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Ausgabe Nr. 22 vom 14.12.2012 Seite 01 - Langenzenn

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Stadt<br />

<strong>Langenzenn</strong><br />

Inhalts-Übersicht<br />

Amtliche Mitteilungen<br />

<strong>Seite</strong> 2 - 27<br />

Veranstaltungen - Termine<br />

<strong>Seite</strong> 24 + 25<br />

Geburtstage<br />

<strong>Seite</strong> 25<br />

Kirchliche Nachrichten<br />

<strong>Seite</strong> 42<br />

Kleinanzeigen<br />

<strong>Seite</strong> 43<br />

Impressum<br />

<strong>Seite</strong> 43<br />

Liebe Leserinnen<br />

und Leser,<br />

seit Januar 2009 wird das<br />

Mitteilungsblatt<br />

„LANGENZENN aktuell“<br />

mit immer aktuellen Berichten<br />

in dieser Form und Aufmachung<br />

zu Ihnen geliefert.<br />

Die vielen positiven Stimmen<br />

unserer Leser zu<br />

„LANGENZENN aktuell“ sind<br />

Anlass für uns, auch in Zukunft<br />

ein interessantes und<br />

lesenswertes Mitteilungsblatt<br />

mit vielen Berichten<br />

aus der Region zu erstellen.<br />

Das Redaktionsteam von<br />

LANGENZENN aktuell<br />

wünscht allen Lesern ein<br />

friedvolles und besinnliches<br />

Weihnachtsfest, verbunden<br />

mit den besten Wünschen<br />

für das neue Jahr.<br />

Die Redaktion<br />

Helmut Schuh<br />

Satz Studio Schuh-Verlag<br />

Amtliche Mitteilungen der Stadt <strong>Langenzenn</strong><br />

mit Beiträgen aus Stadt und Umgebung<br />

14. Dezember 2<strong>01</strong>2 – <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong><br />

aktuell<br />

„Plapperkiste“ schmückt festlichen Weihnachtsbaum<br />

Der städtische Kindergarten „Plapperkiste“ in <strong>Langenzenn</strong><br />

schmückte erstmalig den Weihnachtsbaum<br />

der Sparkassengeschäftsstelle in <strong>Langenzenn</strong>.<br />

„Alle Kinder unserer drei Gruppen haben fleißig tolle Sterne und schöne Engel gebastelt,“ berichtet<br />

die Leiterin des Kindergartens Petra Czaplinski. Die „grüne Gruppe“ durfte den Baum<br />

in der Sparkasse selbst schmücken. Geschäftsstellenleiter Jochen Hollweck bedankt sich ganz<br />

herzlich bei den Jungen und Mädchen. Auch der Weihnachtsmann kam mit kleinen Geschenken<br />

vorbei und freute sich über den schönen Baum.<br />

Bis 21.12.2<strong>01</strong>2 kann der Weihnachtsbaumschmuck gegen eine Spende für den Kindergarten<br />

eingelöst werden. Den erwirtschafteten Betrag wird die Sparkasse dann aufrunden.<br />

Die offizielle Spendenübergabe findet im Januar statt.<br />

Die Kindergarten-Gruppenleiterinnen Rosemarie Schwope und Marion Thoma sind, zusammen<br />

mit Sparkassengeschäftsstellenleiter Jochen Hollweck, dem Nikolaus und Kindergartenleiterin<br />

Petra Czaplinski (v.l.) stolz auf die schönen Bastelarbeiten der <strong>Langenzenn</strong>er Kinder<br />

Weihnachtsmarkt <strong>Langenzenn</strong><br />

am 16. Dezember 2<strong>01</strong>2<br />

Infos zum Weihnachtsmarkt finden Sie auf den <strong>Seite</strong>n 16, 17 und 18.


Stadt <strong>Langenzenn</strong> - Amtliche Mitteilungen <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> / <strong>14.12.2<strong>01</strong>2</strong> - <strong>Seite</strong> 2<br />

Niederschrift<br />

über die 58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses<br />

am Dienstag, den 23.10.2<strong>01</strong>2 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal<br />

des „Alten Rathauses“ in <strong>Langenzenn</strong>, Prinzregentenplatz 1<br />

– Vorbehaltlich der Genehmigung –<br />

Zur Sitzung anwesend: 1. Bürgermeister Habel, Jürgen<br />

Ausschussmitglieder: Erhart, Josef; Heeren, Bernhard Dr.; Roscher,<br />

Klaus; Schäfer, Bernhard; Schlager, Anni<br />

Stellvertreter:<br />

Ammon, Erich ab 18:50 Uhr für Stadträtin Schendzielorz-Kostopoulos<br />

Zuhörer aus dem Stadtrat: Franz, Irene; Krippner, Hans-Peter; Schönfelder,<br />

Roland; Schwämmlein, Gerd<br />

Schriftführer: Özcan, Bülent<br />

von der Verwaltung: Meier, Anton; Wittmann, Michael<br />

Abwesend / Entschuldigt:<br />

Ausschussmitglieder Schendzielorz-Kostopoulos, Jutta; Ziegler, Thomas<br />

1. Bürgermeister Habel eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden<br />

und stellt die Beschlussfähigkeit des Bau- und Umweltausschusses fest.<br />

Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.<br />

Öffentlicher Teil<br />

1. Ortsbesichtigung Straßenunterhaltsmaßnahmen 2<strong>01</strong>2 sowie Anwesen<br />

Hindenburgstraße 25a<br />

Die jeweiligen Örtlichkeiten (hier: Straßensanierung Zollnerstraße,<br />

Gehsteigsanierung Markgrafenstraße, sowie Sanierung des Anwesens<br />

Hindenburgstr. 25a) wurden von den Ausschussmitgliedern besichtigt.<br />

zur Kenntnis genommen<br />

2. Es wurden sechs Baugesuche und Anträge auf Vorbescheid behandelt<br />

3. Markt Cadolzburg;<br />

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange<br />

zum Entwurf des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 43 „Steinbach-West, Erbersgasse“<br />

im beschleunigten Verfahren (§13 a BauGB) gem. § 13 a Abs. 2 <strong>Nr</strong>.<br />

1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Beschluss:<br />

Der Bau- und Umweltausschuss stellt fest, dass durch die Aufstellung<br />

des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 43 „Steinbach-West, Erbersgasse“ im beschleunigten<br />

Verfahren die Belange der Stadt <strong>Langenzenn</strong> nicht berührt<br />

werden.<br />

einstimmig beschlossen Dafür: 7 Dagegen: 0<br />

4. Markt Cadolzburg;<br />

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange<br />

zur 27. Berichtigung des „Flächennutzungsplanes 2<strong>01</strong>0“ und des<br />

Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 49 „Steinbach-Ost, Weiherweg/Seeleite“ im beschleunigten<br />

Verfahren (§ 13 a BauGB) gem. § 13 a Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 1 BauGB<br />

i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Beschluss:<br />

Der Bau- und Umweltausschuss stellt fest, dass durch die 27. Berichtigung<br />

des „Flächennutzungsplanes 2<strong>01</strong>0“ und des Bebauungsplanes<br />

<strong>Nr</strong>. 4 „Steinbach-Ost, Weiherweg/Seeleite“ des Marktes Cadolzburg<br />

im beschleunigten Verfahren die Belange der Stadt <strong>Langenzenn</strong> nicht<br />

berührt werden.<br />

einstimmig beschlossen Dafür: 7 Dagegen: 0<br />

5. Stadt Neustadt a.d. Aisch;<br />

Bauleitplanung zur Aufstellung des Bebauungsplanes VEP <strong>Nr</strong>. 50 „Einkaufszentrum<br />

Altes Brauhaus“; Vorgezogene Beteiligung der Behörden<br />

gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Beschluss:<br />

Der Bau- und Umweltausschuss stellt fest, dass durch die Aufstellung<br />

des Bebauungsplanes VEP <strong>Nr</strong>. 50 „Einkaufszentrum Altes Brauhaus“ im<br />

beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB, der Stadt Neustadt a.d.<br />

Aisch die Belange der Stadt <strong>Langenzenn</strong> nicht berührt werden.<br />

einstimmig beschlossen Dafür: 7 Dagegen: 0<br />

6. Bebauungsplan 51 „Wohnen am Klaushofer Weg“<br />

hier: Anschlusszwang Fernwärmenetz<br />

Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt.<br />

zur Kenntnis genommen<br />

7. Erlass einer Ergänzungssatzung im Ortsteil Burggrafenhof „E 11 -<br />

Forststraße“<br />

7.1. Erlass einer Ergänzungssatzung im Ortsteil Burggrafenhof „E 11<br />

- Forststraße“;<br />

hier: Aufstellungsbeschluss<br />

Sachverhalt:<br />

Der Bau- und Umweltausschuss hat mit Beschluss <strong>vom</strong> 25.06.2<strong>01</strong>2 die<br />

Verwaltung beauftragt, für eine Teilfläche des Grundstückes Fl.-<strong>Nr</strong>.<br />

946, Gemarkung Keidenzell den Erlass einer städtebaulichen Satzung<br />

(hier: Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 <strong>Nr</strong>. 3 BauGB) vorzubereiten.<br />

Der ausgearbeitete Geltungsbereich zur Ergänzungssatzung wird dem<br />

Ausschuss vorgestellt.<br />

Beschluss:<br />

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Erlass einer Ergänzungssatzung<br />

für eine Teilfläche des Grundstückes Fl.-<strong>Nr</strong>. 946, Gemarkung<br />

