Ausgabe Nr. 22 vom 14.12.2012 Seite 01 - Langenzenn
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Ausgabe Nr. 22 vom 14.12.2012 Seite 01 - Langenzenn
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Stadt<br />
<strong>Langenzenn</strong><br />
Inhalts-Übersicht<br />
Amtliche Mitteilungen<br />
<strong>Seite</strong> 2 - 27<br />
Veranstaltungen - Termine<br />
<strong>Seite</strong> 24 + 25<br />
Geburtstage<br />
<strong>Seite</strong> 25<br />
Kirchliche Nachrichten<br />
<strong>Seite</strong> 42<br />
Kleinanzeigen<br />
<strong>Seite</strong> 43<br />
Impressum<br />
<strong>Seite</strong> 43<br />
Liebe Leserinnen<br />
und Leser,<br />
seit Januar 2009 wird das<br />
Mitteilungsblatt<br />
„LANGENZENN aktuell“<br />
mit immer aktuellen Berichten<br />
in dieser Form und Aufmachung<br />
zu Ihnen geliefert.<br />
Die vielen positiven Stimmen<br />
unserer Leser zu<br />
„LANGENZENN aktuell“ sind<br />
Anlass für uns, auch in Zukunft<br />
ein interessantes und<br />
lesenswertes Mitteilungsblatt<br />
mit vielen Berichten<br />
aus der Region zu erstellen.<br />
Das Redaktionsteam von<br />
LANGENZENN aktuell<br />
wünscht allen Lesern ein<br />
friedvolles und besinnliches<br />
Weihnachtsfest, verbunden<br />
mit den besten Wünschen<br />
für das neue Jahr.<br />
Die Redaktion<br />
Helmut Schuh<br />
Satz Studio Schuh-Verlag<br />
Amtliche Mitteilungen der Stadt <strong>Langenzenn</strong><br />
mit Beiträgen aus Stadt und Umgebung<br />
14. Dezember 2<strong>01</strong>2 – <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong><br />
aktuell<br />
„Plapperkiste“ schmückt festlichen Weihnachtsbaum<br />
Der städtische Kindergarten „Plapperkiste“ in <strong>Langenzenn</strong><br />
schmückte erstmalig den Weihnachtsbaum<br />
der Sparkassengeschäftsstelle in <strong>Langenzenn</strong>.<br />
„Alle Kinder unserer drei Gruppen haben fleißig tolle Sterne und schöne Engel gebastelt,“ berichtet<br />
die Leiterin des Kindergartens Petra Czaplinski. Die „grüne Gruppe“ durfte den Baum<br />
in der Sparkasse selbst schmücken. Geschäftsstellenleiter Jochen Hollweck bedankt sich ganz<br />
herzlich bei den Jungen und Mädchen. Auch der Weihnachtsmann kam mit kleinen Geschenken<br />
vorbei und freute sich über den schönen Baum.<br />
Bis 21.12.2<strong>01</strong>2 kann der Weihnachtsbaumschmuck gegen eine Spende für den Kindergarten<br />
eingelöst werden. Den erwirtschafteten Betrag wird die Sparkasse dann aufrunden.<br />
Die offizielle Spendenübergabe findet im Januar statt.<br />
Die Kindergarten-Gruppenleiterinnen Rosemarie Schwope und Marion Thoma sind, zusammen<br />
mit Sparkassengeschäftsstellenleiter Jochen Hollweck, dem Nikolaus und Kindergartenleiterin<br />
Petra Czaplinski (v.l.) stolz auf die schönen Bastelarbeiten der <strong>Langenzenn</strong>er Kinder<br />
Weihnachtsmarkt <strong>Langenzenn</strong><br />
am 16. Dezember 2<strong>01</strong>2<br />
Infos zum Weihnachtsmarkt finden Sie auf den <strong>Seite</strong>n 16, 17 und 18.
Stadt <strong>Langenzenn</strong> - Amtliche Mitteilungen <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> / <strong>14.12.2<strong>01</strong>2</strong> - <strong>Seite</strong> 2<br />
Niederschrift<br />
über die 58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses<br />
am Dienstag, den 23.10.2<strong>01</strong>2 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal<br />
des „Alten Rathauses“ in <strong>Langenzenn</strong>, Prinzregentenplatz 1<br />
– Vorbehaltlich der Genehmigung –<br />
Zur Sitzung anwesend: 1. Bürgermeister Habel, Jürgen<br />
Ausschussmitglieder: Erhart, Josef; Heeren, Bernhard Dr.; Roscher,<br />
Klaus; Schäfer, Bernhard; Schlager, Anni<br />
Stellvertreter:<br />
Ammon, Erich ab 18:50 Uhr für Stadträtin Schendzielorz-Kostopoulos<br />
Zuhörer aus dem Stadtrat: Franz, Irene; Krippner, Hans-Peter; Schönfelder,<br />
Roland; Schwämmlein, Gerd<br />
Schriftführer: Özcan, Bülent<br />
von der Verwaltung: Meier, Anton; Wittmann, Michael<br />
Abwesend / Entschuldigt:<br />
Ausschussmitglieder Schendzielorz-Kostopoulos, Jutta; Ziegler, Thomas<br />
1. Bürgermeister Habel eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden<br />
und stellt die Beschlussfähigkeit des Bau- und Umweltausschusses fest.<br />
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.<br />
Öffentlicher Teil<br />
1. Ortsbesichtigung Straßenunterhaltsmaßnahmen 2<strong>01</strong>2 sowie Anwesen<br />
Hindenburgstraße 25a<br />
Die jeweiligen Örtlichkeiten (hier: Straßensanierung Zollnerstraße,<br />
Gehsteigsanierung Markgrafenstraße, sowie Sanierung des Anwesens<br />
Hindenburgstr. 25a) wurden von den Ausschussmitgliedern besichtigt.<br />
zur Kenntnis genommen<br />
2. Es wurden sechs Baugesuche und Anträge auf Vorbescheid behandelt<br />
3. Markt Cadolzburg;<br />
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange<br />
zum Entwurf des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 43 „Steinbach-West, Erbersgasse“<br />
im beschleunigten Verfahren (§13 a BauGB) gem. § 13 a Abs. 2 <strong>Nr</strong>.<br />
1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB<br />
Beschluss:<br />
Der Bau- und Umweltausschuss stellt fest, dass durch die Aufstellung<br />
des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 43 „Steinbach-West, Erbersgasse“ im beschleunigten<br />
Verfahren die Belange der Stadt <strong>Langenzenn</strong> nicht berührt<br />
werden.<br />
einstimmig beschlossen Dafür: 7 Dagegen: 0<br />
4. Markt Cadolzburg;<br />
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange<br />
zur 27. Berichtigung des „Flächennutzungsplanes 2<strong>01</strong>0“ und des<br />
Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 49 „Steinbach-Ost, Weiherweg/Seeleite“ im beschleunigten<br />
Verfahren (§ 13 a BauGB) gem. § 13 a Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 1 BauGB<br />
i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB<br />
Beschluss:<br />
Der Bau- und Umweltausschuss stellt fest, dass durch die 27. Berichtigung<br />
des „Flächennutzungsplanes 2<strong>01</strong>0“ und des Bebauungsplanes<br />
<strong>Nr</strong>. 4 „Steinbach-Ost, Weiherweg/Seeleite“ des Marktes Cadolzburg<br />
im beschleunigten Verfahren die Belange der Stadt <strong>Langenzenn</strong> nicht<br />
berührt werden.<br />
einstimmig beschlossen Dafür: 7 Dagegen: 0<br />
5. Stadt Neustadt a.d. Aisch;<br />
Bauleitplanung zur Aufstellung des Bebauungsplanes VEP <strong>Nr</strong>. 50 „Einkaufszentrum<br />
Altes Brauhaus“; Vorgezogene Beteiligung der Behörden<br />
gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB<br />
Beschluss:<br />
Der Bau- und Umweltausschuss stellt fest, dass durch die Aufstellung<br />
des Bebauungsplanes VEP <strong>Nr</strong>. 50 „Einkaufszentrum Altes Brauhaus“ im<br />
beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB, der Stadt Neustadt a.d.<br />
Aisch die Belange der Stadt <strong>Langenzenn</strong> nicht berührt werden.<br />
einstimmig beschlossen Dafür: 7 Dagegen: 0<br />
6. Bebauungsplan 51 „Wohnen am Klaushofer Weg“<br />
hier: Anschlusszwang Fernwärmenetz<br />
Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt.<br />
zur Kenntnis genommen<br />
7. Erlass einer Ergänzungssatzung im Ortsteil Burggrafenhof „E 11 -<br />
Forststraße“<br />
7.1. Erlass einer Ergänzungssatzung im Ortsteil Burggrafenhof „E 11<br />
- Forststraße“;<br />
hier: Aufstellungsbeschluss<br />
Sachverhalt:<br />
Der Bau- und Umweltausschuss hat mit Beschluss <strong>vom</strong> 25.06.2<strong>01</strong>2 die<br />
Verwaltung beauftragt, für eine Teilfläche des Grundstückes Fl.-<strong>Nr</strong>.<br />
946, Gemarkung Keidenzell den Erlass einer städtebaulichen Satzung<br />
(hier: Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 <strong>Nr</strong>. 3 BauGB) vorzubereiten.<br />
Der ausgearbeitete Geltungsbereich zur Ergänzungssatzung wird dem<br />
Ausschuss vorgestellt.<br />
Beschluss:<br />
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Erlass einer Ergänzungssatzung<br />
für eine Teilfläche des Grundstückes Fl.-<strong>Nr</strong>. 946, Gemarkung<br />
Keidenzell.<br />
Ziel der Ergänzungssatzung ist die Ermöglichung einer baulichen Nutzung<br />
im Ortsteil Burggrafenhof auf der Teilfläche des Grundstückes<br />
Fl.-<strong>Nr</strong>. 946, Gemarkung Keidenzell.<br />
