehalten.Soweit für einen Fonds von der für die Ausgabe von Anteilen zuständigenStelle keine Anteilsbruchteile ausgegeben werden, erwirbt der Anleger,sofern dieser selbst in das Anteilsregister des Fonds eingetragen wird, Miteigentuman einem etwa bestehenden Gemeinschaftsdepot aller Inhabervon Anteilsbruchteilen bei der depotführenden Stelle.Die depotführende Stelle gibt Anteile, für die kein Anteilsregister besteht,für den Anleger in Girosammeldepotverwahrung. Das Gleiche gilt für Anteilsscheine,die der depotführenden Stelle zugunsten eines bereits bei ihrbestehenden Investmentkontos eingereicht werden.5. Anschaffung und Verwahrung von Fondsanteilen im AuslandDie depotführende Stelle schafft Fondsanteile im Ausland an, wenn siedirekt oder über einen Dritten Kaufaufträge in Fondsanteilen im Auslandoder Kaufaufträge in ausländischen Fondsanteilen ausführt. Die depotführendeStelle wird die im Ausland angeschafften Fondsanteile im Auslandverwahren lassen. Hiermit wird sie einen anderen ausländischen Verwahrerbeauftragen. Die Verwahrung unterliegt den Rechtsvorschriften undUsancen des Verwahrungsortes und den für den oder die ausländischenVerwahrer geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.Die depotführende Stelle wird sich nach pflichtgemäßem Ermessen unterWahrung der Interessen des Anlegers das Eigentum oder Miteigentum anden Fondsanteilen oder eine andere im Lagerland übliche, vergleichbareRechtsstellung verschaffen und diese Rechtsstellung treuhänderisch fürden Anleger halten. Hierüber erteilt sie dem Anleger Gutschrift in Wertpapierrechnung(WR-Gutschrift) unter Angabe des ausländischen Staates, indem sich die Wertpapiere befinden (Lagerland). Die depotführende Stellebraucht die Auslieferungsansprüche des Anlegers aus der ihm erteiltenWR-Gutschrift nur aus dem von ihr im Ausland unterhaltenen Deckungsbestandzu erfüllen. Der Deckungsbestand besteht aus den im Lagerlandfür den Anleger und für die depotführende Stelle verwahrten Fondsanteilenderselben Gattung. Der Anleger trägt in diesen Fällen daher anteilig allewirtschaftlichen und rechtlichen Nachteile und Schäden, die den Deckungsbestandals Folge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignissenoder durch sonstige von der depotführenden Stelle nicht zu vertretendenZugriffe Dritter im Ausland oder im Zusammenhang mit Verfügungen vonhoher Hand des In- und Auslandes treffen sollten. Hat der Anleger nachdem vorhergehenden Absatz Nachteile und Schäden am Deckungsbestandzu tragen, so ist die depotführende Stelle nicht verpflichtet, dem Anlegerden Kaufpreis zurückzuerstatten.6. AusschüttungenAusschüttungsbeträge werden von der depotführenden Stelle – ggf. unterAbzug von einzubehaltenden Steuern – ohne gesonderten Auftrag in Anteilendes betreffenden Fonds wiederangelegt („automatische Wiederanlage”).Die automatische Wiederanlage erfolgt unverzüglich nach Gutschriftder Ausschüttungsbeträge auf dem Konto der depotführenden Stelle. Dieautomatische Wiederanlage erfolgt ohne Ausgabeaufschlag zum jeweilsgültigen Anteilwert am Ausführungstag. Sofern für bestimmte Fonds einedirekte Wiederanlage nicht von der depotführenden Stelle vorgesehenist, werden die Ausschüttungen – ggf. unter Abzug von einzubehaltendenSteuern – in dem jeweils von der depotführenden Stelle für den Anlegerausgewählten Geldmarktfonds (bzw. geldmarktnahen Fonds) in Fondswährungangelegt. Einzelheiten werden im Preisverzeichnis / Konditionentableaugeregelt. Die entsprechende Kauforder wird von der depotführenden StelleSeite 3 von 4


