Funde zu Ermsinghausen - Langeneicke
Funde zu Ermsinghausen - Langeneicke
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<strong>Funde</strong> <strong>zu</strong> <strong>Ermsinghausen</strong><br />
Karl-Josef Freiherr von Ketteler<br />
I.<br />
Albert Brand, Die altsächsische Edelherrschaft Lippe-Störmede-Boke und das<br />
Corveyer Vitsamt Mönninghausen von ihren Anfängen bis <strong>zu</strong>r preußischen Besitzergreifung,<br />
in: Westfäl. Zeitschr., Bd. 74, 1916:<br />
S. 57: <strong>Ermsinghausen</strong> als Wohnstätte eines Rodungstrupps, der mit anderen Trupps von<br />
Werno v. Sturmethe 1 ausgesandt war.<br />
S.86, Fußnote 3: <strong>Ermsinghausen</strong> („Hermannsleutehausen“) 1182 im Besitz von Kloster<br />
Abdinghoff. „Die älteste Form von Ermesinghausen ist Ermescenghuson = Ermeßinghuson<br />
(1182, Päpstliche Bestätigungsbulle der Besit<strong>zu</strong>ngen des Abdinghofklosters in<br />
Paderborn. Erhard, C 431). Ermenes ist Genitiv wie Hermanns und heißt auch so. Also<br />
Hermansleutehausen bedeutet, daß der erste Schulte hier Hermann geheißen hat.“<br />
Bemerkung KJK <strong>zu</strong> „Hermannsleutehausen“:<br />
Den Personennamen „Erm“ so ohne weiteres als „Hermann“ <strong>zu</strong> übersetzen, wie Albert<br />
Brand es hier tut, halte ich für etwas gewagt. Ein „Mann“ war ein Freier, eine Siedlung<br />
von Freien hieß „Mannie“. Diese Altsiedlungen waren aus einem einzigen Hof<br />
entstanden, der später Althof oder Oberhof genannt wurde. Wenn sich die „familia“ des<br />
Hofherrn vergrößerte, entstanden im Umkreis des ersten Hofes weitere Höfe, die mit<br />
Mitgliedern der „familia“ besetzt wurden und vom Althof abhängig waren (vgl. Dr. W.<br />
Geßner, Geschichtliche Entwicklung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse<br />
Teutschlands ... oder practische Geschichte der teutschen Hörigkeit, Berlin 1820). Zur<br />
„familia“ zählten nicht nur Eltern, Ehefrau und Kinder des Hofherrn, sondern auch entferntere<br />
Verwandte.<br />
Ein „Hermann“ war ein Heer-Mann, d.h. ein freies Mitglied einer freien Gemeinde<br />
oder Siedlung (einer „Mannie“), dessen einzige Verpflichtung gegenüber der Allgemeinheit<br />
darin bestand, im Kriegsfall dem Ruf des Königs (Herzogs, Grafen) <strong>zu</strong> den<br />
Waffen <strong>zu</strong> folgen. Dies war seine Gegenleistung für den Boden, den er besaß und beackerte,<br />
denn aller Boden war Eigentum des Königs. Zu diesem Zweck besaß der Heer-<br />
Mann das „Heergerät“, d.h. einen Schild und einen Streitkolben. Der latinisierte Gebietsname<br />
„Markomannia“ <strong>zu</strong>m Beispiel bedeutet „Grenzgebiet, in dem Freie wohnen“,<br />
oder umgekehrt „die Markomannen“ sind „die Freien, die in der (Grenz-) Mark wohnen“.<br />
Es gab früher zahlreiche Personennamen mit dem Anfangsbuchstaben „E-“, wie<br />
Erpo, Erenfrid und eben Erm. 2 Einige dieser Namen haben später ein „H“ vorgesetzt<br />
bekommen, aber bei <strong>Ermsinghausen</strong> war das nicht der Fall. Die „bessere“ Überset<strong>zu</strong>ng<br />
1. Werno v. Sturmethe, Edelherr, ist 1155 bei der Gründung des Klosters Hardehausen nachgewiesen.<br />
2. Gelegentlich blieb beim entsprechenden Ortsnamen nur noch das „E“ übrig, wie in (Kloster)<br />
Ewig bei Attendorn, ehemals der Adelssitz einer im 15. Jh. ausgestorbenen Familie v. Ewig. Die<br />
Silbe „-wig“ ist ein altes Wort für eine meist befestigte Siedlung.<br />
1
von „Ermsing“ wäre deshalb wohl „Leute des Erm“. Die Endung „-hausen“ ist noch<br />
sächsischen Ursprungs und bedeutet soviel wie eine Gruppe von auseinander liegenden,<br />
aber <strong>zu</strong>sammengehörigen Höfen.<br />
Der erste freie Hofherr von <strong>Ermsinghausen</strong> kam deshalb wohl weder von Kloster<br />
Abdinghof (gegründet 1031) noch von Werno v. Sturmethe (1155 erwähnt), sondern er<br />
hat sich hier wohl erheblich früher niedergelassen. Er dürfte ein Gefolgsmann der frühen<br />
Immedinger gewesen sein (sächsisches, aber frankenfreundliches und christliches<br />
Hochadelsgeschlecht), die zwischen Geseke und Erwitte umfangreiche Besit<strong>zu</strong>ngen<br />
hatten. Das läßt an eine Zeitstellung „um 900“ denken.<br />
„Unser“ Erm war ein Angehöriger jener Sippe aus acht Familien (siehe unten die<br />
Aussage von Pfr. Wahle <strong>zu</strong> den <strong>Langeneicke</strong>r Vollmeiern), die etwa um diese Zeit sich<br />
im Zentrum das „pagus Langaneka“ ansiedelte und ihre Siedlung nach diesem „pagus“<br />
benannte. 3 Aus unbekannten Gründen errichtete Erm seinen Hof jedoch nicht im engen<br />
Verbund des heutigen Dorfes <strong>Langeneicke</strong>, sondern zog ein gutes Stück weiter nach<br />
Nordwesten und ließ sich dort nieder. Wollte man spekulieren, so könnte man an eine<br />
besondere Stellung — positiv wie negativ — unseres Erm innerhalb seiner Sippe denken,<br />
die ihn veranlaßte, sich etwas von den Anderen ab<strong>zu</strong>setzen.<br />
Aus Erms Einzelhof, dem heutigen Hof Schulte Arens, entwickelte sich danach die<br />
Siedlung seiner „familia“, die natürlich so hieß wie ihr Gründer. Dabei ist <strong>zu</strong> beachten,<br />
daß es in <strong>Ermsinghausen</strong> jahrhundertelang niemals mehr als 12 Hof- bzw. Kötterstellen<br />
gab, was in neuerer Zeit <strong>zu</strong>m Spitznamen „Die 12 Apostel“ führte. Diese Zahl war die<br />
Höchstgrenze für bäuerliche Siedlungen, die noch aus sächsischer Zeit stammen.<br />
3. „pagus“ ist die von den Römern verwendete Überset<strong>zu</strong>ng eines germanischen Wortes, das Go<br />
oder Gau lautete und den nur ungefähr umrissenen Bezirk eines germanischen Führers bezeichnete.<br />
Seit Karl dem Großen war „pagus“ in etwa gleichbedeutend mit Freigrafschaft. Im Mittelalter<br />
wurde „pagus“ auch wie „Dorf“ gebraucht.<br />
2
II.<br />
Brief Pfarrer Wahle (+) an KJK 21. April 1984:<br />
„... Es steht eher <strong>zu</strong> vermuten, dass Ermessinghusen, wie es früher hiess, eher von<br />
Abdinghoff angelegt sei als von den Herren von Störmede. Die Ortsnamen auf -inghausen<br />
führt man auf sächsischen Ursprung <strong>zu</strong>rück, also nach der sächsischen Landnahme<br />
im 8.-9. Jahrhundert. Wie Abdinghoff dort oder in Schwarzenraben <strong>zu</strong> seinem<br />
Besitz gekommen ist, kann ich nicht angeben.“<br />
Anmerkung KJK: „Schwarzenraben“, damals „Wambeke“, gehörte bis 1031 <strong>zu</strong>m<br />
immedingischen Privatvermögen, dessen Haupterbe Bischof Meinwerk von Paderborn<br />
war. Meinwerk schenkte 1031 das Gut Wambeke — mit anderen Gütern — dem von<br />
ihm 1015 gegründeten Kloster Abdinghof. Die „sächsische Landnahme“ begann schon<br />
vor dem 8.-9. Jahrhundert, denn „die Sachsen“ (wer auch immer sie waren) haben bereits<br />
um 640/650 von Norden her die Lippe überquert und sich im Land zwischen Lippe<br />
und Haar angesiedelt.<br />
An eine noch frühere Besiedlung dieses Landstriches durch „sächsische“ Gruppen,<br />
nämlich schon im 5. oder 6. Jahrhundert, kann man denken, wenn man mit Albert Brand<br />
annimmt, daß der Name „Störmede“ von den Angeln eingebracht wurde („sture mede“<br />
= schöne bzw. große Wiese). Als nämlich die Angeln und Sachsen im 5. Jh. von Jütland<br />
aus England eroberten, sind auch einige Trupps von ihnen nach Süden gezogen, wie<br />
z.B. nach Störmede. Ob sie dabei auch in <strong>Ermsinghausen</strong> gesiedelt haben, kann man<br />
natürlich nicht sagen. Pfarrer Wahle schreibt weiter:<br />
„... Ob <strong>Ermsinghausen</strong> zwischen 1155 und 1184 gegründet ist, kann ich nicht beurteilen,<br />
da mir jegliche Quellen fehlen. <strong>Ermsinghausen</strong> hat früher wohl eine begrenzte<br />
Selbständigkeit gehabt. Im Schat<strong>zu</strong>ngsregister von 1536 erscheint es mit unter der Bauerschaft<br />
<strong>Langeneicke</strong>. Damit stimmt überein, dass <strong>Langeneicke</strong> im Unterschied <strong>zu</strong> den<br />
übrigen Dörfern des Kirchspiels Störmede nur sieben statt acht Vollmeier hat. Die achte<br />
Stelle ist Schulte-Ahrens in <strong>Ermsinghausen</strong>. Im 18. Jahrhundert sind eigene Ortsvorsteher<br />
nach<strong>zu</strong>weisen. Volle politische Gemeinde wurde es durch die preussische Landgemeinde-Ordnung<br />
von 1841.“<br />
3
III.<br />
Stadtarchiv Geseke 32,3 Bd. 26 fol. 77v-79, 80-84 (A. Bruns, Geseker Quellen Bd.<br />
II, ab 1651, Heimatverein Geseke):<br />
16. September 1746, Klage gegen Familie Semmer <strong>zu</strong> <strong>Ermsinghausen</strong>, wegen Schlägerei<br />
und Beleidigung des Schwarzenrabener Schäfers Christian Sägemühler. Dieser<br />
hatte vor etwa 14 Tagen seine Schafe im Bokenfordischen feld gehütet, als<br />
sie nachts aus dem Pferch („hörden“) ausgebrochen und auf ein Feld („platz“)<br />
gelaufen seien, das der Semmer <strong>zu</strong> <strong>Ermsinghausen</strong> mit Hafer besät hatte. Die<br />
Schafe hätten zwar nichts von dem Hafer gefressen, jedoch das Feld ziemlich<br />
zertrampelt. Folgt mehrseitiger Bericht über den Streit mit teilweise wörtlicher<br />
Wiederholung der Beschimpfungen.<br />
4
IV.<br />
StA Münster Herzogtum Westfalen Landstände 1915; (A. Bruns, Geseker Quellen<br />
Bd. II, ab 1651, Heimatverein Geseke):<br />
Kopfschatzregister für das Amt Geseke, 1764 (Taler/Schilling):<br />
Ex Ermbsinghausen<br />
Joan Henrich Sprinckmeyer, 1/8 hoff -/8<br />
für seine Frau -/4<br />
1 kind über 12 jahren -/2<br />
1 großmagd -/12<br />
Mennemeyer, 1/8 hoff -/8<br />
für seine frau -/4<br />
Vidua Köhrmeyer, 1/16 hoff -/4<br />
Schulte gibt in schat<strong>zu</strong>ng 2/- -/24<br />
für seine Frau -/12<br />
1 großknecht -/24<br />
1 kleinknecht -/12<br />
1 großmagd -/12<br />
Semmer ein kotter -/12<br />
für seine ehefrau -/6<br />
1 kind über 12 jahren -/3<br />
1 kleinknecht -/12<br />
Anton Menne ein kötter -/12<br />
für dessen frau -/6<br />
1 kleinmagd -/4<br />
Mertensmeyer ein kötter -/12<br />
für dessen frau -/6<br />
Herm(an) Victor ein kötter -/12<br />
für seine frau -/6<br />
Klute (?), 1/16 hoff -/8<br />
für seine frau -/4<br />
2 kinder über 12 jahren -/4<br />
1 kleinknecht -/12<br />
Joan Dirck Moge, 1/16 hoff -/8<br />
für seine frau -/4<br />
Wilmesmeyer ein kötter -/12<br />
für seine frau -/6<br />
1 kind über 12 jahren -/3<br />
1 kleinknecht -/12<br />
1 großmagd -/12<br />
(= 11 Hof- bzw. Kötterstellen)<br />
5
Der Steuersatz für Schulte in Ermsighausen ist identisch mit dem für Bernd Hampe in<br />
<strong>Langeneicke</strong> (ebda.), der auch 2 Taler <strong>zu</strong>r Schat<strong>zu</strong>ng und 24 Schilling <strong>zu</strong>m Kopfschatz<br />
geben muß. Möglicherweise war dies der übliche Steuersatz für einen Schulten bzw.<br />
Ortsvorsteher.<br />
6
aus KJK, Bemerkungen <strong>zu</strong>r Geschichte von Gut und Schloß Schwarzenraben,<br />
Kap. 1 (unveröffentlichtes Manuskript), Dateiname S-01:<br />
V.<br />
Die Wüstungsforschung 4 zeigt Wambeke im Süden eines unregelmäßigen Kreises<br />
aus wüstgefallenen und resistenten Siedlungen, auf dessen Umfang die Entfernung von<br />
einem Ort <strong>zu</strong>m nächsten kaum mehr als durchschnittlich 2000 m beträgt; dabei liegen<br />
Wambeke und das benachbarte <strong>Ermsinghausen</strong> etwas innerhalb der imaginären Kreislinie.<br />
Der Kreis berührt, von Norden über Osten, Süden, Westen bis Nordwest, etwa die<br />
Orte Dedinghausen, Oechtringhausen, Ehringhausen, Ovinchusen (wüst), <strong>Langeneicke</strong>,<br />
Holt-husen (wüst), Bökenförde, Ussen (wüst), Rixbeck, Esbeck. Wambeke und <strong>Ermsinghausen</strong><br />
liegen knapp nördlich der Wüstung Holthusen, unterhalb der Kreismitte. Für<br />
Ovinc-husen nennt R. Bergmann eine Besiedlung vom 9. bis <strong>zu</strong>m 13./14. Jahrhundert<br />
sowie das Vorkommen von Schlacke, was auf mittelalterliche Eisenproduktion hinweise.<br />
Als Rohstoff kommt dafür sog. Raseneisenerz in Betracht, das in Spuren auch bei<br />
der „Vorratsgrube“ auftritt. 5<br />
Auffällig ist, daß das Innere dieses Kreises bis auf das am Rand gelegene Wambeke<br />
mit <strong>Ermsinghausen</strong> völlig siedlungsleer erscheint. Nimmt man die durchschnittliche<br />
Entfernung der Orte auf der Kreislinie von einander als Basis, so müßte exakt dort, wo<br />
die eisenzeitliche Vorratsgrube gefunden wurde, noch im Hochmittelalter eine weitere<br />
Siedlung bzw. Wüstung gewesen sein. Die Bodenbeschaffenheit an dieser Stelle ist, wie<br />
wir gesehen haben, für eine Ansiedlung gut geeignet, und im allgemeinen kann man<br />
davon ausgehen, daß eine einmal gegründete Siedlung, wenn sie nicht durch äußere<br />
Einflüsse gestört wird, auch an ihrem Platz verbleibt und wächst. Es stellt sich damit die<br />
Frage, warum die ersten sächsischen Siedler, die vor 700 n.Chr. von Norden her hier<br />
eindrangen und die Lippe überschritten, den alten Siedlungsplatz an der Vorratsgrube<br />
nicht neu in Gebrauch nahmen, sondern ihn offenbar mit einem Tabu belegten. Dieses<br />
Tabu, wenn es denn ein solches gab, könnte eine von vielen Ursachen gewesen sein,<br />
warum diese Stelle über mehr als ein Jahrtausend nicht mehr besiedelt wurde.<br />
In diese Überlegungen — und es ist <strong>zu</strong> betonen, daß es sich hier nur um Überlegungen<br />
handelt — läßt sich auch die „Randlage“ von Wambeke einbeziehen. Da<strong>zu</strong> ist<br />
ein kurzer Blick auf die kirchlichen Verhältnisse des 11. Jahrhunderts in dieser Region<br />
von Nutzen. Bei der Ausstattung des 1015 durch Bischof Meinwerk (s. Kap. 2) gegründeten<br />
Paderborner Klosters Abdinghof mit Gütern im Jahre 1031 ist Wambeke bereits<br />
mit aufgeführt. Das Kloster Abdinghof war sehr aktiv in der Missionierung und Besied-<br />
4. Rudolf Bergmann, Die Wüstungen des Geseker Hellwegraumes, Münster 1989.<br />
5. Die „Vorratsgrube“ im Schwarzenrabener Revierteil Gerstholz Nord, bisher einzige Spur einer<br />
namenlosen Kleinsiedlung aus etwa 600 v.Chr. (vorrömische Eisenzeit), wurde 1989 vom Amt<br />
für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Olpe (Dr. Philipp Hömberg), ausgegraben; siehe Bericht<br />
in „Neujahrsgruß“ 1991.<br />
7
lung der Hellwegregion — beides ging Hand in Hand. Wir können annehmen, daß<br />
schon <strong>zu</strong> jener Zeit ein Kapellchen auf Wambeke stand, vermutlich eine Eigenkirche.<br />
Aufgrund der verschiedenartigen Entwicklung von Wambeke (Einzelgehöft) und<br />
dem dicht benachbarten <strong>Ermsinghausen</strong> (Dorf) läßt sich annehmen, daß Wambeke bereits<br />
bestand, als <strong>Ermsinghausen</strong> — von <strong>Langeneicke</strong> aus — als Rodungssiedlung 6 gegründet<br />
wurde. Wambeke war der große Einzelhof (aber nicht Haupthof!) einer sächischen<br />
Adelsfamilie 7 und führt einen Namen, der eindeutig aus sächsischvorkarolingischer<br />
Zeit stammt, 8 vielleicht sogar noch älter ist. 9 <strong>Ermsinghausen</strong> ist durch<br />
seinen Namen als Siedlung eines Freien namens Erm mit seiner „familia“ erkennbar.<br />
Möglicherweise ist der Grund, warum Erm nicht im dörflichen Verbund von <strong>Langeneicke</strong><br />
