Ausweisung von öffentlichen und privaten ... - Langenlois
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Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong><br />
3550 <strong>Langenlois</strong> - Rathausstraße 2<br />
Tel.: 02734/2101, FAX: 02734/2101 DW 39<br />
e-mail-Adresse: stadtgemeinde@langenlois.at<br />
Parteienverkehr: Montag bis Freitag <strong>von</strong> 7.30 bis 12 Uhr<br />
Dienstag <strong>von</strong> 13 bis 18.30 Uhr<br />
P R O T O K O L L<br />
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am<br />
Donnerstag, dem 31. März 2005<br />
Ort: Stadtamt <strong>Langenlois</strong>, Rathaussitzungssaal<br />
Beginn: 18.00 Uhr Ende: 20.00 Uhr<br />
Anwesend: Entschuldigt:<br />
Bürgermeister Kom.Rat Kurt Renner GR Wolfgang Fichtinger<br />
Vizebürgermeister ÖKRat. Erich Kroneder GR Rudolf Hoffmann<br />
Stadtrat Heinz Altmann<br />
StR. Mag. Rudolf Aschauer<br />
Stadtrat Harald Barta<br />
StR. Ing. Leopold Groiß<br />
Stadtrat Dipl.Ing. Gerfried Höpfner<br />
StR. Franz Parth<br />
Stadtrat Wilhelm Winkler<br />
GR Ewald Bärtl<br />
GR Gustav Baumgartner<br />
GR Werner Buder<br />
GR Leopold Eibl<br />
GR Gerhard Fichtinger<br />
GR Werner Fischer<br />
GR Harald Groll<br />
GR Ludwig Gruber<br />
GR Josef Hausmann<br />
GR Alois Kleberger<br />
GR Ortrun Kerzendorfer-Holubetz<br />
GR Anton Leutmezer<br />
GR Mag. Dr. Anton Maurer<br />
GR Dr. Elmar Menigat<br />
GR Ing. Thomas Redl<br />
GR René Schimanek<br />
GR Margit Tscholl<br />
GR Mag. Johann Wissenwasser<br />
StADir. Ing. Robert Stadler<br />
Ulli Paur als Protokollführerin<br />
Beschlussfähigkeit gegeben - Einladung durch Kurrende vom 18. März 2005<br />
Sitzung des Gemeinderates vom 31. März 2005 Seite 1
1. Protokollgenehmigung<br />
Direktor Stadler weist darauf hin, dass zum Protokoll vom 16. Dezember 2004, das den<br />
Fraktionssprechern zeitgerecht zugestellt wurde, kein Einspruch eingelangt ist. Der<br />
Gemeinderat nimmt daher einstimmig das Gemeinderatsprotokoll zur Kenntnis.<br />
2. Bericht des Prüfungsausschussobmannes<br />
Ausschussobmann Gerhard Fichtinger berichtet über die am 16. März 2005 durchgeführte<br />
Sitzung des Prüfungsausschusses, in der der Rechnungsabschluss 2004 kontrolliert wurde. Das<br />
Ergebnis war positiv - die Bestimmungen der "Voranschlags- <strong>und</strong> Rechnungsabschluss-Verordnung"<br />
- VRV – wurden eingehalten – die ausgewiesenen Ziffern stimmten mit den Büchern <strong>und</strong><br />
Unterlagen der Gemeinde überein.<br />
Die Stellungnahme des Bürgermeisters <strong>und</strong> des Kassenverwalters dazu wird vom Gemeinderat<br />
ohne weitere Wortmeldung zur Kenntnis genommen.<br />
3. Rechnungsabschluss 2004<br />
StR. Winkler teilt mit, dass der Entwurf des Rechnungsabschlusses den Mitgliedern des<br />
Gemeinderates zeitgerecht zugeschickt wurde. Er bedankt sich in diesem Zusammenhang bei<br />
den Mitarbeitern des Rechnungsamtes unter der Leitung <strong>von</strong> Herrn Karl Brunner. Während der<br />
<strong>öffentlichen</strong> Auflagefrist vom 7. bis 21. März 2005 sind keine Stellungnahmen <strong>von</strong><br />
Gemeindemitgliedern eingelangt.<br />
Der Rechnungsabschluss zeigt ein besseres Bild, als bei Erstellung im Herbst 2003<br />
angenommen werden konnte.<br />
Der ordentliche Haushalt hat bei den Einnahmen mit € 12,054.491,06, bei den Ausgaben mit<br />
€ 11,227.773,28 abgeschlossen. Somit kann ein Überschuss <strong>von</strong> € 826.717,78 in das neue<br />
Rechungsjahr übernommen werden.<br />
Entstanden ist der Überschuss durch Mehreinnahmen – hier waren € 10,833.800 geplant - mit<br />
dem Überschuss des Jahres 2003 wurden € 12.054.491 erreicht - ein Plus <strong>von</strong> € 1,220.691.<br />
Statt den im Voranschlag vorgesehenen Ausgaben <strong>von</strong> € 10.973.800 wurden € 11,227.773,28<br />
getätigt. Die Überschreitung entstand in erster Linie in der Gruppe 9 durch höhere Zuweisung<br />
an den außerordentlichen Haushalt für die Haushaltsstellen<br />
• Volksschule – Renovierung € 500.000,<br />
• Gemeindestraßen € 150.000 <strong>und</strong><br />
• Wiederaufbau Kamp mit € 45.000.<br />
Der außerordentliche Haushalt zeigt, dass im Jahr 2004 € 3.442.804,67 in 14 Vorhaben<br />
investiert wurden. € 3,757.935,31 wurden insgesamt als Einnahmen verbucht. Mit den<br />
Verrechnungsresten des Jahres 2003 zeigt der Abschluss, dass € 54.546,38 als Soll-Abgang <strong>und</strong><br />
€ 627.721,28 als Soll-Überschuss in das Jahr 2005 weitergehen.<br />
Für die Finanzierung der Investitionen <strong>von</strong> r<strong>und</strong> 3,5 Millionen Euro wurden Darlehen über<br />
€ 427.138,58 aufgenommen <strong>und</strong> zwar in den Bereichen:<br />
• Wasserversorgung € 327.035,55<br />
• Abwasserbeseitigung € 100.103,03.<br />
Die Entwicklung der Darlehen war rückläufig, es wurden € 756.146,47 für Tilgungen aufgewendet.<br />
Der Darlehensstand ist auf € 13.323.437,30 zurückgegangen.<br />
Die neue Pro- Kopf Verschuldung beträgt € 1,937,95 (im Vergleich 2003: € 1.985,81).<br />
Der Stand der <strong>öffentlichen</strong> Schulden – für die es keine zweckgeb<strong>und</strong>enen Einnahmen gibt - der<br />
so genannte Maastricht-Schuldenstand, ist per Jahresultimo mit € 1,525.803,96 ausgewiesen.<br />
Wichtig war die ganzjährige Zahlungsfähigkeit, es musste kein Kassenkredit in Anspruch<br />
genommen werden. Am Jahresende betrug die Liquidität € 1,280.918,98.<br />
Der Rechnungsquerschnitt ist ebenfalls positiv. Der Finanzierungssaldo – auch Maastricht<br />
Ergebnis genannt – hat ein Plus <strong>von</strong> € 1,093.644,82.<br />
Der Dienstpostenplan zeigt, dass die Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong> 63 Beschäftigte <strong>und</strong> 13<br />
Pensionisten hat. Dafür wurden € 2,193.868,56 aufgewendet.<br />
Die Rücklagenentwicklung war positiv. Den Abhebungen <strong>von</strong> € 333.500,-- stehen Zuführungen<br />
<strong>von</strong> € 661.826,57 gegenüber. Der Stand der Rücklagen per 31.12.2004 beträgt: € 1,957.968,48.<br />
Sitzung des Gemeinderates vom 31. März 2005 Seite 2
Der Nachweis über den Stand an Wertpapieren <strong>und</strong> Beteiligungen zeigt einen Stand <strong>von</strong><br />
€ 28.584,63.<br />
Die nichtfälligen Forderungen – wie Gehaltsvorschüsse <strong>und</strong> Darlehen – stehen mit € 74.352,40<br />
zu Buche. Die Abweichungen sind <strong>von</strong> Seite 317 bis 331 kommentiert.<br />
Die Vermögensrechnung der <strong>öffentlichen</strong> <strong>und</strong> betrieblichen Einrichtungen zeigt ebenfalls ein<br />
positives Bild unserer Gemeinde mit € 6,897.404,19.<br />
Wortmeldungen: StR. Barta, der bereits mit dem Budget 2004 unzufrieden war, kritisiert vor<br />
allem den Ansatz „Bestattung“, der seiner Meinung nach einen starken Überschuss aufweisen<br />
müsste, aber ausgeglichen dargestellt ist. Dieser Haushaltsausgleich erfolgte zugunsten des<br />
Bauhofes. Außerdem sind die Rücklagenzuführungen bei den Gebührenhaushalten „Wasser“<br />
<strong>und</strong> „ Abwasser“ viel höher, als im Voranschlag vorgesehen. 425.000 Euro wurden bei diesen<br />
beiden Ansätzen an Überschüssen produziert – das entspricht 11 % der gesamten Einnahmen.<br />
Beschluss: Über Antrag <strong>von</strong> StR. Winkler genehmigt der Gemeinderat analog dem Finanz- <strong>und</strong><br />
Prüfungsausschussergebnissen bzw. dem Stadtratsbeschluss vom 15. März 2005 den vorliegenden<br />
Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2004, der als wesentlicher Bestandteil dem Akt<br />
beiliegt.<br />
Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen (16 ÖVP, 5 SPÖ, Bärtl)<br />
5 Gegenstimmen (FPÖ, Kerzendorfer-Holubetz)<br />
4. Finanzangelegenheiten - Beschlussfassung <strong>von</strong> überplanmäßigen Ausgaben<br />
StR. Winkler berichtet, dass der laut Rechnungsabschluss 2004 ausgewiesenen Soll-Überschuss<br />
im ordentlichen Haushalt wie folgt verwendet werden sollte:<br />
Soll-Überschuss 2004 € 826.717,78<br />
da<strong>von</strong> im VA 2005 bereits verplant € 236.000,00<br />
verbleiben € 590.717,78<br />
Vom verbleibenden Betrag <strong>von</strong> € 590.717,78 sollen € 550.000,00 der Haushaltsstelle 1/9800-<br />
9100 „Verrechnung zwischen ordentlichen <strong>und</strong> außerordentlichen Haushalt“ zugeführt<br />
werden, sodass diese Haushaltsstelle <strong>von</strong> derzeit € 541.400,00 auf € 1.091.400,00 erhöht wird.<br />
Gleichfalls soll der Betrag <strong>von</strong> € 550.000,00 dem Vorhaben „Josef Rucker Volksschule –<br />
Sanierung“ zugeführt werden.<br />
Wortmeldungen: StR. Barta verlangt in einem Gegenantrag, diesen Tagesordnungspunkt<br />
abzusetzen. Da es auch andere wichtige Gemeindeprojekte, wie z.B. den Straßenbau gibt, der<br />
vom Überschuss profitieren könnte, sollte der neue Gemeinderat darüber entscheiden, weil<br />
die politische Konstellation heute nicht mehr der Realität entspricht.<br />
Abstimmung über Antrag Barta:<br />
Der <strong>von</strong> Stadtrat Barta gestellte Antrag, diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen, wird<br />
mehrheitlich abgewiesen.<br />
Abstimmungsergebnis: 6 JA-Stimmen (FPÖ, Bärtl, Kerzendorfer-Holubetz)<br />
20 Gegenstimmen (ÖVP, SPÖ ohne Fischer)<br />
1 Stimmenthaltung (Fischer)<br />
Beschluss: Über Antrag <strong>von</strong> StR. Winkler ist der Gemeinderat damit einverstanden, <strong>von</strong><br />
diesem verbleibenden Betrag € 590.717,78 der Haushaltsstelle 1/9800-9100 „Verrechnung<br />
zwischen ordentlichen <strong>und</strong> außerordentlichen Haushalt“ € 550.000,00 zuzuführen. Diese<br />
Haushaltsstelle wird somit <strong>von</strong> € 541.400,00 auf € 1.091.400,00 erhöht. In diesem Zusammenhang<br />
