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Vermessungs- und Flurneuordnungsamt (Amt 51) - Main-Tauber-Kreis

Vermessungs- und Flurneuordnungsamt (Amt 51) - Main-Tauber-Kreis

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Geschäftsbericht 2011 – Vemessungs- <strong>und</strong> <strong>Flurneuordnungsamt</strong> Seite 147<br />

<strong>Vermessungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Flurneuordnungsamt</strong> (<strong>Amt</strong> <strong>51</strong>)<br />

Aufgr<strong>und</strong> einer gesetzlichern Änderung<br />

darf das <strong>Vermessungs</strong>- <strong>und</strong><br />

<strong>Flurneuordnungsamt</strong> seit 1. Juli<br />

2011 keine Aufträge für Flurstücks<br />

teilungen mehr von Privatpersonen<br />

annehmen. Der damit<br />

verb<strong>und</strong>ene Gebührenrückgang<br />

konnte im Jahr 2011 durch Mehreinnahmen<br />

in anderen Bereichen<br />

kompensiert werden. Im Bereich<br />

der Flurneuordnung wurden die<br />

Verfahren Grünsfeld (Am breiten<br />

Steg), Wittighausen-Unterwittighausen<br />

(Schmachtenberg) <strong>und</strong><br />

Ahorn-Berolzheim (Kälbergr<strong>und</strong>)<br />

endgültig abgeschlossen. Neu<br />

angeordnet wurden die Verfahren<br />

Weikersheim-Elpersheim (Wald)<br />

<strong>und</strong> Lauda-Königshofen-Oberlauda<br />

(L <strong>51</strong>1).<br />

Das <strong>Vermessungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Flurneuordnungsamt</strong><br />

liefert mit den Geobasisdaten<br />

eine wesentliche Infrastrukturgr<strong>und</strong>lage<br />

für Bürger, Wirtschaft <strong>und</strong><br />

Verwaltung im <strong>Main</strong>-<strong>Tauber</strong>-<strong>Kreis</strong>.<br />

<strong>Kreis</strong>weit werden so für viele Bereiche<br />

Daten zur Verfügung gestellt, die<br />

von zentraler Bedeutung für die Entscheidungsfindung<br />

sowie für die Realisierung<br />

von Ideen <strong>und</strong> Projekten aus<br />

Verwaltung <strong>und</strong> Wirtschaft sind. Das<br />

amtliche <strong>Vermessungs</strong>wesen stellt somit<br />

eine wichtige Gr<strong>und</strong>lage für weitere<br />

Investitionen bereit.<br />

Die Flurneuordnung bietet ein vielfältiges<br />

<strong>und</strong> flexibles Instrument zur<br />

Bodenordnung. Damit können die<br />

landwirtschaftlichen Strukturen der<br />

modernen Landwirtschaft angepasst,<br />

die Strukturentwicklung der Städte<br />

Vermessung zur Aufteilung eines Gr<strong>und</strong>stücks durch das <strong>Vermessungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Flurneuordnungsamt</strong>:<br />

Seit dem 1. Juli 2011 darf das <strong>Amt</strong> solche Aufträge nicht mehr von<br />

Privatpersonen annehmen.<br />

<strong>und</strong> Gemeinden im <strong>Main</strong>-<strong>Tauber</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

gefördert <strong>und</strong> der Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz<br />

unterstützt werden.<br />

1. Fachbereich Vermessung<br />

1.1 Änderung des<br />

<strong>Vermessungs</strong>gesetzes<br />

Seit Jahren besteht der politische Wille,<br />

den Anteil der Öffentlich bestellten<br />

<strong>Vermessungs</strong>ingenieure (ÖbV) an Liegenschaftsvermessungen<br />

landesweit<br />

auf 80 Prozent zu erhöhen. Da seit<br />

2005 der ÖbV-Anteil jedoch landesweit<br />

bei r<strong>und</strong> 50 Prozent stagniert, wurde<br />

im <strong>Vermessungs</strong>gesetz eine klare Zuweisung<br />

von Aufgaben an die ÖbV festgelegt.<br />

So werden seit 1. Juli 2011 die<br />

privaten Anträge auf Katastervermessungen<br />

zur Festlegung neuer Gr<strong>und</strong>stücksgrenzen<br />

(Zerlegungen) den<br />

ÖbV zugewiesen. Die nahezu 170 ÖbV<br />

in Baden-Württemberg sind verpflichtet,<br />

Aufträge aus ihrem Landkreis <strong>und</strong><br />

den benachbarten <strong>Kreis</strong>en anzunehmen<br />

<strong>und</strong> zu den amtlichen Gebühren-<br />

sätzen zu erledigen. Ab Anfang 2014<br />

darf das <strong>Vermessungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Flurneuordnungsamt</strong><br />