blieb sondern weit außerhalb siedelte, in der Nachbarschaft von <strong>Ermsinghausen</strong> <strong>zu</strong><br />
Wambeke bzw. Schwarzenraben und <strong>zu</strong> Bökenförde <strong>zu</strong> sehen.<br />
Wenn man bezüglich <strong>Ermsinghausen</strong> voraussetzt, daß in den ersten Niederlassungen<br />
in noch nicht erschlossenem Gelände jeweils nur ein bevorrechteter Altfreier, viel-<br />
6. Albert Brand, Die altsächsische Edelherrschaft Lippe-Störmede-Boke und das Corveyer Vitsamt<br />
Mönninghausen von ihren Anfängen bis <strong>zu</strong>r preußischen Besitzergreifung, in: Westfäl. Zeitschr.<br />
74/ 1916. Demnach seien Trupps von Siedlungswilligen unter Führung eines Freien von Störmede<br />
oder anderen Zentren aus in den damaligen Urwald vorgedrungen, hätten eine Lichtung<br />
freigerodet und sich Hütten gebaut, von dieser Lichtung aus weitere Waldflächen gerodet, und<br />
dort Ackerflächen angelegt. Der Truppführer habe auch in der neuen Siedlung seine Führungsrolle<br />
beibehalten, die Siedlung habe seinen Namen bekommen. <strong>Ermsinghausen</strong> (auch Ermes-inchusen)<br />
sei z.B. von den Leuten (-inc-) des Erm/Herm/Ermes gegründet worden, Erm oder seine<br />
Nachkommen hätten später das (erbliche) Schultenamt innegehabt. Eine frühe Namensform von<br />
<strong>Ermsinghausen</strong> ist Ermescenghusen (1029-1182), „Ermes-inc-husen“. Dabei ist „Erm“- oder<br />
„Ermes“- ein (sowohl sächsischer wie auch fränkischer) Personenname (vermutlich aber nicht<br />
gleich<strong>zu</strong>setzen mit „Hermann“!), und die Silbe „inc“ bürgt für ein hohes Alter. Sie ist sächsischen<br />
Ursprung und bedeutet etwa „die Leute des ...“, „die Nachkommen des ...“. Die Endung „hausen“<br />
dagegen ist fränkisch und bezeichnet eine Gruppe von selbständigen Höfen, die nahe<br />
bei einander liegen. — A. Brand und in neuerer Zeit auch G. Müller (nach R. Bergmann, a.a.O.<br />
S. 171 Anm. 1320) halten allerdings die Orte mit Namen auf „-inghausen“ im oberen Hellweggebiet<br />
für Siedlungen, die im Zuge der „engrischen Expansion des späten 7. Jahrhunderts“ (R.<br />
Bergmann) entstanden sind. Damit sind kleinere Gruppen von Angeln (Engern) gemeint, die etwa<br />
<strong>zu</strong>r gleichen Zeit, als die legendären Führer „Hengist und Horsa“ die Ostküste Englands eroberten,<br />
nach Süden wanderten, und denen nach A. Brand u.a. die Ortsnamen Störmede (Sturmithi<br />
— Mitte 9. Jh. und 1015; stur = groß, oder stor = Bach, vgl. den Flußnamen Stör; mithi,<br />
mede = Wiese, engl. meadow) und <strong>Langeneicke</strong> (Langaneka — um 850; eka, eicke, egge = flacher<br />
Hang; hat nichts <strong>zu</strong> tun mit Eichen!) <strong>zu</strong> verdanken sind. Es ist fraglich, ob es <strong>zu</strong> dieser Zeit<br />
(im 11. Jh.?) um <strong>Ermsinghausen</strong> herum noch Urwald gab, der fruchtbare Landstrich war sicherlich<br />
schon seit Jahrhunderten besiedelt und landwirtschaftlich genutzt. Das schließt aber eine<br />
solche Art der Besiedlung nicht grundsätzlich aus, denn es gab gerade um <strong>Ermsinghausen</strong> vermutlich<br />
noch große Bruchflächen (moorähnliche Feuchtareale) mit dichtem Gestrüpp, die sich<br />
gut als Laubweide für Rinder eigneten. Solche Bruchflächen waren noch im 18. Jh. vorhanden.<br />
7. Zu dieser Familie vgl. Kap. 2.<br />
8. Wambeke gehört nach R. Bergmann (a.a.O.) <strong>zu</strong> den Siedlungen mit schwer deutbaren Ortsnamen<br />
(wie z.B. Geseke, Brenken), die der Schicht der in sächsisch-vorkarolingischer Zeit besiedelten<br />
Orte <strong>zu</strong><strong>zu</strong>rechnen sind. Bergmann nimmt auch für Bökenförde und dessen Ausbauort<br />
Holthusen eine solche Entstehungszeit an.<br />
9. Wambeke ist kein Orts- sondern ein Gewässername und bedeutet soviel wie „Schlammbach“;<br />
vgl. Hans Bahlow, Deutschlands geographische Namenwelt, Suhrkamp TB, Frankfurt/M. 1985,<br />
S. 529.<br />
8
leicht mit ein paar Halbfreien, heimisch wurde, 10 dann dürfte das in <strong>Ermsinghausen</strong> die<br />
Familie jenes Hofes gewesen sein, der über Jahrhunderte hinweg den Schulten stellte,<br />
und der heute noch Schulte-Arens heißt (im Volksmund „der kleine Baron“ genannt).<br />
Bis ins 19. Jahrhundert war <strong>zu</strong>dem Pipers Hof in Bökenförde (der Sitz des Bökenförder<br />
Freigerichts) dem Meinolph Arens auf dem Ermsinghauser Schultenhof abgabepflichtig,<br />
und zwar mit 20 Silbergroschen Gewinngeld, fällig alle zwei Jahre. 11 Diese<br />
Abgabe bedeutet, daß Meinolph Arens, der Schulte von <strong>Ermsinghausen</strong>, über Pipers<br />
Kolonat verfügen konnte und es „in Gewinn“ vergeben, d.h. verpachtet hatte. Die Abgabe<br />
war nach Parzellierung von Pipers Kolonat im Jahre 1870 auf die insgesamt 26<br />
Käufer der Parzellen des ehemaligen Hofes Piper aufgeteilt. Auf Pipers Hof wurde, wie<br />
gesagt, das Bökenförder Freistuhlgericht abgehalten. Pipers Hof (bzw. Kolonat) war<br />
also eines der Freistuhlgüter, aus denen der amtierende Freigraf seine Vergütung bezog.<br />
12<br />
Daß Pipers Hof in Bökenförde ein Gewinngeld an Arens in <strong>Ermsinghausen</strong> zahlen<br />
mußte, kann deshalb nur bedeuten, daß der Ermsinghauser Schulte auch als Bökenförder<br />
Freigraf eingesetzt wurde. Das wiederum läßt Rückschlüsse <strong>zu</strong> auf die ursprüngliche<br />
Zusammengehörigkeit von Bökenförde und <strong>Ermsinghausen</strong> als immedingische Familiengüter.<br />
Wambeke/Schwarzenraben liegt zwar zwischen diesen beiden Orten und<br />
war ebenfalls immedingisch, unterlag aber als Sitz eines immedingischen, später Abdinghofer<br />
Ministerialen dessen eigener Hof-Gerichtsbarkeit.<br />
Die Einwohner von <strong>Ermsinghausen</strong> hatten noch bis ins 20. Jahrhundert den Spitznamen<br />
„Die 12 Apostel“. Dies ist auf die Anzahl der Familien bzw. Höfe <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>führen,<br />
aus denen <strong>Ermsinghausen</strong> bestand, nämlich 12. Die Karte von Roscher (1788/90)<br />
im Lippstädter Heimatmuseum zeigt in <strong>Ermsinghausen</strong> zwölf mehr oder weniger gleich<br />
große Hofstellen, die eng beieinander liegen. Auch 1810 gab es in <strong>Ermsinghausen</strong> bei<br />
insgesamt 84 Einwohnern nur zwölf Familien. 13 Ein halbes Jahrhundert früher aber, im<br />
10. Dr. Hans Grusemann, Die Frühgeschichte des Geschlechts Ketteler (Kettler) 12.-16. Jahrhundert,<br />
Soest 1996 (im Druck).<br />
11. Ketteler-Archiv Harkotten, Bestand Schwarzenraben, Akten IV C 5i Bl. 434.<br />
12. Laut „Spezial-Musterliste für den Rekrutierungs-Kanton Westphalen, Amt Geseke“ der großherzogl.<br />
hess. Regierung von 1810 gab es damals in <strong>Ermsinghausen</strong> nur einen einzigen Menschen,<br />
der einen Beruf (Schuhmacher) ausübte; er besaß ein Vermögen von weniger als 50 Gulden. Alle<br />
übrigen 83 Einwohner waren Bauern oder in irgendeiner Form unselbständig tätig. Dennoch<br />
war <strong>Ermsinghausen</strong> kein Dorf armer Leute. Die Musterliste von 1810 verzeichnet immerhin einen<br />
Einwohner mit einem Geldvermögen (d.h. Grund- und anderen Besitz, umgerechnet in<br />
Geld) von 100 Gulden, 6 Einwohner mit mehr als 100, aber weniger als 500 Gulden (das sind<br />
drei mehr als in Ehringhausen), einen <strong>Ermsinghausen</strong>er (Heinrich Wilmes) mit 1.000 Gulden<br />
und sogar einen (Meinolf Schulte), der über ein Geldvermögen von 1.500 Gulden verfügte; die<br />
beiden reichsten Bauern der Liste mit jeweils 3.000 Gulden saßen allerdings in Störmede und in<br />
Ehringhausen. Zwei Ermsinghauser Bauern bewirtschafteten Flächen zwischen 10 und 20 Morgen,<br />
fünf zwischen 20 und 50 Morgen, einer zwischen 50 und 75 Morgen und ein weiterer mehr<br />
als 75, aber weniger als 100 Morgen (Meinolf Schulte, 90 3/4 Morgen). Dabei ist zwischen eigenem<br />
und gepachteten Land nicht unterschieden. Meinolf Schulte in <strong>Ermsinghausen</strong> besitzt übrigens<br />
18 von den insgesamt nur 24 ½ Morgen des <strong>Ermsinghausen</strong>er Waldes („Ahrens' Wäldchen“).<br />
Quelle: Pfarrarchiv Störmede; W. Wahle, Die wirtschaftl. Schichtung des Kspls. Störmede<br />
1810, in: Geseker Heimatblätter 1962, Nr. 104-106.<br />
13. Spezial-Musterliste für den Rekrutierungs-Kanton Westphalen, Amt Geseke, aufgestellt 1810<br />
von der großherzoglich hessischen Regierung; im Pfarrarchiv Störmede. Siehe Pfarrer Walter<br />
9
Jahre 1759, waren es laut Liste der Herd- und Schornsteinfeuer nur 10 Familien, die<br />
jedoch alle im eigenen Haus und nicht <strong>zu</strong>r Miete wohnten. 14<br />
Die Zwölfzahl in <strong>Ermsinghausen</strong> ist ein weiteres Indiz für das hohe Alter dieser<br />
Siedlung. Ludolf Ritz schreibt: „Es sind indes kleine Geschlechter oder Sippen gewesen,<br />
welche die Dörfer gegründet haben. Die Zahl der Familien, die ein solches Dorf<br />
oder eine Bauerschaft bildeten, dürfte in den meisten Fällen zwölf nicht überstiegen ...<br />
haben.“ 15<br />
Wie die weitere Entwicklung zeigt, erwies sich Wambeke als stärker. Seine Ur-<br />
Bevölkerung war anfangs wohl kleiner als die von <strong>Ermsinghausen</strong>, so daß die verfügbare<br />
Fläche weniger Menschen ernähren mußte, und Überschüsse erzeugt und als Handelsware<br />
verwendet werden konnten. Die von nur einer Familie gesteuerte Verwaltung<br />
Wambekes (nur zeitweilig waren es zwei Familien) ließ ein rationelleres Wirtschaften<br />
<strong>zu</strong>, als die individuelle Bewirtschaftung der 12 Ermsinghauser Hofstellen. Später, d.h.<br />
nach 1031, beschränkte sich das Interesse des Klosters Abdinghof an Wambeke mehr<br />
und mehr auf die Verpachtung bzw. formelle Lehnsherrschaft und die daraus resultierenden<br />
Einnahmen, und man überließ das eigentliche Wirtschaften den Pächtern (später:<br />
den Lehnsmännern). Schließlich konnten die Herren v. Hörde einen großen Teil der<br />
Ermsinghauser Flächen an sich ziehen und die Bewohner in Abhängigkeit von Schwarzenraben<br />
bringen. Lediglich der Ermsinghauser Schultenhof blieb weitgehend selbständig.<br />
Ein Beispiel dafür ist „Haselhorstes Gut“, dessen Wirtschaftsflächen anfangs in<br />
Abdinghofer Besitz waren, somit wohl aus der Meinwerkschen Schenkung stammten.<br />
Haus und Hofstätte von Haselhorstes Gut gehörten jedoch Corvey. Das Guit war ca. 40<br />
Morgen groß, da<strong>zu</strong> 3 Weiden und 2 Hol<strong>zu</strong>ngen. 16 Verlehnt war es an die v. Hörde. Bei<br />
der Hördeschen Erbteilung von 1529 nach dem Tod Alhards des Alten (+ 1527) wurde<br />
dieser Ermsinghauser Hof der Eringerfelder Linie des Christoph I v. Hörde <strong>zu</strong>geschlagen,<br />
und zwar als Abdinghofer Lehnsware. Letzter Meier des Klosters Abdinghof auf<br />
Haselhorstes Gut war Cord Haselhorst, verstorben wohl während des Dreißigjährigen<br />
Krieges.<br />
Vermutlich erst nach dem Krieg ging Haselhorsts Hof durch Tausch an Hörde-<br />
Schwarzenraben. 1665 wurde Alhard Bernhard v. Hörde (Sohn von Adam Rutger) damit<br />
belehnt, nämlich von Abdinghof und von Corvey. 17<br />
<strong>Ermsinghausen</strong> hatte wohl nie ein Gotteshaus. Der Weiler gehörte <strong>zu</strong>r Pfarrei<br />
Störmede (seit 1920 <strong>zu</strong>r neuen Pfarrei <strong>Langeneicke</strong>), seine Einwohner besuchten aber,<br />
soweit sich das heute noch <strong>zu</strong>rückverfolgen läßt, in der Regel die „minderen“ Gottes-<br />
Wahle, Die wirtschaftliche Schichtung des Kirchspiels Störmede 1810, in: Geseker Heimatblätter<br />
Nr. 104-106, 20. Jg., 1962. Freundlicherweise <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt von Frau Monika Ortmanns,<br />
Stadtarchiv Geseke.<br />
14. Landst. Arch. Abg. IV A 11, laut Quellenvermerk bei Pfarrer Walter Wahle, in: Die wirtschaftliche<br />
Schichtung des Kirchspiels Störmede 1810, Geseker Heimatblätter Nr. 105, 20. Jg., 1962.<br />
15. Ludolf Ritz, Die ältere Geschichte des Vestes und der Stadt Recklinghausen, S. 19, Essen 1903.<br />
16. Walter Wahle, Der „Abdinghof“ <strong>zu</strong> Geseke, in: Geseker Heimatblätter Nr. 121, 23. Jg.,<br />
25.3.1965.<br />
17. Walter Wahle, Der „Abdinghof“ <strong>zu</strong> Geseke, in: Geseker Heimatblätter Nr. 121, 23. Jg.,<br />
25.3.1965.<br />
10
dienste (Andachten etc.) in der Schwarzenrabener Kapelle. Nur <strong>zu</strong> kirchenamtlichen<br />
Zwecken (Taufe, Trauung, Beerdigung, Sonntagsmesse) mußten sie nach Störmede.<br />
11
aus KJK, Bemerkungen <strong>zu</strong>r Geschichte von Gut und Schloß Schwarzenraben,<br />
Kap. 5 (unveröffentlichtes Manuskript), Dateiname S-05j<br />
Für den 22. Februar und den 4. März 1826 ist der Schwarzenrabener Rentmeister<br />
Belecke erwähnt. Der Rentmeister und „Mandatar“ Belecke wohnte in <strong>Ermsinghausen</strong>.<br />
18<br />
1825 war Franz Joseph Belke Renteigehilfe <strong>zu</strong> Schwarzenraben, 1835 war Herr<br />
Belke der Privatsekretär des Kammerherrn v. Hörde. Er ist möglicherweise identisch<br />
mit dem <strong>zu</strong>vor genannten Rentmeister Belecke.<br />
Vom 2. bis <strong>zu</strong>m 8. März 1775 wird ein Körenmeyer als Schwarzenrabener Baumeister<br />
(Großknecht) erwähnt. 19 Seine Familie lebte in <strong>Ermsinghausen</strong>.<br />
Bei einem Zeugenverhör am 18. November 1731 sagt Steffen Mevus aus, er sei aus<br />
Bökenförde gebürtig, „fünffzigh bis sechzigh Jahr alt“, und habe achtzehn Jahre als<br />
Kuhhirt auf Schwarzenraben gedient. Mevus sagt weiter aus, daß er selbst vor 23 Jahren<br />
5 Jahre lang die Ermsinghauser Kühe gehütet und dabei oft gesehen habe, daß Evert<br />
(Evert Reineke, siehe unten) die Schnade eingehalten habe. Eine überschlägige Rechnung,<br />
wenn wir für Mevus' Alter 55 Jahre ansetzen, ergibt folgende Daten: Mevus hat<br />
seit 1708 in <strong>Ermsinghausen</strong> gehütet, 1713 seinen Dienst in Schwarzenraben angetreten,<br />
und ein Jahr lang bis 1714 mit Evert <strong>zu</strong>sammengearbeitet.<br />
18. Ketteler-Archiv Harkotten, Bestand Schwarzenraben, Akten XI K 1 Bl. 069.<br />
19. Vermessungsprotokoll <strong>zu</strong> Franz Gockelen Hoff in Störmede, in: Hördisch Schwarzenrabisches<br />
Hauß Prothocoll, Ketteler-Archiv Harkotten, Bestand Schwarzenraben, Akten XI N 1.<br />
12
VI.<br />
Aus: Hördisch Schwarzenrabisches Hauß Prothocoll im ehem. Archiv Schwarzenraben20<br />
Das Schwarzenrabener Protokollbuch, ein Folioband mit Wasserzeichen in jedem<br />
Blatt, wurde <strong>zu</strong>nächst, d.h. ab 1731, vom schön geschriebenen Titelblatt her benutzt.<br />
Die ersten Protokolle sind von dem Schwarzenrabener Verwalter J. W. Müller unterschrieben,<br />
ab 1747 folgt der Secretarius J.W. Stolman. Diese Protokolle enthalten jedoch<br />
keine Abrechnungen, sondern Pachtverträge, Berichte über Holz- und andere Frevel,<br />
Beschreibungen von Zehntländern, Niederschriften von sonstigen, besonderen Ereignissen,<br />
und auch Abschriften von Verträgen zwischen Dritten, deren Auswirkungen<br />