wird der Betrag <strong>von</strong> € 550.000,00 dem Vorhaben „Josef Rucker Volksschule – Sanierung“<br />
zugeführt. Die Gesamtzuführungssumme des Vorhabens beträgt somit € 762.800,00. Somit<br />
kann das veranschlagte Bankdarlehen auf € 800.000,00 reduziert werden.<br />
Abstimmungsergebnis: 20 JA-Stimmen (ÖVP, SPÖ ohne Fischer)<br />
6 Gegenstimmen (FPÖ, Bärtl, Kerzendorfer-Holubetz)<br />
1 Stimmenthaltung (Fischer)<br />
Sitzung des Gemeinderates vom 31. März 2005 Seite 3
5. An- <strong>und</strong> Verkäufe <strong>von</strong> Gr<strong>und</strong>stücken; Genehmigung der Kaufverträge<br />
a) Verkauf der Parzelle 4535/19, KG <strong>Langenlois</strong><br />
Vizebürgermeister Ök.Rat Kroneder berichtet, dass ein Kaufansuchen <strong>von</strong> Ferdinand <strong>und</strong> Edith<br />
Höbart vorliegt. Das Ehepaar will das gemeindeeigene Gr<strong>und</strong>stück Parzelle 4535/19, KG <strong>Langenlois</strong>,<br />
im Ausmaß <strong>von</strong> 138 m² kaufen, das direkt an ein Gr<strong>und</strong>stück der Antragsteller angrenzt<br />
<strong>und</strong> an der Loistalstraße Richtung Schiltern liegt. Ein Quadratmeterpreis <strong>von</strong> € 0,50<br />
wurde vom Landwirtschaftsausschuss vorgeschlagen. Sämtliche bei diesem Rechtsgeschäft<br />
auflaufenden Kosten (Erstellung des Kaufvertrages, gr<strong>und</strong>bücherliche Durchführung, Steuern<br />
<strong>und</strong> Abgaben, etc.) sind <strong>von</strong> den Käufern zu tragen.<br />
Beschluss: Über Antrag <strong>von</strong> Vizebürgermeister Ök.Rat Kroneder genehmigt der Gemeinderat<br />
den vorliegenden Kaufvertragsentwurf <strong>von</strong> Notar Dr. Robert Steiner, wonach die Parzelle<br />
4535/19, KG <strong>Langenlois</strong>, im Ausmaß <strong>von</strong> 138 m² (landwirtschaftlich genutzt) an Ferdinand <strong>und</strong><br />
Edith Höbart, <strong>Langenlois</strong>, um einen Gesamtkaufpreis <strong>von</strong> 69 Euro veräußert wird.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
b) Kauf des Waldgr<strong>und</strong>stückes Parzelle 1617, KG Schiltern<br />
Vizebürgermeister Ök.Rat Kroneder berichtet, dass Waltraud Pfersich, Oberalm, das Waldgr<strong>und</strong>stück<br />
Parzelle 1617, KG Schiltern im Ausmaß <strong>von</strong> 2.699 m² in der Riede „Burgstall“ der<br />
Gemeinde zum Kauf angeboten hat. Der Wald liegt an der Landesstraße <strong>von</strong> Kronsegg nach<br />
Schiltern <strong>und</strong> grenzt direkt an den Gemeindewald an. Der vorgeschlagene Pauschalpreis in<br />
Höhe <strong>von</strong> € 1.300,00 (€ 0,48 pro/m²) erscheint laut Landwirtschaftsausschuss angemessen <strong>und</strong><br />
könnte vom Forstgut getragen werden. Sämtliche bei diesem Rechtsgeschäft auflaufenden<br />
Kosten (Erstellung des Kaufvertrages, gr<strong>und</strong>bücherliche Durchführung, Steuern <strong>und</strong> Abgaben,<br />
etc.) gehen zu Lasten der Stadtgemeinde/Forstgut.<br />
Beschluss: Über Antrag <strong>von</strong> Vizebürgermeister Ök.Rat Kroneder genehmigt der Gemeinderat<br />
den vorliegenden Kaufvertragsentwurf <strong>von</strong> Notar Dr. Robert Steiner, wonach das<br />
Waldgr<strong>und</strong>stück Parzelle 1617, KG Schiltern, in der Riede „Burgstall“ im Ausmaß <strong>von</strong> 2.699 m²<br />
<strong>von</strong> Frau Waltraud Pfersich, 5411 Oberalm, Haslaustr. 3, um einen Gesamtpreis <strong>von</strong> € 1.300,--<br />
seitens der Gemeinde angekauft wird.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
c) Verkauf der Parzellen 1101/1 <strong>und</strong> 1101/4, KG Haindorf<br />
Vizebürgermeister ÖKRat. Kroneder berichtet über ein Kaufansuchen der Firma Autohaus<br />
Fragner GmbH., Krems, die die Parzellen 1101/1 <strong>und</strong> 1101/4, (Weg), KG Haindorf, kaufen <strong>und</strong><br />
dieses Areal zukünftig wirtschaftlich nutzen will, nachdem es ordnungsgemäß aufgeschüttet<br />
wird. Bei gegenständlichem Gr<strong>und</strong>stück handelt es sich um die Gemeindestraße „Stefanieweg“,<br />
welche den tiefliegenden Bereich zwischen der B 218, der Wiener Straße <strong>und</strong> der<br />
Gobelsburgerstraße nächst dem Autohaus Fragner aufschließt.<br />
Laut Information der Firma Fragner sind Bestrebungen im Gange, auf diesem Areal einen<br />
Einkaufsmarkt (allenfalls Firma Lidl) zu errichten.<br />
Beschluss: Über Antrag <strong>von</strong> Vizebürgermeister Ök.Rat Kroneder genehmigt der Gemeinderat<br />
den vorliegenden Kaufvertragsentwurf der Rechtsanwälte Riel-Grohmann-Cudlin. Demnach<br />
verkauft die Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong> der Firma Autohaus Fragner GmbH., Krems, die<br />
Parzelle 1101/1, KG Haindorf, im Ausmaß <strong>von</strong> 637 m² <strong>und</strong> die Parzelle 1101/4, KG Haindorf,<br />
im Ausmaß <strong>von</strong> 166 m². Der Kaufpreis wird mit € 45,-- pro Quadratmeter fixiert. Das ergibt<br />
einen Gesamt-kaufpreis <strong>von</strong> € 36.135,00. Die mit der Errichtung <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>bücherlichen<br />
Durchführung dieses Vertrages verb<strong>und</strong>enen Kosten <strong>und</strong> Gebühren sowie die<br />
Gr<strong>und</strong>erwerbsteuer <strong>und</strong> die Eintragungsgebühr trägt die Käuferin.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
d) Bürgerspitalfonds, Parzelle 200/1, KG Haindorf<br />
Auflösung des bestehenden Pachtverhältnisses mit Josef Jedletzberger<br />
Josef Jedletzberger, <strong>Langenlois</strong>, kann aufgr<strong>und</strong> seiner Krankheit das vom Bürgerspitalfonds<br />
<strong>Langenlois</strong> gepachtete Gr<strong>und</strong>stück Parzelle 200/1, KG Haindorf (Garten) in der Riede Spiegel<br />
im Ausmaß <strong>von</strong> 1.632 m² nicht mehr bewirtschaften. Er beantragt daher die Auflösung des<br />
Pachtvertrages mit dem Bürgerspitalfonds <strong>Langenlois</strong> per 31. März 2005.<br />
Sitzung des Gemeinderates vom 31. März 2005 Seite 4
Beschluss: Über Antrag <strong>von</strong> Vizebürgermeister ÖKRat. Kroneder löst der Gemeinderat das<br />
im Jahre 1979 abgeschlossene Pachtverhältnis zwischen Josef Jedletzberger <strong>und</strong> dem<br />
Bürgerspitalfonds <strong>Langenlois</strong> per 31. März 2005 auf. Das Gr<strong>und</strong>stück soll laut folgendem Tagesordungspunkt<br />
verkauft werden.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
d) Verkauf der Parzelle 200/1, KG Haindorf<br />
Gr<strong>und</strong>verkauf an Sabine Huber<br />
In Ergänzung zum vorigen Tagesordnungspunkt 5d erklärt Vizebürgermeister ÖkRat Kroneder,<br />
dass das bisher an Herrn Josef Jedletzberger verpachtete Gr<strong>und</strong>stück 200/1, KG Haindorf –<br />
Garten in der Riede Spiegel, vom Pächter zurückgelassen wurde <strong>und</strong> nunmehr <strong>von</strong> seiner<br />
Tochter, Frau Sabine Huber, <strong>Langenlois</strong>, gekauft werden soll. Es liegt sowohl das für den<br />
Verkauf erforderliche Schätzungsgutachten der Stiftungsbehörde über den Kaufpreis <strong>und</strong> ein<br />
Kaufvertragsentwurf <strong>von</strong> Notar Dr. Robert Steiner vor.<br />
Beschluss: Über Antrag <strong>von</strong> Vizebürgermeister Ök.Rat Kroneder genehmigt der Gemeinderat<br />
den vorliegenden Kaufvertragsentwurf, wonach das Gr<strong>und</strong>stück 200/1 (Baufläche 4 m²<strong>und</strong><br />
Garten 1.606 m²), KG Haindorf, an Frau Sabine Huber, <strong>Langenlois</strong>, zu nachstehend angeführten<br />
Bedingungen veräußert wird:<br />
• Der Kaufpreis beträgt € 28.980,00 (€ 18,00 pro/m²). Die Zahlung wird in drei Raten zu je<br />
€ 9.660,00 erfolgen. Zahlung der 1. Rate am 30. April 2005, Zahlung der 2. Rate am 30. April<br />
2006 <strong>und</strong> Zahlung der 3. Rate am 30. April 2007.<br />
• Zur Sicherstellung des Verkäufers wird vereinbart, dass das Eigentumsrecht für die<br />
Käuferin erst nach Bezahlung des gesamten Kaufpreises im Gr<strong>und</strong>buch einverleibt wird.<br />
• Die Vertragsparteien vereinbaren, dass für den Fall der Umwidmung des Vertragsobjektes<br />
zur Gänze oder auch nur zum Teil in Bauland welcher Art auch immer, bis zu einem<br />
Zeitpunkt <strong>von</strong> 20 Jahren ab Unterfertigung des Vertrages, ein zusätzlicher ortsüblicher<br />
Kaufpreis zur Zahlung an den Verkäufer binnen 30 Tagen ab rechtskräftiger Umwidmung fällig<br />
wird. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Umwidmung des Gr<strong>und</strong>stückes nur mit der<br />
ausdrücklichen Zustimmung des jeweiligen Liegenschaftseigentümers zulässig sein soll.<br />
• Außerdem wird ein Wiederkaufsrecht zugunsten der Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong> als<br />
Verkäuferin gr<strong>und</strong>bücherlich einverleibt.<br />
• Sämtliche bei diesem Rechtsgeschäft auflaufenden Kosten (Erstellung des Kaufvertrages,<br />
gr<strong>und</strong>bücherliche Durchführung, Steuern <strong>und</strong> Abgaben, etc.) gehen zu Lasten der Käuferin.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
e) Ersitzung einer Teilfläche der Parzelle 1084/4, KG Haindorf<br />
Vizebürgermeister Ök.Rat Kroneder fasst kurz zusammen, dass der Gemeinderat bereits am<br />
26. Juni 2003 beschlossen hat, Herrn Markus Huber, Mollands, eine Teilfläche der Parzelle<br />
1084/4, KG Haindorf, im Ausmaß <strong>von</strong> 845 m², zu verkaufen. Ein Teilungsplan wurde erstellt,<br />
der vereinbarte Kaufpreis <strong>von</strong> € 845,00 wurde bis dato nicht bezahlt, da Markus Huber<br />
nunmehr begründet, dieses Gr<strong>und</strong>stück ersessen zu haben. Dies wurde nunmehr auch mit zwei<br />
Zeugen eidesstattlich bestätigt.<br />
Beschluss: Über Antrag <strong>von</strong> Vizebürgermeister Ök.Rat Kroneder erkennt der Gemeinderat<br />
