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Tauchclub Manta eV Satzungen - Tauchclub Manta Waldkraiburg

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Tauchcllub <strong>Manta</strong> e..V..<br />

<strong>Satzungen</strong><br />

<strong>Satzungen</strong><br />

§ 1 Name, Sitz und Zweck<br />

Der Verein trägt den Namen "<strong>Tauchclub</strong> MANTA"<br />

Verein für Flossenschwimmen und Tauchsport, sowie verwandte Gebiete (UW-<br />

Fotografie, UW-Archäologie usw.)<br />

Der Verein hat seinen Sitz in Mettenheim.<br />

Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Mühldorf eingetragen.<br />

Zweck des Vereins ist die Förderung<br />

a) Des Sporttauchens mit und ohne Hilfsgeräte<br />

b) Des Flossenschwimmens (Schnorchelns)<br />

c) Der Unterwasserfotografie<br />

d) Der Durchführung gemeinsamer Reisen<br />

e) Der Pflege von Auslandsbeziehungen<br />

f) Der Verein verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele<br />

§ 2 Geschäftsjahr<br />

Das Geschäftsjahr läuft vom 1. November bis 31. Oktober<br />

§ 3 Mitgliedschaft<br />

Der Verein setzt sich zusammen aus:<br />

1. Ehrenmitglieder<br />

2. aktive Mitglieder<br />

3. passive Mitglieder<br />

4. jugendliche Mitglieder<br />

Satzung des TC <strong>Manta</strong> <strong>Waldkraiburg</strong> e.V. 1 von 6 November 2004


Tauchcllub <strong>Manta</strong> e..V..<br />

<strong>Satzungen</strong><br />

zu 1. Ehrenmitglieder des Clubs sind Personen, die sich um den Club im Besonderen<br />

oder um den Tauchsport im Allgemeinen verdient gemacht haben. Die Ernennung<br />

erfolgt durch die Mitgliederversammlung. Ehrenmitglieder genießen alle Rechte der<br />

aktiven Mitglieder, sie bezahlen jedoch keinen Mitgliedsbeitrag.<br />

zu 2. Aktive Mitglieder sind Personen, die das l8. Lebensjahr vollendet und den zurzeit<br />

bestehenden Aufnahmebedingungen entsprochen haben.<br />

Sie besitzen uneingeschränktes Stimmrecht, aktives und passives Wahlrecht.<br />

zu 3. Passive Mitglieder sind Personen, die den Bestrebungen des Clubs nahe stehen.<br />

Sie können an allen Veranstaltungen des Clubs, ausgenommen an<br />

Tauchunternehmungen, teilnehmen. Sie genießen die gleichen Rechte<br />

wie die aktiven Mitglieder, (sind jedoch nicht Mitglieder des VDST und der CMAS).<br />

zu 4. Aktive jugendliche Mitglieder sind Personen im Alter von 12 - 18 Jahren. Sie<br />

müssen den zurzeit gültigen Aufnahmebedingungen lt. §4 Abs. 2a - d entsprochen<br />

haben. Sie besitzen aktives und passives Wahlrecht, soweit dies vereinsrechtlich<br />

möglich ist.<br />

$ 4 Erwerb der Mitgliedschaft<br />

1. Das Aufnahmegesuch wird auf einem einheitlichen Formblatt bei der<br />

Geschäftsstelle des Vereins eingereicht. Über das Aufnahmegesuch entscheidet<br />

die Vorstandschaft. Sie kann das Gesuch ohne die Angabe von Gründen<br />

zurückweisen. Beschließt die Vorstandschaft die Annahme, so wird das Gesuch<br />

den Mitgliedern durch ein Rundschreiben des Vereins, ggf. durch die Vereinszeitung,<br />

bekannt gegeben.<br />

Jedes Mitglied hat das Recht, gegen das Aufnahmegesuch binnen 30 Tagen<br />

einen begründeten Einwand vorzubringen. Liegen keine Einwände vor, oder<br />

wurden sie von der Vorstandschaft als grundlos zurückgewiesen, so ist das<br />

Aufnahmegesuch angenommen.<br />

Satzung des TC <strong>Manta</strong> <strong>Waldkraiburg</strong> e.V. 2 von 6 November 2004


Tauchcllub <strong>Manta</strong> e..V..<br />

<strong>Satzungen</strong><br />

2. Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Anerkennung der <strong>Satzungen</strong> und wird erst mit<br />

der Zahlung des jeweils fälligen Beitrages rechtskräftig. Anwärter auf die<br />

Mitgliedschaft haben mit dem Aufnahmegesuch folgende Nachweise zu<br />

erbringen:<br />

a) Ein ärztliches Zeugnis über die Tauchtauglichkeit (nicht älter als 6 Monate)<br />