für die Schwarzenrabener Wirtschaftsführung von Bedeutung waren.<br />
Noch vor 1750 ist das Protokollbuch umgedreht worden, und die Eintragungen beginnen<br />
jetzt — als Einzelabrechnungen mit dem jeweiligen Pächter — auf dem ursprünglich<br />
letzten Blatt. Dort wurde auch am Blattrand ein alphabetisches Register angebracht,<br />
so daß die Namen der Abgabepflichtigen auf der ihnen <strong>zu</strong>kommenden Seite<br />
stehen bzw. stehen konnten. Später jedoch haben Ferd. Frh. v. Hörde und die Verwalter<br />
F.A. Hake bzw. F. Jos. Becker den noch freien Platz auf den Seiten <strong>zu</strong> weiteren Eintragungen<br />
genutzt. Dabei haben sie auf das alphabetische Register oder das jeweilige Datum<br />
nur wenig Rücksicht genommen, und es hat den Anschein, als ob sie versucht hätten,<br />
alle Eintragungen <strong>zu</strong> einem bestimmten Vorgang auf jeweils derjenigen Seite unter<strong>zu</strong>bringen,<br />
auf der die erste Eintragung da<strong>zu</strong> gemacht war. Weil der Platz dafür aber<br />
nur selten ausreichte, sind die Eintragungen ohne erkennbares System im ganzen Buch<br />
zerstreut. 21<br />
Die Angabe „mit Kriegs-Nachlaß“ ist ein vom Verfasser gewähltes Kürzel für die<br />
Zugeständnisse, die jenen Pächtern gemacht wurden, welche 1761 im Siebenjährigen<br />
Krieg besonders unter der „Fouragirung“, d.h. der Eintreibung von Futter und Verpflegung<br />
durch die Soldaten, gelitten hatten. Solche Zugeständnisse gab es bei den verschiedenen<br />
Pacht-Arten in unterschiedlicher Höhe; sie wurden teils freiwillig, teils aufgrund<br />
einer regierungsamtlichen Anweisung gemacht. Besonders in den Jahren nach<br />
1765 erhielten die Pächter derartige Nachlässe, doch würde es <strong>zu</strong> weit führen, sie hier<br />
jeweils einzeln auf<strong>zu</strong>zählen.<br />
20. Ketteler-Archiv Harkotten, Bestand Schwarzenraben, Akten XI N 1.<br />
21. Von der „Titelblatt-Seite“ her, wo hauptsächlich Vertragsabschriften und Schiedssprüche eingetragen<br />
sind, beginnen die Abrechnungen auf Blatt (T) 004 mit dem 8. August 1744. Die erste<br />
Eintragung von der „Register-“ oder Rückseite des „Hauß Prothocolls“ auf Blatt 002 hat eine<br />
Abrechnung vom 11.11.1763 <strong>zu</strong>m Inhalt, die in vorliegender Arbeit an ihrer chronologisch<br />
„richtigen“ Stelle gebracht wird. In dieser Reihe finden wir aber auch die zeitlich früheste Abrechnung<br />
(auf Blatt 006), gefolgt von zwei späteren. Da wir hier jedoch die zeitliche Abfolge so<br />
genau wie möglich einhalten wollen, müssen wir gelegentlich die beiden Serien miteinander<br />
vermischen. Für den Leser wäre das allerdings nur dann von Bedeutung, wenn er die Eintragungen<br />
im Original nachprüfen wollte.<br />
13
27. Mai 1764: Mertensmeyer von Ermbsinghausen pachtet ein 7garth 22 von Maas<br />
Landt <strong>zu</strong> Lg. (<strong>Langeneicke</strong>) „auf künftige Brachzeit“.<br />
4. Dezember 1765, Abrechnung mit Mennemeyer aus Langen Eicklo; unterschrieben<br />
von F.A. Hake, Verwalter; und Abrechnung mit Mennemeyer von Ermbsinghausen<br />
(getrennt).<br />
6. Januar 1766, Abrechnung mit Suggetappen <strong>zu</strong> LangenEickelo, und mit Mertensmeyer<br />
<strong>zu</strong> Ermbsinghausen. 23 Angerechnet werden dem Mertensmeyer 20 Fuder<br />
weiße Steine, „so dan sand steine, Heu und rocken <strong>zu</strong> fahren, auch 1 Pferd nach<br />
Werll gelehnet“. Die Steine dürften für den Schloßbau bestimmt gewesen sein, vor<br />
allem die Sandsteine. In Werl befand sich damals ein militärisches Hauptquartier,<br />
das großen Bedarf an Pferden hatte. 24<br />
30. November 1767, erneute Abrechnung mit Feldtmans Joist aus Langen Eicklohe<br />
seit 31. März 1765; und — getrennt — Abrechnung mit Kluten <strong>zu</strong> Ermbsinghausen.<br />
Klute hat 3 Fuder Mauersteine gefahren (1 Tlr.).<br />
25. Oktober 1775, Abrechnung mit Niggenaber aus Dedinghausen, der 2 Fuder Hafer<br />
sowie je 1 Fuder Gerste und Rauhfutter von Esbeck (nach Schwarzenraben) gefahren<br />
hat. Abrechnung mit Caspar Rüther aus Störmede „wegen einem 6 Jahre benutzten<br />
Franz Gockelen garten und wegen ein 2 Jahre benutzten Franz Gockelen<br />
3garth Landes“. Abrechnung mit Kluten aus <strong>Ermsinghausen</strong>, der im März 1775<br />
für das Schlachten eines Ochsen 6 Groschen, und im Herbst für das Fahren von 1<br />
Fuder Heu aus Esbeck 18 Groschen verdient hat. Abrechnung mit Mennentons<br />
aus <strong>Ermsinghausen</strong>, dem je 1 mit Mertensmeyer und Mennemeyer gefahrenes Fuder<br />
Heu mit jeweils 9 gr. vergütet werden. Gänse und Hühner 25 hat er richtig<br />
26<br />
abgeliefert, aber mit Hofgarn ist er im Rückstand. Abrechnung mit Mertensmeyer<br />
22. Ein „7garth“ (Siebengart) waren 7 x 1 Gart (ca. 664 qm) = 4.648 qm. Dieses Flächenmaß kommt<br />
meistens als Dreigart oder Driggert bzw. Fünfgart vor. 4 Gart ergaben 1 Morgen, d.h. ein damaliger<br />
Morgen war etwa 2.656 qm groß. Der heutige Morgen hat 2.500 qm.<br />
23. Auch das Protokoll für Mertensmeyer ist wegen durchgeschlagener Tinte <strong>zu</strong>m größten Teil nicht<br />
mehr <strong>zu</strong> lesen.<br />
24. Der Verwalter F.A. Hake schreibt fast immer „rocken“ statt Roggen, und auch Ferdinand Frhr.<br />
v. Hörde benutzt diese Schreibweise, als er nach 1768 zeitweilig die Abrechnungen selbst durchführt.<br />
Es war dies offenbar allgemein üblich, denn auch Joh. Ant. Arn. Möller benutzt 1788 in<br />
seinen „Alten Nachrichten von Lippstadt ...“ diese Schreibweise.<br />
25. Abgaben in Form von Gänsen und Hühnern (meist sind es nur Hühner) haben nichts mit der<br />
Nut<strong>zu</strong>ng eines grundherrlichen Gutes <strong>zu</strong> tun, sind also nicht als irgendwelche Pachtzahlungen <strong>zu</strong><br />
werten. Vielmehr gehören sie <strong>zu</strong> den Gebühren, welche für bestimmte Privilegien oder Befreiungen<br />
<strong>zu</strong> entrichten waren. Rauchhühner <strong>zu</strong>m Beispiel, auch Feuerhühner genannt, waren ursprünglich<br />
eine Art Steuer auf häusliche Feuerstellen. Der ursprüngliche Sinn dieser Abgaben<br />
war im 18. Jh. jedoch weitgehend vergessen worden. Wenn in den Akten stand, daß dieser oder<br />
jener Hühner (oder Eier) ab<strong>zu</strong>liefern hatte, dann wurde diese Abgabe auch weiterhin gefordert;<br />
vgl. Dr. W. Geßner, Geschichtliche Entwicklung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse<br />
Teutschlands ... oder practische Geschichte der teutschen Hörigkeit, S. 65 f., Berlin 1820.<br />
14
liefert, aber mit Hofgarn 26 ist er im Rückstand. Abrechnung mit Mertensmeyer aus<br />
<strong>Ermsinghausen</strong>, der die laufenden Geld- und Kornpächte teils bar, teils durch Ablieferung<br />
richtig bezahlt hat. Auch die jährlichen 4 Gänse, 2 Hühner und 20 Bind<br />
Hofgarn hat Mertensmeyer pünktlich nach Schwarzenraben gebracht. Lediglich mit<br />
alten Kornpächten bis November 1772 ist er noch geringfügig im Rückstand. Abrechnung<br />
mit dem Schulten aus <strong>Ermsinghausen</strong>, in Gegenwart des gnädigen<br />
Herrn. Für eine Fuhre nach Salzkotten werden ihm 1 rtl. 18 gr. vergütet, am 24.<br />
August 1774 hat er in Schwarzenraben für 1 Taler beim Roggen einfahren geholfen,<br />
des weiteren hat er „undergegte (untergeeggte) saat 2 mg. Land ohnweit dem<br />
flaßrots Kampe“ und andere Äcker gepflügt, und 14 Pfund Hopfen geliefert.<br />
Abrechnung mit Ricus aus <strong>Langeneicke</strong>lohe, der im Text auch Ricusmeyer genannt<br />
wird. Abrechnung mit Suggetappen aus Langeneiklohe, in Gegenwart des gnädigen<br />
Herrn. Eine (gepfändete?) Kuh wird ihm für 12 rtl. 9 gr. gutgeschrieben.<br />
27. Oktober 1775, Abrechnung mit dem alten Sterenberg itzo Heier goerd aus Langeneicklohe.<br />
— Abrechnung mit Victors Herm aus <strong>Ermsinghausen</strong>, in Gegenwart<br />
des gnädigen Herrn. Im Juli 1774 hat er dem Kluten für seinen Heuwagen ein Pferd<br />
„gethan“ (geliehen), wofür ihm 4 gr. 6 d. vergütet werden. An Botenlohn hat er im<br />
Frühjahr 1774 für einen Gang nach Büren 6 gr. verdient, im April 1775 das Dreifache<br />
für einen Botengang nach Arnsberg, im Juni 1775 ging er für 8 gr. nach Hovestadt.<br />
— Abrechnung mit Wilmesmeyer aus <strong>Ermsinghausen</strong>, in Gegenw. d. gn.<br />
Herrn. Von seinen Pachtländern ist lediglich „Jungemanns Kamp“ namentlich erwähnt,<br />
für den Wilmesmeyer jährlich an Weihnachten 20 rtl. <strong>zu</strong> zahlen hat. Er hat<br />
<strong>zu</strong>r Abdeckung seiner Kornpächte „Klee“ 27 und Land gepflügt und Heu gefahren,<br />
und ist auch als Gutachter tätig gewesen. So hat Wilmesmeyer am 4. November<br />
1774 zwei „fickelen welche dem Frans Gockel in Störmede <strong>zu</strong>gehörig gemessen“,<br />
für jeweils 4 gr. 6 d. Ein Rind und ein Schwein, „welche sämtlich dem mennemeyer<br />
in lang. gehört“, hat Wilmesmeyer am 15. Mai 1775 für je 4½ Groschen „estimirt“,<br />
und am gleichen Tag 5 Kühe, „wovon 1 dem Vogd in Erringh., 1 dem Viezmeyer<br />
in mönnigh., 1 dem Ademmer, 1 dem Schulten, 1 dem Rüllen in Benninghausen<br />
gehört“; für die Kühe bekommt Wilmesmeyer jeweils 18 Groschen Schätzgebühr<br />
(das Doppelte der normalen Taxe). Am 29. Mai mußte er eine Kuh und ein<br />
Rind des Beierkamp in mönnigh. für je 9 Groschen, und am 11. Juli „des Heyler<br />
daselbst seine Kuh“ — die einzige? — taxieren, für ebenfalls 9 Groschen. Am 10.<br />
Juli hatte Wilmesmeyer den Schaden begutachtet, den das Pferd des Niggehüser<br />
„im neuen Kamp wie auch im hammel Kamp“ angerichtet hatte, pro Schadensfall 9<br />
Groschen. Am 14. Juli hatte das Pferd des Ludewig den hammel Kamp beschädigt,<br />
und am 28. Juli taxierte Wilmesmeyer „des Suggetappen seine Kuh“, beides für je<br />
9 Groschen. Am 21. September war ein Schaden „an Raufutter auf dem höllen fel-<br />
26. Eine Abgabe, die oft erwähnt wird. Gemeint ist mit „Hofgarn spinnen“ nicht Garn für den Hof,<br />
sondern eine bestimmte Menge an Garn, welche der Hof bzw. der Pächter ab<strong>zu</strong>liefern verpflichtet<br />
war. Gerechnet wurde in „Bind“, 1 Bind war etwa 235 m lang.<br />
27. „Klee“ steht hier für Klei, schwer <strong>zu</strong> bearbeitender Boden. In der Folge wird „Klee“ immer als<br />
„Klei“ geschrieben.<br />
15
de“ <strong>zu</strong> prüfen, für 9 Groschen Gebühr. Insgesamt hat Wilmesmeyer mit Gutachtergebühren<br />
in 1774 und 1775 mehr als 39 Taler verdient.<br />
16
VII.<br />
ehemal. Archiv Schwarzenraben, jetzt Harkotten, Akten XI N 1<br />
Protocollum des Hochadlichen Hauses Schwarzenraben so die mit denen da<strong>zu</strong> gehörigen<br />
Pfachtpflichtigen 28 gepflogenen Abrechnungen vom 1 ten Januar 1776 anfangend,<br />
in sich enthaltet.<br />
Folioband; auf den Vorderseiten der einzelnen Blätter, auch bei Leerseiten, durchgehend<br />
handschriftlich paginiert; Paginierungsstempel nur auf den Vorderseiten der beschriebenen<br />
Blätter; dieser wird hier verwendet.<br />
Beginn von „<strong>Ermsinghausen</strong>“ auf Bl. 070 ff. (= bei handschriftlicher Paginierung: Blatt<br />
145 ff.). Die Eintragungen sind meist, aber nicht immer in chronologischer Reihenfolge.<br />
Abrechnungen mit Pächtern aus <strong>Ermsinghausen</strong>, gehalten <strong>zu</strong> Schwarzenraben durch den<br />
jeweiligen Verwalter bzw. Rentmeister und meist „in Gegenwart des gnädigen Herrn“.<br />
Transkription angefertigt, in Orthographie und Interpunktion dem heutigen Gebrauch<br />
angeglichen, sprachlich leicht geglättet sowie mit Fußnoten versehen; November 1998<br />
(KJK).<br />
Vorab: Zwischen den handschriftlich paginierten Blättern 119 und 120 liegt ein beidseitig<br />
beschriebener Zettel mit Stempelpaginierung 057 und 058:<br />
Schwarzenraben, den 11. August 1789<br />
erschien Korenmeyer aus Ermbsinghausen anzeigend, daß seine Frau ohnlängst verstorben,<br />
und er deren hinterlaßenen 5 ohnmündigen Kindern ohnmöglich allein vorstehen<br />
könnte, bäthe daher mit der Casparina Tileke aus Geseke gebürtig <strong>zu</strong>r 2ten Ehe<br />
schreiten <strong>zu</strong> dörfen, so <strong>zu</strong>gestanden, der Weinkauf für 4 rt erlaßen, mit bedingnuß daß<br />
auch der Rückstand ehestens abgeführet wird, so dann, in Rücksicht die Braut freyen<br />
Standes daß erstgebührende Kind nach gedientem Zwangjahr frey seyn solle.<br />
Auf der Rückseite:<br />
Körenmeyer aus <strong>Ermsinghausen</strong> rest. (schuldet) an jährlichem Gelde de 1783 biß 1788<br />
inclusive, annué (pro Jahr) 1 rt 18 gr, facit (macht) 7 rt 18 gr. An Kornpacht annué 2<br />
Scheffel Roggen 2 Scheffel Gerste; diese 4 Scheffel Duri (Hartkorn) sind neben der Hofespacht<br />
von denen Heuerlingen, die diese Stette nebst 2 Morgen Landes gepachtet hatten,<br />
praestirt (soviel wie „bezahlt“) worden, ob nun auch dieser als würcklicher Colon<br />
(Pächter) der Kören Stette diese Pacht entrichten solle, ist noch nicht entschieden.<br />
Der Unterschied zwischen „Heuerling“ und „Colon“ besteht darin, daß der Heuerling<br />
außer <strong>zu</strong> seinen Pachtzahlungen noch <strong>zu</strong> bestimmten Arbeitsleistungen verpflichtet ist,<br />
der Colon aber im allgemeinen nicht.<br />
21. Mai 1776, Abrechnung mit Körenmeyer, Unterschrift Hammerschmid, Verw. Die<br />
Abrechung wird in Gegenwart des gnädigen Herrn, der Witwe Körenmeyer und<br />
des Verwalters Hammerschmid gehalten, die letzte Abrechnung war vom 5. Juli<br />
28. Bis <strong>zu</strong>m Ende des 18. Jahrhundert heißt fast immer „Pfacht“ anstatt Pacht.<br />
17
1775. Es restiren noch 66 Scheffel 3 Spint Roggen, 165 Scheffel Gerste und 59<br />
Scheffel 3 Spint Hafer, worauf nichts bezahlt ist. Die <strong>zu</strong>sätzliche Geldschuld beträgt<br />
70 rtl 25 gr 7 pf. Hin<strong>zu</strong> kommt das jährliche Geld de termino Martini 29<br />
1775 mit 3 rtl 3 gr, 30 ferner hat Körenmeyer empfangen 8¼ Ellen Linnen <strong>zu</strong> 18<br />
gr. Wegen unterlassener schuldiger Arbeit restiren 23 gr. Im Oktober 1775 hat<br />
Körenmeyer vom gnädigen Herrn 2 rtl empfangen, und am 9. Dezember vom<br />
Verwalter auch 2 rtl. Ebenso 1 rtl am 21. Januar 1776, 1 rtl <strong>zu</strong>m Kopfschatz am<br />
22. Februar, 1 rtl <strong>zu</strong>r Zahlung der Schat<strong>zu</strong>ngen am 18. März, 1 rtl am 30. April,<br />
am 12. Mai 18 gr sowie 15 gr 5 pf <strong>zu</strong>r Zahlung von drei Schat<strong>zu</strong>ngen. Am 21.<br />
Mai 1776 hat die Witwe Körenmeyer 32 gr <strong>zu</strong>m Behuf der Begräbniskosten erhalten.<br />
31 Summa der Schulden 84 rtl 27 gr. Hierauf werden vergütet der verdiente<br />
Liedlohn 32 vom 22. Oktober 1774 bis 28. April 1776 33 in Höhe von 22 rtl 27<br />
gr. Diese abgezogen bleibt die Witwe Körenmeyer bis einschließlich 1775 an<br />
Geld schuldig 62 rtl, und an Korn 66 Scheffel 3 Spint Roggen, 165 Scheffel Gerste<br />
und 59 Scheffel 3 Spint Hafer.<br />
7. August 1776, Abrechnung mit Wilmesmeyer, Unterschrift Hammerschmid, Verw.<br />
Letzte Abrechnung 25.10.1775. Geldschuld bis 1774 einschließlich 84 rtl 16 gr<br />
