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Weihnachts- und Jahreskonzert - Münstertal

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Freitag, den 18. Dezember 2009<br />

Durchführung des<br />

Winterdienstes 2009/ 2010<br />

Der gemeindeeigene Bauhof wird ab diesem<br />

Jahr zusätzlich zum bisherigen Winterdienst<br />

auch den Winterdienst in den Bereichen<br />

„Ziegelplatz – Neuhäuser“, „Rotenbuck“,<br />

„Mulden“ <strong>und</strong> „Münsterhalden“ durchführen,<br />

da diese nicht mehr von einem Privatunternehmer<br />

geräumt werden.<br />

Da die Gemeinde aufgr<strong>und</strong> gesetzlicher Vorgaben<br />

vorrangig die Straßen in den Innenbezirken<br />

mit hohem Verkehrsaufkommen <strong>und</strong><br />

gleichzeitig verkehrsgefährlichen Stellen<br />

(Steilhanglage) räumen muss, wird es für die<br />

Nebenstraßen in den Innenbereichen <strong>und</strong><br />

für die einzelnen Hofzufahrten in den Außenbezirken,<br />

insbesondere bei starken Schneefällen<br />

<strong>und</strong> Glatteisbildungen, zu Verzögerungen<br />

bei der Durchführung des Winterdienstes<br />

kommen. Private Hofzufahrten <strong>und</strong><br />

Parkplätze werden zukünftig nicht mehr geräumt.<br />

Die Gemeinde ist bemüht, den Winterdienst<br />

dennoch reibungslos durchzuführen.<br />

Wir bitten in diesem Zusammenhang beim<br />

Parken am Straßenrand darauf zu achten,<br />

dass eine Mindestbreite von 2,70m für das<br />

Räumfahrzeug verbleibt. Des Weiteren darf<br />

der durch die Gehwegsräumungen anfallende<br />

Schnee nach Möglichkeiten nicht auf die<br />

Straße geschoben werden, sondern sollte<br />

z.B. im Vorgartenbereich deponiert werden.<br />

Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Schmeißer<br />

unter der Telefonnummer 707-33 zur Verfügung.<br />

Wir bitten um Ihr Verständnis.<br />

Die Gemeindeverwaltung<br />

Verpflichtung der Straßenanlieger<br />

zum Reinigen, Schneeräumen<br />

<strong>und</strong> Bestreuen der<br />

Gehwege<br />

Nach der Streupflichtsatzung vom 05. Februar<br />

1990 sind die Straßenanlieger verpflichtet,<br />

die Gehwege zu reinigen, bei<br />

Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei<br />

Schnee- <strong>und</strong> Eisglätte zu bestreuen.<br />

Gehwege sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr<br />

gewidmeten Flächen, die Bestandteil<br />

einer öffentlichen Straße sind. Entsprechende<br />

Flächen am Rande der Fahrbahn<br />

sind, falls Gehwege auf keiner Straßenseite<br />

vorhanden sind, Flächen in einer<br />

Breite von 1,00 Meter. Straßenanlieger sind<br />

die Eigentümer <strong>und</strong> Besitzer (z. B Mieter<br />

oder Pächter) von Gr<strong>und</strong>stücken, die an einer<br />

Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt<br />

oder einen Zugang haben. Sind mehrere<br />

Straßenanlieger für dieselbe Fläche verpflichtet,<br />

besteht eine gesamtschuldnerische<br />

Verantwortung; sie haben durch geeignete<br />

Maßnahmen sicherzustellen, dass die<br />

ihnen obliegenden Pflichten ordnungsgemäß<br />

erfüllt werden.<br />

Die Gehwege <strong>und</strong> Flächen müssen werktags<br />

bis 07.00 Uhr, sonn- <strong>und</strong> feiertags bis<br />

08.00 Uhr geräumt <strong>und</strong> gestreut sein. Wenn<br />

nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder<br />

Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich,<br />

bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen<br />

<strong>und</strong> streuen. Diese Pflicht endet um 21.00<br />

Uhr.<br />

Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material<br />

wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden.<br />

Die Verwendung von auftauenden Streumitteln<br />

ist so gering wie möglich zu halten.<br />

Die Gemeindeverwaltung<br />

Abfallwirtschaft Landkreis<br />

Breisgau-Hochschwarzwald (ALB)<br />

Vorverlegung der Sammlung<br />

der Gelben Säcke an<br />

Weihnachten<br />

Die Abfallwirtschaft Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald<br />

