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5.2 Bauformen

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<strong>5.2</strong> <strong>Bauformen</strong><br />

Problem<br />

Als zukünftiger Bauherr oder Käufer haben Sie Vorstellungen über die äußere Form<br />

Ihres Hauses. Es sind aber eine Vielzahl von Faktoren zu beachten, die Einfluss auf<br />

Ihr zukünftiges Haus haben.<br />

Fragestellung<br />

Sie sollten für sich beantworten:<br />

Welche Bauform ist für meine individuellen Bedürfnisse (Hausgröße, -form, Möglichkeiten<br />

der baulichen Veränderung) geeignet? Welchen Standort , d.h. Lage im Stadtgebiet<br />

, welche Nachbarschaften wünsche ich mir?<br />

Wo darf ich wie bauen? Welche rechtlichen Regelungen muss ich einhalten?<br />

Was sollte ich beim Bau oder Kauf eines Hauses noch beachten?<br />

Entscheidungskriterien<br />

In der komplexen Welt des Bauens hat der Bauherr oder Käufer bei der Wahl der<br />

Bauform zahlreiche Einflussfaktoren, insbesondere rechtliche Regelungen zu beachten.<br />

Die folgenden Seiten geben Antworten oder Hinweise auf Quellen, um diese Fragen<br />

zu beantworten.<br />

Das Baugesetzbuch (BauGB) enthält das einheitliche Städtebaurecht der Bundesrepublik<br />

Deutschland. Die städtebauliche Planung in den Städten und Gemeinden stützt<br />

sich im Wesentlichen auf zwei Planungsstufen:<br />

• Flächennutzungsplan als vorbereitender Plan und<br />

• Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan.<br />

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan der Gemeinde. Er<br />

stellt die sich für das ganze Gemeindegebiet aus der beabsichtigen städtebaulichen<br />

Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen dar. Gegenüber dem<br />

Bürger entfaltet der FNP keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen<br />

sind keine Ansprüche beispielsweise auf Erteilung einer Baugenehmigung ableitbar.<br />

Bebauungspläne (B-Pläne) sind i.d.R. aus dem FNP entwickelt. Der B-Plan enthält<br />

für den Bürger unmittelbar wirkende, verbindliche Festsetzungen. Er legt die<br />

Grundstücksgrenzen fest und ist Grundlage für die entsprechend seinen Festsetzungen<br />

zu erteilende Baugenehmigung, wie z.B. gestalterische Festsetzungen (Dachform,<br />

Materialien) und Lage des Baufensters.<br />

Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist nach ihrem Inhalt Bauplanungsrecht. Sie<br />

unterscheidet u.a. zwischen der Art und dem Maß der baulichen Nutzung. In ihr werden<br />

Aussagen zur Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl getroffen.<br />

1


2<br />

Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt Auskunft, ob die Grundflächengröße für die gedachte<br />

Bauform – bzw. die geplante Grundfläche des Hauses – ausreichend ist. Die GRZ<br />

entspricht der Gebäudegrundfläche in m² bezogen auf die Grundstücksfläche in m². Sie<br />

gibt keinen Hinweis auf die Lage der überbaubaren Flächen.<br />

GRZ = Gebäudegrundfläche / Grundstücksfläche<br />

Die Geschoßflächenzahl (GFZ) gibt an, wie viele m² Geschoßfläche je m² Grundstücksfläche<br />

zulässig sind.<br />

Sie bezeichnet das Verhältnis der Bruttogeschossfläche (BGF), das heißt der Summe<br />

aller Vollgeschosse in m², zur Grundstücksgröße in m².<br />

GFZ = Bruttogeschossfläche / Grundstücksfläche<br />

Bauordnung (BauO)<br />

Bauen ist Ländersache. Deshalb hat jedes Bundesland in Deutschland eine Bauordnung.<br />

Sie ist die gesetzliche Grundlage für das Bauen. In ihr werden u.a. auch die<br />

Abstandsflächen (Fläche zwischen Haus und der Grundstücksgrenze und zum nachbarlichen<br />