11 pf. Hin<strong>zu</strong> kommt das jährliche Geld de termino Martini 1775 mit Einschluß<br />
von Körenmeyers Länderen ad 11 rtl 27 gr. De termino Weihnachten 1775 von<br />
Jungemanns Kampe 20 rtl. An Pacht restiert 34 3 Scheffel Roggen de termino<br />
Martini 1775. Diese werden per Scheffel <strong>zu</strong> 28 gr erlassen, und nachher 2 rtl 12<br />
gr für die am 10. Juli 1775 empfangenen 2 Scheffel Gerste muß Wilmesmeyer 5<br />
Fuder Steine fahren. 35 Die am kurfürstl. Gericht <strong>zu</strong> Geseke seinetwegen verwen-<br />
29. 11. November.<br />
30. Auf welcher Grundlage dieses „jährliche Geld“ erhoben wurde, ist unbekannt.<br />
31. Ihr Mann war also kurz <strong>zu</strong>vor gestorben. Bei diesem 1776 verstorbenen Körenmeyer muß es<br />
sich um den Vater jenes Körenmeyer gehandelt haben, der am 11. August 1789 den Tod seiner<br />
Frau anzeigt. Der Sohn Körenmeyer war aber 1776 noch nicht volljährig, denn sonst hätte er mit<br />
dem Verwalter Hammerschmid verhandelt und nicht seine Mutter. Körenmeyer junior hat 1789<br />
fünf unmündige Kinder, dürfte demnach etwa 1782/83 geheiratet haben. Wenn er damals 21<br />
Jahre alt war, könnte er um 1761 geboren sein.<br />
32. „Liedlohn“ hängt <strong>zu</strong>sammen mit dem Begriff „lidus“ (litus), Halbfreier. Das klassische Latein<br />
kennt diesen Begriff freilich nicht, vgl. dagegen E. Habel / F. Gröbel, Mittellateinisches Glossar<br />
(Paderborn, o.J.), wo in Spalte 224 <strong>zu</strong> „litus“ vermerkt ist: „(germ.) der 'Lide', Halbfreier (Freigelassener,<br />
der zwar rechtsfähig ist, aber keine Freizügigkeit genießt und oft <strong>zu</strong> Frondiensten<br />
verpflichtet ist)“. Das Hördisch Schwarzenrabische Hauß Prothocoll im ehemaligen Archiv<br />
Schwarzenraben, jetzt Harkotten, Akten XI N 1, verzeichnet bei der Abrechnung mit Franz Gockel<br />
aus Störmede am 30. März 1769, daß Franz Gockel <strong>zu</strong>r Abgeltung seiner Schuld u.a. an<br />
Gerdrudt Schuve „liedlohn“ bezahlt hat. — Im vorliegenden Fall hat die Witwe Körenmeyer<br />
insgesamt 22 rtl 27 gr „Liedlohn“ verdient, was umgerechnet (bei 365 Arbeitstagen pro Jahr)<br />
etwas weniger als 1½ gr pro Tag entspricht. Es handelt sich also um eine gänzlich andere Entlohnungsart<br />
als beim Tagelohn, der <strong>zu</strong> dieser Zeit etwa das Drei- bis Vierfache betrug. Wir können<br />
davon ausgehen, daß jene Pächter, bei denen der Begriff „Liedlohn“ erscheint — hier also<br />
Körenmeyer — Halbfreie waren und nicht vollständig eigenhörig.<br />
33. Da die Witwe Körenmeyer nur bis <strong>zu</strong> diesem 28. April 1776 „Liedlohn“ verdient hat, war dieser<br />
Tag vermutlich der Todestag ihres Mannes.<br />
34. steht aus, ist noch <strong>zu</strong> zahlen.<br />
35. Vermutlich für den Schwarzenrabener Schloßbau.<br />
18
deten Kosten betragen sich laut gerichtlicher Tax <strong>zu</strong> 6 rtl 18 gr 4 pf, denen noch<br />
pro decreto insinuatione 36 vom 7. November 1775 10 gr 4 pf und 4 gr 4 pf de<br />
1774 hin<strong>zu</strong> kommen. Für 4 Nächte im Frühjahr gehabten Lager 37 muß zahlen 4<br />
rtl. Mithin ist Summa debiti 38 129 rtl 16 gr 11 pf. Hierauf hat Wilmesmeyer am<br />
14. Dezember 1775 bezahlt 12 rtl, am 19. Januar 1776 10 rtl, am 8. Februar 6 rtl,<br />
am 29. Juli 7 rtl, am 3. August 13 rtl. Für 18 Scheffel Rauhfutter, 39 pro Scheffel<br />
24 gr, sind ihm 12 rtl vergütet worden, und für zweimaliges Pflügen und Eggen<br />
von 2 Morgen Klei, jedesmal pro Morgen 24 gr, weitere 2 rtl 24 gr. Wilmesmeyer<br />
hat im Mai 1776 <strong>zu</strong>sammen mit Potgüther jene Kühe und Rinder bewertet, 40<br />
die der Rülleschen, dem Bals, Cramer, Schmidt, Mech, 41 Viez, Melfes und Ademmer<br />
gehören. Für jedes Stück werden ihm pro rata 4½ gr vergütet, <strong>zu</strong>sammen<br />
1 rtl. Die oben erwähnten 5 Fuder Steine sind im vorigen Winter gefahren,<br />
ferner hat Wilmesmeyer in diesem Frühjahr und Sommer 19 Fuder Steine hierher<br />
gefahren, pro Fuder <strong>zu</strong> 12 gr gerechnet, macht 6 rtl 12 gr. Mithin hat überhaupts<br />
bezahlt bzw. vergütet 70 rtl. Diese abgezogen bleibt Wilmesmeyer bis<br />
einschl. 1775 an Geld schuldig 59 rtl 16 gr 11 pf, <strong>zu</strong> deren Abführung ihm auf<br />
ohnabläßiges Bitten eine 4wöchige Frist verstattet, ausdrücklich aber vorbehalten<br />
worden, daß die mit Arrest bestrickten Pferde <strong>zu</strong> dessen Sicherheit sub nexu<br />
42 verhaftet bleiben sollten.<br />
10. Januar 1777, Abrechnung mit Wilmesmeyer, Unterschrift Hammerschmid, Verw.<br />
Letzte Abrechnung 7. Aug. 1779 (siehe oben). Der Geldschuld von 59 rtl 16 gr<br />
11 pf 43 kommt hin<strong>zu</strong> das jährliche Geld de termino Martini 1776 ad 11 rtl 27 gr,<br />
de termino Weihnachten 1775 von Jungemanns Kampe 20 rtl. An Pacht de termino<br />
Martini 1776 restiert 7 Scheffel Roggen und 7 Scheffel Gerste, ohn was<br />
von Griesen Länderen noch entrichten muß. Summa debiti 92 rtl 7 gr 11 pf.<br />
Hierauf hat Wilmesmeyer am 15. Oktober 1776 bezahlt 12 rtl. Ferner wurden<br />
ihm für 2 Fuder Heu, die er aus dem Mersch hierher gefahren hat, das Fuder <strong>zu</strong><br />
18 gr gerechnet, 1 rtl vergütet, und für 3 Fuder Steine <strong>zu</strong> je 12 gr weitere 1 rtl.<br />
Summa des Bezahlten 14 rtl. Diese abgezogen bleibt Wilmesmeyer bis einschließlich<br />
1776 an Geld schuldig 77 rtl 7 gr 11 pf, da<strong>zu</strong> pro termino Martini<br />
36. <strong>zu</strong> deutsch: wegen des veröffentlichten Dekrets; wohl eine regierungsamtliche Verordnung über<br />
Gerichtskosten.<br />
37. einer Vieh- bzw. Schafherde.<br />
38. Schulden.<br />
39. Als Rauhfutter bezeichnete man ein Gemenge von Hafer mit Wicken, Erbsen, Bohnen oder<br />
Pferdebohnen, auch von Hafer- und anderem Getreidestroh, das meist in dieser Mischung schon<br />
ausgesät wurde. Aber auch Wiesenheu galt als Rauhfutter.<br />
40. im Original heißt es „durch verrichtete aestimationen“.<br />
41. im Original nicht deutlich <strong>zu</strong> lesen („Mehc“).<br />
42. nexus (lat.) = Fessel. Die Pferde waren also nicht bloß gepfändet, sondern im sog. Pfandstall<br />
eingesperrt. — Diese Abrechnung mit Wilmesmeyer stellt einen Sonderfall dar, denn für gewöhnlich<br />
wurden die errechneten Schulden des Pächters in das nächste Jahr übertragen, ohne<br />
daß ihm eine Zahlungsfrist gesetzt wurde.<br />
43. Wie sich zeigt, war die Zahlungsfrist aus der vorigen Abrichtung nicht eingehalten worden,<br />
offenbar jedoch ohne Folgen für Wilmesmeyer. Obwohl die Schulden sich vergrößert haben, ist<br />
von einer Zahlungsfrist nicht mehr die Rede.<br />
19
1776 an Roggen und Gerste je 7 Scheffel, und seinen Anteil pro Griesen an<br />
Hühnern 2, an Eiern 80. Wegen freien Handdiensten 44 und Hofgarnspinnen ist<br />
bis incl. 1776 in Richtigkeit.<br />
10. Januar 1777, Abrechnung mit Körenmeyer, Unterschrift Hammerschmid, Verw.<br />
Laut letzter Abrechnung vom 21. März 1776 ist die Witwe Körenmeyer 62 rtl<br />
schuldig. Hin<strong>zu</strong> von Martini 1776 jährliches Geld 3 rtl 3 gr, Summa debiti 65 rtl<br />
3 gr, worauf nichts bezahlt. Ferner restiert vermög obgedachter Abrechnung 66<br />
Scheffel 3 Spint Roggen, 165 Scheffel Gerste und 59 Scheffel 3 Spint Hafer.<br />
Sodann stehen <strong>zu</strong>rück aus 1775 und 1776 noch 4 Hühner, und bis 29. Dezember<br />
1776 inclusive 19 Wochendienste. Die freien Dienste und das Hofgarnspinnen<br />
sind bis 1776 einschließlich richtig.<br />
10. Januar 1777, Abrechnung mit dem Schulte von <strong>Ermsinghausen</strong>, Unterschrift Hammerschmid,<br />
Verw. Letzte Abrechnung 25.10.1775. Bis 1774 inclusive ist er 27<br />
rtl 24 gr schuldig geblieben, hin<strong>zu</strong> an Weinkaufsgeldern von der Melfeschen <strong>zu</strong><br />
Mönninghausen 34 rtl. Die Korn- und Geldpächte de terminis Martini 1775 und<br />
1776 sind richtig bezahlt. Summa debiti 61 rtl 24 gr. Hierauf hat Schulte am 3.<br />
Februar 1776 bezahlt 17 rtl. Diese abgezogen bleibt Schulte bis 1776 inclusive<br />
an Geld schuldig 44 rtl 24 gr. Seine Heu- und Steinfuhren sind ihm durch Hörde<br />
Lager vergütet. 45 Die jährlichen Hühner, das Hofgarnspinnen und die freien<br />
Handdienste sind bis einschließlich 1776 richtig abgeführt, hingegen restiert von<br />
seinen wöchentlichen Spanndiensten bis 29. Dezember 1776 einschließlich noch<br />
5.<br />
11. Januar 1777, Abrechnung mit Klute, Unterschrift Hammerschmid, Verw. Letzte<br />
Abrechnung 25.10.1775. Bis einschl. 1774 ist Klute an Geld schuldig 1 rtl 16 gr.<br />
Hin<strong>zu</strong> kommt an jährlichem Geld <strong>zu</strong> Martini 1775 und 1776 jeden Jahrs <strong>zu</strong> 23 rtl<br />
15 gr, facit 46 rtl 30 gr. Ferner restiert vom Gewinn- und Schreibgeld vom Garten<br />
am langen Graben 1 rtl 4 gr <strong>zu</strong> termino Petri 46 1776. Die Kornpächte <strong>zu</strong> Martini<br />
1775 sind ganz bezahlt, und auf Abschlag der Kornpächte <strong>zu</strong> Martini 1776<br />
sind 55 Scheffel Gerste und 18 Scheffel 2 Spint Hafer bezahlt. Summa debiti 49<br />
rtl 14 gr. Hierauf hat Klute am 23. Januar 1776 bezahlt 12 rtl, am 13. April 3 rtl,<br />
am 9. Dezember 7 rtl. Für Pflügen und Eggen von 2 Morgen Klei, den Morgen<br />
<strong>zu</strong> 24 gr, wurden ihm 1 rtl 12 gr vergütet. Für 2 Fuder Steine und 2 Fuder Heu<br />
nach Schwarzenraben <strong>zu</strong> fahren, <strong>zu</strong>sammen mit Victor, wird Klute ein ¾ Anteil<br />
in Höhe von 1 rtl 9 gr gutgeschrieben. Mit Mennemeyer hat Klute 2 Fuder Heu<br />
44. „Freie“ Handdienste waren solche, bei denen der Grundherr frei bestimmen konnte, für welche<br />
Arbeit er den Dienstpflichtigen einsetzte.<br />
45. Schulte <strong>Ermsinghausen</strong> (der in Wirklichkeit Arens hieß) unterhielt also eine Schafherde, die er<br />
gelegentlich in v. Hördeschen Pferchen („Hörden“) lagern ließ. Die pauschale Verrechnung der<br />
dafür eigentlich fälligen Gebühren mit geleisteten Heu- und Steinfuhren deutet auf ein besonderes<br />
Verhältnis zwischen „Schulte“ und v. Hörde. Er war nämlich seit Urzeiten nicht nur der<br />
Schulte (Ortsvorsteher) von <strong>Ermsinghausen</strong>, sondern wahrscheinlich auch der Freigraf der v.<br />
Hörde bei ihrem Freigericht <strong>zu</strong> Bökenförde.<br />
46. 1. August.<br />
20
und 18 Fuder Steine gefahren, sein Anteil daran beträgt 4 rtl 18 gr. Für das<br />
Schlachten eines Ferkels bekommt Klute 4 gr vergütet. Summa des Bezahlten 29<br />
rtl 7 gr. Diese abgezogen bleibt Klute bis einschl. 1776 an Geld schuldig 20 rtl 7<br />
gr. Rückständige Pacht de termino Martini 1776 sind 55 Scheffel Roggen, da<strong>zu</strong><br />
3 Wochendienste bis einschl. 29. Dezember 1776. Die freien Handdienste, Gänse,<br />
Hühner, Hofgarnspinnen und der freie Pflugdienst sind bis 1776 inclusive berichtigt,<br />
hingegen restiert 20 Eier. Der völlige Sterbfall von seiner Frauen seel.<br />
bleibt vorbehalten.<br />
11. Januar 1777, Abrechnung mit Mennemeyer, Unterschrift Hammerschmid, Verw.<br />
Letzte Abrechnung 25.10.1775. Bis einschl. 1774 ist Mennemeyer an Geld<br />
schuldig geblieben 144 rtl 23 gr 3 pf, da<strong>zu</strong> 8 Scheffel 1 Spint 2 Becher Roggen,<br />
33 Scheffel Gerste und 50 Scheffel Hafer. Zu obigem Geldrückstand kommt hin<strong>zu</strong><br />
das jährliche Geld de terminis Martini 1775 und 1776, jeden Jahres ad 14 rtl 9<br />
gr, facit 28 rtl 18 gr; ferner an Gewinn- und Schreibgeld von einem Fünfgart<br />
Burgland de termino Petri 1776 muß zahlen 1 rtl 14 gr. Die Kornpacht <strong>zu</strong><br />
Martini 1775 ist ganz bezahlt, und <strong>zu</strong> Martini 1776 hat Mennemeyer auf Abschlag<br />
26 Scheffel Gerste geliefert. Gesamte Geldschuld somit 174 rtl 19 gr 3 pf.<br />
Hierauf hat Mennemeyer am 3. Mai 1776 bezahlt 7 rtl, am 5. Dezember 7 rtl.<br />
Für Pflügen und Eggen von 2 Morgen Klei, den Morgen <strong>zu</strong> 24 gr, werden ihm 1<br />
rtl 12 gr vergütet, und für Pflügen von 2 Morgen Land beim Platze 47 je 18 gr,<br />
macht 1 rtl. Auf der Craes Brede 48 hat Mennemeyer 1 Morgen <strong>zu</strong>r Saat gepflügt<br />
(ohne eggen) für 20 gr. Mit Klute hat er 18 Steinfuhren und aus dem Mersch 2<br />
Heufuhren gefahren, sein Anteil beträgt 2 rtl 18 gr. Mit Springmeyer hat Mennemeyer<br />
ebenfalls 2 Fuder Heu aus dem Mersch nach Schwarzenraben gefahren,<br />
sein hälftiger Anteil beträgt 18 gr. In der vorigen Abrechnung wurde vergessen,<br />
Mennemeyer für eine Fuhre mit 2 Pferden nach Lippstadt im Jahre 1775 18 gr<br />
<strong>zu</strong> vergüten. Mithin hat überhaupts bezahlt und respective vergütet 20 rtl 14 gr.<br />
Diese abgezogen bleibt Mennemeyer bis einschl. 1776 an Geld schuldig 154 rtl<br />
5 gr, sowie an Roggen 8 Scheffel 1 Spint 2 Becher, an Gerste 33 Scheffel und an<br />
Hafer 50 Scheffel, sodann de termino Martini 1776 noch 26 Scheffel Roggen<br />
und 24 Scheffel Hafer, da<strong>zu</strong> bis <strong>zu</strong>m 29. Dezember 1776 inclusive 5 Wochendienste<br />
und 2 Hühner. Die freien Handdienste, Gänse, Eier und das Hofgarnspinnen<br />
sind bis einschl. 1776 richtig.<br />
47. „Platz“ (Plass) bezeichnet immer den Wohnsitz eines Adeligen, meist in der Formel „auf'm<br />
Plass(e)“. Hier ist Schwarzenraben gemeint.<br />
48. Die „Craes Breden“ — eine Brede ist in der Regel ein Geländestreifen, der oft nur als Weideland<br />
genutzt wird — kommt sehr häufig vor, ihre Lage ist aber dennoch nicht genau festgestellt. Zwischen<br />
1750 und 1770 werden dort Weizen und Bohnen angebaut, <strong>zu</strong>m Teil auf angekauftem<br />
Land. Die Craes Brede ist <strong>zu</strong> jener Zeit teilweise an Dedinghausener und Bökenförder Bauern<br />
verpachtet (vgl. Kap. 5 der Schwarzenrabengeschichte). Der Name „Craes“ ist nicht mit „Gras“<br />
in Verbindung <strong>zu</strong> bringen, sondern ein verschliffenes „Pancratius“. Ein etymologischer Zusammenhang<br />
mit dem ehemals v. Wendt’schen Schloß Crassenstein bei Diestedde wäre denkbar,<br />
wahrscheinlicher ist jedoch ein besitzmäßiger Zusammenhang mit der Störmeder Pfarrkirche St.<br />
Pancratius.<br />
21
11. Januar 1777, Abrechnung mit Mertensmeyer, Unterschrift Hammerschmid, Verw.<br />
Letzte Abrechnung 25.10.1775. Bis einschl. 1774 ist Mertensmeyer schuldig geblieben<br />
8 Scheffel 1 Spint Gerste, welche aber nachhero bezahlt sind. Das<br />
jährliche Geld <strong>zu</strong> Martini 1775 ist am 29. Dezember 1775 mit 6 rtl 6 gr entrichtet,<br />
de termino Martini 1776 aber steht solches <strong>zu</strong>rück. Diesem kommt hin<strong>zu</strong> das<br />
Gewinn- und Schreibgeld vom 7gart Maes Land de termino Petri 1776 ad 1 rtl<br />
34 gr. Summa debiti 8 rtl 4 gr. Die Kornpacht <strong>zu</strong> Martini 1775 ist richtig bezahlt.<br />
Auf diesen Geldrückstand hat Mertensmeyer <strong>zu</strong>gute durch 2 Morgen Klei <strong>zu</strong><br />
pflügen und <strong>zu</strong> eggen, den Morgen <strong>zu</strong> 24 gr, 1 rtl 12 gr. Mit Mennentöns 49 hat er<br />
4 Heu- und 3 Steinfuhren gefahren, Mertensmeyers hälftiger Anteil beträgt 1 rtl<br />
