Vermessungs- und Flurneuordnungsamt (Amt 51) - Main-Tauber-Kreis
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt (Amt 51) - Main-Tauber-Kreis
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt (Amt 51) - Main-Tauber-Kreis
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Geschäftsbericht 2011 – Vemessungs- <strong>und</strong> <strong>Flurneuordnungsamt</strong> Seite 147<br />
<strong>Vermessungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Flurneuordnungsamt</strong> (<strong>Amt</strong> <strong>51</strong>)<br />
Aufgr<strong>und</strong> einer gesetzlichern Änderung<br />
darf das <strong>Vermessungs</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Flurneuordnungsamt</strong> seit 1. Juli<br />
2011 keine Aufträge für Flurstücks<br />
teilungen mehr von Privatpersonen<br />
annehmen. Der damit<br />
verb<strong>und</strong>ene Gebührenrückgang<br />
konnte im Jahr 2011 durch Mehreinnahmen<br />
in anderen Bereichen<br />
kompensiert werden. Im Bereich<br />
der Flurneuordnung wurden die<br />
Verfahren Grünsfeld (Am breiten<br />
Steg), Wittighausen-Unterwittighausen<br />
(Schmachtenberg) <strong>und</strong><br />
Ahorn-Berolzheim (Kälbergr<strong>und</strong>)<br />
endgültig abgeschlossen. Neu<br />
angeordnet wurden die Verfahren<br />
Weikersheim-Elpersheim (Wald)<br />
<strong>und</strong> Lauda-Königshofen-Oberlauda<br />
(L <strong>51</strong>1).<br />
Das <strong>Vermessungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Flurneuordnungsamt</strong><br />
liefert mit den Geobasisdaten<br />
eine wesentliche Infrastrukturgr<strong>und</strong>lage<br />
für Bürger, Wirtschaft <strong>und</strong><br />
Verwaltung im <strong>Main</strong>-<strong>Tauber</strong>-<strong>Kreis</strong>.<br />
<strong>Kreis</strong>weit werden so für viele Bereiche<br />
Daten zur Verfügung gestellt, die<br />
von zentraler Bedeutung für die Entscheidungsfindung<br />
sowie für die Realisierung<br />
von Ideen <strong>und</strong> Projekten aus<br />
Verwaltung <strong>und</strong> Wirtschaft sind. Das<br />
amtliche <strong>Vermessungs</strong>wesen stellt somit<br />
eine wichtige Gr<strong>und</strong>lage für weitere<br />
Investitionen bereit.<br />
Die Flurneuordnung bietet ein vielfältiges<br />
<strong>und</strong> flexibles Instrument zur<br />
Bodenordnung. Damit können die<br />
landwirtschaftlichen Strukturen der<br />
modernen Landwirtschaft angepasst,<br />
die Strukturentwicklung der Städte<br />
Vermessung zur Aufteilung eines Gr<strong>und</strong>stücks durch das <strong>Vermessungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Flurneuordnungsamt</strong>:<br />
Seit dem 1. Juli 2011 darf das <strong>Amt</strong> solche Aufträge nicht mehr von<br />
Privatpersonen annehmen.<br />
<strong>und</strong> Gemeinden im <strong>Main</strong>-<strong>Tauber</strong>-<strong>Kreis</strong><br />
gefördert <strong>und</strong> der Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz<br />
unterstützt werden.<br />
1. Fachbereich Vermessung<br />
1.1 Änderung des<br />
<strong>Vermessungs</strong>gesetzes<br />
Seit Jahren besteht der politische Wille,<br />
den Anteil der Öffentlich bestellten<br />
<strong>Vermessungs</strong>ingenieure (ÖbV) an Liegenschaftsvermessungen<br />
landesweit<br />