Der Erlass der Ergänzungssatzung erfolgt nach § 13 BauGB im vereinfachten<br />
Verfahren.<br />
Die Ergänzungssatzung erhält die Bezeichnung „E 11 - Forststraße“.<br />
Der räumliche Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet.<br />
Der Lageplan liegt der Niederschrift als Anlage 1 bei.<br />
Mit der Ausarbeitung der Planungsunterlagen wird das Ingenieurbüro<br />
Willi Heller, Herrieden beauftragt.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass das städtische Baulandmodell (hier:<br />
Richtlinien zur Baulandmobilisierung in den Außenorten gemäß Beschluss<br />
des Bau- und Umweltausschusses <strong>vom</strong> 18.05.2<strong>01</strong>0) zu beachten<br />
ist. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist hier abzuschließen.<br />
einstimmig beschlossen Dafür: 7 Dagegen: 0<br />
7.2. Erlass einer Ergänzungssatzung im Ortsteil Burggrafenhof „E 11<br />
- Forststraße“;<br />
hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss<br />
Sachverhalt:<br />
Dem Bau- und Umweltausschuss liegt der Entwurf zum Erlass der Ergänzungssatzung<br />
im Ortsteil Burggrafenhof (hier: „E 11 - Forststraße“)<br />
in der Fassung <strong>vom</strong> 16.10.2<strong>01</strong>2 vor.<br />
Die Aufstellung der Ergänzungssatzung erfolgt im vereinfachten Verfahren<br />
nach § 13 BauGB. Im vereinfachten Verfahren kann von der<br />
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und<br />
von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen<br />
werden (§ 13 Abs. 2 BauGB).<br />
Beschluss:<br />
Der Bau- und Umweltausschuss billigt den vorliegenden Entwurf zum<br />
Erlass der Ergänzungssatzung im Ortsteil Burggrafenhof („E 11 – Forststraße“)<br />
in der Fassung <strong>vom</strong> 16.10.2<strong>01</strong>2.<br />
Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, die öffent-
<strong>Seite</strong> 3 - <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> / <strong>14.12.2<strong>01</strong>2</strong><br />
liche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB, die Beteiligung der Behörden<br />
und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB<br />
sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2<br />
BauGB durchzuführen.<br />
einstimmig beschlossen Dafür: 7 Dagegen: 0<br />
8. Städtische Kinderkrippe Thüringer Straße - Sachstandsbericht<br />
Sachverhalt:<br />
Mit Schreiben der Regierung von Mittelfranken <strong>vom</strong> 18.10.2<strong>01</strong>2 sowie<br />
dem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und<br />
Sozialordnung <strong>vom</strong> 09.10.2<strong>01</strong>2 hat die Stadt <strong>Langenzenn</strong> die Förderzusage<br />
für den Neubau der städtischen Kinderkrippe in der Thüringer<br />
Straße erhalten.<br />
Die Höhe der Förderung beläuft sich auf maximal 542.800 Euro.<br />
Das Auftragsschreiben an die Firma ERNE Modulbau wurde am<br />
<strong>22</strong>.10.2<strong>01</strong>2 per Post versandt.<br />
Auf Anfrage durch das Stadtbauamt 19.10.2<strong>01</strong>2 wurde <strong>vom</strong> Landratsamt<br />
Fürth mitgeteilt, dass die Baugenehmigung nahezu fertig bearbeitet<br />
ist und gegen Ende der 43. Kalenderwoche bei der Stadt <strong>Langenzenn</strong><br />
eingeht.<br />
Die Planungsabteilung der Firma ERNE Modulbau wurde bereits über<br />
den Sachstand informiert, die Werk- und Detailplanung sowie die Materialbestellung<br />
wurden aufgenommen.<br />
Nach schriftlicher Rückmeldung wurde dem Bauamt mitgeteilt, dass<br />
die Fertigung der Kinderkrippe noch in diesem Jahr erfolgen soll. Die<br />
Montage vor Ort ist für Januar/Februar 2<strong>01</strong>3 geplant.<br />
Beschluss:<br />
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis.<br />
zur Kenntnis genommen<br />
9. Joghurteria und Eisdiele am „Oberen Markt“ - Sachstandsbericht<br />
Sachverhalt:<br />
Am 19.09.2<strong>01</strong>2 fand bereits eine Ortsbegehung mit dem Bauherrn,<br />
dem Tragwerksplaner und dem Architekten statt. Dabei wurde festgestellt,<br />
dass der Giebel vermutlich eine Fachwerkkonstruktion ist.<br />
Um dies zu verifizieren und den Zustand der Fachwerkkonstruktion<br />
festzustellen wurde veranlasst, dass die an der Fassade angebrachte<br />
Heraklithverkleidung abgenommen wird.<br />
Das Fachwerk am freigelegten Ostgiebel befindet sich aus statischer<br />
Sicht in erstaunlich gutem Zustand. Es sind kaum Feuchtigkeitsschäden<br />
vorhanden und es wurden nur wenige Veränderungen für Fensteröffnungen<br />
vorgenommen. Beim Giebelfachwerk des Daches sind große<br />
Teile der Lehmausfachungen erhalten. Die Oberflächen der Fachwerkhölzer<br />
wurden stark bearbeitet. Die Fachwerkkonstruktion des 1.<br />
Obergeschosses könnte aufgrund der Struktur von ca. 1830 stammen,<br />
die darüber liegenden Dachgeschosse könnten aufgrund der Konstruktionsmerkmale<br />
von ca. 1630 stammen. Eine genauere Datierung<br />
könnte durch eine dendrochronologische Untersuchung erfolgen.<br />
In geschützten Bereichen sind bei der Giebelfachwerkkonstruktion<br />
noch Farbfassungen zu erkennen, was den Schluss ziehen lässt, dass<br />
das Giebelfachwerk sichtig war. Die Außenmauern des Erdgeschosses<br />
des Ostgiebels bestehen im südlichen Bereich aus Sandstein, im nördlichen<br />
Teil aus Vollziegeln. Die Nordfassade besteht aus Vollziegeln, der<br />
nördliche Eckrähm des Ostgiebels wurde durch Ziegel ersetzt. Im Bereich<br />
der Nordfassade wurden, vermutlich im Zuge der Erstellung der<br />
Ziegelfassade, die Aufschieblinge angehoben. Aufgrund der Füllung<br />
des Gefaches erkennt man, dass Dachneigung der Altane verändert<br />
wurde.<br />
Da das 1. Dachgeschoss des Hausteils 25 a ausgebaut ist, wurde eine<br />
Begehung des Dachgeschosses des Hausteils 25 b vorgenommen. Die<br />
Dachkonstruktion zieht sich durch, da es sich ursprünglich um ein Haus<br />
handelte. Die Teilung durch die neuzeitliche Brandwand in zwei Haushälften<br />
erfolgte in einer Binderebene, dabei wurde der Randbinder ersatzlos<br />
ausgebaut und die angrenzenden Gespärre abgeschnitten. Die<br />
bei der letzten Ortsbegehung getroffene Vermutung, dass es sich um<br />
einen gotischen Dachstuhl handelt, hat sich bestätigt. Die Kopfbän-<br />
Stadt <strong>Langenzenn</strong> - Amtliche Mitteilungen<br />
der und die Kehlbalken sind geblattet. Die Hölzer des Dachtragwerks<br />
sind grundsätzlich relativ schwach ausgeführt (kleine Querschnitte,<br />
Baumkante). Durch Schädlinge befallene Stellen wurden abgebeilt.<br />
Die Traufpunkte waren nicht vollständig einsehbar. Der Walm über der<br />
Westfassade wurde nachträglich eingebaut, in dem das erste Gespärre<br />
rückgebaut wurde. Vermutlich war die Fachwerkkonstruktion des<br />
Westgiebels geschädigt.<br />
Der Beginn der Baumaßnahme ist für Anfang Dezember geplant. Es<br />
werden aufgrund der kurzen Bauzeit alle Vorbereitungen getroffen,<br />
so dass die Arbeiten zügig begonnen werden können.<br />
Beschluss:<br />
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis.<br />
zur Kenntnis genommen<br />
10. Gestattungsvertrag N-ERGIE;<br />
hier: Änderung der 20-kV Kabelverlegung mit Freileitungsabbau im<br />
Ortsteil Horbach<br />
Sachverhalt:<br />
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am <strong>22</strong>.05.2<strong>01</strong>2<br />
die Verlegung eines Mittelspannungskabels und der darauffolgende<br />
Abbau der bestehenden 20- kV Freileitung für die städtischen Flächen<br />
im Ortsteil Horbach zugestimmt.<br />
Laut dem Schreiben der Energieleitungsbau & Planungs GmbH im Auftrag<br />
der N-ERGIE, kann die Verkabelung jedoch nicht mehr wie geplant<br />
durchgeführt werden, da die Eigentümer der Grundstücke mit<br />
den Fl.-<strong>Nr</strong>n. 1146 und 1147, Gem. Horbach ihre Zustimmung wieder<br />
zurückgenommen und einer Verkabelung durch ihre Einfahrten untersagt<br />
haben.<br />
Die alternative Trasse erstreckt sich über die städtischen Weggrundstücke<br />
Fl.-<strong>Nr</strong>. 1184 und 1144, Gem. Horbach und ist im beiliegenden<br />
Lageplan gekennzeichnet. Der Lageplan liegt der Niederschrift als Anlage<br />
2 bei.<br />
Es wird um Genehmigung für die Änderung der Verlegung des Stromkabels<br />
durch die städtischen Grundstücke Fl.-<strong>Nr</strong>. 1184 und 1144, Gem.<br />
Horbach gebeten.<br />
Beschluss:<br />
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die korrigierte Baumaßnahme<br />