aufgr<strong>und</strong> der vorliegenden schriftlichen Erklärung die Ersitzung einer Teilfläche im Ausmaß<br />
<strong>von</strong> 845 m² <strong>von</strong> der gemeindeeigenen Parzelle 1084/4, KG Haindorf, dargestellt im Teilungsplan<br />
des Büro WOB aus 3465 Königsbrunn, mit der GZ. wob-567/2002, datiert mit 26.11. 2003,<br />
als Trennstück „3“, an. Die gegenständliche Fläche wird der Parzelle 1058, KG Haindorf –<br />
Eigentümer Markus Huber aus Mollands zugeschlagen. Der Beschluss des Gemeinderates vom<br />
26. Juni 2003 – TOP. 5 – betreffend den Verkauf des gegenständlichen Gr<strong>und</strong>stücksteils an<br />
Herrn Markus Huber zu einem Kaufpreis <strong>von</strong> € 845,00 wird daher aufgehoben.<br />
Sämtliche bei diesem Rechtsgeschäft auflaufenden Kosten (Erstellung des Teilungsplanes <strong>und</strong><br />
Kaufertrages, Steuern <strong>und</strong> Abgaben, etc.) gehen zu Lasten <strong>von</strong> Markus Huber.<br />
Die gr<strong>und</strong>bücherliche Durchführung dieses Rechtsgeschäftes erfolgt durch die NÖ Agrarbezirksbehörde.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Sitzung des Gemeinderates vom 31. März 2005 Seite 5
f) Verpachtung einer Teilfläche der Parzelle 279/1, KG Haindorf<br />
Vizebürgermeister Ök.Rat Kroneder berichtet, dass die Ehegatten Anibas die Stadtgemeinde<br />
ersucht haben, ihnen ein Teilstück der Parz. 279/1, KG Haindorf (ehem. Teilfläche der<br />
Gewerbestraße) im Ausmaß <strong>von</strong> ca. 80 m² (ein Gr<strong>und</strong>stückstreifen mit einer Breite <strong>von</strong> ca.<br />
4,00 m <strong>und</strong> einer Länge <strong>von</strong> ca. 20,00 m), welches an die westliche Außenmauer des Wohnhauses,<br />
3550 <strong>Langenlois</strong>, Gewerbestraße 17 (Bp. .333, KG Haindorf) angrenzt, zu verpachten.<br />
Der gegenständliche Gr<strong>und</strong>stücksstreifen soll vor allem zur Lagerung <strong>von</strong> Brennholz verwendet<br />
werden. Als jährliche Pacht werden € 100,00 vorgeschlagen. Die Kündigungsfrist für die<br />
Pächter <strong>und</strong> die Verpächterin beträgt sechs Monate. Die Zustimmung für die Herstellung einer<br />
Einfriedung (Steher <strong>und</strong> Maschendrahtzaun) wird für die Dauer der Verpachtung gestattet.<br />
Weiters ist im Vertrag festgehalten, dass auf dem <strong>von</strong> der Verpachtung betroffenen<br />
Gr<strong>und</strong>stücksteil ein Kanalstrang verläuft – der Zugang zum Gr<strong>und</strong>stück muss daher jederzeit<br />
möglich sein.<br />
Beschluss: Über Antrag <strong>von</strong> Vizebürgermeister Ök.Rat Kroneder ist der Gemeinderat mit<br />
der beantragten Verpachtung eines Teilstückes der Parzelle 279/1, KG Haindorf im Ausmaß<br />
<strong>von</strong> ca. 80 m² ab 1. April 2005 um einen jährlichen Pachtschilling <strong>von</strong> € 100 auf unbestimmte<br />
Zeit an Martin <strong>und</strong> Gertraud Anibas, <strong>Langenlois</strong>, Gewerbestraße 17, einverstanden.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
6. Widmung <strong>und</strong> Entwidmung vom <strong>und</strong> zum <strong>öffentlichen</strong> Gut – Verordnungen<br />
a) Widmung als öffentliches Gut, Trennstücke „5“ u „8“ d. Parzelle 5232/2<br />
Gemeinderat Ing. Thomas Redl ist bei diesem Tagesordnungspunkt aus Befangenheitsgründen<br />
abgetreten.<br />
Vizebürgermeister Ök.Rat Kroneder berichtet, dass im Zuge einer Gr<strong>und</strong>teilung die Gr<strong>und</strong>grenze<br />
zum <strong>öffentlichen</strong> Gut neu festgelegt wurde - die Gr<strong>und</strong>eigentümern Hermann <strong>und</strong> Gertrude<br />
Redl haben im Bereich des Wohnhauses Höllgasse 25, <strong>Langenlois</strong>, ein Teilstück an die<br />
Gemeindestraße „Höllgasse“ abzutreten. Ein Teilungsplan liegt vor.<br />
Beschluss: Über Antrag <strong>von</strong> Vizebürgermeister Ök.Rat Kroneder erlässt der Gemeinderat<br />
folgende Verordnung: Aufgr<strong>und</strong> des Teilungsplanes <strong>von</strong> Dipl.Ing. Josef Gaisbauer, Krems, GZ.<br />
3307/04) werden das Trennstücke „5“ im Ausmaß <strong>von</strong> 49 m² <strong>von</strong> der Parzelle 5232/2 <strong>und</strong> das<br />
Trennstück „8“ im Ausmaß <strong>von</strong> 5 m² <strong>von</strong> der Parzelle 5233/2, KG <strong>Langenlois</strong>, dem <strong>öffentlichen</strong><br />
Gut Parzelle 7415/2, KG <strong>Langenlois</strong> (Gemeindestraße „Höllgasse“ in <strong>Langenlois</strong>) zugeschlagen<br />
<strong>und</strong> dem Gemeingebrauch gewidmet.<br />
Außerdem wird die dafür notwendige <strong>und</strong> <strong>von</strong> Notar Dr. Klaus Wiesinger, Krems, erstellte<br />
Straßengr<strong>und</strong>abtretungsurk<strong>und</strong>e, mit der die Ehegatten Redl gemäß § 12 Abs.1 NÖ Bauordnung<br />
die genannten Trennstücke unentgeltlich der Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong> übergeben, die sie<br />
dem Gemeingebrauch widmet, genehmigt.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
b) Widmung als öffentliches Gut, Trennstück „1“, Parzelle 5243, KG <strong>Langenlois</strong><br />
Vizebürgermeister Ök.Rat Kroneder berichtet, dass im Zuge der erteilten Baubewilligung an<br />
Gabriele Schlenkert, <strong>Langenlois</strong>, Höllgasse, die Straßenfluchtlinie zum <strong>öffentlichen</strong> Gut neu<br />
festgelegt wurde. Von dieser Gr<strong>und</strong>eigentümerin ist ein Teilstück an die Gemeindestraße<br />
„Höllgasse“ - öffentliches Gut der Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong> abzutreten. Ein entsprechender<br />
Teilungsplan liegt vor.<br />
Beschluss: Über Antrag <strong>von</strong> Vizebürgermeister Ök.Rat Kroneder erlässt der Gemeinderat<br />
folgende Verordnung: Aufgr<strong>und</strong> des Teilungsplan vom Büro Dipl. Ing. Meißinger, Krems, GZ.<br />
4854/2004 wird das Trennstück „1“ der Parzelle 5243, KG <strong>Langenlois</strong>, im Ausmaß <strong>von</strong> 125 m²<br />
dem <strong>öffentlichen</strong> Gut, Parzelle 7415/2, KG <strong>Langenlois</strong> (Gemeindestraße „Höllgasse“)<br />
zuzuschlagen <strong>und</strong> dem Gemeingebrauch gewidmet.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Sitzung des Gemeinderates vom 31. März 2005 Seite 6
c) Widmung als öffentliches Gut, Trennstück „1“, der Parzelle 434/3, KG <strong>Langenlois</strong><br />
Vizebürgermeister Ök.Rat Kroneder berichtet, dass aufgr<strong>und</strong> errichteten Abfahrt zur geplanten<br />
Tiefgarage beim GEDESAG-Objekt <strong>Langenlois</strong>, Am Röhrbrunn 1, die Änderung der Gr<strong>und</strong>grenze<br />
erforderlich war <strong>und</strong> hierüber ein entsprechender Teilungsplan vorliegt. Dadurch ergibt<br />
sich auch eine Änderung im Bereich der Zufahrt <strong>von</strong> der Gemeindestraße <strong>und</strong> wird, wie<br />
ebenfalls im gegenständlichen Teilungsplan dargestellt, eine Teilfläche an das öffentliche Gut<br />
„Am Röhrbrunn“ abgetreten.<br />
Beschluss: Über Antrag <strong>von</strong> Vizebürgermeister Ök.Rat Kroneder erlässt der Gemeinderat<br />
folgende Verordnung: Aufgr<strong>und</strong> des Teilungsplan vom Büro Dipl.Ing. Egger, <strong>Langenlois</strong>, GZ.<br />
2095/04, wird das Trennstück „1“ der Parzelle 434/3, KG <strong>Langenlois</strong>, im Ausmaß <strong>von</strong> 29 m²,<br />
die der <strong>Langenlois</strong>er Liegenschaftsverwaltungs-Gesellschaft m.b.H. gehört, dem <strong>öffentlichen</strong><br />
Gut, Parzelle 434/7, KG <strong>Langenlois</strong> (Gemeindestraße „Am Röhrbrunn“) zugeschlagen <strong>und</strong> dem<br />
Gemeingebrauch gewidmet.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
d) Straßentausch mit dem Land Niederösterreich in der KG Schiltern (Laabergstraße)<br />
Vizebürgermeister Ök.Rat Kroneder berichtet, dass mit Schreiben vom 9. Dezember 2004 des<br />
Amtes der NÖ Landesregierung dem geplanten Straßentausch in der KG Schiltern zugestimmt<br />
wurde. Die Karglstraße, die bisher als L 44 geführt wurde, sollte eine Gemeindestraße <strong>und</strong> die<br />
Laabergstraße als neue L 44 in die Erhaltung <strong>und</strong> Verwaltung des Landes NÖ übernommen<br />
werden. Eine Verordnung ist notwendig.<br />
Beschluss: Über Antrag <strong>von</strong> Vizebürgermeister Ök.Rat Kroneder stimmt der Gemeinderat<br />
dem Straßentausch zu <strong>und</strong> erlässt nachstehende Verordnung:<br />
§ 1<br />
Gemäß § 6 Abs. 1 NÖ Straßengesetz 1999, LGBL 8500-1 wird die bisherige L 44 <strong>von</strong> km 4,695<br />
bis km ca. 4,993 zur Gemeindestraße erklärt.<br />
§ 2<br />
Die Verordnung tritt mit der K<strong>und</strong>machung der Auflassung der in § 1 angeführten Landesstraße<br />
im Landesgesetzblatt in Kraft.<br />
§ 3<br />
Anlagen des Landes oder dritter Personen auf diesen Teilstücken dürfen zu den gleichen<br />
Bedingungen wie bisher betrieben werden.<br />
§ 4<br />
Im Gegenzug wird vom Land NÖ eine Gemeindestraße (Laabergstraße), welche die L 44 mit<br />
der L 7023 verbindet, als künftige L 44 (neu) in die Erhaltung <strong>und</strong> Verwaltung übernommen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
7. Güterweg Hofstatt, Änderung der Finanzierungsaufteilung<br />
Vizebürgermeister Ök.Rat Kroneder berichtet, dass mit den Ausbauarbeiten des Projektes<br />
„Gobelsburger Lössgräben – Hofstattgraben“ (genehmigt vom Gemeinderat in seiner Sitzung<br />
am 12. Dezember 2002) noch Ende des Jahres 2004 begonnen wurde. Die Wegtrasse konnte bis<br />
zum geplanten Rückhaltebecken ausgehoben <strong>und</strong> mit einer Schotterdecke versehen werden.<br />
Der dabei aufgelaufene <strong>und</strong> für das Haushaltsjahr 2004 in Rechnung gestellte Kostenanteil der<br />