des <strong>Main</strong>-<strong>Tauber</strong>-<strong>Kreis</strong>es<br />

auch keine Gr<strong>und</strong>stückszerlegungen<br />

der Städte <strong>und</strong> Gemeinden mehr annehmen.<br />

Grenzfeststellungen, umfangreiche<br />

Vermessungen an Straßen<br />

(Straßenschlussvermessungen), Baulandumlegungen<br />

<strong>und</strong> Gebäudeaufnahmen<br />

sind von dieser Regelung nicht<br />

betroffen. Als weitere wesentliche Änderung<br />

gilt seit diesem Zeitpunkt die<br />

Aufhebung der Abmarkungspflicht.<br />

Die Gr<strong>und</strong>stückseigentümer können<br />

selbst darüber entscheiden, ob die<br />

Flurstücksgrenzen in der Örtlichkeit<br />

mit Grenzzeichen abgemarkt werden<br />

sollen oder nicht. Die Rechtssicherheit<br />

der Flurstücksgrenzen ist durch ihre<br />

Festlegung im Liegenschaftskataster<br />

gewährleistet.<br />

1.2 Operativer Bereich<br />

Die Außendienstmitarbeiter des operativen<br />

Bereichs im Fachbereich<br />

Vermessung erledigten Anträge auf


Seite 148<br />

Flurstücks teilungen <strong>und</strong> sonstige Veränderungen<br />

an Flurstücken, stellten<br />

Grenzen vor Ort wieder her, maßen<br />

Gebäude ein <strong>und</strong> führten Straßenschlussvermessungen<br />

durch. Am 1. Juli<br />

2011 trat die Änderung des <strong>Vermessungs</strong>gesetzes<br />

mit der Folge in Kraft,<br />

dass keine Flurstücksteilungen mehr<br />

von Privatpersonen angenommen<br />

werden durften. Der damit verb<strong>und</strong>ene<br />

Gebührenrückgang konnte durch<br />

Mehreinnahmen in anderen Bereichen<br />

kompensiert werden. Die Aufhebung<br />

der Abmarkungspflicht hatte bisher<br />

keine nennenswerten Auswirkungen<br />

auf die Außendienstarbeiten. Nahezu<br />

alle Gr<strong>und</strong>stückseigentümer beantragten<br />

die Abmarkung der neuen Grenzpunkte.<br />

1.3 Liegenschaftskataster /<br />

Migration<br />

Das b<strong>und</strong>esweite einheitliche <strong>Amt</strong>liche<br />

Liegenschaftskataster-Informationssystem<br />

(ALKIS) wird auch in Baden-<br />

Württemberg eingeführt. Dabei sollen<br />

das Automatisierte Liegenschaftsbuch<br />

(ALB) <strong>und</strong> die Automatisierte Liegenschaftskarte<br />

(ALK) widerspruchsfrei<br />

zusammengeführt werden („Migration“).<br />

Die Migration ist im Jahr 2011<br />

nicht wie erwartet angelaufen, so dass<br />

eine flächendeckende Durchführung<br />

im Jahr 2011 nicht erfolgen konnte.<br />

Der Datenbestand des <strong>Vermessungs</strong><strong>und</strong><br />

<strong>Flurneuordnungsamt</strong>es wird nach<br />

aktueller Planung erst Anfang 2013<br />

migriert werden.<br />

2. Fachbereich Flurneuordnung<br />

Die Flurneuordnung bietet im <strong>Main</strong>-<br />

<strong>Tauber</strong>-<strong>Kreis</strong> weiterhin vielfältige<br />

1.000.000 €<br />

900.000 €<br />

800.000 €<br />

700.000 €<br />

600.000 €<br />

500.000 €<br />

400.000 €<br />

300.000 €<br />

200.000 €<br />

100.000 €<br />

0 €<br />

753.754 €<br />

Geschäftsbericht 2011 – Vemessungs- <strong>und</strong> <strong>Flurneuordnungsamt</strong><br />

