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Funde zu Ermsinghausen - Langeneicke

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<strong>Funde</strong> <strong>zu</strong> <strong>Ermsinghausen</strong><br />

Karl-Josef Freiherr von Ketteler<br />

I.<br />

Albert Brand, Die altsächsische Edelherrschaft Lippe-Störmede-Boke und das<br />

Corveyer Vitsamt Mönninghausen von ihren Anfängen bis <strong>zu</strong>r preußischen Besitzergreifung,<br />

in: Westfäl. Zeitschr., Bd. 74, 1916:<br />

S. 57: <strong>Ermsinghausen</strong> als Wohnstätte eines Rodungstrupps, der mit anderen Trupps von<br />

Werno v. Sturmethe 1 ausgesandt war.<br />

S.86, Fußnote 3: <strong>Ermsinghausen</strong> („Hermannsleutehausen“) 1182 im Besitz von Kloster<br />

Abdinghoff. „Die älteste Form von Ermesinghausen ist Ermescenghuson = Ermeßinghuson<br />

(1182, Päpstliche Bestätigungsbulle der Besit<strong>zu</strong>ngen des Abdinghofklosters in<br />

Paderborn. Erhard, C 431). Ermenes ist Genitiv wie Hermanns und heißt auch so. Also<br />

Hermansleutehausen bedeutet, daß der erste Schulte hier Hermann geheißen hat.“<br />

Bemerkung KJK <strong>zu</strong> „Hermannsleutehausen“:<br />

Den Personennamen „Erm“ so ohne weiteres als „Hermann“ <strong>zu</strong> übersetzen, wie Albert<br />

Brand es hier tut, halte ich für etwas gewagt. Ein „Mann“ war ein Freier, eine Siedlung<br />

von Freien hieß „Mannie“. Diese Altsiedlungen waren aus einem einzigen Hof<br />

entstanden, der später Althof oder Oberhof genannt wurde. Wenn sich die „familia“ des<br />

Hofherrn vergrößerte, entstanden im Umkreis des ersten Hofes weitere Höfe, die mit<br />

Mitgliedern der „familia“ besetzt wurden und vom Althof abhängig waren (vgl. Dr. W.<br />

Geßner, Geschichtliche Entwicklung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse<br />

Teutschlands ... oder practische Geschichte der teutschen Hörigkeit, Berlin 1820). Zur<br />

„familia“ zählten nicht nur Eltern, Ehefrau und Kinder des Hofherrn, sondern auch entferntere<br />

Verwandte.<br />

Ein „Hermann“ war ein Heer-Mann, d.h. ein freies Mitglied einer freien Gemeinde<br />

oder Siedlung (einer „Mannie“), dessen einzige Verpflichtung gegenüber der Allgemeinheit<br />

darin bestand, im Kriegsfall dem Ruf des Königs (Herzogs, Grafen) <strong>zu</strong> den<br />

Waffen <strong>zu</strong> folgen. Dies war seine Gegenleistung für den Boden, den er besaß und beackerte,<br />

denn aller Boden war Eigentum des Königs. Zu diesem Zweck besaß der Heer-<br />

Mann das „Heergerät“, d.h. einen Schild und einen Streitkolben. Der latinisierte Gebietsname<br />

„Markomannia“ <strong>zu</strong>m Beispiel bedeutet „Grenzgebiet, in dem Freie wohnen“,<br />

oder umgekehrt „die Markomannen“ sind „die Freien, die in der (Grenz-) Mark wohnen“.<br />

Es gab früher zahlreiche Personennamen mit dem Anfangsbuchstaben „E-“, wie<br />

Erpo, Erenfrid und eben Erm. 2 Einige dieser Namen haben später ein „H“ vorgesetzt<br />

bekommen, aber bei <strong>Ermsinghausen</strong> war das nicht der Fall. Die „bessere“ Überset<strong>zu</strong>ng<br />

1. Werno v. Sturmethe, Edelherr, ist 1155 bei der Gründung des Klosters Hardehausen nachgewiesen.<br />

2. Gelegentlich blieb beim entsprechenden Ortsnamen nur noch das „E“ übrig, wie in (Kloster)<br />

Ewig bei Attendorn, ehemals der Adelssitz einer im 15. Jh. ausgestorbenen Familie v. Ewig. Die<br />

Silbe „-wig“ ist ein altes Wort für eine meist befestigte Siedlung.<br />

1


von „Ermsing“ wäre deshalb wohl „Leute des Erm“. Die Endung „-hausen“ ist noch<br />

sächsischen Ursprungs und bedeutet soviel wie eine Gruppe von auseinander liegenden,<br />

aber <strong>zu</strong>sammengehörigen Höfen.<br />

Der erste freie Hofherr von <strong>Ermsinghausen</strong> kam deshalb wohl weder von Kloster<br />

Abdinghof (gegründet 1031) noch von Werno v. Sturmethe (1155 erwähnt), sondern er<br />

hat sich hier wohl erheblich früher niedergelassen. Er dürfte ein Gefolgsmann der frühen<br />

Immedinger gewesen sein (sächsisches, aber frankenfreundliches und christliches<br />

Hochadelsgeschlecht), die zwischen Geseke und Erwitte umfangreiche Besit<strong>zu</strong>ngen<br />

hatten. Das läßt an eine Zeitstellung „um 900“ denken.<br />

„Unser“ Erm war ein Angehöriger jener Sippe aus acht Familien (siehe unten die<br />

Aussage von Pfr. Wahle <strong>zu</strong> den <strong>Langeneicke</strong>r Vollmeiern), die etwa um diese Zeit sich<br />

im Zentrum das „pagus Langaneka“ ansiedelte und ihre Siedlung nach diesem „pagus“<br />

benannte. 3 Aus unbekannten Gründen errichtete Erm seinen Hof jedoch nicht im engen<br />

Verbund des heutigen Dorfes <strong>Langeneicke</strong>, sondern zog ein gutes Stück weiter nach<br />

Nordwesten und ließ sich dort nieder. Wollte man spekulieren, so könnte man an eine<br />

besondere Stellung — positiv wie negativ — unseres Erm innerhalb seiner Sippe denken,<br />

die ihn veranlaßte, sich etwas von den Anderen ab<strong>zu</strong>setzen.<br />

Aus Erms Einzelhof, dem heutigen Hof Schulte Arens, entwickelte sich danach die<br />

Siedlung seiner „familia“, die natürlich so hieß wie ihr Gründer. Dabei ist <strong>zu</strong> beachten,<br />

daß es in <strong>Ermsinghausen</strong> jahrhundertelang niemals mehr als 12 Hof- bzw. Kötterstellen<br />

gab, was in neuerer Zeit <strong>zu</strong>m Spitznamen „Die 12 Apostel“ führte. Diese Zahl war die<br />

Höchstgrenze für bäuerliche Siedlungen, die noch aus sächsischer Zeit stammen.<br />

3. „pagus“ ist die von den Römern verwendete Überset<strong>zu</strong>ng eines germanischen Wortes, das Go<br />

oder Gau lautete und den nur ungefähr umrissenen Bezirk eines germanischen Führers bezeichnete.<br />

Seit Karl dem Großen war „pagus“ in etwa gleichbedeutend mit Freigrafschaft. Im Mittelalter<br />

wurde „pagus“ auch wie „Dorf“ gebraucht.<br />

2


II.<br />

Brief Pfarrer Wahle (+) an KJK 21. April 1984:<br />

„... Es steht eher <strong>zu</strong> vermuten, dass Ermessinghusen, wie es früher hiess, eher von<br />

Abdinghoff angelegt sei als von den Herren von Störmede. Die Ortsnamen auf -inghausen<br />

führt man auf sächsischen Ursprung <strong>zu</strong>rück, also nach der sächsischen Landnahme<br />

im 8.-9. Jahrhundert. Wie Abdinghoff dort oder in Schwarzenraben <strong>zu</strong> seinem<br />

Besitz gekommen ist, kann ich nicht angeben.“<br />

Anmerkung KJK: „Schwarzenraben“, damals „Wambeke“, gehörte bis 1031 <strong>zu</strong>m<br />

immedingischen Privatvermögen, dessen Haupterbe Bischof Meinwerk von Paderborn<br />

war. Meinwerk schenkte 1031 das Gut Wambeke — mit anderen Gütern — dem von<br />

ihm 1015 gegründeten Kloster Abdinghof. Die „sächsische Landnahme“ begann schon<br />

vor dem 8.-9. Jahrhundert, denn „die Sachsen“ (wer auch immer sie waren) haben bereits<br />

um 640/650 von Norden her die Lippe überquert und sich im Land zwischen Lippe<br />

und Haar angesiedelt.<br />

An eine noch frühere Besiedlung dieses Landstriches durch „sächsische“ Gruppen,<br />

nämlich schon im 5. oder 6. Jahrhundert, kann man denken, wenn man mit Albert Brand<br />

annimmt, daß der Name „Störmede“ von den Angeln eingebracht wurde („sture mede“<br />

= schöne bzw. große Wiese). Als nämlich die Angeln und Sachsen im 5. Jh. von Jütland<br />

aus England eroberten, sind auch einige Trupps von ihnen nach Süden gezogen, wie<br />

z.B. nach Störmede. Ob sie dabei auch in <strong>Ermsinghausen</strong> gesiedelt haben, kann man<br />

natürlich nicht sagen. Pfarrer Wahle schreibt weiter:<br />

„... Ob <strong>Ermsinghausen</strong> zwischen 1155 und 1184 gegründet ist, kann ich nicht beurteilen,<br />

da mir jegliche Quellen fehlen. <strong>Ermsinghausen</strong> hat früher wohl eine begrenzte<br />

Selbständigkeit gehabt. Im Schat<strong>zu</strong>ngsregister von 1536 erscheint es mit unter der Bauerschaft<br />

<strong>Langeneicke</strong>. Damit stimmt überein, dass <strong>Langeneicke</strong> im Unterschied <strong>zu</strong> den<br />

übrigen Dörfern des Kirchspiels Störmede nur sieben statt acht Vollmeier hat. Die achte<br />

Stelle ist Schulte-Ahrens in <strong>Ermsinghausen</strong>. Im 18. Jahrhundert sind eigene Ortsvorsteher<br />

nach<strong>zu</strong>weisen. Volle politische Gemeinde wurde es durch die preussische Landgemeinde-Ordnung<br />

von 1841.“<br />

3


III.<br />

Stadtarchiv Geseke 32,3 Bd. 26 fol. 77v-79, 80-84 (A. Bruns, Geseker Quellen Bd.<br />

II, ab 1651, Heimatverein Geseke):<br />

16. September 1746, Klage gegen Familie Semmer <strong>zu</strong> <strong>Ermsinghausen</strong>, wegen Schlägerei<br />

und Beleidigung des Schwarzenrabener Schäfers Christian Sägemühler. Dieser<br />

hatte vor etwa 14 Tagen seine Schafe im Bokenfordischen feld gehütet, als<br />

sie nachts aus dem Pferch („hörden“) ausgebrochen und auf ein Feld („platz“)<br />

gelaufen seien, das der Semmer <strong>zu</strong> <strong>Ermsinghausen</strong> mit Hafer besät hatte. Die<br />

Schafe hätten zwar nichts von dem Hafer gefressen, jedoch das Feld ziemlich<br />

zertrampelt. Folgt mehrseitiger Bericht über den Streit mit teilweise wörtlicher<br />

Wiederholung der Beschimpfungen.<br />

4


IV.<br />

StA Münster Herzogtum Westfalen Landstände 1915; (A. Bruns, Geseker Quellen<br />

Bd. II, ab 1651, Heimatverein Geseke):<br />

Kopfschatzregister für das Amt Geseke, 1764 (Taler/Schilling):<br />

Ex Ermbsinghausen<br />

Joan Henrich Sprinckmeyer, 1/8 hoff -/8<br />

für seine Frau -/4<br />

1 kind über 12 jahren -/2<br />

1 großmagd -/12<br />

Mennemeyer, 1/8 hoff -/8<br />

für seine frau -/4<br />

Vidua Köhrmeyer, 1/16 hoff -/4<br />

Schulte gibt in schat<strong>zu</strong>ng 2/- -/24<br />

für seine Frau -/12<br />

1 großknecht -/24<br />

1 kleinknecht -/12<br />

1 großmagd -/12<br />

Semmer ein kotter -/12<br />

für seine ehefrau -/6<br />

1 kind über 12 jahren -/3<br />

1 kleinknecht -/12<br />

Anton Menne ein kötter -/12<br />

für dessen frau -/6<br />

1 kleinmagd -/4<br />

Mertensmeyer ein kötter -/12<br />

für dessen frau -/6<br />

Herm(an) Victor ein kötter -/12<br />

für seine frau -/6<br />

Klute (?), 1/16 hoff -/8<br />

für seine frau -/4<br />

2 kinder über 12 jahren -/4<br />

1 kleinknecht -/12<br />

Joan Dirck Moge, 1/16 hoff -/8<br />

für seine frau -/4<br />

Wilmesmeyer ein kötter -/12<br />

für seine frau -/6<br />

1 kind über 12 jahren -/3<br />

1 kleinknecht -/12<br />

1 großmagd -/12<br />

(= 11 Hof- bzw. Kötterstellen)<br />

5


Der Steuersatz für Schulte in Ermsighausen ist identisch mit dem für Bernd Hampe in<br />

<strong>Langeneicke</strong> (ebda.), der auch 2 Taler <strong>zu</strong>r Schat<strong>zu</strong>ng und 24 Schilling <strong>zu</strong>m Kopfschatz<br />

geben muß. Möglicherweise war dies der übliche Steuersatz für einen Schulten bzw.<br />

Ortsvorsteher.<br />

6


aus KJK, Bemerkungen <strong>zu</strong>r Geschichte von Gut und Schloß Schwarzenraben,<br />

Kap. 1 (unveröffentlichtes Manuskript), Dateiname S-01:<br />

V.<br />

Die Wüstungsforschung 4 zeigt Wambeke im Süden eines unregelmäßigen Kreises<br />

aus wüstgefallenen und resistenten Siedlungen, auf dessen Umfang die Entfernung von<br />

einem Ort <strong>zu</strong>m nächsten kaum mehr als durchschnittlich 2000 m beträgt; dabei liegen<br />

Wambeke und das benachbarte <strong>Ermsinghausen</strong> etwas innerhalb der imaginären Kreislinie.<br />

Der Kreis berührt, von Norden über Osten, Süden, Westen bis Nordwest, etwa die<br />

Orte Dedinghausen, Oechtringhausen, Ehringhausen, Ovinchusen (wüst), <strong>Langeneicke</strong>,<br />

Holt-husen (wüst), Bökenförde, Ussen (wüst), Rixbeck, Esbeck. Wambeke und <strong>Ermsinghausen</strong><br />

liegen knapp nördlich der Wüstung Holthusen, unterhalb der Kreismitte. Für<br />

Ovinc-husen nennt R. Bergmann eine Besiedlung vom 9. bis <strong>zu</strong>m 13./14. Jahrhundert<br />

sowie das Vorkommen von Schlacke, was auf mittelalterliche Eisenproduktion hinweise.<br />

Als Rohstoff kommt dafür sog. Raseneisenerz in Betracht, das in Spuren auch bei<br />

der „Vorratsgrube“ auftritt. 5<br />

Auffällig ist, daß das Innere dieses Kreises bis auf das am Rand gelegene Wambeke<br />

mit <strong>Ermsinghausen</strong> völlig siedlungsleer erscheint. Nimmt man die durchschnittliche<br />

Entfernung der Orte auf der Kreislinie von einander als Basis, so müßte exakt dort, wo<br />

die eisenzeitliche Vorratsgrube gefunden wurde, noch im Hochmittelalter eine weitere<br />

Siedlung bzw. Wüstung gewesen sein. Die Bodenbeschaffenheit an dieser Stelle ist, wie<br />

wir gesehen haben, für eine Ansiedlung gut geeignet, und im allgemeinen kann man<br />

davon ausgehen, daß eine einmal gegründete Siedlung, wenn sie nicht durch äußere<br />

Einflüsse gestört wird, auch an ihrem Platz verbleibt und wächst. Es stellt sich damit die<br />

Frage, warum die ersten sächsischen Siedler, die vor 700 n.Chr. von Norden her hier<br />

eindrangen und die Lippe überschritten, den alten Siedlungsplatz an der Vorratsgrube<br />

nicht neu in Gebrauch nahmen, sondern ihn offenbar mit einem Tabu belegten. Dieses<br />

Tabu, wenn es denn ein solches gab, könnte eine von vielen Ursachen gewesen sein,<br />

warum diese Stelle über mehr als ein Jahrtausend nicht mehr besiedelt wurde.<br />

In diese Überlegungen — und es ist <strong>zu</strong> betonen, daß es sich hier nur um Überlegungen<br />

handelt — läßt sich auch die „Randlage“ von Wambeke einbeziehen. Da<strong>zu</strong> ist<br />

ein kurzer Blick auf die kirchlichen Verhältnisse des 11. Jahrhunderts in dieser Region<br />

von Nutzen. Bei der Ausstattung des 1015 durch Bischof Meinwerk (s. Kap. 2) gegründeten<br />

Paderborner Klosters Abdinghof mit Gütern im Jahre 1031 ist Wambeke bereits<br />

mit aufgeführt. Das Kloster Abdinghof war sehr aktiv in der Missionierung und Besied-<br />

4. Rudolf Bergmann, Die Wüstungen des Geseker Hellwegraumes, Münster 1989.<br />

5. Die „Vorratsgrube“ im Schwarzenrabener Revierteil Gerstholz Nord, bisher einzige Spur einer<br />

namenlosen Kleinsiedlung aus etwa 600 v.Chr. (vorrömische Eisenzeit), wurde 1989 vom Amt<br />

für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Olpe (Dr. Philipp Hömberg), ausgegraben; siehe Bericht<br />

in „Neujahrsgruß“ 1991.<br />

7


lung der Hellwegregion — beides ging Hand in Hand. Wir können annehmen, daß<br />

schon <strong>zu</strong> jener Zeit ein Kapellchen auf Wambeke stand, vermutlich eine Eigenkirche.<br />

Aufgrund der verschiedenartigen Entwicklung von Wambeke (Einzelgehöft) und<br />

dem dicht benachbarten <strong>Ermsinghausen</strong> (Dorf) läßt sich annehmen, daß Wambeke bereits<br />

bestand, als <strong>Ermsinghausen</strong> — von <strong>Langeneicke</strong> aus — als Rodungssiedlung 6 gegründet<br />

wurde. Wambeke war der große Einzelhof (aber nicht Haupthof!) einer sächischen<br />

Adelsfamilie 7 und führt einen Namen, der eindeutig aus sächsischvorkarolingischer<br />

Zeit stammt, 8 vielleicht sogar noch älter ist. 9 <strong>Ermsinghausen</strong> ist durch<br />

seinen Namen als Siedlung eines Freien namens Erm mit seiner „familia“ erkennbar.<br />

Möglicherweise ist der Grund, warum Erm nicht im dörflichen Verbund von <strong>Langeneicke</strong><br />

blieb sondern weit außerhalb siedelte, in der Nachbarschaft von <strong>Ermsinghausen</strong> <strong>zu</strong><br />

Wambeke bzw. Schwarzenraben und <strong>zu</strong> Bökenförde <strong>zu</strong> sehen.<br />

Wenn man bezüglich <strong>Ermsinghausen</strong> voraussetzt, daß in den ersten Niederlassungen<br />

in noch nicht erschlossenem Gelände jeweils nur ein bevorrechteter Altfreier, viel-<br />

6. Albert Brand, Die altsächsische Edelherrschaft Lippe-Störmede-Boke und das Corveyer Vitsamt<br />

Mönninghausen von ihren Anfängen bis <strong>zu</strong>r preußischen Besitzergreifung, in: Westfäl. Zeitschr.<br />