Stadtgemeinde in der Höhe <strong>von</strong> € 20.043,00 wurde bereits überwiesen.<br />
Gleichfalls war diesem Schreiben eine Erklärung angeschlossen, die die Stadtgemeinde<br />
verpflichtet, für die im Haushaltsjahr 2005 in Aussicht genommenen Verbauungsarbeiten,<br />
welche mit € 100.000,00 veranschlagt wurden, einen Beitrag <strong>von</strong> € 28.000,00 (28 % der<br />
Baukosten) zu leisten.<br />
Laut Schreiben der Wildbach- <strong>und</strong> Lawinenverbauung vom 25. Oktober 2002 waren die<br />
Gesamt-Baukosten mit € 230.000,00 veranschlagt <strong>und</strong> der Interessentenbeitrag der Gemeinde<br />
mit 25 % (ein Betrag <strong>von</strong> € 57.500,00) vorgesehen. Die Baukosten haben sich aber nunmehr<br />
laut NÖ Landesregierung erhöht <strong>und</strong> wurden beim Land € 240.000,00 veranschlagt.<br />
Der 28 %ige- Gemeindeanteil für <strong>Langenlois</strong> erhöht sich somit auf € 67.200,00)<br />
Dies ergibt einen Mehrbetrag des Baukostenanteiles in der Höhe <strong>von</strong> € 9.700,00.<br />
Von den an die Weganlage angrenzenden bzw. da<strong>von</strong> betroffenen Gr<strong>und</strong>stücksbesitzern wird<br />
laut vorliegender <strong>und</strong> unterfertigter Erklärungen ein Beitrag <strong>von</strong> ca. € 15.300,00 geleistet.<br />
Sitzung des Gemeinderates vom 31. März 2005 Seite 7
Neuer Aufteilungsschlüssel:<br />
B<strong>und</strong> = 57 % / Land = 15 % / Gemeinde = 28 %.<br />
Mit der zuständigen Abteilung wurde vereinbart, im Jahr 2005 den vorgesehenen Beitrag <strong>von</strong><br />
€ 30.000,00 zu leisten, der restliche Anteil in Höhe <strong>von</strong> € 37.200,00 wird im Jahr 2006<br />
überwiesen. Vom Leiter dieser Abteilung, Herrn Hofrat Schmitt wurde dies zur Kenntnis<br />
genommen.<br />
Beschluss: Über Antrag <strong>von</strong> Vizebürgermeister Ök.Rat Kroneder stimmt der Gemeinderat<br />
a) der Anhebung des Gemeindebeitrages <strong>von</strong> 25 % auf 28 % zu,<br />
b) sieht den hierfür notwendigen Restbetrag in der Höhe <strong>von</strong> € 37.200,00 im<br />
Budget 2006 vor <strong>und</strong><br />
c) genehmigt die vorliegende Erklärung der Wildbach- <strong>und</strong> Lawinenverbauung,<br />
in der sich die Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong> verpflichtet, zu den im Haushaltsjahr<br />
2005 in Aussicht genommenen Verbauungsarbeiten im Hofstattgraben<br />
mit einem Erfordernis <strong>von</strong> € 100.000,00 einen Beitrag in der Höhe <strong>von</strong><br />
€ 28.000,00 (= 28 %) zu leisten.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
8. Parkplatz Wiener Straße – Aussetzung der Kurzparkzonenabgabe <strong>von</strong> 4. April bis<br />
3. September 2005<br />
Vizebürgermeister Ök.Rat Kroneder berichtet, dass während der Bauzeit für den Umbau der<br />
Volksschule <strong>Langenlois</strong> eine Teilfläche des ehemaligen Mondo-Parkplatzes in der Wienerstraße<br />
zur Lagerung <strong>von</strong> Baumaterial, Maschinen, Geräten <strong>und</strong> dergleichen benötigt wird.<br />
Außerdem hat die Firma Hofer die Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong> ersucht, die Kurzparkzonenabgabe<br />
in der Zeit vom 4. April 2005 bis 3. September 2005 auszusetzen. Während dieser Zeit<br />
wird der bestehende Hofer Markt in der Wiener Straße umgebaut <strong>und</strong> der Betrieb im<br />
ehemaligen Mondo-Geschäftslokal fortgeführt. Dazu wird der restliche Parkplatz im Ausmaß<br />
<strong>von</strong> ca. 340 m² hauptsächlich als Lager- <strong>und</strong> Umschlagplatz zum Be- <strong>und</strong> Entladen für Waren<br />
benötigt, den die Gemeinde gegen eine entsprechende Gebrauchserlaubnis der Firma Hofer<br />
zur Verfügung stellt. Eine Kurzparkzone mit einer Parkdauer <strong>von</strong> 30 Minuten, täglich <strong>von</strong><br />
Montag bis Sonntag <strong>von</strong> 00.00 bis 24.00 Uhr wird vom Bürgermeister verordnet.<br />
Wortmeldungen: Die Frage <strong>von</strong> GR Kerzendorfer-Holubetz, ob man durch diese Maßnahme<br />
z.B. den Lehrern Parkraum wegnimmt, wird verneint, da diese Stellfläche kaum angenommen<br />
wird. Da die Kurzparkzone r<strong>und</strong> um die Uhr ausgesetzt wird, konnte auch die Anfrage <strong>von</strong> StR.<br />
Altmann beantwortet werden. GR Fischer sieht hier ein Problem, falls die Firma Hofer diesen<br />
Platz nach Geschäftsschluss allenfalls mit einem Schranken absperrt. Eine Benützung in den<br />
Abend- <strong>und</strong> Nachtst<strong>und</strong>en ist somit nicht möglich. StADir. Stadler bemerkt, dass die Firma<br />
Hofer um Gebrauchserlaubnis angesucht hat, diese auch bezahlt <strong>und</strong> die Fläche auch in den<br />
Nacht- bzw. frühen Morgenst<strong>und</strong>en für Anlieferungen benötigt. Ob abgeschrankt wird, ist<br />
nicht bekannt. StR. Barta findet eine allfällige Zusatzvereinbarung mit der Firma Hofer wegen<br />
Offenhalten während der Nacht nicht zielführend, da die Gemeinde dann wieder für die<br />
Reinigung verantwortlich wäre.<br />
Beschluss: Über Antrag <strong>von</strong> Vizebürgermeister Ök.Rat Kroneder <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> der gegebenen<br />
Notwendigkeit setzt der Gemeinderat die Kurzparkzonenabgabe für den Parkplatz in<br />
der Wiener Straße, 3550 <strong>Langenlois</strong> (Grdst. Parz. 496/1, KG <strong>Langenlois</strong>) in der Zeit <strong>von</strong><br />
4. April bis 3. September 2005 aus <strong>und</strong> hebt dadurch die Verordnung vom 13. April 2004 für<br />
eine gebührenpflichtige Kurzparkzone auf. Dies wird mittels K<strong>und</strong>machung verordnet.<br />
Abstimmungsergebnis: 25 JA-Stimmen (16 ÖVP, 3 FPÖ-OPAL = Barta, Dr. Maurer,<br />
Schimanek; Bärtl, 4 SPÖ = Altmann, Buder, Baumgartner, Fichtinger; Kerzendorfer-Holubetz)<br />
1 Gegenstimme (Fischer, SPÖ), 1 Stimmenthaltung (Dr. Menigat, FPÖ-OPAL)<br />
Sitzung des Gemeinderates vom 31. März 2005 Seite 8
9. Gemeindestraßen – Rahmenauftrag für Straßenbauarbeiten<br />
StR. Parth berichtet, dass durch das Zivilingenieurbüro Ingenieurgemeinschaft Umweltprojekte<br />
Ges.m.b.H., <strong>Langenlois</strong>, die Rahmenvereinbarungen für die Straßenbauarbeiten Anfang<br />
2005 bis Anfang 2008 öffentlich ausgeschrieben wurden. 13 Firmen haben die Angebotsunterlagen<br />
abgeholt, da<strong>von</strong> haben neun bis zur Angebotseröffnung am 28. Februar 2005 ihre Offerte<br />
vorgelegt.<br />
Nach Durchrechnung der Angebote durch das Zivilingenieurbüro ergibt sich folgende Reihung<br />
der günstigsten Angebote:<br />
Firma Angebotssumme brutto %<br />
Teerag-Asdag AG, Krems € 754.271,83 100 %<br />
Malaschofsky GmbH, Marbach/Donau € 1,027.585,80 136,2 %<br />
Alpine-Mayreder GmbH, Horn € 1,057.766,17 140,2 %<br />
Held & Francke Bau GmbH, St. Pölten € 1,095.472,81 145,2 %<br />
Wortmeldungen: GR Dr. Menigat wollte wissen, wie lange der bisherige Rahmenvertrag läuft<br />
(Antwort: ist Ende Dezember 2004 ausgelaufen).<br />
GR Kerzendorfer-Holubetz spricht <strong>von</strong> Spekulationspreisen <strong>und</strong> stellt den Gegenantrag, diesen<br />
Tagesordnungspunkt abzusetzen. Dieses Risiko bzw. die Auftragsvergabe sollte ihrer Meinung<br />
nach der neue Gemeinderat übernehmen.<br />
Bürgermeister Kom.Rat Renner bemerkt hiezu, dass der Bestbieter aus der Bindefrist<br />
aussteigen könnte, wenn sich hier Verzögerungen ergeben. StR. Barta bestätigt diese<br />
Information <strong>und</strong> stellt sich die berechtigte Frage, ob bis zur nächsten Sitzung im Juni der<br />
Straßenbau ruhen soll. StR. Altmann <strong>und</strong> der zuständige Referent Parth weisen darauf hin,<br />
dass heute nur der Rahmenvertrag mit dem Billigstbieter beschlossen wird – daran sind noch<br />
keine konkreten Projekte geb<strong>und</strong>en – diese müssen dann zu gegebener Zeit ohnehin in den<br />
jeweiligen Gremien behandelt werden.<br />
Abstimmung über Antrag Kerzendorfer-Holubetz:<br />
Der <strong>von</strong> Gemeinderätin Kerzendorfer-Holubetz gestellte Antrag, diesen Tagesordnungspunkt<br />
abzusetzen, wird mehrheitlich abgewiesen.<br />
Abstimmungsergebnis: 1 JA-Stimmen (Kerzendorfer-Holubetz)<br />
26 Gegenstimmen (ÖVP, SPÖ, FPÖ-OPAL)<br />
Beschluss: Über Antrag <strong>von</strong> StR. Parth <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> des vorliegenden eindeutigen<br />
Prüfberichtes bzw. Vergabevorschlages der Ingenieurgemeinschaft Umweltprojekte genehmigt<br />
der Gemeinderat, die Leistungen <strong>und</strong> Lieferungen gemäß dem Angebot vom 28. Februar 2005<br />
an den Billigstbieter, die Firma TEERAG-ASDAG AG, Hafenstraße 64, 3500 Krems mit einer<br />
Angebotssumme <strong>von</strong> € 628.559,86 exkl. USt., vorbehaltlich noch ausstehender Preis- <strong>und</strong><br />
Leistungsgarantien seitens der Firma zu vergeben.<br />
Abstimmungsergebnis: 26 JA-Stimmen (ÖVP, SPÖ, FPÖ-OPAL)<br />
1 Gegenstimme (Kerzendorfer-Holubetz)<br />
10. Josef Rucker Volksschule – Umbau, Sanierung<br />
a) Vergabe <strong>von</strong> Einrichtungsarbeiten<br />
StR. Mag. Aschauer berichtet <strong>von</strong> der am 16. März 2005 abgehaltenen Sitzung des Baubeirates<br />
für die Sanierung der Josef-Rucker-Volksschule. Hier wurde unter anderem die im nicht<br />
offenen Verfahren, national <strong>und</strong> im Unterschwellenbereich vom Atelier <strong>Langenlois</strong> ausgeschriebenen<br />
Gewerke „Schuleinrichtung“ <strong>und</strong> „Einrichtung Tischler“ behandelt, die heute<br />
vergeben werden sollen.<br />
Beschluss: Über Antrag <strong>von</strong> StR. Mag. Aschauer <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> des vorliegenden<br />