Verfahrensarten, um Entwicklungen<br />

dynamisch zu begleiten <strong>und</strong> die gesetzten<br />

Ziele zeitnah umzusetzen.<br />

Unterschiedliche Anforderungen können<br />

durch individuell ausgerichtete<br />

Flurneuordnungsverfahren optimal<br />

gelöst werden. In Abhängigkeit von der<br />

Gebietsgröße, der Art <strong>und</strong> der Anzahl<br />

der Maßnahmen kommen verschiedene<br />

Verfahrensarten zum Einsatz.<br />

In den Jahren 2010 <strong>und</strong> 2011 konnten<br />

im <strong>Main</strong>-<strong>Tauber</strong>-<strong>Kreis</strong> auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />

des Infrastrukturprogramms (Landesinvestitionsprogramm<br />

– LIP) zwei<br />

Entwicklung der der Gebühreneinnahmen<br />

679.614 €<br />

762.755 €<br />

681.354 €<br />

525.215 €<br />

Verfahren bearbeitet <strong>und</strong> abgeschlossen<br />

werden. Gleichzeitig wurde im Jahr<br />

2011 ein Fokus-Verfahren (Flurneuordnung<br />

optimiert, konzentriert <strong>und</strong><br />

schnell) bearbeitet <strong>und</strong> abgeschlossen.<br />

2.1 Laufende<br />

Flurneuordnungsverfahren<br />

867.630 €<br />

2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

Der Anstieg der Gebühreneinnahmen war aufgr<strong>und</strong> der Änderung des <strong>Vermessungs</strong>gesetzes<br />

nicht zu erwarten. Langfristig werden die Einnahmen deutlich sinken.<br />

Anzahl<br />

1800<br />

1600<br />

1400<br />

1200<br />

1000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

0<br />

Grafik Gebühren kategorisiert<br />

Entwicklung Entwicklung der wichtigsten der wichtigsten Geschäftsfelder<br />

2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

Anzahl Flurstücke 1045 723 896 830 502 1176<br />

Anzahl Gebäude 1692 811 683 697 559 500<br />

Anzahl Grenzpunkte 814 633 615 383 708 632<br />

Einnahmen Flurstücke 211485 214066 234933 201649 159639 256093<br />

Einnahmen Gebäude 140055 112340 101580 77600 71020 53500<br />

Einnahmen Grenzpunkte 47702 79754 93598 89981 75674 82955<br />

Page 1<br />

gesetzlich geregelten Aufgabenzuweisung an die ÖbV ist noch nicht erkennbar.<br />

Einnahmen<br />

300.000 €<br />

250.000 €<br />

200.000 €<br />

150.000 €<br />

100.000 €<br />

50.000 €<br />

Die Grafik zeigt die Entwicklung der wichtigsten Geschäftsfelder. Eine Auswirkung der<br />

Im Jahr 2011 wurden vom <strong>Vermessungs</strong>-<br />

<strong>und</strong> <strong>Flurneuordnungsamt</strong> in elf<br />

Städten <strong>und</strong> Gemeinden des <strong>Main</strong>-<strong>Tauber</strong>-<strong>Kreis</strong>es<br />

21 Neuordnungsverfahren<br />

mit einer Gesamtfläche von r<strong>und</strong> 6900<br />

0 €


Geschäftsbericht 2011 – Vemessungs- <strong>und</strong> <strong>Flurneuordnungsamt</strong> Seite 149<br />

Hektar <strong>und</strong> zirka 3630 Teilnehmern<br />

bearbeitet. Zwei dieser Verfahren mit<br />

r<strong>und</strong> 230 Hektar <strong>und</strong> zirka 200 Teilnehmern<br />

werden von Arbeitsgruppen<br />

der benachbarten Ämter in Buchen <strong>und</strong><br />

Künzelsau bearbeitet. Durch die Bearbeitung<br />

der laufenden Verfahren fallen<br />

jährlich mehrere h<strong>und</strong>erttausend Euro<br />

Ausführungskosten an. Diese Investitionen<br />

wirken sich positiv auf die Stärkung<br />

<strong>und</strong> die Erhaltung mittelständischer<br />

Betriebe mit ihren Arbeitsplätzen<br />

im <strong>Main</strong>-<strong>Tauber</strong>-<strong>Kreis</strong> aus.<br />

