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Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt zur Energieeinsparung ...

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D. För<strong>der</strong>umfangDie För<strong>der</strong>höhe für das KfW-Energiesparhaus 40 beträgt 3.500,00 € pro Gebäude.Die Bezuschussung einzelner Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand erfolgt gemäßnachfolgen<strong>der</strong> Tabelle:För<strong>der</strong>höheMaßnahmein % maximale För<strong>der</strong>ung je Nutzeinheit1 Außenwand-Dämmung 10 2.000,00 €2 Wärmedämmung des Daches 10 2.000,00 €3 Wärmedämmung des Kellers 10 500,00 €4 Fensteraustausch 7 1.500,00 €5 Heizungsaustausch 5 500,00 €6 Einbau einer Lüftungsanlage 10 500,00 €7 Sonstige Maßnahmen 50 300,00 €Die Obergrenzen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung betragen dabei maximal 5.000,00 € je Nutzeinheit undmaximal 10.000,00 € je Gebäude.E. KumulierungEine Kumulierung mit an<strong>der</strong>en För<strong>der</strong>programmen ist zulässig.F. AuszahlungNach Abschluss aller för<strong>der</strong>fähigen Investitionsmaßnahmen, jedoch spätestens 12 Monatenach Erstellung des För<strong>der</strong>bescheids sind die vollständigen Unterlagen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>stelle <strong>zur</strong>Prüfung vorzulegen. Diese prüft die fach- und sachgerechte Umsetzung <strong>der</strong> Maßnahme(n),ermittelt die Zuschusssumme und veranlasst die Auszahlung. Die För<strong>der</strong>stelle behält sicheine Überprüfung <strong>der</strong> geför<strong>der</strong>ten Gebäude vor.Der Zuschussempfänger verpflichtet sich über einen Zeitraum von 4 Jahren seinenHeizenergieverbrauch durch Vorlage <strong>der</strong> entsprechenden Abrechnungen bei <strong>der</strong> För<strong>der</strong>stellenachzuweisen. Diese Daten dienen lediglich <strong>der</strong> Erfolgskontrolle des För<strong>der</strong>programms undhaben keinen Einfluss auf die För<strong>der</strong>ung.G. SchlussbestimmungSollten sich die KfW-För<strong>der</strong>richtlinien, auf die in diesem Programm maßgeblich Bezuggenommen wird, grundlegend än<strong>der</strong>n, sind diese <strong>Richtlinien</strong> entsprechend anzupassen.H. InkrafttretenDiese <strong>Richtlinien</strong> <strong>zum</strong> För<strong>der</strong>programm <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Wolfhagen <strong>zur</strong> <strong>Energieeinsparung</strong> beiWohngebäuden treten am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.Gleichzeitig treten damit die bisherigen <strong>Richtlinien</strong> <strong>zum</strong> För<strong>der</strong>programm <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>Wolfhagen für Passivhäuser und KfW-Energiesparhäuser 40 außer Kraft.34466 Wolfhagen, den 18.01.2008 Der Magistrat<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Wolfhagen(Dienstsiegel)Reinhard SchaakeBürgermeister

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