9. Maibaum aufstellen 4. Andritzer Bezirkssporttag - bei der ÖVP ...
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Steuertipp<br />
„Negativsteuer“<br />
Steuer zurück für Kleinverdiener!<br />
Die sogenannte „Negativsteuer“ führt dazu, dass <strong>bei</strong> geringem<br />
Einkommen bestimmte Absetzbeträge gutgeschrieben werden<br />
und es in <strong>der</strong> Folge zu einem auszahlbaren Guthaben <strong>bei</strong>m Finanzamt<br />
kommen kann.<br />
Davon gibt es im Wesentlichen 3 Formen<br />
◆ Betro� en sind davon zunächst einmal jene Ar<strong>bei</strong>tnehmerInnen,<br />
die ein jährliches Bruttoeinkommen von weniger als 16.870 € pro<br />
Jahr erzielen. Diese unterliegen seit 2009 keiner Lohnsteuerbelastung<br />
mehr – haben aber Beiträge an die Sozialversicherung entrichtet<br />
(meist Teilzeitbeschä� igte, Lehrlinge o<strong>der</strong> geringfügig Beschäftigte).<br />
In diesem Fall werden 10% <strong>der</strong> entrichteten Sozialversicherungs<strong>bei</strong>träge<br />
– maximal aber 110 € - vom Finanzamt zurückerstattet.<br />
◆ Die zweite Form dieser sog. „Negativsteuer“ gibt es für wenig verdienende<br />
Alleinverdiener mit Kind o<strong>der</strong> Alleinerzieherinnen. Abhängig<br />
von <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> (für die mindestens 7 Monate<br />
im Jahr Familien<strong>bei</strong>hilfe bezogen wurde), werden die zustehenden<br />
Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbeträge von Finanzamt ausbezahlt.<br />
Folgende Beträge werden maximal ausbezahlt<br />
Alleinerzieherin mit Kind 494 €<br />
Alleinverdiener mit Kind 494 €<br />
Alleinverdiener mit 2 Kin<strong>der</strong>n 669 €<br />
Für jedes weitere Kind 220 €<br />
Zusätzlich zu diesen Beträgen gewährt das Finanzamt auch den<br />
oben erwähnten Maximalbetrag von 110 €, wodurch sich <strong>bei</strong> einer<br />
wenig verdienenden Alleinerzieherin <strong>bei</strong>spielsweise eine auszahlbare<br />
Gutschri� von insgesamt 604 € ergeben kann.<br />
◆ Die dritte Variante dieser „Negativsteuer“ ergibt sich (Achtung:<br />
nur 2008 und 2009) durch die Möglichkeit des Pendlerpauschales.<br />
Wer in diesen <strong>bei</strong>den Jahren jeweils unter <strong>der</strong> Steuergrenze verdiente,<br />
kann sich 15% <strong>der</strong> Sozialversicherungs<strong>bei</strong>träge – maximal jedoch<br />
240 € - vom Finanzamt zurückholen. Zusammen mit einem allfälligen<br />
Alleinverdienerabsetzbetrag könnte sich <strong>bei</strong>spielsweise eine<br />
Gutschri� in Höhe von 734 € ergeben.<br />
Tipp<br />
Die oben angeführten Gutschri� en werden von Ihrem Ar<strong>bei</strong>tgeber<br />
nicht berücksichtigt. Sie müssen diese selbst beantragen! Die Anträge<br />
können – wenn bisher darauf vergessen wurde – für die letzten 5<br />
Jahre nachgeholt werden.<br />
Mag. Gunter Henning<br />
Steuerberater<br />
Nikolaiplatz 4/II, 8020 Graz<br />
Tel: 0316/772677<br />
o� ce@henning.at<br />
Mag. Gunter Henning<br />
Steuerberater<br />
Rollstuhl-Rugby<br />
Mit einem Turniersieg<br />
in die neue Saison. Bei<br />
dem im Jänner in Frohnleiten<br />
ausgetragenen Turnier konnte<br />
sich das österreichische Nationalteam<br />
mit den zwei <strong>Andritzer</strong><br />
Rollstuhl-Rugby Spielern<br />
Frühjahrskonzert<br />
<strong>der</strong> Lie<strong>der</strong>tafel Andritz<br />
2<strong>9.</strong> Mai 2010, 17 Uhr<br />
Jugendzentrum Andritz,<br />
Prochaskagasse<br />
STEUERTIPP<br />
Schmeisser Edi und Haller Jochen,<br />
mit einem 22 Sekunden<br />
vor dem Schlussp� � erzielten<br />
Tre� er (Endstand 44:43) gegen<br />
das schweizerische Nationalteam<br />
den Sieg sichern.<br />
März 2010 ECHOGRAZNORD<br />
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