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Hunte Report am Sonntag

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IM WETTBEWERB<br />

26000 OLDENBURG/<br />

NIELSEN 1<br />

ANZEIGENPREISLISTE<br />

Nr.16<br />

GÜLTIG AB 01.01.2011


Verlag: Promotion Verlagsgesellschaft mbH<br />

Elisabethstraße 5<br />

26135 Oldenburg<br />

Telefon: 0441-9242-0<br />

Telefax: 0441-9242-230<br />

E-Mail: info@huntereport.de<br />

Internet: www.huntereport.de<br />

Erscheinungsweise:<br />

Wöchentlich: Mittwoch und <strong>Sonntag</strong><br />

Anzeigenschluss: Mittwochsausgabe: Dienstag – 10.00 Uhr<br />

<strong>Sonntag</strong>sausgabe: Freitag – 10.00 Uhr<br />

Panor<strong>am</strong>aanzeigen: 3 Tage vor Erscheinen<br />

ISDN: - Leonardo<br />

- QuarkXpress ab Vers.3.32, Illustrator ab Vers. 8<br />

- Freehand ab Vers. 8<br />

2 Kanal: 0441-9242-295 oder 9242-296<br />

4 Kanal: 0441-9242-2+95&96<br />

Druckverfahren: Rollenoffset<br />

Zeitungsformat: Berliner Format<br />

Satzspiegel: 420 x 280 mm, 6spaltig, Berliner Format<br />

280 x 186 mm, 4spaltig, Tabloid Format<br />

Spaltenbreite: 45 mm<br />

Allgemeine Verlagsangaben<br />

- 2 -<br />

Geschäftsbedingungen:<br />

Aufträge werden zu den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“<br />

für Anzeigen und Beilagen ausgeführt.<br />

USt-IdNr. DE185123215<br />

Bankverbindungen: Bremer Landesbank Oldenburg<br />

BLZ: 290 500 00<br />

Kto.-Nr.: 1 002 325 009<br />

Commerzbank AG Oldenburg<br />

BLZ: 280 400 46<br />

Kto.-Nr.: 4 031 050<br />

Zahlungsbedingungen: Sofort nach Rechnungserhalt netto;<br />

bei Vorauskasse oder Bankeinzug<br />

2% Skonto (bei Aufträgen für Beilagen-<br />

und gestaltete Anzeigen),<br />

sofern ältere Rechnungen nicht<br />

überfällig sind.<br />

Rabatte (innerhalb eines Abschlussjahres):<br />

Malstaffel: Mengenstaffel:<br />

ab 6 mal 5% ab 3.000 mm 5% ab 40.000 mm 22%<br />

ab 12 mal 10% ab 5.000 mm 10% ab 50.000 mm 23%<br />

ab 24 mal 15% ab 10.000 mm 15% ab 80.000 mm 24%<br />

ab 36 mal 20% ab 20.000 mm 20% ab 100.000 mm 25%<br />

ab 48 mal 25%<br />

Beilagen und Fließtextanzeigen sind nicht rabattfähig.<br />

Anzeigen gemeinnütziger Organisationen und Vereine, <strong>am</strong>tliche Bekanntmachungen,<br />

