Tauchclub Manta eV Satzungen - Tauchclub Manta Waldkraiburg
Tauchclub Manta eV Satzungen - Tauchclub Manta Waldkraiburg
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Tauchcllub <strong>Manta</strong> e..V..<br />
<strong>Satzungen</strong><br />
<strong>Satzungen</strong><br />
§ 1 Name, Sitz und Zweck<br />
Der Verein trägt den Namen "<strong>Tauchclub</strong> MANTA"<br />
Verein für Flossenschwimmen und Tauchsport, sowie verwandte Gebiete (UW-<br />
Fotografie, UW-Archäologie usw.)<br />
Der Verein hat seinen Sitz in Mettenheim.<br />
Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Mühldorf eingetragen.<br />
Zweck des Vereins ist die Förderung<br />
a) Des Sporttauchens mit und ohne Hilfsgeräte<br />
b) Des Flossenschwimmens (Schnorchelns)<br />
c) Der Unterwasserfotografie<br />
d) Der Durchführung gemeinsamer Reisen<br />
e) Der Pflege von Auslandsbeziehungen<br />
f) Der Verein verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele<br />
§ 2 Geschäftsjahr<br />
Das Geschäftsjahr läuft vom 1. November bis 31. Oktober<br />
§ 3 Mitgliedschaft<br />
Der Verein setzt sich zusammen aus:<br />
1. Ehrenmitglieder<br />
2. aktive Mitglieder<br />
3. passive Mitglieder<br />
4. jugendliche Mitglieder<br />
Satzung des TC <strong>Manta</strong> <strong>Waldkraiburg</strong> e.V. 1 von 6 November 2004
Tauchcllub <strong>Manta</strong> e..V..<br />
<strong>Satzungen</strong><br />
zu 1. Ehrenmitglieder des Clubs sind Personen, die sich um den Club im Besonderen<br />
oder um den Tauchsport im Allgemeinen verdient gemacht haben. Die Ernennung<br />
erfolgt durch die Mitgliederversammlung. Ehrenmitglieder genießen alle Rechte der<br />
aktiven Mitglieder, sie bezahlen jedoch keinen Mitgliedsbeitrag.<br />
zu 2. Aktive Mitglieder sind Personen, die das l8. Lebensjahr vollendet und den zurzeit<br />
bestehenden Aufnahmebedingungen entsprochen haben.<br />
Sie besitzen uneingeschränktes Stimmrecht, aktives und passives Wahlrecht.<br />
zu 3. Passive Mitglieder sind Personen, die den Bestrebungen des Clubs nahe stehen.<br />
Sie können an allen Veranstaltungen des Clubs, ausgenommen an<br />
Tauchunternehmungen, teilnehmen. Sie genießen die gleichen Rechte<br />
wie die aktiven Mitglieder, (sind jedoch nicht Mitglieder des VDST und der CMAS).<br />
zu 4. Aktive jugendliche Mitglieder sind Personen im Alter von 12 - 18 Jahren. Sie<br />
müssen den zurzeit gültigen Aufnahmebedingungen lt. §4 Abs. 2a - d entsprochen<br />
haben. Sie besitzen aktives und passives Wahlrecht, soweit dies vereinsrechtlich<br />
möglich ist.<br />
$ 4 Erwerb der Mitgliedschaft<br />
1. Das Aufnahmegesuch wird auf einem einheitlichen Formblatt bei der<br />
Geschäftsstelle des Vereins eingereicht. Über das Aufnahmegesuch entscheidet<br />
die Vorstandschaft. Sie kann das Gesuch ohne die Angabe von Gründen<br />
zurückweisen. Beschließt die Vorstandschaft die Annahme, so wird das Gesuch<br />
den Mitgliedern durch ein Rundschreiben des Vereins, ggf. durch die Vereinszeitung,<br />
bekannt gegeben.<br />
Jedes Mitglied hat das Recht, gegen das Aufnahmegesuch binnen 30 Tagen<br />
einen begründeten Einwand vorzubringen. Liegen keine Einwände vor, oder<br />
wurden sie von der Vorstandschaft als grundlos zurückgewiesen, so ist das<br />
Aufnahmegesuch angenommen.<br />
Satzung des TC <strong>Manta</strong> <strong>Waldkraiburg</strong> e.V. 2 von 6 November 2004
Tauchcllub <strong>Manta</strong> e..V..<br />
<strong>Satzungen</strong><br />
2. Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Anerkennung der <strong>Satzungen</strong> und wird erst mit<br />
der Zahlung des jeweils fälligen Beitrages rechtskräftig. Anwärter auf die<br />
Mitgliedschaft haben mit dem Aufnahmegesuch folgende Nachweise zu<br />
erbringen:<br />
a) Ein ärztliches Zeugnis über die Tauchtauglichkeit (nicht älter als 6 Monate)<br />
Der Nichteignungsbefund des Arztes schließt eine Teilnahme an Lehrgängen<br />
