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Reglement - Oberstufe Elsau-Schlatt

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3. Durchführung der jährlichen Kontrolle3.1 AnmeldungDie Anmeldung für die jährliche Kontrolle ist Sache der Eltern3.2 KostenpflichtDie Eltern sind für Kontrolle und Behandlung ihrer Kinder gegenüber demZahnarzt kostenpflichtig.3.3 Beitrag der SchulgemeindeDen Eltern wird an die Kosten der jährlichen Kontrolle sowie allenfalls derBehandlung ein Beitrag ausgerichtet. (Ansatz gemäss Schulpflegebeschlussvom 7. März 2000.) Der Beitrag kann gekürzt oder gestrichen werden, wennder Nachweis der jährlichen Untersuchung nicht erbracht wird.Beitragsberechtigte Rechnungen sind der <strong>Oberstufe</strong>nschulpflege spätestens1 Jahr nach dem Rechnungsdatum im Original einzureichen. VerspäteteRechnungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Beträge unter Fr.15.– werden nicht ausbezahlt.4. KariesprophylaxeDie Lehrkräfte sind angehalten, den Schülern die Grundsätze über dieGesundhaltung der Zähne zu vermitteln.5. Leistungen an die SchulzahnpflegeDie Leistungen der Schulzahnpflege umfassen die finanzielle Unterstützungder jährlichen Kontrolle, der konservierenden Zahnbehandlung und derZahn- und Kieferkorrekturen.6. Bemessung der Beiträge6.1 Konservierende Zahnbehandlung1. Die Schule leistet an die Kosten der konservierenden Zahnbehandlungnach Einkommen abgestufte Beiträge.2. In jedem Fall übernimmt die <strong>Oberstufe</strong>nschulgemeinde einen Beitrag vonFr. 40.– pro Jahr für den obligatorischen jährlichen Untersuch. Zusätzlichwerden die einmaligen Kosten von Fr. 34.00 für das BW-Röntgenbildbezahlt.

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