zur Kabelverlegung und zum Freileitungsabbau im Ortsteil<br />
Horbach zu genehmigen.<br />
einstimmig beschlossen Dafür: 7 Dagegen: 0<br />
11. Lichtkonzept „Lichtmasterplan“: Vergabe der Planungsleistungen<br />
Sachverhalt:<br />
Dem Bau- und Umweltausschuss liegt ein Honorarangebot des Planungsbüros<br />
„Projekt 4,“, Nürnberg zur Entwicklung eines Beleuchtungskonzeptes<br />
„Lichtmasterplan“ für den gesamten Altstadtbereich<br />
<strong>Langenzenn</strong>s.<br />
Das Beleuchtungskonzept (Lichtmasterplan) soll analog „<strong>Langenzenn</strong><br />
Zenntral“ als Leitbild dienen, nach dem die zukünftigen, für eine gestalterische<br />
und lichttechnische Neukonzeption vorgesehenen Bereiche<br />
der Altstadt entwickelt werden. Als Abgrenzung des zu überplanenden<br />
Gebietes wird analog der Grenzen des Entwicklungskonzeptes<br />
„<strong>Langenzenn</strong> Zenntral“ den Geltungsbereich des Sanierungsgebietes<br />
„Altstadt <strong>Langenzenn</strong>“ in Verbindung mit dem Übergangsbereich<br />
Nürnberger Straße und dem Versorgungsschwerpunkt Ost vorgeschlagen.<br />
Folgende Arbeitsschritte sind zur Erstellung eines „Lichtmasterplanes“<br />
notwendig:<br />
Arbeitsschritt 1: Bestandsaufnahme und Entwicklung eines Lichtkonzeptes<br />
Nach Aufnahme und Beurteilung der bestehenden Beleuchtungskörper<br />
wird ein Lichtmasterplan als gestalterisches Grundkonzept entwickelt,<br />
der als übergeordneter Rahmen und als Leitlinie für die Stadt<br />
<strong>Langenzenn</strong> u.a. die allgemeinen Prinzipien bei der langfristigen Realisierung<br />
von Einzelmaßnahmen dienen soll. Eine Verortung der beste-
Stadt <strong>Langenzenn</strong> - Amtliche Mitteilungen <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> / <strong>14.12.2<strong>01</strong>2</strong> - <strong>Seite</strong> 4<br />
henden Beleuchtungskörper erfolgt hier nicht.<br />
In diesem Lichtkonzept sollen grundsätzliche Überlegungen zur Beleuchtung<br />
der verschiedenen Bereiche der Altstadt <strong>Langenzenn</strong>s unter<br />
folgenden Aspekten dargestellt werden:<br />
* Betonung des jeweiligen Gebietscharakters und der hier vorherrschenden<br />
und beabsichtigten Nutzungsstruktur auf Grundlage der<br />
Zielformulierungen „<strong>Langenzenn</strong> Zenntral“ durch entsprechende Beleuchtungskörper<br />
* Betonung von wichtigen Einzelgebäuden und bedeutsamen Ensembles<br />
durch Fassadenbeleuchtung<br />
* Darstellung wichtiger Platzräume, Straßenverbindungen und Wegebezüge<br />
durch eine charakteristische Beleuchtung evtl. in Verbindung<br />
mit Lichtobjekten<br />
* Überplanung der übrigen Straßenräume im Untersuchungsgebiet<br />
durch Austausch bzw. durch Ergänzung der bestehenden Leuchten<br />
* Erste Auswahl der Beleuchtungstypen (Modellreihen) in Bezug zu<br />
den gewünschten Anforderungen (Gestaltung, Lichttechnik, Wirtschaftlichkeit)<br />
sowie erste grobe Kostenschätzung<br />
* Berücksichtigung von Lichtemissionen- und Lichtimmissionen sowie<br />
der Aspekt des Artenschutzes<br />
* Fortlaufende Abstimmung der Planung mit den Planungsbeteiligten<br />
(Stadt, Stadtwerke, Regierung) und der Öffentlichkeit.<br />
Arbeitsschritt 2: Umsetzung des Lichtkonzeptes<br />
* Nach Abstimmung des Lichtkonzeptes mit allen Planungsbeteiligten<br />
sollte ein qualifizierter Lichtplaner beauftragt werden, der neben einer<br />
Kostenermittlung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung eine Konkretisierung<br />
der Einzelmaßnahmen entwickelt und deren technische<br />
Umsetzung gewährleistet.<br />
Für den Arbeitsschritt 1 werden 180 Arbeitsstunden veranschlagt.<br />
Dazu liegt ein Pauschalhonorarangebot von 11.700,-- Euro netto, zuzüglich<br />
3 % Nebenkosten und gesetzliche Mehrwertsteuer vor. Vier<br />
Besprechungs- bzw. Vorstellungstermine sind im Angebot enthalten.<br />
Beschluss:<br />
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Arbeitsschritt 1 „Lichtmasterplan“<br />
für das Lichtkonzept der Altstadt <strong>Langenzenn</strong> an das<br />
Büro Projekt 4 zum Pauschalhonorar in Höhe von 11.700,-- Euro EUR<br />
netto, zuzüglich 3 % Nebenkosten und gesetzliche Mehrwertsteuer<br />
zu vergeben.<br />
einstimmig beschlossen Dafür: 7 Dagegen: 0<br />
12. Mitteilungen<br />
12.1. Denkmalprämierung des Bezirks Mittelfranken<br />
Sachverhalt:<br />
Nach der Aufnahme des Hospitals in das Jahrbuch der Bayerischen<br />
Denkmalpflege 2<strong>01</strong>3/2<strong>01</strong>4 hat die Stadtverwaltung mit Schreiben des<br />
Bezirkstagspräsidenten <strong>vom</strong> 15.10.2<strong>01</strong>2 die Mitteilung über eine weitere<br />
Auszeichnung des Hospitals erhalten.<br />
Im Rahmen der Denkmalprämierung 2<strong>01</strong>2 des Bezirks Mittelfranken<br />
wird auch das Hospital <strong>Langenzenn</strong> neben 56 weiteren Objekten ausgezeichnet.<br />
Auf Anfrage der Bezirksheimatpflege hat sich die Stadt <strong>Langenzenn</strong><br />
bereit erklärt, die Prämierungsveranstaltung am 15.03.2<strong>01</strong>3 im Bürgersaal<br />
des Hospitals zu übernehmen. Die Veranstaltung wird zudem<br />
von einer mehrwöchigen Ausstellung der ausgezeichneten Denkmäler<br />
begleitet.<br />
Beschluss:<br />
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis.<br />
zur Kenntnis genommen<br />
17. Vergabebeschlüsse und -empfehlungen<br />
17.1. Außenanlage Raindorfer Weg / An der Bahn: Lieferung Natursteinquader<br />
- Beschlussfassung<br />
Sachverhalt:<br />
Die Vorberatung erfolgte unter Tagesordnungspunkt 14.1 in nichtöf-<br />
fentlicher Sitzung.<br />
Beschluss:<br />
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Vergabe der Fertigung<br />
und Lieferung der Natursteinquader an die Firma Glöckel Natursteinwerk,<br />
Langenaltheim, auf Grundlage des Angebotes <strong>vom</strong> 19.10.2<strong>01</strong>2<br />
in Höhe von brutto 4.344,45 Euro.<br />
einstimmig beschlossen Dafür: 7 Dagegen: 0<br />
17.2. Vergabe Baumpflegearbeiten Gauchsmühle - Beschlussfassung<br />
Sachverhalt:<br />
Die Vorberatung erfolgte unter Tageordnungspunkt 14.2. in nichtöffentlicher<br />
Sitzung.<br />
Beschluss:<br />
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Vergabe der Baumpflegearbeiten<br />
„Gauchsmühle“ an die Firma Gehölzwert Baumpflege,<br />
<strong>Langenzenn</strong>, auf Grundlage des Angebotes <strong>vom</strong> 17.10.2<strong>01</strong>2 in Höhe<br />
von brutto 8.845,00 Euro.<br />
mehrheitlich beschlossen Dafür: 6 Dagegen: 1<br />
17.3. Hospital <strong>Langenzenn</strong>; Schmiedearbeiten „Hoftor“<br />
hier: Vergabebeschluss<br />
Sachverhalt:<br />
Die Vorberatung erfolgte unter TOP 14.3. in nichtöffentlicher Sitzung.<br />
Beschluss:<br />
Die Beschlussfassung wurde auf die nächste Bau- und Umweltausschusssitzung<br />
vertagt.<br />
zur Kenntnis genommen<br />
Niederschrift<br />
über die 62. Sitzung des Stadtrates<br />
am Freitag, den 09.11.2<strong>01</strong>2 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal<br />
des „Alten Rathauses“ in <strong>Langenzenn</strong>, Prinzregentenplatz 1<br />
– Vorbehaltlich der Genehmigung –<br />
Zur Sitzung anwesend: 1. Bürgermeister Habel, Jürgen<br />
2. Bürgermeister Ammon, Erich<br />
3. Bürgermeister Meyer, Hans<br />
Stadtratsmitglieder: Barz, Andrea; Durlak, Manfred; Erhart, Josef;<br />
Franz, Irene; Früh, Christine; Heeren, Bernhard Dr.; Krippner, Hans-<br />
Peter; Lober, Manfred; Schendzielorz-Kostopoulos, Jutta; Schlager,<br />
Anni; Schönfelder, Roland; Schwämmlein, Gerd; Tiefel, Stefan; Ziegler,<br />
Thomas<br />
Schriftführer: Zessinger, Gudrun<br />
von der Verwaltung: Brand, Richard; Gall, Margit; Kreß, Christian; Lampert,<br />
Ralph; Meier, Anton; Vogel, Daniela; Wittmann, Michael<br />
Abwesend / Entschuldigt: Stadtratsmitglieder:<br />
Guggenberger, Dagmar entschuldigt<br />
Kammerer, Klaus-Peter Dr. entschuldigt<br />
Reinelt, Andrea entschuldigt<br />
Roscher, Klaus entschuldigt<br />
Schäfer, Bernhard entschuldigt<br />
Schwarzott, Roland entschuldigt<br />
Ströbel, Rainer entschuldigt<br />
Zeiler, Albert entschuldigt<br />
1. Bürgermeister Habel eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden<br />
und stellt die Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.<br />
Es besteht Einverständnis den Tagesordnungspunkt 13 -nichtöffentliche<br />
Sitzung- und den Tagesordnungspunkt 20 -öffentliche Sitzung-<br />
vorzuziehen.