Der Nichteignungsbefund des Arztes schließt eine Teilnahme an Lehrgängen<br />

aus.<br />

b) DLRG - Grundschein oder Schwimmfähigkeitsnachweis. Die Bedingungen<br />

der Schwimmfähigkeitsprüfung werden von der Vorstandschaft<br />

herausgegeben. Die Prüfung wird vom Sportwart oder dessen Stellvertreter<br />

abgenommen.<br />

c) Bei jugendlichen Mitgliedern eine schriftliche Erklärung der<br />

Erziehungsberechtigten.<br />

3. Vor dem Besuch der ersten Trainingsstunde ist die Anmeldegebühr zu<br />

entrichten und eine Erklärung zu unterzeichnen. Bei jugendlichen Mitgliedern<br />

unterzeichnet der gesetzliche Vertreter mit.<br />

§ 5 Ende der Mitgliedschaft<br />

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt aus dem<br />

Verein kann nur mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum jeweiligen Quartalsende<br />

erklärt werden. Dies muss in schriftlicher Form erfolgen. Der Ausschluss eines<br />

Mitgliedes kann jederzeit durch die Vorstandschaft aus wichtigen Gründen erfolgen.<br />

Den betroffenen Mitgliedern muss der Ausschließungsgrund bekannt gegeben<br />

werden. Gegen den Ausschließungsbeschluss der Vorstandschaft steht dem<br />

betreffenden Mitglied die Aufrufung der Mitgliederversammlung<br />

zu. Diese entschließt in diesem Falle mit einfacher Stimmenmehrheit über den<br />

Ausschluss oder weiteren Verbleib des Betroffenen.<br />

§ 6 Anmeldegebühr und Mitgliedsbeitrag<br />

Über die Anmeldegebühr und die Mitgliedsbeiträge entscheidet die<br />

Mitgliederversammlung. Den aktiven Ehepaaren wird eine 20 %ige<br />

Beitragsermäßigung gewährt. Die Beiträge sind pro Quartal im voraus zu<br />

entrichten. Ist der Beitrag 2 Monate überfällig, so kann das betreffende Mitglied<br />

nach zweimaliger Mahnung als ausgeschieden betrachtet werden. Das Mitglied ist<br />

jedoch nicht von der Zahlung des überfälligen Beitrages entbunden.<br />

Satzung des TC <strong>Manta</strong> <strong>Waldkraiburg</strong> e.V. 3 von 6 November 2004


§ 7 Organe<br />

Die Organe des Vereins sind:<br />

die Vorstandschaft<br />

die Mitgliederversammlung<br />

Tauchcllub <strong>Manta</strong> e..V..<br />

§ 8 Die Vorstandschaft<br />

Die Vorstandschaft besteht aus:<br />

1. dem Vorsitzenden<br />

2. dem stellvertretenden Vorsitzenden<br />

3. dem Kassenwart<br />

4. dem Schriftführer<br />

5. dem Sportwart<br />

<strong>Satzungen</strong><br />

Die Vorstandschaft im Sinne des Gesetzes ist der Vorsitzende, der stellv.<br />

Vorsitzende und der Kassenwart. Jeweils 2 von ihnen sind vertretungsberechtigt.<br />

Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Der Vorstand ist berechtigt, für die<br />

Durchführung der Vereins zwecke Anordnungen zu treffen, wie z. B.<br />

Tauchanordnungen zu erlassen, zu deren Befolgung die Mitglieder verpflichtet sind.<br />

Beschlussfähig ist der Vorstand, wenn mindestens 4 Vorstandsmitglieder anwesend<br />

sind.<br />

§ 9 Ausschüsse<br />

Der Vorstand kann zur Bearbeitung bestimmter Aufgaben Ausschüsse bilden. Die<br />

Beschlüsse der Ausschüsse bedürfen der Genehmigung des Vorstandes. Jedes<br />

Mitglied des Vereins kann einem solchen Ausschuss angehören. Die Ausschüsse<br />

geben sich ihre Geschäftsordnung selbst. Die Ausschüsse sollen insbesondere<br />

dazu dienen, einer der unter § 1 der <strong>Satzungen</strong> aufgezählten Zwecke besonders zu<br />

fördern und zu pflegen.<br />

§ 10 Mitgliederversammlung (Generalversammlung) Anträge und Wahlen<br />

1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet im Oktober oder November jeden<br />

Jahres statt.<br />

2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind auf Beschluss des Vorstandes<br />

oder auch unter Angabe des Gegenstandes und des Grundes von einem<br />

Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder zu berufen. Die Einberufung geschieht<br />

unter Angabe der Tagesordnung, durch Bekanntgabe in den Vereins-<br />

Rundschreiben. Die Einberufung muss mindestens 14 Tage vor dem Tag der<br />

Versammlung geschehen.<br />

Satzung des TC <strong>Manta</strong> <strong>Waldkraiburg</strong> e.V. 4 von 6 November 2004