Keidenzell.<br />

Ziel der Ergänzungssatzung ist die Ermöglichung einer baulichen Nutzung<br />

im Ortsteil Burggrafenhof auf der Teilfläche des Grundstückes<br />

Fl.-<strong>Nr</strong>. 946, Gemarkung Keidenzell.<br />

Der Erlass der Ergänzungssatzung erfolgt nach § 13 BauGB im vereinfachten<br />

Verfahren.<br />

Die Ergänzungssatzung erhält die Bezeichnung „E 11 - Forststraße“.<br />

Der räumliche Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet.<br />

Der Lageplan liegt der Niederschrift als Anlage 1 bei.<br />

Mit der Ausarbeitung der Planungsunterlagen wird das Ingenieurbüro<br />

Willi Heller, Herrieden beauftragt.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass das städtische Baulandmodell (hier:<br />

Richtlinien zur Baulandmobilisierung in den Außenorten gemäß Beschluss<br />

des Bau- und Umweltausschusses <strong>vom</strong> 18.05.2<strong>01</strong>0) zu beachten<br />

ist. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist hier abzuschließen.<br />

einstimmig beschlossen Dafür: 7 Dagegen: 0<br />

7.2. Erlass einer Ergänzungssatzung im Ortsteil Burggrafenhof „E 11<br />

- Forststraße“;<br />

hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss<br />

Sachverhalt:<br />

Dem Bau- und Umweltausschuss liegt der Entwurf zum Erlass der Ergänzungssatzung<br />

im Ortsteil Burggrafenhof (hier: „E 11 - Forststraße“)<br />

in der Fassung <strong>vom</strong> 16.10.2<strong>01</strong>2 vor.<br />

Die Aufstellung der Ergänzungssatzung erfolgt im vereinfachten Verfahren<br />

nach § 13 BauGB. Im vereinfachten Verfahren kann von der<br />

frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und<br />

von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen<br />

werden (§ 13 Abs. 2 BauGB).<br />

Beschluss:<br />

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den vorliegenden Entwurf zum<br />

Erlass der Ergänzungssatzung im Ortsteil Burggrafenhof („E 11 – Forststraße“)<br />

in der Fassung <strong>vom</strong> 16.10.2<strong>01</strong>2.<br />

Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, die öffent-


<strong>Seite</strong> 3 - <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> / <strong>14.12.2<strong>01</strong>2</strong><br />

liche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB, die Beteiligung der Behörden<br />

und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB<br />

sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2<br />

BauGB durchzuführen.<br />

einstimmig beschlossen Dafür: 7 Dagegen: 0<br />

8. Städtische Kinderkrippe Thüringer Straße - Sachstandsbericht<br />

Sachverhalt:<br />

Mit Schreiben der Regierung von Mittelfranken <strong>vom</strong> 18.10.2<strong>01</strong>2 sowie<br />

dem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und<br />

Sozialordnung <strong>vom</strong> 09.10.2<strong>01</strong>2 hat die Stadt <strong>Langenzenn</strong> die Förderzusage<br />

für den Neubau der städtischen Kinderkrippe in der Thüringer<br />

Straße erhalten.<br />

Die Höhe der Förderung beläuft sich auf maximal 542.800 Euro.<br />

Das Auftragsschreiben an die Firma ERNE Modulbau wurde am<br />

<strong>22</strong>.10.2<strong>01</strong>2 per Post versandt.<br />

Auf Anfrage durch das Stadtbauamt 19.10.2<strong>01</strong>2 wurde <strong>vom</strong> Landratsamt<br />

Fürth mitgeteilt, dass die Baugenehmigung nahezu fertig bearbeitet<br />

ist und gegen Ende der 43. Kalenderwoche bei der Stadt <strong>Langenzenn</strong><br />

eingeht.<br />

Die Planungsabteilung der Firma ERNE Modulbau wurde bereits über<br />

den Sachstand informiert, die Werk- und Detailplanung sowie die Materialbestellung<br />

wurden aufgenommen.<br />

Nach schriftlicher Rückmeldung wurde dem Bauamt mitgeteilt, dass<br />

die Fertigung der Kinderkrippe noch in diesem Jahr erfolgen soll. Die<br />

Montage vor Ort ist für Januar/Februar 2<strong>01</strong>3 geplant.<br />

Beschluss:<br />

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis.<br />

zur Kenntnis genommen<br />

9. Joghurteria und Eisdiele am „Oberen Markt“ - Sachstandsbericht<br />

Sachverhalt:<br />

Am 19.09.2<strong>01</strong>2 fand bereits eine Ortsbegehung mit dem Bauherrn,<br />

dem Tragwerksplaner und dem Architekten statt. Dabei wurde festgestellt,<br />

dass der Giebel vermutlich eine Fachwerkkonstruktion ist.<br />

Um dies zu verifizieren und den Zustand der Fachwerkkonstruktion<br />

festzustellen wurde veranlasst, dass die an der Fassade angebrachte<br />

Heraklithverkleidung abgenommen wird.<br />

Das Fachwerk am freigelegten Ostgiebel befindet sich aus statischer<br />

Sicht in erstaunlich gutem Zustand. Es sind kaum Feuchtigkeitsschäden<br />

vorhanden und es wurden nur wenige Veränderungen für Fensteröffnungen<br />

vorgenommen. Beim Giebelfachwerk des Daches sind große<br />

Teile der Lehmausfachungen erhalten. Die Oberflächen der Fachwerkhölzer<br />

wurden stark bearbeitet. Die Fachwerkkonstruktion des 1.<br />

Obergeschosses könnte aufgrund der Struktur von ca. 1830 stammen,<br />

die darüber liegenden Dachgeschosse könnten aufgrund der Konstruktionsmerkmale<br />

von ca. 1630 stammen. Eine genauere Datierung<br />

könnte durch eine dendrochronologische Untersuchung erfolgen.<br />

In geschützten Bereichen sind bei der Giebelfachwerkkonstruktion<br />

noch Farbfassungen zu erkennen, was den Schluss ziehen lässt, dass<br />

das Giebelfachwerk sichtig war. Die Außenmauern des Erdgeschosses<br />

des Ostgiebels bestehen im südlichen Bereich aus Sandstein, im nördlichen<br />

Teil aus Vollziegeln. Die Nordfassade besteht aus Vollziegeln, der<br />

nördliche Eckrähm des Ostgiebels wurde durch Ziegel ersetzt. Im Bereich<br />

der Nordfassade wurden, vermutlich im Zuge der Erstellung der<br />

Ziegelfassade, die Aufschieblinge angehoben. Aufgrund der Füllung<br />

des Gefaches erkennt man, dass Dachneigung der Altane verändert<br />

wurde.<br />

Da das 1. Dachgeschoss des Hausteils 25 a ausgebaut ist, wurde eine<br />

Begehung des Dachgeschosses des Hausteils 25 b vorgenommen. Die<br />

Dachkonstruktion zieht sich durch, da es sich ursprünglich um ein Haus<br />

handelte. Die Teilung durch die neuzeitliche Brandwand in zwei Haushälften<br />

erfolgte in einer Binderebene, dabei wurde der Randbinder ersatzlos<br />

ausgebaut und die angrenzenden Gespärre abgeschnitten. Die<br />

bei der letzten Ortsbegehung getroffene Vermutung, dass es sich um<br />

einen gotischen Dachstuhl handelt, hat sich bestätigt. Die Kopfbän-<br />

Stadt <strong>Langenzenn</strong> - Amtliche Mitteilungen<br />

der und die Kehlbalken sind geblattet. Die Hölzer des Dachtragwerks<br />

sind grundsätzlich relativ schwach ausgeführt (kleine Querschnitte,<br />

Baumkante). Durch Schädlinge befallene Stellen wurden abgebeilt.<br />

Die Traufpunkte waren nicht vollständig einsehbar. Der Walm über der<br />

Westfassade wurde nachträglich eingebaut, in dem das erste Gespärre<br />

rückgebaut wurde. Vermutlich war die Fachwerkkonstruktion des<br />

Westgiebels geschädigt.<br />

Der Beginn der Baumaßnahme ist für Anfang Dezember geplant. Es<br />

werden aufgrund der kurzen Bauzeit alle Vorbereitungen getroffen,<br />

so dass die Arbeiten zügig begonnen werden können.<br />

Beschluss:<br />

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis.<br />

zur Kenntnis genommen<br />

10. Gestattungsvertrag N-ERGIE;<br />

hier: Änderung der 20-kV Kabelverlegung mit Freileitungsabbau im<br />

Ortsteil Horbach<br />

Sachverhalt:<br />

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am <strong>22</strong>.05.2<strong>01</strong>2<br />

die Verlegung eines Mittelspannungskabels und der darauffolgende<br />

Abbau der bestehenden 20- kV Freileitung für die städtischen Flächen<br />

im Ortsteil Horbach zugestimmt.<br />

Laut dem Schreiben der Energieleitungsbau & Planungs GmbH im Auftrag<br />

der N-ERGIE, kann die Verkabelung jedoch nicht mehr wie geplant<br />

durchgeführt werden, da die Eigentümer der Grundstücke mit<br />

den Fl.-<strong>Nr</strong>n. 1146 und 1147, Gem. Horbach ihre Zustimmung wieder<br />

zurückgenommen und einer Verkabelung durch ihre Einfahrten untersagt<br />

haben.<br />

Die alternative Trasse erstreckt sich über die städtischen Weggrundstücke<br />

Fl.-<strong>Nr</strong>. 1184 und 1144, Gem. Horbach und ist im beiliegenden<br />