74/ 1916. Demnach seien Trupps von Siedlungswilligen unter Führung eines Freien von Störmede<br />

oder anderen Zentren aus in den damaligen Urwald vorgedrungen, hätten eine Lichtung<br />

freigerodet und sich Hütten gebaut, von dieser Lichtung aus weitere Waldflächen gerodet, und<br />

dort Ackerflächen angelegt. Der Truppführer habe auch in der neuen Siedlung seine Führungsrolle<br />

beibehalten, die Siedlung habe seinen Namen bekommen. <strong>Ermsinghausen</strong> (auch Ermes-inchusen)<br />

sei z.B. von den Leuten (-inc-) des Erm/Herm/Ermes gegründet worden, Erm oder seine<br />

Nachkommen hätten später das (erbliche) Schultenamt innegehabt. Eine frühe Namensform von<br />

<strong>Ermsinghausen</strong> ist Ermescenghusen (1029-1182), „Ermes-inc-husen“. Dabei ist „Erm“- oder<br />

„Ermes“- ein (sowohl sächsischer wie auch fränkischer) Personenname (vermutlich aber nicht<br />

gleich<strong>zu</strong>setzen mit „Hermann“!), und die Silbe „inc“ bürgt für ein hohes Alter. Sie ist sächsischen<br />

Ursprung und bedeutet etwa „die Leute des ...“, „die Nachkommen des ...“. Die Endung „hausen“<br />

dagegen ist fränkisch und bezeichnet eine Gruppe von selbständigen Höfen, die nahe<br />

bei einander liegen. — A. Brand und in neuerer Zeit auch G. Müller (nach R. Bergmann, a.a.O.<br />

S. 171 Anm. 1320) halten allerdings die Orte mit Namen auf „-inghausen“ im oberen Hellweggebiet<br />

für Siedlungen, die im Zuge der „engrischen Expansion des späten 7. Jahrhunderts“ (R.<br />

Bergmann) entstanden sind. Damit sind kleinere Gruppen von Angeln (Engern) gemeint, die etwa<br />

<strong>zu</strong>r gleichen Zeit, als die legendären Führer „Hengist und Horsa“ die Ostküste Englands eroberten,<br />

nach Süden wanderten, und denen nach A. Brand u.a. die Ortsnamen Störmede (Sturmithi<br />

— Mitte 9. Jh. und 1015; stur = groß, oder stor = Bach, vgl. den Flußnamen Stör; mithi,<br />

mede = Wiese, engl. meadow) und <strong>Langeneicke</strong> (Langaneka — um 850; eka, eicke, egge = flacher<br />

Hang; hat nichts <strong>zu</strong> tun mit Eichen!) <strong>zu</strong> verdanken sind. Es ist fraglich, ob es <strong>zu</strong> dieser Zeit<br />

(im 11. Jh.?) um <strong>Ermsinghausen</strong> herum noch Urwald gab, der fruchtbare Landstrich war sicherlich<br />

schon seit Jahrhunderten besiedelt und landwirtschaftlich genutzt. Das schließt aber eine<br />

solche Art der Besiedlung nicht grundsätzlich aus, denn es gab gerade um <strong>Ermsinghausen</strong> vermutlich<br />

noch große Bruchflächen (moorähnliche Feuchtareale) mit dichtem Gestrüpp, die sich<br />

gut als Laubweide für Rinder eigneten. Solche Bruchflächen waren noch im 18. Jh. vorhanden.<br />

7. Zu dieser Familie vgl. Kap. 2.<br />

8. Wambeke gehört nach R. Bergmann (a.a.O.) <strong>zu</strong> den Siedlungen mit schwer deutbaren Ortsnamen<br />

(wie z.B. Geseke, Brenken), die der Schicht der in sächsisch-vorkarolingischer Zeit besiedelten<br />

Orte <strong>zu</strong><strong>zu</strong>rechnen sind. Bergmann nimmt auch für Bökenförde und dessen Ausbauort<br />

Holthusen eine solche Entstehungszeit an.<br />

9. Wambeke ist kein Orts- sondern ein Gewässername und bedeutet soviel wie „Schlammbach“;<br />

vgl. Hans Bahlow, Deutschlands geographische Namenwelt, Suhrkamp TB, Frankfurt/M. 1985,<br />

S. 529.<br />

8


leicht mit ein paar Halbfreien, heimisch wurde, 10 dann dürfte das in <strong>Ermsinghausen</strong> die<br />

Familie jenes Hofes gewesen sein, der über Jahrhunderte hinweg den Schulten stellte,<br />

und der heute noch Schulte-Arens heißt (im Volksmund „der kleine Baron“ genannt).<br />

Bis ins 19. Jahrhundert war <strong>zu</strong>dem Pipers Hof in Bökenförde (der Sitz des Bökenförder<br />

Freigerichts) dem Meinolph Arens auf dem Ermsinghauser Schultenhof abgabepflichtig,<br />

und zwar mit 20 Silbergroschen Gewinngeld, fällig alle zwei Jahre. 11 Diese<br />

Abgabe bedeutet, daß Meinolph Arens, der Schulte von <strong>Ermsinghausen</strong>, über Pipers<br />

Kolonat verfügen konnte und es „in Gewinn“ vergeben, d.h. verpachtet hatte. Die Abgabe<br />

war nach Parzellierung von Pipers Kolonat im Jahre 1870 auf die insgesamt 26<br />

Käufer der Parzellen des ehemaligen Hofes Piper aufgeteilt. Auf Pipers Hof wurde, wie<br />

gesagt, das Bökenförder Freistuhlgericht abgehalten. Pipers Hof (bzw. Kolonat) war<br />

also eines der Freistuhlgüter, aus denen der amtierende Freigraf seine Vergütung bezog.<br />

12<br />

Daß Pipers Hof in Bökenförde ein Gewinngeld an Arens in <strong>Ermsinghausen</strong> zahlen<br />

mußte, kann deshalb nur bedeuten, daß der Ermsinghauser Schulte auch als Bökenförder<br />

Freigraf eingesetzt wurde. Das wiederum läßt Rückschlüsse <strong>zu</strong> auf die ursprüngliche<br />

Zusammengehörigkeit von Bökenförde und <strong>Ermsinghausen</strong> als immedingische Familiengüter.<br />

Wambeke/Schwarzenraben liegt zwar zwischen diesen beiden Orten und<br />

war ebenfalls immedingisch, unterlag aber als Sitz eines immedingischen, später Abdinghofer<br />

Ministerialen dessen eigener Hof-Gerichtsbarkeit.<br />

Die Einwohner von <strong>Ermsinghausen</strong> hatten noch bis ins 20. Jahrhundert den Spitznamen<br />

„Die 12 Apostel“. Dies ist auf die Anzahl der Familien bzw. Höfe <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>führen,<br />

aus denen <strong>Ermsinghausen</strong> bestand, nämlich 12. Die Karte von Roscher (1788/90)<br />

im Lippstädter Heimatmuseum zeigt in <strong>Ermsinghausen</strong> zwölf mehr oder weniger gleich<br />

große Hofstellen, die eng beieinander liegen. Auch 1810 gab es in <strong>Ermsinghausen</strong> bei<br />

insgesamt 84 Einwohnern nur zwölf Familien. 13 Ein halbes Jahrhundert früher aber, im<br />

10. Dr. Hans Grusemann, Die Frühgeschichte des Geschlechts Ketteler (Kettler) 12.-16. Jahrhundert,<br />

Soest 1996 (im Druck).<br />

11. Ketteler-Archiv Harkotten, Bestand Schwarzenraben, Akten IV C 5i Bl. 434.<br />

12. Laut „Spezial-Musterliste für den Rekrutierungs-Kanton Westphalen, Amt Geseke“ der großherzogl.<br />

hess. Regierung von 1810 gab es damals in <strong>Ermsinghausen</strong> nur einen einzigen Menschen,<br />

der einen Beruf (Schuhmacher) ausübte; er besaß ein Vermögen von weniger als 50 Gulden. Alle<br />

übrigen 83 Einwohner waren Bauern oder in irgendeiner Form unselbständig tätig. Dennoch<br />

war <strong>Ermsinghausen</strong> kein Dorf armer Leute. Die Musterliste von 1810 verzeichnet immerhin einen<br />

Einwohner mit einem Geldvermögen (d.h. Grund- und anderen Besitz, umgerechnet in<br />

Geld) von 100 Gulden, 6 Einwohner mit mehr als 100, aber weniger als 500 Gulden (das sind<br />

drei mehr als in Ehringhausen), einen <strong>Ermsinghausen</strong>er (Heinrich Wilmes) mit 1.000 Gulden<br />

und sogar einen (Meinolf Schulte), der über ein Geldvermögen von 1.500 Gulden verfügte; die<br />

beiden reichsten Bauern der Liste mit jeweils 3.000 Gulden saßen allerdings in Störmede und in<br />

Ehringhausen. Zwei Ermsinghauser Bauern bewirtschafteten Flächen zwischen 10 und 20 Morgen,<br />

fünf zwischen 20 und 50 Morgen, einer zwischen 50 und 75 Morgen und ein weiterer mehr<br />

als 75, aber weniger als 100 Morgen (Meinolf Schulte, 90 3/4 Morgen). Dabei ist zwischen eigenem<br />

und gepachteten Land nicht unterschieden. Meinolf Schulte in <strong>Ermsinghausen</strong> besitzt übrigens<br />

18 von den insgesamt nur 24 ½ Morgen des <strong>Ermsinghausen</strong>er Waldes („Ahrens' Wäldchen“).<br />

Quelle: Pfarrarchiv Störmede; W. Wahle, Die wirtschaftl. Schichtung des Kspls. Störmede<br />

1810, in: Geseker Heimatblätter 1962, Nr. 104-106.<br />

13. Spezial-Musterliste für den Rekrutierungs-Kanton Westphalen, Amt Geseke, aufgestellt 1810<br />

von der großherzoglich hessischen Regierung; im Pfarrarchiv Störmede. Siehe Pfarrer Walter<br />

9


Jahre 1759, waren es laut Liste der Herd- und Schornsteinfeuer nur 10 Familien, die<br />

jedoch alle im eigenen Haus und nicht <strong>zu</strong>r Miete wohnten. 14<br />

Die Zwölfzahl in <strong>Ermsinghausen</strong> ist ein weiteres Indiz für das hohe Alter dieser<br />

Siedlung. Ludolf Ritz schreibt: „Es sind indes kleine Geschlechter oder Sippen gewesen,<br />

welche die Dörfer gegründet haben. Die Zahl der Familien, die ein solches Dorf<br />

oder eine Bauerschaft bildeten, dürfte in den meisten Fällen zwölf nicht überstiegen ...<br />

haben.“ 15<br />

Wie die weitere Entwicklung zeigt, erwies sich Wambeke als stärker. Seine Ur-<br />

Bevölkerung war anfangs wohl kleiner als die von <strong>Ermsinghausen</strong>, so daß die verfügbare<br />

Fläche weniger Menschen ernähren mußte, und Überschüsse erzeugt und als Handelsware<br />

verwendet werden konnten. Die von nur einer Familie gesteuerte Verwaltung<br />

Wambekes (nur zeitweilig waren es zwei Familien) ließ ein rationelleres Wirtschaften<br />

<strong>zu</strong>, als die individuelle Bewirtschaftung der 12 Ermsinghauser Hofstellen. Später, d.h.<br />

nach 1031, beschränkte sich das Interesse des Klosters Abdinghof an Wambeke mehr<br />

und mehr auf die Verpachtung bzw. formelle Lehnsherrschaft und die daraus resultierenden<br />

Einnahmen, und man überließ das eigentliche Wirtschaften den Pächtern (später:<br />

den Lehnsmännern). Schließlich konnten die Herren v. Hörde einen großen Teil der<br />

Ermsinghauser Flächen an sich ziehen und die Bewohner in Abhängigkeit von Schwarzenraben<br />

bringen. Lediglich der Ermsinghauser Schultenhof blieb weitgehend selbständig.<br />

Ein Beispiel dafür ist „Haselhorstes Gut“, dessen Wirtschaftsflächen anfangs in<br />

Abdinghofer Besitz waren, somit wohl aus der Meinwerkschen Schenkung stammten.<br />

Haus und Hofstätte von Haselhorstes Gut gehörten jedoch Corvey. Das Guit war ca. 40<br />

Morgen groß, da<strong>zu</strong> 3 Weiden und 2 Hol<strong>zu</strong>ngen. 16 Verlehnt war es an die v. Hörde. Bei<br />

der Hördeschen Erbteilung von 1529 nach dem Tod Alhards des Alten (+ 1527) wurde<br />

dieser Ermsinghauser Hof der Eringerfelder Linie des Christoph I v. Hörde <strong>zu</strong>geschlagen,<br />

und zwar als Abdinghofer Lehnsware. Letzter Meier des Klosters Abdinghof auf<br />

Haselhorstes Gut war Cord Haselhorst, verstorben wohl während des Dreißigjährigen<br />

Krieges.<br />

Vermutlich erst nach dem Krieg ging Haselhorsts Hof durch Tausch an Hörde-<br />

Schwarzenraben. 1665 wurde Alhard Bernhard v. Hörde (Sohn von Adam Rutger) damit<br />

belehnt, nämlich von Abdinghof und von Corvey. 17<br />

<strong>Ermsinghausen</strong> hatte wohl nie ein Gotteshaus. Der Weiler gehörte <strong>zu</strong>r Pfarrei<br />

Störmede (seit 1920 <strong>zu</strong>r neuen Pfarrei <strong>Langeneicke</strong>), seine Einwohner besuchten aber,<br />

soweit sich das heute noch <strong>zu</strong>rückverfolgen läßt, in der Regel die „minderen“ Gottes-<br />

Wahle, Die wirtschaftliche Schichtung des Kirchspiels Störmede 1810, in: Geseker Heimatblätter<br />

Nr. 104-106, 20. Jg., 1962. Freundlicherweise <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt von Frau Monika Ortmanns,<br />

Stadtarchiv Geseke.<br />

14. Landst. Arch. Abg. IV A 11, laut Quellenvermerk bei Pfarrer Walter Wahle, in: Die wirtschaftliche<br />

Schichtung des Kirchspiels Störmede 1810, Geseker Heimatblätter Nr. 105, 20. Jg., 1962.<br />

15. Ludolf Ritz, Die ältere Geschichte des Vestes und der Stadt Recklinghausen, S. 19, Essen 1903.<br />

16. Walter Wahle, Der „Abdinghof“ <strong>zu</strong> Geseke, in: Geseker Heimatblätter Nr. 121, 23. Jg.,<br />

25.3.1965.<br />

17. Walter Wahle, Der „Abdinghof“ <strong>zu</strong> Geseke, in: Geseker Heimatblätter Nr. 121, 23. Jg.,<br />

25.3.1965.<br />

10


dienste (Andachten etc.) in der Schwarzenrabener Kapelle. Nur <strong>zu</strong> kirchenamtlichen<br />

Zwecken (Taufe, Trauung, Beerdigung, Sonntagsmesse) mußten sie nach Störmede.<br />

11


aus KJK, Bemerkungen <strong>zu</strong>r Geschichte von Gut und Schloß Schwarzenraben,<br />

Kap. 5 (unveröffentlichtes Manuskript), Dateiname S-05j<br />

Für den 22. Februar und den 4. März 1826 ist der Schwarzenrabener Rentmeister<br />

Belecke erwähnt. Der Rentmeister und „Mandatar“ Belecke wohnte in <strong>Ermsinghausen</strong>.<br />

18<br />

1825 war Franz Joseph Belke Renteigehilfe <strong>zu</strong> Schwarzenraben, 1835 war Herr<br />

Belke der Privatsekretär des Kammerherrn v. Hörde. Er ist möglicherweise identisch<br />

mit dem <strong>zu</strong>vor genannten Rentmeister Belecke.<br />

Vom 2. bis <strong>zu</strong>m 8. März 1775 wird ein Körenmeyer als Schwarzenrabener Baumeister<br />

(Großknecht) erwähnt. 19 Seine Familie lebte in <strong>Ermsinghausen</strong>.<br />

Bei einem Zeugenverhör am 18. November 1731 sagt Steffen Mevus aus, er sei aus<br />

Bökenförde gebürtig, „fünffzigh bis sechzigh Jahr alt“, und habe achtzehn Jahre als<br />

Kuhhirt auf Schwarzenraben gedient. Mevus sagt weiter aus, daß er selbst vor 23 Jahren<br />

5 Jahre lang die Ermsinghauser Kühe gehütet und dabei oft gesehen habe, daß Evert<br />

(Evert Reineke, siehe unten) die Schnade eingehalten habe. Eine überschlägige Rechnung,<br />

wenn wir für Mevus' Alter 55 Jahre ansetzen, ergibt folgende Daten: Mevus hat<br />

seit 1708 in <strong>Ermsinghausen</strong> gehütet, 1713 seinen Dienst in Schwarzenraben angetreten,<br />

und ein Jahr lang bis 1714 mit Evert <strong>zu</strong>sammengearbeitet.<br />

18. Ketteler-Archiv Harkotten, Bestand Schwarzenraben, Akten XI K 1 Bl. 069.<br />

19. Vermessungsprotokoll <strong>zu</strong> Franz Gockelen Hoff in Störmede, in: Hördisch Schwarzenrabisches<br />

Hauß Prothocoll, Ketteler-Archiv Harkotten, Bestand Schwarzenraben, Akten XI N 1.<br />

12


VI.<br />

Aus: Hördisch Schwarzenrabisches Hauß Prothocoll im ehem. Archiv Schwarzenraben20<br />

Das Schwarzenrabener Protokollbuch, ein Folioband mit Wasserzeichen in jedem<br />

Blatt, wurde <strong>zu</strong>nächst, d.h. ab 1731, vom schön geschriebenen Titelblatt her benutzt.<br />

Die ersten Protokolle sind von dem Schwarzenrabener Verwalter J. W. Müller unterschrieben,<br />

ab 1747 folgt der Secretarius J.W. Stolman. Diese Protokolle enthalten jedoch<br />

keine Abrechnungen, sondern Pachtverträge, Berichte über Holz- und andere Frevel,<br />

Beschreibungen von Zehntländern, Niederschriften von sonstigen, besonderen Ereignissen,<br />

und auch Abschriften von Verträgen zwischen Dritten, deren Auswirkungen<br />

für die Schwarzenrabener Wirtschaftsführung von Bedeutung waren.<br />

Noch vor 1750 ist das Protokollbuch umgedreht worden, und die Eintragungen beginnen<br />

jetzt — als Einzelabrechnungen mit dem jeweiligen Pächter — auf dem ursprünglich<br />

letzten Blatt. Dort wurde auch am Blattrand ein alphabetisches Register angebracht,<br />

so daß die Namen der Abgabepflichtigen auf der ihnen <strong>zu</strong>kommenden Seite<br />

stehen bzw. stehen konnten. Später jedoch haben Ferd. Frh. v. Hörde und die Verwalter<br />

F.A. Hake bzw. F. Jos. Becker den noch freien Platz auf den Seiten <strong>zu</strong> weiteren Eintragungen<br />

genutzt. Dabei haben sie auf das alphabetische Register oder das jeweilige Datum<br />

nur wenig Rücksicht genommen, und es hat den Anschein, als ob sie versucht hätten,<br />

alle Eintragungen <strong>zu</strong> einem bestimmten Vorgang auf jeweils derjenigen Seite unter<strong>zu</strong>bringen,<br />

auf der die erste Eintragung da<strong>zu</strong> gemacht war. Weil der Platz dafür aber<br />

nur selten ausreichte, sind die Eintragungen ohne erkennbares System im ganzen Buch<br />

zerstreut. 21<br />

Die Angabe „mit Kriegs-Nachlaß“ ist ein vom Verfasser gewähltes Kürzel für die<br />

Zugeständnisse, die jenen Pächtern gemacht wurden, welche 1761 im Siebenjährigen<br />