aus.<br />
b) DLRG - Grundschein oder Schwimmfähigkeitsnachweis. Die Bedingungen<br />
der Schwimmfähigkeitsprüfung werden von der Vorstandschaft<br />
herausgegeben. Die Prüfung wird vom Sportwart oder dessen Stellvertreter<br />
abgenommen.<br />
c) Bei jugendlichen Mitgliedern eine schriftliche Erklärung der<br />
Erziehungsberechtigten.<br />
3. Vor dem Besuch der ersten Trainingsstunde ist die Anmeldegebühr zu<br />
entrichten und eine Erklärung zu unterzeichnen. Bei jugendlichen Mitgliedern<br />
unterzeichnet der gesetzliche Vertreter mit.<br />
§ 5 Ende der Mitgliedschaft<br />
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt aus dem<br />
Verein kann nur mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum jeweiligen Quartalsende<br />
erklärt werden. Dies muss in schriftlicher Form erfolgen. Der Ausschluss eines<br />
Mitgliedes kann jederzeit durch die Vorstandschaft aus wichtigen Gründen erfolgen.<br />
Den betroffenen Mitgliedern muss der Ausschließungsgrund bekannt gegeben<br />
werden. Gegen den Ausschließungsbeschluss der Vorstandschaft steht dem<br />
betreffenden Mitglied die Aufrufung der Mitgliederversammlung<br />
zu. Diese entschließt in diesem Falle mit einfacher Stimmenmehrheit über den<br />
Ausschluss oder weiteren Verbleib des Betroffenen.<br />
§ 6 Anmeldegebühr und Mitgliedsbeitrag<br />
Über die Anmeldegebühr und die Mitgliedsbeiträge entscheidet die<br />
Mitgliederversammlung. Den aktiven Ehepaaren wird eine 20 %ige<br />
Beitragsermäßigung gewährt. Die Beiträge sind pro Quartal im voraus zu<br />
entrichten. Ist der Beitrag 2 Monate überfällig, so kann das betreffende Mitglied<br />
nach zweimaliger Mahnung als ausgeschieden betrachtet werden. Das Mitglied ist<br />
jedoch nicht von der Zahlung des überfälligen Beitrages entbunden.<br />
Satzung des TC <strong>Manta</strong> <strong>Waldkraiburg</strong> e.V. 3 von 6 November 2004
§ 7 Organe<br />
Die Organe des Vereins sind:<br />
die Vorstandschaft<br />
die Mitgliederversammlung<br />
Tauchcllub <strong>Manta</strong> e..V..<br />
§ 8 Die Vorstandschaft<br />
Die Vorstandschaft besteht aus:<br />
1. dem Vorsitzenden<br />
2. dem stellvertretenden Vorsitzenden<br />
3. dem Kassenwart<br />
4. dem Schriftführer<br />
5. dem Sportwart<br />
<strong>Satzungen</strong><br />
Die Vorstandschaft im Sinne des Gesetzes ist der Vorsitzende, der stellv.<br />
Vorsitzende und der Kassenwart. Jeweils 2 von ihnen sind vertretungsberechtigt.<br />
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Der Vorstand ist berechtigt, für die<br />
Durchführung der Vereins zwecke Anordnungen zu treffen, wie z. B.<br />
Tauchanordnungen zu erlassen, zu deren Befolgung die Mitglieder verpflichtet sind.<br />
Beschlussfähig ist der Vorstand, wenn mindestens 4 Vorstandsmitglieder anwesend<br />
sind.<br />
§ 9 Ausschüsse<br />
Der Vorstand kann zur Bearbeitung bestimmter Aufgaben Ausschüsse bilden. Die<br />
Beschlüsse der Ausschüsse bedürfen der Genehmigung des Vorstandes. Jedes<br />
Mitglied des Vereins kann einem solchen Ausschuss angehören. Die Ausschüsse<br />
geben sich ihre Geschäftsordnung selbst. Die Ausschüsse sollen insbesondere<br />
dazu dienen, einer der unter § 1 der <strong>Satzungen</strong> aufgezählten Zwecke besonders zu<br />
fördern und zu pflegen.<br />
§ 10 Mitgliederversammlung (Generalversammlung) Anträge und Wahlen<br />
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet im Oktober oder November jeden<br />
Jahres statt.<br />
2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind auf Beschluss des Vorstandes<br />
oder auch unter Angabe des Gegenstandes und des Grundes von einem<br />
Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder zu berufen. Die Einberufung geschieht<br />
unter Angabe der Tagesordnung, durch Bekanntgabe in den Vereins-<br />
