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Bauproduktrichtlinie - Glass for Europe

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B a u p r o d u k t r i c h t l i n i eKon<strong>for</strong>mitätsbewertung „TeilvorgespanntemKalknatronglas“ entsprechend hE N 1863-2(September 2006)G E P V P , D E R V E R B A N D D E R E U R O P Ä I S C H E N F L A C H G L A S H E R S T E L L E RM i t g l i e d e r : G L AV E R B E L , G U A R D I A N , P I L K I N G T O N , S A I N T- G O B A I N G L A S S


<strong>Bauproduktrichtlinie</strong>


Kon<strong>for</strong>mitätsbewertung „TeilvorgespanntemKalknatronglas“ entsprechend hE N 1863-2INHALTA. Hintergrund ........................................................................................................................4B. Zielgruppe .........................................................................................................................4C. Umfang .............................................................................................................................43D. Methodologie .....................................................................................................................4Zusatz ZA ..........................................................................................................................4Anhang 1: hEN Absatz 4 – An<strong>for</strong>derungen ...............................................................................10Anhang 2: hEN Absatz 5 – Kon<strong>for</strong>mitätsbewertung ...................................................................15Anhang 3: hEN Absatz 6 – Kennzeichnung und Etikettierung ......................................................16Anhang 4: hEN Zusatz A – Werkseigene Produktionskontrolle .....................................................16Anhang 5: hEN Zusatz C – Bestimmungen für die freiwillige Einbeziehungvon unabhängigen Stellen ...............................................................17Anhang 6: hEN Zusatz ZA ......................................................................................................17Anhang 7: Andere hEN-Zusätze ..............................................................................................18


<strong>Bauproduktrichtlinie</strong>AHINTERGRUNDDas erste von GEPVP (Groupement Européen des producteurs de Verre Plat, Europäische Vereinigung derFlachglashersteller) erarbeitete Dokument erläutert den Hintergrund der CPD 1 -Entsprechung, während das zweiteDokument die Prinzipien der Kon<strong>for</strong>mitätsbewertung 2 erklärt.Dieses Dokument erläutert das für „teilvorgespanntes Kalknatronglas“ geltende System der „Kon<strong>for</strong>mitätsbewertung“entsprechend der Norm EN 1863-2 3 , bei der es sich um die geltende harmonisierte Europäische Norm (hEN) handelt.BZIELGRUPPEDieser Teil gilt für alle Hersteller von teilvorgespanntem Kalknatronglas.CUMFANGFolgendes wurde der Norm EN 1863-2 entnommen.„ Diese Europäische Norm umfasst die Kon<strong>for</strong>mitätsbewertung und die werkseigene Produktionskontrolle vonteilvorgespanntem Kalknatronglas zur Verwendung in Gebäuden.