Krieg besonders unter der „Fouragirung“, d.h. der Eintreibung von Futter und Verpflegung<br />

durch die Soldaten, gelitten hatten. Solche Zugeständnisse gab es bei den verschiedenen<br />

Pacht-Arten in unterschiedlicher Höhe; sie wurden teils freiwillig, teils aufgrund<br />

einer regierungsamtlichen Anweisung gemacht. Besonders in den Jahren nach<br />

1765 erhielten die Pächter derartige Nachlässe, doch würde es <strong>zu</strong> weit führen, sie hier<br />

jeweils einzeln auf<strong>zu</strong>zählen.<br />

20. Ketteler-Archiv Harkotten, Bestand Schwarzenraben, Akten XI N 1.<br />

21. Von der „Titelblatt-Seite“ her, wo hauptsächlich Vertragsabschriften und Schiedssprüche eingetragen<br />

sind, beginnen die Abrechnungen auf Blatt (T) 004 mit dem 8. August 1744. Die erste<br />

Eintragung von der „Register-“ oder Rückseite des „Hauß Prothocolls“ auf Blatt 002 hat eine<br />

Abrechnung vom 11.11.1763 <strong>zu</strong>m Inhalt, die in vorliegender Arbeit an ihrer chronologisch<br />

„richtigen“ Stelle gebracht wird. In dieser Reihe finden wir aber auch die zeitlich früheste Abrechnung<br />

(auf Blatt 006), gefolgt von zwei späteren. Da wir hier jedoch die zeitliche Abfolge so<br />

genau wie möglich einhalten wollen, müssen wir gelegentlich die beiden Serien miteinander<br />

vermischen. Für den Leser wäre das allerdings nur dann von Bedeutung, wenn er die Eintragungen<br />

im Original nachprüfen wollte.<br />

13


27. Mai 1764: Mertensmeyer von Ermbsinghausen pachtet ein 7garth 22 von Maas<br />

Landt <strong>zu</strong> Lg. (<strong>Langeneicke</strong>) „auf künftige Brachzeit“.<br />

4. Dezember 1765, Abrechnung mit Mennemeyer aus Langen Eicklo; unterschrieben<br />

von F.A. Hake, Verwalter; und Abrechnung mit Mennemeyer von Ermbsinghausen<br />

(getrennt).<br />

6. Januar 1766, Abrechnung mit Suggetappen <strong>zu</strong> LangenEickelo, und mit Mertensmeyer<br />

<strong>zu</strong> Ermbsinghausen. 23 Angerechnet werden dem Mertensmeyer 20 Fuder<br />

weiße Steine, „so dan sand steine, Heu und rocken <strong>zu</strong> fahren, auch 1 Pferd nach<br />

Werll gelehnet“. Die Steine dürften für den Schloßbau bestimmt gewesen sein, vor<br />

allem die Sandsteine. In Werl befand sich damals ein militärisches Hauptquartier,<br />

das großen Bedarf an Pferden hatte. 24<br />

30. November 1767, erneute Abrechnung mit Feldtmans Joist aus Langen Eicklohe<br />

seit 31. März 1765; und — getrennt — Abrechnung mit Kluten <strong>zu</strong> Ermbsinghausen.<br />

Klute hat 3 Fuder Mauersteine gefahren (1 Tlr.).<br />

25. Oktober 1775, Abrechnung mit Niggenaber aus Dedinghausen, der 2 Fuder Hafer<br />

sowie je 1 Fuder Gerste und Rauhfutter von Esbeck (nach Schwarzenraben) gefahren<br />

hat. Abrechnung mit Caspar Rüther aus Störmede „wegen einem 6 Jahre benutzten<br />

Franz Gockelen garten und wegen ein 2 Jahre benutzten Franz Gockelen<br />

3garth Landes“. Abrechnung mit Kluten aus <strong>Ermsinghausen</strong>, der im März 1775<br />

für das Schlachten eines Ochsen 6 Groschen, und im Herbst für das Fahren von 1<br />

Fuder Heu aus Esbeck 18 Groschen verdient hat. Abrechnung mit Mennentons<br />

aus <strong>Ermsinghausen</strong>, dem je 1 mit Mertensmeyer und Mennemeyer gefahrenes Fuder<br />

Heu mit jeweils 9 gr. vergütet werden. Gänse und Hühner 25 hat er richtig<br />

26<br />

abgeliefert, aber mit Hofgarn ist er im Rückstand. Abrechnung mit Mertensmeyer<br />

22. Ein „7garth“ (Siebengart) waren 7 x 1 Gart (ca. 664 qm) = 4.648 qm. Dieses Flächenmaß kommt<br />

meistens als Dreigart oder Driggert bzw. Fünfgart vor. 4 Gart ergaben 1 Morgen, d.h. ein damaliger<br />

Morgen war etwa 2.656 qm groß. Der heutige Morgen hat 2.500 qm.<br />

23. Auch das Protokoll für Mertensmeyer ist wegen durchgeschlagener Tinte <strong>zu</strong>m größten Teil nicht<br />

mehr <strong>zu</strong> lesen.<br />

24. Der Verwalter F.A. Hake schreibt fast immer „rocken“ statt Roggen, und auch Ferdinand Frhr.<br />

v. Hörde benutzt diese Schreibweise, als er nach 1768 zeitweilig die Abrechnungen selbst durchführt.<br />

Es war dies offenbar allgemein üblich, denn auch Joh. Ant. Arn. Möller benutzt 1788 in<br />

seinen „Alten Nachrichten von Lippstadt ...“ diese Schreibweise.<br />

25. Abgaben in Form von Gänsen und Hühnern (meist sind es nur Hühner) haben nichts mit der<br />

Nut<strong>zu</strong>ng eines grundherrlichen Gutes <strong>zu</strong> tun, sind also nicht als irgendwelche Pachtzahlungen <strong>zu</strong><br />

werten. Vielmehr gehören sie <strong>zu</strong> den Gebühren, welche für bestimmte Privilegien oder Befreiungen<br />

<strong>zu</strong> entrichten waren. Rauchhühner <strong>zu</strong>m Beispiel, auch Feuerhühner genannt, waren ursprünglich<br />

eine Art Steuer auf häusliche Feuerstellen. Der ursprüngliche Sinn dieser Abgaben<br />

war im 18. Jh. jedoch weitgehend vergessen worden. Wenn in den Akten stand, daß dieser oder<br />

jener Hühner (oder Eier) ab<strong>zu</strong>liefern hatte, dann wurde diese Abgabe auch weiterhin gefordert;<br />

vgl. Dr. W. Geßner, Geschichtliche Entwicklung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse<br />

Teutschlands ... oder practische Geschichte der teutschen Hörigkeit, S. 65 f., Berlin 1820.<br />

14


liefert, aber mit Hofgarn 26 ist er im Rückstand. Abrechnung mit Mertensmeyer aus<br />

<strong>Ermsinghausen</strong>, der die laufenden Geld- und Kornpächte teils bar, teils durch Ablieferung<br />

richtig bezahlt hat. Auch die jährlichen 4 Gänse, 2 Hühner und 20 Bind<br />

Hofgarn hat Mertensmeyer pünktlich nach Schwarzenraben gebracht. Lediglich mit<br />

alten Kornpächten bis November 1772 ist er noch geringfügig im Rückstand. Abrechnung<br />

mit dem Schulten aus <strong>Ermsinghausen</strong>, in Gegenwart des gnädigen<br />

Herrn. Für eine Fuhre nach Salzkotten werden ihm 1 rtl. 18 gr. vergütet, am 24.<br />

August 1774 hat er in Schwarzenraben für 1 Taler beim Roggen einfahren geholfen,<br />

des weiteren hat er „undergegte (untergeeggte) saat 2 mg. Land ohnweit dem<br />

flaßrots Kampe“ und andere Äcker gepflügt, und 14 Pfund Hopfen geliefert.<br />

Abrechnung mit Ricus aus <strong>Langeneicke</strong>lohe, der im Text auch Ricusmeyer genannt<br />

wird. Abrechnung mit Suggetappen aus Langeneiklohe, in Gegenwart des gnädigen<br />

Herrn. Eine (gepfändete?) Kuh wird ihm für 12 rtl. 9 gr. gutgeschrieben.<br />

27. Oktober 1775, Abrechnung mit dem alten Sterenberg itzo Heier goerd aus Langeneicklohe.<br />

— Abrechnung mit Victors Herm aus <strong>Ermsinghausen</strong>, in Gegenwart<br />

des gnädigen Herrn. Im Juli 1774 hat er dem Kluten für seinen Heuwagen ein Pferd<br />

„gethan“ (geliehen), wofür ihm 4 gr. 6 d. vergütet werden. An Botenlohn hat er im<br />

Frühjahr 1774 für einen Gang nach Büren 6 gr. verdient, im April 1775 das Dreifache<br />

für einen Botengang nach Arnsberg, im Juni 1775 ging er für 8 gr. nach Hovestadt.<br />

— Abrechnung mit Wilmesmeyer aus <strong>Ermsinghausen</strong>, in Gegenw. d. gn.<br />

Herrn. Von seinen Pachtländern ist lediglich „Jungemanns Kamp“ namentlich erwähnt,<br />

für den Wilmesmeyer jährlich an Weihnachten 20 rtl. <strong>zu</strong> zahlen hat. Er hat<br />

<strong>zu</strong>r Abdeckung seiner Kornpächte „Klee“ 27 und Land gepflügt und Heu gefahren,<br />

und ist auch als Gutachter tätig gewesen. So hat Wilmesmeyer am 4. November<br />

1774 zwei „fickelen welche dem Frans Gockel in Störmede <strong>zu</strong>gehörig gemessen“,<br />

für jeweils 4 gr. 6 d. Ein Rind und ein Schwein, „welche sämtlich dem mennemeyer<br />

in lang. gehört“, hat Wilmesmeyer am 15. Mai 1775 für je 4½ Groschen „estimirt“,<br />

und am gleichen Tag 5 Kühe, „wovon 1 dem Vogd in Erringh., 1 dem Viezmeyer<br />

in mönnigh., 1 dem Ademmer, 1 dem Schulten, 1 dem Rüllen in Benninghausen<br />

gehört“; für die Kühe bekommt Wilmesmeyer jeweils 18 Groschen Schätzgebühr<br />

(das Doppelte der normalen Taxe). Am 29. Mai mußte er eine Kuh und ein<br />

Rind des Beierkamp in mönnigh. für je 9 Groschen, und am 11. Juli „des Heyler<br />

daselbst seine Kuh“ — die einzige? — taxieren, für ebenfalls 9 Groschen. Am 10.<br />

Juli hatte Wilmesmeyer den Schaden begutachtet, den das Pferd des Niggehüser<br />

„im neuen Kamp wie auch im hammel Kamp“ angerichtet hatte, pro Schadensfall 9<br />

Groschen. Am 14. Juli hatte das Pferd des Ludewig den hammel Kamp beschädigt,<br />

und am 28. Juli taxierte Wilmesmeyer „des Suggetappen seine Kuh“, beides für je<br />

9 Groschen. Am 21. September war ein Schaden „an Raufutter auf dem höllen fel-<br />

26. Eine Abgabe, die oft erwähnt wird. Gemeint ist mit „Hofgarn spinnen“ nicht Garn für den Hof,<br />

sondern eine bestimmte Menge an Garn, welche der Hof bzw. der Pächter ab<strong>zu</strong>liefern verpflichtet<br />

war. Gerechnet wurde in „Bind“, 1 Bind war etwa 235 m lang.<br />

27. „Klee“ steht hier für Klei, schwer <strong>zu</strong> bearbeitender Boden. In der Folge wird „Klee“ immer als<br />

„Klei“ geschrieben.<br />

15


de“ <strong>zu</strong> prüfen, für 9 Groschen Gebühr. Insgesamt hat Wilmesmeyer mit Gutachtergebühren<br />

in 1774 und 1775 mehr als 39 Taler verdient.<br />

16


VII.<br />

ehemal. Archiv Schwarzenraben, jetzt Harkotten, Akten XI N 1<br />

Protocollum des Hochadlichen Hauses Schwarzenraben so die mit denen da<strong>zu</strong> gehörigen<br />

Pfachtpflichtigen 28 gepflogenen Abrechnungen vom 1 ten Januar 1776 anfangend,<br />

in sich enthaltet.<br />

Folioband; auf den Vorderseiten der einzelnen Blätter, auch bei Leerseiten, durchgehend<br />

handschriftlich paginiert; Paginierungsstempel nur auf den Vorderseiten der beschriebenen<br />

Blätter; dieser wird hier verwendet.<br />

Beginn von „<strong>Ermsinghausen</strong>“ auf Bl. 070 ff. (= bei handschriftlicher Paginierung: Blatt<br />

145 ff.). Die Eintragungen sind meist, aber nicht immer in chronologischer Reihenfolge.<br />

Abrechnungen mit Pächtern aus <strong>Ermsinghausen</strong>, gehalten <strong>zu</strong> Schwarzenraben durch den<br />

jeweiligen Verwalter bzw. Rentmeister und meist „in Gegenwart des gnädigen Herrn“.<br />

Transkription angefertigt, in Orthographie und Interpunktion dem heutigen Gebrauch<br />

angeglichen, sprachlich leicht geglättet sowie mit Fußnoten versehen; November 1998<br />

(KJK).<br />

Vorab: Zwischen den handschriftlich paginierten Blättern 119 und 120 liegt ein beidseitig<br />

beschriebener Zettel mit Stempelpaginierung 057 und 058:<br />

Schwarzenraben, den 11. August 1789<br />

erschien Korenmeyer aus Ermbsinghausen anzeigend, daß seine Frau ohnlängst verstorben,<br />

und er deren hinterlaßenen 5 ohnmündigen Kindern ohnmöglich allein vorstehen<br />

könnte, bäthe daher mit der Casparina Tileke aus Geseke gebürtig <strong>zu</strong>r 2ten Ehe<br />

schreiten <strong>zu</strong> dörfen, so <strong>zu</strong>gestanden, der Weinkauf für 4 rt erlaßen, mit bedingnuß daß<br />

auch der Rückstand ehestens abgeführet wird, so dann, in Rücksicht die Braut freyen<br />

Standes daß erstgebührende Kind nach gedientem Zwangjahr frey seyn solle.<br />

Auf der Rückseite:<br />

Körenmeyer aus <strong>Ermsinghausen</strong> rest. (schuldet) an jährlichem Gelde de 1783 biß 1788<br />

inclusive, annué (pro Jahr) 1 rt 18 gr, facit (macht) 7 rt 18 gr. An Kornpacht annué 2<br />

Scheffel Roggen 2 Scheffel Gerste; diese 4 Scheffel Duri (Hartkorn) sind neben der Hofespacht<br />

von denen Heuerlingen, die diese Stette nebst 2 Morgen Landes gepachtet hatten,<br />

praestirt (soviel wie „bezahlt“) worden, ob nun auch dieser als würcklicher Colon<br />

(Pächter) der Kören Stette diese Pacht entrichten solle, ist noch nicht entschieden.<br />

Der Unterschied zwischen „Heuerling“ und „Colon“ besteht darin, daß der Heuerling<br />

außer <strong>zu</strong> seinen Pachtzahlungen noch <strong>zu</strong> bestimmten Arbeitsleistungen verpflichtet ist,<br />

der Colon aber im allgemeinen nicht.<br />

21. Mai 1776, Abrechnung mit Körenmeyer, Unterschrift Hammerschmid, Verw. Die<br />

Abrechung wird in Gegenwart des gnädigen Herrn, der Witwe Körenmeyer und<br />

des Verwalters Hammerschmid gehalten, die letzte Abrechnung war vom 5. Juli<br />

28. Bis <strong>zu</strong>m Ende des 18. Jahrhundert heißt fast immer „Pfacht“ anstatt Pacht.<br />

17


1775. Es restiren noch 66 Scheffel 3 Spint Roggen, 165 Scheffel Gerste und 59<br />

Scheffel 3 Spint Hafer, worauf nichts bezahlt ist. Die <strong>zu</strong>sätzliche Geldschuld beträgt<br />

70 rtl 25 gr 7 pf. Hin<strong>zu</strong> kommt das jährliche Geld de termino Martini 29<br />

1775 mit 3 rtl 3 gr, 30 ferner hat Körenmeyer empfangen 8¼ Ellen Linnen <strong>zu</strong> 18<br />

gr. Wegen unterlassener schuldiger Arbeit restiren 23 gr. Im Oktober 1775 hat<br />

Körenmeyer vom gnädigen Herrn 2 rtl empfangen, und am 9. Dezember vom<br />

Verwalter auch 2 rtl. Ebenso 1 rtl am 21. Januar 1776, 1 rtl <strong>zu</strong>m Kopfschatz am<br />

22. Februar, 1 rtl <strong>zu</strong>r Zahlung der Schat<strong>zu</strong>ngen am 18. März, 1 rtl am 30. April,<br />

am 12. Mai 18 gr sowie 15 gr 5 pf <strong>zu</strong>r Zahlung von drei Schat<strong>zu</strong>ngen. Am 21.<br />

Mai 1776 hat die Witwe Körenmeyer 32 gr <strong>zu</strong>m Behuf der Begräbniskosten erhalten.<br />

31 Summa der Schulden 84 rtl 27 gr. Hierauf werden vergütet der verdiente<br />

Liedlohn 32 vom 22. Oktober 1774 bis 28. April 1776 33 in Höhe von 22 rtl 27<br />

gr. Diese abgezogen bleibt die Witwe Körenmeyer bis einschließlich 1775 an<br />

Geld schuldig 62 rtl, und an Korn 66 Scheffel 3 Spint Roggen, 165 Scheffel Gerste<br />

und 59 Scheffel 3 Spint Hafer.<br />

7. August 1776, Abrechnung mit Wilmesmeyer, Unterschrift Hammerschmid, Verw.<br />

Letzte Abrechnung 25.10.1775. Geldschuld bis 1774 einschließlich 84 rtl 16 gr<br />

11 pf. Hin<strong>zu</strong> kommt das jährliche Geld de termino Martini 1775 mit Einschluß<br />

von Körenmeyers Länderen ad 11 rtl 27 gr. De termino Weihnachten 1775 von<br />

Jungemanns Kampe 20 rtl. An Pacht restiert 34 3 Scheffel Roggen de termino<br />

Martini 1775. Diese werden per Scheffel <strong>zu</strong> 28 gr erlassen, und nachher 2 rtl 12<br />

gr für die am 10. Juli 1775 empfangenen 2 Scheffel Gerste muß Wilmesmeyer 5<br />

Fuder Steine fahren. 35 Die am kurfürstl. Gericht <strong>zu</strong> Geseke seinetwegen verwen-<br />

29. 11. November.<br />

30. Auf welcher Grundlage dieses „jährliche Geld“ erhoben wurde, ist unbekannt.<br />

31. Ihr Mann war also kurz <strong>zu</strong>vor gestorben. Bei diesem 1776 verstorbenen Körenmeyer muß es<br />

sich um den Vater jenes Körenmeyer gehandelt haben, der am 11. August 1789 den Tod seiner<br />

Frau anzeigt. Der Sohn Körenmeyer war aber 1776 noch nicht volljährig, denn sonst hätte er mit<br />

dem Verwalter Hammerschmid verhandelt und nicht seine Mutter. Körenmeyer junior hat 1789<br />

fünf unmündige Kinder, dürfte demnach etwa 1782/83 geheiratet haben. Wenn er damals 21<br />

Jahre alt war, könnte er um 1761 geboren sein.<br />

32. „Liedlohn“ hängt <strong>zu</strong>sammen mit dem Begriff „lidus“ (litus), Halbfreier. Das klassische Latein<br />

kennt diesen Begriff freilich nicht, vgl. dagegen E. Habel / F. Gröbel, Mittellateinisches Glossar<br />