an die jeweilige Abwicklungsstelle unverzüglich, spätestens am nächstfolgendenBankarbeitstag, weitergeleitet.7. AbrechnungenDie depotführende Stelle übermittelt dem Anleger spätestens am erstenGeschäftstag nach der Ausführung des Auftrags für jeden getätigten Umsatzeine Abrechnung. Soweit der Anleger Fondsanteile durch regelmäßigeEinzahlungen erwirbt, wird die depotführende Stelle den jeweils aktuell geltendenrechtlichen Anforderungen zur Abrechnungserstellung in geeigneterForm nachkommen.* In jedem Fall erhält der Anleger nach Ablauf eines Jahreseine Aufstellung der im Kalenderjahr eingetretenen Veränderungen.8. Gemeinschaftliches WertpapierdepotIm Fall eines gemeinschaftlichen DWS <strong>Depot</strong>s oder Investmentkontos kannjeder Inhaber allein verfügen, es sei denn, dass einer der Wertpapierdepot in haberoder alle gemeinsam der depotführenden Stelle schriftlich eine gegenteiligeWeisung erteilt haben. Alle Anleger des gemeinschaftlichen Wertpapierdepotssind gegenüber der depotführenden Stelle gesamtschuldnerisch füralle Verbindlichkeiten aus dem gemeinschaftlichen Wertpapierdepot haftbar,unabhängig davon, ob solche Verbindlichkeiten gemeinsam oder einzeln vonihnen eingegangen wurden.9. Verfügungsberechtigung nach dem Tod des AnlegersNach dem Tod des Anlegers kann die depotführende Stelle zur Klärung derVerfügungsberechtigung die Vorlegung eines Erbscheins, eines Testamentsvollstreckerzeugnissesoder weiterer hierfür notwendiger Unterlagen verlangen; fremdsprachige Unterlagen sind auf Verlangen der depotführendenStelle in deutscher Übersetzung vorzulegen. Die depotführende Stelle kannauf die Vorlage eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnissesverzichten, wenn ihr eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschriftder letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehörigerEröffnungsniederschrift vorgelegt wird. Die depotführende Stelle darf denjenigen,der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigtenansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere mit befreienderWirkung Zahlungen an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn der depotführendenStelle bekannt ist, dass der dort Genannte (zum Beispiel nach Anfechtungoder wegen Nichtigkeit des Testaments) nicht verfügungsberechtigt ist, oderwenn ihr dies infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist.10. Entgelte und AuslagenFür die Führung des DWS <strong>Depot</strong>s und des Investmentkontos kann ein Entgeltberechnet werden. Die jeweilige Höhe ist im Preisverzeichnis / Konditionentableauder depotführenden Stelle enthalten. Für die im Preisverzeichnisnicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Anlegers oder in dessenmutmaßlichem Interesse erbracht werden, und die nach den Umständen zuurteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann die depotführendeStelle die Höhe des Entgeltes nach billigem Ermessen bestimmen. DerAnleger trägt außerdem alle Auslagen, die anfallen, wenn die depotführendeStelle in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird(insbesondere Kommunikationskosten wie Telefon und Porti).11. Verzicht des Anlegers auf Herausgabevon Vertriebsvergütungena) Die depotführende Stelle erhält im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften,die sie mit Anlegern über Investmentanteile abschließt, umsatzabhängige Zahlungen von Wertpapieremittenten (Kapitalanlagegesell schaften,ausländische Investmentgesellschaften, einschließlich Unternehmender Deutsche Bank Gruppe), die diese an die depotführende Stelle für denVertrieb der Wertpapiere leisten („Vertriebsvergütungen“). Die Kosten desAnlegers erhö hen sich durch diese Provisionen nicht.Vertriebsvergütungen werden als Vertriebsfolgeprovisionen gezahlt. Vertriebsfolgeprovisionenfallen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Investmentanteilenan. Sie werden von den Emittenten dieser Wertpapiereals