„Leuchttürme“ im Industriepark Kottenforst - Meckenheimer Verbund ...
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78<br />
ARBEITEN<br />
Bei alledem darf nicht unerwähnt bleiben,<br />
dass das Finanzamt den angefochtenen<br />
Steuerbescheid <strong>im</strong> Einspruchsverfahren<br />
auch zu Lasten des Steuerpflichtigen ändern<br />
darf. Dann muss es dem Steuerpflichtigen<br />
aber vorher Gelegenheit zur Stellungnahme<br />
geben.<br />
In einem finanzgerichtlichen<br />
Verfahren ist es ratsam, sich durch<br />
einen Rechtsanwalt oder Steuerberater<br />
vertreten zu lassen<br />
Kommt man mit einem Einspruch und/oder<br />
einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung<br />
be<strong>im</strong> Finanzamt nicht weiter, kann man sein<br />
Recht be<strong>im</strong> zuständigen Finanzgericht weiter<br />
verfolgen. Auch dort besteht kein Zwang,<br />
sich durch einen Rechtsanwalt oder Steuer-<br />
berater vertreten zu lassen. Das erscheint<br />
aber mit Blick darauf, dass neben dem ma-<br />
teriellen Steuerrecht in einem finanzgerichtli-<br />
chen Verfahren eine Vielzahl von Formalien zu<br />
beachten sind, als ratsam. Finanzgerichtliche<br />
Verfahren dauern lange. Eine Verfahrensdau-<br />
er von fünf Jahren ist nicht ungewöhnlich.<br />
Die Urteile der Finanzgerichte sind nur<br />
eingeschränkt überprüfbar und zwar <strong>im</strong> Rah-<br />
men einer Revision zum Bundesfinanzhof<br />
(BFH). Diese muss vom Finanzgericht zuge-<br />
lassen werden, wenn die für die Zulassung<br />
der Revision vom Gesetzgeber aufgestellten<br />
Voraussetzungen erfüllt sind.<br />
Das ist nur dann der Fall, wenn der Fall<br />
grundsätzliche Bedeutung hat oder eine<br />
Entscheidung des BFH zur Fortbildung des<br />
Rechts erforderlich ist. Die Revision ist daher<br />
nur selten zuzulassen. Wird die Zulassung<br />
zu Unrecht abgelehnt, kann man Nichtzu-<br />
lassungsbeschwerde erheben und auf<br />
diesem Wege die Zulassung der Revision<br />
erzwingen.<br />
Linzbach, Löcherbach und Partner<br />
WIRTSCHAFTSPRÜFER –STEUERBERATER<br />
RECHTSANWÄLTE –VEREID. BUCHPRÜFER<br />
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Wir beraten Sie umfassend bei allen<br />
steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen<br />
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Neuer Markt 12–14<br />
53340 Meckenhe<strong>im</strong><br />
Telefon +49 (2225) 91 92-0<br />
Telefax +49 (2225) 91 92 -93<br />
Sicherheit für Menschen<br />
Der Weg zum Erfolg bei der Anfechtung von<br />
Steuerbescheiden kann also in nicht ganz of-<br />
fensichtlichen Fällen steinig sein. Gleichwohl<br />
sollte man sich nicht ins Bockshorn jagen<br />
lassen. Das zeigt zum Beispiel das Thema<br />
Pendlerpauschale in der jüngeren Vergangen-<br />
heit.<br />
Service-Büro ROLF KLEIN<br />
Klosterstraße 41 ·53340 Meckenhe<strong>im</strong><br />
Tel.02225/3106 ·rolf.klein@concordia.de<br />
Wer unsicher ist, ob sein Fall erfolgverspre-<br />
chend ist, der sollte sich von einem Rechts-<br />
anwalt oder einem Steuerberater beraten<br />
lassen. Die Gebühren hierfür halten sich in<br />
Grenzen. Sie sind zudem für den Fall, dass<br />
ein Verbraucher eine sog. Erstberatung in<br />
Anspruch n<strong>im</strong>mt, auf höchstens 190,00 Euro<br />
zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt.<br />
`````<br />
Von Thomas Wenzler,<br />
Fachanwalt für Steuerrecht,<br />
Köln und Meckenhe<strong>im</strong><br />
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