auf 80 Prozent zu erhöhen. Da seit<br />
2005 der ÖbV-Anteil jedoch landesweit<br />
bei r<strong>und</strong> 50 Prozent stagniert, wurde<br />
im <strong>Vermessungs</strong>gesetz eine klare Zuweisung<br />
von Aufgaben an die ÖbV festgelegt.<br />
So werden seit 1. Juli 2011 die<br />
privaten Anträge auf Katastervermessungen<br />
zur Festlegung neuer Gr<strong>und</strong>stücksgrenzen<br />
(Zerlegungen) den<br />
ÖbV zugewiesen. Die nahezu 170 ÖbV<br />
in Baden-Württemberg sind verpflichtet,<br />
Aufträge aus ihrem Landkreis <strong>und</strong><br />
den benachbarten <strong>Kreis</strong>en anzunehmen<br />
<strong>und</strong> zu den amtlichen Gebühren-<br />
sätzen zu erledigen. Ab Anfang 2014<br />
darf das <strong>Vermessungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Flurneuordnungsamt</strong><br />
des <strong>Main</strong>-<strong>Tauber</strong>-<strong>Kreis</strong>es<br />
auch keine Gr<strong>und</strong>stückszerlegungen<br />
der Städte <strong>und</strong> Gemeinden mehr annehmen.<br />
Grenzfeststellungen, umfangreiche<br />
Vermessungen an Straßen<br />
(Straßenschlussvermessungen), Baulandumlegungen<br />
<strong>und</strong> Gebäudeaufnahmen<br />
sind von dieser Regelung nicht<br />
betroffen. Als weitere wesentliche Änderung<br />
gilt seit diesem Zeitpunkt die<br />
Aufhebung der Abmarkungspflicht.<br />
Die Gr<strong>und</strong>stückseigentümer können<br />
selbst darüber entscheiden, ob die<br />
Flurstücksgrenzen in der Örtlichkeit<br />
mit Grenzzeichen abgemarkt werden<br />
sollen oder nicht. Die Rechtssicherheit<br />
der Flurstücksgrenzen ist durch ihre<br />
Festlegung im Liegenschaftskataster<br />
gewährleistet.<br />
1.2 Operativer Bereich<br />
Die Außendienstmitarbeiter des operativen<br />
Bereichs im Fachbereich<br />
Vermessung erledigten Anträge auf
Seite 148<br />
Flurstücks teilungen <strong>und</strong> sonstige Veränderungen<br />
an Flurstücken, stellten<br />
Grenzen vor Ort wieder her, maßen<br />
Gebäude ein <strong>und</strong> führten Straßenschlussvermessungen<br />
durch. Am 1. Juli<br />
2011 trat die Änderung des <strong>Vermessungs</strong>gesetzes<br />
mit der Folge in Kraft,<br />
dass keine Flurstücksteilungen mehr<br />
von Privatpersonen angenommen<br />
werden durften. Der damit verb<strong>und</strong>ene<br />
Gebührenrückgang konnte durch<br />
Mehreinnahmen in anderen Bereichen<br />
kompensiert werden. Die Aufhebung<br />
der Abmarkungspflicht hatte bisher<br />
keine nennenswerten Auswirkungen<br />
auf die Außendienstarbeiten. Nahezu<br />
alle Gr<strong>und</strong>stückseigentümer beantragten<br />
die Abmarkung der neuen Grenzpunkte.<br />
1.3 Liegenschaftskataster /<br />
Migration<br />
Das b<strong>und</strong>esweite einheitliche <strong>Amt</strong>liche<br />
Liegenschaftskataster-Informationssystem<br />
(ALKIS) wird auch in Baden-<br />
Württemberg eingeführt. Dabei sollen<br />
das Automatisierte Liegenschaftsbuch<br />
(ALB) <strong>und</strong> die Automatisierte Liegenschaftskarte<br />
(ALK) widerspruchsfrei<br />
zusammengeführt werden („Migration“).<br />
Die Migration ist im Jahr 2011<br />
nicht wie erwartet angelaufen, so dass<br />
eine flächendeckende Durchführung<br />
im Jahr 2011 nicht erfolgen konnte.<br />
