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Kufsteiner Info Mai 2006 (0 bytes)

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18<br />

DIVERSES<br />

Stadt<br />

Kufstein K<br />

Getränkesteuer muss nicht<br />

an Wirte zurückbezahlt werden<br />

Die in den Jahren 1995 bis 2000 von den Gastwirten<br />

eingehobene Getränkesteuer auf Alkoholika müssen<br />

die Gemeinden nicht an die Gastwirte zurückbezahlen.<br />

So entschied vor kurzem der Verwaltungsgerichtshof<br />

(VwGH) in einem Präzedenzfall, der ein Wiener<br />

Restaurant betraf. Ein jahrelanger Rechtsstreit fand<br />

mit diesem Erkenntnis des VwGH ein für die<br />

Gemeinden positives Ende. Die Stadt Kufstein erspart<br />

sich dadurch die stolze Summe von € 0,939 Mio.<br />

Zur Vorgeschichte: Mit Urteil vom 9.3.2000 kippte der<br />

Europäische Gerichtshof (EuGH) die Getränkesteuer<br />

auf Alkoholika und stellte den Gastwirten (bzw.<br />

Handel) eine mögliche Rückzahlung der in den Jahren<br />

1995 (EU-Beitritt Österreichs) bis 2000 entrichteten<br />

Getränkesteuer in Aussicht. Bis zum 9.3.2000 und<br />

somit rechtzeitig langten bei der Stadt Kufstein<br />

Rückerstattungsanträge von Gastronomie und Handel<br />

in einem Umfang von rund € 1,8 Mio. ein. Im Jahre<br />

2005 entschied der EuGH dann erstmals zu einem Fall<br />

in Frankfurt, dass „alkoholische” Restaurationsumsätze<br />

doch mit einer Getränkesteuer belegt werden<br />

können.<br />

<strong>Info</strong>rmationen aus erster Hand (Bürgerinfo): www.stadt.kufstein.at<br />

Noch nicht endgültig entschieden ist, ob die Gemeinden<br />

die in den Jahren 1995 bis 2000 vom Handel eingehobene<br />

Getränkesteuer auf Alkoholika zurückbezahlen<br />

müssen. Für die Stadt Kufstein geht es dabei immerhin<br />

um einen Betrag in Höhe von rund € 0,865 Mio.

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