Gemeindeblatt Gemeindeblatt Gemeindeblatt - Nettersheim
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Seite 12 Ausgabe 8 20. April 2012 www.nettersheim.de<br />
Brandschutzvorschriften<br />
Die Rauchmelderpflicht besteht bereits in 9 Bundesländern.<br />
Siehe Anwendungsnorm DIN 14676 und der Produktnorm DIN<br />
14604. Wichtige Anmerkung: Rauchwarnmelder warnen frühzeitig<br />
vor Brandrauch bzw. Bränden, damit die Bewohner von Haus und<br />
Wohnung frühzeitig reagieren, insbesondere die brandbeaufschlagten<br />
Räume sofort verlassen und die Feuerwehr alarmieren können.<br />
Rauchwarnmelder verhindern weder die Entstehung von Bränden<br />
noch bekämpfen sie sie selbsttätig; sie alarmieren auch weder unmittelbar<br />
die Feuerwehr noch sonst eine Hilfe leistende Stelle.<br />
Anwendung Rauchwarnmelder, wie sie in dieser Norm beschrieben<br />
und angewendet werden, können sowohl als Einzelmelder funktionieren<br />
wie auch mit anderen Rauchwarnmeldern über Funk vernetzt<br />
werden, sofern Melder, die dafür technisch ausgerüstet sind, eingesetzt<br />
werden. Eine Vernetzung über Kabel verlangt spezielle Melder,<br />
wie sie in professionellen Brandmeldeanlagen eingesetzt werden; sie<br />
werden nur zusammen mit einer professionellen Brandmeldezentrale<br />
geliefert. Im Falle der Vernetzung der Rauchwarnmelder mittels Funk<br />
kann die akustische Alarmierung an alle übrigen Rauchwarnmelder<br />
innerhalb der Vernetzung oder an eine zentrale Stelle erfolgen. Möglich<br />
ist, optische Meldungen oder Vibrationsmeldungen (z. B. für Gehörlose)<br />
zu integrieren. Eine Aufschaltung von Rauchwarnmeldern,<br />
auch solcher mit Funkvernetzung, auf eine Brandmeldeanlage sowie<br />
der Einsatz von Rauchwarnmeldern als „Ersatz“ für eine von Versicherungen<br />
oder der Bauaufsicht geforderte Brandmeldeanlage ist<br />
nicht zulässig, führt straf- und zivilrechtlich zur Haftung, versicherungsrechtlich<br />
zum Verlust des Versicherungsschutzes und kann bauaufsichtlich<br />
ggf. zusätzlich als Ordnungswidrigkeit geahndet werden,<br />
verbunden mit einer Nachrüstungsauflage.<br />
Planung/Einbau<br />
Nur der Einsatz von Rauchwarnmeldern nach DIN EN 14604 ist zulässig.<br />
230-V-Rauchwarnmelder müssen über eine Notstromversorgung<br />
verfügen, z. B. Batterie oder Akkumulator. Rauchwarnmelder<br />
mit einer Rückstellmöglichkeit eines ausgelösten Alarms sollten bevorzugt<br />
werden. Beim Einbau ist ein Rauchwarnmelder pro Raum<br />
ausreichend, wenn dieser Raum nicht größer als 60 qm ist; bei größeren<br />
Räumen sind weitere Rauchwarnmelder erforderlich. Bei der<br />
Mindestausstattung gemäß der DIN 14676 sind Rauchwarnmelder in<br />
Schlaf- und Kinderzimmern sowie in den Fluren (Rettungswegen) zu<br />
installieren. Bei der optimalen Ausstattung sind außerdem alle Wohnund<br />
Hobbyräume, Heizungs- und Werkräume und der Dachboden<br />
mit je einem Rauchwarnmelder zu versehen. In Treppenhäusern oder<br />