Lageplan gekennzeichnet. Der Lageplan liegt der Niederschrift als Anlage<br />

2 bei.<br />

Es wird um Genehmigung für die Änderung der Verlegung des Stromkabels<br />

durch die städtischen Grundstücke Fl.-<strong>Nr</strong>. 1184 und 1144, Gem.<br />

Horbach gebeten.<br />

Beschluss:<br />

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die korrigierte Baumaßnahme<br />

zur Kabelverlegung und zum Freileitungsabbau im Ortsteil<br />

Horbach zu genehmigen.<br />

einstimmig beschlossen Dafür: 7 Dagegen: 0<br />

11. Lichtkonzept „Lichtmasterplan“: Vergabe der Planungsleistungen<br />

Sachverhalt:<br />

Dem Bau- und Umweltausschuss liegt ein Honorarangebot des Planungsbüros<br />

„Projekt 4,“, Nürnberg zur Entwicklung eines Beleuchtungskonzeptes<br />

„Lichtmasterplan“ für den gesamten Altstadtbereich<br />

<strong>Langenzenn</strong>s.<br />

Das Beleuchtungskonzept (Lichtmasterplan) soll analog „<strong>Langenzenn</strong><br />

Zenntral“ als Leitbild dienen, nach dem die zukünftigen, für eine gestalterische<br />

und lichttechnische Neukonzeption vorgesehenen Bereiche<br />

der Altstadt entwickelt werden. Als Abgrenzung des zu überplanenden<br />

Gebietes wird analog der Grenzen des Entwicklungskonzeptes<br />

„<strong>Langenzenn</strong> Zenntral“ den Geltungsbereich des Sanierungsgebietes<br />

„Altstadt <strong>Langenzenn</strong>“ in Verbindung mit dem Übergangsbereich<br />

Nürnberger Straße und dem Versorgungsschwerpunkt Ost vorgeschlagen.<br />

Folgende Arbeitsschritte sind zur Erstellung eines „Lichtmasterplanes“<br />

notwendig:<br />

Arbeitsschritt 1: Bestandsaufnahme und Entwicklung eines Lichtkonzeptes<br />

Nach Aufnahme und Beurteilung der bestehenden Beleuchtungskörper<br />

wird ein Lichtmasterplan als gestalterisches Grundkonzept entwickelt,<br />

der als übergeordneter Rahmen und als Leitlinie für die Stadt<br />

<strong>Langenzenn</strong> u.a. die allgemeinen Prinzipien bei der langfristigen Realisierung<br />

von Einzelmaßnahmen dienen soll. Eine Verortung der beste-


Stadt <strong>Langenzenn</strong> - Amtliche Mitteilungen <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> / <strong>14.12.2<strong>01</strong>2</strong> - <strong>Seite</strong> 4<br />

henden Beleuchtungskörper erfolgt hier nicht.<br />

In diesem Lichtkonzept sollen grundsätzliche Überlegungen zur Beleuchtung<br />

der verschiedenen Bereiche der Altstadt <strong>Langenzenn</strong>s unter<br />

folgenden Aspekten dargestellt werden:<br />

* Betonung des jeweiligen Gebietscharakters und der hier vorherrschenden<br />

und beabsichtigten Nutzungsstruktur auf Grundlage der<br />

Zielformulierungen „<strong>Langenzenn</strong> Zenntral“ durch entsprechende Beleuchtungskörper<br />

* Betonung von wichtigen Einzelgebäuden und bedeutsamen Ensembles<br />

durch Fassadenbeleuchtung<br />

* Darstellung wichtiger Platzräume, Straßenverbindungen und Wegebezüge<br />

durch eine charakteristische Beleuchtung evtl. in Verbindung<br />

mit Lichtobjekten<br />

* Überplanung der übrigen Straßenräume im Untersuchungsgebiet<br />

durch Austausch bzw. durch Ergänzung der bestehenden Leuchten<br />

* Erste Auswahl der Beleuchtungstypen (Modellreihen) in Bezug zu<br />

den gewünschten Anforderungen (Gestaltung, Lichttechnik, Wirtschaftlichkeit)<br />

sowie erste grobe Kostenschätzung<br />

* Berücksichtigung von Lichtemissionen- und Lichtimmissionen sowie<br />

der Aspekt des Artenschutzes<br />

* Fortlaufende Abstimmung der Planung mit den Planungsbeteiligten<br />

(Stadt, Stadtwerke, Regierung) und der Öffentlichkeit.<br />

Arbeitsschritt 2: Umsetzung des Lichtkonzeptes<br />

* Nach Abstimmung des Lichtkonzeptes mit allen Planungsbeteiligten<br />

sollte ein qualifizierter Lichtplaner beauftragt werden, der neben einer<br />

Kostenermittlung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung eine Konkretisierung<br />

der Einzelmaßnahmen entwickelt und deren technische<br />

Umsetzung gewährleistet.<br />

Für den Arbeitsschritt 1 werden 180 Arbeitsstunden veranschlagt.<br />

Dazu liegt ein Pauschalhonorarangebot von 11.700,-- Euro netto, zuzüglich<br />

3 % Nebenkosten und gesetzliche Mehrwertsteuer vor. Vier<br />

Besprechungs- bzw. Vorstellungstermine sind im Angebot enthalten.<br />

Beschluss:<br />

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Arbeitsschritt 1 „Lichtmasterplan“<br />

für das Lichtkonzept der Altstadt <strong>Langenzenn</strong> an das<br />

Büro Projekt 4 zum Pauschalhonorar in Höhe von 11.700,-- Euro EUR<br />

netto, zuzüglich 3 % Nebenkosten und gesetzliche Mehrwertsteuer<br />

zu vergeben.<br />

einstimmig beschlossen Dafür: 7 Dagegen: 0<br />

12. Mitteilungen<br />

12.1. Denkmalprämierung des Bezirks Mittelfranken<br />

Sachverhalt:<br />

Nach der Aufnahme des Hospitals in das Jahrbuch der Bayerischen<br />

Denkmalpflege 2<strong>01</strong>3/2<strong>01</strong>4 hat die Stadtverwaltung mit Schreiben des<br />

Bezirkstagspräsidenten <strong>vom</strong> 15.10.2<strong>01</strong>2 die Mitteilung über eine weitere<br />

Auszeichnung des Hospitals erhalten.<br />

Im Rahmen der Denkmalprämierung 2<strong>01</strong>2 des Bezirks Mittelfranken<br />

wird auch das Hospital <strong>Langenzenn</strong> neben 56 weiteren Objekten ausgezeichnet.<br />

Auf Anfrage der Bezirksheimatpflege hat sich die Stadt <strong>Langenzenn</strong><br />

bereit erklärt, die Prämierungsveranstaltung am 15.03.2<strong>01</strong>3 im Bürgersaal<br />

des Hospitals zu übernehmen. Die Veranstaltung wird zudem<br />

von einer mehrwöchigen Ausstellung der ausgezeichneten Denkmäler<br />

begleitet.<br />

Beschluss:<br />

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis.<br />

zur Kenntnis genommen<br />

17. Vergabebeschlüsse und -empfehlungen<br />

17.1. Außenanlage Raindorfer Weg / An der Bahn: Lieferung Natursteinquader<br />

- Beschlussfassung<br />

Sachverhalt:<br />

Die Vorberatung erfolgte unter Tagesordnungspunkt 14.1 in nichtöf-<br />

fentlicher Sitzung.<br />

Beschluss:<br />

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Vergabe der Fertigung<br />

und Lieferung der Natursteinquader an die Firma Glöckel Natursteinwerk,<br />

Langenaltheim, auf Grundlage des Angebotes <strong>vom</strong> 19.10.2<strong>01</strong>2<br />

in Höhe von brutto 4.344,45 Euro.<br />

einstimmig beschlossen Dafür: 7 Dagegen: 0<br />

17.2. Vergabe Baumpflegearbeiten Gauchsmühle - Beschlussfassung<br />

Sachverhalt:<br />

Die Vorberatung erfolgte unter Tageordnungspunkt 14.2. in nichtöffentlicher<br />

Sitzung.<br />

Beschluss:<br />

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Vergabe der Baumpflegearbeiten<br />

„Gauchsmühle“ an die Firma Gehölzwert Baumpflege,<br />

<strong>Langenzenn</strong>, auf Grundlage des Angebotes <strong>vom</strong> 17.10.2<strong>01</strong>2 in Höhe<br />

von brutto 8.845,00 Euro.<br />

mehrheitlich beschlossen Dafür: 6 Dagegen: 1<br />

17.3. Hospital <strong>Langenzenn</strong>; Schmiedearbeiten „Hoftor“<br />

hier: Vergabebeschluss<br />

Sachverhalt:<br />

Die Vorberatung erfolgte unter TOP 14.3. in nichtöffentlicher Sitzung.<br />

Beschluss:<br />

Die Beschlussfassung wurde auf die nächste Bau- und Umweltausschusssitzung<br />

vertagt.<br />

zur Kenntnis genommen<br />

Niederschrift<br />

über die 62. Sitzung des Stadtrates<br />

am Freitag, den 09.11.2<strong>01</strong>2 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal<br />

des „Alten Rathauses“ in <strong>Langenzenn</strong>, Prinzregentenplatz 1<br />

– Vorbehaltlich der Genehmigung –<br />

Zur Sitzung anwesend: 1. Bürgermeister Habel, Jürgen<br />

2. Bürgermeister Ammon, Erich<br />

3. Bürgermeister Meyer, Hans<br />

Stadtratsmitglieder: Barz, Andrea; Durlak, Manfred; Erhart, Josef;<br />

Franz, Irene; Früh, Christine; Heeren, Bernhard Dr.; Krippner, Hans-<br />

Peter; Lober, Manfred; Schendzielorz-Kostopoulos, Jutta; Schlager,<br />

Anni; Schönfelder, Roland; Schwämmlein, Gerd; Tiefel, Stefan; Ziegler,<br />

Thomas<br />

Schriftführer: Zessinger, Gudrun<br />

von der Verwaltung: Brand, Richard; Gall, Margit; Kreß, Christian; Lampert,<br />

Ralph; Meier, Anton; Vogel, Daniela; Wittmann, Michael<br />

Abwesend / Entschuldigt: Stadtratsmitglieder:<br />

Guggenberger, Dagmar entschuldigt<br />

Kammerer, Klaus-Peter Dr. entschuldigt<br />

Reinelt, Andrea entschuldigt<br />

Roscher, Klaus entschuldigt<br />

Schäfer, Bernhard entschuldigt<br />

Schwarzott, Roland entschuldigt<br />

Ströbel, Rainer entschuldigt<br />

Zeiler, Albert entschuldigt<br />

1. Bürgermeister Habel eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden<br />

und stellt die Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.<br />

Es besteht Einverständnis den Tagesordnungspunkt 13 -nichtöffentliche<br />

Sitzung- und den Tagesordnungspunkt 20 -öffentliche Sitzung-<br />

vorzuziehen.