“D METHODOLOGIE (siehe auch Übersicht in Abbildung 1)4Dieses Dokument folgt der Methodologie des zweiten Dokuments. Es enthält auch die gleichen Verweise in Bezug aufdie „Anhänge“ usw.Dieses Dokument enthält erläuternde In<strong>for</strong>mationen zu Abschnitt ZA.2.2 – EU-Kon<strong>for</strong>mitätszertifikat undKon<strong>for</strong>mitätserklärung (siehe Anhang 6).Zusatz ZAWie im zweiten Dokument erläutert ist der Ausgangspunkt für die Durchführung der Kon<strong>for</strong>mitätsbewertung dieTabelle ZA.1. Diese Tabelle verfügt über eine Farbkodierung, und jede wichtige Eigenschaft ist entsprechend derjeweiligen Tabelle im zweiten Dokument nummeriert.Die „Systeme zur Kon<strong>for</strong>mitätsbescheinigung“ für die vorgesehenen Verwendungszwecke sind in Tabelle ZA.2. der hENaufgeführt. Ausführliche In<strong>for</strong>mationen zu den Aufgaben hinsichtlich der „Zuordnung der Kon<strong>for</strong>mitätsbeurteilung“ sindin den Tabellen ZA.3.1 bis ZA.3.3 der hEN enthalten (Erläuterungen siehe zweites Dokument).Die Beziehung zwischen vorgesehenem Verwendungszweck, den anwendbaren „Systemen zurKon<strong>for</strong>mitätsbescheinigung“ und den Funktionen des Herstellers und der benannten Stellen sind in Abbildung 2dargestellt. Diese Abbildung bezieht sich speziell auf die Kon<strong>for</strong>mität entsprechend EN 1863-2.Wenn ein Hersteller das Zusammenstellen aller er<strong>for</strong>derlichen In<strong>for</strong>mationen abgeschlossen hat, kann mitder CE-Kennzeichnung <strong>for</strong>tgefahren werden. In<strong>for</strong>mationen hierzu befinden sich in Absatz ZA.2.2 (sieheAnhang 6). Das CE-Kennzeichnungsetikett basiert auf der Kon<strong>for</strong>mitätserklärung des Herstellers. Beispielefür CE-Kennzeichnungsetiketten für verschiedene Produkte aus teilvorgespanntem Kalknatronglas mitunterschiedlichen vorgesehenen Verwendungszwecken/Eigenschaften und somit verschiedenen „Systemen zurKon<strong>for</strong>mitätsbescheinigung“ sind in den Abbildungen 3 and 4 dargestellt.1GEPVP BAUPRODUKTRICHTLINIE – Ein Führer zur CE-Kennzeichnung von Glas im Bauwesen ab 20032GEPVP BAUPRODUKTRICHTLINIE – Kon<strong>for</strong>mitätsbewertung entsprechend den harmonisierten Europäischen Normen (hENs)3EN 1863-2 Glas im Bauwesen – Teilvorgespanntes Kalknatronglas – Teil 2: Kon<strong>for</strong>mitätsbewertung/Produktnorm


<strong>Bauproduktrichtlinie</strong>Tabelle ZA.1 – Mit Bezug auf EN 1863-2: Teilvorgespanntes KalknatronglasProdukt: Beschichtetes Glas entsrpechend dieser NormVorgesehene Verwendung: In Gebäuden und BautenRef.Wesentliche EigenschaftenAn<strong>for</strong>derungen indieser und anderenEuropäischen Norm(en)MandatierteStufenund/oderKlassenAnmerkungenBrandschutz –(1)Feuerwiderstand (bei Glas zur Anwendung infeuerwiderstandsfähigen Verglasungen)4.2, 4.3.1 und 4.3.2.1AlleMinuten(2)Brandverhalten4.2, 4.3.1 und 4.3.2.2AlleEuroklassen(3)Verhalten bei Beanspruchung durch Feuer vonaußen (nur bei Dacheindeckungen)4.2, 4.3.1 und 4.3.2.3AlleEuroklassenNutzungssicherheit –(4)Durchschusshemmung: Brucheigenschaften undWiderstand gegen Angriff4.2, 4.3.1 und 4.3.2.4-Geeignete Klassen6(5)Sprengwirkungshemmung: Verhaltenund Widerstand beim Auftreffen einerExplosionsdruckwelle4.2, 4.3.1 und 4.3.2.5-Geeignete Klassen(6)Einbruchhemmung: Brucheigenschaften undWiderstand gegen Angriff4.2, 4.3.1 und 4.3.2.6-Geeignete