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Gemeindeblatt Gemeindeblatt Gemeindeblatt - Nettersheim

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Seite 12 Ausgabe 8 20. April 2012 www.nettersheim.de<br />

Brandschutzvorschriften<br />

Die Rauchmelderpflicht besteht bereits in 9 Bundesländern.<br />

Siehe Anwendungsnorm DIN 14676 und der Produktnorm DIN<br />

14604. Wichtige Anmerkung: Rauchwarnmelder warnen frühzeitig<br />

vor Brandrauch bzw. Bränden, damit die Bewohner von Haus und<br />

Wohnung frühzeitig reagieren, insbesondere die brandbeaufschlagten<br />

Räume sofort verlassen und die Feuerwehr alarmieren können.<br />

Rauchwarnmelder verhindern weder die Entstehung von Bränden<br />

noch bekämpfen sie sie selbsttätig; sie alarmieren auch weder unmittelbar<br />

die Feuerwehr noch sonst eine Hilfe leistende Stelle.<br />

Anwendung Rauchwarnmelder, wie sie in dieser Norm beschrieben<br />

und angewendet werden, können sowohl als Einzelmelder funktionieren<br />

wie auch mit anderen Rauchwarnmeldern über Funk vernetzt<br />

werden, sofern Melder, die dafür technisch ausgerüstet sind, eingesetzt<br />

werden. Eine Vernetzung über Kabel verlangt spezielle Melder,<br />

wie sie in professionellen Brandmeldeanlagen eingesetzt werden; sie<br />

werden nur zusammen mit einer professionellen Brandmeldezentrale<br />

geliefert. Im Falle der Vernetzung der Rauchwarnmelder mittels Funk<br />

kann die akustische Alarmierung an alle übrigen Rauchwarnmelder<br />

innerhalb der Vernetzung oder an eine zentrale Stelle erfolgen. Möglich<br />

ist, optische Meldungen oder Vibrationsmeldungen (z. B. für Gehörlose)<br />

zu integrieren. Eine Aufschaltung von Rauchwarnmeldern,<br />

auch solcher mit Funkvernetzung, auf eine Brandmeldeanlage sowie<br />

der Einsatz von Rauchwarnmeldern als „Ersatz“ für eine von Versicherungen<br />

oder der Bauaufsicht geforderte Brandmeldeanlage ist<br />

nicht zulässig, führt straf- und zivilrechtlich zur Haftung, versicherungsrechtlich<br />

zum Verlust des Versicherungsschutzes und kann bauaufsichtlich<br />

ggf. zusätzlich als Ordnungswidrigkeit geahndet werden,<br />

verbunden mit einer Nachrüstungsauflage.<br />

Planung/Einbau<br />

Nur der Einsatz von Rauchwarnmeldern nach DIN EN 14604 ist zulässig.<br />

230-V-Rauchwarnmelder müssen über eine Notstromversorgung<br />

verfügen, z. B. Batterie oder Akkumulator. Rauchwarnmelder<br />

mit einer Rückstellmöglichkeit eines ausgelösten Alarms sollten bevorzugt<br />

werden. Beim Einbau ist ein Rauchwarnmelder pro Raum<br />

ausreichend, wenn dieser Raum nicht größer als 60 qm ist; bei größeren<br />

Räumen sind weitere Rauchwarnmelder erforderlich. Bei der<br />

Mindestausstattung gemäß der DIN 14676 sind Rauchwarnmelder in<br />

Schlaf- und Kinderzimmern sowie in den Fluren (Rettungswegen) zu<br />

installieren. Bei der optimalen Ausstattung sind außerdem alle Wohnund<br />

Hobbyräume, Heizungs- und Werkräume und der Dachboden<br />

mit je einem Rauchwarnmelder zu versehen. In Treppenhäusern oder<br />

Räumen mit Galerie ist in der obersten Etage mindestens ein Rauchwarnmelder<br />