2.2 Arbeitsschwerpunkte <strong>und</strong><br />

wichtige Meilensteine<br />

Meilensteine im Ablauf eines Neuordnungsverfahrens<br />

sind zum Beispiel<br />

die Anordnung, die Genehmigung des<br />

Wege- <strong>und</strong> Gewässerplanes mit landschaftspflegerischem<br />

Begleitplan, die<br />

Besitzeinweisung, die Planbekanntgabe<br />

oder die Schlussfeststellung. Sie<br />

haben für die Teilnehmer eines Neuordnungsverfahrens<br />

immer direkte<br />

Veränderungen zur Folge, wie zum<br />

Beispiel neu zu bewirtschaftende<br />

Gr<strong>und</strong>stücke, bessere Zufahrten über<br />

das neu ausgebaute Wegenetz oder<br />

rechtliche Konsequenzen wie Widerspruchsmöglichkeiten<br />

oder den Gr<strong>und</strong>buch-<br />

bzw. Katastereintrag.<br />

2.2.1 Vorstandswahl<br />

In der Flurneuordnung Bad Mergentheim<br />

(B 19) wurde der Vorstand der<br />

Teilnehmergemeinschaft gewählt. Im<br />

Rahmen der gesetzlich vorgesehenen<br />

Mitwirkung bei Planungen <strong>und</strong> Entscheidungen<br />

fällt diesem Gremium eine<br />

wichtige Rolle zu. <strong>Amt</strong> <strong>und</strong> Vorstand<br />

müssen eng <strong>und</strong> gut zusammenarbei-<br />

Das neu gewählte Vorstandsteam der Flurneuordnung Bad Mergentheim (B19) mit<br />

dem Leiter des <strong>Vermessungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Flurneuordnungsamt</strong>es Werner Rüger (links).<br />

ten, um einen reibungslosen Ablauf<br />

des Verfahrens zu gewährleisten.<br />

2.2.2 Durchführung von Bestandsbewertungen<br />

in Waldverfahren<br />

In den Flurneuordnungsverfahren<br />

Werbach-Niklashausen <strong>und</strong> Külsheim<br />

(Wald) wurden im Jahr 2011 die Bestandsbewertungen<br />

durch forstwirtschaftliche<br />

Sachverständige durchgeführt.<br />

Die Arbeiten konnten in Ni-<br />

klashausen abgeschlossen werden,<br />

im Verfahren Külsheim werden diese<br />

2012 fortgesetzt. Der Großteil der zu<br />

bewertenden Holzbestände wird gekluppt.<br />

Mit der Kluppung (Messung der<br />

Stammstärke auf Brusthöhe in Zentimeter)<br />

wird möglichst genau der Vorrat<br />

an nutzbarem Holz erfasst. Zusammen<br />

mit der Baumhöhe ergibt sich die Holzmenge<br />

in Festmetern pro Baum. Flächenhafte<br />

Jungbestände <strong>und</strong> einheitliche<br />

bewachsene Hanggr<strong>und</strong>stücke<br />

Die Bewertung der Waldbestände wird von einem Forstsachverständigen (links) durchgeführt.<br />

Die Holzmassenberechnung erfolgt durch Kluppung (rechts).


Seite 150<br />

ohne größere Bäume werden pauschal<br />

über Erfahrungswerte abgerechnet.<br />

Der gute oder schlechte Pflegezustand<br />

in den einzelnen Waldgr<strong>und</strong>stücken<br />

wird durch Zu- oder Abschläge berücksichtigt.<br />

All diese Arbeiten sind notwendig,<br />

um die Waldeigentümer bei<br />

der Neuzuteilung wertgleich abfinden<br />

zu können.<br />

2.2.3 Ausführungsanordnungen<br />

Im Zusammenlegungsverfahren Creglingen-Waldmannshofen<br />

wurde im<br />

Jahr 2011 die Ausführungsanordnung<br />

nach § 65 Flurbereinigungsgesetz<br />

(FlurbG) erlassen. Damit trat der im<br />

Zusammenlegungsplan vorgesehene<br />

neue Rechtszustand an die Stelle des<br />

bisherigen. Die Gr<strong>und</strong>bücher wurden<br />

dadurch ungültig. Bis zur Berichtigung<br />

des Gr<strong>und</strong>buches <strong>und</strong> des Liegenschaftskatasters<br />