(Paderborn, o.J.), wo in Spalte 224 <strong>zu</strong> „litus“ vermerkt ist: „(germ.) der 'Lide', Halbfreier (Freigelassener,<br />

der zwar rechtsfähig ist, aber keine Freizügigkeit genießt und oft <strong>zu</strong> Frondiensten<br />

verpflichtet ist)“. Das Hördisch Schwarzenrabische Hauß Prothocoll im ehemaligen Archiv<br />

Schwarzenraben, jetzt Harkotten, Akten XI N 1, verzeichnet bei der Abrechnung mit Franz Gockel<br />

aus Störmede am 30. März 1769, daß Franz Gockel <strong>zu</strong>r Abgeltung seiner Schuld u.a. an<br />

Gerdrudt Schuve „liedlohn“ bezahlt hat. — Im vorliegenden Fall hat die Witwe Körenmeyer<br />

insgesamt 22 rtl 27 gr „Liedlohn“ verdient, was umgerechnet (bei 365 Arbeitstagen pro Jahr)<br />

etwas weniger als 1½ gr pro Tag entspricht. Es handelt sich also um eine gänzlich andere Entlohnungsart<br />

als beim Tagelohn, der <strong>zu</strong> dieser Zeit etwa das Drei- bis Vierfache betrug. Wir können<br />

davon ausgehen, daß jene Pächter, bei denen der Begriff „Liedlohn“ erscheint — hier also<br />

Körenmeyer — Halbfreie waren und nicht vollständig eigenhörig.<br />

33. Da die Witwe Körenmeyer nur bis <strong>zu</strong> diesem 28. April 1776 „Liedlohn“ verdient hat, war dieser<br />

Tag vermutlich der Todestag ihres Mannes.<br />

34. steht aus, ist noch <strong>zu</strong> zahlen.<br />

35. Vermutlich für den Schwarzenrabener Schloßbau.<br />

18


deten Kosten betragen sich laut gerichtlicher Tax <strong>zu</strong> 6 rtl 18 gr 4 pf, denen noch<br />

pro decreto insinuatione 36 vom 7. November 1775 10 gr 4 pf und 4 gr 4 pf de<br />

1774 hin<strong>zu</strong> kommen. Für 4 Nächte im Frühjahr gehabten Lager 37 muß zahlen 4<br />

rtl. Mithin ist Summa debiti 38 129 rtl 16 gr 11 pf. Hierauf hat Wilmesmeyer am<br />

14. Dezember 1775 bezahlt 12 rtl, am 19. Januar 1776 10 rtl, am 8. Februar 6 rtl,<br />

am 29. Juli 7 rtl, am 3. August 13 rtl. Für 18 Scheffel Rauhfutter, 39 pro Scheffel<br />

24 gr, sind ihm 12 rtl vergütet worden, und für zweimaliges Pflügen und Eggen<br />

von 2 Morgen Klei, jedesmal pro Morgen 24 gr, weitere 2 rtl 24 gr. Wilmesmeyer<br />

hat im Mai 1776 <strong>zu</strong>sammen mit Potgüther jene Kühe und Rinder bewertet, 40<br />

die der Rülleschen, dem Bals, Cramer, Schmidt, Mech, 41 Viez, Melfes und Ademmer<br />

gehören. Für jedes Stück werden ihm pro rata 4½ gr vergütet, <strong>zu</strong>sammen<br />

1 rtl. Die oben erwähnten 5 Fuder Steine sind im vorigen Winter gefahren,<br />

ferner hat Wilmesmeyer in diesem Frühjahr und Sommer 19 Fuder Steine hierher<br />

gefahren, pro Fuder <strong>zu</strong> 12 gr gerechnet, macht 6 rtl 12 gr. Mithin hat überhaupts<br />

bezahlt bzw. vergütet 70 rtl. Diese abgezogen bleibt Wilmesmeyer bis<br />

einschl. 1775 an Geld schuldig 59 rtl 16 gr 11 pf, <strong>zu</strong> deren Abführung ihm auf<br />

ohnabläßiges Bitten eine 4wöchige Frist verstattet, ausdrücklich aber vorbehalten<br />

worden, daß die mit Arrest bestrickten Pferde <strong>zu</strong> dessen Sicherheit sub nexu<br />

42 verhaftet bleiben sollten.<br />

10. Januar 1777, Abrechnung mit Wilmesmeyer, Unterschrift Hammerschmid, Verw.<br />

Letzte Abrechnung 7. Aug. 1779 (siehe oben). Der Geldschuld von 59 rtl 16 gr<br />

11 pf 43 kommt hin<strong>zu</strong> das jährliche Geld de termino Martini 1776 ad 11 rtl 27 gr,<br />

de termino Weihnachten 1775 von Jungemanns Kampe 20 rtl. An Pacht de termino<br />

Martini 1776 restiert 7 Scheffel Roggen und 7 Scheffel Gerste, ohn was<br />

von Griesen Länderen noch entrichten muß. Summa debiti 92 rtl 7 gr 11 pf.<br />

Hierauf hat Wilmesmeyer am 15. Oktober 1776 bezahlt 12 rtl. Ferner wurden<br />

ihm für 2 Fuder Heu, die er aus dem Mersch hierher gefahren hat, das Fuder <strong>zu</strong><br />

18 gr gerechnet, 1 rtl vergütet, und für 3 Fuder Steine <strong>zu</strong> je 12 gr weitere 1 rtl.<br />

Summa des Bezahlten 14 rtl. Diese abgezogen bleibt Wilmesmeyer bis einschließlich<br />

1776 an Geld schuldig 77 rtl 7 gr 11 pf, da<strong>zu</strong> pro termino Martini<br />

36. <strong>zu</strong> deutsch: wegen des veröffentlichten Dekrets; wohl eine regierungsamtliche Verordnung über<br />

Gerichtskosten.<br />

37. einer Vieh- bzw. Schafherde.<br />

38. Schulden.<br />

39. Als Rauhfutter bezeichnete man ein Gemenge von Hafer mit Wicken, Erbsen, Bohnen oder<br />

Pferdebohnen, auch von Hafer- und anderem Getreidestroh, das meist in dieser Mischung schon<br />

ausgesät wurde. Aber auch Wiesenheu galt als Rauhfutter.<br />

40. im Original heißt es „durch verrichtete aestimationen“.<br />

41. im Original nicht deutlich <strong>zu</strong> lesen („Mehc“).<br />

42. nexus (lat.) = Fessel. Die Pferde waren also nicht bloß gepfändet, sondern im sog. Pfandstall<br />

eingesperrt. — Diese Abrechnung mit Wilmesmeyer stellt einen Sonderfall dar, denn für gewöhnlich<br />

wurden die errechneten Schulden des Pächters in das nächste Jahr übertragen, ohne<br />

daß ihm eine Zahlungsfrist gesetzt wurde.<br />

43. Wie sich zeigt, war die Zahlungsfrist aus der vorigen Abrichtung nicht eingehalten worden,<br />

offenbar jedoch ohne Folgen für Wilmesmeyer. Obwohl die Schulden sich vergrößert haben, ist<br />

von einer Zahlungsfrist nicht mehr die Rede.<br />

19


1776 an Roggen und Gerste je 7 Scheffel, und seinen Anteil pro Griesen an<br />

Hühnern 2, an Eiern 80. Wegen freien Handdiensten 44 und Hofgarnspinnen ist<br />

bis incl. 1776 in Richtigkeit.<br />

10. Januar 1777, Abrechnung mit Körenmeyer, Unterschrift Hammerschmid, Verw.<br />

Laut letzter Abrechnung vom 21. März 1776 ist die Witwe Körenmeyer 62 rtl<br />

schuldig. Hin<strong>zu</strong> von Martini 1776 jährliches Geld 3 rtl 3 gr, Summa debiti 65 rtl<br />

3 gr, worauf nichts bezahlt. Ferner restiert vermög obgedachter Abrechnung 66<br />

Scheffel 3 Spint Roggen, 165 Scheffel Gerste und 59 Scheffel 3 Spint Hafer.<br />

Sodann stehen <strong>zu</strong>rück aus 1775 und 1776 noch 4 Hühner, und bis 29. Dezember<br />

1776 inclusive 19 Wochendienste. Die freien Dienste und das Hofgarnspinnen<br />

sind bis 1776 einschließlich richtig.<br />

10. Januar 1777, Abrechnung mit dem Schulte von <strong>Ermsinghausen</strong>, Unterschrift Hammerschmid,<br />

Verw. Letzte Abrechnung 25.10.1775. Bis 1774 inclusive ist er 27<br />

rtl 24 gr schuldig geblieben, hin<strong>zu</strong> an Weinkaufsgeldern von der Melfeschen <strong>zu</strong><br />

Mönninghausen 34 rtl. Die Korn- und Geldpächte de terminis Martini 1775 und<br />

1776 sind richtig bezahlt. Summa debiti 61 rtl 24 gr. Hierauf hat Schulte am 3.<br />

Februar 1776 bezahlt 17 rtl. Diese abgezogen bleibt Schulte bis 1776 inclusive<br />

an Geld schuldig 44 rtl 24 gr. Seine Heu- und Steinfuhren sind ihm durch Hörde<br />

Lager vergütet. 45 Die jährlichen Hühner, das Hofgarnspinnen und die freien<br />

Handdienste sind bis einschließlich 1776 richtig abgeführt, hingegen restiert von<br />

seinen wöchentlichen Spanndiensten bis 29. Dezember 1776 einschließlich noch<br />

5.<br />

11. Januar 1777, Abrechnung mit Klute, Unterschrift Hammerschmid, Verw. Letzte<br />

Abrechnung 25.10.1775. Bis einschl. 1774 ist Klute an Geld schuldig 1 rtl 16 gr.<br />

Hin<strong>zu</strong> kommt an jährlichem Geld <strong>zu</strong> Martini 1775 und 1776 jeden Jahrs <strong>zu</strong> 23 rtl<br />

15 gr, facit 46 rtl 30 gr. Ferner restiert vom Gewinn- und Schreibgeld vom Garten<br />

am langen Graben 1 rtl 4 gr <strong>zu</strong> termino Petri 46 1776. Die Kornpächte <strong>zu</strong> Martini<br />

1775 sind ganz bezahlt, und auf Abschlag der Kornpächte <strong>zu</strong> Martini 1776<br />

sind 55 Scheffel Gerste und 18 Scheffel 2 Spint Hafer bezahlt. Summa debiti 49<br />

rtl 14 gr. Hierauf hat Klute am 23. Januar 1776 bezahlt 12 rtl, am 13. April 3 rtl,<br />

am 9. Dezember 7 rtl. Für Pflügen und Eggen von 2 Morgen Klei, den Morgen<br />

<strong>zu</strong> 24 gr, wurden ihm 1 rtl 12 gr vergütet. Für 2 Fuder Steine und 2 Fuder Heu<br />

nach Schwarzenraben <strong>zu</strong> fahren, <strong>zu</strong>sammen mit Victor, wird Klute ein ¾ Anteil<br />

in Höhe von 1 rtl 9 gr gutgeschrieben. Mit Mennemeyer hat Klute 2 Fuder Heu<br />

44. „Freie“ Handdienste waren solche, bei denen der Grundherr frei bestimmen konnte, für welche<br />

Arbeit er den Dienstpflichtigen einsetzte.<br />

45. Schulte <strong>Ermsinghausen</strong> (der in Wirklichkeit Arens hieß) unterhielt also eine Schafherde, die er<br />

gelegentlich in v. Hördeschen Pferchen („Hörden“) lagern ließ. Die pauschale Verrechnung der<br />

dafür eigentlich fälligen Gebühren mit geleisteten Heu- und Steinfuhren deutet auf ein besonderes<br />

Verhältnis zwischen „Schulte“ und v. Hörde. Er war nämlich seit Urzeiten nicht nur der<br />

Schulte (Ortsvorsteher) von <strong>Ermsinghausen</strong>, sondern wahrscheinlich auch der Freigraf der v.<br />

Hörde bei ihrem Freigericht <strong>zu</strong> Bökenförde.<br />

46. 1. August.<br />

20


und 18 Fuder Steine gefahren, sein Anteil daran beträgt 4 rtl 18 gr. Für das<br />

Schlachten eines Ferkels bekommt Klute 4 gr vergütet. Summa des Bezahlten 29<br />

rtl 7 gr. Diese abgezogen bleibt Klute bis einschl. 1776 an Geld schuldig 20 rtl 7<br />

gr. Rückständige Pacht de termino Martini 1776 sind 55 Scheffel Roggen, da<strong>zu</strong><br />

3 Wochendienste bis einschl. 29. Dezember 1776. Die freien Handdienste, Gänse,<br />

Hühner, Hofgarnspinnen und der freie Pflugdienst sind bis 1776 inclusive berichtigt,<br />

hingegen restiert 20 Eier. Der völlige Sterbfall von seiner Frauen seel.<br />

bleibt vorbehalten.<br />

11. Januar 1777, Abrechnung mit Mennemeyer, Unterschrift Hammerschmid, Verw.<br />

Letzte Abrechnung 25.10.1775. Bis einschl. 1774 ist Mennemeyer an Geld<br />

schuldig geblieben 144 rtl 23 gr 3 pf, da<strong>zu</strong> 8 Scheffel 1 Spint 2 Becher Roggen,<br />

33 Scheffel Gerste und 50 Scheffel Hafer. Zu obigem Geldrückstand kommt hin<strong>zu</strong><br />

das jährliche Geld de terminis Martini 1775 und 1776, jeden Jahres ad 14 rtl 9<br />

gr, facit 28 rtl 18 gr; ferner an Gewinn- und Schreibgeld von einem Fünfgart<br />

Burgland de termino Petri 1776 muß zahlen 1 rtl 14 gr. Die Kornpacht <strong>zu</strong><br />

Martini 1775 ist ganz bezahlt, und <strong>zu</strong> Martini 1776 hat Mennemeyer auf Abschlag<br />

26 Scheffel Gerste geliefert. Gesamte Geldschuld somit 174 rtl 19 gr 3 pf.<br />

Hierauf hat Mennemeyer am 3. Mai 1776 bezahlt 7 rtl, am 5. Dezember 7 rtl.<br />

Für Pflügen und Eggen von 2 Morgen Klei, den Morgen <strong>zu</strong> 24 gr, werden ihm 1<br />

rtl 12 gr vergütet, und für Pflügen von 2 Morgen Land beim Platze 47 je 18 gr,<br />

macht 1 rtl. Auf der Craes Brede 48 hat Mennemeyer 1 Morgen <strong>zu</strong>r Saat gepflügt<br />

(ohne eggen) für 20 gr. Mit Klute hat er 18 Steinfuhren und aus dem Mersch 2<br />

Heufuhren gefahren, sein Anteil beträgt 2 rtl 18 gr. Mit Springmeyer hat Mennemeyer<br />

ebenfalls 2 Fuder Heu aus dem Mersch nach Schwarzenraben gefahren,<br />

sein hälftiger Anteil beträgt 18 gr. In der vorigen Abrechnung wurde vergessen,<br />

Mennemeyer für eine Fuhre mit 2 Pferden nach Lippstadt im Jahre 1775 18 gr<br />

<strong>zu</strong> vergüten. Mithin hat überhaupts bezahlt und respective vergütet 20 rtl 14 gr.<br />

Diese abgezogen bleibt Mennemeyer bis einschl. 1776 an Geld schuldig 154 rtl<br />

5 gr, sowie an Roggen 8 Scheffel 1 Spint 2 Becher, an Gerste 33 Scheffel und an<br />

Hafer 50 Scheffel, sodann de termino Martini 1776 noch 26 Scheffel Roggen<br />

und 24 Scheffel Hafer, da<strong>zu</strong> bis <strong>zu</strong>m 29. Dezember 1776 inclusive 5 Wochendienste<br />

und 2 Hühner. Die freien Handdienste, Gänse, Eier und das Hofgarnspinnen<br />

sind bis einschl. 1776 richtig.<br />

47. „Platz“ (Plass) bezeichnet immer den Wohnsitz eines Adeligen, meist in der Formel „auf'm<br />

Plass(e)“. Hier ist Schwarzenraben gemeint.<br />

48. Die „Craes Breden“ — eine Brede ist in der Regel ein Geländestreifen, der oft nur als Weideland<br />

genutzt wird — kommt sehr häufig vor, ihre Lage ist aber dennoch nicht genau festgestellt. Zwischen<br />

1750 und 1770 werden dort Weizen und Bohnen angebaut, <strong>zu</strong>m Teil auf angekauftem<br />

Land. Die Craes Brede ist <strong>zu</strong> jener Zeit teilweise an Dedinghausener und Bökenförder Bauern<br />

verpachtet (vgl. Kap. 5 der Schwarzenrabengeschichte). Der Name „Craes“ ist nicht mit „Gras“<br />

in Verbindung <strong>zu</strong> bringen, sondern ein verschliffenes „Pancratius“. Ein etymologischer Zusammenhang<br />

mit dem ehemals v. Wendt’schen Schloß Crassenstein bei Diestedde wäre denkbar,<br />

wahrscheinlicher ist jedoch ein besitzmäßiger Zusammenhang mit der Störmeder Pfarrkirche St.<br />

Pancratius.<br />

21


11. Januar 1777, Abrechnung mit Mertensmeyer, Unterschrift Hammerschmid, Verw.<br />

Letzte Abrechnung 25.10.1775. Bis einschl. 1774 ist Mertensmeyer schuldig geblieben<br />

8 Scheffel 1 Spint Gerste, welche aber nachhero bezahlt sind. Das<br />

jährliche Geld <strong>zu</strong> Martini 1775 ist am 29. Dezember 1775 mit 6 rtl 6 gr entrichtet,<br />

de termino Martini 1776 aber steht solches <strong>zu</strong>rück. Diesem kommt hin<strong>zu</strong> das<br />

Gewinn- und Schreibgeld vom 7gart Maes Land de termino Petri 1776 ad 1 rtl<br />

34 gr. Summa debiti 8 rtl 4 gr. Die Kornpacht <strong>zu</strong> Martini 1775 ist richtig bezahlt.<br />

Auf diesen Geldrückstand hat Mertensmeyer <strong>zu</strong>gute durch 2 Morgen Klei <strong>zu</strong><br />

pflügen und <strong>zu</strong> eggen, den Morgen <strong>zu</strong> 24 gr, 1 rtl 12 gr. Mit Mennentöns 49 hat er<br />

4 Heu- und 3 Steinfuhren gefahren, Mertensmeyers hälftiger Anteil beträgt 1 rtl<br />

18 gr. Summa des Vergüteten 2 rtl 30 gr. Diese abgezogen bleibt Mertensmeyer<br />

bis 1776 einschl. an Geld schuldig 5 rtl 10 gr, an Pacht <strong>zu</strong> Martini 1776 28<br />

Scheffel Roggen und 17 Scheffel Gerste, und bis 29. Dezember 1776 einschl. 2<br />

Wochendienste. Die freien Dienste, Gänse, Hühner und das Hofgarnspinnen sind<br />

bis 1776 einschl. richtig.<br />

11. Januar 1777, Abrechnung mit Mennentöns, Unterschrift Hammerschmid, Verw.<br />

Letzte Abrechnung 25.10.1775. Bis einschl. 1774 ist Mennentöns schuldig geblieben<br />

an Geld 23 gr, an Roggen 37 Scheffel, an Gerste 78 Scheffel, an Hafer<br />

45 Scheffel. Zum Geldrückstand kommt hin<strong>zu</strong> das jährliche Geld de terminis<br />

Martini 1775 und 1776 jeden Jahrs ad 1 rtl 30 gr, facit 3 rtl 24 gr. Mithin stehet<br />

an Geld <strong>zu</strong>rück 4 rtl 11 gr. Hierauf hat Mennentöns am 5. Dezember 1775 bezahlt<br />

