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Verhandlungsbericht zum herunterladen - Fischenthal

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BauErteilte BaubewilligungenAus den Verhandlungen desGemeinderates <strong>Fischenthal</strong>Januar 2010Ordentliches Verfahren- Künzli, Markus, Moosstrasse 7, 8498 Gibswil; Erweiterung Autowerkstatt, Tösstalstrasse 191,8497 <strong>Fischenthal</strong>- Dönni, Othmar, Risigrund 1, 8496 Steg; Wohnhausumbau, Risigrund 1, 8496 Steg- Grob, Sabine + Thomas, Lenzenstrasse 27, 8496 Steg; Neubau Carport, Lenzenstrasse, Kat.-Nr.4565, 8496 StegAnzeigeverfahren- Perna, Concalves, Jonaweg 4, 8498 Gibswil; Einwandung Carport, Jonaweg 4, 8498 Gibswil- Motta, Daniel + Christine, Rosenbergstrasse 81, 8498 Gibswil; Neubau Gewächshaus, Rosenbergstrasse81, 8498 Gibswil.Mit den Bauarbeiten darf in jedem Fall erst begonnen werden, wenn die behördliche Baufreigabevorliegt.Stellungnahme zur Konzeptstudie "Abwassersanierung Oberes Tösstal"Der Gemeinderat kann sich langfristig eine gemeinsame Lösung mit anderen Gemeinden vorstellen,doch gilt es vorerst die Finanzierung der verschiedenen Varianten aufzuzeigen.Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) hat eine Konzeptstudie zur Sanierung derAbwasserentsorgung im oberen Tösstal erarbeiten lassen. Dabei geht es insbesondere um zukünftigeLösungen in den Gemeinden <strong>Fischenthal</strong> und Bauma, welche mit ihren Anlagen an Kapazitätsgrenzenstossen oder diese altersbedingt in den nächsten Jahren erneuern müssen. Die Konzeptstudieumfasst vier Möglichkeiten. Die Varianten 1 und 2 beinhalten kleinräumige Lösungen für die Gemeinden<strong>Fischenthal</strong> und Bauma. Diese wären kurzfristig realisierbar und betreffen das Gebiet des AbwasserverbandesTösstal, welchem die Gemeinden Turbental, Wila und Zell angehören, nicht. DerAbwasserverband Tösstal hatte sich schon früher für die Variante 3 ausgesprochen.Die Varianten 3 und 4 sehen eine Ableitung des gesamten Abwassers aus dem Tösstal in die KläranlageWinterthur vor. Da die heutigen Anlagen nicht für eine solche Beanspruchung ausgelegt sind, istein vollumfänglicher Ersatz notwendig. Durch den Eschenberg wäre zudem ein Tunnel erforderlich.Für die Gemeinde <strong>Fischenthal</strong> steht primär der Ausbau der eigenen Abwasserreinigungsanlage imVordergrund (Variante 1). Da diese an die Kapazitätsgrenzen stösst, muss die Anlage in den nächstenJahren dringend erneuert werden. Die Gemeinde ist sich bewusst, dass diese Investitionen aufgrunddes Zustandes und der Reinigungsleistung der ARA <strong>Fischenthal</strong> notwendig sind. Auch derRealisierung eines Anschlusses an die Anlage der Gemeinde Bauma (Variante 2) steht der Gemeinderatgrundsätzlich positiv gegenüber, wenn die finanzielle Belastung nicht höher ausfällt, als diejenigenfür die Variante 1. Falls als Zwischenlösung die Variante 2 umgesetzt wird, müssen diese Kosteninnert 20 bis 25 Jahren amortisiert werden, bevor ein Anschluss an die ARA Winterthur vorgenommenwird.Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) ist zur Zeit damit beschäftigt, die Finanzierungsmöglichkeitender einzelnen Varianten zu erarbeiten. Sobald diese vorliegen, sollte es denGemeinden möglich sein darüber zu beraten, welche Lösung für die Reinigung der Abwasser mittelundlangfristig angestrebt werden soll.Negative Haltung der Gemeinde <strong>zum</strong> RichtplanentwurfDer Gemeinderat hat den vorliegenden Richtplanentwurf geprüft und festgestellt, dass sichinsbesondere im Gebiet von Steg bis Ohrüti (Bereich Siedlung) Änderungen ergeben haben,welche in dieser Art von der Gemeinde nicht akzeptiert werden können.Kurzzeichen: rw Seite 1 / 3 27.01.2010