Tauchcllub <strong>Manta</strong> e..V..<br />

<strong>Satzungen</strong><br />

3. Jede satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig:<br />

a) Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der I. Vorsitzende oder der<br />

stellvertretende Vorsitzende, in ihrer Vertretung der Kassenwart.<br />

Ist niemand .der Genannten anwesend, bestimmt die Versammlung den<br />

Versammlungsleiter.<br />

b) Über alle Mitgliederversammlungen ist ein Protokoll zu führen, das vom<br />

Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.<br />

c) Die Abstimmung in der Mitgliederversammlung erfolgt durch Stimmzettel. Sie<br />

kann durch Zuruf stattfinden, wenn sich hiergegen kein Widerspruch erhebt.<br />

d) Anträge zur Satzungsänderung müssen der Vorstandschaft mindestens 14<br />

Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich vorgelegt werden.<br />

e) Sonstige schriftliche Anträge oder Fragen,<br />

die im laufenden Geschäftsjahr bei der Vorstandschaft mindestens 4<br />

Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich eingegangen sind, werden<br />

von der Mitgliederversammlung mit dem jeweiligen Beschluss der<br />

Vorstandschaft verlesen. Über Anträge, zu denen kein Beschluss der<br />

Vorstandschaft vorgelegt wird, wird von der Mitgliederversammlung<br />

abgestimmt.<br />

f) Ist der 1. Vorsitzende 4 Jahre im Amt, so hat er bei einer erneuten<br />

Kandidatur in einer allgemeinen Vorwahl die 2/3-Mehrheit der anwesenden<br />

stimmberechtigten Mitglieder zu er reichen. Im darauf folgenden direkten<br />

Wahlgang entscheidet die einfache Mehrheit. Alle übrigen<br />

Vorstandmitglieder, können ohne Einschränkung wiedergewählt werden.<br />

Satzung des TC <strong>Manta</strong> <strong>Waldkraiburg</strong> e.V. 5 von 6 November 2004


Tauchcllub <strong>Manta</strong> e..V..<br />

<strong>Satzungen</strong><br />

§ 11 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung (Generalversammlung)<br />

1. Satzungsänderungen<br />

2. Wahlen<br />

3. Festlegung des Jahresbeitrages und der Anmeldegebühr<br />

4. Beschlussfassung über ordnungsgemäße Anträge und sonstige Punkte, die aus<br />

der Tagesordnung hervorgehen.<br />

5. Auflösung des Clubs<br />

6. Wenn vom Vorstand nichts anderes schriftlich bekannt gegeben wurde, wird die<br />

ordentliche Mitgliederversammlung nach der folgenden Form und Reihenfolge<br />

geleitet:<br />

a) Vorlage des Jahresberichtes<br />

b) Vorlage des Kassenberichts<br />

c) Vorlage des Kassenprüfberichts<br />

d) Festsetzung der Mitgliederbeiträge<br />

e) Satzungsänderungen im Sinne von § 10, Abs.3 d<br />

f) Sonstige Anträge von § 10, Abs. 3 e<br />

g) Wahl des Wahlleiters und seiner 2 Beisitzer (Vorstandmitglieder sind<br />

ausgeschlossen)<br />

h) Entlastung der alten Vorstandschaft und der beiden Kassenprüfer<br />

i) Wahl des neuen Vorstandes und der Kassenprüfer im Sinne des § 10 Abs. 3f<br />

k) Entlastung des Wahlleiters durch die neue Vorstandschaft.<br />

§ 12 Auflösung des Vereins<br />

Für die Auflösung des Vereines ist eine Mehrheit von ¾ aller stimmberechtigten<br />

anwesenden Mitglieder erforderlich.<br />

§ 13 Haftungsausschluss<br />

Das Beteiligen an Veranstaltungen des Vereins und das Benutzen eventueller<br />

Anlagen und Geräte desselben erfolgen auf ausschließliche Gefahr jedes einzelnen<br />

Mitgliedes bzw. Gastes. Der Verein lehnt jede Haftung gegenüber dritten Personen<br />

ab.<br />

§ 14 Die vorliegenden <strong>Satzungen</strong> sind nach der Annahme durch die Hauptversammlung<br />

vom 12. November 2004 in Kraft getreten.<br />

<strong>Waldkraiburg</strong> , den 12. November 2004<br />

Satzung des TC <strong>Manta</strong> <strong>Waldkraiburg</strong> e.V. 6 von 6 November 2004

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