treten die Verzeichnisse<br />

des Zusammenlegungsplanes an<br />

die Stelle dieser öffentlichen Bücher.<br />

2.2.4 Abschluss von Flurneuordnungsverfahren<br />

Im November 2011 wurden im Beisein<br />

von Landrat Reinhard Frank <strong>und</strong> Dezernent<br />

Werner Rüger die Schlussfeststellungen<br />

an die drei Vorsitzenden der<br />

Flurneuordnungen Grünsfeld (Am breiten<br />

Steg), Wittighausen-Unterwittighausen<br />

(Schmachtenberg) <strong>und</strong> Ahorn-<br />

Berolzheim (Kälbergr<strong>und</strong>) übergeben.<br />

Damit sind diese Neuordnungsverfahren<br />

endgültig abgeschlossen. Bei insgesamt<br />

30 Hektar Verfahrensfläche<br />

mit 37 Teilnehmern <strong>und</strong> 48 Flurstükken<br />

wurde in den drei Verfahren ein<br />

Gesamtinvestitionsvolumen von r<strong>und</strong><br />

212.000 Euro für die Erschließung <strong>und</strong><br />

Geschäftsbericht 2011 – Vemessungs- <strong>und</strong> <strong>Flurneuordnungsamt</strong><br />

Landrat Reinhard Frank (3.v.l.) überreichte im Beisein von Dezernent Werner Rüger (r.)<br />

die Schlussfeststellungen an die Vorsitzenden der drei abgeschlossenen Flurneuordnungsverfahren.<br />

Neuordnung eingesetzt. Insgesamt<br />

gab es 156.000 Euro Zuschüsse vom<br />

B<strong>und</strong> <strong>und</strong> vom Land Baden-Württemberg.<br />

Die nicht durch Zuschuss gedeckten<br />

Kosten in Höhe von 56.000<br />

Euro wurden von den drei beteiligten<br />

Gemeinden übernommen.<br />

2.2.5 Anordnung neuer Flurneuordnungsverfahren<br />

Im Jahr 2011 wurden im <strong>Main</strong>-<strong>Tauber</strong>-<br />

<strong>Kreis</strong> für den Bereich der gemeinsamen<br />

Dienststelle Flurneuordnung des<br />

<strong>Main</strong>-<strong>Tauber</strong>-<strong>Kreis</strong>es <strong>und</strong> des Hohenlohekreises<br />

zwei neue Flurneuordnungsverfahren<br />

mit zusammen r<strong>und</strong> 205<br />

Hektar Fläche <strong>und</strong> zirka 365 Teilnehmern<br />

angeordnet.<br />

Im Verfahren Weikersheim-Elpersheim<br />

(Wald) soll eine Neuordnung der Privatwaldflächen<br />

nach neuzeitlichen Gesichtspunkten<br />

durchgeführt werden.<br />

Durch Zusammenlegung von Waldflächen,<br />

Auflösung von Miteigentumsanteilen<br />

<strong>und</strong> Verbesserung der Erschließung<br />

durch neue Waldwege werden die<br />

Voraussetzungen für die Waldbewirtschaftung<br />

wesentlich verbessert.<br />

In Lauda-Königshofen-Oberlauda (L<br />

<strong>51</strong>1) sind durch die Verbreiterung<br />

der Landesstraße <strong>51</strong>1 in der Ortslage<br />

Nachteile für die Bewirtschaftung<br />

entstanden. Ebenso werden für die<br />

Verbreiterung der L <strong>51</strong>1 außerhalb der<br />

Ortslage Richtung Heckfeld sowie für<br />

die geplante Außengebietsentwässerung<br />

Nachteile für die Bewirtschaftung<br />

entstehen. Diese sollen im Zuge des<br />

Flurneuordnungsverfahrens beseitigt<br />

werden. Eine langfristige landwirtschaftliche<br />

Nutzung des ländlichen<br />

Gr<strong>und</strong>besitzes erfordert im Verfahrensgebiet<br />

neue Wege, die Regelung<br />

der Wasserführung sowie eine stärkere<br />

Zusammenlegung <strong>und</strong> bessere Gestaltung<br />

der Gr<strong>und</strong>stücke.<br />

2.3 Finanzierung<br />

Die Ausführungskosten in den laufenden<br />

Flurneuordnungsverfahren werden<br />

durch Zuschüsse, Teilnehmerbeiträge<br />

<strong>und</strong> Beiträge Dritter finanziert. Die Zuschüsse<br />

setzen sich aus Mitteln der EU,<br />

des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> des Landes Baden-<br />