Der kantonale Richtplan ist das strategische Führungsinstrument des Kantons für die Koordinationund Steuerung der langfristigen räumlichen Entwicklung. Die letzte Gesamtüberprüfung des kantonalenRichtplans führte zu einer Neufestsetzung, die 1995 vom Kantonsrat beschlossen und 1996 vomBundesrat genehmigt wurde. Gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung sind kantonale Richtplänein der Regel alle zehn Jahre gesamthaft zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen. Die Arbeitenan der Gesamtüberprüfung des kantonalen Richtplanes wurden seitens des Kantons abgeschlossen.Der Richtplanentwurf ist nun reif für die Anhörung, weshalb die Gemeinden eingeladen wurden, sichzu diesem vernehmen zu lassen.Der Gemeinderat <strong>Fischenthal</strong> beantragt, dass das Siedlungsgebiet "Ohrüti" in der heutigen Formunverändert im Richtplan erhalten bleibt. Dafür spricht schon die Tatsache, dass das fragliche Gebietin der Zonenordnung der Gemeinde neben der Kernzone (K) auch der Wohnzone (W2 / 25 %) undder Wohnzone mit Gewerbeerleichterung (WG2/40 %) zugeteilt ist. Beim Siedlungsgebiet "Ohrüti"handelt es sich um eine bevorzugte Wohnlage in <strong>Fischenthal</strong>. Das Gebiet eignet sich aufgrund derTopografie nur bedingt für die landwirtschaftliche Nutzung. Durch die weitere Überbauung des Gebietessind auch keine landschaftlich negativen Auswirkungen zu erwarten.Neue Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO)Der Gemeinderat hat eine neue Siedlungsentwässerungsverordnung erarbeitet und wird dieseder Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorlegen. Die neue Verordnung soll die ausdem Jahre 1970 stammende Kanalisationsverordnung ersetzen.Zur Sicherstellung der zweckmässigen Siedlungsentwässerung und des sachgemässen Gewässerschutzesmüssen alle Gemeinden über eine Kanalisationsverordnung verfügen. Diese bedarf derGenehmigung durch die Baudirektion. Solche Verordnungen müssen periodisch angepasst werden,sei es infolge Änderung der gesetzlichen Vorgaben oder der Randbedingungen in der Gemeinde oderum dem Stand der Technik Rechnung zu tragen. Die heute in der Gemeinde <strong>Fischenthal</strong> gültigeVerordnung über die Abwasseranlagen stammt aus dem Jahre 1970. Eine Überarbeitung ist dringendnotwendig. Das damalige AGW Amt für Gewässerschutz und Wasserbau (heute AWEL Amt für Abfall,Wasser, Energie und Luft) hat deshalb schon früh eine Musterverordnung als Arbeitshilfsmittel fürdie Gemeinden erstellt und laufend der Entwicklung angepasst. Damit eine kompetente Beratung undeine effiziente Bearbeitung von Genehmigungsanträgen durch das AWEL möglich wird, ist ein Aufbauder Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) analog der Musterverordnung von Vorteil.Die vorliegende Verordnung wurde auf der Grundlage der Musterverordnung des AWEL erarbeitet.Die neue Verordnung enthält weniger technische Vorschriften als früher, weil