Der Datenbestand des <strong>Vermessungs</strong><strong>und</strong><br />
<strong>Flurneuordnungsamt</strong>es wird nach<br />
aktueller Planung erst Anfang 2013<br />
migriert werden.<br />
2. Fachbereich Flurneuordnung<br />
Die Flurneuordnung bietet im <strong>Main</strong>-<br />
<strong>Tauber</strong>-<strong>Kreis</strong> weiterhin vielfältige<br />
1.000.000 €<br />
900.000 €<br />
800.000 €<br />
700.000 €<br />
600.000 €<br />
500.000 €<br />
400.000 €<br />
300.000 €<br />
200.000 €<br />
100.000 €<br />
0 €<br />
753.754 €<br />
Geschäftsbericht 2011 – Vemessungs- <strong>und</strong> <strong>Flurneuordnungsamt</strong><br />
Verfahrensarten, um Entwicklungen<br />
dynamisch zu begleiten <strong>und</strong> die gesetzten<br />
Ziele zeitnah umzusetzen.<br />
Unterschiedliche Anforderungen können<br />
durch individuell ausgerichtete<br />
Flurneuordnungsverfahren optimal<br />
gelöst werden. In Abhängigkeit von der<br />
Gebietsgröße, der Art <strong>und</strong> der Anzahl<br />
der Maßnahmen kommen verschiedene<br />
Verfahrensarten zum Einsatz.<br />
In den Jahren 2010 <strong>und</strong> 2011 konnten<br />
im <strong>Main</strong>-<strong>Tauber</strong>-<strong>Kreis</strong> auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />
des Infrastrukturprogramms (Landesinvestitionsprogramm<br />
– LIP) zwei<br />
Entwicklung der der Gebühreneinnahmen<br />
679.614 €<br />
762.755 €<br />
681.354 €<br />
525.215 €<br />
Verfahren bearbeitet <strong>und</strong> abgeschlossen<br />
werden. Gleichzeitig wurde im Jahr<br />
2011 ein Fokus-Verfahren (Flurneuordnung<br />
optimiert, konzentriert <strong>und</strong><br />
schnell) bearbeitet <strong>und</strong> abgeschlossen.<br />
2.1 Laufende<br />
Flurneuordnungsverfahren<br />
867.630 €<br />
2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />
Der Anstieg der Gebühreneinnahmen war aufgr<strong>und</strong> der Änderung des <strong>Vermessungs</strong>gesetzes<br />
nicht zu erwarten. Langfristig werden die Einnahmen deutlich sinken.<br />
Anzahl<br />
1800<br />
1600<br />
1400<br />
1200<br />
1000<br />
800<br />
600<br />
400<br />
200<br />
0<br />
Grafik Gebühren kategorisiert<br />
Entwicklung Entwicklung der wichtigsten der wichtigsten Geschäftsfelder<br />
2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />
Anzahl Flurstücke 1045 723 896 830 502 1176<br />
Anzahl Gebäude 1692 811 683 697 559 500<br />
Anzahl Grenzpunkte 814 633 615 383 708 632<br />
Einnahmen Flurstücke 211485 214066 234933 201649 159639 256093<br />
Einnahmen Gebäude 140055 112340 101580 77600 71020 53500<br />
Einnahmen Grenzpunkte 47702 79754 93598 89981 75674 82955<br />
Page 1<br />
gesetzlich geregelten Aufgabenzuweisung an die ÖbV ist noch nicht erkennbar.<br />
Einnahmen<br />
300.000 €<br />
250.000 €<br />
200.000 €<br />
150.000 €<br />
100.000 €<br />
50.000 €<br />
Die Grafik zeigt die Entwicklung der wichtigsten Geschäftsfelder. Eine Auswirkung der<br />
Im Jahr 2011 wurden vom <strong>Vermessungs</strong>-<br />
<strong>und</strong> <strong>Flurneuordnungsamt</strong> in elf<br />
Städten <strong>und</strong> Gemeinden des <strong>Main</strong>-<strong>Tauber</strong>-<strong>Kreis</strong>es<br />
21 Neuordnungsverfahren<br />
mit einer Gesamtfläche von r<strong>und</strong> 6900<br />
0 €
