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Stadt <strong>Langenzenn</strong> - Amtliche Mitteilungen Nr. 22 / 2009 - Seite 6<br />
der Planzeichnung und dem Text als Satzung sowie die Begründung<br />
hierzu.<br />
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis von der vorliegenden<br />
zusammenfassenden Erklärung und billigt diese.<br />
Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.<br />
Der Bebauungsplan ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die Behörden und<br />
sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie die Nachbargemeinden die<br />
Stellungnahmen abgegeben haben von dem Ergebnis der Abwägung<br />
aus der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 27.10.2009 mit<br />
Angabe von Gründen zu unterrichten.<br />
einstimmig beschlossen Dafür: 8 Dagegen: 0<br />
Aktenzeichen:<br />
9.6. Änderung FNP, sowie 4. Änderung des Bebauungsplanes<br />
GE V „Burggrafenhof“ im Parallelverfahren; hier Satzungsbeschluss<br />
Sachverhalt:<br />
Die zur 6. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes<br />
und zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes GE V<br />
„Burggrafenhof“ mit Grünordnungsplan jeweils mit Begründung<br />
und erforderlichen Angaben gemäß § 2a BauGB in der Fassung<br />
vom 7.2.2008 inkl. einer speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung<br />
vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen<br />
Auslegung bzw. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger<br />
öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden hat der Stadtrat in<br />
seiner Sitzung am 4.4.2008 im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs.<br />
7 BauGB behandelt. Für die 6. Änderung des Flächennutzungs- und<br />
Landschaftsplanes wurde die Feststellung bereits in der Sitzung des<br />
Stadtrates am 4.4.2008 getroffen. Die 6. Änderung des Flächennutzungs-<br />
und Landschaftsplanes wurde mit Schreiben vom 30.6.08 durch das<br />
Landratsamt Fürth genehmigt. Die Bekanntmachung der Genehmigung<br />
erfolgt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur 4.<br />
Änderung des Bebauungsplanes GE V „Burggrafenhof“.<br />
Der Stadtrat hat sodann auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses<br />
den noch fehlenden Satzungsbeschluss herbeizuführen.<br />
Beschluss:<br />
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung<br />
der Bekanntmachung vom 23.September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt<br />
geändert durch Gesetz vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018), die<br />
vom Architekturbüro Planquadrat, <strong>Langenzenn</strong> erstellte vorliegende 4.<br />
Änderung des Bebauungsplans GE V „Burggrafenhof“ in der Fassung<br />
vom 9.4.08 mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus der<br />
Planzeichnung und dem Text als Satzung sowie die Begründung mit<br />
Umweltbericht hierzu.<br />
Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der vorliegenden zusammenfassenden<br />
Erklärung und billigt diese.<br />
Der Bebauungsplan ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bzw. die Genehmigung<br />
der 6. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes gemäß<br />
§ 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die Behörden und<br />
sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie die Nachbargemeinden,<br />
die Stellungnahmen abgegeben haben von dem Ergebnis der<br />
Abwägung aus der Sitzung des Stadtrates vom 4.4.2008 mit Angabe<br />
von Gründen zu unterrichten.<br />
einstimmig beschlossen Dafür: 8 Dagegen: 0<br />