Klassen(7)Pendelschlagwiderstand: Brucheigenschaften(sicheres Bruchverhalten) und Aufprallwiderstand4.2, 4.3.1 und 4.3.2.7-Geeignete Klassen(8)Mechanischer Widerstand: Beständigkeitgegen plötzliche Temperaturwechsel undTemperaturunterschiede4.2, 4.3.1 und 4.3.2.8-K und/oder °C(9)Mechanischer Widerstand: Widerstand derGlaseinheit gegen Wind, Schnee, Dauer- und/oder weitere Lasten4.2, 4.3.1 und 4.3.2.9-mm(10) Schallschutz –Direkte Luftschalldämmung4.2, 4.3.1 und 4.3.2.10 - dBEnergieeinsparung und Wärmeschutz –(11)Thermische Eigenschaften4.2, 4.3.1 und 4.3.2.11-W/(m².K)(12)Strahlungseigenschaften:- Lichttransmissionsgrad und -reflexionsgrad4.2, 4.3.1 und 4.3.2.12-Anteil oder %(13)- Sonnenenergieeigenschaften4.2, 4.3.1 und 4.3.2.13-Anteil oder %


Kon<strong>for</strong>mitätsbewertung „TeilvorgespanntemKalknatronglas“ entsprechend hE N 1863-2Abbildung 2 – Beziehung zwischen vorgesehenem Ver wendungszweck, System zurKon<strong>for</strong>mitätsbescheinigung und den Funktionen von Hersteller undbenannter Stelle – Mit Bezug auf EN 1863-2Ref.Nr.Vorgesehener ZweckAnwendbares System zurKon<strong>for</strong>mitätsbescheinigungHerstellerErstprüfungBenannte PrüfstelleHerstellerWerkseigene ProduktionskontrolleZugelassene ZertifizierungsstellePrüfung derDokumentationzur werkseigenenProduktionskontrolleErste Prüfung des WerksStändige Überwachungder werkseigenenProduktionskontrolle(1) Feuerwiderstand(4) Durchschusshemmung1 Nz X X X X X(5) Sprengwirkungshemmung(3) Verhalten beiBeanspruchung durchFeuer von außen7(6),(7),(8),(9)Nutzungssicherheit(10) Schalldämmung3 Nz X X Nz Nz Nz(11),(12),(13)Energieerhaltung(2) Brandverhalten 4 X Nz X Nz Nz NzSchlüssel: Nz Nicht zutreffendXVerantwortliche Organisation


Kon<strong>for</strong>mitätsbewertung „TeilvorgespanntemKalknatronglas“ entsprechend hE N 1863-2Abbildung 4 – Beispiel eines CE-Kennzeichnungsetiketts für System zurKon<strong>for</strong>mitätsbescheinigung 3AnyCo Ltd, PO Box 21, B-1050056mm Teilvorgespanntes GlasEN 1863-2Teilvorgespanntes Kalknatronglas zur Verwendung inGebäuden und BautenEigenschaftenBrandschutzNPDBrandverhalten A1*Verhalten bei Beanspruchung durchFeuer von außenDurchschusshemmungSprengwirkungshemmungEinbruchhemmungPendelschlagwiderstandBeständigkeit gegen plötzlicheTemperaturwechsel undTemperaturunterschiedeWiderstand gegen Wind, Schnee,Dauer- und weitere LastenDirekte LuftschalldämmungThermische EigenschaftenStrahlungseigenschaften:NPDNPDNPDNPDNPD100K6mm31(-1;-3)dB5,6W/(m 2 .K)Lichttransmissionsgrad und-reflexionsgrad 0,85/0,11Sonnenenergieeigenschaften 0,83/0,139


<strong>Bauproduktrichtlinie</strong>Anhang 1: hEN Absatz 4 – An<strong>for</strong>derungenAbsatz-Nr. Inhalt4.1 ProduktbeschreibungErläuterung10Der Hersteller von teilvorgespanntem Kalknatronglasist im Hinblick auf den Nachweis der Kon<strong>for</strong>mität fürdie Erstellung und Pflege der Produktbeschreibungverantwortlich. Die Beschreibung muss das Produkt und/oder die Produktfamilien umfassen.Es liegt im Ermessen des Herstellers vonteilvorgespanntem Glas bzw. seines Bevollmächtigten,ob er die Produktbeschreibung zur Verfügung stellt,außer im Fall von anders lautenden Vorschriften.Die Beschreibung muss mindestens einen normativenTeil enthalten. Die Beschreibung kann auch