wiederkehrende, bestandsabhängige Vergütung an die depotführendeStelle geleistet. Die Höhe der Provision variiert, je nachdem ob die depotführendeStelle dem Anleger auch eine Beratung anbietet oder nicht. DieHöhe der Vergütung beträgt derzeit in der Regel bei Rentenfonds zwischen0,1 % und 0,7 % p. a., bei Aktienfonds zwischen 0,3 % und 1,0 % p. a., beioffenen Immobilienfonds zwischen 0,2 % und 0,6 % p. a. Bei von anderenBeratern betreuten Anlegern behält die depotführende Stelle im Regelfallnur einen geringen Bruchteil der insgesamt fließenden Vergütung. Einzelheitenzu den Vertriebsvergütungen für ein konkretes Wertpapier teilt diedepotführende Stelle dem Anleger auf Nachfrage, im Fall der Anlageberatungdurch die depotführende Stelle unaufgefordert vor dem Abschlusseines Wertpapiergeschäfts mit.Der Anleger erklärt sich damit einverstanden, dass die depotführende Stelledie von den Emittenten an sie geleisteten Vertriebsvergütungen ganz oderteilweise behält, vorausgesetzt, dass die depotführende Stelle die Vertriebsvergütungennach den anwendbaren Vorschriften annehmen darf. Insoweittreffen der Anleger und die depotführende Stelle die von der gesetzlichenRegelung des deutschen Rechts der Geschäftsbesorgung abweichendeVereinbarung, dass ein Anspruch des Anlegers gegen die depotführendeStelle auf Herausgabe der Vertriebsvergütungen nicht entsteht. Ohne dieseVereinbarung müsste die depotführende Stelle – die Anwendbarkeit desRechts der Geschäftsbesorgung auf alle zwischen der depotführendenStelle und dem Anleger geschlossenen Wertpapiergeschäfte unterstellt –die Vertriebsvergütungen an den Kunden herausgeben.b) Der Anleger erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass der Beraterund Vermittler des Anlegers bzw. die jeweilige Vermittlungsgesellschaftetwaige Vertriebsvergütungen behält.12. Verrechnung oder Verkauf von AnteilenEntgelte, Auslagen und Kosten können mit Zahlungen verrechnet sowie durchden Verkauf von Anteilen bzw. Anteilsbruchteilen in entsprechender Höhegedeckt werden.13. Haftung der depotführenden Stelle ; Mitverschulden des Anlegersa) HaftungsgrundsätzeDie depotführende Stelle haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedesVerschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrerVerpflichtungen hinzu zieht. Hat der Anleger durch ein schuldhaftes Verhalten(z. B. durch Verletzung der in Nr. 14 - 17 aufgeführten Mitwirkungs pflichten)zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach denGrundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die depotführendeStelle und der Anleger den Schaden zu tragen haben.b) Weitergeleitete <strong>Depot</strong>aufträgeWenn ein Auftrag seinem Inhalt nach typischerweise in der Form ausgeführtwird, dass die depotführende Stelle einen Dritten mit der weiteren Erledigungbeauftragt, erfüllt die depotführende Stelle den Auftrag dadurch, dass sie ihnim eigenen Namen an den Dritten weiterleitet (weitergeleiteter Auftrag). Diesbetrifft z. B. die Verwahrung von Fondsanteilen im Ausland. In diesem Fallbeschränkt sich die Haftung der depotführenden Stelle auf die sorgfältigeAuswahl und Unterweisung des Dritten.c) Haftung der depotführenden Stelle im Hinblick auf AusführungsgeschäfteSchließt die depotführende Stelle für Rechnung des Anlegers mit der jeweiligenAbwicklungsstelle ein Kauf- oder Verkaufsgeschäft (Ausführungsgeschäft)ab, so haftet die depotführende Stelle für die ordnungsgemäßeErfüllung des Ausführungsgeschäftes durch ihren Vertragspartner oderdessen Vertragspartner. Bis zum Abschluss eines Ausführungsgeschäfteshaftet die depotführende Stelle bei der Beauftragung einer dritten Personmit der Ausführung eines Geschäftes nur für deren sorgfältige Auswahlund Unterweisung.14. Änderung