2 rtl 17 gr. Für 2 Morgen Klei <strong>zu</strong> pflügen und <strong>zu</strong> eggen, den Morgen <strong>zu</strong> 24<br />

gr, werden ihm 1 rtl 12 gr vergütet. Für 4 Heu- und 3 Steinfuhren, <strong>zu</strong>sammen<br />

mit Mennemeyer, beträgt sein hälftiger Anteil 1 rtl 18 gr. Hat mithin überhaupts<br />

bezahlt und respective vergütet 5 rtl 11 gr. Hiervon obigen Geldrückstand abgezogen,<br />

verbleibt Mennentöns <strong>zu</strong>gute 1 rtl, wofür ihm 3 Scheffel Hafer auf den<br />

alten Rückstand abgeschrieben worden. Ebenfalls auf den alten Rückstand hat<br />

Mennentöns im Jahre 1775 noch 3 Scheffel Roggen, 4 Scheffel Gerste und 5<br />

Scheffel Hafer geliefert, sodann 7 Scheffel Hafer am 23. November 1776 und<br />

heute 1 Scheffel Gerste. Nach deren Ab<strong>zu</strong>g bleibt er schuldig 34 Scheffel Roggen,<br />

73 Scheffel Gerste und 30 Scheffel Hafer, sodann de termino Martini 1776<br />

an Pacht 14 Scheffel 3 Spint 2 Becher Roggen. Ferner bis 29. Dezember 1776<br />

inclusive 1 Wochendienst. Die freien Handdienste, Gänse, Hühner und das Hofgarnspinnen<br />

sind bis 1776 einschl. richtig.<br />

11. Januar 1777, Abrechnung mit Moge, Unterschrift Hammerschmid, Verw. Letzte<br />

Abrechnung 26.10.1775. Moge ist bis 1774 einschl. schuldig an Geld 14 rtl 15<br />

gr 4 pf, an Roggen 9 Scheffel 1 Spint und an Gerste 4 Scheffel 1 Spint. Dem<br />

Geldrückstand kommt hin<strong>zu</strong> an jährlichem Geld de Martini 1775 und 1776 jeden<br />

Jahrs 1 rtl 6 gr, facit 2 rtl 12 gr. Zu Martini 1775 von 2 Fünfgart Burgland 30 gr,<br />

<strong>zu</strong> Martini 1776 wieder 30 gr. 50 Von Martini 1775 restiert an Pacht 4 Scheffel<br />

Roggen und 3 Scheffel 1 Spint Gerste. Diese machen, nachdem das Scheffel<br />

49. Anton Menne.<br />

50. Zu ergänzen ist hier jeweils: „Gewinn- und Schreibgeld“.<br />

22


Roggen <strong>zu</strong> 32 gr, das Scheffel Gerste <strong>zu</strong> 24 gr gerechnet und belassen worden, 5<br />

rtl 26 gr. Summa debiti 24 rtl 5 gr 4 pf. Hierauf hat Moge am 24. Dezember<br />

1776 bezahlt 4 rtl. Für das Pflügen von ½ Morgen Klei werden ihm 12 gr vergütet.<br />

Auf der Craes Brede hat Moge, <strong>zu</strong>sammen mit Semmer, 5½ Morgen fünfmal<br />

gepflügt, 51 sein hälftiger Anteil beträgt 9 rtl 6 gr. Ebenfalls auf der Craes Brede<br />

hat Moge 1 Morgen einmal nur gepflügt und nicht geeggt, für 20 gr. Im<br />

Gerstholz hat er 3 Bäume gerottet, muß aber die Löcher noch <strong>zu</strong>werfen. 52 Pro<br />

Baum erhält er 12 gr, facit 1 rtl. Summa des Bezahlten 15 rtl 2 gr. Diese abgezogen<br />

bleibt Moge bis einschl. 1776 schuldig an Geld 9 rtl 3 gr 4 pf, an Roggen 9<br />

Scheffel 1 Spint und an Gerste 4 Scheffel 1 Spint, sodann <strong>zu</strong> Martini 1776 an<br />

Pacht 11 Scheffel Roggen, und die Quittung über gelieferte 3 Scheffel Gerste<br />

und 7 Scheffel Hafer pro Griesen. 53 Bis 29. Dezember 1776 restiert 40 Wochendienste<br />

und 4 Hühner. Die freien Dienste und das Hofgarnspinnen sind bis 1776<br />

einschl. richtig.<br />

11. Januar 1777, Abrechnung mit Victor, Unterschrift Hammerschmid, Verw. Letzte<br />

Abrechnung 27.10.1775. Bis einschl. 1774 ist Victor an Geld schuldig geblieben<br />

119 rtl 24 gr 6 pf, an Roggen 57 Scheffel, an Gerste 37 Scheffel, an Hafer 9<br />

Scheffel 2 Spint. Auf diesen Kornrückstand ist nichts bezahlt. Zum Geldrückstand<br />

kommt hin<strong>zu</strong> das jährliche Geld <strong>zu</strong> Martini 1775 und 1776, jeweils 9 rtl 20<br />

gr, facit 19 rtl 4 gr. Von der Kornpacht <strong>zu</strong> Martini 1775 restiert 1 Scheffel Gerste<br />

<strong>zu</strong> 24 gr. Salvo des Weinkaufs und Sterbfalls 54 ist Summa debiti 139 rtl 16 gr<br />

6 pf, worauf nichts Baares bezahlt. Vielmehr hat Victor für 12 gr ½ Morgen Klei<br />

gepflügt und geeggt und im Gerstholz sowie im Dornkamp 5 Bäume gerottet,<br />

pro Baum 12 gr, hat <strong>zu</strong>gute 1 rtl 24 gr. Mit Klute hat er 2 Stein- und 2 Heufuhren<br />

gefahren, sein Anteil von ¼ beträgt 15 gr. Hat mithin überhaupts vergütet 2<br />

rtl 15 gr. Diese abgezogen bleibt Victor, salvo des oberwähnten Sterbfalls und<br />

Weinkaufs, bis 1776 inclusive an Geld schuldig 137 rtl 1 gr 6 pf, an Roggen 57<br />

Scheffel, an Gerste 37 Scheffel und an Hafer 9 Scheffel 2 Spint, da<strong>zu</strong> 1 Scheffel<br />

Gerste an Pacht <strong>zu</strong> Martini 1776. Bis 29. Dezember 1776 stehen <strong>zu</strong>rück 2 Wochendienste<br />

und 50 Eier. Gänse, Hühner, Hofgarnspinnen und freie Dienste sind<br />

bis 1776 einschl. richtig.<br />

51. Bei diesen fünfmal gepflügten fünfeinhalb Morgen dürfte es sich um frisch gerodetes Land gehandelt<br />

haben, das besonders gründlich vorbereitet wurde.<br />

52. Im Sprachgebrauch der Schwarzenrabener Verwaltung bedeutete „Bäume rotten“ das Ausgraben<br />

von Baumstümpfen, nicht das Fällen der Bäume.<br />

53. Für alle Lieferungen und Zahlungen, ob im Rahmen ihrer Pachtverpflichtungen oder aus anderen<br />

Anlässen, erhielten die Pächter eine Quittung. Diese mußte bei der nächsten Abrechnung<br />

vorgelegt werden, anderenfalls galt die Abgabe als nicht bezahlt. — „pro Griesen“ bedeutet, daß<br />

Moge (wie weiter unten auch Semmer mit der gleichen Abgabe) Ländereien des Griese bewirtschaftete.<br />

54. salvo (lat.) = mit Ausnahme von, ausgenommen. Offenbar war Victors Ehefrau kurz <strong>zu</strong>vor gestorben<br />

und die deshalb fällige Abgabe war noch nicht entrichtet. Aus anderen Abrechnungen<br />

ergibt sich der Eindruck, daß solche Ausnahmen immer dann gemacht wurden, wenn die entsprechende<br />

Abgabe erlassen werden sollte.<br />

23


11. Januar 1777, Abrechnung mit Semmer, Unterschrift Hammerschmid, Verw. Letzte<br />

Abrechnung 26.10.1775. Semmer ist bis 1774 einschl. an Geld schuldig geblieben<br />

36 rtl 5 gr 3 pf, an Roggen 8 Scheffel 2 Spint und an Gerste 52 Scheffel.<br />

Zum Geldrückstand kommt das jährliche Geld <strong>zu</strong> Martini 1775 und 1776, jeweils<br />

4 rtl 6 gr, facit 8 rtl 12 gr. Da<strong>zu</strong> an Landgeld 55 von 2 Morgen Burgland bei<br />

Jungemanns Kamp muß zahlen ebenfalls <strong>zu</strong> Martini 1775 und 1776 jedesmal 24<br />

gr, facit 1 rtl 12 gr. Ferner restiert an Gewinn- und Schreibgeld de termino S. Petri<br />

1776 von 1½ Morgen aufm Kalten Hof 1 rtl 24 gr. Zu Martini 1775 restiert an<br />

Pacht 1 Scheffel Roggen <strong>zu</strong> 32 gr, und die Quittung über assignierte 56 3 Scheffel<br />

Gerste und 7 Scheffel Hafer pro Griesen. Summa debiti 48 rtl 13 gr 3 pf. Hierauf<br />

hat Semmer heute 1 rtl 21 gr 7 pf bezahlt. Mit Moge hat er auf der Craes Breden<br />

5½ Morgen fünfmal gepflügt, sein hälftiger Anteil beträgt 9 rtl 6 gr. Für einen<br />

weiteren Morgen ebendort <strong>zu</strong> pflügen (ohne eggen) erhält Semmer 20 gr, und für<br />

das Pflügen von 1 Morgen Klei 24 gr. Summa des Bezahlten 11 rtl 35 gr 7 pf.<br />

Diese abgezogen bleibt Semmer bis 1776 einschl. an Geld schuldig 36 rtl 13 gr 8<br />

pf, an Roggen 8 Scheffel 2 Spint, an Gerste 52 Scheffel, und pro termino Martini<br />

1776 weitere 17 Scheffel 1 Spint Roggen und 10 Scheffel 3 Spint Gerste, sodann<br />

die Quittung über assignierte 3 Scheffel Gerste und 7 Scheffel Hafer pro<br />

Griesen, ferner bis 29. Dezember 1776 einschl. 2 freie Handdienste, 3 Hühner<br />

und 20 Bind Hofgarn.<br />

4. Februar 1777, 57 Abrechnung mit Springmeyer, Unterschrift Hammerschmid, Verw.<br />

Letzte Abrechnung 26.10.1775. Springmeyer ist bis 1774 inclusive schuldig geblieben<br />

15 Scheffel Gerste und 75 Scheffel Hafer. Diese 15 Scheffel Gerste und<br />

die Kornpacht <strong>zu</strong> Martini 1775 sind richtig bezahlt, restiert also noch obige 75<br />

Scheffel Hafer und die Kornpacht <strong>zu</strong> Martini 1776 in natura. An jährlichem<br />

Geld muß zahlen de Martini 1775 und 1776 jeweils 1 rtl vom Garten, facit 2 rtl.<br />

Ferner restiert an Gewinn- und Schreibgeld <strong>zu</strong> S. Petri 1776 von diesem Garten<br />

1 rtl 4 gr. Die wegen Springmeyer beim kurfürstlichen Gericht <strong>zu</strong> Geseke verwendeten<br />

Gerichtskosten betragen 20 gr 8 pf. Mithin ist überhaupts an Geld<br />

schuldig 3 rtl 24 gr 8 pf, worauf nichts Baares bezahlt. Vielmehr wurden<br />

Springmeyer für 1 Morgen Klei zweimal <strong>zu</strong> pflügen 1 rtl 12 gr vergütet. Mit<br />

Mennemeyer hat er 2 Fuder Heu aus dem Mersch nach Schwarzenraben gefahren,<br />

sein hälftiger Anteil beträgt 18 gr. Für 2 Fuder Steine <strong>zu</strong> fahren werden ihm<br />

24 gr vergütet. Summa des Vergüteten 2 rtl 18 gr. Diese abgezogen bleibt<br />

Springmeyer bis 1776 einschl. an Geld schuldig 1 rtl 6 gr 8 pf, und 50 Scheffel<br />

alten rückständigen Hafer, inmaßen ihm heute von den rückständigen 75 Scheffel<br />

Hafer vom gnädigen Herrn 25 Scheffel aus Gnaden erlassen worden. Sodann<br />

55. „Landgeld“ ist eine ähnliche Abgabe wie „Gewinn- und Schreibgeld“, doch mit anderer Fälligkeit.<br />

56. „assigniert“ = <strong>zu</strong>gewiesen.<br />

57. Zu Beginn der Abrechnung ist zwar der 11. Januar 1777 als Datum eingetragen, jedoch wird im<br />

Schlußsatz „sic actum et renovatum“ (= so verhandelt und erneuert) der 4. Februar 1777 als Abrechnungstag<br />

genannt.<br />

24


<strong>zu</strong> Martini 1776 an Pacht 1 Scheffel 2 Becher Roggen und 5 Scheffel 2 Becher<br />

Gerste. Mit denen Binnenpächten 58 ist bis 1776 inclusive in Richtigkeit.<br />

25. Oktober 1777, Abrechnung mit Mennemeyer, Unterschrift Hammerschmid, Verw.<br />

Letzte Abrechnung 11.1.1777 (siehe oben); Geldschuld 154 rtl 5 gr 3 pf, sowie<br />

an Roggen 8 Scheffel 1 Spint 2 Becher, an Gerste 33 Scheffel und an Hafer 50<br />

Scheffel, hin<strong>zu</strong> kommt schuldige Pacht <strong>zu</strong> Martini 1776 von 26 Scheffel Roggen<br />

und 24 Scheffel Hafer. Diese Kornpacht hat Mennemeyer in natura und den Überrest<br />

von 2 Scheffel Hafer am 27. September 1777 mit 28 gr bezahlt. Auf Abschlag<br />

obigen Geldrückstandes hat bezahlt 6 rtl am 24. Februar 1777 und 5 rtl<br />

am 27. Februar. Ferner hat an Taglohn <strong>zu</strong>gute 6 rtl 25 gr 6 pf, durch 6 Bäume im<br />

Gerstholz vorigen Winter <strong>zu</strong> rotten 2 rtl, durch ein Fuder Heu mit dem Kluten<br />

<strong>zu</strong>r Halbscheid hierhin <strong>zu</strong> fahren hat vergütet 9 gr, facit <strong>zu</strong>sammen 19 rtl 34 gr 6<br />

pf. Diese abgezogen bleibt Mennemeyer bis 1776 einschließlich an Geld schuldig<br />

134 rtl 6 gr 9 pf, sodann an Roggen 8 Scheffel 1 Spint 2 Becher, an Gerste<br />

33 Scheffel und an Hafer 50 Scheffel, an Hühnern 2 Stück, und bis 28. September<br />

1777 einschließlich 2 Handdienste.<br />

Für 1778 sind keine Eintragungen vorhanden.<br />

25. Mai 1779, Abrechnung mit Klute, Unterschrift F. Drolshagen, Verwalter. Letzte<br />

Abrechnung 11.1.1777 (siehe oben). Klute ist bis 1776 einschließlich schuldig<br />

geblieben, salvo des Weinkaufs und Sterbfalls nebst 20 Eiern, an Geld 20 rtl 7<br />

gr. Diesem kommt hin<strong>zu</strong> das jährliche Geld <strong>zu</strong> Martini 1777 mit 23 rtl 15 gr, <strong>zu</strong><br />

Martini 1778 mit 19 rtl 24 gr, Summa 63 rtl 10 gr. Hierauf hat Klute bezahlt 8 rtl<br />

am 25. Februar 1777, 6 rtl am 21. Juni, 6 rtl am 11. Juli, 6 rtl 9 gr am 5. März<br />

1778, 8 rtl 27 gr am 16. Juni, und 9 rtl 6 gr am 1. Dezember. Ferner hat vergütet<br />

im Sommer 1777 durch Fahren einer Heufuhre <strong>zu</strong>r Halbscheid 9 gr, und durch<br />

im Jahre 1778 gethanes Schlachten 3 rtl. Im Sommer 1778 hat er mit dem Mennemeyer<br />

3 Fuder Heu gefahren, macht <strong>zu</strong> seinem Antheil 27 gr. Summa des Bezahlten<br />

und respective Vergüteten 54 rtl 20 gr. Diese abgezogen bleibt Klute bis<br />

1778 einschließlich an Geld schuldig 8 rtl 26 gr, mit Vorbehalt des schon oberwähnten<br />

Weinkaufs und Sterbfalles. An wöchentlichen Handdiensten stehen <strong>zu</strong>rück<br />

6 Tage. Die Kornpächte sind für 1777 und 1778 in natura entrichtet, sodann<br />

auch die Hühner, Eier, Hofgarnspinnen sind bis 1778 einschließlich in Richtigkeit.<br />

25. Mai 1779, Abrechnung mit Mertensmeyer, Unterschrift F. Drolshagen, Verwalter.<br />

Letzte Abrechnung 11.1.1777 (siehe oben). Mertensmeyer ist bis 1776 einschließlich<br />

an Geld schuldig geblieben 5 rtl 10 gr. Diesem kommt hin<strong>zu</strong> das<br />

jährliche Geld 1777 und 1778 <strong>zu</strong> je 6 rtl 6 gr, facit 12 rtl 12 gr. Sodann Gewinn-<br />

58. Der Begriff „Binnenpacht“ konnte nicht geklärt werden. Möglicherweise ist es ein Sammelausdruck<br />

für die sonst als Hühner, Eier und Hofgarnspinnen bezeichneten Abgaben.<br />

25


und Schreibgeld <strong>zu</strong> termino Petri 1777 von 4 Morgen Burgland mit 4 rtl 16 gr,<br />

Summa 22 rtl. Weiter restiert <strong>zu</strong> Martini 1778 an Pacht 6 Scheffel 3 Spint 2 Becher<br />

Roggen. Diese machen nach dem läufigen mittleren Preise pro Scheffel<br />

Roggen <strong>zu</strong> 32 gr 3 pf <strong>zu</strong>sammen 6 rtl 5 gr 9 pf. Summa <strong>zu</strong>sammen 28 rtl 7 gr 9<br />

pf. Hierauf hat Mertensmeyer bezahlt 6 rtl 6 gr am 12. Mai 1777, 5 rtl 10 gr am<br />

26. Mai, und 4 rtl 16 gr am 10. Dezember, insgesamt 15 rtl 32 gr. Diese abgezogen<br />

bleibt Mertensmeyer bis 1778 einschließlich überhaupts an Geld schuldig 12<br />

rtl 11 gr 9 pf. Hofgarnspinnen, Hühner und Gänse sind bis 1778 einschließlich in<br />

Richtigkeit, und ebenfalls die wöchentlichen Handdienste bis 23. Mai 1779 einschließlich.<br />

1. Juni 1779, Abrechnung mit dem Schulten <strong>zu</strong> <strong>Ermsinghausen</strong>, Unterschrift Drolshagen.<br />

Letzte Abrechnung 10.1.1777 (siehe oben). Bis 1776 einschließlich ist er an<br />

Geld schuldig geblieben 44 rtl 24 gr. Hierauf hat er bezahlt 7 rtl 24 gr am 5. Februar<br />

1777, 6 rtl am 5. Juli, 6 rtl am 25. September, 5 rtl am 6. Juni 1778 und 3 rtl<br />

am 3. Dezember. Die jährlichen Gefälle 59 sind bis 1778 einschließlich in Richtigkeit.<br />

Mithin hat auf den alten Geld-rückstand vergütet 27 rtl 24 gr, bleibt solcher<br />

noch bis 1778 einschließlich an Geld schuldig 14 rtl.<br />

6. Dezember 1779, Abrechnung mit Mennemeyer, Unterschrift Ferdinand Drolshagen,<br />

Verwalter. Letzte Abrechnung 25.10.1777 (siehe oben). Geldschuld bis 1776<br />

einschließlich 134 rtl 6 gr 9 pf, an Roggen 8 Scheffel 1 Spint 2 Becher, an Gerste<br />

