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Akustische Grenz- und Richtwerte (SUVA) - AEU Acoustics AG

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21.6 Belästigender Lärm am Arbeitsplatz (extraaurale Lärmwirkung)Mutterschutzverordnung vom 20. März 2001Schwangere dürfen an Arbeitsplätzen mit einem Schalldruckpegel von 85 dB(A) (L eq 8 Std) nichtbeschäftigt werden. Belastungen durch Infra-/Ultraschall sind gesondert zu beurteilen.Arbeitsgesetz (ArG) vom 27. Juni 2000Tätigkeitsbezogene <strong>Richtwerte</strong> gemäss Wegleitung zu Verordnung 3TätigkeitEnergieäquivalenter Dauerschalldruckpegel L eq indB(A)NormalanforderungErhöhte AnforderungIndustrielle <strong>und</strong> gewerbliche Tätigkeiten < 85 ≤ 75Allgemeine Bürotätigkeiten <strong>und</strong> vergleichbareTätigkeiten in der Produktion<strong>und</strong> ÜberwachungÜberwiegend geistige Tätigkeiten, dieeine hohe Konzentration verlangen≤ 65 ≤ 55≤ 50 ≤ 40Normalanforderung: <strong>Richtwerte</strong>, die in der Regel im überwiegenden Teil der Anwendungsfälleeinzuhalten sind.Erhöhte Anforderung: <strong>Richtwerte</strong> für Lärmminderungsziele. Gleichzeitig sind sie als <strong>Richtwerte</strong>bei erhöhten Ansprüchen an die Arbeitsleistung, die Arbeitsqualität <strong>und</strong> beibesonderer Konzentration usw. zu betrachten.1.7 <strong>Richtwerte</strong> für Hintergr<strong>und</strong>geräusche in Arbeitsräumen(Gemäss Wegleitung zu Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz)Als Hintergr<strong>und</strong>geräusche (Fremdgeräusche) gelten in diesem Zusammenhang alle Lärmimmissionen,die von eingebauten technischen Einrichtungen stammen (z.B. haustechnische Anlagen wieBelüftungssysteme, Kompressoren, Heizungen) <strong>und</strong> Lärmimmissionen von aussen (Betriebslärm,innerbetrieblicher Verkehrslärm).RaumKleinbüro (bis 3 Personen)Mittleres BüroSitzungs- <strong>und</strong> KonferenzzimmerGrossraumbüroBüro mit mehreren BüromaschinenEDV-MaschinenraumWerkstattbüroKommandoraumSteuerkabineLaborPausen- <strong>und</strong> BereitschaftsräumeLiege-, Ruhe- <strong>und</strong> SanitätsräumeKantineOperationssaalUnterrichtsräumeDienstwohnung (nachts)Äquivalenter Dauerschalldruckpegel L eq in dB(A)Normalanforderung40404045455060607050604055404035Erhöhte Anforderung353535404045555565455535503535301.8 Belastungsgrenzwerte für Aussenlärm, verursacht durch Industrie <strong>und</strong> Gewerbe(siehe Anhang 6 der Lärmschutzverordnung (LSV) vom 15. Dezember 1986)Die Belastungsgrenzwerte sowie die Methode zur Ermittlung der Beurteilungspegel sind auch inSuva-Nr. 86055.d zusammengestellt.

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