Geschäftsbericht 2011 – Vemessungs- <strong>und</strong> <strong>Flurneuordnungsamt</strong> Seite 149<br />
Hektar <strong>und</strong> zirka 3630 Teilnehmern<br />
bearbeitet. Zwei dieser Verfahren mit<br />
r<strong>und</strong> 230 Hektar <strong>und</strong> zirka 200 Teilnehmern<br />
werden von Arbeitsgruppen<br />
der benachbarten Ämter in Buchen <strong>und</strong><br />
Künzelsau bearbeitet. Durch die Bearbeitung<br />
der laufenden Verfahren fallen<br />
jährlich mehrere h<strong>und</strong>erttausend Euro<br />
Ausführungskosten an. Diese Investitionen<br />
wirken sich positiv auf die Stärkung<br />
<strong>und</strong> die Erhaltung mittelständischer<br />
Betriebe mit ihren Arbeitsplätzen<br />
im <strong>Main</strong>-<strong>Tauber</strong>-<strong>Kreis</strong> aus.<br />
2.2 Arbeitsschwerpunkte <strong>und</strong><br />
wichtige Meilensteine<br />
Meilensteine im Ablauf eines Neuordnungsverfahrens<br />
sind zum Beispiel<br />
die Anordnung, die Genehmigung des<br />
Wege- <strong>und</strong> Gewässerplanes mit landschaftspflegerischem<br />
Begleitplan, die<br />
Besitzeinweisung, die Planbekanntgabe<br />
oder die Schlussfeststellung. Sie<br />
haben für die Teilnehmer eines Neuordnungsverfahrens<br />
immer direkte<br />
Veränderungen zur Folge, wie zum<br />
Beispiel neu zu bewirtschaftende<br />
Gr<strong>und</strong>stücke, bessere Zufahrten über<br />
das neu ausgebaute Wegenetz oder<br />
rechtliche Konsequenzen wie Widerspruchsmöglichkeiten<br />
oder den Gr<strong>und</strong>buch-<br />
bzw. Katastereintrag.<br />
2.2.1 Vorstandswahl<br />
In der Flurneuordnung Bad Mergentheim<br />
(B 19) wurde der Vorstand der<br />
Teilnehmergemeinschaft gewählt. Im<br />
Rahmen der gesetzlich vorgesehenen<br />
Mitwirkung bei Planungen <strong>und</strong> Entscheidungen<br />
fällt diesem Gremium eine<br />
wichtige Rolle zu. <strong>Amt</strong> <strong>und</strong> Vorstand<br />
müssen eng <strong>und</strong> gut zusammenarbei-<br />
Das neu gewählte Vorstandsteam der Flurneuordnung Bad Mergentheim (B19) mit<br />
dem Leiter des <strong>Vermessungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Flurneuordnungsamt</strong>es Werner Rüger (links).<br />
ten, um einen reibungslosen Ablauf<br />
des Verfahrens zu gewährleisten.<br />
2.2.2 Durchführung von Bestandsbewertungen<br />
in Waldverfahren<br />
In den Flurneuordnungsverfahren<br />
Werbach-Niklashausen <strong>und</strong> Külsheim<br />
(Wald) wurden im Jahr 2011 die Bestandsbewertungen<br />
durch forstwirtschaftliche<br />
Sachverständige durchgeführt.<br />
Die Arbeiten konnten in Ni-<br />
klashausen abgeschlossen werden,<br />
im Verfahren Külsheim werden diese<br />
2012 fortgesetzt. Der Großteil der zu<br />
bewertenden Holzbestände wird gekluppt.<br />
Mit der Kluppung (Messung der<br />
Stammstärke auf Brusthöhe in Zentimeter)<br />
wird möglichst genau der Vorrat<br />
an nutzbarem Holz erfasst. Zusammen<br />
mit der Baumhöhe ergibt sich die Holzmenge<br />
in Festmetern pro Baum. Flächenhafte<br />
Jungbestände <strong>und</strong> einheitliche<br />
bewachsene Hanggr<strong>und</strong>stücke<br />
Die Bewertung der Waldbestände wird von einem Forstsachverständigen (links) durchgeführt.<br />
Die Holzmassenberechnung erfolgt durch Kluppung (rechts).