einenin<strong>for</strong>mativen Teil enthalten, falls eine Weiterentwicklungdes Produktes durch den Hersteller vorgesehen ist.Der normative Teil der Beschreibung muss mindestensfolgende Angaben enthalten:• einen Verweis auf die Norm EN 1863 – Teile 1 und 2und auf alle anderen Normen, deren An<strong>for</strong>derungennach Angabe des Herstellers erfüllt werden;• die radiometrischen Eigenschaften und Haltbarkeitvon beschichtetem Glas, d. h. beschichtetesGlas, das den Normen EN 1096-1, EN 1096-2,EN 1096-3 entspricht, wenn diese Eigenschaftendurch den thermischen Härtevorgang absichtlich oderunbeabsichtigt verändert werden.Bei Verwendung anderer Materialien und ist dieÜbereinstimmung mit der Produktbeschreibungaufrechtzuerhalten. Bei Nachweis der Übereinstimmungkann das Ersatzmaterial sowohl der Produktfamilie alsauch der Produktbeschreibung hinzugefügt werden.4.2 Kon<strong>for</strong>mität mit der Definition vonteilvorgespanntem KalknatronglasDieses Dokument enthält Details zumProduktangebot des Herstellers. Es könntein Bezug auf das Produkt auch folgendeIn<strong>for</strong>mationen enthalten:1. Gesamte Lieferpalette an Glastypen undDicken;2. Vollständige Daten zur Produktionskontrolle:a. Vorverarbeitung;b. Verarbeitung, Aufheizung/Kühlung/Zeit.3. Vollständige Daten zur Produktkontrolle:a. Welche Prüfungen;b. Welche Qualitätsan<strong>for</strong>derungen;c. Wenn Vergleichsprüfungen: Beziehung zubeschriebenem Parameter;4. Wenn beschichtetes Glas teilvorgespanntwird, welche Verfahren für den Nachweisverwendet werden, dass die angegebenWerte anwendbar sind.Bei Produktfamilien kann es sich handeln um:Produkte, die unter gleichenVerarbeitungsbedingungen hergestellt werden,z. B. klares Glas und getöntes Glas derselbenStärke, Ornamentglas derselben Stärke.Die Produkte müssen der Definition entsprechenund die An<strong>for</strong>derungen von teilvorgespanntemKalknatronglas der Norm EN 1863-1 erfüllen.4.3 Bestimmung der Leistungseigenschaften4.3.1 Eigenschaften von teilvorgespanntemKalknatronglasDie Norm EN 1863-1 enthält in Absatz3 die Definition von teilvorgespanntemKalknatronglas und in Absatz 5 In<strong>for</strong>mationenzu den Brucheigenschaften.Darüber hinaus sind folgende In<strong>for</strong>mationenenthalten: Fragmentierungsprüfung in Absatz8, thermische Festigkeit in Absatz 10.3 undmechanische Festigkeit in Absatz 9.


Kon<strong>for</strong>mitätsbewertung „TeilvorgespanntemKalknatronglas“ entsprechend hE N 1863-24.3.1.1 AllgemeinesDie Eigenschaften von teilvorgespanntem Kalknatronglasentsprechen im Allgemeinen denen des <strong>Glass</strong>ubstrats(siehe 4.3.1.2).4.3.1.2 Eigenschaften der Kalknatronglasscheiben zurHerstellung von teilvorgespanntem KalknatronglasIm Allgemeinen die Eigenschaften desgelieferten Rohstoffs, d. h. Basiserzeugnis ausKalknatronglas oder beschichtetes Erzeugnisaus Kalknatronglas.Die Scheiben sind aus Kalknatronglas nach EN 572-1,EN 572-2, EN 572-4 oder EN 572-5 herzustellen. Siekönnen nach EN 1096-1, EN 1096-2 oder EN 1096-3beschichtet und/oder nach EN 1863-1 emailliert sein.Für die in Tabelle 1 aufgeführten Eigenschaften vonScheiben aus Kalknatronglas sind allgemein anerkannteoder berechnete Werte zu verwenden.Da in der Regel keine wesentlichen Veränderungender Eigenschaften