von Name, Anschrift oder der VertretungsmachtZur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich,dass der Anleger der depotführenden Stelle Änderungen seines Namens undseiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüberder depotführenden Stelle nachgewiesenen Vertretungsmacht (insbesondereeiner Vollmacht) unverzüglich schriftlich mitteilt. Diese Mitteilungspflichtbesteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register(z. B. in das Handelsregister) eingetragen wird.15. Klarheit von AufträgenAufträge jeder Art müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nichteindeutig formulierte Aufträge können zu Verzögerungen in der Auftragsabwicklungführen. Vor allem hat der Anleger bei Einzahlungen, Aufträgen undVerfügungen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen DWS<strong>Depot</strong>nummer und Investmentkontonummer zu achten. Soweit die depotführendeStelle Einzahlungen nicht eindeutig zuordnen kann, darf sie dieeingezahlten Beträge zurück überweisen. Änderungen, Bestätigungen oderWiederholungen von Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein.16. Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungender depotführenden StelleDer Anleger hat Kontoauszüge, Abrechnungen, Aufstellungen und sonstigeAnzeigen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen,und die depotführende Stelle unverzüglich über darin enthaltene Irrtümer,Abweichungen und Unregelmäßigkeiten in Kenntnis zu setzen.17. Benachrichtigung der depotführenden Stelle bei Ausbleibenvon MitteilungenFalls die Jahresaufstellungen dem Anleger bis Ende April des jeweiligenFolgejahres nicht zugehen, muss er die depotführende Stelle unverzüglichbenachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleibenanderer zu erwartender Mitteilungen (insbesondere Abrechnungennach der Ausführung von Aufträgen).18. PfandrechtDer Anleger räumt der depotführenden Stelle ein Pfandrecht an allen im DWS<strong>Depot</strong> und den Investmentkonten verwahrten Vermögensgegenständen ein.Das Pfandrecht sichert alle gegenwärtigen und künftigen Ansprüche derdepotführenden Stelle gegen den Anleger aus der Geschäftsverbindung.Kündigung durch die depotführende Stelle und Auflösung von Fonds,Schlussklauseln19. Kündigung durch die depotführende StelleDie depotführende Stelle kann ein DWS <strong>Depot</strong> und die Investmentkontenjederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Die Anteilewerden dem Anleger auf Wunsch ausgeliefert oder nach dem Wirksamwerdender Kündigung veräußert. Der Gegenwert wird dem Anlegerausgezahlt.20. Auflösung von FondsWird der Fonds, auf dessen Anteile sich das Investmentkonto bezieht, wegenZeitablauf oder aus einem anderen Grund aufgelöst, so ist die depotführendeStelle berechtigt, die verwahrten Anteile und Anteilsbruchteile des Fonds amletzten Bewertungstag zu verkaufen und den erzielten Liquidationserlös in Anteileneines Geldmarktfonds (bzw. geldmarktnahen Fonds) in Fondswährunganzulegen, sofern keine gegenteilige Weisung des Anlegers vorliegt.21. Änderungen dieser BedingungenÄnderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Anlegerschriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Anleger nichtschriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn die depotführendeStelle bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Anleger muss denWiderspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungenan die depotführende Stelle absenden.Stand : November 2007/1Widerrufsrecht für Anleger in der Bundesrepublik DeutschlandWenn der Kauf von Fondsanteilen aufgrund mündlicher Verhandlungen außerhalb der ständigen Geschäftsräume desjenigen, der die Anteile verkauft oderden Verkauf der Anteile vermittelt hat, zustande kommt, ohne dass der Verkäufer oder Vermittler zu den Verhandlungen vom Käufer aufgefordert wordenist, so ist der Käufer nach § 126 Investmentgesetz berechtigt, seine Kauferklärung zu widerrufen (Widerrufsrecht). Der Widerruf hat innerhalb einer Fristvon zwei Wochen schriftlich gegenüber der Kapitalanlagegesellschaft zu erfolgen. Der Lauf der Frist beginnt erst, wenn die Durchschrift des Antrags aufVertragsabschluss dem Käufer ausgehändigt worden ist oder ihm eine Kaufabrechnung übersandt worden ist. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitigeAbsendung des Widerrufs. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn ein Gewerbetreibender die Anteile für sein Betriebsvermögen erworben hat. Hatder Käufer vor dem Widerruf bereits Zahlungen geleistet, so sind ihm von der Verwaltungsgesellschaft gegen Rückgabe der erworbenen Anteile derWert der bezahlten Anteile am Tag nach dem Eingang der Widerrufserklärung und die bezahlten Kosten zu erstatten. Das Recht zum Widerruf gilt auchfür den Verkauf von Anteilen. Für den Vertrieb von ausländischen Investmentanteilen, die keine EG-Investmentanteile sind, gilt das Widerrufsrecht fürAnleger aus der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 126 InvG, das in den jeweiligen Verkaufsprospekten geregelt ist.* wurde keine Einzelabrechnung erteilt, erstellt die depotführende Stelle spätestens sechs Monate nach Versand der letzten Abrechnung eine Aufstellung der getätigten Umsätze.Seite 4 von 4


Vollmacht zur Beantragung der Altersvorsorgezulage(Dauerzulageantrag)Daten des Antragstellers :NameStraßeGeburtsdatumVornamePLZ/OrtSozialversicherungs-/ZulagenummerDWS Investment <strong>GmbH</strong>Mainzer Landstr. 178 - 19060327 Frankfurt am MainPostanschrift :60612 Frankfurt am MainZuständiges Finanzamt *) Steuernummer *)Art der ZulageberechtigungIch bin derzeit unmittelbar zulageberechtigt. Unmittelbar zulageberechtigt sind Personen, die im jeweiligen Förderzeitraum – zumindest zeitweise – unbeschränkt einkommen -s teuer pflichtig und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren.Abweichend hiervon bin ich derzeit mittelbar zulageberechtigt. (Füllen Sie in diesem Fall bitte auch unbedingt die Angaben zum Ehegatten aus.)BeamtenstatusIch gehöre derzeit ausschließlich zum Personenkreis• der Beamten, Richter und Berufssoldaten,• der sonstigen Beschäftigten, die wegen gewährleisteter Versorgungsanwartschaften den Beamten gleichgestellt sind,• der beurlaubten Beamten mit Anspruch auf Versorgung für die Dauer der Beschäftigung,• der Minister, Senatoren, Parlamentarischen Staatssekretäre.(Bitte geben Sie in diesem Fall eine Einwilligung zur Übermittlung Ihrer Einkommensdaten gegenüber Ihrem Dienstherren ab.)Einkünfte aus Land- und ForstwirtschaftIch erwirtschafte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Dadurch ergibt sich, dass eine Teilnahme am Dauerzulageverfahren nicht möglich ist.Daten des Ehegatten : (Nur erforderlich, wenn der Antragsteller mittelbar zulageberechtigt ist, die Kinderzulage durch Zustimmung der Ehefrau auf den Antrag stellerüber tragen wird oder Kindergeldberechtigter und Antragsteller nicht identisch sind.)HerrFrauName/Titel Vorname GeburtsdatumStaatsangehörigkeit Geburtsort Geburtsname Sozialversicherungs-/ZulagenummerDaten der Kinder :KinderzulageKinderdatenIch (Antragsteller) beantrage Kinderzulage zugunsten meines Altersvorsorgevertrages.