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Stadt <strong>Langenzenn</strong> - Amtliche Mitteilungen Nr. 22 / 2009 - Seite 6<br />

der Planzeichnung und dem Text als Satzung sowie die Begründung<br />

hierzu.<br />

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis von der vorliegenden<br />

zusammenfassenden Erklärung und billigt diese.<br />

Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.<br />

Der Bebauungsplan ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die Behörden und<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie die Nachbargemeinden die<br />

Stellungnahmen abgegeben haben von dem Ergebnis der Abwägung<br />

aus der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 27.10.2009 mit<br />

Angabe von Gründen zu unterrichten.<br />

einstimmig beschlossen Dafür: 8 Dagegen: 0<br />

Aktenzeichen:<br />

9.6. Änderung FNP, sowie 4. Änderung des Bebauungsplanes<br />

GE V „Burggrafenhof“ im Parallelverfahren; hier Satzungsbeschluss<br />

Sachverhalt:<br />

Die zur 6. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes<br />

und zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes GE V<br />

„Burggrafenhof“ mit Grünordnungsplan jeweils mit Begründung<br />

und erforderlichen Angaben gemäß § 2a BauGB in der Fassung<br />

vom 7.2.2008 inkl. einer speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung<br />

vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen<br />

Auslegung bzw. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger<br />

öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden hat der Stadtrat in<br />

seiner Sitzung am 4.4.2008 im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs.<br />

7 BauGB behandelt. Für die 6. Änderung des Flächennutzungs- und<br />

Landschaftsplanes wurde die Feststellung bereits in der Sitzung des<br />

Stadtrates am 4.4.2008 getroffen. Die 6. Änderung des Flächennutzungs-<br />

und Landschaftsplanes wurde mit Schreiben vom 30.6.08 durch das<br />

Landratsamt Fürth genehmigt. Die Bekanntmachung der Genehmigung<br />

erfolgt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur 4.<br />

Änderung des Bebauungsplanes GE V „Burggrafenhof“.<br />

Der Stadtrat hat sodann auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses<br />

den noch fehlenden Satzungsbeschluss herbeizuführen.<br />

Beschluss:<br />

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung<br />

der Bekanntmachung vom 23.September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018), die<br />

vom Architekturbüro Planquadrat, <strong>Langenzenn</strong> erstellte vorliegende 4.<br />

Änderung des Bebauungsplans GE V „Burggrafenhof“ in der Fassung<br />

vom 9.4.08 mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus der<br />

Planzeichnung und dem Text als Satzung sowie die Begründung mit<br />

Umweltbericht hierzu.<br />

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der vorliegenden zusammenfassenden<br />

Erklärung und billigt diese.<br />

Der Bebauungsplan ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bzw. die Genehmigung<br />

der 6. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes gemäß<br />

§ 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die Behörden und<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie die Nachbargemeinden,<br />

die Stellungnahmen abgegeben haben von dem Ergebnis der<br />

Abwägung aus der Sitzung des Stadtrates vom 4.4.2008 mit Angabe<br />

von Gründen zu unterrichten.<br />

einstimmig beschlossen Dafür: 8 Dagegen: 0<br />

10. Markt Wilhermsdorf; Parallelverfahren zur Änderung<br />

des Flächennutzungsplanes wegen der Aufstellung eines<br />

Bebauungsplanes „Sondergebiet Biomasse-Energieerzeugung“;<br />

Frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4<br />

BauGB<br />

Beschluss:<br />

Der Bau- und Umweltausschuss stellt fest, dass durch das<br />

Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes wegen<br />

der Aufstellung eines Bebauungsplanes „Sondergebiet Biomasse-<br />

Energieerzeugung“ des Marktes Wilhermsdorf die Belange der Stadt<br />

<strong>Langenzenn</strong> nicht berührt werden.<br />

einstimmig beschlossen Dafür: 8 Dagegen: 0<br />

11. Gemeinde Veitsbronn; 2. Änderung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 25 mit integrierter Grünordnung „Gewerbegebiet Westlich<br />

der Seukendorfer Straße“; Frühzeitige Beteiligung nach § 4<br />

Abs. 1 BauGB einschl. Scoping<br />

Beschluss:<br />

Der Bau- und Umweltausschuss stellt fest, dass durch die 2.<br />

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 mit integrierter Grünordnung<br />