33 Scheffel, an Hafer 50 Scheffel, an Hühnern 2 Stück und bis 28. Sept. 1777<br />

einschließlich 2 Dienste. Zum Geldrückstand kommt hin<strong>zu</strong> das jährliche Geld à<br />

14 rtl 9 gr, <strong>zu</strong>sammen 28 rtl 18 gr. Die Kornpacht <strong>zu</strong> Martini 1778 mit 5 Scheffel<br />

Roggen und 4 Scheffel Gerste — den Scheffel Roggen <strong>zu</strong> 32 gr 3 pf, Scheffel<br />

Gerste <strong>zu</strong> 24 gr 3 pf — macht <strong>zu</strong>sammen 7 rtl 6 gr 3 pf. Summa Debiti 169 rtl 91<br />

(?) gr. Hierauf hat Mennemeyer am 27. Mai 1778 bezahlt 6 rtl, am 13. Sept. 7 rtl<br />

12 gr. Sodann sind ihm als Liedlohn seines Sohnes 4 rtl vergütet, nachdem sein<br />

dafür verrichteter Zwangsdienst von März 1777 bis März 1778 davon abgezogen<br />

wurde. Für das Pflügen von 1 Morgen in 1778 erhält er 18 gr, für 3 mit Klute gefahrene<br />

Fuder <strong>zu</strong>r Halbscheid 27 gr, für einmal Mähen der langen Wiese 6 gr, 60<br />

für das Pflügen von 2½ Morgen Kören Land 18 gr, weiter in 1779 für Pflügen<br />

von 2 Morgen beim Platze 1 rtl, für (nicht spezifizierte) Arbeit 1 rtl 15 gr. Weiter<br />

hat Mennemeyer 7 rtl 6 gr 3 pf bezahlt am 17. September 1779, und heute 6<br />

rtl. Summa des Vergüteten und Bezahlten 34 rtl 30 gr 3 pf. Diese abgezogen<br />

bleibt Mennemeyer bis einschließlich 1778 an Geld schuldig 135 rtl 9 pf, an<br />

Roggen 8 Scheffel 1 Spint 2 Becher, an Gerste 33 Scheffel, an Hafer 50 Scheffel,<br />

sowie 2 Hühner, 60 Eier und bis <strong>zu</strong>m 19. September 8 Dienste.<br />

59. „Gefälle“ sind bestimmte, am Grund und Boden haftende Lasten.<br />

60. Die „lange Wiese“ hat noch heute die gleichen Maße wie 1779 und früher; sie ist etwa 350 m<br />

lang und rund 50 m breit, d.h. 17,5 Hektar groß. Als ehemalige Flößwiese hat sie <strong>zu</strong>dem zahlreiche<br />

Querwellen, auf denen die Flößkanälchen verliefen und die das Mähen sehr erschweren. Für<br />

das Mähen dieser Wiese, das mehrere Tage dauerte, erhielt Mennemeyer ganze 6 Groschen!<br />

26


21. Oktober 1779, Abrechnung mit Wilmesmeyer, Unterschrift Ferdinand Drolshagen.<br />

Letzte Abrechnung 10.1.1777 (siehe oben). Geldschuld bis 1776 einschließlich<br />

77 rtl 7 gr 11 pf, an Roggen <strong>zu</strong> Martini 1776 7 Scheffel, an Gerste 7 Scheffel,<br />

und seinen Antheil an Griesen von Hühnern 2, an Eiern 80 Stück, welches derselbe<br />

heute völlig entrichtet hat, ausschließlich denen 80 Eiern. Stehet aber solchem<br />

nach an jährlichem Gelde <strong>zu</strong> Martini 1777 und 1778 pro Jahr 34 rtl 27 gr,<br />

mithin 69 rtl 18 gr. Hierauf hat bezahlt am 30. März 1778 15 rtl, am 11. August<br />

7 rtl 15 gr. Ferner sind bis heute entrichtet 12 rtl 12 gr, womit also das jährliche<br />

Geld für 1777 völlig entrichtet ist. Am 30. August 1779 zahlte Wilmesmeyer 6<br />

Conventionsthaler, machen in (Taler-?) Cours 9 rtl 21 gr 7 pf. 61 Am 30. September<br />

zahlte er 2 Zechinen à 12 rtl, unterm heutigen Datum 1 Zechine à 6 rtl,<br />

macht 27 rtl 21 gr 7 pf. 62 Mithin restiert annoch von dem jährlichen Geld 7 rtl 5<br />

gr 5 pf. Sodann stehen <strong>zu</strong>rück an Gerichtskosten und Taxen 63 5 rtl 14 gr 4 pf,<br />

macht <strong>zu</strong>sammen 12 rtl 29 gr 9 pf. Hierauf wurden ihm vergütet 1778 für 2 Fuder<br />

Heu <strong>zu</strong> fahren 1 rtl, und am 4. Januar 1779 zahlte er 7 gr. Diese von 12 rtl 29<br />

gr 9 pf abgezogen bleiben 11 rtl 22 gr 9 pf. Diesen kommen weiter hin<strong>zu</strong> an<br />

Kosten bis 21. November 1 rtl. Mithin bleibt Wilmesmeyer bis einschl. 1778 an<br />

Geld schuldig 12 rtl 22 gr 9 pf.<br />

28. Juni 1779, Abrechnung mit Moge, Unterschrift Ferdinand Drolshagen. Letzte Abrechnung<br />

11.1.1777 (siehe oben). Geldschuld bis 1776 einschließlich 9 rtl 3 gr 4<br />

pf, an Roggen 9 Scheffel 1 Spint, an Gerste 4 Scheffel 1 Spint, da<strong>zu</strong> Rückstand<br />

<strong>zu</strong> Martini 1776 von 4 Scheffel Roggen <strong>zu</strong> 2 rtl 24 gr, weiter das jährliche Geld<br />

<strong>zu</strong> Martini 1777 und 1778 <strong>zu</strong>sammen 4 rtl, und die <strong>zu</strong> Martini 1778 rückständig<br />

gebliebene Kornpacht von 2 Scheffel 2 Spint Gerste, pro Scheffel 24 gr 3 pf, <strong>zu</strong>sammen<br />

1 rtl 24 gr 9 pf. Für geborgtes Korn in 1779 <strong>zu</strong> 1 Scheffel Weizen, 11<br />

Scheffel Roggen und 8 Scheffel Gerste vereinbarungsgemäß 16 rtl 9 gr. Summa<br />

33 rtl 25 gr 1 pf. Hierauf hat Moge am 28. Juli 1777 bezahlt 1 rtl 30 gr, am 24.<br />

September 2 rtl 24 gr. Sodann 1777 vergütet durch Baumrotten, 6 Stück à 12 gr,<br />

2 rtl. Im Jahr 1778 durch 16 Bäume à 12 gr, macht 5 rtl 12 gr. Für gepflügten<br />

Kley im Sommer 1777 24 gr, und im Jahr 1779 1 Morgen beim Platze 18 gr.<br />

Durch Arbeit bis 27. Juni 1 rtl 18 gr, durch zweimal die lange Wiese im Sommer<br />

1778 <strong>zu</strong> mähen 12 gr, und am 1. März 1779 hat er 1 rtl 30 gr bezahlt. Ferner für<br />

Arbeit bis 26. September einschließlich 11 rtl, und zahlte heute bar 6 rtl 1 gr 1<br />

pf. Summa 33 rtl 25 gr 1 pf. Diese mit obigen Abgaben („Dandis“) verglichen<br />

ist Moge bis 1778 einschließlich an Geld nichts mehr schuldig, stehet aber an-<br />

61. „Conventionstaler“ kann sich für diese Zeit (1779) nur auf den im Jahre 1750 von Preußen für<br />

sein Staatsgebiet geschaffenen preußischen „Reichstaler“ beziehen, der in Westfalen damals eine<br />

ausländische Währung war; vgl. Fritz Verdenhalven, Alte Meß- und Währungssysteme aus dem<br />

deutschen Sprachgebiet, Neustadt/Aisch 1998.<br />

62. Die Zechine war eine Goldmünze, anfangs aus Venedig, später auch aus anderen italienischen<br />

Münzstätten. Sie war in Westfalen offenbar so selten, daß sie bei Fritz Verdenhalven (siehe vorige<br />

Anm.) überhaupt nicht aufgenommen wurde. Es ist bemerkenswert, daß Wilmesmeyer aus<br />

dem kleinen <strong>Ermsinghausen</strong> ausländische Währung und sogar Goldmünzen besaß.<br />

63. Taxen sind Gebühren für Schät<strong>zu</strong>ngen; dies im Zusammenhang mit Gerichtskosten weist darauf<br />

hin, daß bei Wilmesmeyer Pfändungen vorgenommen worden waren.<br />

27


noch an Korn von älteren Jahren <strong>zu</strong>rück 9 Scheffel 1 Spint Roggen und 4 Scheffel<br />

1 Spint Gerste, und an wöchentlichen Handdiensten 21 Tage.<br />

13. Oktober 1779, Abrechnung mit Semmer, Unterschrift Ferdinand Drolshagen. Letzte<br />

Abrechnung 11.1.1777 (siehe oben). Semmer ist bis 1776 einschließlich an Geld<br />

nichts schuldig geblieben, jedoch 8 Scheffel 2 Spint Roggen, 52 Scheffel Gerste,<br />

3 Hühner und 20 Bind Hofgarn, macht 36 rtl 18 gr 8 pf. Hin<strong>zu</strong> kommt das jährliche<br />

Geld <strong>zu</strong> Martini 1777 ad 4 rtl 6 gr und <strong>zu</strong> Martini 1778 ad 7 rtl 33 gr. Sodann<br />

an Kornpacht <strong>zu</strong> Martini 1777 Roggen 3 Scheffel 1 Spint, Gerste 3 Scheffel<br />

3 Spint. Diese machen, den Scheffel Roggen und den Scheffel Gerste jeweils<br />

<strong>zu</strong> 24 gr 3 pf gerechnet, 4 rtl 25 gr 9 pf. Die Kornpacht <strong>zu</strong> Martini 1778 (beträgt)<br />

18 Scheffel 1 Spint Roggen, 4 Scheffel 2 Spint Hafer. Diese entsprechen sich<br />

nach dem läufigen mittleren Preise pro Scheffel Roggen 32 gr 3 pf, pro Scheffel<br />

Hafer 16 gr 3 pf, überhaupts 18 rtl 14 gr, und die dieserha´lb verwendeten Gerichtskosten<br />

betragen sich <strong>zu</strong> 28 gr 8 pf. Summa 72 rtl 17 gr 5 pf. Hierauf hat<br />

Semmer 5 rtl 12 gr bezahlt am 17. März 1777, am 24. April 4 rtl 30 gr, am 11.<br />

April 1778 3 rtl 12 gr, am 3. Mai 1779 5 rtl 24 gr, am 2. August 7 rtl. Für das<br />

Pflügen von 1 Morgen beim Platze 1779 werden ihm vergütet 18 gr, für das<br />

einmalige Mähen der langen Wiese 6 gr, und für bisheriges Baumrotten, 9 Stück<br />

à 12 gr, macht 3 rtl. Weiter durch Arbeit <strong>zu</strong>r Nettelstadt 64 „p. Cond. fene“ vom<br />

8. August bis 17. Oktober 1779 <strong>zu</strong> 5 rtl 30 gr. Unterm heutigen Dato zahlte<br />

Semmer 4 gr. Summe des Bezahlten und Vergüteten 37 rtl 21 gr. Diese von obigen<br />

Abgaben abgezogen bleibt Semmer bis 1778 einschließlich an Geld schuldig<br />

34 rtl 29 gr 5 pf, da<strong>zu</strong> 4 Hühner, 2 freie Handdienste, 8 Scheffel 2 Spint Roggen<br />

und 52 Scheffel Gerste.<br />

9. Dezember 1779, Abrechnung mit Victor, Unterschrift Ferdinand Drolshagen. Letzte<br />

Abrechnung 11.1.1777 (siehe oben). Victor ist bis 1776 einschließlich schuldig<br />

geblieben 57 Scheffel Roggen, 37 Scheffel Gerste, 9 Scheffel 2 Spint Hafer, 50<br />

Eier, und an Geld 127 rtl 21 gr 6 pf. Diesem kommt hin<strong>zu</strong> das jährliche Geld <strong>zu</strong><br />

Martini 1777 und 1778, jeweils 9 rtl 20 gr, <strong>zu</strong>sammen 19 rtl 4 gr. Sodann wegen<br />

rückständiger Kornpacht <strong>zu</strong> Martini 1777 Roggen 6 Scheffel, Gerste 1 Scheffel<br />

64. Am 19. Mai 1778 beurkundet der kurfürstlich kölnische Kommissar und Richter <strong>zu</strong> Rüthen Joan<br />

Frans Bergh, daß Ferdinand von Hörde <strong>zu</strong> Schwarzenraben den Hof des Wilthelm binnen Nettelnstedt,<br />

der von Gerichts wegen verkauft wurde, erworben und durch seinen da<strong>zu</strong> nach Rüthen<br />

geschickten Bevollmächtigten, den Vikar Bertels, in Besitz genommen hat; der Hof wird als<br />

Erbgut bezeichnet (Ketteler-Archiv Harkotten, Bestand Schwarzenraben, Urk. Nr. 312). Unterschrieben<br />

ist die Urkunde vom Richter selbst und vom Schreiber Caspar Adam Herold, das Rüthener<br />

Gericht hat sein Papiersiegel aufgedrückt. Mit dem Hof Wilthelm ist der „ehemalige Wilhelmische<br />

Hoff“ gemeint. Der Verkauf des Hofes war nötig geworden, um die Forderungen der<br />

Maria Barbara Corner <strong>zu</strong> begleichen, der „nachherigen Ehefrau exsenatoris Theodori Adler in<br />

Rüthen“, weil der „Herr Gerichtsschöpfe Wilthelm“ keine anderen Mittel hatte. Nach zweimaliger<br />

Verkaufs-Ankündigung im „Intelligenzblatt“ (1777 und 1778) bezahlte Ferdinand v. Hörde<br />

am 22. April 1778 den Kaufpreis von 2.930 Reichstalern in bar. Obwohl die genaue Größe des<br />

Hofes nicht bekannt war — was ausdrücklich festgehalten wird — soll auch bei einer eventuellen<br />

späteren Vermessung keine Nach- oder Rückzahlung erfolgen. Ferdinand v. Hörde übernimmt<br />

auch alle dem Hof „anklebenden“ Lasten.<br />

28


und Hafer 1 Scheffel. Bei einem Scheffelpreis von Roggen und Gerste <strong>zu</strong> je 24<br />

gr und von Hafer <strong>zu</strong> 16 gr gerechnet machen diese 5 rtl 4 gr. Die rückständige<br />

Kornpacht <strong>zu</strong> Martini 1778, 5 Scheffel Roggen und 3 Scheffel Gerste, beträgt,<br />

nach dem damals läufigen mittleren Preise per Scheffel Roggen <strong>zu</strong> 32 gr 3 pf<br />

und per Scheffel Gerste <strong>zu</strong> 24 gr 3 pf gerechnet, 6 rtl 18 gr. Summa Debiti 168<br />

rtl 11 gr 6 pf. Hierauf hat Victor am 27. September 1777 bezahlt 5 rtl, am 27.<br />

Oktober 1778 5 rtl 4 gr, am 25. September 1779 6 rtl 18 gr. Für Baumrotten in<br />

1778 und 1779, das Stück <strong>zu</strong> 12 gr — und zwar 6 Stämme in 1778, und <strong>zu</strong>sammen<br />

mit Moge <strong>zu</strong>r Halbscheid 32 Stämme in 1779 — werden ihm 7 rtl 12 gr<br />

vergütet. Für das Machen eines Weges im Esbecker Mersch in 1778 werden ihm<br />

6 gr vergütet, und für 4 Tage Arbeit <strong>zu</strong> Nettelstätt 24 gr. Summa des Bezahlten<br />

und Vergüteten 28 rtl 2 gr. Diese von den obigen Abgaben abgezogen bleibt<br />

Victor bis 1778 einschließlich an Geld schuldig 143 rtl 9 gr 6 pf, an Roggen 57<br />

Scheffel, an Gerste 37 Scheffel, an Hafer 9 Scheffel 2 Spint, sowie an wöchentlichen<br />

Handdiensten bis einschließlich 3. Oktober (keine Zahl genannt), „salvo“<br />

(ausgenommen) Weinkauf und Sterbfall.<br />

8. Dezember 1779, Abrechnung mit Mennentöns (= Anton Menne), Unterschrift Ferdinand<br />

Drolshagen. Letzte Abrechnung 11.1.1777 (siehe oben). Mennentöns ist<br />

bis 1776 einschließlich gehaltener Abrechung 65 schuldig geblieben 34 Scheffel<br />

Roggen, 73 Scheffel Gerste und 30 Scheffel Hafer. Das jährliche Geld, die<br />

Kornpacht, Gänse, Hühner und Hofgarnspinnen sind für 1777 und 1778 völlig<br />

entrichtet. Auf obigen Kornrückstand ist abgeführt am 24. Januar 1778 Roggen<br />

8 Scheffel 1 Spint, Gerste 6 Scheffel 1 Spint, Hafer 3 Scheffel, und am 13. Februar<br />

1779 Hafer 3 Scheffel. Restiert Mennentöns somit bis 1778 einschließlich<br />

Roggen 25 Scheffel 3 Spint 3 Becher, Gerste 64 Scheffel 3 Spint 3 Becher, Hafer<br />

24 Scheffel.<br />

8. März 1781, Abrechnung mit Klute, Unterschrift Damian Erpelding. 66 Klute ist aus<br />

der letzten Abrechnung (Datum nicht genannt; 25. Mai 1779, siehe oben) 8 rtl<br />

26 gr schuldig geblieben. Hin<strong>zu</strong> kommt das jährliche Geld <strong>zu</strong> Martini 1779 und<br />

1780 mit je 19 rtl 24 gr, Summa debiti 48 rtl 2 gr. Hierauf hat Klute am 7. Oktober<br />

1779 bezahlt 8 rtl 26 gr und 15 gr, am 26. April 1780 6 rtl, am 19. Oktober<br />

11 rtl. Ferner hat er im Sommer 1780 ein Fuder Heu von der Lippe <strong>zu</strong> 18 gr und<br />

ein Fuder mit Zuspann des Mennentöns gefahren und thut ihm pro rata 9 gr. Im<br />

Herbst und Winter 1779 und 1780 mit 5 Stück Kühe — je Stück 6 gr, facit 30 gr<br />

— und 31 Stück Schweine <strong>zu</strong> schlachten — je Stück 3 gr, 67 facit 2 rtl 21 gr —<br />

vergütet. Im Herbst und Winter 1780 und 1781 mit 9 Stück Kühe — je Stück 6<br />

gr, facit 1 rtl 18 gr — und 24 Stück Schweine <strong>zu</strong> schlachten, facit 2 rtl — vergü-<br />

65. d.h. bis 11. Januar 1777.<br />

66. Damian Erpelding, vermutlich aus Geseke, war Verwalter in Schwarzenraben von 1780 bis<br />

1789.<br />

67. Offenbar war das Schlachten eines ausgewachsenen Schweines einfacher als das eines Ferkels,<br />

denn wie oben aus der Abrechnung vom 11. Januar 1777 ersichtlich, hat Klute damals für<br />

Schlachten eines Ferkels 4 Groschen erhalten. Oder durfte er bei einem Schwein gewisse Teile<br />

für sich behalten (was sich dann im Stücklohn auswirkte), bei einem Ferkel aber nicht?<br />

29


tet. Hat auch bei dieser Abrechnung an gnädigen Herrn 68 12 rtl gezahlt. Summa<br />

des Bezahlten und Vergüteten 43 rtl 29 gr. Diese von obigen Dandis abgezogen<br />

bleibt Klute bis 1780 inclusive an Geld schuldig 2 rtl 9 gr.<br />

23. Januar 1782, Abrechnung mit Wilmesmeyer, Unterschrift Damian Erpelding, Verwalter.<br />

Wilmesmeyer hat annoch aus dem Restanten Register de 1779 bis 1778<br />

inclusive eine Geldschuld von 6 rtl 4 gr 9 pf. Diesen treten ferner hin<strong>zu</strong> die zwischen<br />