<strong>Seite</strong> 5 - <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> / <strong>14.12.2<strong>01</strong>2</strong><br />
Öffentlicher Teil<br />
20. VOF-Verfahren Sanierung Mittelschule; hier: Vergabe der Architektenleistungen<br />
Sachverhalt:<br />
Die Vorberatung erfolgte unter TOP 13 in nichtöffentlicher Sitzung.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Architektenleistung für die<br />
„Sanierung Mittelschule <strong>Langenzenn</strong>“ an die Bietergemeinschaft<br />
ARGE HEID HAUTMANN, Fürth/Nürnberg.<br />
Es gilt Honorarzone III (Mindestsatz).<br />
Der Umbauzuschlag beträgt 20 %<br />
Die Nebenkosten werden mit 3 % vergütet.<br />
Die Stundenlohnsätze für Projektleiter betragen 72,00 Euro, für Architekten/Ingenieure<br />
57,00 Euro sowie für technische Mitarbeiter 45,00<br />
Euro<br />
einstimmig beschlossen Dafür: 17 Dagegen: 0<br />
1. Kündigung eines Darlehens der Stadt <strong>Langenzenn</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Für ein Darlehen der Stadt <strong>Langenzenn</strong> läuft zum 30.03.2<strong>01</strong>3 die Zinsbindungsfrist<br />
aus.<br />
Der Darlehensstand beträgt zu diesem Zeitpunkt 992.294,68 Euro. Es<br />
besteht nunmehr die Möglichkeit das Darlehen umzuschulden oder<br />
mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der Festzinsvereinbarung<br />
zu kündigen und zurückzuzahlen.<br />
Von <strong>Seite</strong>n der Verwaltung wird vorgeschlagen das Darlehen zu kündigen.<br />
Aufgrund der aktuell sehr guten Finanzlage der Stadt <strong>Langenzenn</strong><br />
würden hierfür ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.<br />
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss wird um Entscheidung gebeten.<br />
Schuldenstandentwicklung<br />
Stand 31.12.2<strong>01</strong>1 2.865.273,<strong>01</strong> Euro<br />
Stand 30.09.2<strong>01</strong>2 2.508.668,00 Euro<br />
Stand 31.12.2<strong>01</strong>2 2.340.120,46 Euro<br />
Stand 31.12.2<strong>01</strong>3 1.908.552,96 Euro<br />
bei Kündigung des Darlehens 991.758,13 Euro<br />
Nach Kündigung des Darlehens<br />
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat dem Stadtrat mit 7:0 Stimmen<br />
folgenden Beschluss empfohlen:<br />
Stadt <strong>Langenzenn</strong> - Amtliche Mitteilungen<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat beschließt, das Darlehen zu kündigen und zurückzuzahlen.<br />
(Stadträtin Franz war während der Beschlussfassung nicht im Sitzungssaal<br />
anwesend).<br />
einstimmig beschlossen Dafür: 16 Dagegen: 0<br />
2. Generalsanierung und Krippenanbau beim evangelischen Kindergarten<br />
„Regenbogen“ 2<strong>01</strong>3<br />
2.1. Generalsanierung des evangelischen Kindergartens „Regenbogen“<br />
2<strong>01</strong>3<br />
Sachverhalt:<br />
Vom Architekturbüro Wirsching und Madinger und von der evangelischen<br />
Kirchengemeinde wurden am 31.10.12/06.11.2<strong>01</strong>2 die Unterlagen<br />
für die Antragstellung bei der Regierung von Mittelfranken für<br />
die Generalsanierung und Erweiterung der bestehenden Kindertagesstätte<br />
Regenbogen in der Kämmerei abgegeben.<br />
Die Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich aufgrund der Kostenberechnung<br />
nach DIN 276 auf 2.131.000,00 Euro statt wie bisher<br />
angenommen 2.074.743,54 Euro.<br />
Die förderfähigen Kosten davon betragen 2.029.565,12 Euro (inkl. 12<br />
% Baunebenkosten).<br />
Bei der Generalsanierung und Erweiterung der bestehenden Kindertagesstätte<br />
handelt es sich fördertechnisch gesehen um drei unterschiedliche<br />
Baumaßnahmen:<br />
Generalsanierung der bestehenden Kindertagesstätte 910.138,95 Euro<br />
Erweiterung der bestehenden Kindertagesstätte (Neubau) 407.358,39 Euro<br />
Neubau einer Kinderkrippe mit zwei Gruppen 765.502,66 Euro<br />
Zwischensumme Baukosten 2.083.000,00 Euro<br />
Ausstattung Kinderkrippe 36.000,00 Euro<br />
Ausstattung Kindertagesstätte 12.000,00 Euro<br />
Gesamtbaukosten inkl. Ausstattung 2.131.000,00 Euro<br />
Der Finanzierungsplan der Stadt <strong>Langenzenn</strong> für diese Maßnahmen<br />
liegt dem Stadtrat zur Kenntnisnahme vor.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat beschließt, zur Generalsanierung des Kindergartens Regenbogen<br />
(einschließlich des Erweiterungsbaues) den gesetzlichen<br />
Baukostenzuschuss in Höhe von zwei Dritteln der notwendigen Kosten<br />
zu leisten (Art. 27 Abs. 3 BayKiBiG).<br />
Nach der vorliegenden Kostenberechnung belaufen sich die Gesamtbaukosten<br />
der Generalsanierung und des Erweiterungsbaues auf<br />
1.317.497,34 Euro, davon förderfähig sind 1.264.062,46 Euro (inkl. 12<br />
% Baunebenkosten).<br />
Die Stadt <strong>Langenzenn</strong> gewährt der Evangelischen Kirchengemeinde<br />
<strong>Langenzenn</strong> darüber hinaus einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von<br />
einem Drittel des kirchlichen Baukostenanteiles.<br />
einstimmig beschlossen Dafür: 17 Dagegen: 0<br />
2.2. Krippenanbau am evangelischen Kindergarten „Regenbogen“<br />
2<strong>01</strong>3<br />
Sachverhalt:<br />
Dem Stadtrat wird die Kostenberechnung zum Anbau von zwei Krippengruppen<br />
für den Evangelischen Kindergarten vorgelegt.<br />
Der Finanzierungsplan wird dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat beschließt, zum Anbau und Inbetriebnahme von zwei<br />
Krippengruppen einen Baukostenzuschuss gemäß den Richtlinien des<br />
Investitionsprogrammes (Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2<strong>01</strong>3)<br />
zu gewähren.<br />
Nach der vorliegenden Kostenberechnung belaufen sich die Gesamtkosten<br />
des Anbaus auf 765.502,66 Euro. Die nach Abzug der Förderung<br />
verbleibenden Baukosten in Höhe von 200.561,70 Euro tragen<br />
die Stadt <strong>Langenzenn</strong> und die Evangelische Kirchengemeinde grund-
Stadt <strong>Langenzenn</strong> - Amtliche Mitteilungen <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> / <strong>14.12.2<strong>01</strong>2</strong> - <strong>Seite</strong> 6<br />
sätzlich nach den Förderrichtlinien je die Hälfte. Auf den kirchlichen<br />
Anteil gewährt die Stadt <strong>Langenzenn</strong> der Evangelischen Kirchengemeinde<br />
<strong>Langenzenn</strong> einen weiteren freiwilligen Zuschuss in Höhe von<br />
einem Drittel dieses Anteils.<br />
einstimmig beschlossen Dafür: 17 Dagegen: 0<br />
2.3. Bedarfsanerkennung für den Evangelischen Kindergarten „Regenbogen“<br />
Sachverhalt:<br />
Aufgrund der Bedarfsermittlung an Krippenplätzen und der Anmeldungen<br />
aller Kindertageseinrichtungen in <strong>Langenzenn</strong> besteht zu Beginn<br />
des Kindergartenjahres 2<strong>01</strong>2/2<strong>01</strong>3 ein Defizit von tatsächlich 19<br />
Krippenplätzen.<br />
Um den örtlichen Bedarf an Kindergarten- und Krippenplätzen zu<br />
decken erfolgen eine Generalsanierung und ein Anbau am Evangelischen<br />
Kindergarten Regenbogen. Die Bedarfsanerkennung des Landratsamtes<br />
Fürth erfolgte mit Schreiben <strong>vom</strong> 26.07.2<strong>01</strong>2.<br />
Nach erfolgter Generalsanierung und dem Anbau verfügt der Evangelische<br />
Kindergarten Regenbogen über drei Kindergartengruppen mit<br />
je 24 gleichzeitig belegbaren Plätzen und zwei Krippengruppen mit je<br />
12 gleichzeitig belegbaren Plätzen.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat beschließt zur Deckung des örtlichen Bedarfs an Kindergarten-<br />
und Krippenplätzen für den Evangelischen Kindergarten Regenbogen<br />
ab <strong>01</strong>.09.2<strong>01</strong>3 als bedarfsnotwendig anzuerkennen:<br />