18 gr. Summa des Vergüteten 2 rtl 30 gr. Diese abgezogen bleibt Mertensmeyer<br />
bis 1776 einschl. an Geld schuldig 5 rtl 10 gr, an Pacht <strong>zu</strong> Martini 1776 28<br />
Scheffel Roggen und 17 Scheffel Gerste, und bis 29. Dezember 1776 einschl. 2<br />
Wochendienste. Die freien Dienste, Gänse, Hühner und das Hofgarnspinnen sind<br />
bis 1776 einschl. richtig.<br />
11. Januar 1777, Abrechnung mit Mennentöns, Unterschrift Hammerschmid, Verw.<br />
Letzte Abrechnung 25.10.1775. Bis einschl. 1774 ist Mennentöns schuldig geblieben<br />
an Geld 23 gr, an Roggen 37 Scheffel, an Gerste 78 Scheffel, an Hafer<br />
45 Scheffel. Zum Geldrückstand kommt hin<strong>zu</strong> das jährliche Geld de terminis<br />
Martini 1775 und 1776 jeden Jahrs ad 1 rtl 30 gr, facit 3 rtl 24 gr. Mithin stehet<br />
an Geld <strong>zu</strong>rück 4 rtl 11 gr. Hierauf hat Mennentöns am 5. Dezember 1775 bezahlt<br />
2 rtl 17 gr. Für 2 Morgen Klei <strong>zu</strong> pflügen und <strong>zu</strong> eggen, den Morgen <strong>zu</strong> 24<br />
gr, werden ihm 1 rtl 12 gr vergütet. Für 4 Heu- und 3 Steinfuhren, <strong>zu</strong>sammen<br />
mit Mennemeyer, beträgt sein hälftiger Anteil 1 rtl 18 gr. Hat mithin überhaupts<br />
bezahlt und respective vergütet 5 rtl 11 gr. Hiervon obigen Geldrückstand abgezogen,<br />
verbleibt Mennentöns <strong>zu</strong>gute 1 rtl, wofür ihm 3 Scheffel Hafer auf den<br />
alten Rückstand abgeschrieben worden. Ebenfalls auf den alten Rückstand hat<br />
Mennentöns im Jahre 1775 noch 3 Scheffel Roggen, 4 Scheffel Gerste und 5<br />
Scheffel Hafer geliefert, sodann 7 Scheffel Hafer am 23. November 1776 und<br />
heute 1 Scheffel Gerste. Nach deren Ab<strong>zu</strong>g bleibt er schuldig 34 Scheffel Roggen,<br />
73 Scheffel Gerste und 30 Scheffel Hafer, sodann de termino Martini 1776<br />
an Pacht 14 Scheffel 3 Spint 2 Becher Roggen. Ferner bis 29. Dezember 1776<br />
inclusive 1 Wochendienst. Die freien Handdienste, Gänse, Hühner und das Hofgarnspinnen<br />
sind bis 1776 einschl. richtig.<br />
11. Januar 1777, Abrechnung mit Moge, Unterschrift Hammerschmid, Verw. Letzte<br />
Abrechnung 26.10.1775. Moge ist bis 1774 einschl. schuldig an Geld 14 rtl 15<br />
gr 4 pf, an Roggen 9 Scheffel 1 Spint und an Gerste 4 Scheffel 1 Spint. Dem<br />
Geldrückstand kommt hin<strong>zu</strong> an jährlichem Geld de Martini 1775 und 1776 jeden<br />
Jahrs 1 rtl 6 gr, facit 2 rtl 12 gr. Zu Martini 1775 von 2 Fünfgart Burgland 30 gr,<br />
<strong>zu</strong> Martini 1776 wieder 30 gr. 50 Von Martini 1775 restiert an Pacht 4 Scheffel<br />
Roggen und 3 Scheffel 1 Spint Gerste. Diese machen, nachdem das Scheffel<br />
49. Anton Menne.<br />
50. Zu ergänzen ist hier jeweils: „Gewinn- und Schreibgeld“.<br />
22
Roggen <strong>zu</strong> 32 gr, das Scheffel Gerste <strong>zu</strong> 24 gr gerechnet und belassen worden, 5<br />
rtl 26 gr. Summa debiti 24 rtl 5 gr 4 pf. Hierauf hat Moge am 24. Dezember<br />
1776 bezahlt 4 rtl. Für das Pflügen von ½ Morgen Klei werden ihm 12 gr vergütet.<br />
Auf der Craes Brede hat Moge, <strong>zu</strong>sammen mit Semmer, 5½ Morgen fünfmal<br />
gepflügt, 51 sein hälftiger Anteil beträgt 9 rtl 6 gr. Ebenfalls auf der Craes Brede<br />
hat Moge 1 Morgen einmal nur gepflügt und nicht geeggt, für 20 gr. Im<br />
Gerstholz hat er 3 Bäume gerottet, muß aber die Löcher noch <strong>zu</strong>werfen. 52 Pro<br />
Baum erhält er 12 gr, facit 1 rtl. Summa des Bezahlten 15 rtl 2 gr. Diese abgezogen<br />
bleibt Moge bis einschl. 1776 schuldig an Geld 9 rtl 3 gr 4 pf, an Roggen 9<br />
Scheffel 1 Spint und an Gerste 4 Scheffel 1 Spint, sodann <strong>zu</strong> Martini 1776 an<br />
Pacht 11 Scheffel Roggen, und die Quittung über gelieferte 3 Scheffel Gerste<br />
und 7 Scheffel Hafer pro Griesen. 53 Bis 29. Dezember 1776 restiert 40 Wochendienste<br />
und 4 Hühner. Die freien Dienste und das Hofgarnspinnen sind bis 1776<br />
einschl. richtig.<br />
11. Januar 1777, Abrechnung mit Victor, Unterschrift Hammerschmid, Verw. Letzte<br />
Abrechnung 27.10.1775. Bis einschl. 1774 ist Victor an Geld schuldig geblieben<br />
119 rtl 24 gr 6 pf, an Roggen 57 Scheffel, an Gerste 37 Scheffel, an Hafer 9<br />
Scheffel 2 Spint. Auf diesen Kornrückstand ist nichts bezahlt. Zum Geldrückstand<br />
kommt hin<strong>zu</strong> das jährliche Geld <strong>zu</strong> Martini 1775 und 1776, jeweils 9 rtl 20<br />
gr, facit 19 rtl 4 gr. Von der Kornpacht <strong>zu</strong> Martini 1775 restiert 1 Scheffel Gerste<br />
<strong>zu</strong> 24 gr. Salvo des Weinkaufs und Sterbfalls 54 ist Summa debiti 139 rtl 16 gr<br />
6 pf, worauf nichts Baares bezahlt. Vielmehr hat Victor für 12 gr ½ Morgen Klei<br />
gepflügt und geeggt und im Gerstholz sowie im Dornkamp 5 Bäume gerottet,<br />
pro Baum 12 gr, hat <strong>zu</strong>gute 1 rtl 24 gr. Mit Klute hat er 2 Stein- und 2 Heufuhren<br />
gefahren, sein Anteil von ¼ beträgt 15 gr. Hat mithin überhaupts vergütet 2<br />
rtl 15 gr. Diese abgezogen bleibt Victor, salvo des oberwähnten Sterbfalls und<br />
Weinkaufs, bis 1776 inclusive an Geld schuldig 137 rtl 1 gr 6 pf, an Roggen 57<br />
Scheffel, an Gerste 37 Scheffel und an Hafer 9 Scheffel 2 Spint, da<strong>zu</strong> 1 Scheffel<br />
Gerste an Pacht <strong>zu</strong> Martini 1776. Bis 29. Dezember 1776 stehen <strong>zu</strong>rück 2 Wochendienste<br />
und 50 Eier. Gänse, Hühner, Hofgarnspinnen und freie Dienste sind<br />
bis 1776 einschl. richtig.<br />
51. Bei diesen fünfmal gepflügten fünfeinhalb Morgen dürfte es sich um frisch gerodetes Land gehandelt<br />
haben, das besonders gründlich vorbereitet wurde.<br />
52. Im Sprachgebrauch der Schwarzenrabener Verwaltung bedeutete „Bäume rotten“ das Ausgraben<br />
von Baumstümpfen, nicht das Fällen der Bäume.<br />
53. Für alle Lieferungen und Zahlungen, ob im Rahmen ihrer Pachtverpflichtungen oder aus anderen<br />
Anlässen, erhielten die Pächter eine Quittung. Diese mußte bei der nächsten Abrechnung<br />
vorgelegt werden, anderenfalls galt die Abgabe als nicht bezahlt. — „pro Griesen“ bedeutet, daß<br />
Moge (wie weiter unten auch Semmer mit der gleichen Abgabe) Ländereien des Griese bewirtschaftete.<br />
54. salvo (lat.) = mit Ausnahme von, ausgenommen. Offenbar war Victors Ehefrau kurz <strong>zu</strong>vor gestorben<br />
und die deshalb fällige Abgabe war noch nicht entrichtet. Aus anderen Abrechnungen<br />
ergibt sich der Eindruck, daß solche Ausnahmen immer dann gemacht wurden, wenn die entsprechende<br />
Abgabe erlassen werden sollte.<br />
23
11. Januar 1777, Abrechnung mit Semmer, Unterschrift Hammerschmid, Verw. Letzte<br />
Abrechnung 26.10.1775. Semmer ist bis 1774 einschl. an Geld schuldig geblieben<br />
36 rtl 5 gr 3 pf, an Roggen 8 Scheffel 2 Spint und an Gerste 52 Scheffel.<br />
Zum Geldrückstand kommt das jährliche Geld <strong>zu</strong> Martini 1775 und 1776, jeweils<br />
4 rtl 6 gr, facit 8 rtl 12 gr. Da<strong>zu</strong> an Landgeld 55 von 2 Morgen Burgland bei<br />
Jungemanns Kamp muß zahlen ebenfalls <strong>zu</strong> Martini 1775 und 1776 jedesmal 24<br />
gr, facit 1 rtl 12 gr. Ferner restiert an Gewinn- und Schreibgeld de termino S. Petri<br />
1776 von 1½ Morgen aufm Kalten Hof 1 rtl 24 gr. Zu Martini 1775 restiert an<br />
Pacht 1 Scheffel Roggen <strong>zu</strong> 32 gr, und die Quittung über assignierte 56 3 Scheffel<br />
Gerste und 7 Scheffel Hafer pro Griesen. Summa debiti 48 rtl 13 gr 3 pf. Hierauf<br />
hat Semmer heute 1 rtl 21 gr 7 pf bezahlt. Mit Moge hat er auf der Craes Breden<br />
5½ Morgen fünfmal gepflügt, sein hälftiger Anteil beträgt 9 rtl 6 gr. Für einen<br />
weiteren Morgen ebendort <strong>zu</strong> pflügen (ohne eggen) erhält Semmer 20 gr, und für<br />
das Pflügen von 1 Morgen Klei 24 gr. Summa des Bezahlten 11 rtl 35 gr 7 pf.<br />
Diese abgezogen bleibt Semmer bis 1776 einschl. an Geld schuldig 36 rtl 13 gr 8<br />
pf, an Roggen 8 Scheffel 2 Spint, an Gerste 52 Scheffel, und pro termino Martini<br />
1776 weitere 17 Scheffel 1 Spint Roggen und 10 Scheffel 3 Spint Gerste, sodann<br />
die Quittung über assignierte 3 Scheffel Gerste und 7 Scheffel Hafer pro<br />
Griesen, ferner bis 29. Dezember 1776 einschl. 2 freie Handdienste, 3 Hühner<br />
und 20 Bind Hofgarn.<br />
4. Februar 1777, 57 Abrechnung mit Springmeyer, Unterschrift Hammerschmid, Verw.<br />
Letzte Abrechnung 26.10.1775. Springmeyer ist bis 1774 inclusive schuldig geblieben<br />
15 Scheffel Gerste und 75 Scheffel Hafer. Diese 15 Scheffel Gerste und<br />
die Kornpacht <strong>zu</strong> Martini 1775 sind richtig bezahlt, restiert also noch obige 75<br />
Scheffel Hafer und die Kornpacht <strong>zu</strong> Martini 1776 in natura. An jährlichem<br />
Geld muß zahlen de Martini 1775 und 1776 jeweils 1 rtl vom Garten, facit 2 rtl.<br />
Ferner restiert an Gewinn- und Schreibgeld <strong>zu</strong> S. Petri 1776 von diesem Garten<br />
1 rtl 4 gr. Die wegen Springmeyer beim kurfürstlichen Gericht <strong>zu</strong> Geseke verwendeten<br />
Gerichtskosten betragen 20 gr 8 pf. Mithin ist überhaupts an Geld<br />
schuldig 3 rtl 24 gr 8 pf, worauf nichts Baares bezahlt. Vielmehr wurden<br />
Springmeyer für 1 Morgen Klei zweimal <strong>zu</strong> pflügen 1 rtl 12 gr vergütet. Mit<br />
Mennemeyer hat er 2 Fuder Heu aus dem Mersch nach Schwarzenraben gefahren,<br />
sein hälftiger Anteil beträgt 18 gr. Für 2 Fuder Steine <strong>zu</strong> fahren werden ihm<br />
24 gr vergütet. Summa des Vergüteten 2 rtl 18 gr. Diese abgezogen bleibt<br />
Springmeyer bis 1776 einschl. an Geld schuldig 1 rtl 6 gr 8 pf, und 50 Scheffel<br />
alten rückständigen Hafer, inmaßen ihm heute von den rückständigen 75 Scheffel<br />
Hafer vom gnädigen Herrn 25 Scheffel aus Gnaden erlassen worden. Sodann<br />
55. „Landgeld“ ist eine ähnliche Abgabe wie „Gewinn- und Schreibgeld“, doch mit anderer Fälligkeit.<br />
56. „assigniert“ = <strong>zu</strong>gewiesen.<br />
57. Zu Beginn der Abrechnung ist zwar der 11. Januar 1777 als Datum eingetragen, jedoch wird im<br />
Schlußsatz „sic actum et renovatum“ (= so verhandelt und erneuert) der 4. Februar 1777 als Abrechnungstag<br />
genannt.<br />
24
<strong>zu</strong> Martini 1776 an Pacht 1 Scheffel 2 Becher Roggen und 5 Scheffel 2 Becher<br />
Gerste. Mit denen Binnenpächten 58 ist bis 1776 inclusive in Richtigkeit.<br />
25. Oktober 1777, Abrechnung mit Mennemeyer, Unterschrift Hammerschmid, Verw.<br />
Letzte Abrechnung 11.1.1777 (siehe oben); Geldschuld 154 rtl 5 gr 3 pf, sowie<br />
an Roggen 8 Scheffel 1 Spint 2 Becher, an Gerste 33 Scheffel und an Hafer 50<br />
Scheffel, hin<strong>zu</strong> kommt schuldige Pacht <strong>zu</strong> Martini 1776 von 26 Scheffel Roggen<br />
und 24 Scheffel Hafer. Diese Kornpacht hat Mennemeyer in natura und den Überrest<br />
von 2 Scheffel Hafer am 27. September 1777 mit 28 gr bezahlt. Auf Abschlag<br />
obigen Geldrückstandes hat bezahlt 6 rtl am 24. Februar 1777 und 5 rtl<br />
am 27. Februar. Ferner hat an Taglohn <strong>zu</strong>gute 6 rtl 25 gr 6 pf, durch 6 Bäume im<br />
Gerstholz vorigen Winter <strong>zu</strong> rotten 2 rtl, durch ein Fuder Heu mit dem Kluten<br />
<strong>zu</strong>r Halbscheid hierhin <strong>zu</strong> fahren hat vergütet 9 gr, facit <strong>zu</strong>sammen 19 rtl 34 gr 6<br />
pf. Diese abgezogen bleibt Mennemeyer bis 1776 einschließlich an Geld schuldig<br />
134 rtl 6 gr 9 pf, sodann an Roggen 8 Scheffel 1 Spint 2 Becher, an Gerste<br />
33 Scheffel und an Hafer 50 Scheffel, an Hühnern 2 Stück, und bis 28. September<br />
1777 einschließlich 2 Handdienste.<br />
Für 1778 sind keine Eintragungen vorhanden.<br />
25. Mai 1779, Abrechnung mit Klute, Unterschrift F. Drolshagen, Verwalter. Letzte<br />
Abrechnung 11.1.1777 (siehe oben). Klute ist bis 1776 einschließlich schuldig<br />
geblieben, salvo des Weinkaufs und Sterbfalls nebst 20 Eiern, an Geld 20 rtl 7<br />
gr. Diesem kommt hin<strong>zu</strong> das jährliche Geld <strong>zu</strong> Martini 1777 mit 23 rtl 15 gr, <strong>zu</strong><br />
Martini 1778 mit 19 rtl 24 gr, Summa 63 rtl 10 gr. Hierauf hat Klute bezahlt 8 rtl<br />
am 25. Februar 1777, 6 rtl am 21. Juni, 6 rtl am 11. Juli, 6 rtl 9 gr am 5. März<br />
1778, 8 rtl 27 gr am 16. Juni, und 9 rtl 6 gr am 1. Dezember. Ferner hat vergütet<br />
im Sommer 1777 durch Fahren einer Heufuhre <strong>zu</strong>r Halbscheid 9 gr, und durch<br />
im Jahre 1778 gethanes Schlachten 3 rtl. Im Sommer 1778 hat er mit dem Mennemeyer<br />
3 Fuder Heu gefahren, macht <strong>zu</strong> seinem Antheil 27 gr. Summa des Bezahlten<br />
und respective Vergüteten 54 rtl 20 gr. Diese abgezogen bleibt Klute bis<br />
1778 einschließlich an Geld schuldig 8 rtl 26 gr, mit Vorbehalt des schon oberwähnten<br />
Weinkaufs und Sterbfalles. An wöchentlichen Handdiensten stehen <strong>zu</strong>rück<br />
6 Tage. Die Kornpächte sind für 1777 und 1778 in natura entrichtet, sodann<br />
auch die Hühner, Eier, Hofgarnspinnen sind bis 1778 einschließlich in Richtigkeit.<br />
25. Mai 1779, Abrechnung mit Mertensmeyer, Unterschrift F. Drolshagen, Verwalter.<br />
Letzte Abrechnung 11.1.1777 (siehe oben). Mertensmeyer ist bis 1776 einschließlich<br />
an Geld schuldig geblieben 5 rtl 10 gr. Diesem kommt hin<strong>zu</strong> das<br />
jährliche Geld 1777 und 1778 <strong>zu</strong> je 6 rtl 6 gr, facit 12 rtl 12 gr. Sodann Gewinn-<br />
58. Der Begriff „Binnenpacht“ konnte nicht geklärt werden. Möglicherweise ist es ein Sammelausdruck<br />
für die sonst als Hühner, Eier und Hofgarnspinnen bezeichneten Abgaben.<br />
25
und Schreibgeld <strong>zu</strong> termino Petri 1777 von 4 Morgen Burgland mit 4 rtl 16 gr,<br />
Summa 22 rtl. Weiter restiert <strong>zu</strong> Martini 1778 an Pacht 6 Scheffel 3 Spint 2 Becher<br />
Roggen. Diese machen nach dem läufigen mittleren Preise pro Scheffel<br />
Roggen <strong>zu</strong> 32 gr 3 pf <strong>zu</strong>sammen 6 rtl 5 gr 9 pf. Summa <strong>zu</strong>sammen 28 rtl 7 gr 9<br />
pf. Hierauf hat Mertensmeyer bezahlt 6 rtl 6 gr am 12. Mai 1777, 5 rtl 10 gr am<br />
26. Mai, und 4 rtl 16 gr am 10. Dezember, insgesamt 15 rtl 32 gr. Diese abgezogen<br />
bleibt Mertensmeyer bis 1778 einschließlich überhaupts an Geld schuldig 12<br />
rtl 11 gr 9 pf. Hofgarnspinnen, Hühner und Gänse sind bis 1778 einschließlich in<br />
Richtigkeit, und ebenfalls die wöchentlichen Handdienste bis 23. Mai 1779 einschließlich.<br />
1. Juni 1779, Abrechnung mit dem Schulten <strong>zu</strong> <strong>Ermsinghausen</strong>, Unterschrift Drolshagen.<br />
Letzte Abrechnung 10.1.1777 (siehe oben). Bis 1776 einschließlich ist er an<br />
Geld schuldig geblieben 44 rtl 24 gr. Hierauf hat er bezahlt 7 rtl 24 gr am 5. Februar<br />
1777, 6 rtl am 5. Juli, 6 rtl am 25. September, 5 rtl am 6. Juni 1778 und 3 rtl<br />
am 3. Dezember. Die jährlichen Gefälle 59 sind bis 1778 einschließlich in Richtigkeit.<br />
Mithin hat auf den alten Geld-rückstand vergütet 27 rtl 24 gr, bleibt solcher<br />
noch bis 1778 einschließlich an Geld schuldig 14 rtl.<br />