„Gewerbegebiet Westlich der Seukendorfer Straße“ der Gemeinde<br />

Veitsbronn die Belange der Stadt <strong>Langenzenn</strong> nicht berührt werden.<br />

einstimmig beschlossen Dafür: 8 Dagegen: 0<br />

12. Markt Cadolzburg; 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.<br />

28 „Egersdorf Nord“, Beteiligung gem. § 1 Abs. 8 i.V. § 2 Abs.<br />

2 BauGB<br />

Beschluss:<br />

Der Bau- und Umweltausschuss stellt fest, dass durch die 1. Änderung<br />

des Bebauungsplanes Nr. 28 „Egersdorf Nord“ des Marktes Cadolzburg<br />

die Belange der Stadt <strong>Langenzenn</strong> nicht berührt werden.<br />

einstimmig beschlossen Dafür: 8 Dagegen: 0<br />

13. Antrag auf Erweiterung der Aussegnungshalle in<br />

Keidenzell<br />

Sachverhalt:<br />

Am 10.09.2009 fand eine Ortsbegehung am Friedhof in Keidenzell statt.<br />

Es sollen mehrere bauliche Änderungen an der Anlage einschließlich<br />

der Aussegnungshalle durchgeführt werden.<br />

1. Windschutz an der Westseite oder entlang der Mauer<br />

2. Lärmschutzwand<br />

3. Wetterschutz für mehrere Personen<br />

4. Umkleidemöglichkeit für Pfarrer<br />

5. öffentliche Toilette<br />

6. zusätzliche Zufahrt für Fa. Igel<br />

7. Friedhofserweiterung<br />

8. Lautsprecheranlage (wird hier nicht weiter betrachtet)<br />

Im Rahmen dieser Betrachtung wird auch ein möglicher Neubau<br />

betrachtet.<br />

Ein Windschutz und Lärmschutz entlang der Mauer sind aus<br />

gestalterischen und funktionalen Gründen nicht möglich. Ebenso<br />

aufgrund der erheblichen Kosten. Eine Erweiterung der Überdachung<br />

ist nicht möglich.<br />

Eine Erweiterung des Friedhofs und ein Ausbau der Zufahrt sind<br />

derzeit nicht erforderlich. Die Errichtung einer Toilette ist aufgrund<br />

des nicht vorhandenen Abwasserkanals nicht möglich.<br />

Kosten für Neubau:<br />

Unter Berücksichtigung der gewünschten Ausstattungen und<br />

Funktionen ist eine Grundfläche von ca. 13 Meter x 10 Meter<br />

erforderlich. Die mittlere Höhe wird mit 3,30 Metern angenommen.<br />

Die mittleren Kostenkennwerte gem. DIN 276 für die Kostengruppen<br />

300 + 400 (Baukonstruktion und technische Anlagen) für einfache<br />

Bauwerke belaufen sich auf 225 €/qm (BRI) bzw. 660 €/qm (BGF). Für<br />

die folgende Kostenschätzung werden Werte im Bereich der unteren<br />

Grenzen angesetzt. Der regionale Korrekturfaktor für Bayern beträgt<br />

1,05.<br />

Im Einzelnen ergeben sich folgende Kosten (neues Gebäude):<br />

* Ermittlung über Kubatur (430 cbm x 200 €/cbm) 86.000,00 €<br />

* Ermittlung über Grundfläche (130 qm x 575 €/qm) 74.750,00 €

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