<strong>Seite</strong> 5 - <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> / <strong>14.12.2<strong>01</strong>2</strong><br />

Öffentlicher Teil<br />

20. VOF-Verfahren Sanierung Mittelschule; hier: Vergabe der Architektenleistungen<br />

Sachverhalt:<br />

Die Vorberatung erfolgte unter TOP 13 in nichtöffentlicher Sitzung.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Architektenleistung für die<br />

„Sanierung Mittelschule <strong>Langenzenn</strong>“ an die Bietergemeinschaft<br />

ARGE HEID HAUTMANN, Fürth/Nürnberg.<br />

Es gilt Honorarzone III (Mindestsatz).<br />

Der Umbauzuschlag beträgt 20 %<br />

Die Nebenkosten werden mit 3 % vergütet.<br />

Die Stundenlohnsätze für Projektleiter betragen 72,00 Euro, für Architekten/Ingenieure<br />

57,00 Euro sowie für technische Mitarbeiter 45,00<br />

Euro<br />

einstimmig beschlossen Dafür: 17 Dagegen: 0<br />

1. Kündigung eines Darlehens der Stadt <strong>Langenzenn</strong><br />

Sachverhalt:<br />

Für ein Darlehen der Stadt <strong>Langenzenn</strong> läuft zum 30.03.2<strong>01</strong>3 die Zinsbindungsfrist<br />

aus.<br />

Der Darlehensstand beträgt zu diesem Zeitpunkt 992.294,68 Euro. Es<br />

besteht nunmehr die Möglichkeit das Darlehen umzuschulden oder<br />

mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der Festzinsvereinbarung<br />

zu kündigen und zurückzuzahlen.<br />

Von <strong>Seite</strong>n der Verwaltung wird vorgeschlagen das Darlehen zu kündigen.<br />

Aufgrund der aktuell sehr guten Finanzlage der Stadt <strong>Langenzenn</strong><br />

würden hierfür ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.<br />

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss wird um Entscheidung gebeten.<br />

Schuldenstandentwicklung<br />

Stand 31.12.2<strong>01</strong>1 2.865.273,<strong>01</strong> Euro<br />

Stand 30.09.2<strong>01</strong>2 2.508.668,00 Euro<br />

Stand 31.12.2<strong>01</strong>2 2.340.120,46 Euro<br />

Stand 31.12.2<strong>01</strong>3 1.908.552,96 Euro<br />

bei Kündigung des Darlehens 991.758,13 Euro<br />

Nach Kündigung des Darlehens<br />

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat dem Stadtrat mit 7:0 Stimmen<br />

folgenden Beschluss empfohlen:<br />

Stadt <strong>Langenzenn</strong> - Amtliche Mitteilungen<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat beschließt, das Darlehen zu kündigen und zurückzuzahlen.<br />

(Stadträtin Franz war während der Beschlussfassung nicht im Sitzungssaal<br />

anwesend).<br />

einstimmig beschlossen Dafür: 16 Dagegen: 0<br />

2. Generalsanierung und Krippenanbau beim evangelischen Kindergarten<br />

„Regenbogen“ 2<strong>01</strong>3<br />

2.1. Generalsanierung des evangelischen Kindergartens „Regenbogen“<br />

2<strong>01</strong>3<br />

Sachverhalt:<br />

Vom Architekturbüro Wirsching und Madinger und von der evangelischen<br />

Kirchengemeinde wurden am 31.10.12/06.11.2<strong>01</strong>2 die Unterlagen<br />

für die Antragstellung bei der Regierung von Mittelfranken für<br />

die Generalsanierung und Erweiterung der bestehenden Kindertagesstätte<br />

Regenbogen in der Kämmerei abgegeben.<br />

Die Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich aufgrund der Kostenberechnung<br />

nach DIN 276 auf 2.131.000,00 Euro statt wie bisher<br />

angenommen 2.074.743,54 Euro.<br />

Die förderfähigen Kosten davon betragen 2.029.565,12 Euro (inkl. 12<br />

% Baunebenkosten).<br />

Bei der Generalsanierung und Erweiterung der bestehenden Kindertagesstätte<br />

handelt es sich fördertechnisch gesehen um drei unterschiedliche<br />

Baumaßnahmen:<br />

Generalsanierung der bestehenden Kindertagesstätte 910.138,95 Euro<br />

Erweiterung der bestehenden Kindertagesstätte (Neubau) 407.358,39 Euro<br />

Neubau einer Kinderkrippe mit zwei Gruppen 765.502,66 Euro<br />

Zwischensumme Baukosten 2.083.000,00 Euro<br />

Ausstattung Kinderkrippe 36.000,00 Euro<br />

Ausstattung Kindertagesstätte 12.000,00 Euro<br />

Gesamtbaukosten inkl. Ausstattung 2.131.000,00 Euro<br />

Der Finanzierungsplan der Stadt <strong>Langenzenn</strong> für diese Maßnahmen<br />

liegt dem Stadtrat zur Kenntnisnahme vor.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat beschließt, zur Generalsanierung des Kindergartens Regenbogen<br />

(einschließlich des Erweiterungsbaues) den gesetzlichen<br />

Baukostenzuschuss in Höhe von zwei Dritteln der notwendigen Kosten<br />

zu leisten (Art. 27 Abs. 3 BayKiBiG).<br />

Nach der vorliegenden Kostenberechnung belaufen sich die Gesamtbaukosten<br />

der Generalsanierung und des Erweiterungsbaues auf<br />

1.317.497,34 Euro, davon förderfähig sind 1.264.062,46 Euro (inkl. 12<br />

% Baunebenkosten).<br />

Die Stadt <strong>Langenzenn</strong> gewährt der Evangelischen Kirchengemeinde<br />

<strong>Langenzenn</strong> darüber hinaus einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von<br />

einem Drittel des kirchlichen Baukostenanteiles.<br />

einstimmig beschlossen Dafür: 17 Dagegen: 0<br />

2.2. Krippenanbau am evangelischen Kindergarten „Regenbogen“<br />

2<strong>01</strong>3<br />

Sachverhalt:<br />

Dem Stadtrat wird die Kostenberechnung zum Anbau von zwei Krippengruppen<br />

für den Evangelischen Kindergarten vorgelegt.<br />

Der Finanzierungsplan wird dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat beschließt, zum Anbau und Inbetriebnahme von zwei<br />

Krippengruppen einen Baukostenzuschuss gemäß den Richtlinien des<br />

Investitionsprogrammes (Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2<strong>01</strong>3)<br />

zu gewähren.<br />

Nach der vorliegenden Kostenberechnung belaufen sich die Gesamtkosten<br />

des Anbaus auf 765.502,66 Euro. Die nach Abzug der Förderung<br />

verbleibenden Baukosten in Höhe von 200.561,70 Euro tragen<br />

die Stadt <strong>Langenzenn</strong> und die Evangelische Kirchengemeinde grund-


Stadt <strong>Langenzenn</strong> - Amtliche Mitteilungen <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> / <strong>14.12.2<strong>01</strong>2</strong> - <strong>Seite</strong> 6<br />

sätzlich nach den Förderrichtlinien je die Hälfte. Auf den kirchlichen<br />

Anteil gewährt die Stadt <strong>Langenzenn</strong> der Evangelischen Kirchengemeinde<br />

<strong>Langenzenn</strong> einen weiteren freiwilligen Zuschuss in Höhe von<br />

einem Drittel dieses Anteils.<br />

einstimmig beschlossen Dafür: 17 Dagegen: 0<br />

2.3. Bedarfsanerkennung für den Evangelischen Kindergarten „Regenbogen“<br />

Sachverhalt:<br />

Aufgrund der Bedarfsermittlung an Krippenplätzen und der Anmeldungen<br />

aller Kindertageseinrichtungen in <strong>Langenzenn</strong> besteht zu Beginn<br />

des Kindergartenjahres 2<strong>01</strong>2/2<strong>01</strong>3 ein Defizit von tatsächlich 19<br />

Krippenplätzen.<br />

Um den örtlichen Bedarf an Kindergarten- und Krippenplätzen zu<br />

decken erfolgen eine Generalsanierung und ein Anbau am Evangelischen<br />

Kindergarten Regenbogen. Die Bedarfsanerkennung des Landratsamtes<br />

Fürth erfolgte mit Schreiben <strong>vom</strong> 26.07.2<strong>01</strong>2.<br />