6. Dezember 1779, Abrechnung mit Mennemeyer, Unterschrift Ferdinand Drolshagen,<br />
Verwalter. Letzte Abrechnung 25.10.1777 (siehe oben). Geldschuld bis 1776<br />
einschließlich 134 rtl 6 gr 9 pf, an Roggen 8 Scheffel 1 Spint 2 Becher, an Gerste<br />
33 Scheffel, an Hafer 50 Scheffel, an Hühnern 2 Stück und bis 28. Sept. 1777<br />
einschließlich 2 Dienste. Zum Geldrückstand kommt hin<strong>zu</strong> das jährliche Geld à<br />
14 rtl 9 gr, <strong>zu</strong>sammen 28 rtl 18 gr. Die Kornpacht <strong>zu</strong> Martini 1778 mit 5 Scheffel<br />
Roggen und 4 Scheffel Gerste — den Scheffel Roggen <strong>zu</strong> 32 gr 3 pf, Scheffel<br />
Gerste <strong>zu</strong> 24 gr 3 pf — macht <strong>zu</strong>sammen 7 rtl 6 gr 3 pf. Summa Debiti 169 rtl 91<br />
(?) gr. Hierauf hat Mennemeyer am 27. Mai 1778 bezahlt 6 rtl, am 13. Sept. 7 rtl<br />
12 gr. Sodann sind ihm als Liedlohn seines Sohnes 4 rtl vergütet, nachdem sein<br />
dafür verrichteter Zwangsdienst von März 1777 bis März 1778 davon abgezogen<br />
wurde. Für das Pflügen von 1 Morgen in 1778 erhält er 18 gr, für 3 mit Klute gefahrene<br />
Fuder <strong>zu</strong>r Halbscheid 27 gr, für einmal Mähen der langen Wiese 6 gr, 60<br />
für das Pflügen von 2½ Morgen Kören Land 18 gr, weiter in 1779 für Pflügen<br />
von 2 Morgen beim Platze 1 rtl, für (nicht spezifizierte) Arbeit 1 rtl 15 gr. Weiter<br />
hat Mennemeyer 7 rtl 6 gr 3 pf bezahlt am 17. September 1779, und heute 6<br />
rtl. Summa des Vergüteten und Bezahlten 34 rtl 30 gr 3 pf. Diese abgezogen<br />
bleibt Mennemeyer bis einschließlich 1778 an Geld schuldig 135 rtl 9 pf, an<br />
Roggen 8 Scheffel 1 Spint 2 Becher, an Gerste 33 Scheffel, an Hafer 50 Scheffel,<br />
sowie 2 Hühner, 60 Eier und bis <strong>zu</strong>m 19. September 8 Dienste.<br />
59. „Gefälle“ sind bestimmte, am Grund und Boden haftende Lasten.<br />
60. Die „lange Wiese“ hat noch heute die gleichen Maße wie 1779 und früher; sie ist etwa 350 m<br />
lang und rund 50 m breit, d.h. 17,5 Hektar groß. Als ehemalige Flößwiese hat sie <strong>zu</strong>dem zahlreiche<br />
Querwellen, auf denen die Flößkanälchen verliefen und die das Mähen sehr erschweren. Für<br />
das Mähen dieser Wiese, das mehrere Tage dauerte, erhielt Mennemeyer ganze 6 Groschen!<br />
26
21. Oktober 1779, Abrechnung mit Wilmesmeyer, Unterschrift Ferdinand Drolshagen.<br />
Letzte Abrechnung 10.1.1777 (siehe oben). Geldschuld bis 1776 einschließlich<br />
77 rtl 7 gr 11 pf, an Roggen <strong>zu</strong> Martini 1776 7 Scheffel, an Gerste 7 Scheffel,<br />
und seinen Antheil an Griesen von Hühnern 2, an Eiern 80 Stück, welches derselbe<br />
heute völlig entrichtet hat, ausschließlich denen 80 Eiern. Stehet aber solchem<br />
nach an jährlichem Gelde <strong>zu</strong> Martini 1777 und 1778 pro Jahr 34 rtl 27 gr,<br />
mithin 69 rtl 18 gr. Hierauf hat bezahlt am 30. März 1778 15 rtl, am 11. August<br />
7 rtl 15 gr. Ferner sind bis heute entrichtet 12 rtl 12 gr, womit also das jährliche<br />
Geld für 1777 völlig entrichtet ist. Am 30. August 1779 zahlte Wilmesmeyer 6<br />
Conventionsthaler, machen in (Taler-?) Cours 9 rtl 21 gr 7 pf. 61 Am 30. September<br />
zahlte er 2 Zechinen à 12 rtl, unterm heutigen Datum 1 Zechine à 6 rtl,<br />
macht 27 rtl 21 gr 7 pf. 62 Mithin restiert annoch von dem jährlichen Geld 7 rtl 5<br />
gr 5 pf. Sodann stehen <strong>zu</strong>rück an Gerichtskosten und Taxen 63 5 rtl 14 gr 4 pf,<br />
macht <strong>zu</strong>sammen 12 rtl 29 gr 9 pf. Hierauf wurden ihm vergütet 1778 für 2 Fuder<br />
Heu <strong>zu</strong> fahren 1 rtl, und am 4. Januar 1779 zahlte er 7 gr. Diese von 12 rtl 29<br />
gr 9 pf abgezogen bleiben 11 rtl 22 gr 9 pf. Diesen kommen weiter hin<strong>zu</strong> an<br />
Kosten bis 21. November 1 rtl. Mithin bleibt Wilmesmeyer bis einschl. 1778 an<br />
Geld schuldig 12 rtl 22 gr 9 pf.<br />
28. Juni 1779, Abrechnung mit Moge, Unterschrift Ferdinand Drolshagen. Letzte Abrechnung<br />
11.1.1777 (siehe oben). Geldschuld bis 1776 einschließlich 9 rtl 3 gr 4<br />
pf, an Roggen 9 Scheffel 1 Spint, an Gerste 4 Scheffel 1 Spint, da<strong>zu</strong> Rückstand<br />
<strong>zu</strong> Martini 1776 von 4 Scheffel Roggen <strong>zu</strong> 2 rtl 24 gr, weiter das jährliche Geld<br />
<strong>zu</strong> Martini 1777 und 1778 <strong>zu</strong>sammen 4 rtl, und die <strong>zu</strong> Martini 1778 rückständig<br />
gebliebene Kornpacht von 2 Scheffel 2 Spint Gerste, pro Scheffel 24 gr 3 pf, <strong>zu</strong>sammen<br />
1 rtl 24 gr 9 pf. Für geborgtes Korn in 1779 <strong>zu</strong> 1 Scheffel Weizen, 11<br />
Scheffel Roggen und 8 Scheffel Gerste vereinbarungsgemäß 16 rtl 9 gr. Summa<br />
33 rtl 25 gr 1 pf. Hierauf hat Moge am 28. Juli 1777 bezahlt 1 rtl 30 gr, am 24.<br />
September 2 rtl 24 gr. Sodann 1777 vergütet durch Baumrotten, 6 Stück à 12 gr,<br />
2 rtl. Im Jahr 1778 durch 16 Bäume à 12 gr, macht 5 rtl 12 gr. Für gepflügten<br />
Kley im Sommer 1777 24 gr, und im Jahr 1779 1 Morgen beim Platze 18 gr.<br />
Durch Arbeit bis 27. Juni 1 rtl 18 gr, durch zweimal die lange Wiese im Sommer<br />
1778 <strong>zu</strong> mähen 12 gr, und am 1. März 1779 hat er 1 rtl 30 gr bezahlt. Ferner für<br />
Arbeit bis 26. September einschließlich 11 rtl, und zahlte heute bar 6 rtl 1 gr 1<br />
pf. Summa 33 rtl 25 gr 1 pf. Diese mit obigen Abgaben („Dandis“) verglichen<br />
ist Moge bis 1778 einschließlich an Geld nichts mehr schuldig, stehet aber an-<br />
61. „Conventionstaler“ kann sich für diese Zeit (1779) nur auf den im Jahre 1750 von Preußen für<br />
sein Staatsgebiet geschaffenen preußischen „Reichstaler“ beziehen, der in Westfalen damals eine<br />
ausländische Währung war; vgl. Fritz Verdenhalven, Alte Meß- und Währungssysteme aus dem<br />
deutschen Sprachgebiet, Neustadt/Aisch 1998.<br />
62. Die Zechine war eine Goldmünze, anfangs aus Venedig, später auch aus anderen italienischen<br />
Münzstätten. Sie war in Westfalen offenbar so selten, daß sie bei Fritz Verdenhalven (siehe vorige<br />
Anm.) überhaupt nicht aufgenommen wurde. Es ist bemerkenswert, daß Wilmesmeyer aus<br />
dem kleinen <strong>Ermsinghausen</strong> ausländische Währung und sogar Goldmünzen besaß.<br />
63. Taxen sind Gebühren für Schät<strong>zu</strong>ngen; dies im Zusammenhang mit Gerichtskosten weist darauf<br />
hin, daß bei Wilmesmeyer Pfändungen vorgenommen worden waren.<br />
27
noch an Korn von älteren Jahren <strong>zu</strong>rück 9 Scheffel 1 Spint Roggen und 4 Scheffel<br />
1 Spint Gerste, und an wöchentlichen Handdiensten 21 Tage.<br />
13. Oktober 1779, Abrechnung mit Semmer, Unterschrift Ferdinand Drolshagen. Letzte<br />
Abrechnung 11.1.1777 (siehe oben). Semmer ist bis 1776 einschließlich an Geld<br />
nichts schuldig geblieben, jedoch 8 Scheffel 2 Spint Roggen, 52 Scheffel Gerste,<br />
3 Hühner und 20 Bind Hofgarn, macht 36 rtl 18 gr 8 pf. Hin<strong>zu</strong> kommt das jährliche<br />
Geld <strong>zu</strong> Martini 1777 ad 4 rtl 6 gr und <strong>zu</strong> Martini 1778 ad 7 rtl 33 gr. Sodann<br />
an Kornpacht <strong>zu</strong> Martini 1777 Roggen 3 Scheffel 1 Spint, Gerste 3 Scheffel<br />
3 Spint. Diese machen, den Scheffel Roggen und den Scheffel Gerste jeweils<br />
<strong>zu</strong> 24 gr 3 pf gerechnet, 4 rtl 25 gr 9 pf. Die Kornpacht <strong>zu</strong> Martini 1778 (beträgt)<br />
18 Scheffel 1 Spint Roggen, 4 Scheffel 2 Spint Hafer. Diese entsprechen sich<br />
nach dem läufigen mittleren Preise pro Scheffel Roggen 32 gr 3 pf, pro Scheffel<br />
Hafer 16 gr 3 pf, überhaupts 18 rtl 14 gr, und die dieserha´lb verwendeten Gerichtskosten<br />
betragen sich <strong>zu</strong> 28 gr 8 pf. Summa 72 rtl 17 gr 5 pf. Hierauf hat<br />
Semmer 5 rtl 12 gr bezahlt am 17. März 1777, am 24. April 4 rtl 30 gr, am 11.<br />
April 1778 3 rtl 12 gr, am 3. Mai 1779 5 rtl 24 gr, am 2. August 7 rtl. Für das<br />
Pflügen von 1 Morgen beim Platze 1779 werden ihm vergütet 18 gr, für das<br />
einmalige Mähen der langen Wiese 6 gr, und für bisheriges Baumrotten, 9 Stück<br />
à 12 gr, macht 3 rtl. Weiter durch Arbeit <strong>zu</strong>r Nettelstadt 64 „p. Cond. fene“ vom<br />
8. August bis 17. Oktober 1779 <strong>zu</strong> 5 rtl 30 gr. Unterm heutigen Dato zahlte<br />
Semmer 4 gr. Summe des Bezahlten und Vergüteten 37 rtl 21 gr. Diese von obigen<br />
Abgaben abgezogen bleibt Semmer bis 1778 einschließlich an Geld schuldig<br />
34 rtl 29 gr 5 pf, da<strong>zu</strong> 4 Hühner, 2 freie Handdienste, 8 Scheffel 2 Spint Roggen<br />
und 52 Scheffel Gerste.<br />
9. Dezember 1779, Abrechnung mit Victor, Unterschrift Ferdinand Drolshagen. Letzte<br />
Abrechnung 11.1.1777 (siehe oben). Victor ist bis 1776 einschließlich schuldig<br />
geblieben 57 Scheffel Roggen, 37 Scheffel Gerste, 9 Scheffel 2 Spint Hafer, 50<br />
Eier, und an Geld 127 rtl 21 gr 6 pf. Diesem kommt hin<strong>zu</strong> das jährliche Geld <strong>zu</strong><br />
Martini 1777 und 1778, jeweils 9 rtl 20 gr, <strong>zu</strong>sammen 19 rtl 4 gr. Sodann wegen<br />
rückständiger Kornpacht <strong>zu</strong> Martini 1777 Roggen 6 Scheffel, Gerste 1 Scheffel<br />
64. Am 19. Mai 1778 beurkundet der kurfürstlich kölnische Kommissar und Richter <strong>zu</strong> Rüthen Joan<br />
Frans Bergh, daß Ferdinand von Hörde <strong>zu</strong> Schwarzenraben den Hof des Wilthelm binnen Nettelnstedt,<br />
der von Gerichts wegen verkauft wurde, erworben und durch seinen da<strong>zu</strong> nach Rüthen<br />
geschickten Bevollmächtigten, den Vikar Bertels, in Besitz genommen hat; der Hof wird als<br />
Erbgut bezeichnet (Ketteler-Archiv Harkotten, Bestand Schwarzenraben, Urk. Nr. 312). Unterschrieben<br />
ist die Urkunde vom Richter selbst und vom Schreiber Caspar Adam Herold, das Rüthener<br />
Gericht hat sein Papiersiegel aufgedrückt. Mit dem Hof Wilthelm ist der „ehemalige Wilhelmische<br />
Hoff“ gemeint. Der Verkauf des Hofes war nötig geworden, um die Forderungen der<br />
Maria Barbara Corner <strong>zu</strong> begleichen, der „nachherigen Ehefrau exsenatoris Theodori Adler in<br />
Rüthen“, weil der „Herr Gerichtsschöpfe Wilthelm“ keine anderen Mittel hatte. Nach zweimaliger<br />
Verkaufs-Ankündigung im „Intelligenzblatt“ (1777 und 1778) bezahlte Ferdinand v. Hörde<br />
am 22. April 1778 den Kaufpreis von 2.930 Reichstalern in bar. Obwohl die genaue Größe des<br />
Hofes nicht bekannt war — was ausdrücklich festgehalten wird — soll auch bei einer eventuellen<br />
späteren Vermessung keine Nach- oder Rückzahlung erfolgen. Ferdinand v. Hörde übernimmt<br />
auch alle dem Hof „anklebenden“ Lasten.<br />
28
und Hafer 1 Scheffel. Bei einem Scheffelpreis von Roggen und Gerste <strong>zu</strong> je 24<br />
gr und von Hafer <strong>zu</strong> 16 gr gerechnet machen diese 5 rtl 4 gr. Die rückständige<br />
Kornpacht <strong>zu</strong> Martini 1778, 5 Scheffel Roggen und 3 Scheffel Gerste, beträgt,<br />
nach dem damals läufigen mittleren Preise per Scheffel Roggen <strong>zu</strong> 32 gr 3 pf<br />
und per Scheffel Gerste <strong>zu</strong> 24 gr 3 pf gerechnet, 6 rtl 18 gr. Summa Debiti 168<br />
rtl 11 gr 6 pf. Hierauf hat Victor am 27. September 1777 bezahlt 5 rtl, am 27.<br />
Oktober 1778 5 rtl 4 gr, am 25. September 1779 6 rtl 18 gr. Für Baumrotten in<br />
1778 und 1779, das Stück <strong>zu</strong> 12 gr — und zwar 6 Stämme in 1778, und <strong>zu</strong>sammen<br />
mit Moge <strong>zu</strong>r Halbscheid 32 Stämme in 1779 — werden ihm 7 rtl 12 gr<br />
vergütet. Für das Machen eines Weges im Esbecker Mersch in 1778 werden ihm<br />
6 gr vergütet, und für 4 Tage Arbeit <strong>zu</strong> Nettelstätt 24 gr. Summa des Bezahlten<br />
und Vergüteten 28 rtl 2 gr. Diese von den obigen Abgaben abgezogen bleibt<br />
Victor bis 1778 einschließlich an Geld schuldig 143 rtl 9 gr 6 pf, an Roggen 57<br />
Scheffel, an Gerste 37 Scheffel, an Hafer 9 Scheffel 2 Spint, sowie an wöchentlichen<br />
Handdiensten bis einschließlich 3. Oktober (keine Zahl genannt), „salvo“<br />
(ausgenommen) Weinkauf und Sterbfall.<br />
8. Dezember 1779, Abrechnung mit Mennentöns (= Anton Menne), Unterschrift Ferdinand<br />
Drolshagen. Letzte Abrechnung 11.1.1777 (siehe oben). Mennentöns ist<br />
bis 1776 einschließlich gehaltener Abrechung 65 schuldig geblieben 34 Scheffel<br />
Roggen, 73 Scheffel Gerste und 30 Scheffel Hafer. Das jährliche Geld, die<br />
Kornpacht, Gänse, Hühner und Hofgarnspinnen sind für 1777 und 1778 völlig<br />
entrichtet. Auf obigen Kornrückstand ist abgeführt am 24. Januar 1778 Roggen<br />
8 Scheffel 1 Spint, Gerste 6 Scheffel 1 Spint, Hafer 3 Scheffel, und am 13. Februar<br />
1779 Hafer 3 Scheffel. Restiert Mennentöns somit bis 1778 einschließlich<br />
Roggen 25 Scheffel 3 Spint 3 Becher, Gerste 64 Scheffel 3 Spint 3 Becher, Hafer<br />
24 Scheffel.<br />
8. März 1781, Abrechnung mit Klute, Unterschrift Damian Erpelding. 66 Klute ist aus<br />
der letzten Abrechnung (Datum nicht genannt; 25. Mai 1779, siehe oben) 8 rtl<br />
26 gr schuldig geblieben. Hin<strong>zu</strong> kommt das jährliche Geld <strong>zu</strong> Martini 1779 und<br />
1780 mit je 19 rtl 24 gr, Summa debiti 48 rtl 2 gr. Hierauf hat Klute am 7. Oktober<br />
1779 bezahlt 8 rtl 26 gr und 15 gr, am 26. April 1780 6 rtl, am 19. Oktober<br />
11 rtl. Ferner hat er im Sommer 1780 ein Fuder Heu von der Lippe <strong>zu</strong> 18 gr und<br />
ein Fuder mit Zuspann des Mennentöns gefahren und thut ihm pro rata 9 gr. Im<br />
Herbst und Winter 1779 und 1780 mit 5 Stück Kühe — je Stück 6 gr, facit 30 gr<br />
— und 31 Stück Schweine <strong>zu</strong> schlachten — je Stück 3 gr, 67 facit 2 rtl 21 gr —<br />
vergütet. Im Herbst und Winter 1780 und 1781 mit 9 Stück Kühe — je Stück 6<br />
gr, facit 1 rtl 18 gr — und 24 Stück Schweine <strong>zu</strong> schlachten, facit 2 rtl — vergü-<br />
65. d.h. bis 11. Januar 1777.<br />
66. Damian Erpelding, vermutlich aus Geseke, war Verwalter in Schwarzenraben von 1780 bis<br />
1789.<br />
67. Offenbar war das Schlachten eines ausgewachsenen Schweines einfacher als das eines Ferkels,<br />
denn wie oben aus der Abrechnung vom 11. Januar 1777 ersichtlich, hat Klute damals für<br />
Schlachten eines Ferkels 4 Groschen erhalten. Oder durfte er bei einem Schwein gewisse Teile<br />
für sich behalten (was sich dann im Stücklohn auswirkte), bei einem Ferkel aber nicht?<br />
29
tet. Hat auch bei dieser Abrechnung an gnädigen Herrn 68 12 rtl gezahlt. Summa<br />
des Bezahlten und Vergüteten 43 rtl 29 gr. Diese von obigen Dandis abgezogen<br />
bleibt Klute bis 1780 inclusive an Geld schuldig 2 rtl 9 gr.<br />
23. Januar 1782, Abrechnung mit Wilmesmeyer, Unterschrift Damian Erpelding, Verwalter.<br />
Wilmesmeyer hat annoch aus dem Restanten Register de 1779 bis 1778<br />
inclusive eine Geldschuld von 6 rtl 4 gr 9 pf. Diesen treten ferner hin<strong>zu</strong> die zwischen<br />
Martini und Weihnachten 1779, 1780 und 1781 fällig gewordenen Gelder<br />
ad 20 rtl jährlich für Jungemann von Böckenförde, facit 60 rtl. Sodann an sonstigen<br />
jährlichen Geldern als Pension (Zinszahlung) 3 rtl. Von 2 Gärten 3 rtl. Von<br />
Kören Ländern 3 rtl 27 gr. Von Kören Kamp 2 rtl 18 gr. Von Gewinnländern<br />