Seite 150<br />
ohne größere Bäume werden pauschal<br />
über Erfahrungswerte abgerechnet.<br />
Der gute oder schlechte Pflegezustand<br />
in den einzelnen Waldgr<strong>und</strong>stücken<br />
wird durch Zu- oder Abschläge berücksichtigt.<br />
All diese Arbeiten sind notwendig,<br />
um die Waldeigentümer bei<br />
der Neuzuteilung wertgleich abfinden<br />
zu können.<br />
2.2.3 Ausführungsanordnungen<br />
Im Zusammenlegungsverfahren Creglingen-Waldmannshofen<br />
wurde im<br />
Jahr 2011 die Ausführungsanordnung<br />
nach § 65 Flurbereinigungsgesetz<br />
(FlurbG) erlassen. Damit trat der im<br />
Zusammenlegungsplan vorgesehene<br />
neue Rechtszustand an die Stelle des<br />
bisherigen. Die Gr<strong>und</strong>bücher wurden<br />
dadurch ungültig. Bis zur Berichtigung<br />
des Gr<strong>und</strong>buches <strong>und</strong> des Liegenschaftskatasters<br />
treten die Verzeichnisse<br />
des Zusammenlegungsplanes an<br />
die Stelle dieser öffentlichen Bücher.<br />
2.2.4 Abschluss von Flurneuordnungsverfahren<br />
Im November 2011 wurden im Beisein<br />
von Landrat Reinhard Frank <strong>und</strong> Dezernent<br />
Werner Rüger die Schlussfeststellungen<br />
an die drei Vorsitzenden der<br />
Flurneuordnungen Grünsfeld (Am breiten<br />
Steg), Wittighausen-Unterwittighausen<br />
(Schmachtenberg) <strong>und</strong> Ahorn-<br />
Berolzheim (Kälbergr<strong>und</strong>) übergeben.<br />
Damit sind diese Neuordnungsverfahren<br />
endgültig abgeschlossen. Bei insgesamt<br />
30 Hektar Verfahrensfläche<br />
mit 37 Teilnehmern <strong>und</strong> 48 Flurstükken<br />
wurde in den drei Verfahren ein<br />
Gesamtinvestitionsvolumen von r<strong>und</strong><br />
212.000 Euro für die Erschließung <strong>und</strong><br />
Geschäftsbericht 2011 – Vemessungs- <strong>und</strong> <strong>Flurneuordnungsamt</strong><br />
Landrat Reinhard Frank (3.v.l.) überreichte im Beisein von Dezernent Werner Rüger (r.)<br />
die Schlussfeststellungen an die Vorsitzenden der drei abgeschlossenen Flurneuordnungsverfahren.<br />
Neuordnung eingesetzt. Insgesamt<br />
gab es 156.000 Euro Zuschüsse vom<br />
B<strong>und</strong> <strong>und</strong> vom Land Baden-Württemberg.<br />
Die nicht durch Zuschuss gedeckten<br />
Kosten in Höhe von 56.000<br />
Euro wurden von den drei beteiligten<br />
Gemeinden übernommen.<br />
2.2.5 Anordnung neuer Flurneuordnungsverfahren<br />
Im Jahr 2011 wurden im <strong>Main</strong>-<strong>Tauber</strong>-<br />
<strong>Kreis</strong> für den Bereich der gemeinsamen<br />
Dienststelle Flurneuordnung des<br />
<strong>Main</strong>-<strong>Tauber</strong>-<strong>Kreis</strong>es <strong>und</strong> des Hohenlohekreises<br />
zwei neue Flurneuordnungsverfahren<br />
mit zusammen r<strong>und</strong> 205<br />
Hektar Fläche <strong>und</strong> zirka 365 Teilnehmern<br />
angeordnet.<br />
Im Verfahren Weikersheim-Elpersheim<br />
(Wald) soll eine Neuordnung der Privatwaldflächen<br />
nach neuzeitlichen Gesichtspunkten<br />
durchgeführt werden.<br />
Durch Zusammenlegung von Waldflächen,<br />
Auflösung von Miteigentumsanteilen<br />
<strong>und</strong> Verbesserung der Erschließung<br />
durch neue Waldwege werden die<br />
Voraussetzungen für die Waldbewirtschaftung<br />
wesentlich verbessert.<br />
In Lauda-Königshofen-Oberlauda (L<br />
<strong>51</strong>1) sind durch die Verbreiterung<br />
der Landesstraße <strong>51</strong>1 in der Ortslage<br />
Nachteile für die Bewirtschaftung<br />
entstanden. Ebenso werden für die<br />
Verbreiterung der L <strong>51</strong>1 außerhalb der<br />
Ortslage Richtung Heckfeld sowie für<br />
die geplante Außengebietsentwässerung<br />