Nach erfolgter Generalsanierung und dem Anbau verfügt der Evangelische<br />

Kindergarten Regenbogen über drei Kindergartengruppen mit<br />

je 24 gleichzeitig belegbaren Plätzen und zwei Krippengruppen mit je<br />

12 gleichzeitig belegbaren Plätzen.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat beschließt zur Deckung des örtlichen Bedarfs an Kindergarten-<br />

und Krippenplätzen für den Evangelischen Kindergarten Regenbogen<br />

ab <strong>01</strong>.09.2<strong>01</strong>3 als bedarfsnotwendig anzuerkennen:<br />

* 72 Kindergartenkinder von 3-6 Jahren und<br />

* 24 Krippenkinder von 0-3 Jahren.<br />

einstimmig beschlossen Dafür: 17 Dagegen: 0<br />

3. Vorlage der Jahresrechnung 2<strong>01</strong>1 der Stadt <strong>Langenzenn</strong><br />

Sachverhalt:<br />

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat dem Stadtrat mit 8:0 Stimmen<br />

folgenden Beschluss empfohlen:<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat stellt auf Grund der Empfehlung des Verwaltungs- und<br />

Finanzausschusses <strong>vom</strong> 25.10.2<strong>01</strong>2 das Ergebnis der Jahresrechnung<br />

2<strong>01</strong>1 der Stadt <strong>Langenzenn</strong> wie folgt fest (Art. 102 Abs. 2 GO):<br />

Verwaltungshaushalt<br />

Einnahmen 18.303.509,61 €<br />

-Erlass lfd. Jahr (§ 32 Abs. 1 KommHV) 128,23 €<br />

-Niederschlagungen lfd. Jahr (§ 32 Abs. 1 KommHV) 0,00 €<br />

-Globalniederschlagung nach VV <strong>Nr</strong>. 5 zu § 79 KommHV 185.000,00 €<br />

-Erlass auf Kasseneinnahmereste aus Vorjahren 47.927,68 €<br />

-Niederschlagungen auf Kasseneinnahmereste aus Vorjahr 0,00€<br />

-Sonstige Abgänge auf Kasseneinnahmereste aus Vorjahr 9.189,84 €<br />

Summe bereinigte Einnahmen 18.061.263,86 €<br />

<strong>Ausgabe</strong>n 18.061.263,86 €<br />

-Abgänge auf Kassenausgabereste aus Vorjahr 0,00 €<br />

-Abgänge auf Haushaltsausgabereste aus Vorjahr 0,00 €<br />

+neue Haushaltsausgabereste 0,00 €<br />

Summe bereinigte <strong>Ausgabe</strong>n 18.061.263,86€<br />

Vermögenshaushalt<br />

Einnahmen 4.352.768,57 €<br />

-Erlass lfd. Jahr (§ 32 Abs. 1 KommHV) 0,00 €<br />

-Niederschlagungen lfd. Jahr (§ 32 Abs. 1 KommHV) 0,00 €<br />

-Globalniederschlagung nach VV <strong>Nr</strong>. 5 zu § 79 KommHV 0,00 €<br />

-Erlass auf Kasseneinnahmereste aus Vorjahr 0,00 €<br />

-Niederschlagungen auf Kasseneinnahmereste aus Vorjahr 0,00 €<br />

-sonstige Abgänge auf Kasseneinnahmereste aus Vorjahr 0,00 €<br />

-Abgänge auf Haushaltseinnahmereste aus Vorjahr 2.362.003,00 €<br />

+neue Haushaltseinnahmereste 985.000,00 €<br />

Summe bereinigte Einnahmen 2.975.765,57 €<br />

<strong>Ausgabe</strong>n 2.314.762,<strong>01</strong> €<br />

-Abgänge auf Kassenausgabereste aus Vorjahr 0,00 €<br />

-Abgänge auf Haushaltsausgabereste aus Vorjahr 869.996,44 €<br />

+neue Haushaltsausgabereste 1.531.000,00 €<br />

Summe bereinigte <strong>Ausgabe</strong>n 2.975.765,57 €<br />

In dem Rechnungsergebnis sind enthalten:<br />

Zuführung zum Vermögenshaushalt 2.748.791,26 €<br />

Sollüberschuss 754,83 €<br />

Der Überschuss wird der allgemeinen Rücklage zugeführt.<br />

einstimmig beschlossen Dafür: 17 Dagegen: 0<br />

4. Vorlage der Jahresrechnung 2<strong>01</strong>1 der Hospitalstiftung <strong>Langenzenn</strong><br />

Sachverhalt:<br />

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat dem Stadtrat mit 8:0 Stimmen<br />

folgenden Beschluss empfohlen:<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat stellt auf Grund der Empfehlung des Verwaltungs- und<br />

Finanzausschusses <strong>vom</strong> 25.10.2<strong>01</strong>2 das Ergebnis der Jahresrechnung<br />

2<strong>01</strong>1 der Hospitalstiftung <strong>Langenzenn</strong> wie folgt fest (Art. 102 Abs. 2<br />

GO):<br />

Verwaltungshaushalt<br />

Einnahmen 279.429,82 €<br />

-Erlass lfd. Jahr (§ 32 Abs. 1 KommHV) 0,00 €<br />

-Niederschlagungen lfd. Jahr (§ 32 Abs. 1 KommHV) 0,00 €<br />

-Globalniederschlagung nach VV <strong>Nr</strong>. 5 zu § 79 KommHV 0,00 €<br />

-Erlass auf Kasseneinnahmereste aus Vorjahren 0,00 €<br />

-Niederschlagungen auf Kasseneinnahmereste aus Vorjahr 0,00 €<br />

-Sonstige Abgänge auf Kasseneinnahmereste aus Vorjahr 0,00 €<br />

Summe bereinigte Einnahmen 279.429,82 €<br />

<strong>Ausgabe</strong>n 279.429,82 €<br />

-Abgänge auf Kassenausgabereste aus Vorjahr 0,00 €<br />

-Abgänge auf Haushaltsausgabereste aus Vorjahr 0,00 €<br />

+neue Haushaltsausgabereste 0,00 €<br />

Summe bereinigte <strong>Ausgabe</strong>n 279.429,82 €<br />

Vermögenshaushalt<br />

Einnahmen 2.385.000,00 €<br />

-Erlass lfd. Jahr (§ 32 Abs. 1 KommHV) 0,00 €<br />

-Niederschlagungen lfd. Jahr (§ 32 Abs. 1 KommHV) 0,00 €<br />

-Globalniederschlagung nach VV <strong>Nr</strong>. 5 zu § 79 KommHV 0,00 €<br />

-Erlass auf Kasseneinnahmereste aus Vorjahr 0,00 €<br />

-Niederschlagungen auf Kasseneinnahmereste aus Vorjahr 0,00 €<br />

-sonstige Abgänge auf Kasseneinnahmereste aus Vorjahr 0,00 €<br />

-Abgänge auf Haushaltseinnahmereste aus Vorjahr 0,00 €<br />

+neue Haushaltseinnahmereste 0,00 €<br />

Summe bereinigte Einnahmen 2.385.000,00 €<br />

<strong>Ausgabe</strong>n 1.661.000,00 €<br />

-Abgänge auf Kassenausgabereste aus Vorjahr 0,00 €<br />

-Abgänge auf Haushaltsausgabereste aus Vorjahr 0,00 €<br />

+neue Haushaltsausgabereste 724.000,00 €<br />

Summe bereinigte <strong>Ausgabe</strong>n 2.385.000,00 €<br />

In dem Rechnungsergebnis sind enthalten:<br />

Zuführung zum Verwaltungshaushalt 68.144,09 €<br />

Sollüberschuss 784,51 €<br />

Der Überschuss wird der allgemeinen Rücklage zugeführt.<br />

(2. Bürgermeister Ammon war während der Beschlussfassung nicht im<br />

Sitzungssaal anwesend).<br />

einstimmig beschlossen Dafür: 16 Dagegen: 0<br />

5. Feststellung des Jahresabschlusses 2<strong>01</strong>1 der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft<br />

der Stadt <strong>Langenzenn</strong> GmbH


<strong>Seite</strong> 7 - <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> / <strong>14.12.2<strong>01</strong>2</strong><br />

Sachverhalt:<br />

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat dem Stadtrat mit 8:0 Stimmen<br />

folgenden Beschluss empfohlen:<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat stellt auf Grund der Empfehlung des Verwaltungs- und<br />

Finanzausschusses <strong>vom</strong> 25.10.2<strong>01</strong>2 das Ergebnis des Jahresabschlusses<br />

2<strong>01</strong>1 der WBG fest.<br />

Der Jahresüberschuss von 277.204,87 € wird der freien Rücklage zugeführt.<br />

Der Stadtrat schlägt der Gesellschafterversammlung gemäß § 19 des<br />

Gesellschaftervertrages die Feststellung des Jahresabschlusses 2<strong>01</strong>1 sowie<br />

die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates vor.<br />

einstimmig beschlossen Dafür: 17 Dagegen: 0<br />

6. Geschäftsbesorgungsvertrag der Stadt <strong>Langenzenn</strong> mit der WBG;<br />

hier: Genehmigung des Wirtschaftsplanes für das Geschäftsjahr 2<strong>01</strong>3<br />