Vergabevorschlages des Ateliers <strong>Langenlois</strong> beauftragt der Gemeinderat folgende Firmen:<br />
• Die Firma Schulmöbel Mayr aus Scharnstein (OÖ) erhält als Bestbieter mit einer<br />
Gesamtauftragssumme <strong>von</strong> 119.702,29 inkl. MWSt. (netto € 99.751,91) den Zuschlag, die<br />
Klasse 1 EG, Klasse 2 EG, Klasse 3 EG, Klasse 4 EG, Klasse 5 EG, Klasse 6 EG, Klasse 7 EG,<br />
Klasse 8 EG, Klasse 9 OG, Klasse 10 OG, Klasse 11 OG, Klasse 12 OG, EDV Raum OG, Textiles<br />
Werken OG. Lehrmittelraum 1 OG, LOG- <strong>und</strong> LEG-Raum OG, Technischer Werkraum EG,<br />
Sitzung des Gemeinderates vom 31. März 2005 Seite 9
Lehrmittelraum 2 OG, Teeküche OG, Turnlehrer EG, Turnsaalgarderoben für Damen <strong>und</strong><br />
Herren, LOG- <strong>und</strong> LEG-Raum EG, Pausenhalle EG, Schulwart EG, Direktion OG, Lehrergarderobe<br />
OG, Besprechungsraum 1 OG, Besprechungsraum 2 OG, Pausenhalle OG,<br />
Werkstatt/Lager KG, Gang-Garderoben einzurichten <strong>und</strong> technisches Equipment (Videorekorder,<br />
DVD-Player, Multimedia-Projektor) zu liefern.<br />
• Die Firma Obermüller Ges.m.b.H. & Co KG, <strong>Langenlois</strong>, wird als Bestbieter um<br />
€ 7.911,60 inkl. MWSt. (netto € 6.593,--) das Lehrerzimmer im Obergeschoß einrichten.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
b) Genehmigung <strong>von</strong> planlichen Änderungen<br />
StR. Mag. Aschauer berichtet, dass in Bezug auf den Bescheid vom 5. Juli 2004 <strong>und</strong> die<br />
Genehmigung des Bauplanes für den Um- <strong>und</strong> Zubau der Volks- <strong>und</strong> Sonderschule <strong>Langenlois</strong><br />
folgende Ergänzungen bzw. Änderungen in der 2. Bauetappe 2005, das Obergeschoß<br />
betreffend, auf Wunsch der Schulleitung geplant sind:<br />
1. Die 2. Bauetappe soll um die Räume im Obergeschoß „Leiter ASO <strong>und</strong> Leiter VS“ sowie<br />
den zugehörigen Gang erweitert werden (Teile der 3. Bauetappe werden aus technischen<br />
Gründen vorgezogen).<br />
2. Die Räume im Obergeschoß „Leiter VS“ <strong>und</strong> „LOG/LEG“ - sollen untereinander<br />
getauscht werden, weil die Direktion der Volksschule im östlichen Teil einen besseren<br />
Überblick (Kontrolle) über den Schulhof hat.<br />
3. Die Unterteilung der ehemaligen Klasse (OG 19) mit einer Zwischenwand in ein<br />
„Textiles Werken“ <strong>und</strong> ein „Lehrmittelzimmer“ soll entfallen. Die im Raumprogramm<br />
geforderten zwei Lehrmittelzimmer sind ohnedies vorhanden.<br />
Die Erweiterung der 2. Bauetappe im Anschluss an die Klasse 13 ist aus bautechnischer Sicht<br />
einfacher <strong>und</strong> kostengünstiger herzustellen, da der darunter liegende Bereich im EG im Zuge<br />
der 2. Bauetappe abgebrochen <strong>und</strong> wiederhergestellt wird. Die Arbeiten im Obergeschoß<br />
können sodann in einem Zug durchgeführt werden. Dadurch wird die „aufwändigere“ (ev.<br />
provisorische) Herstellung eines Flachdaches über dem EG nicht erforderlich sein.<br />
Beschluss: Über Antrag <strong>von</strong> Schulreferent Mag. Aschauer genehmigt der Gemeinderat die<br />
gewünschten Planänderungen, mit denen auch der Baubeirat in seiner Sitzung am 16. März<br />
2005 einverstanden war.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
11. Vergabe einer Subventionen<br />
a) Sektion Fußball - Kabinenumbau<br />
StR. Mag. Aschauer ruft in Erinnerung, dass der Fußballverein im vergangenen Jahr sehr viele<br />
vorbildhafte Arbeiten in Eigenregie durchgeführt hat, um das Kabinengebäude am Sportplatz<br />
<strong>Langenlois</strong> zu sanieren, das auch <strong>von</strong> anderen Vereinen sowie allen Schulen genutzt wird. Ein<br />
Ansuchen um finanzielle Unterstützung in Höhe <strong>von</strong> € 10.000,00 für diese Leistungen liegt vor.<br />
Beschluss: Über Antrag <strong>von</strong> Sportstadtrat Mag. Aschauer genehmigt der Gemeinderat die<br />
im Budget unter 1/2620-7572 vorgesehene Subvention in der Höhe <strong>von</strong> € 10.000,00 für den<br />
USV Raiffeisen <strong>Langenlois</strong> – Sektion Fußball, der damit einen Teil der Investitionen im<br />
Sanitärbereich abdecken kann.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
b) Sektion Fußball - Heizkostenzuschuss<br />
Das Kabinengebäude am Sportplatz <strong>Langenlois</strong> wurde bisher mit einer elektrischen Direktheizung<br />
beheizt <strong>und</strong> hat laut EVN-Berechnungen Kosten in Höhe <strong>von</strong> € 5.320,00 verursacht.<br />
Diese Kosten wurden bis dato <strong>von</strong> der Gemeinde über die allgemeine Stromabrechnung des<br />
Sportplatzes bezahlt. Durch die Umstellung auf die Gaszentralheizung können die Ausgaben in<br />
Höhe <strong>von</strong> € 5.320,00 auf etwa € 2.000,00 vermindert werden, berichtet Sportstadtrat Mag.<br />
Aschauer.<br />
Die Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong> könnte daher künftig die nunmehr verminderten Gaskosten bis<br />
zu einem Maximalausmaß <strong>von</strong> € 2.000,00 inkl. USt. pro Jahr übernehmen <strong>und</strong> jährlich einen<br />
Heizkostenzuschuss im Zuge der Subventionsvergaben bewilligen.<br />
Sitzung des Gemeinderates vom 31. März 2005 Seite 10
Jetzt liegt bereits ein Ansuchen um Zuschuss der Heizkosten in Höhe <strong>von</strong> € 2.200,00 vor.<br />
Beschluss: Über Antrag <strong>von</strong> Stadtrat Mag. Aschauer genehmigt der Gemeinderat das<br />
vorliegende Ansuchen des USV Raiffeisen <strong>Langenlois</strong> <strong>und</strong> beschließt, einen Heizkostenzuschuss<br />
in Höhe <strong>von</strong> bis max. € 2.000,00 inkl. USt. dem Sportverein <strong>Langenlois</strong>, Sektion Fußball, für<br />
das Jahr 2005 auszuzahlen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
c) Union Sportverein <strong>Langenlois</strong> – Subvention für die Erhaltung der Sportanlagen<br />
GR Eibl ist aus Befangenheitsgründen abgetreten. Der Union Sportverein <strong>Langenlois</strong> 1921 hat,<br />
wie jedes Jahr, das Subventionsansuchen für die Erhaltung der Sportanlage <strong>Langenlois</strong> in Höhe<br />
<strong>von</strong> € 5.000 vorgelegt, informiert StR. Mag. Aschauer. Im Voranschlag 2005 sind die entsprechenden<br />
Mittel vorgesehen.<br />
Beschluss: Über Antrag des Sportreferentens genehmigt der Gemeinderat den beantragten<br />
Subventionsbetrag in Höhe <strong>von</strong> € 5.000 an den Sportverein <strong>Langenlois</strong>. Die Auszahlung des<br />
Subventionsbetrages erfolgt erst nach Vorlage <strong>von</strong> entsprechenden Rechnungen <strong>und</strong> Zahlungsbelegen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
12. Raumordnung, Beschlussfassung der Verordnungen<br />
a) Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes (7 <strong>und</strong> 7 a)<br />
StR. Winkler berichtet, dass die 7. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes gemäß<br />
der K<strong>und</strong>machung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong> vom 12. Jänner 2005, GZ.<br />
0310-43/1-2005, in der Zeit vom 17. Jänner 2005 bis 1. März 2005 zur allgemeinen<br />
Einsichtnahme im Stadtamt <strong>Langenlois</strong> aufgelegen ist. Die da<strong>von</strong> betroffenen Gr<strong>und</strong>eigentümer<br />
zuzüglich der angrenzenden Gemeinden <strong>und</strong> Institutionen gemäß § 8a Abs. 3 des NÖ<br />
ROG 1976 (Interessensvertretungen) wurden schriftlich <strong>von</strong> der Auflage verständigt. Auch<br />
wurden die in der Gemeinde vorhandenen Haushalte über die Auflage durch eine ortsübliche<br />
Aussendung (Amtsblatt) informiert.<br />
Nach Ablauf dieser Auflagefrist stehen die Änderungen im örtlichen Raumordnungsprogramm,<br />
wie nachfolgend angeführt <strong>und</strong> in den Auflageplänen dargestellten 1) bis 13) sowie im<br />
Erläuterungsbericht beschrieben, nunmehr zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat an,<br />
wobei die während der Auflagefrist abgegebenen Stellungnahmen in Erwägung zu ziehen sind.<br />
Die gegenständlichen Unterlagen wurden vom Büro Dipl. Ing. Karl-Heinz Porsch, 3950 Gmünd<br />
erstellt.<br />
Einleitend ist noch festzuhalten, dass die Verfahrensunterlagen im Zuge der Auflage auch der<br />
Abteilung RU1 des Amtes des NÖ Landesregierung zur Begutachtung übermittelt wurden.<br />
Im Folgendem werden die aufgelegten Änderungspunkte zur 7. Änderung des örtlichen<br />
Raumordnungsprogrammes in den Katastralgemeinden <strong>Langenlois</strong>, Haindorf <strong>und</strong> Schiltern<br />
gemäß dem Erläuterungsbericht <strong>von</strong> Herrn Dipl. Ing. Porsch, welcher auch Inhalt der 6wöchigen<br />
Auflage war, aufgelistet, wobei jeweils die eingelangten Stellungnahmen angeführt<br />
<strong>und</strong> zusammengefasst werden.<br />
Die entsprechenden Gutachten des Amtes der NÖ Landesregierung (im Folgenden als „SV-<br />
Gutachten“ bezeichnet) betreffend die 7. Änderung sowie die Änderung 7.a., wie nachfolgend<br />
unter den Punkten 2) <strong>und</strong> 3) angeführt, erstellt durch Herrn Dipl. Ing. Gilbert Pomaroli,<br />
liegen vor <strong>und</strong> beurteilen die aufgelegten Punkte gr<strong>und</strong>sätzlich positiv. Offene Fragen bzw.<br />
notwendige Ergänzungen wurden in der Zwischenzeit zur Zufriedenheit des Gutachters vorgenommen<br />
<strong>und</strong> sind bei den nachfolgenden Änderungspunkten angeführt.<br />
KG. <strong>Langenlois</strong><br />
1.) Umwidmung <strong>von</strong> Bauland-Kerngebiet-Aufschließungszone in Grünland-Freihalte-fläche<br />
Betroffene Parz. 5344/5 (Siedlungsgebiet „Lange-Sonne“ – Grdst. der LLV)<br />
Wie im aufgelegten Änderungsentwurf (Pläne <strong>und</strong> Erläuterungsbericht) dargestellt <strong>und</strong><br />
beschrieben.<br />