Martini und Weihnachten 1779, 1780 und 1781 fällig gewordenen Gelder<br />

ad 20 rtl jährlich für Jungemann von Böckenförde, facit 60 rtl. Sodann an sonstigen<br />

jährlichen Geldern als Pension (Zinszahlung) 3 rtl. Von 2 Gärten 3 rtl. Von<br />

Kören Ländern 3 rtl 27 gr. Von Kören Kamp 2 rtl 18 gr. Von Gewinnländern<br />

(d.h. von auf Zeit gepachteten Grundstücken) 2 rtl 15 gr. Vertätigungsgeld 69 3<br />

gr. Machen von 3 Jahren 44 rtl 9 gr. Ferner an Gerichtskosten ausschließlich für<br />

letztere Klage, welch annoch von Herrn „Mndtrio“ (Mandatario) Nolten designiert<br />

werden müssen, 3 rtl 24 gr. Summa debiti 114 rtl 1 gr 9 pf. Hierauf hat derselbe<br />

gezahlt am 9. Oktober 1780 11 rtl, am 10. Februar 1780 an Herrn Assessor<br />

Nolte <strong>zu</strong> Geseke laut dessen Rechnung 5 rtl 27 gr. Ferner am 19. April 1781 5<br />

rtl, am 9. Mai 2 Pistolen 70 <strong>zu</strong> 12 rtl, am 16. Dezember 2 Carolinen 71 <strong>zu</strong> 7 rtl 12<br />

gr. Im Herbst 1780 hat Wilmesmeyer mit 2 Fuder Heu anhero <strong>zu</strong> fahren 1 rtl, mit<br />

Herrn Notario Nolten als Zeuge nach Eringerfeld <strong>zu</strong> gehen 9 gr, eine Kuh von<br />

Walmeyer <strong>zu</strong> Dedinghausen und ein Pferd von Mergemeyer <strong>zu</strong> Langeneike <strong>zu</strong><br />

aestimieren (d.h. für eine Pfändung <strong>zu</strong> schätzen) 18 gr vergütet. Summa des baar<br />

Bezahlten und Vergüteten 57 rtl 18 gr. Von obiger Schuld abgezogen bleibt<br />

Wilmesmeyer bis 1781 einschließlich an Geld schuldig 56 rtl 19 gr 9 pf. Die<br />

Kornpächte sind bis 1780 völlig berichtiget.<br />

Für <strong>Ermsinghausen</strong> sind zwischen der vorigen und der nächsten keine Abrechnungen im<br />

„Protocollum“ eingetragen — eine Lücke von rund 9 Jahren. Zumindest 1789<br />

hat jedoch eine Abrechnung stattgefunden, wie aus folgendem Eintrag ersichtlich.<br />

68. Friedrich Ferdinand v. Hörde <strong>zu</strong> Schwarzenraben (P330), * 15. Januar 1751, + 4. Januar 1819;<br />

oo 1784 Maria Anna v. Landsberg-Velen (get. 14. Mai 1765, + 18. April 1799; „Blaue Dame“).<br />

69. Das „Verthätigungsgeld“ wird heute manchmal als „Verteidigungsgeld“ definiert, was aber nicht<br />

richtig ist. „Verthätigung“ war eine Art Arbeitsvertrag, aufgrund dessen der Pflichtige bestimmte<br />

Dienste oder Abgaben <strong>zu</strong> leisten hatte, und dafür z.B. einen Hof des „Verthätigungs-Herrn“ auf<br />

eigene Rechnung bewirtschaften konnte. Juristisch war dies ein bedeutender Unterschied <strong>zu</strong> den<br />

Verpflichtungen, die sich aus einem Hörigkeitsverhältnis ergaben, denn der Dienstpflichtige war<br />

in diesem Falle persönlich frei. Praktisch wirkte sich dieser Unterschied aber kaum aus.<br />

70. 1 Pistole — eine Goldmünze — entsprach 1762 drei Reichstalern und 18 Groschen; 1764 war<br />

sie bereits 5 Reichstaler wert. Pistolen gehörten <strong>zu</strong> jenen Münzsorten, die vornehmlich für den<br />

Zahlungsverkehr mit dem Ausland geprägt worden waren.<br />

71. Carolinen waren in Baden, Bayern, Württemberg und Hessen gängige Goldmünzen; hier sind sie<br />

wohl hessischen Ursprungs.<br />

30


15. März 1791, Abrechnung mit Korenmeyer. Keine Nennung eines Verwalters, keine<br />

Unterschrift. 72 Korenmeyer ist de 1789 an jährlichem Gelde schuldig geblieben<br />

1 rtl 21 gr Schatzcours, 73 an Brüchten (Strafgeldern) aus dem Freienstuhls Protocoll<br />

13 Mark, 74 facit 4 rtl 12 gr. Summa 5 rtl 33 gr Schatzcours. Korenmeyer<br />

hat in läufigen Cours 6 rtl 14½ gr baar empfangen, (sind) 6 rtl 28½ gr (in<br />

Schatzcours). Wäre mithin in toto schuldig 13 rtl 7 gr in läufigem Cours. Hierauf<br />

vergütet und respective mit Steinebrechen verdient, so er mit Justus „ad Dimid.<br />

partem“ (<strong>zu</strong>r Hälfte) gebrochen ad 132 Zentner, facit <strong>zu</strong>r Halbscheid 66 Zentner,<br />

sodann hat Korenmeyer allein gebrochen 67 Zentner, 11 Zentner <strong>zu</strong> 1 rtl,<br />

facit 12 rtl 3 gr 3 pf. Dieses von obigem abgezogen bliebe Korenmeyer schuldig<br />

1 rtl 3 gr 8 pf. — Justus hat mit Steinebrechen verdient 6 rtl, hierauf empfangen<br />

vom gnädigen Herrn 1 rtl, von mir 5 rtl 1 gr, bliebe Justus rest. 1 mgr.<br />

Dies ist die letzte <strong>Ermsinghausen</strong>er Abrechnung im „Protocollum“. Wer Justus war,<br />

wird nicht ersichtlich, ebenso nicht, warum die Schuldangaben im Konjunktiv<br />

stehen.<br />

72. 1790/91 ist in Schwarzenraben ein Rentmeister Brenken, 1790/92 W. Ant. Becker als Verwalter<br />

in Schwarzenraben nachgewiesen.<br />

73. „Schatzkurs“ ist der vom Staat — hier von der kurfürstlichen Regierung in Arnsberg — festgelegte<br />

Umrechnungskurs verschiedener Geldsorten, im Unterschied <strong>zu</strong> Kursen, die z.B. auf der<br />

Frankfurter Börde („Frankfurter Kurs“) im Handel errechnet wurden.<br />

74. Daß im v. Hördeschen Freigericht Bökenförde Strafgelder in Mark verhängt wurden anstatt in<br />

Talern oder Gulden, ist entweder ein Ausdruck besonderer Fortschrittlichkeit (reichseinheitlich<br />

wurde die Mark erst 1871 eingeführt!) oder eines besonderen Traditionsbewußtseins. Da die<br />

Freigerichte noch auf Karl den Großen <strong>zu</strong>rückgehen, als die Mark noch Gewichts- und Währungseinheit<br />

war, ist hier wohl das letztere an<strong>zu</strong>nehmen.<br />

31


Wf.Zs. Bd. 74 (1916) S. 86 Anm. 3:<br />

(Albert Brand, Die altsächsische Edelherrschaft Lippe-Störmede-Boke und das<br />

Corveyer Vitsamt Mönninghausen von ihren Anfängen bis <strong>zu</strong>r preußischen Besitzergreifung)<br />

„Die älteste Form von Ermesinghausen ist Ermescenghuson = Ermeßinghuson (1182,<br />

Päpstliche Bestätigungsbulle der Besit<strong>zu</strong>ngen des Abdinghofklosters in Paderborn. Erhard,<br />

C 431). Ermenes ist Genitiv wie Hermanns und heißt auch so. Also Hermansleutehausen<br />

bedeutet, daß der erste Schulte hier Hermann geheißen hat.“<br />

32


J.S. Seibertz, Zur Topographie der Freigrafschaften, in: Zs. f. vaterländ. Geschichte u.<br />

Alterthumskunde, 23. Bd. S. 107 bzw. S. 124 f., Münster 1863:<br />

Zur Freigrafschaft Stalpe gehörten nach einem Güterverzeichnis von 1526 u.a.<br />

12) Joh. Plagemer hat ein Gut <strong>zu</strong> Ermesinghausen (im Original, abgedruckt ebda.<br />

S. 124 ff.: „It. Johann Plagemer heuet eynn Gudt vnnd lycht tho Ermesinckhuyß<br />

vnnd geuet iij Mudde Hauerenn j ß j Hoenn v Eyger j d“).<br />

13) Bernd Bertram anders Goldschmidt hat ein Gut <strong>zu</strong> <strong>Ermsinghausen</strong> genannt<br />

der kleine Buschhof (im Original, abgedruckt ebda. S. 124 ff.: „It. Bernt<br />

Bertram anders Goltsmyt heuet eynn Gudt vnnd (lycht) tho Ermesinckhuysenn<br />

vnnd heyt de kleyne Buschoeff“). 75<br />

14) Schenne hat eins <strong>zu</strong> <strong>Ermsinghausen</strong>, genannt der große Buschhof (im Original,<br />

abgedruckt ebda. S. 124 ff.: „It. Schenne heuet eynn Gudt vnnd lycht<br />

tho Ermesynckhuyßenn vnnd heyt de grote Buschoeff geuet v Scheppel Haueren<br />

iij ß j Hoen v Eyger j d“).<br />

Alle diese Güter entrichteten Abgaben an Hafer, Eier, Hühner und Geld; sie waren<br />

also die Freistuhlsgüter, deren Besitzer ihre alten Abgaben an den königl. Fiscus, nunmehr<br />

an den Stellvertreter desselben, den Stuhlherrn und bzw. an den kaiserlichen Freigrafen<br />

bezahlten.<br />

Der (große) Buschhof ist 1622 zerstört worden und lag seither wüst. 1664 heißt es<br />

„Schulte (Schultze) Große Buschhof am Twietenweg“, und dieser Schulte von <strong>Ermsinghausen</strong><br />

ist der Vorgänger der heutigen Familie (Schulte-) Arens in <strong>Ermsinghausen</strong>.<br />

Arens soll um 1800 dort eingeheiratet haben. Der Schulten Buschhof erwarb im 18. Jh.<br />

durch Heirat den Springhof da<strong>zu</strong>. 76<br />

ebda. S. 126 f.:<br />

„It. dyt wy nachbeschreuenn synt de Vorschriuonghe“ — nachfolgend die Verschreibungen<br />

(= Rentenzahlungen an den Stuhlherren bzw. den Freigrafen):<br />

Der erste Eintrag lautet: „It. Lippolt grenynck geuet Henrich Feyßhouer iij ß v<br />

Scheppell Hauerenn“ — Lippolt Grenynck zahlt an Henrich Fleischhauer 3 Schilling<br />

und 5 Scheffel Hafer. Dies hat zwar keinen offensichtlichen Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> <strong>Ermsinghausen</strong>,<br />

aber Henrich Fleischhauer wird in 6 der insgesamt 8 „Verschreibungen“ als Zahlungsempfänger<br />

genannt. Vermutlich war er der Freigraf.<br />

Als letzte der 8 Verschreibungen erscheint: „It. Gerdrut Plagemers bort van Cord<br />

Sinßeke vnnd Heynen Rugenbecker iiiij ß vnnd beholt iiij Mudde Haueren vann erem<br />

75 vgl. auch August Wieneke, Freistühle in und um Geseke, Geseker Heimatblätter Nr. 199, April<br />

1976.<br />

76. Geseker Heimatblätter Nr. 390, 53. Jg., Juli 1995, Hinweise und Mitteilungen.<br />

33


Gude tho Ermesinckhuyßenn“ — Gertrud Plagemer erhält von (wegen des Gutes von?)<br />

Cord Sinseke und Heynen Rugenbecker 5 Schillinge, und zahlt von ihrem Gut <strong>zu</strong> <strong>Ermsinghausen</strong><br />

4 Müdde Hafer.<br />

ebda., S. 109, Aufzählung der Freistühle in der Freigrafschaft Stalpe, gemäß Lehnbrief<br />

von 1540, mit dem Graf Philipp v. Waldeck den Joist Westphal mit der Freigrafschaft<br />

Stalpe belehnt:<br />

4) Mit einem „Frienstule <strong>zu</strong> Ermynghusen“. Der Ort heißt jetzt <strong>Ermsinghausen</strong>,<br />

liegt westlich von Geseke und Störmede, dicht bei Schwarzenraben.<br />

Bemerkung KJK: Dies ist die bisher erste (und einzige?) Nachricht über einen Freistuhl<br />

<strong>zu</strong> <strong>Ermsinghausen</strong>. Vielleicht Verwechslung mit Ehringhausen? Aber auch dort ist kein<br />

Freistuhl bekannt. Allerdings ist hier die Rede von der Freigrafschaft Stalpe, <strong>zu</strong> der<br />

<strong>Ermsinghausen</strong> gehörte. Es wäre für die Eigentümer der Freigrafschaft Stalpe, die Grafen<br />

v. Waldeck, bzw. deren Lehnsnehmer, die v. Westphalen, gerade<strong>zu</strong> zwingend gewesen,<br />

einen eigenen Freistuhl in ihrem Grenzort <strong>Ermsinghausen</strong> <strong>zu</strong> errichten bzw. <strong>zu</strong> unterhalten,<br />

damit nicht etwa die „Konkurrenz“ des Freistuhls in Bökenförde (dessen Inhaber<br />

die v. Hörde waren) auch die Ermsinghauser Gerichtsbarkeit an sich zöge, und<br />

damit ihr Territorium erweiterte. Der Ermsinghauser Freistuhl der Freigrafschaft Stalpe<br />

ist ebenso wie der <strong>zu</strong> Bönninghausen mit dem Erlöschen dieser Freigrafschaft untergegangen.<br />

34


Kapellendiarium S. 271:<br />

29. Juni 1952, Segen ohne <strong>Ermsinghausen</strong> (Um<strong>zu</strong>g Schützenfest)<br />

(Eintrag P. v. Brackel SJ).<br />

Kapellendiarium S. 295:<br />

Sonntag, 23.8.1953. Bination (= 2 hl. Messen hintereinander), da am 22. Schützenfest<br />

(= St. Hubertus <strong>Ermsinghausen</strong>-Schwarzenraben). 8 Uhr und ½ 10 zwei Predigten.<br />

Nächsten Sonntag Missionssonntag in Bökenförde. Donnerstag Wahlpflicht.<br />

Sonntag, 30.8.1953. Bination. 8 u. 9 (für Schützen), nach 9 Messe Ansprache für die<br />

Schützen. Dann Parade cum sacerdote.<br />

35


(30.10.2000)<br />

Geseker Heimatblätter Nr. 390, S. 136, 53. Jg, Juli 1995,<br />

Hinweise und Mitteilungen (Dr. Hinteler):<br />

Hof Arens in <strong>Ermsinghausen</strong> gehörte ca. 1536 einer Familie Schulte (Zweispänner),<br />

Grundherr war Abdinghof. Im Bemeierungsbuch des Geseker Abdinghofes (Pfr. W.<br />

Wahle) taucht 1664 der Name Schulte (Schultz) GB am Twietenweg, bei Schulten Buschof<br />

auf (= Busch-Hof, Hof bei Schulten Busch, d.h. heute bei „Arens’ Wäldchen“).<br />

Im 18. Jh. soll durch Heirat der „Springhof“ (Sprinck Hof?) da<strong>zu</strong>gekommen sein. Um<br />

1800 soll Arens bei Schulte eingeheiratet haben. Der alte Buschhof wurde 1622 zerstört,<br />

die Hofstelle war seither wüst, sei auch <strong>zu</strong> Schulte-Arens gekommen.<br />

Über dem Seiteneingang des Fachwerkgebäudes von Arens’ Hof in <strong>Ermsinghausen</strong> eine<br />

Hausinschrift von 1681, ohne Namen.<br />

Geseker Heimatblätter Nr. 391, S. 143 ff., 53. Jg, September/Oktober 1995,<br />

Maria Schraub, Schulferien auf dem Bauernhof um 1930:<br />

Der Großvater von Frau Schraub (geb. Arens?) war in <strong>Ermsinghausen</strong> geboren, seine<br />

Enkelin verbrachte als Kind dort oft die Schulferien. Mehrfache Erwähnung von<br />

Schwarzenraben und Schwarzenrabener Personen.<br />

36


Aus „Georgius Occisor“:<br />

Am Samstag nach Dreikönig („SS. trium Regum“) 1538 verkaufen sie (= Jürgen v. Hörde und seine<br />

Frau Margaretha) „auß ihren guteren <strong>zu</strong> Ermesinckhusen, welche keine Lehenguter seint“ 5 Gulden<br />

Pension für 100 Goldgulden. 77 Dies ist ein wichtiger Hinweis, daß es in <strong>Ermsinghausen</strong> altes Hördisches<br />

Allod gab, denn Jürgens väterliches Erbgut Wambeke war ein Abdinghofer Lehen, und wurde im übrigen<br />

immer getrennt von <strong>Ermsinghausen</strong> aufgeführt.<br />

Dieses <strong>Ermsinghausen</strong>er Allod könnte durchaus noch aus der frühesten Besiedlungsphase von <strong>Ermsinghausen</strong><br />

stammen. Als <strong>Langeneicke</strong> gegründet wurde (Zeitpunkt unbekannt), bestand es aus acht Vollhöfen.<br />

Das heutige <strong>Langeneicke</strong> hat aber nur 7 Vollhöfe, denn der achte Vollhof ist <strong>Ermsinghausen</strong>.<br />

<strong>Langeneicke</strong> ist von Störmede aus besiedelt worden, so daß wir als die Initiatoren dieser Siedlung mindestens<br />

die Herren v. Störmede (ab 1155 nachgewiesen), wahrscheinlich aber schon die Haholde (vor<br />

1011) annehmen können.<br />

Dafür enthält auch der Ortsname „<strong>Ermsinghausen</strong>“ einen Hinweis. Bei den Haholden scheint der<br />

Name „Erpo“ gebräuchlich gewesen <strong>zu</strong> sein, jedenfalls heißt eine ihrer Nachfolgelinien „die Erponen“<br />

(„Erp“ war z.B. ein Leitname bei den v. Padberg). 78 Ein solcher Erpo ist offensichtlich der erste Vorsteher<br />

(villicus) der Neusiedlung <strong>Ermsinghausen</strong> gewesen; das „p“ in seinem Namen ist <strong>zu</strong> „m“ verschliffen.<br />

Die Silbe „-ing-“ bedeutet soviel wie „Nachkommen“, „Leute des“, und „-hausen“ ist ein lockerer Zusammenschluß<br />

mehrerer unabhängiger Einzelhöfe.<br />

Brief Pfarrer Wahle 21. April 1984: „... Ob <strong>Ermsinghausen</strong> zwischen 1155 und 1184 gegründet ist,<br />

kann ich nicht beurteilen, da mir jegliche Quellen fehlen. <strong>Ermsinghausen</strong> hat früher wohl eine begrenzte<br />

Selbständigkeit gehabt. Im Schat<strong>zu</strong>ngsregister von 1536 erscheint es mit unter der Bauerschaft <strong>Langeneicke</strong>.<br />

Damit stimmt überein, dass <strong>Langeneicke</strong> im Unterschied <strong>zu</strong> den übrigen Dörfern des Kirchspiels<br />

