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Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt zur Energieeinsparung ...

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Bei Durchführung <strong>der</strong> Maßnahme(n) 1. bis 4. sind grundsätzlich jeweils sämtliche Bauteileeiner zugehörigen Hüllenbauteilgruppe zu sanieren. Ausnahmen vom Gesamtumfang sindmöglich und von dem Sanierungsberater sachlich nachvollziehbar zu begründen.Dem Antrag ist ein Beratungsprotokoll des Sanierungsberaters beizufügen, in dem dieSanierungsmaßnahme(n) begründet empfohlen ist (sind). Weiterhin ist die Einhaltung <strong>der</strong>technischen Mindestanfor<strong>der</strong>ungen vom Antragsteller und von dem Sanierungsberater zubestätigen.Außerdem sind <strong>der</strong> För<strong>der</strong>stelle mit dem Antrag folgende Unterlagen ein<strong>zur</strong>eichen:• Lageplan des Gebäudes• Kostenschätzung/Kostenvoranschläge für die Sanierungsmaßnahmen• ein noch mindestens 3 Jahre nach Datum <strong>der</strong> Antragstellung gültiger, bedarfsbasierterEnergieausweis (Energieausweis nach EnEV 2007)• mindestens ein Schornsteinfegerprotokoll nicht älter als 2 Jahre• Heizenergieverbrauchsabrechnungen <strong>der</strong> letzten 3 JahreAls Begleitung <strong>der</strong> Maßnahme(n) sollte – bei Eigenleistungen muss - mindestens einAusführungs-Check je Maßnahme vor Ort durch den Sanierungsberater vorgenommenwerden. Check-Protokolle sind <strong>zur</strong> Qualitätskontrolle bei <strong>der</strong> För<strong>der</strong>stelle ein<strong>zur</strong>eichen.Nach Durchführung <strong>der</strong> jeweiligen Sanierungsmaßnahme(n) ist ein Nachweis über dieprogrammgemäße Verwendung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>mittel zu führen. Als Verwendungsnachweis dientdie Vorlage eines ausgefüllten Formulars (dieses wird dem Antragsteller mit För<strong>der</strong>bescheidzugesandt) im Zusammenhang mit Rechnungen <strong>der</strong> ausführenden Handwerker, in denen dieArbeitskosten sowie die Adresse des Investitionsobjektes ausgewiesen sind.Im Falle <strong>der</strong> Heizungserneuerung ist zusätzlich die Durchführung des hydraulischenAbgleichs vom Fachunternehmen schriftlich zu bestätigen.Im Falle von Eigenleistungen dienen Rechnungen, in denen die Materialkosten ausgewiesensind in Verbindung mit <strong>der</strong> Bestätigung des Sanierungsberaters über die fach- undsachgerechte Ausführung (gemäß den im För<strong>der</strong>programm festgelegten technischenMindestanfor<strong>der</strong>ungen) als Verwendungsnachweis.C3. AntragsverfahrenDer Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei <strong>der</strong> För<strong>der</strong>stelle ein<strong>zur</strong>eichen. (Planungs- undBeratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn). Dafür füllt <strong>der</strong> Antragsteller denFör<strong>der</strong>antrag aus und reicht ihn gemeinsam mit den erfor<strong>der</strong>lichen Antragsunterlagen ein. Ererhält eine Eingangsbestätigung.Sind die eingereichten Unterlagen als vollständig und korrekt anerkannt, kann dieFör<strong>der</strong>stelle den Bescheid ausstellen und mit den erfor<strong>der</strong>lichen Blanko-Formularen demAntragsteller zusenden. Ein Rechtsanspruch auf För<strong>der</strong>gel<strong>der</strong> besteht nicht. Die För<strong>der</strong>ungerfolgt nur solange Haushaltsmittel <strong>zur</strong> Verfügung stehen.Die mit den ein<strong>zur</strong>eichenden Unterlagen entstehenden Kosten für Beratungen, Nachweiseund Messungen trägt <strong>der</strong> Antragsteller. Mit entsprechendem Nachweis können diese alsför<strong>der</strong>fähige Kosten anerkannt werden.

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