der Tabelle 1 durch dasVorspannverfahren hervorgerufen werden, geltendiese Eigenschaften auch für teilvorgespanntesKalknatronglas. Als Ausnahmen gelten diecharakteristische Biegezugfestigkeit (f g,k) und dieBeständigkeit gegen plötzliche Temperaturwechsel undTemperaturunterschiede.Die für die Beständigkeit gegen plötzlicheTemperaturwechsel und die Biegefestigkeit(f g,k) angegebenen Werte (siehe 4.3.2.8 und4.3.2.9) werden durch Einhaltung dieser Normgewährleistet.11Tabelle 1 – In<strong>for</strong>mationen zu den Eigenschaftenvon Kalknatronglasscheiben nach EN 572-1, die zurHerstellung von teilvorgespanntem Kalknatronglasverwendet werden.Falls bei einigen Beschichtungen die radiometrischenEigenschaften durch das Vorspannverfahren verändertwerden, z. B. bei beschichtetem Glas nach derNormenreihe EN 1096, muss der Hersteller zurBestimmung der maßgebenden Eigenschaften usw.folgende Abschnitte bzw. Normen heranziehen:• 4.3.2.11 für den Emissionsgrad;• 4.3.2.12 für den Lichttransmissionsgrad und-reflexionsgrad;• 4.3.2.13 für die strahlungs-physikalischenEigenschaften;• EN 1096-2 für die Dauerhaftigkeit vonBeschichtungen der Klassen A, B und S;• EN 1096-3 für die Dauerhaftigkeit vonBeschichtungen der Klassen C und D.Wenn solche Änderungen erfolgen, ist derHersteller des teilvorgespannten Glases dafürverantwortlich, die anzugebenden Werte zubestimmen.Der Hersteller des beschichteten Glaseskann jedoch Werte für das teilvorgespannteProdukt mit den entsprechenden Prüfungen zurwerkseigenen Produktionskontrolle angeben.Somit kann der Härtungsbetrieb anwendbareWerte angeben und zusichern, dass dieProduktwerte eingehalten werden, ohne dassdiese Prüfungen erfolgen müssen.


Kon<strong>for</strong>mitätsbewertung „TeilvorgespanntemKalknatronglas“ entsprechend hE N 1863-24.3.2.6 Nutzungssicherheit – Einbruchhemmung:Brucheigenschaften und Widerstand gegen Angriff(6)Die Einbruchhemmung ist entsprechend der NormEN 356 zu bestimmen und zu klassifizieren.4.3.2.7 Nutzungssicherheit – Pendelschlagwiderstand:Brucheigenschaften (sicheres Bruchverhalten) undAufprallwiderstand (7)Der Pendelschlagwiderstand ist entsprechend der NormEN 12600 zu bestimmen und zu klassifizieren.4.3.2.8 Nutzungssicherheit – Mechanischer Wider-stand:Beständigkeit gegen plötzliche Temperaturwechselund Temperatur-unterschiede (8)Von teilvorgespanntem Kalknatronglas wirdnicht erwartet, dass es dieses Prüfverfahrenbesteht.Für die CE-Kennzeichnung/die begleitendenIn<strong>for</strong>mationen wird „NPD“ (= keine Leistungbestimmt) angegeben.Wenn ein Hersteller einen Leistungsanspruchstellen möchte, ist das teilvorgespannteKalknatronglas entsprechend der NormEN 12600 zu prüfen. Die Klassifizierungsollte α(A)Φ sein, wobei α und Φ von derProduktdicke/dem Produkttyp abhängt.Der Widerstand gegen plötzliche Temperaturwechselund Temperaturunter-schiede ist ein allgemein gültigerWert, der in der Norm EN 1863-1 beschrieben wird unddurch Übereinstimmung mit dieser Europäischen Normsicherzustellen ist.4.3.2.9 Nutzungssicherheit – Mechanischer Widerstand:Widerstand der Glaseinheit gegen Wind, Schnee,Dauer- und/oder weitere Lasten (9)Die Dicke von teilvorgespanntem Kalknatronglas wirddurch den in EN 1863 1 angegebenen Richtwertausgedrückt und ist durch Übereinstimmung mit