Störmede nur sieben statt acht Vollmeier hat. Die achte Stelle ist Schulte-Ahrens in <strong>Ermsinghausen</strong>. Im<br />

18. Jahrhundert sind eigene Ortsvorsteher nach<strong>zu</strong>weisen. Volle politische Gemeinde wurde es durch die<br />

preussische Landgemeinde-Ordnung von 1841.“<br />

77. ASR Bl. 093.<br />

78. vgl. Hermann Bannasch, Das Bistum Paderborn unter den Bischöfen Rethar und Meinwerk, S.<br />

79, Paderborn 1972.<br />

37


aus Datei Freitag:<br />

Ritter Dietrich Frydach verkauft am 29. September 1477 dem Alhard Buck eine<br />

jährliche Rente von ½ Molt Hartkorn (Roggen und Gerste) aus dem Zehnten <strong>zu</strong> Ermsinckhusen.<br />

79 Dieser Zehnte war eine der Zubehörungen von Wambeke. Bürge ist Aleff<br />

Wrede, der sich <strong>zu</strong>m Einlager in Störmede verpflichtet. Die Zeugen sind Friedrich v.<br />

Hörde, Johann Bueck und Johann Volmers. Interessant ist die Einlager-Verpflichtung<br />

des Aleff Wrede, die in der Regel nur unter Adeligen üblich war, und daß sie für Störmede<br />

galt, und nicht wie sonst üblich für eine Stadt wie Lippstadt oder Geseke.<br />

79. Bestand Störmede im Korff-Archiv Harkotten.<br />

38


Karte von Roscher von 1776 im Stadtarchiv Lippstadt, Ausschnittfoto erhalten von Dr.<br />

Claudia Becker mit Brief vom 11. Juni 2002:<br />

Die Angabe von Pfarrer Wahle, daß <strong>Langeneicke</strong> nur 7 Vollmeierstellen statt wie<br />

üblich 8 gehabt hätte, weil die achte Vollmeierstelle das heutige Dorf <strong>Ermsinghausen</strong><br />

sei, wird durch die Roscher-Karte von 1776 in gewisser Weise bestätigt. Auf dieser<br />

Karte sind alle <strong>Langeneicke</strong>r Hofstellen eingezäunt (jede für sich), aber alle <strong>Ermsinghausen</strong>er<br />

Hofstellen liegen innerhalb eines einzigen Zaunes (oder einer Hecke). Freilich<br />

sind 1776 die ehemals 7 Vollmeierstellen in <strong>Langeneicke</strong> schon soweit aufgeteilt, daß<br />

auf der Karte von 1776 insgesamt 14 eingezäunte Hofstellen erscheinen. Von diesen<br />

sind zwei Stellen (die westlichste und die östlichste)e ohne Haus, zwei Stellen haben je<br />

2 Häuser, und eine Stelle hat sogar 3 Häuser. Das eingezäunte <strong>Ermsinghausen</strong> entspricht<br />

etwa einem Drittel der Gesamtfläche von <strong>Langeneicke</strong>.<br />

Bei den Wegeverbindungen treten Abweichungen gegenüber der Roscher-Karte<br />

von 1788/90 im Städt. Heimatmuseum Lippstadt <strong>zu</strong>tage. 1776 stößt der (unbezeichnete)<br />

Totenweg von Bökenförde kommend auf den Weg, der von Schwarzenraben in Richtung<br />

Hellweg führt, und endet dort. 1788/90 führt der Totenweg jedoch weiter nach<br />

Osten über die Flur „Am Hang“ bis <strong>zu</strong>m Hof Schulte-Arens in <strong>Ermsinghausen</strong>. Dieser<br />

weiterführende Ast des Totenweges existiert heute nicht mehr, und in Anbetracht der<br />

Karte von 1776 ist es zweifelhaft, ob er überhaupt jemals existiert hat.<br />

Zwischen dem Nordwest-Rand von <strong>Langeneicke</strong> und <strong>Ermsinghausen</strong> liegt eine ausgedehnte<br />

Bruchfläche. Am östlichen und nördlichen Rand dieses Bruchs führt ein Weg<br />

von <strong>Langeneicke</strong> nach Norden. Dieser kreuzt den Weg von Störmede nach <strong>Ermsinghausen</strong><br />

und führt dann weiter in Richtung Schwarzenrabener Wald, wo er nördlich der<br />

heutigen Tiefenbruch-Häuser einen von <strong>Ermsinghausen</strong> kommenden Weg aufnimmt.<br />

Verfolgt man diesen von <strong>Ermsinghausen</strong> kommenden Weg <strong>zu</strong>rück nach Süden, so<br />

läufte er gerade durch <strong>Ermsinghausen</strong> hindurch, kreuzt den bei der <strong>Langeneicke</strong>r Landwehr<br />

entspringenden Bach (heute „ Mühlengraben“) und südlich davon den Weg von<br />

<strong>Langeneicke</strong> nach Bökenförde (heute L875), nimmt südlich davon einen vom Hof <strong>zu</strong><br />

Osten kommenden Weg auf, und vereinigt sich in Höhe von Eickeloh mit einem von<br />

Schwarzenraben kommenden Weg. Gemeinsam überkreuzen sie dann den Hellweg.<br />

Parallel <strong>zu</strong> dem von Schwarzenraben nach Süden (<strong>zu</strong>m Hellweg und weiter) führenden<br />

Weg, und zwar westlich von ihm, ist ein fast schnurgerade in Nord-Süd-<br />

Richtung fließender Bach (eine Schledde ?) eingezeichnet, der seiner Strichstärke nach<br />

von Norden nach Süden, also bergauf fließen müßte. Das ist aber physikalisch unmöglich.<br />

Wenn es diesen Bach jemals gegeben haben sollte (was sehr zweifelhaft ist), dann<br />

kann er nur in umgekehrter Richtung geflossen sein. Eingezeichnet ist sein „Anfang“,<br />

d.h. sein Ende, in einem Feld zwischen Bökenförde und Schwarzenraben. In diesem<br />

Gelände gibt es allerdings einen Hinweis auf Wasser, nämlich den Wegenamen Puisterweg,<br />

d.i. heute der am Bökenförder Friedhof vorbeiführende Teil der L875, und das<br />

nördlich davon gelegene Puisterfeld (heute Siedlung). Der Flurname „Puister“ bezeichnet<br />

ein besonders nasses Areal.<br />

39


ehem. Archiv Schwarzenraben, jetzt Harkotten, Akten VIII B 6, Protokolle des<br />

Hördeschen Freienstuhlgerichts 1639, 1679, 1752, Aus<strong>zu</strong>g:<br />

In der Verhandlung am 5. Dezember 1752 kommt <strong>zu</strong>erst die Frau des Pieper <strong>zu</strong><br />

Wort, die von ihrem Mann geschickt worden war. Sie gibt <strong>zu</strong>, daß ihr Mann heimlich<br />

und ohne Erlaubnis ihres gnädigen Gutsherrn in der sogenannten Piepers Wehrmärsch 9<br />

Stämme gehauen habe, vier davon etwa 2 Fuß dick, die anderen etwas geringer. Zum<br />

Teil habe er sie „anderwärthig“ verkauft. — Das ist die gleiche Beschuldigung wie<br />

jene, die <strong>zu</strong>vor durchgestrichen worden war. Offenbar war der jetzt gestrichene Eintrag<br />

schon am Vortag ins Protokollbuch geschrieben und jetzt durchgestrichen worden (aber<br />

so, daß man ihn noch gut lesen konnte!), weil nunmehr gegen die Frau des Beschuldigten<br />

verhandelt wurde.<br />

Pieper hatte anfangs <strong>zu</strong> seinem Schutz behauptet, das Wehrmersch gehöre nicht<br />

den v. Hörde, sondern dem Paderborner Domkapitel (d.h. <strong>zu</strong>r Oboedienz Bökenförde),<br />

über dessen Ländereien das Freistuhlsgericht keine Jurisdiktion habe. Über Nacht war<br />

Pieper sich aber klar geworden, daß er den geforderten Nachweis nicht würde erbringen<br />

können. Er schickte deshalb seine Frau vor.<br />

Die Frau des Pieper, leibliche Schwester des Freischöffen Vogel, gab nun an, ihr<br />

Mann sei abwesend, aber sie wollten sich wegen des Holzfrevels „mit dem gnädigen<br />

guths Herrn abfinden“. Ihre Bitte um eine gnädige Strafe half ihr nicht, sie wurde <strong>zu</strong> 36<br />

rtl verurteilt. Wohlgemerkt, das war „nur“ die Geldstrafe, denn den angerichteten Schaden<br />

mußte das Ehepaar <strong>zu</strong>sätzlich wiedergutmachen. Es ist die höchste in dieser Gerichtssit<strong>zu</strong>ng<br />

verhängte Strafe.<br />

Für andere Fälle als den des Pieper war am 5. Dezember keine Zeit mehr gewesen;<br />

die Verhandlungen wurden am 6. Dezember fortgesetzt. Jungeman beschwert sich, daß<br />

der Hund des Schäfers Anton Kuelman seinem Rind den Schweif abgebissen habe. Laut<br />

Schät<strong>zu</strong>ng der Freischöffen Vogel und Nölleken sei das Rind deshalb 2 rtl weniger wert.<br />

Der Schäfer Anton Kuellman war zwar vorgeladen, aber nicht erschienen. Er erhielt<br />

jetzt eine Frist von 4 Wochen, binnen der er sich einfinden „und über die Klag vor uns<br />

antworth geben“ müsse. Tue er das nicht, dann müsse er den Schaden von 2 rtl bezahlen,<br />

da<strong>zu</strong> eine Geldstrafe von 2 rtl, und außerdem die Kosten für die Schät<strong>zu</strong>ng in Höhe<br />

von 18 Groschen. Einstweilen wird er <strong>zu</strong> einer (<strong>zu</strong>sätzlichen) Geldstrafe von 6 rtl verurteilt.<br />

Auch die „gemeinheit <strong>Ermsinghausen</strong>“ hatte gegen den Anton Kuelman eine Klage<br />

vor<strong>zu</strong>bringen. Für <strong>Ermsinghausen</strong> waren deshalb erschienen die Vorsteher Wilmesmeyer<br />

und Schulte. Sie sagen, Kuelman habe „dem Schwein vorgehütet“ („Schwein“ ist<br />

hier abgekürzt für Schweinehirt), auch durch sein Vieh „das sueß“ (Süßklee?) abweiden<br />

lassen, ferner dem Schweinehirt eine Ohrfeige gegeben und die „Pritzsche“ (Peitsche)<br />

abgenommen. Auch hier wurde dem Kuelman eine Frist von 4 Wochen gegeben,<br />

binnen der er sich vor dem Gericht <strong>zu</strong>r Klage äußern müsse. Vorab wurde er <strong>zu</strong> einer<br />

Geldstrafe von 9 rtl verurteilt.<br />

Der nächste Verhandlungstag für Bökenförder Angelegenheiten war der 12. Dezember<br />

1752. Diesmal ist Anton Kuelman erschienen, „vormahliger Schäffer des Hochadelichen<br />

Haußes Schwartzenraben“, und wird <strong>zu</strong> den gegen ihn vorgebrachten Klagen<br />

vernommen. Weil er aber einiges davon ableugnete, wurden die Kläger auf morgen<br />

40


früh 10 Uhr zitiert. Vom abgebissenen Rinderschwanz ist nicht die Rede, mehr wurde<br />

an diesem Tag nicht verhandelt.<br />

Am 13. Dezember erschienen dann „nahmens der dorffschafft <strong>Ermsinghausen</strong>“ die<br />

Kläger Schulte, Sprinckmeyer und Köhrmeyer. Sie klagten erneut, daß der Schäfer Anton<br />

Kuellman mit seinen Schafen gegen die Hudeordnung verstoßen und dem Schweinehirt<br />

„vorgehütet“ habe. Auch habe er dem Schweinehirt „an die ohren geschlagen“<br />

und ihm die Peitsche fortgenommen. Die Kläger wollen dies, falls notwendig, mit einem<br />

„körperlichen ayd“ bekräftigen und könnten auch noch weitere Zeugen beibringen,<br />

„welche dieses mit ihnen ebenfalls gesehen“.<br />

Anton Kuellman erwiderte, er habe gehütet, „wo das land wäre ledig geweßen“,<br />

und meinte, da<strong>zu</strong> berechtigt gewesen <strong>zu</strong> sein. Es könne eigentlich nicht sein, daß er vor<br />

dem Schweinehirt hergehütet hätte, aber ob er es nun getan habe oder nicht, er gebe <strong>zu</strong>,<br />

daß er dem <strong>Ermsinghausen</strong>er Schweinehirt eine Ohrfeige gegeben habe. Der Schweinehirt<br />

habe ihn nämlich in dem fraglichen Feld nicht hüten lassen wollen. Aus dem gleichen<br />

Grund habe er dem Schweinehirten auch die Peitsche weggenommen und sie „<strong>zu</strong>m<br />

wahrzeichen“ mit nach Hause gebracht, „daß der gnädige Herr solches sehen möchte“.<br />

Die <strong>Ermsinghausen</strong>er antworteten darauf, der Anton Kuellman habe sehr wohl gewußt,<br />

daß der Schweinehirt auf den fraglichen Feldern noch nicht gehütet hatte. Kuellman<br />

hätte sogar am Tag <strong>zu</strong>vor in Böckenförde angekündigt, daß er dem Schweinehirt<br />

vorhüten wolle. Kuellman leugnete das.<br />

Das Gericht beauftragte daraufhin den Aktuar (Gerichtsschreiber) Nesteke, die Zeugen<br />

unter Eid <strong>zu</strong> vernehmen. Als sie bei ihren Aussagen blieben, wobei Berend Henrich<br />

Wilmesmeyer unter Eid aussagte, daß Kuellman „so gahr <strong>zu</strong> der Zeith sich herausgelaßen<br />

hätte, wan schon das Vorhüten ihm vom gnädigen Herrn verbotten würde, er es<br />

dennoch nicht unterlaßen wolte“, hielt das Gericht nicht nur die am 6. Dezember verhängte<br />

Strafe von 9 rtl aufrecht, sondern verurteilte den Anton Kuellmann auch in die<br />

Kosten der beiden Gerichtstage und der Zeugen vom 12. und 13. Dezember. Diese „Resolutio“<br />

wurde vom hördischen Freigrafen F.A. Bergh am 3. Januar 1753 im Protokollbuch<br />

unterschrieben, allerdings nicht in Schwarzenraben, sondern in Rüthen.<br />

Jetzt folgt eine Pause von einigen Wochen, aber nur scheinbar, denn unter dem 29.<br />

Januar 1753 wird lediglich die schon früher gemachte eidliche Aussage der <strong>Ermsinghausen</strong>er<br />

Zeugen eingetragen. Daraus interessieren hier nur noch die Personalien. Adam<br />

Schulte ist 48 Jahre alt, in <strong>Ermsinghausen</strong> geboren und dort „seßhafft“. Joan Berend<br />

Köhrmeyer ist 39 Jahre alt, in „Bennighausen“ (Bönninghausen) geboren, aber in <strong>Ermsinghausen</strong><br />

seßhaft. Berend Henrich Wilmesmeyer ist 27 Jahre alt, in <strong>Ermsinghausen</strong><br />

geboren und dort seßhaft.<br />

41


ehem. Archiv Schwarzenraben, jetzt Harkotten, Urk. 20:<br />

Am 30. Sptember 1442 verkauft Diderich Vrigdach dem Johannes Poicke, Bürger<br />

<strong>zu</strong> Lippstadt, unter Vorbehalt des Wiederkaufs füe 28 Mark Lippstädter Pfennige eine<br />

jährliche Rente von 1 Molt Hardeskorn aus dem Zehnten <strong>zu</strong> Ederinchusen und Ermtzinghusen<br />

(Ehringhausen und <strong>Ermsinghausen</strong>). Bürgen sind die Gebrüder Dideriche<br />

und Hinrike van Erwitte. Die Verkäufer und die Bürgen verpflichten sich <strong>zu</strong>m Einlager.<br />

Dietrich Vrigdach siegelt mit 3 Ringen, die v. Erwitte mit einem gekrönten Löwen über<br />

3 Balken.<br />

ehem. Archiv Schwarzenraben, jetzt Harkotten, Urk. 84:<br />

Am 19. Juni 1519 sind Joist Westfaell und ein gewisser „Kodde“ Stuhlherren (also<br />

Inhaber) der Freigrafschaft Stalpe. Vor ihnen verkauft Symon Penninck, Bürgermeister<br />

<strong>zu</strong> Salzkotten, die beiden Freienstuhlsgüter „Kellnerhoff“ und „Lütteke Buschhoff“ um<br />

Ermessinghusen im Gogericht Geseke gelegen, dem Bernt Goltsmedes gen. Bertram,<br />

Bürger <strong>zu</strong> Gesicke. Zeugen sind Kunoh Hunoldes, Conradus Dobber, Johann Olehorff.<br />

Joist Westfaell siegelt mit einem Querbalken, darüber ein vierlätziger Turnierkragen.<br />

Symon Pennynck siegelt mit einem geflügelten Fisch (?).<br />

42


In seiner Beschreibung des Amtes Geseke vom 28. Juni 1803 gibt Friedrich Ferdinand<br />

v. Hörde <strong>zu</strong> Schwarzenraben an, das Amt umfasse die Stadt Geseke und die 9 Dörfer<br />

Störmede (118 Häuser), Langeneickloh (68 Häuser), Mönninghausen (69 Häuser),<br />

Benninghausen (= Bönningh.) (10 Häuser), Eringhausen (33 Häuser), Esbeck (25 Häuser),<br />

Rexbeck (15 Häuser), Dedinghausen (31 Häuser), Ermbsinghausen (11 Häuser),<br />

<strong>zu</strong>sammen 380 Häuser, ohne Nebengebäude und Scheunen (StA Münster, Großherzogtum<br />

Hessen, Westfälische Landesbehörden Nr. II A 41 a, dank freundl. Kopieüberlassung<br />

von Frau Evelyn Richter, Stadtarchiv Geseke, April 2003).<br />

43


aus Verzeichnis „Bökenförde“, Datei „Ludolfgrafschaft und Nachbarn“<br />

<strong>Ermsinghausen</strong> bietet ein gutes Beispiel für die Verschachtelung der gerichtlichen<br />

Zuständigkeiten. Das Dorf gehörte dem Paderborner Kloster Abdinghof, und Eigengüter<br />

eines Klosters gehörten <strong>zu</strong> dessen Immunität. Sie unterlagen damit der Gerichtsbarkeit<br />

des klösterlichen Vogtes. Verlehnt waren die Abdinghofer Güter in <strong>Ermsinghausen</strong> an<br />

die v. Hörde, so daß diese hier die niedere Gerichtsbarkeit beanspruchten und bis <strong>zu</strong>letzt<br />

auch ausübten. Die Ansprüche der Grafen von Waldeck bzw. der v. Westphalen als Inhaber<br />

der Freigrafschaft Stalpe (seit 1461) 80 bestanden daneben zeitweilig weiter, und<br />

schließlich war auch noch das kurfürstliche Gogericht Geseke <strong>zu</strong>ständig.<br />

Der Ermsinghauser Freistuhl der Freigrafschaft Stalpe ist ebenso wie der Stalper<br />

Freistuhl <strong>zu</strong> Bönninghausen mit dem Erlöschen der Freigrafschaft Stalpe untergegangen.<br />

Danach wurden <strong>Ermsinghausen</strong>er Streitfälle vor dem Bökenförder Freistuhl verhandelt.<br />

80 Alfred Bruns, Zur Geschichte der Freigrafschaft Stalpe; Geseker Heimatblätter Jan. 1987 Nr.<br />

304 S. 170. Von den v. Westphalen ging die Freigrafschaft Stalpe 1777 in den Besitz der Familie<br />

Hillebrand über und wurde 1814 allodifiziert (ebda.).<br />

44

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