Hunte Report am Sonntag
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IM WETTBEWERB<br />
26000 OLDENBURG/<br />
NIELSEN 1<br />
ANZEIGENPREISLISTE<br />
Nr.16<br />
GÜLTIG AB 01.01.2011
Verlag: Promotion Verlagsgesellschaft mbH<br />
Elisabethstraße 5<br />
26135 Oldenburg<br />
Telefon: 0441-9242-0<br />
Telefax: 0441-9242-230<br />
E-Mail: info@huntereport.de<br />
Internet: www.huntereport.de<br />
Erscheinungsweise:<br />
Wöchentlich: Mittwoch und <strong>Sonntag</strong><br />
Anzeigenschluss: Mittwochsausgabe: Dienstag – 10.00 Uhr<br />
<strong>Sonntag</strong>sausgabe: Freitag – 10.00 Uhr<br />
Panor<strong>am</strong>aanzeigen: 3 Tage vor Erscheinen<br />
ISDN: - Leonardo<br />
- QuarkXpress ab Vers.3.32, Illustrator ab Vers. 8<br />
- Freehand ab Vers. 8<br />
2 Kanal: 0441-9242-295 oder 9242-296<br />
4 Kanal: 0441-9242-2+95&96<br />
Druckverfahren: Rollenoffset<br />
Zeitungsformat: Berliner Format<br />
Satzspiegel: 420 x 280 mm, 6spaltig, Berliner Format<br />
280 x 186 mm, 4spaltig, Tabloid Format<br />
Spaltenbreite: 45 mm<br />
Allgemeine Verlagsangaben<br />
- 2 -<br />
Geschäftsbedingungen:<br />
Aufträge werden zu den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“<br />
für Anzeigen und Beilagen ausgeführt.<br />
USt-IdNr. DE185123215<br />
Bankverbindungen: Bremer Landesbank Oldenburg<br />
BLZ: 290 500 00<br />
Kto.-Nr.: 1 002 325 009<br />
Commerzbank AG Oldenburg<br />
BLZ: 280 400 46<br />
Kto.-Nr.: 4 031 050<br />
Zahlungsbedingungen: Sofort nach Rechnungserhalt netto;<br />
bei Vorauskasse oder Bankeinzug<br />
2% Skonto (bei Aufträgen für Beilagen-<br />
und gestaltete Anzeigen),<br />
sofern ältere Rechnungen nicht<br />
überfällig sind.<br />
Rabatte (innerhalb eines Abschlussjahres):<br />
Malstaffel: Mengenstaffel:<br />
ab 6 mal 5% ab 3.000 mm 5% ab 40.000 mm 22%<br />
ab 12 mal 10% ab 5.000 mm 10% ab 50.000 mm 23%<br />
ab 24 mal 15% ab 10.000 mm 15% ab 80.000 mm 24%<br />
ab 36 mal 20% ab 20.000 mm 20% ab 100.000 mm 25%<br />
ab 48 mal 25%<br />
Beilagen und Fließtextanzeigen sind nicht rabattfähig.<br />
Anzeigen gemeinnütziger Organisationen und Vereine, <strong>am</strong>tliche Bekanntmachungen,<br />
kirchliche Nachrichten: 50% Nachlass
Beilagen Fließtextanzeigen<br />
Preise je 1.000 Exemplare<br />
ab 5.000 - 10.000<br />
Exemplare je Auftrag<br />
Ortspreis* €<br />
Grundpreis €<br />
Preise je 1.000 Exemplare<br />
ab 10.000<br />
Exemplare je Auftrag<br />
Ortspreis* €<br />
Grundpreis €<br />
Auftragsabwicklung von Prospektbeilagen<br />
● Rechtzeitige Vorlage eines Beilagenmusters<br />
(7 Tage vor Erscheinen) ist erforderlich<br />
● Maximalformat: 31,5 cm x 23,5 cm<br />
Minimalformat: 21,0 cm x 10,5 cm; einzugsfähig gefalzt<br />
Mindestgewicht: 9 g<br />
Höchstgewicht: 100 g<br />
● Anlieferung: Mittwochsausgabe<br />
bis Freitag der Vorwoche, 12 Uhr;<br />
<strong>Sonntag</strong>sausgabe bis Dienstag, 12 Uhr<br />
Lieferanschrift:<br />
WE-Druck,<br />
Wilhelmshavener Heerstraße 270, 26125 Oldenburg<br />
● Mittlervergütung: 10%<br />
bis<br />
20 g<br />
bis<br />
25 g<br />
● Rücktrittsrecht: 4 Wochen vor Beilagentermin<br />
bis<br />
30 g<br />
bis<br />
35 g<br />
60,00 63,00 66,00 69,00<br />
66,67 70,00 73,33 76,67<br />
bis<br />
20 g<br />
bis<br />
25 g<br />
bis<br />
30 g<br />
58,50 61,00 63,50 66,50<br />
65,00 67,78 70,56 73,89<br />
*Ortspreise gelten für direktschaltende gewerbliche Kunden aus der Region Weser-Ems<br />
bis<br />
35 g<br />
- 3 -<br />
Private Anzeigen (inkl. MwSt.)<br />
Fließsatz 7 Punkt Mi. oder So. Mi. und So.*<br />
4 Zeilen 5,00 € 8,00 €<br />
jede weitere Zeile 1,50 € 2,50 €<br />
*gleiche Anzeige an beiden Erscheinungstagen<br />
Gewerbliche Fließsatzanzeigen (zzgl. MwSt.)<br />
Fließsatz 7 Punkt Mi. oder So. Mi. und So.*<br />
je Zeile 3,60 € 5,00 €<br />
*gleiche Anzeige an beiden Erscheinungstagen<br />
Sonderformate<br />
● Panor<strong>am</strong>aanzeigen, Anzeigenstrecken, Prospektstrecken, Inselanzeigen etc.<br />
im Rahmen der technischen Möglichkeiten<br />
Rufen Sie uns an.<br />
● Chiffre-Gebühr plus 5,00 € (Bearbeitungs- und Zustellgebühr)<br />
● Alle Preise zuzüglich MwSt.
<strong>Hunte</strong> <strong>Report</strong> <strong>am</strong> Mittwoch<br />
Die Ausgaben Oldenburg und Ammerland<br />
Verbreitungsgebiet: Ausgabe Oldenburg 92.967 (Stadtgebiet Oldenburg, Gemeinde Wardenburg, Gemeinde Hatten)<br />