Räumen mit Galerie ist in der obersten Etage mindestens ein Rauchwarnmelder<br />
zu installieren. Besser wäre jedoch ein Rauchwarnmelder<br />
auf jeder Ebene. In der Küche sind Rauchwarnmelder nur zu installieren,<br />
wenn Falschalarme, z. B. durch Wasserdämpfe, auszuschließen<br />
sind. Aus diesem Grund sind auch Badezimmer von der Ausstattung<br />
mit Rauchwarnmeldern ausgenommen. Empfehlenswert ist generell,<br />
alle Räume mit Rauchwarnmeldern auszustatten (außer Küche und<br />
Bad) und einen Rauchwarnmelder auf jeder Ebene zu installieren.<br />
Sonstiges<br />
Grüße aus meiner neuen an meine alte Heimat<br />
Liebe <strong>Nettersheim</strong>er,<br />
Liebe Freunde, Bekannte und Verwandte,<br />
seit meinem Amtsantritt als Binger Weinkönigin<br />
„Prinzess Schwätzerchen“ ist nun schon ein halbes<br />
Jahr vergangen und ich möchte auf diesem<br />
Wege endlich einmal zwei Dinge tun, die ich<br />
schon lange tun wollte.<br />
Zum Einen möchte ich mich für die vielen Glückwünsche<br />
und Geschenke anlässlich meiner Inthronisierung bedanken.<br />
Es war schön zu sehen mit wie viel Freude und Begeisterung die Nachricht<br />
meiner Wahl in meiner Heimat aufgenommen wurde. Vor allem aber möchte<br />
ich mich ganz herzlich für den Überraschungsbesuch vieler lieber <strong>Nettersheim</strong>er<br />
anlässlich des Winzerfestumzuges bedanken. Denn obwohl Petrus am<br />
Tag des Umzugs dafür sorgte, dass nicht nur so manche Kehle nass wurde,<br />
habt ihr die gute Laune aufrecht erhalten.<br />
Ich möchte Euch aufgrund vieler Anfragen für die schönen Binger Feste<br />
schon jetzt herzlich einladen.<br />
Eure Diana<br />
Veranstaltungen des Kreis Sport Bundes<br />
Die Bildungswerk-Außenstelle KreisSportBund Euskirchen startet in<br />
den nächsten Wochen wieder mit einer Vielzahl von Kursen:<br />
Ab dem 19.04.2012 mit einem neuen Kurs 12-0101 „Polarity - Yoga<br />
der fünf Elemente“ immer donnerstags von 19.00 Uhr - 20.30 Uhr<br />
in der Turnhalle der Hermann-Josef-Schule. Die Kursgebühr beträgt<br />
40,00 €.<br />
Am Samstag, 28.04.2012 findet der Aktionstag Tanz „Tanzen ist Lebensfreude“<br />
statt. Einlass ist ab 13.30 Uhr und ab 17.00 Uhr finden<br />
zwei gemeinsame Abschlusstänze statt.<br />
Am Sonntag, 29.04.2012 veranstaltet der KreisSportBund den Fitnesstag<br />
2012. Der Fitnesstag beginnt um 11.00 Uhr (Einlass ab 10.30<br />
Uhr) und endet ca. 15.00 Uhr.<br />
Beide Aktionstage finden in der Sporthalle des Thomas-Eßer-Berufskollegs,<br />
Kommerner Str. 137, statt. Die Teilnahmegebühr für den<br />
Tanztag beträgt 10,00 € und für den Fitnesstag 25,00 €.<br />
Am Dienstag, 08.05.2012 startet unter Leitung von Devid Hörnchen<br />
in der Bogenwerkstatt, Zum Knopp 13, 53937 Schleiden-Schöneseiffen<br />
der Kurs „Einführung in den Bogensport“. Der Kurs findet beginnend<br />
am Dienstag, 08.05. viermal dienstags von 18.00 – 20.00 Uhr<br />
statt. D<br />
Feierabend Feierabend Genussbrot<br />
Genussbrot<br />
Kohlenhydratvermindertes Kohlenhydratvermindertes Brot Brot