Rundschreiben. Die Einberufung muss mindestens 14 Tage vor dem Tag der<br />
Versammlung geschehen.<br />
Satzung des TC <strong>Manta</strong> <strong>Waldkraiburg</strong> e.V. 4 von 6 November 2004
Tauchcllub <strong>Manta</strong> e..V..<br />
<strong>Satzungen</strong><br />
3. Jede satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig:<br />
a) Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der I. Vorsitzende oder der<br />
stellvertretende Vorsitzende, in ihrer Vertretung der Kassenwart.<br />
Ist niemand .der Genannten anwesend, bestimmt die Versammlung den<br />
Versammlungsleiter.<br />
b) Über alle Mitgliederversammlungen ist ein Protokoll zu führen, das vom<br />
Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.<br />
c) Die Abstimmung in der Mitgliederversammlung erfolgt durch Stimmzettel. Sie<br />
kann durch Zuruf stattfinden, wenn sich hiergegen kein Widerspruch erhebt.<br />
d) Anträge zur Satzungsänderung müssen der Vorstandschaft mindestens 14<br />
Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich vorgelegt werden.<br />
e) Sonstige schriftliche Anträge oder Fragen,<br />
die im laufenden Geschäftsjahr bei der Vorstandschaft mindestens 4<br />
Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich eingegangen sind, werden<br />
von der Mitgliederversammlung mit dem jeweiligen Beschluss der<br />
Vorstandschaft verlesen. Über Anträge, zu denen kein Beschluss der<br />
Vorstandschaft vorgelegt wird, wird von der Mitgliederversammlung<br />
abgestimmt.<br />
f) Ist der 1. Vorsitzende 4 Jahre im Amt, so hat er bei einer erneuten<br />
Kandidatur in einer allgemeinen Vorwahl die 2/3-Mehrheit der anwesenden<br />
stimmberechtigten Mitglieder zu er reichen. Im darauf folgenden direkten<br />
Wahlgang entscheidet die einfache Mehrheit. Alle übrigen<br />
Vorstandmitglieder, können ohne Einschränkung wiedergewählt werden.<br />
Satzung des TC <strong>Manta</strong> <strong>Waldkraiburg</strong> e.V. 5 von 6 November 2004
Tauchcllub <strong>Manta</strong> e..V..<br />
<strong>Satzungen</strong><br />
§ 11 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung (Generalversammlung)<br />
1. Satzungsänderungen<br />
2. Wahlen<br />
3. Festlegung des Jahresbeitrages und der Anmeldegebühr<br />
4. Beschlussfassung über ordnungsgemäße Anträge und sonstige Punkte, die aus<br />
der Tagesordnung hervorgehen.<br />
5. Auflösung des Clubs<br />
6. Wenn vom Vorstand nichts anderes schriftlich bekannt gegeben wurde, wird die<br />
ordentliche Mitgliederversammlung nach der folgenden Form und Reihenfolge<br />
geleitet:<br />
a) Vorlage des Jahresberichtes<br />
b) Vorlage des Kassenberichts<br />
c) Vorlage des Kassenprüfberichts<br />
d) Festsetzung der Mitgliederbeiträge<br />
e) Satzungsänderungen im Sinne von § 10, Abs.3 d<br />
f) Sonstige Anträge von § 10, Abs. 3 e<br />
g) Wahl des Wahlleiters und seiner 2 Beisitzer (Vorstandmitglieder sind<br />
ausgeschlossen)<br />
h) Entlastung der alten Vorstandschaft und der beiden Kassenprüfer<br />
i) Wahl des neuen Vorstandes und der Kassenprüfer im Sinne des § 10 Abs. 3f<br />
k) Entlastung des Wahlleiters durch die neue Vorstandschaft.<br />
§ 12 Auflösung des Vereins<br />
Für die Auflösung des Vereines ist eine Mehrheit von ¾ aller stimmberechtigten<br />
anwesenden Mitglieder erforderlich.<br />
§ 13 Haftungsausschluss<br />
Das Beteiligen an Veranstaltungen des Vereins und das Benutzen eventueller<br />
Anlagen und Geräte desselben erfolgen auf ausschließliche Gefahr jedes einzelnen<br />
Mitgliedes bzw. Gastes. Der Verein lehnt jede Haftung gegenüber dritten Personen<br />
ab.<br />
§ 14 Die vorliegenden <strong>Satzungen</strong> sind nach der Annahme durch die Hauptversammlung<br />
vom 12. November 2004 in Kraft getreten.<br />
<strong>Waldkraiburg</strong> , den 12. November 2004<br />
Satzung des TC <strong>Manta</strong> <strong>Waldkraiburg</strong> e.V. 6 von 6 November 2004