(ALB) weist auf folgende<br />

wichtige Terminverschiebung hin:<br />

Die Firma REMONDIS muss die Abfuhr der<br />

Gelben Säcke betriebsbedingt an Weihnachten<br />

vorverlegen.<br />

Bitte beachten Sie:<br />

Abfuhr Gelber Sack:<br />

Montag, den 21.12.2009 !<br />

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung,<br />

Telefon 0180 2254648 Weitere Informationen<br />

erhalten Sie auch auf unserer Homepage<br />

www.breisgau-hochschwarzwald.de<br />

Große Tauschaktion<br />

der Abfallbehälter<br />

Wir weisen darauf hin, dass die Tauschaktion<br />

der Abfallbehälter<br />

(Restmüllgefäss, Biotonne <strong>und</strong> Papiertonne)<br />

am Montag, den 04. Januar 2010<br />

stattfinden wird.<br />

Stellen Sie die Abfallbehälter rechtzeitig<br />

(morgens ab 6.00 Uhr) <strong>und</strong> gesäubert zur<br />

Tauschaktion bereit.<br />

Dies betrifft nur diejenigen, die zum<br />

01.01.2010 eine Änderung beantragt haben.<br />

Hinweis<br />

Entsorgung von<br />

<strong>Weihnachts</strong>bäumen<br />

Wir weisen schon jetzt darauf hin, dass<br />

am Samstag, den 09. Januar 2010<br />

von 10.00 bis 12.00 Uhr<br />

die Möglichkeit besteht, die <strong>Weihnachts</strong>bäume<br />

auf dem Parkplatz „Bahnhof“ abzuliefern.<br />

Näheres im nächsten Mitteilungsblatt.<br />

7<br />

Friedliche, schöne <strong>und</strong> gesegnete Weihnachten<br />

wünscht der Tauschring <strong>Münstertal</strong><br />

allen Mitglieder/innen <strong>und</strong> Einwohnern<br />

<strong>Münstertal</strong>s.<br />

Kommen Sie gut, ges<strong>und</strong> <strong>und</strong> fröhlich ins<br />

Jahr 2010, in dem wir uns bei vielen gemeinsamen<br />

Aktivitäten treffen werden.<br />

Neugierig? Offen für Neues? Wollen Sie die<br />

“gute, alte” Nachbarschaftshilfe auf neue Art<br />

kennen lernen?<br />

Sie sind herzlich willkommen! Schnuppern<br />

Sie rein.<br />

Kontakt: Elisabeth Renkl, 07636 787832 <strong>und</strong><br />

Ria Störmer, 07636 787461.<br />

Infos auch im Internet unter<br />

www.tauschring-muenstertal.de<br />

Der BLHV-Ortsverein informiert:<br />

Vergütung für Agrardiesel 2008<br />

Noch bis zum 31. Dezember 2009 können<br />

Landwirte eine Vergütung für Dieselverbräuche<br />

des Jahres 2008 beantragen. Darauf<br />

weist der Badische Landwirtschaftliche<br />

Hauptverband (BLHV) hin.<br />

Die Vergütung beträgt 0,2148 Euro je Liter.<br />

Begünstigt sind Arbeiten in der Land- <strong>und</strong><br />

Forstwirtschaft. Nachdem die B<strong>und</strong>esregierung<br />

den Selbstbehalt unbefristet ausgesetzt<br />

hat, können nun auch kleinere Betriebe,<br />

die einen Erstattungsbetrag von mindestens<br />

50 Euro erreichen, den Antrag an das<br />

Hauptzollamt Dresden, - Standort Löbau –,<br />

Postfach 1465 in 02704 Löbau senden. Das<br />

Antragsformular 1140 steht auf der Internetseite<br />

www.zoll.de zum Herunterladen bereit.<br />

Als Antragsfrist gilt in diesem Jahr ausnahmsweise<br />

der 31. Dezember, auch wenn<br />

auf dem Formular der 30. September steht.<br />

Standesamtsnachrichten<br />

Geburten:<br />

20.11. Lars Karl Robert;<br />

Eltern: Ulrike Spreemann-Feuerstein<br />

<strong>und</strong> Dirk Spreemann, Hof 16 a<br />

Eheschließungen:<br />

28.11. Marlene Pfefferle, Vogteiweg 3 <strong>und</strong><br />

Björn Stauß, wohnhaft in Winterlingen<br />

04.12. Tatjana Schuster <strong>und</strong> Simon Kupke,<br />

Mulden 31<br />

Sterbefälle:<br />

17.11. Karl Gutmann, Stampf 16. geb. 1927<br />

21.11. Hildegard Hofmann, geb. Wiesler,<br />

Krumlinden 15, geb. 1921<br />

27.11. Frida Saible, St. Trudpert 6, geb.<br />

1909, gen. Schwester Torquata

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