* 72 Kindergartenkinder von 3-6 Jahren und<br />
* 24 Krippenkinder von 0-3 Jahren.<br />
einstimmig beschlossen Dafür: 17 Dagegen: 0<br />
3. Vorlage der Jahresrechnung 2<strong>01</strong>1 der Stadt <strong>Langenzenn</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat dem Stadtrat mit 8:0 Stimmen<br />
folgenden Beschluss empfohlen:<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat stellt auf Grund der Empfehlung des Verwaltungs- und<br />
Finanzausschusses <strong>vom</strong> 25.10.2<strong>01</strong>2 das Ergebnis der Jahresrechnung<br />
2<strong>01</strong>1 der Stadt <strong>Langenzenn</strong> wie folgt fest (Art. 102 Abs. 2 GO):<br />
Verwaltungshaushalt<br />
Einnahmen 18.303.509,61 €<br />
-Erlass lfd. Jahr (§ 32 Abs. 1 KommHV) 128,23 €<br />
-Niederschlagungen lfd. Jahr (§ 32 Abs. 1 KommHV) 0,00 €<br />
-Globalniederschlagung nach VV <strong>Nr</strong>. 5 zu § 79 KommHV 185.000,00 €<br />
-Erlass auf Kasseneinnahmereste aus Vorjahren 47.927,68 €<br />
-Niederschlagungen auf Kasseneinnahmereste aus Vorjahr 0,00€<br />
-Sonstige Abgänge auf Kasseneinnahmereste aus Vorjahr 9.189,84 €<br />
Summe bereinigte Einnahmen 18.061.263,86 €<br />
<strong>Ausgabe</strong>n 18.061.263,86 €<br />
-Abgänge auf Kassenausgabereste aus Vorjahr 0,00 €<br />
-Abgänge auf Haushaltsausgabereste aus Vorjahr 0,00 €<br />
+neue Haushaltsausgabereste 0,00 €<br />
Summe bereinigte <strong>Ausgabe</strong>n 18.061.263,86€<br />
Vermögenshaushalt<br />
Einnahmen 4.352.768,57 €<br />
-Erlass lfd. Jahr (§ 32 Abs. 1 KommHV) 0,00 €<br />
-Niederschlagungen lfd. Jahr (§ 32 Abs. 1 KommHV) 0,00 €<br />
-Globalniederschlagung nach VV <strong>Nr</strong>. 5 zu § 79 KommHV 0,00 €<br />
-Erlass auf Kasseneinnahmereste aus Vorjahr 0,00 €<br />
-Niederschlagungen auf Kasseneinnahmereste aus Vorjahr 0,00 €<br />
-sonstige Abgänge auf Kasseneinnahmereste aus Vorjahr 0,00 €<br />
-Abgänge auf Haushaltseinnahmereste aus Vorjahr 2.362.003,00 €<br />
+neue Haushaltseinnahmereste 985.000,00 €<br />
Summe bereinigte Einnahmen 2.975.765,57 €<br />
<strong>Ausgabe</strong>n 2.314.762,<strong>01</strong> €<br />
-Abgänge auf Kassenausgabereste aus Vorjahr 0,00 €<br />
-Abgänge auf Haushaltsausgabereste aus Vorjahr 869.996,44 €<br />
+neue Haushaltsausgabereste 1.531.000,00 €<br />
Summe bereinigte <strong>Ausgabe</strong>n 2.975.765,57 €<br />
In dem Rechnungsergebnis sind enthalten:<br />
Zuführung zum Vermögenshaushalt 2.748.791,26 €<br />
Sollüberschuss 754,83 €<br />
Der Überschuss wird der allgemeinen Rücklage zugeführt.<br />
einstimmig beschlossen Dafür: 17 Dagegen: 0<br />
4. Vorlage der Jahresrechnung 2<strong>01</strong>1 der Hospitalstiftung <strong>Langenzenn</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat dem Stadtrat mit 8:0 Stimmen<br />
folgenden Beschluss empfohlen:<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat stellt auf Grund der Empfehlung des Verwaltungs- und<br />
Finanzausschusses <strong>vom</strong> 25.10.2<strong>01</strong>2 das Ergebnis der Jahresrechnung<br />
2<strong>01</strong>1 der Hospitalstiftung <strong>Langenzenn</strong> wie folgt fest (Art. 102 Abs. 2<br />
GO):<br />
Verwaltungshaushalt<br />
Einnahmen 279.429,82 €<br />
-Erlass lfd. Jahr (§ 32 Abs. 1 KommHV) 0,00 €<br />
-Niederschlagungen lfd. Jahr (§ 32 Abs. 1 KommHV) 0,00 €<br />
-Globalniederschlagung nach VV <strong>Nr</strong>. 5 zu § 79 KommHV 0,00 €<br />
-Erlass auf Kasseneinnahmereste aus Vorjahren 0,00 €<br />
-Niederschlagungen auf Kasseneinnahmereste aus Vorjahr 0,00 €<br />
-Sonstige Abgänge auf Kasseneinnahmereste aus Vorjahr 0,00 €<br />
Summe bereinigte Einnahmen 279.429,82 €<br />
<strong>Ausgabe</strong>n 279.429,82 €<br />
-Abgänge auf Kassenausgabereste aus Vorjahr 0,00 €<br />
-Abgänge auf Haushaltsausgabereste aus Vorjahr 0,00 €<br />
+neue Haushaltsausgabereste 0,00 €<br />
Summe bereinigte <strong>Ausgabe</strong>n 279.429,82 €<br />
Vermögenshaushalt<br />
Einnahmen 2.385.000,00 €<br />
-Erlass lfd. Jahr (§ 32 Abs. 1 KommHV) 0,00 €<br />
-Niederschlagungen lfd. Jahr (§ 32 Abs. 1 KommHV) 0,00 €<br />
-Globalniederschlagung nach VV <strong>Nr</strong>. 5 zu § 79 KommHV 0,00 €<br />
-Erlass auf Kasseneinnahmereste aus Vorjahr 0,00 €<br />
-Niederschlagungen auf Kasseneinnahmereste aus Vorjahr 0,00 €<br />
-sonstige Abgänge auf Kasseneinnahmereste aus Vorjahr 0,00 €<br />
-Abgänge auf Haushaltseinnahmereste aus Vorjahr 0,00 €<br />
+neue Haushaltseinnahmereste 0,00 €<br />
Summe bereinigte Einnahmen 2.385.000,00 €<br />
<strong>Ausgabe</strong>n 1.661.000,00 €<br />
-Abgänge auf Kassenausgabereste aus Vorjahr 0,00 €<br />
-Abgänge auf Haushaltsausgabereste aus Vorjahr 0,00 €<br />
+neue Haushaltsausgabereste 724.000,00 €<br />
Summe bereinigte <strong>Ausgabe</strong>n 2.385.000,00 €<br />
In dem Rechnungsergebnis sind enthalten:<br />
Zuführung zum Verwaltungshaushalt 68.144,09 €<br />
Sollüberschuss 784,51 €<br />
Der Überschuss wird der allgemeinen Rücklage zugeführt.<br />
(2. Bürgermeister Ammon war während der Beschlussfassung nicht im<br />
Sitzungssaal anwesend).<br />
einstimmig beschlossen Dafür: 16 Dagegen: 0<br />
5. Feststellung des Jahresabschlusses 2<strong>01</strong>1 der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft<br />
der Stadt <strong>Langenzenn</strong> GmbH
<strong>Seite</strong> 7 - <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> / <strong>14.12.2<strong>01</strong>2</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat dem Stadtrat mit 8:0 Stimmen<br />
folgenden Beschluss empfohlen:<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat stellt auf Grund der Empfehlung des Verwaltungs- und<br />
Finanzausschusses <strong>vom</strong> 25.10.2<strong>01</strong>2 das Ergebnis des Jahresabschlusses<br />
2<strong>01</strong>1 der WBG fest.<br />
Der Jahresüberschuss von 277.204,87 € wird der freien Rücklage zugeführt.<br />
Der Stadtrat schlägt der Gesellschafterversammlung gemäß § 19 des<br />
Gesellschaftervertrages die Feststellung des Jahresabschlusses 2<strong>01</strong>1 sowie<br />
die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates vor.<br />
einstimmig beschlossen Dafür: 17 Dagegen: 0<br />
6. Geschäftsbesorgungsvertrag der Stadt <strong>Langenzenn</strong> mit der WBG;<br />
hier: Genehmigung des Wirtschaftsplanes für das Geschäftsjahr 2<strong>01</strong>3<br />
Sachverhalt:<br />
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat dem Stadtrat mit 8:0 Stimmen<br />
folgenden Beschluss empfohlen:<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat genehmigt gemäß § 3 Abs. 2 des Geschäftsbesorgungsvertrages<br />
den von der WBG aufgestellten Wirtschaftsplan mit den<br />
Einnahmen und <strong>Ausgabe</strong>n aus der Haus- und Grundstücksbewirtschaftung<br />
für das Rechnungsjahr 2<strong>01</strong>3.<br />
Den Einnahmen von 87.196,00 € stehen <strong>Ausgabe</strong>n in Höhe von<br />
56.470,00 € gegenüber.<br />
Der Wirtschaftsplan für den Geschäftsbesorgungsvertrag mit der WBG<br />
für das Geschäftsjahr 2<strong>01</strong>3 ist dem Haushaltsplan 2<strong>01</strong>3 der Stadt <strong>Langenzenn</strong><br />
als Anlage beizufügen.<br />
Er liegt dem Protokoll als Anlage 2 bei.<br />
einstimmig beschlossen Dafür: 17 Dagegen: 0<br />
7. Geschäftsbesorgungsvertrag der Hospitalstiftung <strong>Langenzenn</strong> mit<br />
der WBG; hier Genehmigung des Wirtschaftsplanes für das Geschäftsjahr<br />
2<strong>01</strong>3<br />
Sachverhalt:<br />
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat dem Stadtrat mit 8:0 Stimmen<br />
folgenden Beschluss empfohlen:<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat genehmigt gemäß § 3 Abs. 2 des Geschäftsbesorgungsvertrages<br />