Württemberg zusammen <strong>und</strong> erreichen<br />

im Höchstfall 85 Prozent. Im Jahr 2011<br />

sind beim <strong>Vermessungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Flurneuordnungsamt</strong><br />

r<strong>und</strong> 260.000 Euro Aus-


Geschäftsbericht 2011 – Vemessungs- <strong>und</strong> <strong>Flurneuordnungsamt</strong> Seite 1<strong>51</strong><br />

führungskosten in Flurneuordnungsverfahren<br />

angefallen. Gegenüber den<br />

Vorjahren ist somit ein starker Rückgang<br />

zu verzeichnen. Dies liegt daran,<br />

dass im Jahr 2011 in keinem Verfahren<br />

der Ausbau der neuen Wege anstand.<br />

3. Unterstützung des Landwirtschaftsamtes<br />

Traditionell unterstützten die Mitarbeiter<br />

des <strong>Vermessungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Flurneuordnungsamt</strong>es<br />

auch 2011 wieder das<br />

Landwirtschaftsamt bei der Kontrolle<br />

der landwirtschaftlichen Förderprogramme.<br />

Bearbeitet wurden die Flurstückskulisse,<br />

die Vorbereitung <strong>und</strong><br />

die Durchführung von Vorortkontrollen<br />

sowie die Ziehung von Bodenproben in<br />

den Wasserschutzgebieten. Bei all diesen<br />

Arbeiten wird vermessungstechnischer<br />

Sachverstand benötigt. Durch<br />

eine zeitnahe Abwicklung konnten die<br />

Prämien an die landwirtschaftlichen<br />

Betriebe noch vor Weihnachten ausbezahlt<br />

werden.<br />

4. Highlights<br />

4.1 Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaften<br />

in Creglingen-<br />

Finsterlohr<br />

Im April trafen sich die Vorsitzenden<br />

der Teilnehmergemeinschaften<br />

der Flurneuordnungen mit Landrat<br />

Reinhard Frank im Creglinger Ortsteil<br />

Finsterlohr. Das Treffen diente dem<br />

allgemeinen Informationsaustausch<br />

der Vorstände. Bei einem gemeinsamen<br />

Ortsr<strong>und</strong>gang wurden die Vorteile<br />

einer Dorfflurbereinigung deutlich<br />

aufgezeigt. Durch die kombinierten<br />

Maßnahmen in den Bereichen Boden-<br />

Ausführungskosten der Flurneuordnung 2011<br />

Landschaftspflege; 35.781 €<br />

Bodenverbesserung; 34.564 €<br />

Ausführungskosten der Flurneuordnung 2011<br />

Gestaltung Ortslage; 40.219 €<br />

Wasserbau; 3.370 €<br />

Wegebau; 46.071 €<br />

Bodenordnung; 94.054 €<br />

Verwaltungsausgaben der TG;<br />

3.292 €<br />

Die Ausführungskosten in den laufenden Flurneuordnungsverfahren betrugen im Jahr<br />

2011 r<strong>und</strong> 260.000 Euro.<br />

Finsterlohrs Ortsvorsteher Fritz Danner (6.v.r.) erläutert Landrat Frank (7.v.r.) <strong>und</strong> den<br />

Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaften die im Creglinger Stadtteil durchgeführten<br />

Dorferneuerungsmaßnahmen.<br />

Beim R<strong>und</strong>gang durch die neugestaltete Ortslage von Finsterlohr wurde auch der neue<br />

Oberländer Dorfladen besichtigt, der die Gr<strong>und</strong>bedürfnisse der Bevölkerung abdeckt.