Haus) zu den Grundstücksgrenzen geregelt.<br />

Für die Errichtung eines Gebäudes ist insbesondere zu beachten:<br />

• Grundstücksgröße<br />

Die Grundstücksgröße für ein bestimmtes Gebäude ist insbesondere abhängig<br />

von der GRZ und GFZ, Grundfläche und Höhe des geplanten Hauses, sowie den<br />

damit entsprechend der Bauordnung einzuhaltenden Abstandsflächen und der Form<br />

des Grundstückes (mögliche Ausnutzung).<br />

• Grundstückskosten<br />

In der Regel richtet sich der m²-Preis nach der eingetragenen Qualität der Bauregion.<br />

Preistendenzen können aus den Zusammenstellungen der Grundstücksverkäufe<br />

in den Gemeinden und dem Immobilienteil der (regionalen) Zeitungen<br />

entnommen werden.<br />

Weiterhin beeinflusst auch die bereits – oder noch nicht – vorhandene Erschließung<br />

des Grundstückes (Straße, Be- und Entwässerung, Strom-, Gasanschluss)<br />

seine Kosten.<br />

• Mögliche Grundstücksausnutzung<br />

An den folgenden Grafiken ist erkennbar, wie sich eine 200 m2 große Grundfläche<br />

auf einem 500 m2 großen Grundstück anordnen läßt (GRZ = 0,4). So bietet z.B.<br />

ein rechtwinkliges Grundstück oft die besseren Bedingungen, die Fläche günstig<br />

und flexibel zu nutzen, unter gleichzeitiger Einhaltung der Abstandsflächen.<br />

zulässig zulässig nicht zulässig nicht zulässig<br />

Straße Straße Straße Straße<br />

Rechtwinkliges Grundstück Hammergrundstück<br />

Polygonales<br />

Grundstück<br />

Abstandsflächen<br />

unzulässige<br />

Überschreitung der<br />

Abstandsflächen<br />

Grundfläche Haus


Mögliche kostenerhöhende Faktoren<br />

Bei der Auswahl eines Grundstückes ist es ratsam, die nachfolgenden Punkte zu<br />

beachten. Sie können u.U. die Baukosten erhöhen und sollten einkalkuliert werden:<br />

– Bodendenkmale<br />

– Altlasten (Bodenaushub, Schuttabfuhr, Sondermüll)<br />

– Vorhandene Bausubstanz (denkmalgeschützt?, Abrisskosten)<br />

– Der Baugrund (wie z.B. Sand, Lehm, Torf) kann den Aufwand der Gründung stark<br />

beeinflussen (Verbau bei Sand, Drainage bei Lehm- und Tonböden, aufwendige<br />

Gründungsmaßnahmen bei Torfböden)<br />

– Grundwasserstand<br />

Ein hoher Grundwasserstand hat Einfluss auf die Kosten, weil besondere Baumaßnahmen<br />

zur Trockenhaltung des Kellers erforderlich werden. So muss evtl.<br />

aus Kostengründen auf eine Unterkellerung verzichtet werden.<br />

<strong>Bauformen</strong><br />

Die Wahl bestimmter Gebäudetypen (freistehend, Doppel-, Reihenhaus etc.) hat erhebliche<br />

und grundlegende Kostenauswirkungen nicht nur für die Errichtung (Grundstückskosten,<br />

Erschließungs-, Bauwerks-, Baunebenkosten), sondern auch für die<br />

Nutzung (Betriebskosten). Bei einem Einzelhaus ist der Bedarf an Grundstücksfläche<br />

am größten.<br />

Das Doppelhaus ist ein Kompromiss zwischen Eigentumswohnung, Reihenhaus und<br />

Einfamilienhaus. Es kann nicht mehr in alle vier Himmelsrichtungen umschritten werden,<br />

und man hat einen direkten Nachbarn.<br />

Das Reihenhaus mit zwei angrenzenden Nachbarhäusern (Reihenmittelhaus) erfordert<br />

verhältnismäßig kleinere Grundstücksflächen als Einzel- und Doppelhaus. Weitere<br />

in Reihe gebaute Häusertypen sind ebenfalls kostengünstiger.<br />

Das Kettenhaus wird durch einen eingeschossigen und einen zweigeschossigen<br />

Teil oder durch Vor- oder Rücksprünge stärker gegliedert als das Reihenhaus.<br />