Sachverhalt:<br />

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat dem Stadtrat mit 8:0 Stimmen<br />

folgenden Beschluss empfohlen:<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat genehmigt gemäß § 3 Abs. 2 des Geschäftsbesorgungsvertrages<br />

den von der WBG aufgestellten Wirtschaftsplan mit den<br />

Einnahmen und <strong>Ausgabe</strong>n aus der Haus- und Grundstücksbewirtschaftung<br />

für das Rechnungsjahr 2<strong>01</strong>3.<br />

Den Einnahmen von 87.196,00 € stehen <strong>Ausgabe</strong>n in Höhe von<br />

56.470,00 € gegenüber.<br />

Der Wirtschaftsplan für den Geschäftsbesorgungsvertrag mit der WBG<br />

für das Geschäftsjahr 2<strong>01</strong>3 ist dem Haushaltsplan 2<strong>01</strong>3 der Stadt <strong>Langenzenn</strong><br />

als Anlage beizufügen.<br />

Er liegt dem Protokoll als Anlage 2 bei.<br />

einstimmig beschlossen Dafür: 17 Dagegen: 0<br />

7. Geschäftsbesorgungsvertrag der Hospitalstiftung <strong>Langenzenn</strong> mit<br />

der WBG; hier Genehmigung des Wirtschaftsplanes für das Geschäftsjahr<br />

2<strong>01</strong>3<br />

Sachverhalt:<br />

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat dem Stadtrat mit 8:0 Stimmen<br />

folgenden Beschluss empfohlen:<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat genehmigt gemäß § 3 Abs. 2 des Geschäftsbesorgungsvertrages<br />

den von der WBG aufgestellten Wirtschaftsplan mit den<br />

Einnahmen und <strong>Ausgabe</strong>n aus der Haus- und Grundstücksbewirtschaftung<br />

für das Rechnungsjahr 2<strong>01</strong>3.<br />

Den Einnahmen von 0,00 € stehen <strong>Ausgabe</strong>n in Höhe von 0,00 € gegenüber.<br />

Der Wirtschaftsplan des Geschäftsbesorgungsvertrages mit der WBG<br />

für das Geschäftsjahr 2<strong>01</strong>3 ist dem Haushaltsplan 2<strong>01</strong>3 der Hospitalstiftung<br />

<strong>Langenzenn</strong> als Anlage beizufügen.<br />

Er liegt dem Protokoll als Anlage 3 bei.<br />

einstimmig beschlossen Dafür: 17 Dagegen: 0<br />

8. Abschlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche<br />

Rechnungsprüfung des Jahres 2<strong>01</strong>0<br />

Sachverhalt:<br />

Stadtrat Durlak als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses<br />

hat im Verwaltungs- und Finanzausschuss den Abschlussbericht des<br />

Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche Rechnungsprüfung<br />

des Jahres 2<strong>01</strong>0 vorgetragen.<br />

Der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses ist nachfolgend dem<br />

Stadtrat bekanntzugeben.<br />

Stadt <strong>Langenzenn</strong> - Amtliche Mitteilungen<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat nimmt <strong>vom</strong> Abschlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses<br />

über die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt <strong>Langenzenn</strong>,<br />

der Hospitalstiftung <strong>Langenzenn</strong> und der Stadtwerke des Jahres 2<strong>01</strong>0<br />

Kenntnis.<br />

Die enthaltenen Anregungen werden wie folgt aufgenommen:<br />

a) Die Verwaltung wird beauftragt, bei Rechnungen ab 50.000 Euro<br />

einen Hinweis auf den Vergabebeschluss des Stadtrats oder des jeweiligen<br />

Ausschusses anzubringen.<br />

b) Bei Vergabebeschlüssen sind die Beschlussvorlagen durch ein Formblatt<br />

entsprechend der Anlage 2 des Abschlussberichts zu ergänzen.<br />

c) Die Dienstanweisung über die Unterschriftsbefugnis aus dem Jahr<br />

2004 ist zu überarbeiten. Die Dienstanweisung soll nachfolgend dem<br />

Verwaltungs- und Finanzausschuss zur Genehmigung vorgelegt werden.<br />

Der Bericht liegt der Niederschrift als Anlage 4 bei. Am 12.11.2<strong>01</strong>2 soll<br />

mit der Rechnungsprüfung des Jahres 2<strong>01</strong>1 begonnen werden.<br />

zur Kenntnis genommen<br />

9. Bebauungsplan 51 „Wohnen am Klaushofer Weg“<br />

hier: Anschlussvorteil Fernwärmenetz<br />

Sachverhalt:<br />

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.<br />

10. 5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplanes<br />

sowie 2. Änderung des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. 43 „Alte<br />

Ziegelei“;<br />

hier: Aufstellungsbeschluss<br />

Sachverhalt:<br />

Der Antragsteller hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 20.08.2<strong>01</strong>2 eine Änderung des<br />

Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 43 „Alte Ziegelei“ (rechtskräftig seit 11.03.2005)<br />

beantragt, um im südlichen Bereich des Bebauungsplangebietes die<br />

baurechtlichen Grundlagen für die Errichtung von zwei Hallenneubauten<br />

zu schaffen.<br />

Die Neubauten sollen der Standortsicherung zweier auf dem dortigen<br />

Gelände bereits angesiedelten Unternehmen dienen. Es handelt sich<br />

hierbei um die einen Hersteller von Anbaugeräten für die Kommunal-<br />

und Landtechnik, der neue Flächen für die Warenauslieferung im<br />

Anschluss an die bereits genutzten Gebäude benötigt.<br />

Ferner betrifft es ein Unternehmen, das Import und Handel mit Elektroartikeln<br />

und Zubehör, sowie Handel mit Printerzeugnissen betreibt.<br />

Es benötigt ein Lager- und Kommissionierungsgebäude in der Nähe<br />

des Bürostandortes.<br />

Beide Neubauten würden gemäß der Festsetzungen des rechtswirksamen<br />

Bebauungsplanes außerhalb der Baufenster auf Verkehrsflächen<br />

(u.a. für ruhenden Verkehr) liegen und wären somit nicht genehmigungsfähig.<br />

Eine der Hallen geht sogar über die südliche Grenze des<br />

Bebauungsplanes hinaus.<br />

Aufgrund der Größe der Abweichung und der Lage außerhalb des bisher<br />

wirksamen Bebauungsplanes ist eine Befreiung von den Festsetzungen<br />

des Bebauungsplanes nicht möglich. Beide Nutzungen wären<br />

gemäß den bisherigen Festsetzungen als sonstige zulässige Nutzungen<br />

grundsätzlich zulässig, widersprechen aber eigentlich der ursprünglichen<br />

Intention des Sondergebietes „Einkaufszentrum“.<br />

Der Bau- und Umweltausschusses hat zu dem Antrag in seiner Sitzung<br />

am 25.09.2<strong>01</strong>2 die Verwaltung beauftragt, die bauleitplanerischen<br />

Voraussetzungen zu überprüfen und die Vorgehensweise mit dem Antragssteller<br />

und dem Landratsamt Fürth abzustimmen.<br />

Zum Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 43 „Alte Ziegelei“ läuft derzeit noch das Verfahren<br />

zur 1. Änderung in einem Teilbereich (Bauvorhaben eines Baustoff-Händlers<br />

im Osten).<br />

Im Zuge dieses Verfahrens wurde von verschiedener <strong>Seite</strong> bereits angesprochen,<br />

dass Änderungen des Bebauungsplanes in Teilbereichen<br />

kritisch gesehen werden, da das Gebiet als ein einziger Komplex „Ein-


Stadt <strong>Langenzenn</strong> - Amtliche Mitteilungen <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> / <strong>14.12.2<strong>01</strong>2</strong> - <strong>Seite</strong> 8<br />

kaufszentrum“ zu sehen und somit auch zu behandeln ist. Dies wurde<br />

zuletzt durch das Kreisbauamt des Landkreises Fürth bekräftigt.<br />

Zumindest bei einer der beiden betroffenen Firmen handelt es sich<br />

eher um einen produzierenden Betrieb und nicht um ein reines Handelsunternehmen.<br />

Derartige Nutzungen sind in einem Gewerbegebiet<br />

anzusiedeln und nicht in einem Sondergebiet. Dies hat bei der 1. Änderung<br />

des Bebauungsplanes auch die Regierung von Mittelfranken<br />

gerügt.<br />

Die bisherige Festsetzung 1.3 (grundsätzliche Zulässigkeit von Nutzungen,<br />

die in einem Kerngebiet nach § 7 BauNVO möglich sind, mit Ausnahmen)<br />

wäre so eigentlich nicht vertretbar, da die Festsetzung eines<br />

Kerngebiets nicht möglich sei, da dieses im Sinne des § 1 (3) BauGB<br />

nur in zentralen Gebieten größerer Städte erforderlich ist, in denen<br />

zentrale Einrichtungen überörtlicher Art für Kultur, Handel und Verwaltung<br />

errichtet werden sollen. Dies wird in diesem Fall von der Regierung<br />

von Mittelfranken verneint.<br />

Ein Sondergebiet ist nicht möglich, wenn mit ihm ein Baugebiet konstruiert<br />

werden soll, das im Wesentlichen einer der anderen Gebietskategorien<br />

der BauNVO entspricht.<br />

Aus diesen Gründen ist neben der Erweiterung des Geltungsbereichs<br />

des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. 43 „Alte Ziegelei“ auch eine grundlegende<br />

Überarbeitung des gesamten Bebauungsplanes erforderlich, in dem<br />

zukünftig zwischen dem nördlichen Teil (weiterhin Festsetzung als<br />

Sondergebiet „Einkaufszentrum“) und dem südlichen Teil (Festsetzung<br />

als Gewerbegebiet, ggf. mit Einschränkungen) unterschieden wird.<br />

Die Festsetzungen zum Einzelhandel sind in Abstimmung mit den landesplanerischen<br />