dieserNorm sicherzustellen.In der Norm EN 1863-1: Absatz 10.3 wirdein allgemein anerkannter Wert von 100 Kangegeben.In EN 1863-1 sind folgende Werte für diemechanische Festigkeit von teilvorgespanntemKalknatronglas angegeben:Float: klar )getönt ) -- 70 N/mm 2beschichtet )13Trifft für das betreffende Gebäude oder die betreffendeBaustelle kein Teil der prEN 13474 zu, ist das imBestimmungsland gebräuchliche Verfahren zurBestimmung der mechanischen Festigkeit anzuwenden.Die hergestellte oder gelieferte Dicke vonteilvorgespanntem Kalknatronglas muss der in derBestellung angegebenen Dicke entsprechen.Float/Einbrennlackiert -- 45 N/mm 2(basierend auf einbrennlackierterOberfläche unter Spannung)Ornamentglas undFlachglas -- 55 N/mm 2Hinweis: Die Biegefestigkeit ist in Verbindungmit dem in prEN 13474 8 angegebenenAuslegungsverfahren zu verwenden.Die Lieferung der bestellten Dicke garantiertdiese Eigenschaft.8prEN 13474: Diese Norm ist noch in Arbeit. Sie wird die folgenden drei Teile umfassen:- Bestimmung der Belastungsfähigkeit von Glas in Fenstern durch Berechnung;- Bestimmung der Belastungsfähigkeit von Glas in anderen, allgemeinen und nicht baulichen Anwendungen als inFenstern durch Berechnung;- Allgemeine Fertigungs- bzw. Auslegungsgrundlagen.


<strong>Bauproduktrichtlinie</strong>4.3.2.10 Schallschutz – Direkte Luftschalldämmung (10)14Der jeweilige Schalldämmungsindex ist entsprechendEN 12758 zu bestimmen.Es können jedoch die mit dem gelieferten Glas zurVerfügung gestellten In<strong>for</strong>mationen verwendet werden,da sich die Werte durch das Vorspannverfahren nichtändern.4.3.2.11 Energieerhaltung und Wärmeschutz – ThermischeEigenschaften (11)Der Wärmedurchgangswert (U-Wert) ist durchBerechnung gemäß EN 673 zu bestimmen. Dabei giltFolgendes:• Emissionsvermögen ε: der angegebene Wert desGlasherstellers. Wenn die In<strong>for</strong>mationen nichtverfügbar sind, kann das Emissionsvermögenentsprechend EN 12898 bestimmt werden.• Nenndicke der <strong>Glass</strong>cheiben.4.3.2.12 Energieerhaltung und Wärmeschutz –Strahlungseigenschaften: Lichttrans-missionsgradund -reflexionsgrad (12)Die Lichttransmission und –reflexion sind entsprechendder Norm EN 410 zu bestimmen.4.3.2.13 Energieerhaltung und Wärmeschutz –Strahlungseigenschaften:Sonnenenergieeigenschaften (13)Die Sonnenenergietransmission und –reflexion sindentsprechend der Norm EN 410 zu bestimmen.EN 12758 enthält allgemein anerkannteWerte, die bei fehlenden Messwertenverwendet werden können. Es besteht somitkein Grund, diese Eigenschaft zu prüfen.Es können die mit dem gelieferten Material zurVerfügung gestellten In<strong>for</strong>mationen verwendetwerden, wenn sich die Werte durch dasVorspannverfahren nicht ändern.Wenn sich das Emissionsvermögen durch dasVorspannverfahren ändert, muss der Wertentsprechend der Norm EN 12898 bestimmtwerden. Die Bestimmung sollte an einerteilvorgespannten Probe erfolgen.Es können die mit dem gelieferten Material zurVerfügung gestellten In<strong>for</strong>mationen verwendetwerden, wenn sich die Werte durch dasVorspannverfahren nicht ändern.Es können die mit dem gelieferten Material zurVerfügung gestellten In<strong>for</strong>mationen verwendetwerden, wenn sich die Werte durch dasVorspannverfahren nicht ändern.