Seite 152<br />

Beim Girls‘ Day vermaßen die teilnehmenden Realschülerinnen den Parkplatz des <strong>Vermessungs</strong>-<br />

<strong>und</strong> <strong>Flurneuordnungsamt</strong>es <strong>und</strong> fertigten eine Karte davon an.<br />

ordnung, Ausbau gemeinschaftlicher<br />

<strong>und</strong> öffentlicher Anlagen <strong>und</strong> Finanzierung<br />

aus einer Hand konnten gute<br />

Ergebnisse erzielt werden. Die Dörfer<br />

werden dadurch wieder attraktiver <strong>und</strong><br />

halten die Jugend <strong>und</strong> junge Familien<br />

leichter am Ort. Der Stadtteil Finsterlohr<br />

der Stadt Creglingen gewann nach<br />

Durchführung der Maßnahmen den<br />

<strong>Kreis</strong>entscheid im Wettbewerb „Unser<br />

Dorf hat Zukunft, unser Dorf soll schöner<br />

werden.“<br />

4.2 Girls‘ Day<br />

Am Girls‘ Day öffnete auch das <strong>Vermessungs</strong>-<br />

<strong>und</strong> <strong>Flurneuordnungsamt</strong><br />

Geschäftsbericht 2011 – Vemessungs- <strong>und</strong> <strong>Flurneuordnungsamt</strong><br />

seine Türen für Schülerinnen. Der<br />

Girls‘ Day ist das größte b<strong>und</strong>esweite<br />

Berufsorientierungsprojekt. Er soll<br />

Mädchen motivieren, technische <strong>und</strong><br />

naturwissenschaftliche Berufe zu erlernen,<br />

damit der Anteil der weiblichen<br />

Beschäftigten in sogenannten „Männerberufen“<br />

erhöht wird <strong>und</strong> dem sich<br />

abzeichnenden Fachkräftemangel im<br />

Industrie- <strong>und</strong> Dienstleistungsgewerbe<br />

begegnet werden kann.<br />

Realschülerinnen fertigten unter Aufsicht<br />

von Fachpersonal eine Karte<br />

des Parkplatzes vor dem <strong>Amt</strong> an. Dafür<br />

mussten sie den Parkplatz genau<br />

vermessen. Sie ermittelten zunächst<br />

anhand von Festpunkten ihren eigenen<br />

Standpunkt, um anschließend<br />

verschiedene Punkte am Parkplatz zu<br />

bestimmen. Mit diesen Daten im Gepäck<br />

konnten die jungen Mädchen am<br />

Computer eine Karte des Parkplatzes<br />

herstellen.<br />

4.3 Tagung Artenschutz<br />

Bei der Aufstellung des Wege- <strong>und</strong> Gewässerplans<br />

mit landschaftspflegerischem<br />

Begleitplan sind in den letzten<br />

Jahren immer wieder neue Anforderungen<br />

an die Mitarbeiter der Flurneuordnung<br />

gestellt worden. Besonders<br />

für die Erhaltung <strong>und</strong> Pflege von landschaftspflegerischen<br />

Elementen wurden<br />

in einer eintägigen Schulung im<br />

technischen <strong>Kreis</strong>haus am Wellenberg<br />

von Fachleuten aus dem Landesamt<br />

für Geoinformation <strong>und</strong> Landentwicklung<br />

Anregungen <strong>und</strong> Tipps gegeben.<br />

Neue Vorschriften <strong>und</strong> Verordnungen<br />

wurden mit Blick auf die Planung <strong>und</strong><br />

Umsetzung erläutert <strong>und</strong> diskutiert.<br />

Neben den Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen<br />

vom <strong>Vermessungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Flurneuordnungsamt</strong><br />

des <strong>Main</strong>-<strong>Tauber</strong>-<strong>Kreis</strong>es<br />

wurden Mitarbeiter der Flurneuordnung<br />

aus dem Landratsamt Schwäbisch<br />

Hall mit den Dienststellen Crailsheim<br />

<strong>und</strong> Schwäbisch Hall geschult.<br />

Anregungen für die Erhaltung <strong>und</strong> Pflege von landschaftspflegerischen Elementen waren Inhalte einer eintägigen Schulung für Mitarbeiter<br />

der Flurneuordnung aus den Dienststellen <strong>Tauber</strong>bischofsheim, Schwäbisch Hall <strong>und</strong> Crailsheim.

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