Das Stadthaus ist zwei- bis dreigeschossig, trotz seiner Reihenhausform ist eine<br />

individuelle Planung möglich.<br />

Das Gartenhof- und Atriumhaus ist ein ein- und zweigeschossiger Haustyp.<br />

Die folgende Tabelle veranschaulicht die unterschiedlichen <strong>Bauformen</strong> und gibt Hinweise<br />

zum Maß der baulichen Nutzung (GRZ und GFZ), zu Grundrissänderungen,<br />

zum Standort, zur möglichen Haushaltszusammensetzung und zu Anforderungen an<br />

das barrierefreie Bauen.<br />

3


4<br />

<strong>Bauformen</strong><br />

Einzelhaus Doppelhaus Reihenhaus Stadthaus<br />

Grundrisse<br />

Grundrisse erweitern und verändern<br />

Standort<br />

B-Plan beachten<br />

Bei Vorhaben im Außenbereich<br />

Flächennutzungsplan beachten<br />

Haushaltszusammensetzungen und<br />

Nachbarschaften<br />

Barrierefreies Wohnen<br />

Kettenhaus<br />

Gartenhofhaus<br />

Atriumhaus<br />

Maß der baulichen Nutzung<br />

GRZ: 0,2 - 0,4 GRZ: 0,2 - 0,6 GRZ: 0,2 - 0,6 GRZ: 0,6 - 1,0 GRZ: 0,4 - 0,6<br />

GFZ: 0,4 - 1,2 GFZ: 0,4 - 1,2 GFZ: 0,4 - 1,2 GFZ: 1,2 - 3,0 GFZ: 1,2 - 1,6<br />

Baukosten<br />

155 % 117 % 100 % ca.100 % ca.100 %<br />

Bei Einzel-, Doppelhäusern und bei Reihenhäusern in meist<br />

eingeschränkter Form Ausbau von Dach und Keller möglich,<br />

GRZ und GFZ beachten<br />

Absprachen mit Architekt und Statiker erforderlich<br />

Alle <strong>Bauformen</strong> sind möglich innerhalb vorhandener<br />

Ortsstrukturen. Stadthäuser werden vorrangig in innerstädtischer<br />

Lage errichtet. Alle anderen <strong>Bauformen</strong> sind auch am<br />

Stadtrand und im Umland möglich. Das Atriumhaus kann<br />

auch eine innerstädtische Lage haben.<br />

Alle <strong>Bauformen</strong> sind für einen (Einfamilienhaus) und<br />

mehrere Haushalte (Familien mit Kindern oder Lebensgemeinschaften<br />

oder Single) geeignet, z.B. auch für Mehrgenerationen-Wohnen<br />

oder Nachbarschaften<br />

Barrierefreies Wohnen ist in allen <strong>Bauformen</strong> möglich. Es<br />

sind barrierefreie Zugänge zum Haus und zu den Wohnungen<br />

zu schaffen.<br />

Bei mehr-geschossigen Häusern ist ein Aufzug erforderlich<br />

(kostenintensiv).<br />

Innerhalb der Wohnungen sind ausreichende Bewegungsflächen<br />

einzuplanen.


Dachformen<br />

Die folgenden Grafiken veranschaulichen, zwischen welchen grundsätzlichen Dachformen<br />

unterschieden wird. Bei der Wahl des Daches ist der Bebauungsplan zu beachten.<br />

Flachdach<br />

Pultdach<br />

Zeltdach<br />

Satteldach<br />

Walmdach<br />

Tonnendach<br />

Die Ausbildung des Daches steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Baukörper<br />

und der Fassade, die die äußere Gestalt eines Gebäudes ausmachen. Dabei sind die<br />

Forderungen gemäß Bebauungsplan bzw. der Gestaltungssatzung zu erfüllen.<br />

Das können z.B. sein:<br />

- Anpassung an charakteristische Dachlandschaften/Dachformen<br />

- Einhaltung von vorgegebenen Gesimspegeln<br />

- Verwendung von festgelegten Gauben- und Dachfensterformen<br />

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