den von der WBG aufgestellten Wirtschaftsplan mit den<br />
Einnahmen und <strong>Ausgabe</strong>n aus der Haus- und Grundstücksbewirtschaftung<br />
für das Rechnungsjahr 2<strong>01</strong>3.<br />
Den Einnahmen von 0,00 € stehen <strong>Ausgabe</strong>n in Höhe von 0,00 € gegenüber.<br />
Der Wirtschaftsplan des Geschäftsbesorgungsvertrages mit der WBG<br />
für das Geschäftsjahr 2<strong>01</strong>3 ist dem Haushaltsplan 2<strong>01</strong>3 der Hospitalstiftung<br />
<strong>Langenzenn</strong> als Anlage beizufügen.<br />
Er liegt dem Protokoll als Anlage 3 bei.<br />
einstimmig beschlossen Dafür: 17 Dagegen: 0<br />
8. Abschlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche<br />
Rechnungsprüfung des Jahres 2<strong>01</strong>0<br />
Sachverhalt:<br />
Stadtrat Durlak als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses<br />
hat im Verwaltungs- und Finanzausschuss den Abschlussbericht des<br />
Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche Rechnungsprüfung<br />
des Jahres 2<strong>01</strong>0 vorgetragen.<br />
Der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses ist nachfolgend dem<br />
Stadtrat bekanntzugeben.<br />
Stadt <strong>Langenzenn</strong> - Amtliche Mitteilungen<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat nimmt <strong>vom</strong> Abschlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses<br />
über die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt <strong>Langenzenn</strong>,<br />
der Hospitalstiftung <strong>Langenzenn</strong> und der Stadtwerke des Jahres 2<strong>01</strong>0<br />
Kenntnis.<br />
Die enthaltenen Anregungen werden wie folgt aufgenommen:<br />
a) Die Verwaltung wird beauftragt, bei Rechnungen ab 50.000 Euro<br />
einen Hinweis auf den Vergabebeschluss des Stadtrats oder des jeweiligen<br />
Ausschusses anzubringen.<br />
b) Bei Vergabebeschlüssen sind die Beschlussvorlagen durch ein Formblatt<br />
entsprechend der Anlage 2 des Abschlussberichts zu ergänzen.<br />
c) Die Dienstanweisung über die Unterschriftsbefugnis aus dem Jahr<br />
2004 ist zu überarbeiten. Die Dienstanweisung soll nachfolgend dem<br />
Verwaltungs- und Finanzausschuss zur Genehmigung vorgelegt werden.<br />
Der Bericht liegt der Niederschrift als Anlage 4 bei. Am 12.11.2<strong>01</strong>2 soll<br />
mit der Rechnungsprüfung des Jahres 2<strong>01</strong>1 begonnen werden.<br />
zur Kenntnis genommen<br />
9. Bebauungsplan 51 „Wohnen am Klaushofer Weg“<br />
hier: Anschlussvorteil Fernwärmenetz<br />
Sachverhalt:<br />
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.<br />
10. 5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplanes<br />
sowie 2. Änderung des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. 43 „Alte<br />
Ziegelei“;<br />
hier: Aufstellungsbeschluss<br />
Sachverhalt:<br />
Der Antragsteller hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 20.08.2<strong>01</strong>2 eine Änderung des<br />
Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 43 „Alte Ziegelei“ (rechtskräftig seit 11.03.2005)<br />
beantragt, um im südlichen Bereich des Bebauungsplangebietes die<br />
baurechtlichen Grundlagen für die Errichtung von zwei Hallenneubauten<br />
zu schaffen.<br />
Die Neubauten sollen der Standortsicherung zweier auf dem dortigen<br />
Gelände bereits angesiedelten Unternehmen dienen. Es handelt sich<br />
hierbei um die einen Hersteller von Anbaugeräten für die Kommunal-<br />
und Landtechnik, der neue Flächen für die Warenauslieferung im<br />
Anschluss an die bereits genutzten Gebäude benötigt.<br />
Ferner betrifft es ein Unternehmen, das Import und Handel mit Elektroartikeln<br />
und Zubehör, sowie Handel mit Printerzeugnissen betreibt.<br />
Es benötigt ein Lager- und Kommissionierungsgebäude in der Nähe<br />
des Bürostandortes.<br />
Beide Neubauten würden gemäß der Festsetzungen des rechtswirksamen<br />
Bebauungsplanes außerhalb der Baufenster auf Verkehrsflächen<br />
(u.a. für ruhenden Verkehr) liegen und wären somit nicht genehmigungsfähig.<br />
Eine der Hallen geht sogar über die südliche Grenze des<br />
Bebauungsplanes hinaus.<br />
Aufgrund der Größe der Abweichung und der Lage außerhalb des bisher<br />
wirksamen Bebauungsplanes ist eine Befreiung von den Festsetzungen<br />
des Bebauungsplanes nicht möglich. Beide Nutzungen wären<br />
gemäß den bisherigen Festsetzungen als sonstige zulässige Nutzungen<br />
grundsätzlich zulässig, widersprechen aber eigentlich der ursprünglichen<br />
Intention des Sondergebietes „Einkaufszentrum“.<br />
Der Bau- und Umweltausschusses hat zu dem Antrag in seiner Sitzung<br />
am 25.09.2<strong>01</strong>2 die Verwaltung beauftragt, die bauleitplanerischen<br />
Voraussetzungen zu überprüfen und die Vorgehensweise mit dem Antragssteller<br />
und dem Landratsamt Fürth abzustimmen.<br />
Zum Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 43 „Alte Ziegelei“ läuft derzeit noch das Verfahren<br />
zur 1. Änderung in einem Teilbereich (Bauvorhaben eines Baustoff-Händlers<br />
im Osten).<br />
Im Zuge dieses Verfahrens wurde von verschiedener <strong>Seite</strong> bereits angesprochen,<br />
dass Änderungen des Bebauungsplanes in Teilbereichen<br />
kritisch gesehen werden, da das Gebiet als ein einziger Komplex „Ein-
Stadt <strong>Langenzenn</strong> - Amtliche Mitteilungen <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> / <strong>14.12.2<strong>01</strong>2</strong> - <strong>Seite</strong> 8<br />
kaufszentrum“ zu sehen und somit auch zu behandeln ist. Dies wurde<br />
zuletzt durch das Kreisbauamt des Landkreises Fürth bekräftigt.<br />
Zumindest bei einer der beiden betroffenen Firmen handelt es sich<br />
eher um einen produzierenden Betrieb und nicht um ein reines Handelsunternehmen.<br />
Derartige Nutzungen sind in einem Gewerbegebiet<br />
anzusiedeln und nicht in einem Sondergebiet. Dies hat bei der 1. Änderung<br />
des Bebauungsplanes auch die Regierung von Mittelfranken<br />
gerügt.<br />
Die bisherige Festsetzung 1.3 (grundsätzliche Zulässigkeit von Nutzungen,<br />
die in einem Kerngebiet nach § 7 BauNVO möglich sind, mit Ausnahmen)<br />
wäre so eigentlich nicht vertretbar, da die Festsetzung eines<br />
Kerngebiets nicht möglich sei, da dieses im Sinne des § 1 (3) BauGB<br />
nur in zentralen Gebieten größerer Städte erforderlich ist, in denen<br />
zentrale Einrichtungen überörtlicher Art für Kultur, Handel und Verwaltung<br />
errichtet werden sollen. Dies wird in diesem Fall von der Regierung<br />
von Mittelfranken verneint.<br />
Ein Sondergebiet ist nicht möglich, wenn mit ihm ein Baugebiet konstruiert<br />
werden soll, das im Wesentlichen einer der anderen Gebietskategorien<br />
der BauNVO entspricht.<br />
Aus diesen Gründen ist neben der Erweiterung des Geltungsbereichs<br />
des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. 43 „Alte Ziegelei“ auch eine grundlegende<br />
Überarbeitung des gesamten Bebauungsplanes erforderlich, in dem<br />
zukünftig zwischen dem nördlichen Teil (weiterhin Festsetzung als<br />
Sondergebiet „Einkaufszentrum“) und dem südlichen Teil (Festsetzung<br />
als Gewerbegebiet, ggf. mit Einschränkungen) unterschieden wird.<br />
Die Festsetzungen zum Einzelhandel sind in Abstimmung mit den landesplanerischen<br />
Stellen grundlegend zu überarbeiten. Ferner soll die<br />
Planungskonzeption an die tatsächlich bestehenden baulichen Nutzungen<br />
(z.B. Grundstück Fl.-<strong>Nr</strong>. 638/5) und Erschließungen angepasst<br />
werden.<br />