zu installieren. Besser wäre jedoch ein Rauchwarnmelder<br />

auf jeder Ebene. In der Küche sind Rauchwarnmelder nur zu installieren,<br />

wenn Falschalarme, z. B. durch Wasserdämpfe, auszuschließen<br />

sind. Aus diesem Grund sind auch Badezimmer von der Ausstattung<br />

mit Rauchwarnmeldern ausgenommen. Empfehlenswert ist generell,<br />

alle Räume mit Rauchwarnmeldern auszustatten (außer Küche und<br />

Bad) und einen Rauchwarnmelder auf jeder Ebene zu installieren.<br />

Sonstiges<br />

Grüße aus meiner neuen an meine alte Heimat<br />

Liebe <strong>Nettersheim</strong>er,<br />

Liebe Freunde, Bekannte und Verwandte,<br />

seit meinem Amtsantritt als Binger Weinkönigin<br />

„Prinzess Schwätzerchen“ ist nun schon ein halbes<br />

Jahr vergangen und ich möchte auf diesem<br />

Wege endlich einmal zwei Dinge tun, die ich<br />

schon lange tun wollte.<br />

Zum Einen möchte ich mich für die vielen Glückwünsche<br />

und Geschenke anlässlich meiner Inthronisierung bedanken.<br />

Es war schön zu sehen mit wie viel Freude und Begeisterung die Nachricht<br />

meiner Wahl in meiner Heimat aufgenommen wurde. Vor allem aber möchte<br />

ich mich ganz herzlich für den Überraschungsbesuch vieler lieber <strong>Nettersheim</strong>er<br />

anlässlich des Winzerfestumzuges bedanken. Denn obwohl Petrus am<br />

Tag des Umzugs dafür sorgte, dass nicht nur so manche Kehle nass wurde,<br />

habt ihr die gute Laune aufrecht erhalten.<br />

Ich möchte Euch aufgrund vieler Anfragen für die schönen Binger Feste<br />

schon jetzt herzlich einladen.<br />

Eure Diana<br />

Veranstaltungen des Kreis Sport Bundes<br />

Die Bildungswerk-Außenstelle KreisSportBund Euskirchen startet in<br />

den nächsten Wochen wieder mit einer Vielzahl von Kursen:<br />

Ab dem 19.04.2012 mit einem neuen Kurs 12-0101 „Polarity - Yoga<br />

der fünf Elemente“ immer donnerstags von 19.00 Uhr - 20.30 Uhr<br />

in der Turnhalle der Hermann-Josef-Schule. Die Kursgebühr beträgt<br />

40,00 €.<br />

Am Samstag, 28.04.2012 findet der Aktionstag Tanz „Tanzen ist Lebensfreude“<br />

statt. Einlass ist ab 13.30 Uhr und ab 17.00 Uhr finden<br />

zwei gemeinsame Abschlusstänze statt.<br />

Am Sonntag, 29.04.2012 veranstaltet der KreisSportBund den Fitnesstag<br />

2012. Der Fitnesstag beginnt um 11.00 Uhr (Einlass ab 10.30<br />

Uhr) und endet ca. 15.00 Uhr.<br />

Beide Aktionstage finden in der Sporthalle des Thomas-Eßer-Berufskollegs,<br />

Kommerner Str. 137, statt. Die Teilnahmegebühr für den<br />

Tanztag beträgt 10,00 € und für den Fitnesstag 25,00 €.<br />

Am Dienstag, 08.05.2012 startet unter Leitung von Devid Hörnchen<br />

in der Bogenwerkstatt, Zum Knopp 13, 53937 Schleiden-Schöneseiffen<br />

der Kurs „Einführung in den Bogensport“. Der Kurs findet beginnend<br />

am Dienstag, 08.05. viermal dienstags von 18.00 – 20.00 Uhr<br />

statt. D<br />

Feierabend Feierabend Genussbrot<br />

Genussbrot<br />

Kohlenhydratvermindertes Kohlenhydratvermindertes Brot Brot

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