Sitzung des Gemeinderates vom 31. März 2005 Seite 11
Die Begutachtung des Landes stellt hier die Frage nach dem sachlichen Änderungsanlass. In<br />
Gesprächen zwischen dem Raumplaner <strong>und</strong> Herrn Dipl. Pomaroli wurde jedoch mittlerweile<br />
festgehalten, dass nur eine genauere Darstellung der Motivation erforderlich ist. Diese wurde<br />
inzwischen in Form einer Ergänzung des Erläuterungsberichtes nachgereicht <strong>und</strong> ist <strong>von</strong> Dipl.<br />
Ing. Pomaroli telefonisch auch eine positive Antwort erfolgt.<br />
2.) <strong>Ausweisung</strong> eines Bauland-Agrargebiet – ohne Wohnen<br />
Betroffene Parz. 5096/1, 5096/2 (Schalk Erwin sen. - Zwettlerstraße)<br />
<strong>und</strong><br />
3.) Erweiterung eines Bauland-Agrargebietes<br />
Betroffene Parz.Nr.: 5091 (Schalk Erwin jun. – Zwettlerstraße)<br />
Wie im aufgelegten Änderungsentwurf (Pläne <strong>und</strong> Erläuterungsbericht) dargestellt <strong>und</strong><br />
beschrieben.<br />
Im Zuge der Begutachtung der Punkte 2) <strong>und</strong> 3) wurde im SV-Gutachten die Einzelwidmung<br />
<strong>von</strong> Parzellen bzw. Parzellenteilen in Frage gestellt <strong>und</strong> angeregt, zusammenhängende<br />
Parzellengruppen gemeinsam mit begründbaren Baulandtiefen zu versehen. Dazu wurde ein<br />
nachträglicher Änderungsentwurf, welcher unter 7.a. mittels K<strong>und</strong>machung <strong>und</strong> ordnungsgemäßer<br />
Verständigung <strong>von</strong> 3. Februar bis 18. März 2005 neuerlich gesondert aufgelegt<br />
wurde, erstellt. In diesem sind die Anregungen des Gutachters eingearbeitet <strong>und</strong> liegt hiezu<br />
bereits ein positives Gutachten vor.<br />
Gemäß dieser Neuauflage sind nunmehr folgende Parzellen betroffen:<br />
Zu Änderungspunkt 2) neu: 5096/1, 5096/2, 5097/1, 5098/1 <strong>und</strong> 5098/3.<br />
Zu Änderungspunkt 3) neu: 5090 bis 5095 <strong>und</strong> 7512.<br />
Details dazu sind in dem neu aufgelegten Änderungsentwurf (Pläne <strong>und</strong> Erläuterungsbericht)<br />
dargestellt <strong>und</strong> beschrieben.<br />
Zusätzlich zu erwähnen ist, dass der im Westen <strong>und</strong> Norden des Änderungspunktes 3)<br />
verlaufende Güterweg Parz. 7512 als öffentliche Verkehrsfläche mit der Funktionsbezeichnung<br />
„Güterweg“ gewidmet werden soll.<br />
Dadurch soll ausdrücklich festgelegt werden, dass die Erschließung der erweiterten Baulandgr<strong>und</strong>stücke<br />
ausschließlich <strong>von</strong> der Zwettlerstraße zu erfolgen hat.<br />
Abschließendes SV-Gutachten zu 7.a.:<br />
Die geänderten Änderungsvorschläge wurden positiv beurteilt.<br />
4.) <strong>Ausweisung</strong> eines Grünland-erhaltenswertes Gebäude<br />
Betroffene Parz. .514 (Keller der Familie Preuhs – Mittlerer Spiegelgraben)<br />
Wie im aufgelegten Änderungsentwurf (Pläne <strong>und</strong> Erläuterungsbericht) dargestellt <strong>und</strong><br />
beschrieben.<br />
SV-Gutachten: Hierzu wurde ein gr<strong>und</strong>sätzlich positives Gutachten erstellt jedoch angemerkt,<br />
dass die Kubatur oder bebaute Fläche dieses Gebäudes durch einen entsprechenden<br />
Zusatz im Flächenwidmungsplan eingeschränkt werden sollte.<br />
Angesichts einer derzeit bebauten Fläche <strong>von</strong> ca. 55 m² wird daher eine Einschränkung auf<br />
75 m² bebaute Fläche vorgeschlagen.<br />
5.) Geringfügige Erweiterung eines Bauland-Agrargebietes<br />
Betroffene Parz. .271, 7352/57 (Familie ZEILINGER – Röhrbrunnstraße)<br />
Wie im aufgelegten Änderungsentwurf (Pläne <strong>und</strong> Erläuterungsbericht) dargestellt <strong>und</strong><br />
beschrieben.<br />
SV-Gutachten: Dieser Änderungspunkt wurde vom Sachverständigen des Amtes der NÖ Landesregierung<br />
positiv begutachtet.<br />
6.) Erweiterung des Bauland-Wohngebiet im „Gerstfeld“<br />
Betroffene Parz. 5359-5364, 5366, 5367, 7420/1 (Gr<strong>und</strong>stücke der LLV)<br />
Wie im aufgelegten Änderungsentwurf (Pläne <strong>und</strong> Erläuterungsbericht) dargestellt <strong>und</strong><br />
beschrieben.<br />
SV-Gutachten: Diese Änderung im Siedlungsgebiet „Lange Sonne“ wurde positiv beurteilt.<br />
Sitzung des Gemeinderates vom 31. März 2005 Seite 12
Ergänzung:<br />
Wie bereits im Erläuterungsbericht vom 14. Jänner 2005 angemerkt, wurden die Details der<br />
Verkehrserschließungen mittlerweile geklärt. Entsprechend eines bereits vorliegenden<br />
Teilungsplanentwurfes werden die geplanten <strong>öffentlichen</strong> Verkehrsflächen als solche im<br />
Flächenwidmungsplan ausgewiesen.<br />
7.) Erweiterung eines Grünland-Sportanlage<br />
Betroffene Parz. 963/1, 964/1, 965, 974, 975, 977, 979, 980, 983, 984, 986 (Gartenbauschule<br />
<strong>Langenlois</strong>)<br />
Wie im aufgelegten Änderungsentwurf (Pläne <strong>und</strong> Erläuterungsbericht) dargestellt <strong>und</strong><br />
beschrieben.<br />
Die im Erläuterungsbericht erwähnte Details zur Verkehrserschließung sowie auch eine bereits<br />
erfolgte Parzellierung des Widmungsbereiches liegen vor <strong>und</strong> werden in die entgültige<br />
Plandarstellung eingearbeitet.<br />
SV-Gutachten: Gegen diesen Änderungspunkt bestehen laut Gutachter keine Einwände.<br />
8.) Erweiterung eines Bauland-Kerngebiet sowie<br />
<strong>Ausweisung</strong> <strong>von</strong> <strong>öffentlichen</strong> <strong>und</strong> <strong>privaten</strong> Verkehrsflächen<br />
Bürgermeister Kom.Rat Renner ist bei Behandlung dieses Tagesordnungspunkte aus<br />
Befangenheitsgründen abgetreten. Über diesen Punkt wird extra abgestimmt:<br />
Betroffene Parz. .224, 1022/3, 1023/1, 7377/3 (Renner – ehem. Wöber-Gr<strong>und</strong>stücke)<br />
Wie im aufgelegten Änderungsentwurf (Pläne <strong>und</strong> Erläuterungsbericht) dargestellt <strong>und</strong><br />
beschrieben.<br />
SV-Gutachten: Der gegenständliche Änderungspunkt wurde positiv begutachtet.<br />
Beschluss: Über Antrag <strong>von</strong> StR. Winkler ist der Gemeinderat mit dieser angeführten<br />
Vorgangsweise einverstanden <strong>und</strong> genehmigt diese.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
KG. Haindorf<br />
9.) Verlegung einer <strong>öffentlichen</strong> Verkehrsfläche<br />
Betroffene Parz. 289, 292/5, 293/2, 1152/1, 1152/2, 1152/3 (Hofer-Markt)<br />
Wie im aufgelegten Änderungsentwurf (Pläne <strong>und</strong> Erläuterungsbericht) dargestellt <strong>und</strong><br />
beschrieben.<br />
SV-Gutachten: Dieser Punkt wurde ohne Vorbehalte positiv begutachtet.<br />
10.) Umwidmung einer <strong>öffentlichen</strong> Verkehrsfläche in Bauland-Betriebsgebiet bzw. private<br />
Verkehrsfläche<br />
Betroffene Parz. 279/1 (GUB <strong>und</strong> Stadtgemeinde)<br />
Wie im aufgelegten Änderungsentwurf (Pläne <strong>und</strong> Erläuterungsbericht) dargestellt <strong>und</strong><br />
beschrieben.<br />
SV-Gutachten: Diese Optimierung des Straßennetzes gemäß der vorhandenen Erforderlichkeit<br />
wird positiv beurteilt.<br />
KG. Schiltern<br />
11.) Geringfügige Erweiterung eines Bauland-Agrargebietes <strong>und</strong> <strong>Ausweisung</strong> <strong>von</strong> Grünland-<br />
Freihaltefläche<br />
Betroffene Parz. 413/2, 413/3 (Familie Unterberger – Obere Straße)<br />
Wie in den aufgelegten Änderungsentwurf (Pläne <strong>und</strong> Erläuterungsbericht) dargestellt <strong>und</strong><br />
beschrieben.<br />
SV-Gutachten: Gegen die Widmung bestehen keine Einwände.<br />
12.) Umwidmung <strong>von</strong> Bauland-Sondergebiet <strong>und</strong> Grünland-Parkanlage in ein Bauland-<br />
Sondergebiet mit geänderter Funktion<br />
Betroffene Parz. .21/2, .21/1, 362 (PSZ-Schiltern – Obere Straße)<br />
Wie im aufgelegten Änderungsentwurf (Pläne <strong>und</strong> Erläuterungsbericht) dargestellt <strong>und</strong><br />
beschrieben.<br />
Sitzung des Gemeinderates vom 31. März 2005 Seite 13
SV-Gutachten: Die vorgesehene Änderung wurde gr<strong>und</strong>sätzlicht positiv begutachtet. Es wird<br />
jedoch vorgeschlagen, angesichts der bestehenden Wohnungen im vorderen Trakt<br />
(Bubenhaus) das bisher bestehende „Bauland-Sondergebiet-Schloss“ in diesem Bereich als<br />
„Bauland-Agrargebiet“ zu widmen <strong>und</strong> das neue Bauland dahinter wie vorgesehen als<br />
„Bauland-Sondergebiet-Schaugarten“ festzulegen.<br />
KG. <strong>Langenlois</strong><br />
13.) <strong>Ausweisung</strong> <strong>von</strong> Grünland-Sportstätte – Golfplatz<br />
Betroffene Parz. 3700, 3702, 3704/1-2, 3707, 3711, 3712/1-2, 3713/1-2, 3714/1-2, 3715,<br />
3716/1-2, 3717, 3718, 3719, 3720/1-2, 3722-3730, 3732-3734, 3735/1-2, 3738/1-3, 3741,<br />
3745, 3747-3750, 3752, 3756, 7358<br />
Wie im aufgelegten Änderungsentwurf (Pläne <strong>und</strong> Erläuterungsbericht) dargestellt <strong>und</strong><br />
beschrieben.<br />
SV-Gutachten: Hier wurden für die Beurteilung noch Fragen aufgeworfen, <strong>und</strong> zwar bezüglich<br />
Auslastung, Größe, Planungsmotivation, Variantenuntersuchung sowie nähere Konkretisierung<br />
des Projektes.<br />
Mit Niederschrift vom 21. Februar 2005 <strong>und</strong> ergänzend 10. März 2005 sowie der Übermittlung<br />
<strong>von</strong> Planunterlagen auf elektronischem Wege konnten diese Fragen aufgeklärt <strong>und</strong> liegt<br />
mittlerweile eine positive Antwort vor.<br />
Stellungnahmen:<br />
Während der Auflagefrist wurden bis 14. März 2005 zu den oben angeführten Änderungspunkten<br />
nachstehende Stellungnahmen abgegeben.<br />
1. Stellungnahme des Amtes der NÖ Landesregierung – Dipl. Ing. Gerhard Mayer <strong>von</strong> der NÖ<br />
Straßenbauabteilung 7, datiert mit 27. Jänner 2005: Zur geplanten Änderung wird seitens<br />
