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Satzung des Chores Einigkeit Wittorf, Gesangverein von 1904 eV

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Chor <strong>Einigkeit</strong> <strong>Wittorf</strong> Seite 3 / 5<strong>Gesangverein</strong> <strong>von</strong> <strong>1904</strong> e.V.§ 6 • Die MitgliederversammlungDie Mitgliederversammlung ist min<strong>des</strong>tens einmal im Laufe eines Jahres durch den Vorstandeinzuberufen. Sie ist außerdem innerhalb <strong>von</strong> zwei Monaten einzuberufen, wenn min<strong>des</strong>tens einDrittel der Mitglieder dies schriftlich beantragt.Eine Mitgliederversammlung ist vierzehn Tage vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnungschriftlich einzuberufen. Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohneRücksicht auf die erschienene Anzahl der Mitglieder beschlussfähig. Je<strong>des</strong> anwesende Mitglied iststimmberechtigt.Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden oder <strong>des</strong>sen Stellvertreter geleitet. AlleBeschlüsse, mit Ausnahme <strong>des</strong> Beschlusses der Auflösung <strong>des</strong> Vereins, werden mit einfacherStimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Die Beschlüsse werdenprotokolliert.Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:a) Feststellung, Abänderung und Auslegung der <strong>Satzung</strong>;b) Entgegennahme der Jahresberichte <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong>;c) Entgegennahme <strong>des</strong> Berichtes <strong>des</strong> Chorleiters,d) Genehmigung der Jahresrechnung,e) Entlastung <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong>;f) Wahl <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong>;g) Wahl <strong>von</strong> zwei Rechnungsprüfern (versetzt) für die Dauer <strong>von</strong> je 2 Jahren;h) Festsetzung <strong>des</strong> Mitgliedsbeitrages;j) Entscheidung über die Berufung nach § 3 Ziffer 5c der <strong>Satzung</strong>k) Beschlussfassung über die Auflösung <strong>des</strong> Vereins.Die Mitgliederversammlung kann Ausschüsse benennen, deren Sprecher Sitz und Stimme imVorstand erhalten. Die Mitglieder <strong>des</strong> geschäftsführenden Vorstan<strong>des</strong> haben das Recht, an denAusschusssitzungen teilzunehmen.Jedem Mitglied steht das Recht zu, Anträge einzubringen. Diese Anträge sind acht Tage vor derMitgliederversammlung schriftlich und begründet beim Vorstand einzureichen.


Chor <strong>Einigkeit</strong> <strong>Wittorf</strong> Seite 5 / 5<strong>Gesangverein</strong> <strong>von</strong> <strong>1904</strong> e.V.§ 8 . Das GeschäftsjahrDas Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.§ 9 • Auflösung <strong>des</strong> VereinsDie Auflösung <strong>des</strong> Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenenMitgliederversammlung mit einer Mehrheit <strong>von</strong> 75 % der anwesenden Mitglieder beschlossenwerden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende undder stellvertretende Vorsitzende die gemeinsam vertretungsberechtigten Liquidatoren.Bei Auflösung <strong>des</strong> Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen <strong>des</strong>Vereins Institutionen / Organisationen zu, die die musikalische Bildung, besonders im BereichNeumünster-<strong>Wittorf</strong>, fördern.§ 10 Inkrafttreten der <strong>Satzung</strong>Die vorliegende <strong>Satzung</strong> ist in der Mitgliederversammlung vom 18. Februar 2010 beschlossenworden und am gleichen Tage in Kraft getreten.

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