Ausgabe Ammerland 53.045 (Ges<strong>am</strong>tes Ammerland)<br />
Ges<strong>am</strong>t Ammerland Oldenburg<br />
Auflage 146.012 53.045 92.967<br />
s/w mm-Preis 1,93 € 0,87 € 1,32 €<br />
2C<br />
mm-Preis 1,94 € 0,91 € 1,38 €<br />
4C<br />
mm-Preis 2,22 € 1,03 € 1,58 €<br />
Zuschläge/Nachlässe<br />
Titelseite (inkl. 1 Schmuckfarbe) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50% Zuschlag<br />
Textteilanzeigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30% Zuschlag<br />
Kombination Mittwoch/<strong>Sonntag</strong> innerhalb einer Kalenderwoche<br />
gleiches Anzeigenmotiv . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10% Rabatt<br />
● Alle Preise zuzüglich MwSt.<br />
● Mindestgröße gestalteter Anzeigen im Lokalteil: 20 mm<br />
Ortspreise Grundpreise (15% AE-Provision)<br />
- 4 -<br />
Ges<strong>am</strong>t Ammerland Oldenburg<br />
146.012 53.045 92.967<br />
2,28 € 1,02 € 1,55 €<br />
2,29 € 1,07 € 1,62 €<br />
2,62 € 1,21 € 1,86 €
<strong>Hunte</strong> <strong>Report</strong> <strong>am</strong> Mittwoch<br />
Verbreitungsgebiet<br />
Ges<strong>am</strong>tausgabe<br />
Auflage 146.012<br />
Belegungseinheiten:<br />
Ammerland 53.045<br />
Oldenburg 92.967<br />
A 28<br />
- 5 -<br />
A 29<br />
A 29<br />
A 28
<strong>Hunte</strong> <strong>Report</strong> <strong>am</strong> <strong>Sonntag</strong><br />
Die Ausgaben Oldenburg und Ammerland<br />
Verbreitungsgebiet: Ausgabe Oldenburg 91.469 (Stadtgebiet Oldenburg, Gemeinde Wardenburg, Gemeinde Hatten)<br />
Ausgabe Ammerland 53.200 (Ges<strong>am</strong>tes Ammerland)<br />
Ges<strong>am</strong>t Ammerland Oldenburg<br />
Auflage 144.669 53.200 91.469<br />
s/w mm-Preis 2,46 € 0,92 € 1,92 €<br />
2C<br />
mm-Preis 2,60 € 0,98 € 2,09 €<br />
4C<br />
mm-Preis 2,85 € 1,07 € 2,29 €<br />
Zuschläge/Nachlässe<br />
Titelseite (inkl. 1 Schmuckfarbe) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50% Zuschlag<br />
Textteilanzeigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30% Zuschlag<br />
Kombination Mittwoch/<strong>Sonntag</strong> innerhalb einer Kalenderwoche<br />
gleiches Anzeigenmotiv . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10% Rabatt<br />
● Alle Preise zuzüglich MwSt.<br />
● Mindestgröße gestalteter Anzeigen im Lokalteil: 20 mm<br />
Ortspreise Grundpreise (15% AE-Provision)<br />
- 6 -<br />
Ges<strong>am</strong>t Ammerland Oldenburg<br />
144.669 53.200 91.469<br />
2,90 € 1,08 € 2,24 €<br />
3,06 € 1,15 € 2,46 €<br />
3,37 € 1,27 € 2,69 €
<strong>Hunte</strong> <strong>Report</strong> <strong>am</strong> <strong>Sonntag</strong><br />
Verbreitungsgebiet<br />
Ges<strong>am</strong>tausgabe<br />
Auflage 144.669<br />
Belegungseinheiten:<br />
Ammerland 53.200<br />
Oldenburg 91.469<br />
A 28<br />
- 7 -<br />
A 29<br />
A 29<br />
A 28
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften<br />
1. „Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung<br />
einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in der Druckschrift zum Zweck<br />
der Verbreitung.<br />
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines<br />
Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen<br />
der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht<br />
wird.<br />
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist, auch über<br />
die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.<br />
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Vertrag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet<br />
etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden<br />
Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich<br />
des Verlages beruht.<br />
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter<br />
umgerechnet.<br />
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben<br />
oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen,<br />
dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen<br />
ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung<br />
bedarf.<br />
7. Texteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen,<br />
die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit<br />
dem Wort „Anzeige” deutlich kenntlich gemacht.<br />
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge<br />
wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlichen gerechtfertigten Grundsätzen des<br />
Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen die Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung<br />
für den Verlag unzumutbar ist. Diese gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern<br />
aufgegeben werden.<br />
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen,<br />
die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder<br />
Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich<br />
mitgeteilt.<br />
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber<br />
verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.<br />
Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen<br />
Möglichkeiten.<br />
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige<br />
Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der<br />
Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die<br />
Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung<br />
des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und<br />
unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit<br />
der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende<br />
Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen<br />
Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicher-<br />
ter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für<br />
grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen: in den übrigen Fällen ist es gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe<br />
Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt.<br />
Rekl<strong>am</strong>ationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang<br />
von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.<br />
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit<br />
der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der<br />
Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.<br />
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe<br />
der Berechnung zugrunde gelegt.<br />
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung<br />
der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung<br />
an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.<br />
Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlungen werden nach der Preisliste gewährt.<br />
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen laut Preisliste, sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag<br />
kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die<br />
restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers<br />
ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen<br />
ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich<br />
offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.<br />
15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch eine Belegseite oder eine Belegnummer. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft<br />
werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und<br />
Verbreitung der Anzeige.<br />
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen und Zeichnungen, sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu<br />
vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen, hat der Auftraggeber zu tragen.<br />
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet<br />
werden, wenn im Ges<strong>am</strong>tdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres, die in der Preisliste<br />
oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage, oder - wenn eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich<br />
tatsächlich verbreitete Auflage des vorangegangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist<br />
nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie<br />
bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H.<br />
bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H.<br />
bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H.<br />
bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H.<br />
beträgt.<br />
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von<br />
dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag<br />
zurücktreten konnte.<br />
18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines<br />
ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg<br />
weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt, Zuschriften die in dieser Frist nicht abgeholt<br />
sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.<br />
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oldenburg.