Kon<strong>for</strong>mitätsbewertung „TeilvorgespanntemKalknatronglas“ entsprechend hE N 1863-2Anhang 2: hEN Absatz 5 – Kon<strong>for</strong>mitätsbewertung5.2.2 Erstprüfung von teilvorgespanntemKalknatronglas5.2.2.1 AllgemeinesUm zu bestimmen, ob ein Produkt derDefinition von teilvorgespanntem Kalknatronglasentspricht, ist die aus folgenden Verfahrenbestehende erste Typprüfung durchzuführen:a) Bestimmung der mechanischen Festigkeitnach EN 1863-1;b) Prüfung der Bruchstruktur nach EN 1863-1.5.2.2.2 PrüfkörperDie mechanische Festigkeit muss denAn<strong>for</strong>derungen der Norm EN 1863-1 Absatz 9entsprechen, wenn die Prüfung gemäß ZusatzB.1.1 der Norm EN 1863-2 erfolgt.Die Fragmentierungsprüfung ist in der NormEN 1863-1 Absatz 8 beschrieben.Die für die Erstprüfung notwendigen Prüfkörpermüssen nach dieser Europäischen Normhergestellt werden und bestehen aus Floatglasnach EN 572 1 und EN 572 2.Die einfachste Art der Kantenbearbeitung,festgelegt in der Dokumentation des Herstellersüber die werkseigene Produktionskontrolle,ist anzuwenden. Wird das Glas jedochmit gesäumten Kanten hergestellt, wirddavon ausgegangen, dass alle anderenKantenbearbeitungen den An<strong>for</strong>derungenebenfalls entsprechen.Die Anzahl der Prüfkörper wird wie folgtfestgelegt:a) Die Anzahl der Prüfkörper für die Bestimmungder mechanischen Festigkeit ist für Floatglasin Tabelle 2a, für beschichtetes Floatglas inTabelle 2b und für emailliertes Floatglas inTabelle 2c angegeben;b) Zur Prüfungen der Bruchstruktur sindmindestens fünf Proben je Produktionsdickeer<strong>for</strong>derlich.5.2.2.3 PrüfergebnisseDie erste Typprüfung wird an beschichtetem undunbeschichtetem Floatglas (sofern zutreffend)durchgeführt.In den Tabellen ist die Anzahl der er<strong>for</strong>derlichenPrüfkörper für die 4-Punkt-Prüfung dermechanischen Festigkeit angegeben.[Wenn eine umfangreichere Palette an Dickenproduziert wird, als von der Tabelle abgedeckt,kann der Hersteller 2 Prüfkörper pro Dickeverwenden. Dadurch wird belegt, dass alle Dickendie Festigkeitsan<strong>for</strong>derungen erfüllen.]Fragmentierungsprüfungen sind für alle Produkte/Dicken durchzuführen.15a) Bei Prüfung der mechanischen Festigkeitdarf kein Messwert den in Absatz 9 derNorm EN 1863-1. angegebenen Wertunterschreiten. Unterschreitet jedoch einMesswert diesen Wert, hat der Herstellersicherzustellen, dass sich die Ergebnisse aufeine 5%ige Bruchwahrscheinlichkeit an derUntergrenze des Vertrauensbereiches von95% beziehen.b) Bei der Prüfung der Bruchfestigkeit darfkein Prüfkörper ein von Absatz 8.5 derNorm EN 1863-1 abweichendes Bruchbildaufweisen.