Durch die Festsetzung eines Gewerbegebietes wäre der Bebauungsplan<br />
nicht mehr aus dem wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem<br />
Landschaftsplan entwickelt, der hier für den gesamten Geltungsbereich<br />
eine Sonderbaufläche nach § 1 (1) <strong>Nr</strong>. 4 BauNVO vorsieht.<br />
Der Erweiterungsbereich im Süden Richtung Baggersee ist bisher als<br />
Grünfläche dargestellt. Daher wird für diesen Bereich eine Flächennutzungsplanänderung<br />
erforderlich, die im Parallelverfahren nach § 8<br />
Abs. 4 BauGB durchgeführt werden kann.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Langenzenn</strong> beschließt, für die Grundstücke Fl.-<br />
<strong>Nr</strong>n.: 599/11, 638/2 (Tfl.), 638/3, 638/5, 638/6, 638/17, 638/19, 638/20,<br />
638/21 und 638/23 sowie mit Einbeziehung der Fl.-<strong>Nr</strong>n.: 630 und 638/7,<br />
jeweils Gemarkung <strong>Langenzenn</strong> die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
sowie die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes<br />
<strong>Nr</strong>. 43 „Alte Ziegelei“.<br />
Der Planbereich ist im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet. Der Lageplan<br />
liegt der Niederschrift als Anlage 5 bei.<br />
Das planungsrechtliche Verfahren für die Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
sowie die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes<br />
erfolgt im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB).<br />
Mit der Ausarbeitung der Planungsunterlagen wird das Büro Grosser-<br />
Seeger & Partner, Nürnberg beauftragt.<br />
Der Änderungs- und Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekanntzumachen<br />
(§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, zu dieser Flächennutzungs- und Bebauungsplanänderung<br />
die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach §<br />
3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.<br />
Die Kosten der Flächennutzungsplanänderung sowie die Kosten für<br />
die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes (Planungskosten<br />
etc.) sowie evtl. weitere im Zusammenhang mit dem Änderungs- und<br />
Aufstellungsverfahren anfallenden Kosten sind ggf. anteilsmäßig <strong>vom</strong><br />
Antragssteller zu übernehmen.<br />
einstimmig beschlossen Dafür: 17 Dagegen: 0<br />
11. Mitteilungen<br />
Sachverhalt:<br />
Es liegen keine Mitteilungen vor.<br />
12. Sonstiges<br />
12.2. Antrag auf Bestellung eines Pfleger für die städtischen Liegenschaften<br />
Sachverhalt:<br />
Stadtrat Krippner fragt nach, ob der Antrag der Kreistagsfraktion FDP/<br />
Freie Bürger, auf Bestellung eines Pflegers der städtischen Liegenschaften<br />
aus dem Kreis des Stadtrates, behandelt wird.<br />
1. Bürgermeister Habel erläutert, dass Anträge zur Tagesordnung nur<br />
aus dem Kreise des Stadtrates gestellt werden können. Es bleibt dem<br />
Gremium vorbehalten, ob es den Antrag behandeln will.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat beschließt, den Antrag der Kreistagsfraktion FDP/Freie<br />
Bürger, auf Bestellung eines Pflegers für die städtischen Liegenschaften,<br />
zu beraten.<br />
einstimmig beschlossen Dafür: 0 Dagegen: 17<br />
21. Strompreise 2<strong>01</strong>3<br />
Sachverhalt:<br />
Der Sachverhalt wurde bereits in nichtöffentlicher Sitzung behandelt.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat beschließt sämtliche Wirkstromtarife um 3,00 ct/kWh netto<br />
(3,57 ct/kWh brutto) mit Wirkung <strong>vom</strong> <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 zu erhöhen. Dies<br />
betrifft die Grundversorgungstarife sowie sämtliche Stromtarife der<br />
„Zenna“-Produkte.<br />
Weiterhin beschließt der Stadtrat sämtliche Heiz- und Wärmepumpentarife<br />
um 2,00 ct/kWh netto (2,38 ct/kWh brutto) mit Wirkung <strong>vom</strong><br />
<strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 zu erhöhen.<br />
Grund für die Anpassung sind u.a. die Erhöhung und Neueinführung<br />
von gesetzlichen Umlagen sowie erhöhte Netzentgelte der vorgelagerten<br />
Netze.<br />
einstimmig beschlossen Dafür: 17 Dagegen: 0<br />
Bekanntmachung<br />
Im neuen Jahr werden die Christbäume von folgenden Sammelstellen<br />
abgefahren:<br />
<strong>Langenzenn</strong>: Würzburger Straße - Ecke Adlerstraße<br />
Schießhausplatz<br />
Zollnerstraße - Ecke Klaushofer Weg<br />
Parkpl. Veit-Stoß-Str. - Höhe Albrecht-Dürer-Str.,<br />
Nürnberger Straße - Ecke Raindorfer Weg<br />
Parkplatz Bahnhof<br />
Glascontainer Burggrafenhofer Straße<br />
Lohe: Lohäckerstraße Trafostation<br />
Heinersdorf: Mühlleite Trafostation<br />
Laubendorf: Maschinenhalle<br />
Kirchfembach: Dorfplatz<br />
Keidenzell: Platz beim Feuerwehrgerätehaus<br />
Burggrafenhof: Platz beim Feuerwehrgerätehaus<br />
Stinzendorf: Platz beim Feuerwehrgerätehaus<br />
Horbach: Platz beim Feuerwehrgerätehaus<br />
Wir bitten Sie Ihre Christbäume bis<br />
Mittwoch, 09. Januar 2<strong>01</strong>3 08.00 Uhr<br />
an den genannten Sammelstellen bereitzustellen.<br />
STADT LANGENZENN
<strong>Seite</strong> 9 - <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> / <strong>14.12.2<strong>01</strong>2</strong><br />
Öffnungszeiten Rathaus:<br />
Mo 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr<br />
Di 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr<br />
Mi – Fr 8.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung.<br />
Stadtverwaltung <strong>Langenzenn</strong><br />
Friedrich-Ebert-Straße 7 · 90579 <strong>Langenzenn</strong><br />
Tel. 091<strong>01</strong> / 703 0 E-Mail: stadt@langenzenn.de<br />
Fax 091<strong>01</strong> / 703 <strong>22</strong> Internet: www.langenzenn.de<br />
Sprechstunden im Bürgerhaus!<br />
Friedrich-Ebert-Straße 7, Erdgeschoss Zimmer S 0.05,<br />
Telefon 091<strong>01</strong> / 703 631<br />
Der Zugang befindet sich auf der östlichen <strong>Seite</strong> des Bürgerhauses<br />
im Erdgeschoss.<br />
AOK<br />
jeden Dienstag von 15.00 – 17.00 Uhr<br />
Verkehrsüberwachung<br />
jeden Freitag von 09.00 – 10.00 Uhr<br />
Seniorenrat<br />
jeden Mittwoch von 10.00 – 12.00 Uhr<br />
Rentenberatung<br />
14-tägig am Donnerstag von 09.00 – 11.00 Uhr<br />
Notarsprechstunde<br />
am zweiten Donnerstag im Monat von 14.00 – 17.00 Uhr<br />
Debeka Betriebskrankenkasse<br />
am ersten Montag im Monat von 14.00 – 16.00 Uhr<br />
BRK am ersten Dienstag im Monat von 10.00 – 12.00 Uhr<br />
Beratung für Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung<br />
Arbeitskreis Stellensuchender Sprechstunde erfolgt nur nach<br />
telefonischer Vereinbarung mit Frau Großer Tel. 091<strong>01</strong>-903994<br />
Beratung des Diakonischen Werkes<br />
Die Mitarbeiterinnen der staatlich anerkannten Sexual- und<br />
Schwangerschaftsberatung sind im Haus der Diakonie, Ottostraße<br />
5 im zweiten Stock in Fürth<br />
unter der Tel.-<strong>Nr</strong>. 0911 / 749 33-53 zu erreichen.<br />
www.diakonie-fuerth.de<br />
Öffnungszeiten:<br />
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr<br />
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr<br />
u. Freitag von 14.00 bis 17.00 Uhr<br />
Öffnungszeiten<br />
Bücherei<br />
Stadt<br />
<strong>Langenzenn</strong><br />
Stadtbücherei <strong>Langenzenn</strong><br />
Rosenstraße 10 · 90579 <strong>Langenzenn</strong><br />
Telefon 091<strong>01</strong>-70347<br />
buecherei.langenzenn@nefkom.net<br />
Dienstag, Donnerstag 15.00 bis 18.00 Uhr<br />
Mittwoch 10.00 bis 13.00 Uhr<br />
Freitag 19.00 bis 20.00 Uhr<br />
Samstag 10.00 bis 12.00 Uhr<br />
Telefon 091<strong>01</strong> / 703 - 47<br />
E-Mail: buecherei.langenzenn@nefkom.net“<br />