(d.h. von auf Zeit gepachteten Grundstücken) 2 rtl 15 gr. Vertätigungsgeld 69 3<br />
gr. Machen von 3 Jahren 44 rtl 9 gr. Ferner an Gerichtskosten ausschließlich für<br />
letztere Klage, welch annoch von Herrn „Mndtrio“ (Mandatario) Nolten designiert<br />
werden müssen, 3 rtl 24 gr. Summa debiti 114 rtl 1 gr 9 pf. Hierauf hat derselbe<br />
gezahlt am 9. Oktober 1780 11 rtl, am 10. Februar 1780 an Herrn Assessor<br />
Nolte <strong>zu</strong> Geseke laut dessen Rechnung 5 rtl 27 gr. Ferner am 19. April 1781 5<br />
rtl, am 9. Mai 2 Pistolen 70 <strong>zu</strong> 12 rtl, am 16. Dezember 2 Carolinen 71 <strong>zu</strong> 7 rtl 12<br />
gr. Im Herbst 1780 hat Wilmesmeyer mit 2 Fuder Heu anhero <strong>zu</strong> fahren 1 rtl, mit<br />
Herrn Notario Nolten als Zeuge nach Eringerfeld <strong>zu</strong> gehen 9 gr, eine Kuh von<br />
Walmeyer <strong>zu</strong> Dedinghausen und ein Pferd von Mergemeyer <strong>zu</strong> Langeneike <strong>zu</strong><br />
aestimieren (d.h. für eine Pfändung <strong>zu</strong> schätzen) 18 gr vergütet. Summa des baar<br />
Bezahlten und Vergüteten 57 rtl 18 gr. Von obiger Schuld abgezogen bleibt<br />
Wilmesmeyer bis 1781 einschließlich an Geld schuldig 56 rtl 19 gr 9 pf. Die<br />
Kornpächte sind bis 1780 völlig berichtiget.<br />
Für <strong>Ermsinghausen</strong> sind zwischen der vorigen und der nächsten keine Abrechnungen im<br />
„Protocollum“ eingetragen — eine Lücke von rund 9 Jahren. Zumindest 1789<br />
hat jedoch eine Abrechnung stattgefunden, wie aus folgendem Eintrag ersichtlich.<br />
68. Friedrich Ferdinand v. Hörde <strong>zu</strong> Schwarzenraben (P330), * 15. Januar 1751, + 4. Januar 1819;<br />
oo 1784 Maria Anna v. Landsberg-Velen (get. 14. Mai 1765, + 18. April 1799; „Blaue Dame“).<br />
69. Das „Verthätigungsgeld“ wird heute manchmal als „Verteidigungsgeld“ definiert, was aber nicht<br />
richtig ist. „Verthätigung“ war eine Art Arbeitsvertrag, aufgrund dessen der Pflichtige bestimmte<br />
Dienste oder Abgaben <strong>zu</strong> leisten hatte, und dafür z.B. einen Hof des „Verthätigungs-Herrn“ auf<br />
eigene Rechnung bewirtschaften konnte. Juristisch war dies ein bedeutender Unterschied <strong>zu</strong> den<br />
Verpflichtungen, die sich aus einem Hörigkeitsverhältnis ergaben, denn der Dienstpflichtige war<br />
in diesem Falle persönlich frei. Praktisch wirkte sich dieser Unterschied aber kaum aus.<br />
70. 1 Pistole — eine Goldmünze — entsprach 1762 drei Reichstalern und 18 Groschen; 1764 war<br />
sie bereits 5 Reichstaler wert. Pistolen gehörten <strong>zu</strong> jenen Münzsorten, die vornehmlich für den<br />
Zahlungsverkehr mit dem Ausland geprägt worden waren.<br />
71. Carolinen waren in Baden, Bayern, Württemberg und Hessen gängige Goldmünzen; hier sind sie<br />
wohl hessischen Ursprungs.<br />
30
15. März 1791, Abrechnung mit Korenmeyer. Keine Nennung eines Verwalters, keine<br />
Unterschrift. 72 Korenmeyer ist de 1789 an jährlichem Gelde schuldig geblieben<br />
1 rtl 21 gr Schatzcours, 73 an Brüchten (Strafgeldern) aus dem Freienstuhls Protocoll<br />
13 Mark, 74 facit 4 rtl 12 gr. Summa 5 rtl 33 gr Schatzcours. Korenmeyer<br />
hat in läufigen Cours 6 rtl 14½ gr baar empfangen, (sind) 6 rtl 28½ gr (in<br />
Schatzcours). Wäre mithin in toto schuldig 13 rtl 7 gr in läufigem Cours. Hierauf<br />
vergütet und respective mit Steinebrechen verdient, so er mit Justus „ad Dimid.<br />
partem“ (<strong>zu</strong>r Hälfte) gebrochen ad 132 Zentner, facit <strong>zu</strong>r Halbscheid 66 Zentner,<br />
sodann hat Korenmeyer allein gebrochen 67 Zentner, 11 Zentner <strong>zu</strong> 1 rtl,<br />
facit 12 rtl 3 gr 3 pf. Dieses von obigem abgezogen bliebe Korenmeyer schuldig<br />
1 rtl 3 gr 8 pf. — Justus hat mit Steinebrechen verdient 6 rtl, hierauf empfangen<br />
vom gnädigen Herrn 1 rtl, von mir 5 rtl 1 gr, bliebe Justus rest. 1 mgr.<br />
Dies ist die letzte <strong>Ermsinghausen</strong>er Abrechnung im „Protocollum“. Wer Justus war,<br />
wird nicht ersichtlich, ebenso nicht, warum die Schuldangaben im Konjunktiv<br />
stehen.<br />
72. 1790/91 ist in Schwarzenraben ein Rentmeister Brenken, 1790/92 W. Ant. Becker als Verwalter<br />
in Schwarzenraben nachgewiesen.<br />
73. „Schatzkurs“ ist der vom Staat — hier von der kurfürstlichen Regierung in Arnsberg — festgelegte<br />
Umrechnungskurs verschiedener Geldsorten, im Unterschied <strong>zu</strong> Kursen, die z.B. auf der<br />
Frankfurter Börde („Frankfurter Kurs“) im Handel errechnet wurden.<br />
74. Daß im v. Hördeschen Freigericht Bökenförde Strafgelder in Mark verhängt wurden anstatt in<br />
Talern oder Gulden, ist entweder ein Ausdruck besonderer Fortschrittlichkeit (reichseinheitlich<br />
wurde die Mark erst 1871 eingeführt!) oder eines besonderen Traditionsbewußtseins. Da die<br />
Freigerichte noch auf Karl den Großen <strong>zu</strong>rückgehen, als die Mark noch Gewichts- und Währungseinheit<br />
war, ist hier wohl das letztere an<strong>zu</strong>nehmen.<br />
31
Wf.Zs. Bd. 74 (1916) S. 86 Anm. 3:<br />
(Albert Brand, Die altsächsische Edelherrschaft Lippe-Störmede-Boke und das<br />
Corveyer Vitsamt Mönninghausen von ihren Anfängen bis <strong>zu</strong>r preußischen Besitzergreifung)<br />
„Die älteste Form von Ermesinghausen ist Ermescenghuson = Ermeßinghuson (1182,<br />
Päpstliche Bestätigungsbulle der Besit<strong>zu</strong>ngen des Abdinghofklosters in Paderborn. Erhard,<br />
C 431). Ermenes ist Genitiv wie Hermanns und heißt auch so. Also Hermansleutehausen<br />
bedeutet, daß der erste Schulte hier Hermann geheißen hat.“<br />
32
J.S. Seibertz, Zur Topographie der Freigrafschaften, in: Zs. f. vaterländ. Geschichte u.<br />
Alterthumskunde, 23. Bd. S. 107 bzw. S. 124 f., Münster 1863:<br />
Zur Freigrafschaft Stalpe gehörten nach einem Güterverzeichnis von 1526 u.a.<br />
12) Joh. Plagemer hat ein Gut <strong>zu</strong> Ermesinghausen (im Original, abgedruckt ebda.<br />
S. 124 ff.: „It. Johann Plagemer heuet eynn Gudt vnnd lycht tho Ermesinckhuyß<br />
vnnd geuet iij Mudde Hauerenn j ß j Hoenn v Eyger j d“).<br />
13) Bernd Bertram anders Goldschmidt hat ein Gut <strong>zu</strong> <strong>Ermsinghausen</strong> genannt<br />
der kleine Buschhof (im Original, abgedruckt ebda. S. 124 ff.: „It. Bernt<br />
Bertram anders Goltsmyt heuet eynn Gudt vnnd (lycht) tho Ermesinckhuysenn<br />
vnnd heyt de kleyne Buschoeff“). 75<br />
14) Schenne hat eins <strong>zu</strong> <strong>Ermsinghausen</strong>, genannt der große Buschhof (im Original,<br />
abgedruckt ebda. S. 124 ff.: „It. Schenne heuet eynn Gudt vnnd lycht<br />
tho Ermesynckhuyßenn vnnd heyt de grote Buschoeff geuet v Scheppel Haueren<br />
iij ß j Hoen v Eyger j d“).<br />
Alle diese Güter entrichteten Abgaben an Hafer, Eier, Hühner und Geld; sie waren<br />
also die Freistuhlsgüter, deren Besitzer ihre alten Abgaben an den königl. Fiscus, nunmehr<br />
an den Stellvertreter desselben, den Stuhlherrn und bzw. an den kaiserlichen Freigrafen<br />
bezahlten.<br />
Der (große) Buschhof ist 1622 zerstört worden und lag seither wüst. 1664 heißt es<br />
„Schulte (Schultze) Große Buschhof am Twietenweg“, und dieser Schulte von <strong>Ermsinghausen</strong><br />
ist der Vorgänger der heutigen Familie (Schulte-) Arens in <strong>Ermsinghausen</strong>.<br />
Arens soll um 1800 dort eingeheiratet haben. Der Schulten Buschhof erwarb im 18. Jh.<br />
durch Heirat den Springhof da<strong>zu</strong>. 76<br />
ebda. S. 126 f.:<br />
„It. dyt wy nachbeschreuenn synt de Vorschriuonghe“ — nachfolgend die Verschreibungen<br />
(= Rentenzahlungen an den Stuhlherren bzw. den Freigrafen):<br />
Der erste Eintrag lautet: „It. Lippolt grenynck geuet Henrich Feyßhouer iij ß v<br />
Scheppell Hauerenn“ — Lippolt Grenynck zahlt an Henrich Fleischhauer 3 Schilling<br />
und 5 Scheffel Hafer. Dies hat zwar keinen offensichtlichen Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> <strong>Ermsinghausen</strong>,<br />
aber Henrich Fleischhauer wird in 6 der insgesamt 8 „Verschreibungen“ als Zahlungsempfänger<br />
genannt. Vermutlich war er der Freigraf.<br />
Als letzte der 8 Verschreibungen erscheint: „It. Gerdrut Plagemers bort van Cord<br />
Sinßeke vnnd Heynen Rugenbecker iiiij ß vnnd beholt iiij Mudde Haueren vann erem<br />
75 vgl. auch August Wieneke, Freistühle in und um Geseke, Geseker Heimatblätter Nr. 199, April<br />
1976.<br />
76. Geseker Heimatblätter Nr. 390, 53. Jg., Juli 1995, Hinweise und Mitteilungen.<br />
33
Gude tho Ermesinckhuyßenn“ — Gertrud Plagemer erhält von (wegen des Gutes von?)<br />
Cord Sinseke und Heynen Rugenbecker 5 Schillinge, und zahlt von ihrem Gut <strong>zu</strong> <strong>Ermsinghausen</strong><br />
4 Müdde Hafer.<br />
ebda., S. 109, Aufzählung der Freistühle in der Freigrafschaft Stalpe, gemäß Lehnbrief<br />
von 1540, mit dem Graf Philipp v. Waldeck den Joist Westphal mit der Freigrafschaft<br />
Stalpe belehnt:<br />
4) Mit einem „Frienstule <strong>zu</strong> Ermynghusen“. Der Ort heißt jetzt <strong>Ermsinghausen</strong>,<br />
liegt westlich von Geseke und Störmede, dicht bei Schwarzenraben.<br />
Bemerkung KJK: Dies ist die bisher erste (und einzige?) Nachricht über einen Freistuhl<br />
<strong>zu</strong> <strong>Ermsinghausen</strong>. Vielleicht Verwechslung mit Ehringhausen? Aber auch dort ist kein<br />
Freistuhl bekannt. Allerdings ist hier die Rede von der Freigrafschaft Stalpe, <strong>zu</strong> der<br />
<strong>Ermsinghausen</strong> gehörte. Es wäre für die Eigentümer der Freigrafschaft Stalpe, die Grafen<br />
v. Waldeck, bzw. deren Lehnsnehmer, die v. Westphalen, gerade<strong>zu</strong> zwingend gewesen,<br />
einen eigenen Freistuhl in ihrem Grenzort <strong>Ermsinghausen</strong> <strong>zu</strong> errichten bzw. <strong>zu</strong> unterhalten,<br />
damit nicht etwa die „Konkurrenz“ des Freistuhls in Bökenförde (dessen Inhaber<br />
die v. Hörde waren) auch die Ermsinghauser Gerichtsbarkeit an sich zöge, und<br />
damit ihr Territorium erweiterte. Der Ermsinghauser Freistuhl der Freigrafschaft Stalpe<br />
ist ebenso wie der <strong>zu</strong> Bönninghausen mit dem Erlöschen dieser Freigrafschaft untergegangen.<br />
34
Kapellendiarium S. 271:<br />
29. Juni 1952, Segen ohne <strong>Ermsinghausen</strong> (Um<strong>zu</strong>g Schützenfest)<br />
(Eintrag P. v. Brackel SJ).<br />
Kapellendiarium S. 295:<br />
Sonntag, 23.8.1953. Bination (= 2 hl. Messen hintereinander), da am 22. Schützenfest<br />
(= St. Hubertus <strong>Ermsinghausen</strong>-Schwarzenraben). 8 Uhr und ½ 10 zwei Predigten.<br />
Nächsten Sonntag Missionssonntag in Bökenförde. Donnerstag Wahlpflicht.<br />
Sonntag, 30.8.1953. Bination. 8 u. 9 (für Schützen), nach 9 Messe Ansprache für die<br />
Schützen. Dann Parade cum sacerdote.<br />
35
(30.10.2000)<br />
Geseker Heimatblätter Nr. 390, S. 136, 53. Jg, Juli 1995,<br />
Hinweise und Mitteilungen (Dr. Hinteler):<br />
Hof Arens in <strong>Ermsinghausen</strong> gehörte ca. 1536 einer Familie Schulte (Zweispänner),<br />
Grundherr war Abdinghof. Im Bemeierungsbuch des Geseker Abdinghofes (Pfr. W.<br />
Wahle) taucht 1664 der Name Schulte (Schultz) GB am Twietenweg, bei Schulten Buschof<br />
auf (= Busch-Hof, Hof bei Schulten Busch, d.h. heute bei „Arens’ Wäldchen“).<br />
Im 18. Jh. soll durch Heirat der „Springhof“ (Sprinck Hof?) da<strong>zu</strong>gekommen sein. Um<br />
1800 soll Arens bei Schulte eingeheiratet haben. Der alte Buschhof wurde 1622 zerstört,<br />
die Hofstelle war seither wüst, sei auch <strong>zu</strong> Schulte-Arens gekommen.<br />
Über dem Seiteneingang des Fachwerkgebäudes von Arens’ Hof in <strong>Ermsinghausen</strong> eine<br />
Hausinschrift von 1681, ohne Namen.<br />
Geseker Heimatblätter Nr. 391, S. 143 ff., 53. Jg, September/Oktober 1995,<br />
Maria Schraub, Schulferien auf dem Bauernhof um 1930:<br />
Der Großvater von Frau Schraub (geb. Arens?) war in <strong>Ermsinghausen</strong> geboren, seine<br />
Enkelin verbrachte als Kind dort oft die Schulferien. Mehrfache Erwähnung von<br />
Schwarzenraben und Schwarzenrabener Personen.<br />
36
Aus „Georgius Occisor“:<br />
Am Samstag nach Dreikönig („SS. trium Regum“) 1538 verkaufen sie (= Jürgen v. Hörde und seine<br />
Frau Margaretha) „auß ihren guteren <strong>zu</strong> Ermesinckhusen, welche keine Lehenguter seint“ 5 Gulden<br />
Pension für 100 Goldgulden. 77 Dies ist ein wichtiger Hinweis, daß es in <strong>Ermsinghausen</strong> altes Hördisches<br />
Allod gab, denn Jürgens väterliches Erbgut Wambeke war ein Abdinghofer Lehen, und wurde im übrigen<br />
immer getrennt von <strong>Ermsinghausen</strong> aufgeführt.<br />
Dieses <strong>Ermsinghausen</strong>er Allod könnte durchaus noch aus der frühesten Besiedlungsphase von <strong>Ermsinghausen</strong><br />
stammen. Als <strong>Langeneicke</strong> gegründet wurde (Zeitpunkt unbekannt), bestand es aus acht Vollhöfen.<br />
Das heutige <strong>Langeneicke</strong> hat aber nur 7 Vollhöfe, denn der achte Vollhof ist <strong>Ermsinghausen</strong>.<br />
<strong>Langeneicke</strong> ist von Störmede aus besiedelt worden, so daß wir als die Initiatoren dieser Siedlung mindestens<br />
die Herren v. Störmede (ab 1155 nachgewiesen), wahrscheinlich aber schon die Haholde (vor<br />
1011) annehmen können.<br />
Dafür enthält auch der Ortsname „<strong>Ermsinghausen</strong>“ einen Hinweis. Bei den Haholden scheint der<br />
Name „Erpo“ gebräuchlich gewesen <strong>zu</strong> sein, jedenfalls heißt eine ihrer Nachfolgelinien „die Erponen“<br />
(„Erp“ war z.B. ein Leitname bei den v. Padberg). 78 Ein solcher Erpo ist offensichtlich der erste Vorsteher<br />
(villicus) der Neusiedlung <strong>Ermsinghausen</strong> gewesen; das „p“ in seinem Namen ist <strong>zu</strong> „m“ verschliffen.<br />
Die Silbe „-ing-“ bedeutet soviel wie „Nachkommen“, „Leute des“, und „-hausen“ ist ein lockerer Zusammenschluß<br />
mehrerer unabhängiger Einzelhöfe.<br />
Brief Pfarrer Wahle 21. April 1984: „... Ob <strong>Ermsinghausen</strong> zwischen 1155 und 1184 gegründet ist,<br />
kann ich nicht beurteilen, da mir jegliche Quellen fehlen. <strong>Ermsinghausen</strong> hat früher wohl eine begrenzte<br />
Selbständigkeit gehabt. Im Schat<strong>zu</strong>ngsregister von 1536 erscheint es mit unter der Bauerschaft <strong>Langeneicke</strong>.<br />
Damit stimmt überein, dass <strong>Langeneicke</strong> im Unterschied <strong>zu</strong> den übrigen Dörfern des Kirchspiels<br />
Störmede nur sieben statt acht Vollmeier hat. Die achte Stelle ist Schulte-Ahrens in <strong>Ermsinghausen</strong>. Im<br />
18. Jahrhundert sind eigene Ortsvorsteher nach<strong>zu</strong>weisen. Volle politische Gemeinde wurde es durch die<br />
preussische Landgemeinde-Ordnung von 1841.“<br />
77. ASR Bl. 093.<br />
78. vgl. Hermann Bannasch, Das Bistum Paderborn unter den Bischöfen Rethar und Meinwerk, S.<br />
79, Paderborn 1972.<br />
37
aus Datei Freitag:<br />
Ritter Dietrich Frydach verkauft am 29. September 1477 dem Alhard Buck eine<br />