kirchliche Nachrichten: 50% Nachlass


Beilagen Fließtextanzeigen<br />

Preise je 1.000 Exemplare<br />

ab 5.000 - 10.000<br />

Exemplare je Auftrag<br />

Ortspreis* €<br />

Grundpreis €<br />

Preise je 1.000 Exemplare<br />

ab 10.000<br />

Exemplare je Auftrag<br />

Ortspreis* €<br />

Grundpreis €<br />

Auftragsabwicklung von Prospektbeilagen<br />

● Rechtzeitige Vorlage eines Beilagenmusters<br />

(7 Tage vor Erscheinen) ist erforderlich<br />

● Maximalformat: 31,5 cm x 23,5 cm<br />

Minimalformat: 21,0 cm x 10,5 cm; einzugsfähig gefalzt<br />

Mindestgewicht: 9 g<br />

Höchstgewicht: 100 g<br />

● Anlieferung: Mittwochsausgabe<br />

bis Freitag der Vorwoche, 12 Uhr;<br />

<strong>Sonntag</strong>sausgabe bis Dienstag, 12 Uhr<br />

Lieferanschrift:<br />

WE-Druck,<br />

Wilhelmshavener Heerstraße 270, 26125 Oldenburg<br />

● Mittlervergütung: 10%<br />

bis<br />

20 g<br />

bis<br />

25 g<br />

● Rücktrittsrecht: 4 Wochen vor Beilagentermin<br />

bis<br />

30 g<br />

bis<br />

35 g<br />

60,00 63,00 66,00 69,00<br />

66,67 70,00 73,33 76,67<br />

bis<br />

20 g<br />

bis<br />

25 g<br />

bis<br />

30 g<br />

58,50 61,00 63,50 66,50<br />

65,00 67,78 70,56 73,89<br />

*Ortspreise gelten für direktschaltende gewerbliche Kunden aus der Region Weser-Ems<br />

bis<br />

35 g<br />

- 3 -<br />

Private Anzeigen (inkl. MwSt.)<br />

Fließsatz 7 Punkt Mi. oder So. Mi. und So.*<br />

4 Zeilen 5,00 € 8,00 €<br />

jede weitere Zeile 1,50 € 2,50 €<br />

*gleiche Anzeige an beiden Erscheinungstagen<br />

Gewerbliche Fließsatzanzeigen (zzgl. MwSt.)<br />

Fließsatz 7 Punkt Mi. oder So. Mi. und So.*<br />

je Zeile 3,60 € 5,00 €<br />

*gleiche Anzeige an beiden Erscheinungstagen<br />

Sonderformate<br />

● Panor<strong>am</strong>aanzeigen, Anzeigenstrecken, Prospektstrecken, Inselanzeigen etc.<br />

im Rahmen der technischen Möglichkeiten<br />

Rufen Sie uns an.<br />

● Chiffre-Gebühr plus 5,00 € (Bearbeitungs- und Zustellgebühr)<br />

● Alle Preise zuzüglich MwSt.


<strong>Hunte</strong> <strong>Report</strong> <strong>am</strong> Mittwoch<br />

Die Ausgaben Oldenburg und Ammerland<br />

Verbreitungsgebiet: Ausgabe Oldenburg 92.967 (Stadtgebiet Oldenburg, Gemeinde Wardenburg, Gemeinde Hatten)<br />

Ausgabe Ammerland 53.045 (Ges<strong>am</strong>tes Ammerland)<br />

Ges<strong>am</strong>t Ammerland Oldenburg<br />

Auflage 146.012 53.045 92.967<br />

s/w mm-Preis 1,93 € 0,87 € 1,32 €<br />

2C<br />

mm-Preis 1,94 € 0,91 € 1,38 €<br />

4C<br />

mm-Preis 2,22 € 1,03 € 1,58 €<br />

Zuschläge/Nachlässe<br />

Titelseite (inkl. 1 Schmuckfarbe) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50% Zuschlag<br />

Textteilanzeigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30% Zuschlag<br />

Kombination Mittwoch/<strong>Sonntag</strong> innerhalb einer Kalenderwoche<br />

gleiches Anzeigenmotiv . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10% Rabatt<br />

● Alle Preise zuzüglich MwSt.<br />

● Mindestgröße gestalteter Anzeigen im Lokalteil: 20 mm<br />

Ortspreise Grundpreise (15% AE-Provision)<br />

- 4 -<br />

Ges<strong>am</strong>t Ammerland Oldenburg<br />

146.012 53.045 92.967<br />

2,28 € 1,02 € 1,55 €<br />

2,29 € 1,07 € 1,62 €<br />

2,62 € 1,21 € 1,86 €


<strong>Hunte</strong> <strong>Report</strong> <strong>am</strong> Mittwoch<br />

Verbreitungsgebiet<br />

Ges<strong>am</strong>tausgabe<br />

Auflage 146.012<br />

Belegungseinheiten:<br />

Ammerland 53.045<br />

Oldenburg 92.967<br />

A 28<br />

- 5 -<br />

A 29<br />

A 29<br />

A 28


<strong>Hunte</strong> <strong>Report</strong> <strong>am</strong> <strong>Sonntag</strong><br />

Die Ausgaben Oldenburg und Ammerland<br />

Verbreitungsgebiet: Ausgabe Oldenburg 91.469 (Stadtgebiet Oldenburg, Gemeinde Wardenburg, Gemeinde Hatten)<br />