Stellen grundlegend zu überarbeiten. Ferner soll die<br />

Planungskonzeption an die tatsächlich bestehenden baulichen Nutzungen<br />

(z.B. Grundstück Fl.-<strong>Nr</strong>. 638/5) und Erschließungen angepasst<br />

werden.<br />

Durch die Festsetzung eines Gewerbegebietes wäre der Bebauungsplan<br />

nicht mehr aus dem wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem<br />

Landschaftsplan entwickelt, der hier für den gesamten Geltungsbereich<br />

eine Sonderbaufläche nach § 1 (1) <strong>Nr</strong>. 4 BauNVO vorsieht.<br />

Der Erweiterungsbereich im Süden Richtung Baggersee ist bisher als<br />

Grünfläche dargestellt. Daher wird für diesen Bereich eine Flächennutzungsplanänderung<br />

erforderlich, die im Parallelverfahren nach § 8<br />

Abs. 4 BauGB durchgeführt werden kann.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Langenzenn</strong> beschließt, für die Grundstücke Fl.-<br />

<strong>Nr</strong>n.: 599/11, 638/2 (Tfl.), 638/3, 638/5, 638/6, 638/17, 638/19, 638/20,<br />

638/21 und 638/23 sowie mit Einbeziehung der Fl.-<strong>Nr</strong>n.: 630 und 638/7,<br />

jeweils Gemarkung <strong>Langenzenn</strong> die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

sowie die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes<br />

<strong>Nr</strong>. 43 „Alte Ziegelei“.<br />

Der Planbereich ist im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet. Der Lageplan<br />

liegt der Niederschrift als Anlage 5 bei.<br />

Das planungsrechtliche Verfahren für die Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

sowie die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes<br />

erfolgt im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB).<br />

Mit der Ausarbeitung der Planungsunterlagen wird das Büro Grosser-<br />

Seeger & Partner, Nürnberg beauftragt.<br />

Der Änderungs- und Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekanntzumachen<br />

(§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, zu dieser Flächennutzungs- und Bebauungsplanänderung<br />

die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach §<br />

3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.<br />

Die Kosten der Flächennutzungsplanänderung sowie die Kosten für<br />

die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes (Planungskosten<br />

etc.) sowie evtl. weitere im Zusammenhang mit dem Änderungs- und<br />

Aufstellungsverfahren anfallenden Kosten sind ggf. anteilsmäßig <strong>vom</strong><br />

Antragssteller zu übernehmen.<br />

einstimmig beschlossen Dafür: 17 Dagegen: 0<br />

11. Mitteilungen<br />

Sachverhalt:<br />

Es liegen keine Mitteilungen vor.<br />

12. Sonstiges<br />

12.2. Antrag auf Bestellung eines Pfleger für die städtischen Liegenschaften<br />

Sachverhalt:<br />

Stadtrat Krippner fragt nach, ob der Antrag der Kreistagsfraktion FDP/<br />

Freie Bürger, auf Bestellung eines Pflegers der städtischen Liegenschaften<br />

aus dem Kreis des Stadtrates, behandelt wird.<br />

1. Bürgermeister Habel erläutert, dass Anträge zur Tagesordnung nur<br />

aus dem Kreise des Stadtrates gestellt werden können. Es bleibt dem<br />

Gremium vorbehalten, ob es den Antrag behandeln will.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat beschließt, den Antrag der Kreistagsfraktion FDP/Freie<br />

Bürger, auf Bestellung eines Pflegers für die städtischen Liegenschaften,<br />

zu beraten.<br />

einstimmig beschlossen Dafür: 0 Dagegen: 17<br />

21. Strompreise 2<strong>01</strong>3<br />

Sachverhalt:<br />

Der Sachverhalt wurde bereits in nichtöffentlicher Sitzung behandelt.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat beschließt sämtliche Wirkstromtarife um 3,00 ct/kWh netto<br />

(3,57 ct/kWh brutto) mit Wirkung <strong>vom</strong> <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 zu erhöhen. Dies<br />

betrifft die Grundversorgungstarife sowie sämtliche Stromtarife der<br />

„Zenna“-Produkte.<br />

Weiterhin beschließt der Stadtrat sämtliche Heiz- und Wärmepumpentarife<br />

um 2,00 ct/kWh netto (2,38 ct/kWh brutto) mit Wirkung <strong>vom</strong><br />

<strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 zu erhöhen.<br />

Grund für die Anpassung sind u.a. die Erhöhung und Neueinführung<br />

von gesetzlichen Umlagen sowie erhöhte Netzentgelte der vorgelagerten<br />

Netze.<br />

einstimmig beschlossen Dafür: 17 Dagegen: 0<br />

Bekanntmachung<br />

Im neuen Jahr werden die Christbäume von folgenden Sammelstellen<br />

abgefahren:<br />

<strong>Langenzenn</strong>: Würzburger Straße - Ecke Adlerstraße<br />

Schießhausplatz<br />

Zollnerstraße - Ecke Klaushofer Weg<br />

Parkpl. Veit-Stoß-Str. - Höhe Albrecht-Dürer-Str.,<br />

Nürnberger Straße - Ecke Raindorfer Weg<br />

Parkplatz Bahnhof<br />

Glascontainer Burggrafenhofer Straße<br />

Lohe: Lohäckerstraße Trafostation<br />

Heinersdorf: Mühlleite Trafostation<br />

Laubendorf: Maschinenhalle<br />

Kirchfembach: Dorfplatz<br />

Keidenzell: Platz beim Feuerwehrgerätehaus<br />

Burggrafenhof: Platz beim Feuerwehrgerätehaus<br />

Stinzendorf: Platz beim Feuerwehrgerätehaus<br />

Horbach: Platz beim Feuerwehrgerätehaus<br />

Wir bitten Sie Ihre Christbäume bis<br />

Mittwoch, 09. Januar 2<strong>01</strong>3 08.00 Uhr<br />

an den genannten Sammelstellen bereitzustellen.<br />

STADT LANGENZENN


<strong>Seite</strong> 9 - <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> / <strong>14.12.2<strong>01</strong>2</strong><br />

Öffnungszeiten Rathaus:<br />

Mo 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr<br />

Di 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr<br />

Mi – Fr 8.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung.<br />

Stadtverwaltung <strong>Langenzenn</strong><br />

Friedrich-Ebert-Straße 7 · 90579 <strong>Langenzenn</strong><br />

Tel. 091<strong>01</strong> / 703 0 E-Mail: stadt@langenzenn.de<br />

Fax 091<strong>01</strong> / 703 <strong>22</strong> Internet: www.langenzenn.de<br />

Sprechstunden im Bürgerhaus!<br />

Friedrich-Ebert-Straße 7, Erdgeschoss Zimmer S 0.05,<br />

Telefon 091<strong>01</strong> / 703 631<br />

Der Zugang befindet sich auf der östlichen <strong>Seite</strong> des Bürgerhauses<br />

im Erdgeschoss.<br />

AOK<br />

jeden Dienstag von 15.00 – 17.00 Uhr<br />

Verkehrsüberwachung<br />

jeden Freitag von 09.00 – 10.00 Uhr<br />

Seniorenrat<br />

jeden Mittwoch von 10.00 – 12.00 Uhr<br />

Rentenberatung<br />

14-tägig am Donnerstag von 09.00 – 11.00 Uhr<br />

Notarsprechstunde<br />

am zweiten Donnerstag im Monat von 14.00 – 17.00 Uhr<br />

Debeka Betriebskrankenkasse<br />

am ersten Montag im Monat von 14.00 – 16.00 Uhr<br />

BRK am ersten Dienstag im Monat von 10.00 – 12.00 Uhr<br />

Beratung für Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung<br />

Arbeitskreis Stellensuchender Sprechstunde erfolgt nur nach<br />

telefonischer Vereinbarung mit Frau Großer Tel. 091<strong>01</strong>-903994<br />

Beratung des Diakonischen Werkes<br />

Die Mitarbeiterinnen der staatlich anerkannten Sexual- und<br />

Schwangerschaftsberatung sind im Haus der Diakonie, Ottostraße<br />

5 im zweiten Stock in Fürth<br />

unter der Tel.-<strong>Nr</strong>. 0911 / 749 33-53 zu erreichen.<br />

www.diakonie-fuerth.de<br />

Öffnungszeiten:<br />

Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr<br />

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr<br />

u. Freitag von 14.00 bis 17.00 Uhr<br />

Öffnungszeiten<br />

Bücherei<br />

Stadt<br />

<strong>Langenzenn</strong><br />

Stadtbücherei <strong>Langenzenn</strong><br />

Rosenstraße 10 · 90579 <strong>Langenzenn</strong><br />

Telefon 091<strong>01</strong>-70347<br />

buecherei.langenzenn@nefkom.net<br />

Dienstag, Donnerstag 15.00 bis 18.00 Uhr<br />

Mittwoch 10.00 bis 13.00 Uhr<br />

Freitag 19.00 bis 20.00 Uhr<br />

Samstag 10.00 bis 12.00 Uhr<br />

Telefon 091<strong>01</strong> / 703 - 47<br />

E-Mail: buecherei.langenzenn@nefkom.net“<br />

Stadt <strong>Langenzenn</strong> - Amtliche Mitteilungen<br />

Flohmarkt der Stadtbücherei<br />

Am <strong>Langenzenn</strong>er Weihnachtsmarkt findet in der<br />

Stadtbücherei <strong>Langenzenn</strong> am<br />

16.12.2<strong>01</strong>2 ab 12.00 Uhr<br />

ein großer Flohmarkt für<br />

Romane, Kinder-/Jugend-/Sachbücher, Kassetten und<br />

Zeitschriften statt.<br />

Bücherfreunde und alle interessierten<br />

Weihnachtsmarkt-Besucher können die ausgeschiedenen<br />

Medien für einen kleinen Obolus günstig<br />

erwerben.<br />

Besuchen Sie uns in der Rosenstr. 10<br />

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen allen<br />

ein schönes Weihnachtsfest.<br />

Bauernmarkt<br />

Ihr Büchereiteam.<br />

Die nächsten Bauernmärkte finden am:<br />

Samstag, <strong>22</strong>.12.2<strong>01</strong>2 von 8.00 bis 12.00 Uhr<br />