Nachteile für die Bewirtschaftung<br />
entstehen. Diese sollen im Zuge des<br />
Flurneuordnungsverfahrens beseitigt<br />
werden. Eine langfristige landwirtschaftliche<br />
Nutzung des ländlichen<br />
Gr<strong>und</strong>besitzes erfordert im Verfahrensgebiet<br />
neue Wege, die Regelung<br />
der Wasserführung sowie eine stärkere<br />
Zusammenlegung <strong>und</strong> bessere Gestaltung<br />
der Gr<strong>und</strong>stücke.<br />
2.3 Finanzierung<br />
Die Ausführungskosten in den laufenden<br />
Flurneuordnungsverfahren werden<br />
durch Zuschüsse, Teilnehmerbeiträge<br />
<strong>und</strong> Beiträge Dritter finanziert. Die Zuschüsse<br />
setzen sich aus Mitteln der EU,<br />
des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> des Landes Baden-<br />
Württemberg zusammen <strong>und</strong> erreichen<br />
im Höchstfall 85 Prozent. Im Jahr 2011<br />
sind beim <strong>Vermessungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Flurneuordnungsamt</strong><br />
r<strong>und</strong> 260.000 Euro Aus-
Geschäftsbericht 2011 – Vemessungs- <strong>und</strong> <strong>Flurneuordnungsamt</strong> Seite 1<strong>51</strong><br />
führungskosten in Flurneuordnungsverfahren<br />
angefallen. Gegenüber den<br />
Vorjahren ist somit ein starker Rückgang<br />
zu verzeichnen. Dies liegt daran,<br />
dass im Jahr 2011 in keinem Verfahren<br />
der Ausbau der neuen Wege anstand.<br />
3. Unterstützung des Landwirtschaftsamtes<br />
Traditionell unterstützten die Mitarbeiter<br />
des <strong>Vermessungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Flurneuordnungsamt</strong>es<br />
auch 2011 wieder das<br />
Landwirtschaftsamt bei der Kontrolle<br />
der landwirtschaftlichen Förderprogramme.<br />
Bearbeitet wurden die Flurstückskulisse,<br />
die Vorbereitung <strong>und</strong><br />
die Durchführung von Vorortkontrollen<br />
sowie die Ziehung von Bodenproben in<br />
den Wasserschutzgebieten. Bei all diesen<br />
Arbeiten wird vermessungstechnischer<br />
Sachverstand benötigt. Durch<br />
eine zeitnahe Abwicklung konnten die<br />
Prämien an die landwirtschaftlichen<br />
Betriebe noch vor Weihnachten ausbezahlt<br />
werden.<br />
4. Highlights<br />
4.1 Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaften<br />
in Creglingen-<br />
Finsterlohr<br />
Im April trafen sich die Vorsitzenden<br />
der Teilnehmergemeinschaften<br />
der Flurneuordnungen mit Landrat<br />
Reinhard Frank im Creglinger Ortsteil<br />
Finsterlohr. Das Treffen diente dem<br />
allgemeinen Informationsaustausch<br />
der Vorstände. Bei einem gemeinsamen<br />
Ortsr<strong>und</strong>gang wurden die Vorteile<br />
einer Dorfflurbereinigung deutlich<br />
aufgezeigt. Durch die kombinierten<br />
Maßnahmen in den Bereichen Boden-<br />
Ausführungskosten der Flurneuordnung 2011<br />
Landschaftspflege; 35.781 €<br />
Bodenverbesserung; 34.564 €<br />
Ausführungskosten der Flurneuordnung 2011<br />
Gestaltung Ortslage; 40.219 €<br />
Wasserbau; 3.370 €<br />
Wegebau; 46.071 €<br />
Bodenordnung; 94.054 €<br />
Verwaltungsausgaben der TG;<br />
3.292 €<br />
Die Ausführungskosten in den laufenden Flurneuordnungsverfahren betrugen im Jahr<br />
2011 r<strong>und</strong> 260.000 Euro.<br />
Finsterlohrs Ortsvorsteher Fritz Danner (6.v.r.) erläutert Landrat Frank (7.v.r.) <strong>und</strong> den<br />
Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaften die im Creglinger Stadtteil durchgeführten<br />
Dorferneuerungsmaßnahmen.<br />
Beim R<strong>und</strong>gang durch die neugestaltete Ortslage von Finsterlohr wurde auch der neue<br />
Oberländer Dorfladen besichtigt, der die Gr<strong>und</strong>bedürfnisse der Bevölkerung abdeckt.