Ausgabe Ammerland 53.200 (Ges<strong>am</strong>tes Ammerland)<br />

Ges<strong>am</strong>t Ammerland Oldenburg<br />

Auflage 144.669 53.200 91.469<br />

s/w mm-Preis 2,46 € 0,92 € 1,92 €<br />

2C<br />

mm-Preis 2,60 € 0,98 € 2,09 €<br />

4C<br />

mm-Preis 2,85 € 1,07 € 2,29 €<br />

Zuschläge/Nachlässe<br />

Titelseite (inkl. 1 Schmuckfarbe) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50% Zuschlag<br />

Textteilanzeigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30% Zuschlag<br />

Kombination Mittwoch/<strong>Sonntag</strong> innerhalb einer Kalenderwoche<br />

gleiches Anzeigenmotiv . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10% Rabatt<br />

● Alle Preise zuzüglich MwSt.<br />

● Mindestgröße gestalteter Anzeigen im Lokalteil: 20 mm<br />

Ortspreise Grundpreise (15% AE-Provision)<br />

- 6 -<br />

Ges<strong>am</strong>t Ammerland Oldenburg<br />

144.669 53.200 91.469<br />

2,90 € 1,08 € 2,24 €<br />

3,06 € 1,15 € 2,46 €<br />

3,37 € 1,27 € 2,69 €


<strong>Hunte</strong> <strong>Report</strong> <strong>am</strong> <strong>Sonntag</strong><br />

Verbreitungsgebiet<br />

Ges<strong>am</strong>tausgabe<br />

Auflage 144.669<br />

Belegungseinheiten:<br />

Ammerland 53.200<br />

Oldenburg 91.469<br />

A 28<br />

- 7 -<br />

A 29<br />

A 29<br />

A 28


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften<br />

1. „Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung<br />

einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in der Druckschrift zum Zweck<br />

der Verbreitung.<br />

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines<br />

Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen<br />

der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht<br />

wird.<br />

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist, auch über<br />

die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.<br />

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Vertrag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet<br />

etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden<br />

Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich<br />

des Verlages beruht.<br />

5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter<br />

umgerechnet.<br />

6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben<br />

oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen,<br />

dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen<br />

ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung<br />

bedarf.<br />

7. Texteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen,<br />

die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit<br />

dem Wort „Anzeige” deutlich kenntlich gemacht.<br />

8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge<br />

wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlichen gerechtfertigten Grundsätzen des<br />

Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen die Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung<br />

für den Verlag unzumutbar ist. Diese gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern<br />

aufgegeben werden.<br />

Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen,<br />

die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder<br />

Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich<br />

mitgeteilt.<br />

9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber<br />

verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.<br />

Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen<br />

Möglichkeiten.<br />

10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige<br />

Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der<br />

Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die<br />

Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung<br />

des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und<br />

unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit<br />

der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende<br />

Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen<br />

Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicher-<br />

ter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für<br />

grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen: in den übrigen Fällen ist es gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe<br />

Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt.<br />

Rekl<strong>am</strong>ationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang<br />

von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.<br />

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit<br />

der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der<br />

Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.<br />

12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe<br />

der Berechnung zugrunde gelegt.<br />

13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung<br />

der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung<br />

an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.<br />

Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlungen werden nach der Preisliste gewährt.<br />

14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen laut Preisliste, sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag<br />

kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die<br />

restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers<br />

ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen<br />

ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich<br />

offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.<br />

15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch eine Belegseite oder eine Belegnummer. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft<br />

werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und<br />

Verbreitung der Anzeige.<br />

16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen und Zeichnungen, sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu<br />

vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen, hat der Auftraggeber zu tragen.<br />

17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet<br />

werden, wenn im Ges<strong>am</strong>tdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres, die in der Preisliste<br />

oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage, oder - wenn eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich<br />

tatsächlich verbreitete Auflage des vorangegangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist<br />

nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie<br />

bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H.<br />

bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H.<br />

bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H.<br />

bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H.<br />

beträgt.<br />

Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von<br />

dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag<br />

zurücktreten konnte.<br />

18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines<br />

ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg<br />

weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt, Zuschriften die in dieser Frist nicht abgeholt<br />

sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.<br />

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oldenburg.

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