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Seminare, Kurse, Lager und Freizeiten - VCP Land Niedersachsen

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Teilnahmebedingungen bei Veranstaltungendes <strong>VCP</strong> <strong>Land</strong> <strong>Niedersachsen</strong>(<strong>Seminare</strong>, <strong>Kurse</strong>, <strong>Lager</strong> <strong>und</strong> <strong>Freizeiten</strong>)1. AnmeldungDie Anmeldung erfolgt schriftlich oder bei Volljährigen über die Anmeldemaske aufwww.vcp-niedersachsen.de.Der <strong>VCP</strong> bestätigt den Eingang der Anmeldung, insofern in der Anmeldung die E-Mail-Adresse angegeben wird. Wenige Tage vor Veranstaltungsbeginn erhalten dieTeilnehmenden eine Anmeldebestätigung <strong>und</strong> alle relevanten Informationen zurVeranstaltung.2. ZahlungEs gilt der in der Ausschreibung genannte Teilnahmebeitrag. Nicht-<strong>VCP</strong>-Mitglieder zahlenzusätzlich 50 Prozent des Teilnahmebeitrags, jedoch höchstens 50 Euro mehr. Mit derAnmeldebestätigung erhalten die Teilnehmenden die Information, ob der Teilnahmebeitragvor der Veranstaltungsbeginn überwiesen werden soll oder zu Beginn der Veranstaltung inbar entrichtet wird.3. An- <strong>und</strong> AbreiseDie An- <strong>und</strong> Abreise erfolgt selbständig. Fahrtkosten werden für <strong>VCP</strong>-Mitglieder gemäßFahrtkostenordnung des <strong>VCP</strong> <strong>Land</strong> <strong>Niedersachsen</strong> (www...) erstattet. Gr<strong>und</strong>sätzlich sindkostengünstige Verkehrsmittel zu wählen.4. RücktrittBei der Abmeldung von der Veranstaltung wird eine Abmeldegebühr fällig:ab 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: der halbe Teilnahmebeitragab 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung: der gesamte TeilnahmebeitragAusnahmen <strong>und</strong> Härtefälle werden durch die Veranstaltungsleitung geregelt.5. HaftungEine Haftung des <strong>VCP</strong> <strong>Land</strong> <strong>Niedersachsen</strong> für den Fall, dass eine Veranstaltung nacherfolgter Anmeldung abgesagt werden muss, wird nicht übernommen.6. VersicherungBei Krankheitsfällen wird die Krankenversicherung der Teilnehmenden in Anspruchgenommen. Für den Verlust von Sachen haften die Teilnehmenden bzw. derenErziehungsberechtigte. Gr<strong>und</strong>sätzlich haften die Teilnehmenden für Schäden, die sie selbstverursachen.


7. Versorgung im KrankheitsfallDie Teilnehmenden werden bei Bedarf von der Veranstaltungsleitung in ärztlicheBehandlung gegeben. Kleinere Verletzungen werden vor Ort versorgt.8. BetreuungAlle Veranstaltungen werden von ausgebildeten <strong>und</strong> sorgfältig ausgewählten Kräftenbetreut. Die Mitarbeitenden sind nach den b<strong>und</strong>eseinheitlichen Standards derJugendleiter/-in-Card (Juleica) ausgebildet.9. Spielregeln/ VerhaltensregelnSetzen sich Teilnehmende trotz Mahnungen wiederholt über die üblichen <strong>und</strong> gemeinsambestimmte Regeln des zwischenmenschlichen Zusammenlebens hinweg oder begehen siesonstige grobe Verstöße, haben die Verantwortlichen das Recht, die Teilnehmenden nachAbsprache mit den Eltern in Begleitung einer Aufsichtsperson nach Hause zu schicken odervon den Eltern abholen zu lassen. Die Kosten der Rückfahrt sind selbst zu tragen. EineErstattung des Teilnahmebeitrags erfolgt nicht.10. JugendschutzEs gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.11. DatenschutzPersönliche Daten werden für interne Zwecke elektronisch gespeichert, jedoch nicht anDritte zur kommerziellen Nutzung weitergegeben. Es erfolgt eine Weitergabe der Daten anöffentliche Stellen um Zuschüsse zu erhalten; dies betrifft nur Name, Adresse, Geschlecht<strong>und</strong> Alter.Mit der Anmeldebestätigung können nach Bedarf Teilnahmelisten an die Teilnehmendenderselben Veranstaltung beispielsweise zur Bildung von Fahrgemeinschaften verschicktwerden.12. Veröffentlichung von Bild- <strong>und</strong> TonmaterialWenn nicht ausdrücklich widersprochen wird, gilt die Einwilligung in die Veröffentlichungvon Bild- <strong>und</strong> Tonmaterial für die Publikationen <strong>und</strong> die Öffentlichkeitsarbeit des <strong>VCP</strong> <strong>Land</strong><strong>Niedersachsen</strong>. Des Weiteren stimmen die Teilnehmenden bzw. derenErziehungsberechtigten der honorarfreien Veröffentlichung von Bild- <strong>und</strong> Tonmaterial(auch dessen grafischer Bearbeitung) zur Berichterstattung <strong>und</strong> Veröffentlichung durchöffentliche, kirchliche <strong>und</strong> private Medien <strong>und</strong> Plattformen zu.Verband Christlicher Pfadfinderinnen <strong>und</strong> Pfadfinder <strong>Land</strong> <strong>Niedersachsen</strong> e.V.Archivstraße 330169 HannoverTelefon: 0511 1241569E-Mail: landesbuero@niedersachsen.vcp.dewww.niedersachsen-vcp.de


Stand: Juni 2013

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