Seite 152<br />
Beim Girls‘ Day vermaßen die teilnehmenden Realschülerinnen den Parkplatz des <strong>Vermessungs</strong>-<br />
<strong>und</strong> <strong>Flurneuordnungsamt</strong>es <strong>und</strong> fertigten eine Karte davon an.<br />
ordnung, Ausbau gemeinschaftlicher<br />
<strong>und</strong> öffentlicher Anlagen <strong>und</strong> Finanzierung<br />
aus einer Hand konnten gute<br />
Ergebnisse erzielt werden. Die Dörfer<br />
werden dadurch wieder attraktiver <strong>und</strong><br />
halten die Jugend <strong>und</strong> junge Familien<br />
leichter am Ort. Der Stadtteil Finsterlohr<br />
der Stadt Creglingen gewann nach<br />
Durchführung der Maßnahmen den<br />
<strong>Kreis</strong>entscheid im Wettbewerb „Unser<br />
Dorf hat Zukunft, unser Dorf soll schöner<br />
werden.“<br />
4.2 Girls‘ Day<br />
Am Girls‘ Day öffnete auch das <strong>Vermessungs</strong>-<br />
<strong>und</strong> <strong>Flurneuordnungsamt</strong><br />
Geschäftsbericht 2011 – Vemessungs- <strong>und</strong> <strong>Flurneuordnungsamt</strong><br />
seine Türen für Schülerinnen. Der<br />
Girls‘ Day ist das größte b<strong>und</strong>esweite<br />
Berufsorientierungsprojekt. Er soll<br />
Mädchen motivieren, technische <strong>und</strong><br />
naturwissenschaftliche Berufe zu erlernen,<br />
damit der Anteil der weiblichen<br />
Beschäftigten in sogenannten „Männerberufen“<br />
erhöht wird <strong>und</strong> dem sich<br />
abzeichnenden Fachkräftemangel im<br />
Industrie- <strong>und</strong> Dienstleistungsgewerbe<br />
begegnet werden kann.<br />
Realschülerinnen fertigten unter Aufsicht<br />
von Fachpersonal eine Karte<br />
des Parkplatzes vor dem <strong>Amt</strong> an. Dafür<br />
mussten sie den Parkplatz genau<br />
vermessen. Sie ermittelten zunächst<br />
anhand von Festpunkten ihren eigenen<br />
Standpunkt, um anschließend<br />
verschiedene Punkte am Parkplatz zu<br />
bestimmen. Mit diesen Daten im Gepäck<br />
konnten die jungen Mädchen am<br />
Computer eine Karte des Parkplatzes<br />
herstellen.<br />
4.3 Tagung Artenschutz<br />
Bei der Aufstellung des Wege- <strong>und</strong> Gewässerplans<br />
mit landschaftspflegerischem<br />
Begleitplan sind in den letzten<br />
Jahren immer wieder neue Anforderungen<br />
an die Mitarbeiter der Flurneuordnung<br />
gestellt worden. Besonders<br />
für die Erhaltung <strong>und</strong> Pflege von landschaftspflegerischen<br />
Elementen wurden<br />
in einer eintägigen Schulung im<br />
technischen <strong>Kreis</strong>haus am Wellenberg<br />
von Fachleuten aus dem Landesamt<br />
für Geoinformation <strong>und</strong> Landentwicklung<br />
Anregungen <strong>und</strong> Tipps gegeben.<br />
Neue Vorschriften <strong>und</strong> Verordnungen<br />
wurden mit Blick auf die Planung <strong>und</strong><br />
Umsetzung erläutert <strong>und</strong> diskutiert.<br />
Neben den Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen<br />
vom <strong>Vermessungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Flurneuordnungsamt</strong><br />
des <strong>Main</strong>-<strong>Tauber</strong>-<strong>Kreis</strong>es<br />
wurden Mitarbeiter der Flurneuordnung<br />
aus dem Landratsamt Schwäbisch<br />
Hall mit den Dienststellen Crailsheim<br />
<strong>und</strong> Schwäbisch Hall geschult.<br />
Anregungen für die Erhaltung <strong>und</strong> Pflege von landschaftspflegerischen Elementen waren Inhalte einer eintägigen Schulung für Mitarbeiter<br />
der Flurneuordnung aus den Dienststellen <strong>Tauber</strong>bischofsheim, Schwäbisch Hall <strong>und</strong> Crailsheim.