(Bitte nur die Kinder angeben, für die Sie als Antragsteller die Kinderzulage beantragen. Sofern der Ehemann als Antragsteller die Kinderzulagefür die ge nannten Kinder beantragt, sind Angaben zur Ehefrau und deren Zustimmung zur Übertragung zwingend erforderlich.)Kind 1 Kind 2 Kind 3 Kind 4Vorname, NameGeburtsdatumFamilienkasseKindergeldnummerAnspruchszeitraumKindergeldberechtigterZustimmung der EhefrauIch stimme zu, dass mein von mir nicht dauernd getrennt lebender Ehemann – bis auf Widerruf meinerseits – für die ihm zugeordneten oben genannten Kinder die Kinderzu -lage erhält. Der Widerruf muss spätestens am 31. Dezember des Beitragsjahres, für das die Zustimmung nicht mehr gelten soll, bei der DWS Investment <strong>GmbH</strong> vorliegen.(Die Unter schrift ist nur erforderlich, wenn bei verheirateten Eltern der Ehemann die Kinderzulage beantragt.)Ort, DatumUnterschrift der EhefrauSFFM 106 05/2007Vollmacht zur automatischen Beantragung der AltersvorsorgezulageIch bevollmächtige die DWS Investment <strong>GmbH</strong> bis auf Weiteres, die Altersvorsorgezulage für meinen Altersvorsorgevertrag für jedes Beitragsjahr bei der Zentralen Zulagenstellefür Altersvermögen (ZfA) zu beantragen. Eine Änderung der persönlichen Verhältnisse, die zur Erhöhung (z. B. durch Geburt eines Kindes), Minderung oder Wegfall des Zulageanspruchsführt, werde ich der DWS Investment <strong>GmbH</strong> unverzüglich mitteilen. Meine Vollmacht werde ich vor Ablauf des Beitragsjahres widerrufen, für das die DWS Investment<strong>GmbH</strong> keinen Antrag auf Altersvorsorgezulage stellen soll.Mir ist bewusst, dass anfallende Zulage von einer staatlichen Behörde, der Zentralen Zulagestelle für Altersvermögen (ZfA) berechnet und gewährt werden. Die ZfA handelt dabeinicht unter der Verantwortung der DWS Investment <strong>GmbH</strong>.*) Freiwillige AngabenOrt, DatumUnterschrift des Antragstellers (bei Minderjährigen Unterschriften der gesetzlichen Vertreter)


Kunden werben Kunden


®GMBHINVESTMENTFONDS SELECTIONKunden werben Kunden*Sie sind bereits ein zufriedener <strong>INFOS</strong>-Kunde und können unseren Service Bekanntenund Freunden nur weiterempfehlen? Das freut uns und wir möchten ein kleinesDankeschön an Sie weitergeben. Für jeden von Ihnen geworbenen Neukundenerhalten Sie eine Geldprämie.Prämien:Der <strong>INFOS</strong>-Neukunde richtet einen Sparplan ein.Dafür erhalten Sie 25 Euro.Der <strong>INFOS</strong>-Neukunde tätig eine Einmalanlage(ab 3.000 Euro möglich).Dafür erhalten Sie sogar 50 Euro.Wir haben einen Empfehlungscoupon vorbereitet. Gehen Sie wie folgt vor:1. Empfehlungscoupon ausfüllen und an <strong>INFOS</strong> senden.2. Sie erhalten die Geldprämie von uns per Verrechnungsscheck, nachdemder Geworbene ein erstes Investment getätigt hat.3. Sie laden den Neukunden zum Essen ein!Bitte beachten:Die Prämie gilt nur für <strong>INFOS</strong>-Kunden und der Geworbene muss volljährig sein.Der werbende <strong>INFOS</strong>-Kunde und der Geworbene dürfen nicht im gleichen Haushalt wohnen.Pro geworbenen Neukunden ist nur eine Prämie möglich.* Bei einer Anlage in VL-Fonds (vermögenswirksame Leistungen) können wir keine Prämie geben.<strong>INFOS</strong> <strong>GmbH</strong>INVESTMENT FONDS SELECTIONHohbuchstr. 59D-72762 ReutlingenSitz ReutlingenHRB-Nr. 2876Geschäftsführer Thomas GeisslerTelefonTelefaxE-MailInternet0800 744 744 20800 744 744 6infos@infos.comwww.infos.comPostbank StuttgartKonto 372 800 702(BLZ 600100 70)… früher ging man zur Privatbank


®GMBHINVESTMENTFONDS SELECTIONEmpfehlungscouponIch bin bereits Kunde der <strong>INFOS</strong> <strong>GmbH</strong> und habe folgenden Anleger weiterempfohlen:Neukunde:Vorname, NachnameStraße, Nr.PLZ, OrtBitte ankreuzen: Einmalanlage SparplanIhre Adresse:Vorname, NachnameStraße, Nr.PLZ, OrtDatum, Ihre UnterschriftDiesen ausgefüllten Coupon an die<strong>INFOS</strong> <strong>GmbH</strong>, Hohbuchstraße 59, 72762 Reutlingensenden.

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