Stadt <strong>Langenzenn</strong> - Amtliche Mitteilungen<br />
Flohmarkt der Stadtbücherei<br />
Am <strong>Langenzenn</strong>er Weihnachtsmarkt findet in der<br />
Stadtbücherei <strong>Langenzenn</strong> am<br />
16.12.2<strong>01</strong>2 ab 12.00 Uhr<br />
ein großer Flohmarkt für<br />
Romane, Kinder-/Jugend-/Sachbücher, Kassetten und<br />
Zeitschriften statt.<br />
Bücherfreunde und alle interessierten<br />
Weihnachtsmarkt-Besucher können die ausgeschiedenen<br />
Medien für einen kleinen Obolus günstig<br />
erwerben.<br />
Besuchen Sie uns in der Rosenstr. 10<br />
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen allen<br />
ein schönes Weihnachtsfest.<br />
Bauernmarkt<br />
Ihr Büchereiteam.<br />
Die nächsten Bauernmärkte finden am:<br />
Samstag, <strong>22</strong>.12.2<strong>01</strong>2 von 8.00 bis 12.00 Uhr<br />
und am<br />
Samstag, 05.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 von 8.00 bis 12.00 Uhr<br />
auf dem Prinzregentenplatz statt !<br />
Geboten wird ein großes Sortiment an frischen Lebensmitteln,<br />
Obst und Gemüse von landwirtschaftlichen Betrieben der näheren<br />
Umgebung.<br />
Mitteilung aus dem Bürgerbüro<br />
Nach den Aufzeichnungen des Bürgerbüros beträgt<br />
der aktuelle Stand der mit Hauptwohnung gemeldeten<br />
Einwohner im Monat November 2<strong>01</strong>2 10.429.<br />
Abfuhrtermin Landratsamt<br />
Durch das Landratsamt werden FCKW- und PCB-haltige<br />
Altgeräte abgeholt.<br />
* Kühl- und Gefriergeräte<br />
* Waschmaschinen, Wäscheschleudern und Wäschetrockner<br />
* Geschirrspüler<br />
* Elektroherde<br />
* Dunstabzugshauben<br />
Meldeschluss Donnerstag 03.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3<br />
Abholung Dienstag 08.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3<br />
Es wird um rechtzeitige Anmeldung der Geräte im Abfallzentrum<br />
gebeten.<br />
Telefon 0911 / 9773-1434<br />
0911 / 9773-1436<br />
0911 / 9773-1438
Stadt <strong>Langenzenn</strong> - Amtliche Mitteilungen <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> / <strong>14.12.2<strong>01</strong>2</strong> - <strong>Seite</strong> 10<br />
Grüne Tonne Termine 2<strong>01</strong>3<br />
Nachfolgend finden sie die Leerungstermine 2<strong>01</strong>3 für die Papiertonnen und die<br />
Papiercontainer.<br />
Der Auflistung entnehmen Sie bitte zunächst die Tourennummer für Ihren Ort<br />
/Ortsteil bzw. Straße.<br />
Hinweis für alle, die einen Internetzugang haben: Die Abfuhrtermine 2<strong>01</strong>3 können auf<br />
der Landkreishomepage www.landkreis-fuerth.de unter Online-Services,<br />
Müllabfuhrtermine/Abfallwirtschaft abgerufen werden.<br />
Nachfolgend die Tourennummer für die 240-l-Papiertonne<br />
<strong>Langenzenn</strong> Ortsteile Tour 12<br />
Burggrafenhof, Hammerschmiede, Keidenzell,<br />
Klaushof, Ödenhof, Stinzendorf, Wittinghof<br />
<strong>Langenzenn</strong> Ortsteile Tour 14<br />
Alitzberg, Gauchsmühle, Göckershof, Hardhof,<br />
Kirchfembach, Lohmühle, Wasenmühle<br />
<strong>Langenzenn</strong>, Ort<br />
Tour 14<br />
Adlerstr.<br />
Albrecht-Achilles-Str.<br />
Allensteiner Str.<br />
Alte Zennstr.<br />
Am Galgenberg<br />
Amselschlag<br />
An der Bleiche<br />
An der Grube<br />
An der Schlucht<br />
Bayernstr.<br />
Bergstr.<br />
Berliner Str.<br />
Brandenburger Str.<br />
Bremer Str.<br />
Bronnespan<br />
Burggrafenhofer Str.<br />
Clausenberg<br />
Danziger Str.<br />
Denkmalplatz<br />
Drosselstr.<br />
Eckertsberg<br />
Elbinger Str.<br />
Fabrikstr.<br />
<strong>Langenzenn</strong>, Ort<br />
Tour 15<br />
Adam-Klein-Str.<br />
Albrecht-Dürer-Str.<br />
Augustinerstr.<br />
Blütenstr.<br />
Blumenstr.<br />
Cadolzburger Weg<br />
Falkenstr.<br />
Fichtenstr.<br />
Finkenschlag<br />
Frankenstr.<br />
Friedrich-Ebert-Str.<br />
Gewerbestr.<br />
Glogauer Str.<br />
Görlitzer Str.<br />
Hamburger Str.<br />
Hardgraben<br />
Hausener Weg<br />
Hindenburgstr.<br />
Hirschberger Str.<br />
Hopfenstr.<br />
Im Kessel<br />
Industriestr.<br />
Kapell-Leite<br />
Karlsbader Str.<br />
Kirchenweg<br />
Klaushofer Weg<br />
Klosterstr.<br />
Komotauer Str.<br />
Königsberger Str.<br />
Krämergasse<br />
Laubendorfer Weg<br />
Fliederstr.<br />
Flurstr.<br />
Gartenstr.<br />
Grünstr.<br />
Gustav-Adolf-Str.<br />
Hans-Sachs-Str.<br />
Imhofstr.<br />
Lilienstr.<br />
<strong>Langenzenn</strong> Ortsteile Tour 13<br />
Erlachskirchen, Heinersdorf, Laubendorf, Lohe<br />
<strong>Langenzenn</strong> Ortsteile Tour 15<br />
Hausen, Horbach<br />
Lindenturm<br />
Lösleinstr.<br />
Marienbader Str.<br />
Mecklenburger Str.<br />
Meisenweg<br />
Milchgasse<br />
Münzgasse<br />
Nürnberger Str.<br />
Obere Ringstr.<br />
Obere Stadtmauer<br />
Ostendstr.<br />
Pfaffenleite<br />
Prinzregentenplatz<br />
Protsorgstr.<br />
Raindorfer Weg<br />
Reichenberger Str.<br />
Rosenstr.<br />
Sanktustorstr.<br />
Schießhausplatz<br />
Schlehenstr.<br />
Schollerwiese<br />
Schreiberstorberg<br />
Schützenstr.<br />
Schulstr.<br />
Schwabenberg<br />
Lukas-Cranach-Str.<br />
Markgrafenstr.<br />
Martin-Behaim-Str.<br />
Nelkenstr.<br />
Pilgerstr.<br />
Redenbacher Str.<br />
Schäfersbuck<br />
Schleifweg<br />
Schwalbenstr.<br />
Siedlungsstr.<br />
Sportplatz<br />
Sportplatzstr.<br />
Steinleite<br />
Sudetenstr.<br />
Südstr.<br />
Tannenbergstr.<br />
Thüringer Str.<br />
Tieftalweg<br />
Tilsiter Str.<br />
Türkengasse<br />
Turnstr.<br />
Untere Ringstr.<br />
Waldenburger Str.<br />
Wasenmühlweg<br />
Weinbergstr.<br />
Werkstr.<br />
Widukindstr.<br />
Wiesenweg<br />
Windsheimer Str.<br />
Würzburger Str.<br />
Ziegelstr.<br />
Ziegenberg<br />
Zollnerstr.<br />
Schwedenstr.<br />
Steingruber Str.<br />
Teichenbach<br />
Tillystr.<br />
Tulpenstr.<br />
Veit-Stoß-Str.<br />
Von-Wildenfels-Str.<br />
Wallensteinstr.
<strong>Seite</strong> 11 - <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> / <strong>14.12.2<strong>01</strong>2</strong><br />
Öffnungszeit des Stadtarchivs<br />
Das Archiv der Stadt <strong>Langenzenn</strong>, Denkmalplatz 4,<br />
ist geöffnet am:<br />
Dienstag, den 8. Januar 2<strong>01</strong>3<br />
von 13.00 – 18.00 Uhr<br />
und für Interessenten zugänglich.<br />
Unter Anleitung von Archivpfleger Dr. Michael Kroner kann<br />
das Archivmaterial für Forschungszwecke benutzt werden.<br />
Notarsprechstunde<br />
Die nächste Sprechstunde des Notariats Cadolzburg findet<br />
am Donnerstag, 10.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3<br />
von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr<br />
im Obergeschoss Zimmer S 2.10 des Rathauses,<br />
Friedrich-Ebert-Straße 7<br />
Wir bitten um Voranmeldung beim Notariat unter:<br />
Tel. 09103 / 1027<br />
Stadt <strong>Langenzenn</strong> - Amtliche Mitteilungen<br />
Rentenberatung<br />
Der Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung<br />
Bund im Landkreis Fürth, Rainer Waldenburger aus Cadolzburg<br />
- von der BfA-Gemeinschaft - hält am<br />
Donnerstag, 17.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 von 09.00 - 11.00 Uhr !!!<br />
im <strong>Langenzenn</strong>er Rathaus, Friedrich-Ebert-Str. 7, Erdgeschoss<br />
Zimmer S 0.05. Sprechstunden für Fragen zur Rentenversicherung<br />
ab.<br />
Beratung - Kontenklärung - Rentenanträge.<br />
Weiterer Termin:<br />
Donnerstag, 31.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 von 09.00 - 11.00 Uhr<br />
<strong>Ausgabe</strong>zeiten <strong>Langenzenn</strong>er Tafel<br />
Nürnberger Straße 29<br />
Ausweisausgabe: Lebensmittelausgabe:<br />
Dienstag 15 – 16 Uhr Samstag 13 – 14 Uhr