der NÖ Straßenbauabteilung 7 mitgeteilt, dass die Interessen des NÖ Straßendienstes<br />
gewahrt sind.<br />
2. Stellungnahme <strong>von</strong> Frau Elfriede Dorsch, datiert mit 21. Februar 2005:<br />
Im gegenständlichen Schreiben bedankt sich Frau Dorsch für die Information, die sie<br />
seitens der Mitarbeiter des Stadtamtes erhalten hat <strong>und</strong> teilt mit, dass bezüglich eines<br />
Verkaufes der ihr gehörigen Gr<strong>und</strong>stücke, welche <strong>von</strong> der Widmung „Golfplatz“ betroffen<br />
sind, das Einvernehmen mit dem Betreiber – Herrn Gschwantner hergestellt wurde.<br />
Beschluss: Da es auf Anfrage des Vorsitzenden zu vorstehend angeführten <strong>und</strong> vorgetragenen<br />
Änderungspunkten keine Wortmeldungen gibt <strong>und</strong> der Punkt 8. dieses Tagesordnungspunktes<br />
separat ohne Bürgermeister Renner abgestimmt wurde, genehmigt der Gemeinderat die<br />
angeführten Änderungen bzw. Ausführungen zum Raumordnungsprogramm, wie sie im<br />
Erläuterungsbericht ausgeführt <strong>und</strong> in den Auflageplänen dargestellt werden bzw. gemäß<br />
Begutachtung des Landes (wie in vorstehenden Punkten angeführt) angepasst sind, ist mit der<br />
7. <strong>und</strong> 7.a. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes der Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong><br />
einverstanden <strong>und</strong> beschließt nachstehende<br />
VERORDNUNG<br />
§ 1 Aufgr<strong>und</strong> des § 22 Abs. 1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000-19, wird das<br />
örtliche Raumordnungsprogramm dahingehend abgeändert, dass für die auf der hiezu<br />
gehörigen Plandarstellung rot umrandeten Gr<strong>und</strong>flächen in den Katastralgemeinden<br />
<strong>Langenlois</strong>, Haindorf <strong>und</strong> Schiltern die auf der Plandarstellung durch rote Signatur<br />
dargestellte Widmungsart festgelegt wird.<br />
§ 2 Die Plandarstellung, welche mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist, liegt<br />
im Stadtamt <strong>Langenlois</strong> während der Amtsst<strong>und</strong>en zur allgemeinen Einsicht auf.<br />
§ 3 Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ Landesregierung <strong>und</strong> nach<br />
ihrer darauffolgenden K<strong>und</strong>machung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen<br />
K<strong>und</strong>machungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Sitzung des Gemeinderates vom 31. März 2005 Seite 14
) Freigabe <strong>von</strong> Aufschließungszonen<br />
Über Ersuchen <strong>von</strong> GR Bärtl wird der nächste Punkt separat abgestimmt.<br />
• Teilweise Freigabe der „Aufschließungszone BA-A1“ (Brantner <strong>und</strong> Kastner), KG Haindorf<br />
StR. Winkler berichtet, dass die Aufschließungszone die Gr<strong>und</strong>stücke Parzellen 720, 778,<br />
779/2, 779/3 <strong>und</strong> 1087/2, KG Haindorf, Im Grübl, Zöbing betrifft. Für die Freigabe vorgesehen<br />
ist seitens der Gr<strong>und</strong>eigentümer das Gr<strong>und</strong>stück Parzelle 778 <strong>und</strong> eine Teilfläche der Parzelle<br />
720 sowie die Parzelle 779/2, KG Haindorf.<br />
Als Freigabebedingung ist für gegenständliche Aufschließungszone die „Sicherstellung einer<br />
gemeinsamen Parzellierung <strong>und</strong> der inneren Erschließung ohne öffentliche Erschließungsstraße<br />
des Wohnbaulandes sowie die Sicherstellung der Oberflächenwässerableitung aus dem nordwestlich<br />
anschließenden Hinterland, z.B. durch Freihaltestreifen, Verrohrungen, Gräben, etc.<br />
<strong>und</strong> die Regenwasserableitung auf Eigengr<strong>und</strong>“ vorgesehen.<br />
Der vorliegende Teilungsplan entspricht diesen Vorgaben <strong>und</strong> ist die ordnungsgemäße Bebaubarkeit<br />
der verbleibenden Restfläche ebenfalls gesichert.<br />
Wortmeldungen: GR Bärtl kritisiert in diesem Zusammenhang, dass die Oberflächenentwässerung<br />
im Grübl noch immer nicht restlos geklärt ist. Seiner Meinung nach ist die<br />
Versickerung auf Eigengr<strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> der Untergr<strong>und</strong>verhältnisse (Lehm) problematisch. In<br />
diesem Fall ist er für „eine Gefälligkeit“ nicht zu haben <strong>und</strong> wird dagegen stimmen.<br />
Nachdem auch GR Dr. Menigat <strong>und</strong> StR. Altmann diese Frage geklärt wissen wollen, wird laut<br />
einstimmigem Beschluss der anwesende Baudirektor Ing. Obkircher dazu befragt. Dieser<br />
betont, dass laut Gutachter alle Bedingungen für eine Freigabe erfüllt sind <strong>und</strong> die Gr<strong>und</strong>eigentümer<br />
ein Recht auf Freigabe haben. StR. Altmann betont noch, dass der Nachweis der<br />
ordnungsgemäßen Oberflächenentwässerung erst im Bauverfahren durch den Bauwerber<br />
erbracht werden muss. GR Dr. Maurer meint ebenfalls, dass es heutzutage gute Lösungen für<br />
Regenwasserspeicherung gibt. StR. Barta führt aus, dass der Gemeinderat bei sachlichen<br />
Problemen nicht immer den Gutachterausführungen folgen muss – bei Unklarheiten wäre eine<br />
Vertagung <strong>und</strong> allenfalls ein neues Gutachten sinnvoller.<br />
Beschluss: Über Antrag <strong>von</strong> StR. Winkler beschließt dann der Gemeinderat aufgr<strong>und</strong> der<br />
vorliegenden Unterlagen nachstehende Verordnung zur teilweisen Freigabe der im örtlichen<br />
Raumordnungsprogramm der Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong> dargestellten Bauland-Agrargebiet –<br />
Aufschließungszone 1 in der KG Haindorf:<br />
„Auf Gr<strong>und</strong> des Antrages der Gr<strong>und</strong>besitzer <strong>und</strong> des vom Büro WOB Ziviltechnikergesellschaft<br />
aus 3465 Königsbrunn erstellten Teilungsplanes, mit der GZ. wob-865/2004, <strong>und</strong> der hierfür<br />
erfüllten notwendigen Voraussetzungen (Sicherstellung einer gemeinsamen Parzellierung <strong>und</strong><br />
der inneren Erschließung ohne öffentliche Erschließungsstraße des Wohnbaulandes sowie die<br />
Sicherstellung der Oberflächenwässerableitung aus dem nordwestlich anschließenden Hinterland,<br />
z.B. durch Freihaltestreifen, Verrohrungen, Gräben, etc. <strong>und</strong> die Regenwasserableitung<br />
auf Eigengr<strong>und</strong>) wird die im örtlichen Raumordnungsprogramm (Flächenwidmungsplan)<br />
festgelegte Aufschließungszone „Bauland-Agrargebiet – A1“ hinsichtlich des Gr<strong>und</strong>stückes<br />
Parzelle 778 <strong>und</strong> einer Teilfläche des Gr<strong>und</strong>stückes Parzelle 720 sowie des Gr<strong>und</strong>stückes<br />
Parzelle 779/2, KG Haindorf, gemäß § 75 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200-12, teilweise<br />
freigegeben.<br />
Abstimmungsergebnis: 26 JA-Stimmen (ÖVP, SPÖ, FPÖ-OPAL, Grüne)<br />
1 Gegenstimme (Bärtl)<br />
• Freigabe der „Aufschließungszone BA-A2“ (Honifogl <strong>und</strong> Tiefenbacher), KG Haindorf<br />
StR. Winkler berichet, dass die Aufschließungszone die Gr<strong>und</strong>stücke Parzelle 716, 718 <strong>und</strong><br />
719, KG Haindorf, Im Grübl, 3561 Zöbing betrifft. Als Freigabebedingung ist für gegenständliche<br />
Aufschließungszone ist die „Sicherstellung einer gemeinsamen Parzellierung, die die<br />
wirt-schaftliche Nutzung der Infrastruktur <strong>und</strong> des Wohnbaulandes gewährleistet sowie<br />
weiters die Sicherstellung der Regenwasserentsorgung auf Eigengr<strong>und</strong>“ vorgesehen. Der<br />
vorliegende Teilungsplan entspricht diesen Vorgaben.<br />
Sitzung des Gemeinderates vom 31. März 2005 Seite 15
Beschluss: Über Antrag <strong>von</strong> StR. Winkler erlässt der Gemeinderat aufgr<strong>und</strong> dieser Unterlagen<br />
nachstehende Verordnung zur Freigabe der im örtlichen Raumordnungsprogramm der<br />
Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong> dargestellten Bauland-Agrargebiet – Aufschließungszone 2 in der<br />
Kat. Gem. Haindorf<br />
„Auf Gr<strong>und</strong> des Antrages der Gr<strong>und</strong>besitzer, des vom Büro Dipl. Ing. Gaisbauer, Krems,<br />
erstellten Teilungsplanes mit der GZ. 3247/04, <strong>und</strong> der erfüllten <strong>und</strong> hierfür notwendigen<br />
Voraussetzungen (Sicherstellung einer gemeinsamen Parzellierung, die die wirtschaftliche<br />
Nutzung der Infrastruktur <strong>und</strong> des Wohnbaulandes gewährleistet sowie weiters die<br />
Sicherstellung der Regenwasserentsorgung auf Eigengr<strong>und</strong>), wird die im örtlichen Raumordnungsprogramm<br />
(Flächenwidmungsplan) festgelegte Aufschließungszone „Bauland-Agrargebiet<br />
– A2“ auf den Gr<strong>und</strong>stücken Parzellen 716, 718 <strong>und</strong> 719, KG Haindorf, gemäß § 75 der<br />
NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200-12, freigegeben.“<br />
Abstimmungsergebnis: 26 JA-Stimmen (ÖVP, SPÖ, FPÖ-OPAL, Grüne)<br />
1 Stimmenthaltung (Bärtl)<br />
• Freigabe der „Aufschließungszone BW-A4“ (Schweitzer), KG Haindorf<br />
StR. Winkler berichtet, dass die Aufschließungszone die Gr<strong>und</strong>stücke Parzellen 884/1 <strong>und</strong><br />
884/2, KG Haindorf, Eichelbergstraße, 3561 Zöbing betrifft. Als Freigabebedingung ist für<br />
gegenständliche Aufschließungszone die „Sicherstellung einer gemeinsamen Parzellierung, die<br />
die wirtschaftliche Nutzung der Infrastruktur <strong>und</strong> des Wohnbaulandes gewährleistet“,<br />
vorgesehen. Der vorliegende Teilungsplan entspricht diesen Vorgaben.<br />
Beschluss: Über Antrag <strong>von</strong> StR. Winkler erlässt der Gemeinderat aufgr<strong>und</strong> dieser Unterlagen<br />
nachstehende Verordnung zur Freigabe der im örtlichen Raumordnungsprogramm der<br />
Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong> dargestellten Bauland-Wohngebiet – Aufschließungszone 4 in der KG<br />
Haindorf:<br />
„Auf Gr<strong>und</strong> des Antrages der Gr<strong>und</strong>besitzerin <strong>und</strong> des vom Büro Dipl. Ing. Egger, <strong>Langenlois</strong><br />
erstellten Teilungsplanes mit der GZ. 2105/05, wird die im örtlichen Raumordnungsprogramm<br />
(Flächenwidmungsplan) festgelegte Aufschließungszone „Bauland-Wohngebiet – A4“ auf den<br />
Gr<strong>und</strong>stücken Parzelle 884/1 <strong>und</strong> 884/2, KG Haindorf, <strong>und</strong> der hierfür erfüllten notwendigen<br />
Voraussetzungen (Sicherstellung einer gemeinsamen Parzellierung, die die wirtschaftliche<br />
Nutzung der Infrastruktur <strong>und</strong> des Wohnbaulandes gewährleistet), gemäß § 75 der NÖ<br />
Bauordnung 1996, LGBl. 8200-12, freigegeben.<br />
Abstimmungsergebnis: 26 JA-Stimmen (ÖVP, SPÖ, FPÖ-OPAL, Grüne)<br />
1 Stimmenthaltung (Bärtl)<br />
13. Berichte, Anfragen, Allfälliges<br />
Berichte gab es <strong>von</strong> den jeweiligen Referenten keine.<br />
Anfragen:<br />
• GR Dr. Menigat spricht die im Kurier veröffentlichte Spende der Stadt <strong>Langenlois</strong><br />
anlässlich der Flutkatastrophe in Sri Lanka in Höhe <strong>von</strong> 10.000 Euro an <strong>und</strong> möchte vom<br />
Bürgermeister wissen, in welchem Gremium der erforderliche Beschluss gefasst wurde.<br />
Bürgermeister Kom.Rat Renner teilt mit, dass der Stadtrat dies bereits bewilligt hat. Der<br />
Punkt wurde auf der Tagesordnung für die heutige Sitzung irrtümlicherweise vergessen <strong>und</strong><br />
wird bei der nächsten Sitzung nachgeholt. Sollte sich der Gemeinderat aber damit einverstanden<br />
erklären, könnte diese Aktion auch heute abgesegnet werden.<br />
Der Gemeinderat hat dagegen keinen Einwand <strong>und</strong> beschließt nachträglich einstimmig die<br />
bereits überwiesene Spende für die Tsunamiopfer auf Sri Lanka, wo mit der finanziellen<br />
Unterstützung <strong>von</strong> 10.000 Euro das Haus Nr. 131 mit dem Namen „Stadt <strong>Langenlois</strong>“ errichtet<br />
wird.<br />
Sitzung des Gemeinderates vom 31. März 2005 Seite 16
• GR Kerzendorfer-Holubetz kritisiert die vom Gemeindeumweltverband eher ungünstigen<br />
Abgabezeiten für Grünschnitt <strong>und</strong> ersucht den Bürgermeister, dahingehend einzugreifen, als<br />
dies auch am Wochenende für die Bevölkerung möglich wird. Laut StR. Winkler hat der GUV<br />
bereits ein Infoschreiben an die Haushalte geschickt, wo Strauchschnitt jetzt auch an<br />
Samstagen im neuen Sammelzentrum angeliefert werden kann.<br />
• GR Bärtl bittet den Bürgermeister, die Kurzparkzone vor dem Haindorferhof in der<br />
Bahnstraße den Gegebenheiten im Stadtgebiet anzupassen <strong>und</strong> diese insofern zu ändern, als<br />
sie in der Mittagspause ausgesetzt wird. Diese Anregung wird aufgenommen <strong>und</strong><br />
weitergeleitet.<br />
• GR Fischer möchte <strong>von</strong> StR. Ing. Groiß wissen, wieso die Subvention an das Ursinhaus<br />
nicht in die heutige Tagesordnung aufgenommen worden ist. Begründet wird dies damit, dass<br />
der in der Stadtratsitzung vom 15. März 2005 <strong>von</strong> StR. Barta gestellte Antrag angenommen<br />
wurde, den Beschluss über die Subvention gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>von</strong> der Tagesordnung zu nehmen <strong>und</strong><br />
dies dem neugewählten Gemeinderat in seiner ersten Arbeitssitzung zuzuweisen. Bis dahin soll<br />
aber eine Akontierung in zwei Teilbeträgen (per Quartal) bis € 60.000,00 an die Ursin Haus<br />
Vinothek & Tourismusservice GmbH erfolgen um deren finanzielle Situation nicht zu<br />
gefährden.<br />
Allfälliges:<br />
• Vizebürgermeister ÖKRat Erich Kroneder, der in seinen bereits eingangs kritischen<br />
Worten betont, dass er heute „den Sessel räumen muss“, dankt abschließend allen Mandataren<br />
<strong>und</strong> Gemeindebediensteten für die gute jahre- <strong>und</strong> jahrzehntelange Zusammenarbeit<br />
im Landwirtschaftsausschuss. Hier hebt er Franz Mathes hervor, der dieses Referat bestens<br />
betreut hat. Lobend erwähnt er auch Forstwart Holzmüller. Er dankt aber auch der<br />
Bevölkerung für das ständige Vertrauen, die erkannt hat, dass er immer für die Allgemeinheit<br />
<strong>und</strong> nie für die eigene Sache arbeitete. Er kann daher mit ruhigem Gewissen das Rathaus<br />
verlassen, obwohl es ihn schmerzt, dass die Gemeinderatswahl für die ÖVP so negativ ausgegangen<br />
ist.<br />
• StR. Heinz Altmann bedankt sich ebenfalls beim Gemeinderat bzw. den Ausschussmitgliedern<br />
für die produktive Arbeit <strong>und</strong> wünscht mit dem Versprechen, weiterhin das Beste<br />
für die Gemeinde zu leisten, alles Gute.<br />
• Es bedanken sich auch StR. Harald Barta <strong>und</strong> GR Ortrun Kerzendorfer-Holubetz, die als<br />
„Einzelkämpferin“ trotzdem gut aufgenommen wurde. Sie freut sich schon auf die nächsten<br />
Jahre.<br />
• StR. Mag. Rudi Aschauer betont in seiner Abschiedsrede, dass es sich bei ihm bereits<br />
vor einem halben Jahr aus beruflichen Gründen abgezeichnet hat, die politische Laufbahn<br />
beenden zu müssen. Für ihn waren diese zwei Legislaturperioden erfüllende, wertvolle Jahre,<br />
wo er viel Erfahrung gesammelt hat <strong>und</strong> miterleben durfte, welchen wirtschaftlichen Aufschwung<br />
<strong>Langenlois</strong> erfuhr. Er wünscht den Ausscheidenden alles Gute <strong>und</strong> bedankt sich bei<br />
allen mit den Worten: „Möge die Großgemeinde auch in Zukunft so gedeihen!“<br />
• StR. Wilhelm Winkler, der ebenfalls nach 30 Jahren aus dem Gemeinderat ausscheidet<br />
<strong>und</strong> viel auf dem kommunalpolitischen Sektor erlebt hat, bedankt sich ebenfalls bei allen<br />
Mandataren <strong>und</strong> Mitarbeiter der Stadtgemeinde.<br />
• GR Ewald Bärtl als einer der längst Dienenden (arbeitete unter der Ära <strong>von</strong> drei Bürgermeistern),<br />
kann ebenfalls auf eine abwechslungsreiche politische Vergangenheit zurückblicken.<br />
Obwohl es für ihn die letzten Jahre ebenfalls als politischer „Einzelkämpfer“ nicht so<br />
ganz einfach war, bezeichnet er seine Gemeindekarriere als eine sehr schöne Zeit <strong>und</strong><br />
bedankt sich dafür bei allen für die gute Zusammenarbeit.<br />
• GR Alois Kleber bedauert, dass er nur zwei Jahre im Gemeinderat mitarbeiten durfte.<br />
Ihm war es aber eine große Freude <strong>und</strong> Ehre, für die Bevölkerung mitzuentscheiden.<br />
Sitzung des Gemeinderates vom 31. März 2005 Seite 17
• GR Anton Leutmezer sagt für 25 Jahre kommunalpolitische Zusammenarbeit allen dafür<br />
Verantwortlichen herzlichen Dank.<br />
• Ortsvorsteher GR Ludwig Gruber konnte in 15 Jahren interessanter Arbeit vieles für<br />
Mittelberg erreichen <strong>und</strong> verabschiedet sich in seiner Dankesrede.<br />
• GR Margit Tscholl, die auch jahrelang im Gemeinderat mitarbeiten durfte <strong>und</strong> jetzt<br />
ausscheidet, beglückwünscht sich zuerst selbst, weil sie sich endlich anderen persönlichen<br />
Dingen intensiver widmen kann. In zehn Jahren hat sie versucht, mit viel Engagement ihre<br />
Ziele zu verfolgen. Sie wünscht sich für den neuen Gemeinderat, dass die Stellung der Frau<br />
eine höhere wird.<br />
• GR Mag. Johann Wissenwasser bedankt sich, dass er sieben Jahre in diesem Gremium<br />
mitarbeiten durfte <strong>und</strong> wünscht jedem Einzelnen alles Gute.<br />
• Bürgermeister Kom.Rat Kurt Renner betont, dass er nicht die Absicht hat, 30 Jahre in<br />
der Gemeindepolitik zu bleiben. Er wird aber bis zu seinem Ausscheiden weiterhin das Beste<br />
für <strong>Langenlois</strong> herausholen <strong>und</strong> seinen Abgang so gestalten, dass alle zufrieden sind. Er weiß<br />
sehr wohl, dass es ihm an vorderster Front – quasi als „Zugesel“ - nicht immer möglich war,<br />
jeden Personenkreis zufrieden zustellen, Übereinstimmung nicht überall der Fall sein konnte<br />
<strong>und</strong> gewisse Dinge entschieden werden mussten. Und mit einer gewissen Mehrheit kann man<br />
einfach schneller entscheiden. Er bedankt sich bei allen, die ihm während der 15 Jahre zur<br />
Seite gestanden sind, auch bei Vizebürgermeister ÖKRat. Erich Kroneder!<br />
Ein abschließendes Gemeinschaftsfoto wird die Mandatare an ihre vielen im Rathaus<br />
verbrachten St<strong>und</strong>en erinnern.<br />
Ende der <strong>öffentlichen</strong> Sitzung: 19.46 Uhr<br />
Sitzung des Gemeinderates vom 31. März 2005 Seite 18
Im nicht<strong>öffentlichen</strong> Teil wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />
14. Vier Personalangelegenheiten wurden beschlossen.<br />
15. Fünf Gemeindewohnungen wurden vergeben.<br />
16. Eine Ehrung wurde beschlossen.<br />
Das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 31. März 2005 wird durch die Unterschriften der<br />
Fraktionsvertreter genehmigt.<br />
Kom.Rat Kurt Renner e.h. Ulrike Paur e.h., StADir. Ing. Robert Stadler e.h.<br />
............................................................ .......................................................<br />
Bürgermeister: Schriftführerin:<br />
............................................................ .......................................................<br />
für die ÖVP: für die SPÖ:<br />
............................................................ .......................................................<br />
für die FPÖ-OPAL: für die „Namensliste Bärtl“<br />
.............................................................<br />
für die GRÜNEN:<br />
Sitzung des Gemeinderates vom 31. März 2005 Seite 19