Planung, Bau, Betriebund Unterhalt der Abwasseranlagen heute in bewährten Normen und Richtlinien von Fachverbändenausreichend geregelt sind. Mit der kompletten Überarbeitung wurde die Siedlungsentwässerungsverordnungder neusten Gesetzgebung und auf die Bedürfnisse der Gemeinde <strong>Fischenthal</strong> angepasst.Die Empfehlungen aufgrund der Vorprüfung durch das AWEL sind, soweit sinnvoll für die Gemeinde<strong>Fischenthal</strong>, in die Verordnung eingeflossen. Die neue Verordnung über die Siedlungsentwässerungsanlagen(SEVO) wird der Gemeindeversammlung vom 19. März 2010 zur Genehmigung vorgelegt.Neue Gebührenverordnung für Siedlungsentwässerungsanlagen (GebVo)Gleichzeitig wurde eine neue Gebührenverordnung für Siedlungsentwässerungsanlagen erarbeitet,welche auf der Gebührenverordnung aus dem Jahre 1997 beruht und der Gemeindeversammlungebenfalls zur Genehmigung vorgelegt wird.Parallel zur überarbeiteten Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) wurde auch die Verordnungüber Beiträge und Gebühren für Abwasseranlagen vom 13. Juni 1997 überarbeitet. Nachdem in derGemeinde <strong>Fischenthal</strong> ein Grossteil der Haushalte, Gewerbe- und Industriebetriebe an die öffentlicheKanalisation und zentralen Abwasserreinigungsanlagen angeschlossen sind, muss alles daran gesetztwerden, die Werterhaltung der getätigten Investitionen sicherzustellen. Es muss aber auch mitneuen Aufwendungen gerechnet werden, weil das Kanalisationsnetz wie auch die Abwasserreinigungsanlagennachzurüsten sind. Das Gewässerschutzgesetz verlangt, dass Massnahmen im Sinnedes Gewässerschutzgesetzes dem Verursacher überbunden werden. Mit dem Abfallgesetz wurdeauch das Einführungsgesetz <strong>zum</strong> Gewässerschutzgesetz ebenfalls entsprechend geändert und dieErhebung kostendeckender Abwassergebühren zwingend verlangt.Kurzzeichen: rw Seite 2 / 3 27.01.2010


Die bestehende Verordnung über die Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlagen (Gebührenverordnung)der Gemeinde <strong>Fischenthal</strong> stammt aus dem Jahre 1997 und entspricht in grossen Teilenbereits den gesetzlichen Regelungen. Parallel zur überarbeiteten Siedlungsentwässerungsverordnung(SEVO) wurde auch die Verordnung über Beiträge und Gebühren für Abwasseranlagen ausdem Jahre 1997 überprüft und wo nötig, unter Berücksichtigung der Vorgaben der Musterverordnungdes AWEL, angepasst. Es wurde jedoch sehr darauf geachtet, dass die Auswirkungen der getroffenenÄnderungen sich nach Möglichkeit nicht negativ auf die Gebührenentwicklung in der Gemeindeauswirken. Neben verschiedenen redaktionellen Anpassungen an die Musterverordnung gilt es insbesonderedie neuen Bestimmungen hinsichtlich der Anschlussgebühren bei Werterhöhungen vonLiegenschaften, den höheren Kostenbeteiligungen bzw. Beiträge in der Landwirtschaftszone sowiemögliche Beiträge an Anschlüsse von Einzelliegenschaften in der Landwirtschaftszone zu beachten.Da sich der Gebührenbezug aufgrund der bestehenden Verordnung über die Siedlungsentwässerungsanlagen(Gebührenverordnung) aus dem Jahre 1997 bewährt hat, wurden diese grösstenteilsunverändert in die neue Verordnung übernommen. Die neu in die Verordnung aufgenommenenBestimmungen wurden auf die Bedürfnisse der Gemeinde <strong>Fischenthal</strong> angepasst. Die vorliegendeVerordnung über die Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlagen richtet sich nach diesenAnforderungen und gewährt eine kontinuierliche Finanzierung der Siedlungsentwässerungsanlagen.Die vorgenommenen Änderungen sollten sich kostenneutral auswirken, also seitens der Gemeindekeine Mehraufwendungen mit sich bringen, welche eine Erhöhung der Gebühren zur Folge habenkönnten. Die überarbeitete Verordnung über die Gebühren für die Siedlungsentwässerungsanlagen(GebVo) wird der Gemeindeversammlung vom 19. März 2010 zur Genehmigung vorgelegt.Mitteilungen in Kürze / Der Gemeinderat hat:- Als Auszubildende für den Beruf als "Kauffrau" in der Gemeindeverwaltung <strong>Fischenthal</strong> für dieLehrzeit Spätsommer 2010 bis 2013, Michèle Steiner, wohnhaft Unterdorf 22, 8494 Bauma, angestellt.- Die Sanitäreinrichtungen des Damen-WC im Gasthaus Blume werden saniert. Für die Sanierungder Anlage hat der Gemeinderat einen Kredit von Fr. 21'000.00 bewilligt.- Die Leistungsvereinbarung aus dem Jahre 1994 mit dem Spitexverein, welche von einer Arbeitsgruppedes Spitexvereins in grosser Arbeit auf der Basis der Musterverordnung der Gesundheitsdirektionerarbeitet wurde, genehmigt. Das Vorliegen einer Leistungsvereinbarung, welche auf derneuen Gesundheitsgesetzgebung basiert, bildet eine der Grundlagen für den Erhalt der notwendigenBetriebsbewilligung der Gesundheitsdirektion.- Vom sehr positiven Bericht der Direktion der Justiz und des Innern über die bei der PolitischenGemeinde durchgeführte ordentliche Revision im Bereich "Gemeindeverwaltung" umfassend diePrüffelder Kassensturz, Geldkonten und Buchprüfung unter bester Verdankung an den Finanzsekretärzustimmend Kenntnis genommen und zuhanden des Bezirksrates Hinwil verabschiedet.- Hauptmann Philipp Hirzel, Fuchsloch 2, 8496 Steg, die Durchführung des "Fasnachtsumezuges2010" in der Zeit vom 17. bis 21. Februar 2010 unter Bedingungen bewilligt.Der Umezug stellt ein lebendiges Andenken an die Söldnerzeit dar, in welcher Einwohner vonzahlreichen Gemeinden im Zürcher Oberland gezwungen waren, aus Existenznot den Soldatenberufzu wählen.Der Umzug bildet sich aus insgesamt 12 Burschen und Mädchen, welchem derGesuchsteller als Hauptmann vorsteht. Mit der Bewilligung kann der Gemeinderat dazu beitragen,dass dieser Brauchtum in der Gemeinde erhalten werden kann.- Abu, Amanusi Hannah, nigerianische Staatsangehörige, geb. 26. Januar 1987 in Benin City (Nigeria),wohnhaft in 8497 <strong>Fischenthal</strong>, Schmittenbachstrasse 17, das Bürgerrecht der Gemeinde<strong>Fischenthal</strong> erteilt. Die Erteilung des kommunalen Bürgerrechts erfolgt unter Vorbehalt der Erteilungdes Kantons- und des Schweizerbürgerrechts.- Die Bauabrechnung über Fr. 263'859.10 für die abwassertechnische Erschliessung der WeilerLöcheren, Matisen und Hinteraurüti (Bau einer öffentlichen Kanalisationsleitung) mit einer Kreditunterschreitungvon Fr. 16'140.90 genehmigt und zuhanden der Gemeindeversammlung vom 19.März 2010 verabschiedet.- Dem Organisationskomitee des 100. Zürcher Kantonalschwingfestes auf dem Sportplatz in Waldvom 9. Mai 2010 für die Errichtung eines attraktiven Gabentempels ein Gemeindebeitrag von Fr.500.00 zugesprochen.<strong>Fischenthal</strong>, den 27.01.2010 / rwKurzzeichen: rw Seite 3 / 3 27.01.2010

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