10. Markt Wilhermsdorf; Parallelverfahren zur Änderung<br />
des Flächennutzungsplanes wegen der Aufstellung eines<br />
Bebauungsplanes „Sondergebiet Biomasse-Energieerzeugung“;<br />
Frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4<br />
BauGB<br />
Beschluss:<br />
Der Bau- und Umweltausschuss stellt fest, dass durch das<br />
Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes wegen<br />
der Aufstellung eines Bebauungsplanes „Sondergebiet Biomasse-<br />
Energieerzeugung“ des Marktes Wilhermsdorf die Belange der Stadt<br />
<strong>Langenzenn</strong> nicht berührt werden.<br />
einstimmig beschlossen Dafür: 8 Dagegen: 0<br />
11. Gemeinde Veitsbronn; 2. Änderung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 25 mit integrierter Grünordnung „Gewerbegebiet Westlich<br />
der Seukendorfer Straße“; Frühzeitige Beteiligung nach § 4<br />
Abs. 1 BauGB einschl. Scoping<br />
Beschluss:<br />
Der Bau- und Umweltausschuss stellt fest, dass durch die 2.<br />
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 mit integrierter Grünordnung<br />
„Gewerbegebiet Westlich der Seukendorfer Straße“ der Gemeinde<br />
Veitsbronn die Belange der Stadt <strong>Langenzenn</strong> nicht berührt werden.<br />
einstimmig beschlossen Dafür: 8 Dagegen: 0<br />
12. Markt Cadolzburg; 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.<br />
28 „Egersdorf Nord“, Beteiligung gem. § 1 Abs. 8 i.V. § 2 Abs.<br />
2 BauGB<br />
Beschluss:<br />
Der Bau- und Umweltausschuss stellt fest, dass durch die 1. Änderung<br />
des Bebauungsplanes Nr. 28 „Egersdorf Nord“ des Marktes Cadolzburg<br />
die Belange der Stadt <strong>Langenzenn</strong> nicht berührt werden.<br />
einstimmig beschlossen Dafür: 8 Dagegen: 0<br />
13. Antrag auf Erweiterung der Aussegnungshalle in<br />
Keidenzell<br />
Sachverhalt:<br />
Am 10.09.2009 fand eine Ortsbegehung am Friedhof in Keidenzell statt.<br />
Es sollen mehrere bauliche Änderungen an der Anlage einschließlich<br />
der Aussegnungshalle durchgeführt werden.<br />
1. Windschutz an der Westseite oder entlang der Mauer<br />
2. Lärmschutzwand<br />
3. Wetterschutz für mehrere Personen<br />
4. Umkleidemöglichkeit für Pfarrer<br />
5. öffentliche Toilette<br />
6. zusätzliche Zufahrt für Fa. Igel<br />
7. Friedhofserweiterung<br />
8. Lautsprecheranlage (wird hier nicht weiter betrachtet)<br />
Im Rahmen dieser Betrachtung wird auch ein möglicher Neubau<br />
betrachtet.<br />
Ein Windschutz und Lärmschutz entlang der Mauer sind aus<br />
gestalterischen und funktionalen Gründen nicht möglich. Ebenso<br />
aufgrund der erheblichen Kosten. Eine Erweiterung der Überdachung<br />
ist nicht möglich.<br />
Eine Erweiterung des Friedhofs und ein Ausbau der Zufahrt sind<br />
derzeit nicht erforderlich. Die Errichtung einer Toilette ist aufgrund<br />
des nicht vorhandenen Abwasserkanals nicht möglich.<br />
Kosten für Neubau:<br />
Unter Berücksichtigung der gewünschten Ausstattungen und<br />
Funktionen ist eine Grundfläche von ca. 13 Meter x 10 Meter<br />
erforderlich. Die mittlere Höhe wird mit 3,30 Metern angenommen.<br />
Die mittleren Kostenkennwerte gem. DIN 276 für die Kostengruppen<br />
300 + 400 (Baukonstruktion und technische Anlagen) für einfache<br />
Bauwerke belaufen sich auf 225 €/qm (BRI) bzw. 660 €/qm (BGF). Für<br />
die folgende Kostenschätzung werden Werte im Bereich der unteren<br />
Grenzen angesetzt. Der regionale Korrekturfaktor für Bayern beträgt<br />
1,05.<br />
Im Einzelnen ergeben sich folgende Kosten (neues Gebäude):<br />
* Ermittlung über Kubatur (430 cbm x 200 €/cbm) 86.000,00 €<br />
* Ermittlung über Grundfläche (130 qm x 575 €/qm) 74.750,00 €