13 JugendfördergebührVereine, die keine Schüler- oder Jugendmannschaft haben, die am regelmäßigen Punktspielbetriebdes Sächsischen Tischtennis-Verbandes teilnimmt, haben eine Jugendfördergebührzu entrichten. Die Höhe der Jugendfördergebühr richtet sich nach der am höchstenspielenden Damen- oder Herrenmannschaft des Vereines.Die durch diese Fördergebühr eingenommenen Finanzmittel werden ausschließlich zur Förderungdes Schüler- und Jugendsport in Vereinen eingesetzt. Diese Gebühr wird pro Spieljahrwie folgt erhoben:Mannschaft in der 1. Bundesliga der Damen oder Herren 200,00 €Mannschaft in der 2. Bundesliga der Damen oder Herren 175,00 €Mannschaft in der Regionalliga der Damen oder Herren 150,00 €Mannschaft in der Oberliga der Damen oder Herren 125,00 €Mannschaft in der Verbandsliga der Damen oder Herren 100,00 €Mannschaft in der Landesliga der Damen oder Herren 75,00 €Mannschaft in der 1. Bezirksliga der Herren 50,00 €Mannschaft in der 2. Bezirksliga der Herren 40,00 €Mannschaft in der Bezirksklasse der Herren25,00 €15. Nominierungskriterien im SeniorensportDie Nominierung von Spielerinnen und Spielern erfolgt nach einem festgelegten Quotierungsschlüssel.Frei gewordene Startplätze werden durch den Fachwart Seniorensport beientsprechender Antragsstellung wie folgt vergeben:Landeseinzelmeisterschaften1. Spielerinnen und Spieler, welche in der Punktwertung der Damen und Herren erfasst sind.Dabei ist die Reihenfolge der Platzierung in der Punktwertung maßgebend.2. Spielerinnen und Spieler, welche als Ersatzstarter von den Verantwortlichen der Bezirkegemeldet wurden, in Reihenfolge nach der Platzierung in der Punktwertung der einzelnenAltersklassen der Senioren.3. Weitere freie Quotenplätze können nach Rücksprache mit den Verantwortlichen in denBezirken vom Fachwart Seniorensport vergeben werden.Ranglistenturniere1. Spielerinnen und Spieler, welche altersmäßig in die Seniorenklasse 40 wechseln, übernehmenihre Ranglistenzugehörigkeit (LRLT, RLT 1 ) aus der Altersklasse der Damen undHerren.2. Spielerinnen und Spieler, welche altersmäßig in die Seniorenklasse 40 wechseln und inder Altersklasse der Damen und Herren nicht in der Landesrangliste bzw. Rangliste 1 eingeordnetwaren, können höchstens in das RLT 1 eingestuft werden, wenn mehr als vierfreie Plätze in der Seniorenklasse 40 zur Verfügung stehen.Durchführungsbestimmungen für Ranglistenturniere des STTV(Rangliste 1 und Landesrangliste)Die “Besonderen Festlegungen zu den Landesranglistenturnieren” im STTV-Handbuch, geltenanalog auch für die Ranglistenturniere 1.Insbesondere ist Folgendes zu beachten:1. 0. SpielleiterJugend / Schüler A/B/C: Kirstin Neubert (siehe Seite 13)Damen/Herren: Manfred Pollog (siehe Seite 5)Seniorinnen/Senioren: Christoph Scholz (siehe Seite 4)2. 0. SportmaterialBei der Austragung von Ranglistenturnieren dürfen nur wettkampfgerechte Tische, Netzgarnituren(beides gemäß DIN 7898, Teile 1 und 2), Bälle u.a. Materialien gleicher Marke, Farbeund Qualität - jedes für sich - verwendet werden. Es ist mit matt-weißen Bällen zu spielen.3. 0. ÖffentlichkeitsarbeitSiehe hierzu den besonderen Abschnitt, Seite 21.16
Durchführungsbestimmungen für Pokalspiele (Endrunden)Es gelten die Festlegungen im STTV-Handbuch mit folgenden Ergänzungen:1. 0. SpielleiterAlexander Brömmer (siehe Seite 4)2. 0. SportmaterialWird vom Gastgeber gestellt. Bei den unter 2.8, Seite 21, genannten Pokalspielen dürfen nurwettkampfgerechte Materialien verwendet werden. Die verwendeten Tische, Netzgarnituren(beides gemäß DIN 7898, Teile 1 und 2), Bälle u.a. Materialien müssen gleicher Marke, Farbeund Qualität - jedes für sich - sein. Es ist mit matt- weißen Bällen zu spielen.3. 0. TeilnehmerTeilnehmer sind die Bezirkspokalsieger der Kreispokalsieger, die Bezirkspokalsieger der Bezirksliga-und Bezirksklassenmannschaften und die bezirklichen Qualifikanten der Verbandsliga-und Landesligamannschaften.Dabei ist zu beachten: Wenn ein Bezirkspokalsieger der Kreispokalsieger an der Bezirksendrundeder Bezirksliga- und Bezirksklassenmannschaften teilnimmt und diesen Wettbewerbgewinnt, muss er sich entscheiden, bei welcher STTV-Pokalendrunde er startenmöchte. Gleiches gilt für die Bezirkspokalsieger der Bezirksliga- und Bezirksklassenmannschaften,der am bezirklichen Qualifikationsturnier der Verbandsliga- und Landesligamannschaftenteilnimmt und den 1.Platz belegt. Die jeweilige zweitplatzierte Mannschaft ist dannfür die STTV-Pokal-Endrunde startberechtigt.4. 0. MannschaftsstärkeDie Pokalspiele der Damen werden in den Kreisen und Bezirken mit Zweier-Mannschaften(WSO D 2.4) ausgetragen, die der Herren mit Dreier-Mannschaften (WSO D 5.3 b).Alle anderen Pokalspiele für Damen- und Herrenmannschaften- Endrunde der Bezirkspokalsieger auf Landesebene,- Endrunde der Kreispokalsieger auf Landesebene und- Endrunden-Spiele um die Verbandspokale (Damen und Herren),werden mit Dreier-Mannschaften (WSO D 5.3 b) durchgeführt.5. 0. ÖffentlichkeitsarbeitSiehe besonderen Abschnitt, Seite 21.Die Spielformulare stellt der Gastgeber. Sie sind von ihm an den Spielleiter zu versenden.6. 0. Spieltermine13. 04. 2013 Endrunde der Kreispokalsieger auf Verbandsebene.13. 04. 2013 Endrunde der Bezirkspokalsieger auf Verbandsebene.13. 04. 2013 Endrunde um die Verbandspokale auf Verbandsebene - Alle ER in Döbeln.09. - 12. 05. 2013 Deutsche Pokalmeisterschaft für Mannschaften der Kreis-, Bezirks- undVerbandsebene in Niedersachsen.17