und am<br />

Samstag, 05.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 von 8.00 bis 12.00 Uhr<br />

auf dem Prinzregentenplatz statt !<br />

Geboten wird ein großes Sortiment an frischen Lebensmitteln,<br />

Obst und Gemüse von landwirtschaftlichen Betrieben der näheren<br />

Umgebung.<br />

Mitteilung aus dem Bürgerbüro<br />

Nach den Aufzeichnungen des Bürgerbüros beträgt<br />

der aktuelle Stand der mit Hauptwohnung gemeldeten<br />

Einwohner im Monat November 2<strong>01</strong>2 10.429.<br />

Abfuhrtermin Landratsamt<br />

Durch das Landratsamt werden FCKW- und PCB-haltige<br />

Altgeräte abgeholt.<br />

* Kühl- und Gefriergeräte<br />

* Waschmaschinen, Wäscheschleudern und Wäschetrockner<br />

* Geschirrspüler<br />

* Elektroherde<br />

* Dunstabzugshauben<br />

Meldeschluss Donnerstag 03.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3<br />

Abholung Dienstag 08.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3<br />

Es wird um rechtzeitige Anmeldung der Geräte im Abfallzentrum<br />

gebeten.<br />

Telefon 0911 / 9773-1434<br />

0911 / 9773-1436<br />

0911 / 9773-1438


Stadt <strong>Langenzenn</strong> - Amtliche Mitteilungen <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> / <strong>14.12.2<strong>01</strong>2</strong> - <strong>Seite</strong> 10<br />

Grüne Tonne Termine 2<strong>01</strong>3<br />

Nachfolgend finden sie die Leerungstermine 2<strong>01</strong>3 für die Papiertonnen und die<br />

Papiercontainer.<br />

Der Auflistung entnehmen Sie bitte zunächst die Tourennummer für Ihren Ort<br />

/Ortsteil bzw. Straße.<br />

Hinweis für alle, die einen Internetzugang haben: Die Abfuhrtermine 2<strong>01</strong>3 können auf<br />

der Landkreishomepage www.landkreis-fuerth.de unter Online-Services,<br />

Müllabfuhrtermine/Abfallwirtschaft abgerufen werden.<br />

Nachfolgend die Tourennummer für die 240-l-Papiertonne<br />

<strong>Langenzenn</strong> Ortsteile Tour 12<br />

Burggrafenhof, Hammerschmiede, Keidenzell,<br />

Klaushof, Ödenhof, Stinzendorf, Wittinghof<br />

<strong>Langenzenn</strong> Ortsteile Tour 14<br />

Alitzberg, Gauchsmühle, Göckershof, Hardhof,<br />

Kirchfembach, Lohmühle, Wasenmühle<br />

<strong>Langenzenn</strong>, Ort<br />

Tour 14<br />

Adlerstr.<br />

Albrecht-Achilles-Str.<br />

Allensteiner Str.<br />

Alte Zennstr.<br />

Am Galgenberg<br />

Amselschlag<br />

An der Bleiche<br />

An der Grube<br />

An der Schlucht<br />

Bayernstr.<br />

Bergstr.<br />

Berliner Str.<br />

Brandenburger Str.<br />

Bremer Str.<br />

Bronnespan<br />

Burggrafenhofer Str.<br />

Clausenberg<br />

Danziger Str.<br />

Denkmalplatz<br />

Drosselstr.<br />

Eckertsberg<br />

Elbinger Str.<br />

Fabrikstr.<br />

<strong>Langenzenn</strong>, Ort<br />

Tour 15<br />

Adam-Klein-Str.<br />

Albrecht-Dürer-Str.<br />

Augustinerstr.<br />

Blütenstr.<br />

Blumenstr.<br />

Cadolzburger Weg<br />

Falkenstr.<br />

Fichtenstr.<br />

Finkenschlag<br />

Frankenstr.<br />

Friedrich-Ebert-Str.<br />

Gewerbestr.<br />

Glogauer Str.<br />

Görlitzer Str.<br />

Hamburger Str.<br />

Hardgraben<br />

Hausener Weg<br />

Hindenburgstr.<br />

Hirschberger Str.<br />

Hopfenstr.<br />

Im Kessel<br />

Industriestr.<br />

Kapell-Leite<br />

Karlsbader Str.<br />

Kirchenweg<br />

Klaushofer Weg<br />

Klosterstr.<br />

Komotauer Str.<br />

Königsberger Str.<br />

Krämergasse<br />

Laubendorfer Weg<br />

Fliederstr.<br />

Flurstr.<br />

Gartenstr.<br />

Grünstr.<br />

Gustav-Adolf-Str.<br />

Hans-Sachs-Str.<br />

Imhofstr.<br />

Lilienstr.<br />

<strong>Langenzenn</strong> Ortsteile Tour 13<br />

Erlachskirchen, Heinersdorf, Laubendorf, Lohe<br />

<strong>Langenzenn</strong> Ortsteile Tour 15<br />

Hausen, Horbach<br />

Lindenturm<br />

Lösleinstr.<br />

Marienbader Str.<br />

Mecklenburger Str.<br />

Meisenweg<br />

Milchgasse<br />

Münzgasse<br />

Nürnberger Str.<br />

Obere Ringstr.<br />

Obere Stadtmauer<br />

Ostendstr.<br />

Pfaffenleite<br />

Prinzregentenplatz<br />

Protsorgstr.<br />

Raindorfer Weg<br />

Reichenberger Str.<br />

Rosenstr.<br />

Sanktustorstr.<br />

Schießhausplatz<br />

Schlehenstr.<br />

Schollerwiese<br />

Schreiberstorberg<br />

Schützenstr.<br />

Schulstr.<br />

Schwabenberg<br />

Lukas-Cranach-Str.<br />

Markgrafenstr.<br />

Martin-Behaim-Str.<br />

Nelkenstr.<br />

Pilgerstr.<br />

Redenbacher Str.<br />

Schäfersbuck<br />

Schleifweg<br />

Schwalbenstr.<br />

Siedlungsstr.<br />

Sportplatz<br />

Sportplatzstr.<br />

Steinleite<br />

Sudetenstr.<br />

Südstr.<br />

Tannenbergstr.<br />

Thüringer Str.<br />

Tieftalweg<br />

Tilsiter Str.<br />

Türkengasse<br />

Turnstr.<br />

Untere Ringstr.<br />

Waldenburger Str.<br />

Wasenmühlweg<br />

Weinbergstr.<br />

Werkstr.<br />

Widukindstr.<br />

Wiesenweg<br />

Windsheimer Str.<br />

Würzburger Str.<br />

Ziegelstr.<br />

Ziegenberg<br />

Zollnerstr.<br />

Schwedenstr.<br />

Steingruber Str.<br />

Teichenbach<br />

Tillystr.<br />

Tulpenstr.<br />

Veit-Stoß-Str.<br />

Von-Wildenfels-Str.<br />

Wallensteinstr.


<strong>Seite</strong> 11 - <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> / <strong>14.12.2<strong>01</strong>2</strong><br />

Öffnungszeit des Stadtarchivs<br />

Das Archiv der Stadt <strong>Langenzenn</strong>, Denkmalplatz 4,<br />

ist geöffnet am:<br />

Dienstag, den 8. Januar 2<strong>01</strong>3<br />

von 13.00 – 18.00 Uhr<br />

und für Interessenten zugänglich.<br />

Unter Anleitung von Archivpfleger Dr. Michael Kroner kann<br />

das Archivmaterial für Forschungszwecke benutzt werden.<br />

Notarsprechstunde<br />

Die nächste Sprechstunde des Notariats Cadolzburg findet<br />

am Donnerstag, 10.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3<br />

von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr<br />

im Obergeschoss Zimmer S 2.10 des Rathauses,<br />

Friedrich-Ebert-Straße 7<br />

Wir bitten um Voranmeldung beim Notariat unter:<br />

Tel. 09103 / 1027<br />

Stadt <strong>Langenzenn</strong> - Amtliche Mitteilungen<br />

Rentenberatung<br />

Der Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung<br />

Bund im Landkreis Fürth, Rainer Waldenburger aus Cadolzburg<br />

- von der BfA-Gemeinschaft - hält am<br />

Donnerstag, 17.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 von 09.00 - 11.00 Uhr !!!<br />

im <strong>Langenzenn</strong>er Rathaus, Friedrich-Ebert-Str. 7, Erdgeschoss<br />

Zimmer S 0.05. Sprechstunden für Fragen zur Rentenversicherung<br />

ab.<br />

Beratung - Kontenklärung - Rentenanträge.<br />

Weiterer Termin:<br />

Donnerstag, 31.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 von 09.00 - 11.00 Uhr<br />

<strong>Ausgabe</strong>zeiten <strong>Langenzenn</strong>er Tafel<br />

Nürnberger Straße 29<br />

Ausweisausgabe: Lebensmittelausgabe:<br />

Dienstag 15 – 16 Uhr Samstag 13 – 14 Uhr

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