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„Leuchttürme“ im Industriepark Kottenforst - Meckenheimer Verbund ...

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78<br />

ARBEITEN<br />

Bei alledem darf nicht unerwähnt bleiben,<br />

dass das Finanzamt den angefochtenen<br />

Steuerbescheid <strong>im</strong> Einspruchsverfahren<br />

auch zu Lasten des Steuerpflichtigen ändern<br />

darf. Dann muss es dem Steuerpflichtigen<br />

aber vorher Gelegenheit zur Stellungnahme<br />

geben.<br />

In einem finanzgerichtlichen<br />

Verfahren ist es ratsam, sich durch<br />

einen Rechtsanwalt oder Steuerberater<br />

vertreten zu lassen<br />

Kommt man mit einem Einspruch und/oder<br />

einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung<br />

be<strong>im</strong> Finanzamt nicht weiter, kann man sein<br />

Recht be<strong>im</strong> zuständigen Finanzgericht weiter<br />

verfolgen. Auch dort besteht kein Zwang,<br />

sich durch einen Rechtsanwalt oder Steuer-<br />

berater vertreten zu lassen. Das erscheint<br />

aber mit Blick darauf, dass neben dem ma-<br />

teriellen Steuerrecht in einem finanzgerichtli-<br />

chen Verfahren eine Vielzahl von Formalien zu<br />

beachten sind, als ratsam. Finanzgerichtliche<br />

Verfahren dauern lange. Eine Verfahrensdau-<br />

er von fünf Jahren ist nicht ungewöhnlich.<br />

Die Urteile der Finanzgerichte sind nur<br />

eingeschränkt überprüfbar und zwar <strong>im</strong> Rah-<br />

men einer Revision zum Bundesfinanzhof<br />

(BFH). Diese muss vom Finanzgericht zuge-<br />

lassen werden, wenn die für die Zulassung<br />

der Revision vom Gesetzgeber aufgestellten<br />

Voraussetzungen erfüllt sind.<br />

Das ist nur dann der Fall, wenn der Fall<br />

grundsätzliche Bedeutung hat oder eine<br />

Entscheidung des BFH zur Fortbildung des<br />

Rechts erforderlich ist. Die Revision ist daher<br />

nur selten zuzulassen. Wird die Zulassung<br />

zu Unrecht abgelehnt, kann man Nichtzu-<br />

lassungsbeschwerde erheben und auf<br />

diesem Wege die Zulassung der Revision<br />

erzwingen.<br />

Linzbach, Löcherbach und Partner<br />

WIRTSCHAFTSPRÜFER –STEUERBERATER<br />

RECHTSANWÄLTE –VEREID. BUCHPRÜFER<br />

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steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen<br />

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53340 Meckenhe<strong>im</strong><br />

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Sicherheit für Menschen<br />

Der Weg zum Erfolg bei der Anfechtung von<br />

Steuerbescheiden kann also in nicht ganz of-<br />

fensichtlichen Fällen steinig sein. Gleichwohl<br />

sollte man sich nicht ins Bockshorn jagen<br />

lassen. Das zeigt zum Beispiel das Thema<br />

Pendlerpauschale in der jüngeren Vergangen-<br />

heit.<br />

Service-Büro ROLF KLEIN<br />

Klosterstraße 41 ·53340 Meckenhe<strong>im</strong><br />

Tel.02225/3106 ·rolf.klein@concordia.de<br />

Wer unsicher ist, ob sein Fall erfolgverspre-<br />

chend ist, der sollte sich von einem Rechts-<br />

anwalt oder einem Steuerberater beraten<br />

lassen. Die Gebühren hierfür halten sich in<br />

Grenzen. Sie sind zudem für den Fall, dass<br />

ein Verbraucher eine sog. Erstberatung in<br />

Anspruch n<strong>im</strong>mt, auf höchstens 190,00 Euro<br />

zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt.<br />

`````<br />

Von Thomas Wenzler,<br />

Fachanwalt für Steuerrecht,<br />

Köln und Meckenhe<strong>im</strong><br />

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