jährliche Rente von ½ Molt Hartkorn (Roggen und Gerste) aus dem Zehnten <strong>zu</strong> Ermsinckhusen.<br />
79 Dieser Zehnte war eine der Zubehörungen von Wambeke. Bürge ist Aleff<br />
Wrede, der sich <strong>zu</strong>m Einlager in Störmede verpflichtet. Die Zeugen sind Friedrich v.<br />
Hörde, Johann Bueck und Johann Volmers. Interessant ist die Einlager-Verpflichtung<br />
des Aleff Wrede, die in der Regel nur unter Adeligen üblich war, und daß sie für Störmede<br />
galt, und nicht wie sonst üblich für eine Stadt wie Lippstadt oder Geseke.<br />
79. Bestand Störmede im Korff-Archiv Harkotten.<br />
38
Karte von Roscher von 1776 im Stadtarchiv Lippstadt, Ausschnittfoto erhalten von Dr.<br />
Claudia Becker mit Brief vom 11. Juni 2002:<br />
Die Angabe von Pfarrer Wahle, daß <strong>Langeneicke</strong> nur 7 Vollmeierstellen statt wie<br />
üblich 8 gehabt hätte, weil die achte Vollmeierstelle das heutige Dorf <strong>Ermsinghausen</strong><br />
sei, wird durch die Roscher-Karte von 1776 in gewisser Weise bestätigt. Auf dieser<br />
Karte sind alle <strong>Langeneicke</strong>r Hofstellen eingezäunt (jede für sich), aber alle <strong>Ermsinghausen</strong>er<br />
Hofstellen liegen innerhalb eines einzigen Zaunes (oder einer Hecke). Freilich<br />
sind 1776 die ehemals 7 Vollmeierstellen in <strong>Langeneicke</strong> schon soweit aufgeteilt, daß<br />
auf der Karte von 1776 insgesamt 14 eingezäunte Hofstellen erscheinen. Von diesen<br />
sind zwei Stellen (die westlichste und die östlichste)e ohne Haus, zwei Stellen haben je<br />
2 Häuser, und eine Stelle hat sogar 3 Häuser. Das eingezäunte <strong>Ermsinghausen</strong> entspricht<br />
etwa einem Drittel der Gesamtfläche von <strong>Langeneicke</strong>.<br />
Bei den Wegeverbindungen treten Abweichungen gegenüber der Roscher-Karte<br />
von 1788/90 im Städt. Heimatmuseum Lippstadt <strong>zu</strong>tage. 1776 stößt der (unbezeichnete)<br />
Totenweg von Bökenförde kommend auf den Weg, der von Schwarzenraben in Richtung<br />
Hellweg führt, und endet dort. 1788/90 führt der Totenweg jedoch weiter nach<br />
Osten über die Flur „Am Hang“ bis <strong>zu</strong>m Hof Schulte-Arens in <strong>Ermsinghausen</strong>. Dieser<br />
weiterführende Ast des Totenweges existiert heute nicht mehr, und in Anbetracht der<br />
Karte von 1776 ist es zweifelhaft, ob er überhaupt jemals existiert hat.<br />
Zwischen dem Nordwest-Rand von <strong>Langeneicke</strong> und <strong>Ermsinghausen</strong> liegt eine ausgedehnte<br />
Bruchfläche. Am östlichen und nördlichen Rand dieses Bruchs führt ein Weg<br />
von <strong>Langeneicke</strong> nach Norden. Dieser kreuzt den Weg von Störmede nach <strong>Ermsinghausen</strong><br />
und führt dann weiter in Richtung Schwarzenrabener Wald, wo er nördlich der<br />
heutigen Tiefenbruch-Häuser einen von <strong>Ermsinghausen</strong> kommenden Weg aufnimmt.<br />
Verfolgt man diesen von <strong>Ermsinghausen</strong> kommenden Weg <strong>zu</strong>rück nach Süden, so<br />
läufte er gerade durch <strong>Ermsinghausen</strong> hindurch, kreuzt den bei der <strong>Langeneicke</strong>r Landwehr<br />
entspringenden Bach (heute „ Mühlengraben“) und südlich davon den Weg von<br />
<strong>Langeneicke</strong> nach Bökenförde (heute L875), nimmt südlich davon einen vom Hof <strong>zu</strong><br />
Osten kommenden Weg auf, und vereinigt sich in Höhe von Eickeloh mit einem von<br />
Schwarzenraben kommenden Weg. Gemeinsam überkreuzen sie dann den Hellweg.<br />
Parallel <strong>zu</strong> dem von Schwarzenraben nach Süden (<strong>zu</strong>m Hellweg und weiter) führenden<br />
Weg, und zwar westlich von ihm, ist ein fast schnurgerade in Nord-Süd-<br />
Richtung fließender Bach (eine Schledde ?) eingezeichnet, der seiner Strichstärke nach<br />
von Norden nach Süden, also bergauf fließen müßte. Das ist aber physikalisch unmöglich.<br />
Wenn es diesen Bach jemals gegeben haben sollte (was sehr zweifelhaft ist), dann<br />
kann er nur in umgekehrter Richtung geflossen sein. Eingezeichnet ist sein „Anfang“,<br />
d.h. sein Ende, in einem Feld zwischen Bökenförde und Schwarzenraben. In diesem<br />
Gelände gibt es allerdings einen Hinweis auf Wasser, nämlich den Wegenamen Puisterweg,<br />
d.i. heute der am Bökenförder Friedhof vorbeiführende Teil der L875, und das<br />
nördlich davon gelegene Puisterfeld (heute Siedlung). Der Flurname „Puister“ bezeichnet<br />
ein besonders nasses Areal.<br />
39
ehem. Archiv Schwarzenraben, jetzt Harkotten, Akten VIII B 6, Protokolle des<br />
Hördeschen Freienstuhlgerichts 1639, 1679, 1752, Aus<strong>zu</strong>g:<br />
In der Verhandlung am 5. Dezember 1752 kommt <strong>zu</strong>erst die Frau des Pieper <strong>zu</strong><br />
Wort, die von ihrem Mann geschickt worden war. Sie gibt <strong>zu</strong>, daß ihr Mann heimlich<br />
und ohne Erlaubnis ihres gnädigen Gutsherrn in der sogenannten Piepers Wehrmärsch 9<br />
Stämme gehauen habe, vier davon etwa 2 Fuß dick, die anderen etwas geringer. Zum<br />
Teil habe er sie „anderwärthig“ verkauft. — Das ist die gleiche Beschuldigung wie<br />
jene, die <strong>zu</strong>vor durchgestrichen worden war. Offenbar war der jetzt gestrichene Eintrag<br />
schon am Vortag ins Protokollbuch geschrieben und jetzt durchgestrichen worden (aber<br />
so, daß man ihn noch gut lesen konnte!), weil nunmehr gegen die Frau des Beschuldigten<br />
verhandelt wurde.<br />
Pieper hatte anfangs <strong>zu</strong> seinem Schutz behauptet, das Wehrmersch gehöre nicht<br />
den v. Hörde, sondern dem Paderborner Domkapitel (d.h. <strong>zu</strong>r Oboedienz Bökenförde),<br />
über dessen Ländereien das Freistuhlsgericht keine Jurisdiktion habe. Über Nacht war<br />
Pieper sich aber klar geworden, daß er den geforderten Nachweis nicht würde erbringen<br />
können. Er schickte deshalb seine Frau vor.<br />
Die Frau des Pieper, leibliche Schwester des Freischöffen Vogel, gab nun an, ihr<br />
Mann sei abwesend, aber sie wollten sich wegen des Holzfrevels „mit dem gnädigen<br />
guths Herrn abfinden“. Ihre Bitte um eine gnädige Strafe half ihr nicht, sie wurde <strong>zu</strong> 36<br />
rtl verurteilt. Wohlgemerkt, das war „nur“ die Geldstrafe, denn den angerichteten Schaden<br />
mußte das Ehepaar <strong>zu</strong>sätzlich wiedergutmachen. Es ist die höchste in dieser Gerichtssit<strong>zu</strong>ng<br />
verhängte Strafe.<br />
Für andere Fälle als den des Pieper war am 5. Dezember keine Zeit mehr gewesen;<br />
die Verhandlungen wurden am 6. Dezember fortgesetzt. Jungeman beschwert sich, daß<br />
der Hund des Schäfers Anton Kuelman seinem Rind den Schweif abgebissen habe. Laut<br />
Schät<strong>zu</strong>ng der Freischöffen Vogel und Nölleken sei das Rind deshalb 2 rtl weniger wert.<br />
Der Schäfer Anton Kuellman war zwar vorgeladen, aber nicht erschienen. Er erhielt<br />
jetzt eine Frist von 4 Wochen, binnen der er sich einfinden „und über die Klag vor uns<br />
antworth geben“ müsse. Tue er das nicht, dann müsse er den Schaden von 2 rtl bezahlen,<br />
da<strong>zu</strong> eine Geldstrafe von 2 rtl, und außerdem die Kosten für die Schät<strong>zu</strong>ng in Höhe<br />
von 18 Groschen. Einstweilen wird er <strong>zu</strong> einer (<strong>zu</strong>sätzlichen) Geldstrafe von 6 rtl verurteilt.<br />
Auch die „gemeinheit <strong>Ermsinghausen</strong>“ hatte gegen den Anton Kuelman eine Klage<br />
vor<strong>zu</strong>bringen. Für <strong>Ermsinghausen</strong> waren deshalb erschienen die Vorsteher Wilmesmeyer<br />
und Schulte. Sie sagen, Kuelman habe „dem Schwein vorgehütet“ („Schwein“ ist<br />
hier abgekürzt für Schweinehirt), auch durch sein Vieh „das sueß“ (Süßklee?) abweiden<br />
lassen, ferner dem Schweinehirt eine Ohrfeige gegeben und die „Pritzsche“ (Peitsche)<br />
abgenommen. Auch hier wurde dem Kuelman eine Frist von 4 Wochen gegeben,<br />
binnen der er sich vor dem Gericht <strong>zu</strong>r Klage äußern müsse. Vorab wurde er <strong>zu</strong> einer<br />
Geldstrafe von 9 rtl verurteilt.<br />
Der nächste Verhandlungstag für Bökenförder Angelegenheiten war der 12. Dezember<br />
1752. Diesmal ist Anton Kuelman erschienen, „vormahliger Schäffer des Hochadelichen<br />
Haußes Schwartzenraben“, und wird <strong>zu</strong> den gegen ihn vorgebrachten Klagen<br />
vernommen. Weil er aber einiges davon ableugnete, wurden die Kläger auf morgen<br />
40
früh 10 Uhr zitiert. Vom abgebissenen Rinderschwanz ist nicht die Rede, mehr wurde<br />
an diesem Tag nicht verhandelt.<br />
Am 13. Dezember erschienen dann „nahmens der dorffschafft <strong>Ermsinghausen</strong>“ die<br />
Kläger Schulte, Sprinckmeyer und Köhrmeyer. Sie klagten erneut, daß der Schäfer Anton<br />
Kuellman mit seinen Schafen gegen die Hudeordnung verstoßen und dem Schweinehirt<br />
„vorgehütet“ habe. Auch habe er dem Schweinehirt „an die ohren geschlagen“<br />
und ihm die Peitsche fortgenommen. Die Kläger wollen dies, falls notwendig, mit einem<br />
„körperlichen ayd“ bekräftigen und könnten auch noch weitere Zeugen beibringen,<br />
„welche dieses mit ihnen ebenfalls gesehen“.<br />
Anton Kuellman erwiderte, er habe gehütet, „wo das land wäre ledig geweßen“,<br />
und meinte, da<strong>zu</strong> berechtigt gewesen <strong>zu</strong> sein. Es könne eigentlich nicht sein, daß er vor<br />
dem Schweinehirt hergehütet hätte, aber ob er es nun getan habe oder nicht, er gebe <strong>zu</strong>,<br />
daß er dem <strong>Ermsinghausen</strong>er Schweinehirt eine Ohrfeige gegeben habe. Der Schweinehirt<br />
habe ihn nämlich in dem fraglichen Feld nicht hüten lassen wollen. Aus dem gleichen<br />
Grund habe er dem Schweinehirten auch die Peitsche weggenommen und sie „<strong>zu</strong>m<br />
wahrzeichen“ mit nach Hause gebracht, „daß der gnädige Herr solches sehen möchte“.<br />
Die <strong>Ermsinghausen</strong>er antworteten darauf, der Anton Kuellman habe sehr wohl gewußt,<br />
daß der Schweinehirt auf den fraglichen Feldern noch nicht gehütet hatte. Kuellman<br />
hätte sogar am Tag <strong>zu</strong>vor in Böckenförde angekündigt, daß er dem Schweinehirt<br />
vorhüten wolle. Kuellman leugnete das.<br />
Das Gericht beauftragte daraufhin den Aktuar (Gerichtsschreiber) Nesteke, die Zeugen<br />
unter Eid <strong>zu</strong> vernehmen. Als sie bei ihren Aussagen blieben, wobei Berend Henrich<br />
Wilmesmeyer unter Eid aussagte, daß Kuellman „so gahr <strong>zu</strong> der Zeith sich herausgelaßen<br />
hätte, wan schon das Vorhüten ihm vom gnädigen Herrn verbotten würde, er es<br />
dennoch nicht unterlaßen wolte“, hielt das Gericht nicht nur die am 6. Dezember verhängte<br />
Strafe von 9 rtl aufrecht, sondern verurteilte den Anton Kuellmann auch in die<br />
Kosten der beiden Gerichtstage und der Zeugen vom 12. und 13. Dezember. Diese „Resolutio“<br />
wurde vom hördischen Freigrafen F.A. Bergh am 3. Januar 1753 im Protokollbuch<br />
unterschrieben, allerdings nicht in Schwarzenraben, sondern in Rüthen.<br />
Jetzt folgt eine Pause von einigen Wochen, aber nur scheinbar, denn unter dem 29.<br />
Januar 1753 wird lediglich die schon früher gemachte eidliche Aussage der <strong>Ermsinghausen</strong>er<br />
Zeugen eingetragen. Daraus interessieren hier nur noch die Personalien. Adam<br />
Schulte ist 48 Jahre alt, in <strong>Ermsinghausen</strong> geboren und dort „seßhafft“. Joan Berend<br />
Köhrmeyer ist 39 Jahre alt, in „Bennighausen“ (Bönninghausen) geboren, aber in <strong>Ermsinghausen</strong><br />
seßhaft. Berend Henrich Wilmesmeyer ist 27 Jahre alt, in <strong>Ermsinghausen</strong><br />
geboren und dort seßhaft.<br />
41
ehem. Archiv Schwarzenraben, jetzt Harkotten, Urk. 20:<br />
Am 30. Sptember 1442 verkauft Diderich Vrigdach dem Johannes Poicke, Bürger<br />
<strong>zu</strong> Lippstadt, unter Vorbehalt des Wiederkaufs füe 28 Mark Lippstädter Pfennige eine<br />
jährliche Rente von 1 Molt Hardeskorn aus dem Zehnten <strong>zu</strong> Ederinchusen und Ermtzinghusen<br />
(Ehringhausen und <strong>Ermsinghausen</strong>). Bürgen sind die Gebrüder Dideriche<br />
und Hinrike van Erwitte. Die Verkäufer und die Bürgen verpflichten sich <strong>zu</strong>m Einlager.<br />
Dietrich Vrigdach siegelt mit 3 Ringen, die v. Erwitte mit einem gekrönten Löwen über<br />
3 Balken.<br />
ehem. Archiv Schwarzenraben, jetzt Harkotten, Urk. 84:<br />
Am 19. Juni 1519 sind Joist Westfaell und ein gewisser „Kodde“ Stuhlherren (also<br />
Inhaber) der Freigrafschaft Stalpe. Vor ihnen verkauft Symon Penninck, Bürgermeister<br />
<strong>zu</strong> Salzkotten, die beiden Freienstuhlsgüter „Kellnerhoff“ und „Lütteke Buschhoff“ um<br />
Ermessinghusen im Gogericht Geseke gelegen, dem Bernt Goltsmedes gen. Bertram,<br />
Bürger <strong>zu</strong> Gesicke. Zeugen sind Kunoh Hunoldes, Conradus Dobber, Johann Olehorff.<br />
Joist Westfaell siegelt mit einem Querbalken, darüber ein vierlätziger Turnierkragen.<br />
Symon Pennynck siegelt mit einem geflügelten Fisch (?).<br />
42
In seiner Beschreibung des Amtes Geseke vom 28. Juni 1803 gibt Friedrich Ferdinand<br />
v. Hörde <strong>zu</strong> Schwarzenraben an, das Amt umfasse die Stadt Geseke und die 9 Dörfer<br />
Störmede (118 Häuser), Langeneickloh (68 Häuser), Mönninghausen (69 Häuser),<br />
Benninghausen (= Bönningh.) (10 Häuser), Eringhausen (33 Häuser), Esbeck (25 Häuser),<br />
Rexbeck (15 Häuser), Dedinghausen (31 Häuser), Ermbsinghausen (11 Häuser),<br />
<strong>zu</strong>sammen 380 Häuser, ohne Nebengebäude und Scheunen (StA Münster, Großherzogtum<br />
Hessen, Westfälische Landesbehörden Nr. II A 41 a, dank freundl. Kopieüberlassung<br />
von Frau Evelyn Richter, Stadtarchiv Geseke, April 2003).<br />
43
aus Verzeichnis „Bökenförde“, Datei „Ludolfgrafschaft und Nachbarn“<br />
<strong>Ermsinghausen</strong> bietet ein gutes Beispiel für die Verschachtelung der gerichtlichen<br />
Zuständigkeiten. Das Dorf gehörte dem Paderborner Kloster Abdinghof, und Eigengüter<br />
eines Klosters gehörten <strong>zu</strong> dessen Immunität. Sie unterlagen damit der Gerichtsbarkeit<br />
des klösterlichen Vogtes. Verlehnt waren die Abdinghofer Güter in <strong>Ermsinghausen</strong> an<br />
die v. Hörde, so daß diese hier die niedere Gerichtsbarkeit beanspruchten und bis <strong>zu</strong>letzt<br />
auch ausübten. Die Ansprüche der Grafen von Waldeck bzw. der v. Westphalen als Inhaber<br />
der Freigrafschaft Stalpe (seit 1461) 80 bestanden daneben zeitweilig weiter, und<br />
schließlich war auch noch das kurfürstliche Gogericht Geseke <strong>zu</strong>ständig.<br />
Der Ermsinghauser Freistuhl der Freigrafschaft Stalpe ist ebenso wie der Stalper<br />
Freistuhl <strong>zu</strong> Bönninghausen mit dem Erlöschen der Freigrafschaft Stalpe untergegangen.<br />
Danach wurden <strong>Ermsinghausen</strong>er Streitfälle vor dem Bökenförder Freistuhl verhandelt.<br />
80 Alfred Bruns, Zur Geschichte der Freigrafschaft Stalpe; Geseker Heimatblätter Jan. 1987 Nr.<br />
304 S. 170. Von den v. Westphalen ging die Freigrafschaft Stalpe 1777 in den Besitz der Familie<br />
Hillebrand über und wurde 1814 allodifiziert (ebda.).<br />
44