<strong>Bauproduktrichtlinie</strong>5.2.2.4 Messung der Vorspannung der OberflächeAls Produktionskontrolle kann der Herstellerauch die Vorspannung der Oberfläche messen.Ist dies der Fall, sind alle Prüfkörper vor derPrüfung zu messen. Dadurch wird die Beziehungder Oberflächenvorspannung zur mechanischenFestigkeit bzw. zum Bruchverhalten ermittelt.Hersteller, die über mehr als eineProduktionslinie verfügen, können dieErstprüfung an Prüfkörpern, die nur einerLinie entnommen wurden, durchführen. DasErgebnis der Vorspannungsmessung kann alsReferenzwert für die anderen Produktionsliniendienen und ist durch die werkseigeneProduktionskontrolle zu bestätigen. Dies giltebenfalls für neue Produktionslinien.5.2.2.5 Teilvorgespanntes OrnamentglasDie Messung der Oberflächen-Vorspannung kannim Rahmen der Produktkontrolle (siehe Zusatz A– Tabelle A.1 – 3.1.3 der Norm 1863-2) erfolgen.Die Prüfung sollte entsprechend den In<strong>for</strong>mationenin Zusatz B.1.2 durchgeführt werden.16Auf Grund der Vielfalt an dekorativenOberflächen für Ornamentglas nach EN 572-5braucht eine Erstprüfung für teilvorgespanntesOrnamentglas nicht durchgeführt werden.Die Übereinstimmung von teilvorgespanntemOrnamentglas mit den An<strong>for</strong>derungen istdurch eine Probenahme im Rahmen derProduktionskontrolle nach Zusatz A – Tabelle A1– 3.1.4 im Zusammenhang mit 3.1.5 oder3.1.6 sicherzustellen.Wenn ein Hersteller nur eine kleine Zahl vonOrnamenttypen/Stärken vorspannt und heißlagert,kann es sinnvoll sein, für die Prüfkörper diemechanische Festigkeit und Bruchfestigkeit zuprüfen, (siehe 5.2.2.1).Ein Hersteller kann diese Produkte jedochherstellen, solange durch die werkseigeneProduktionskontrolle und insbesondere durchdie Produktkontrolle sichergestellt ist, dass dieProdukte die An<strong>for</strong>derungen erfüllen.Anhang 3: hEN Absatz 6 – Kennzeichnung und Etikettierung6.2 ProduktkennzeichnungDas teilvorgespannte Kalknatronglas istentsprechend Absatz 11 der Norm EN 1863-1zu kennzeichnen.Der Hersteller muss das Produkt dauerhaftkennzeichnen mit:• Name oder Firmenzeichen• EN 1863Anhang 4: hEN Zusatz A – Werkseigene ProduktionskontrolleZusatz AAn<strong>for</strong>derungen an die werkseigeneProduktionskontrolleDiese An<strong>for</strong>derungen werden im zweiten GEPVP-Dokument „Kon<strong>for</strong>mitätsbewertung“ behandelt.Tabelle A.1 Tabelle A1 gilt für alle Typen vonteilvorgespanntem Kalknatronglas.Die allgemeinen Bedingungen werden im zweitenGEPVP-Dokument „Kon<strong>for</strong>mitätsbewertung“behandelt.Folgendes wird abgedeckt:• Gelieferte Rohstoffe• Prozesskontrolle• Produktkontrolle


Kon<strong>for</strong>mitätsbewertung „TeilvorgespanntemKalknatronglas“ entsprechend hE N 1863-2Anhang 5: hEN Zusatz C – Bestimmungen für die freiwillige Einbeziehung vonunabhängigen StellenSiehe Anhang 5 im zweiten Dokument. Es gibt keine speziellen An<strong>for</strong>derungen in Bezug auf diese hEN.Anhang 6: hEN Zusatz ZAAbsatz ZA.2.2EU-Kon<strong>for</strong>mitätszertifikat und Kon<strong>for</strong>mitätserklärungDer Geltungsumfang dieses Absatzes wird vom vorgesehenen Verwendungszweck des Produkts und somitdem anwendbaren „System zur Kon<strong>for</strong>mitätsbescheinigung“ bestimmt.1. Produkte mit System zur Kon<strong>for</strong>mitätsbescheinigung – 1;Dieses System zur Kon<strong>for</strong>mitätsbescheinigung er<strong>for</strong>dert die Einbeziehung einer zugelassenenZertifizierungsstelle. Es liegt im Fall der Entsprechung der Bedingungen von Zusatz ZA in derVerantwortung der Zertifizierungsstelle, ein Kon<strong>for</strong>mitätszertifikat (EU-Kon<strong>for</strong>mitätszertifikat) anzufertigen.Dieses Zertifikat erlaubt dem Hersteller das Anbringen der CE-Kennzeichnung (siehe Abbildung 3).Details zu den In<strong>for</strong>mationen, die das Zertifikat enthalten muss, sind in der hEN angegeben.Wenn dem Hersteller das Kon<strong>for</strong>mitätszertifikat erteilt wurde, muss eine Kon<strong>for</strong>mitätserklärung (EU-Kon<strong>for</strong>mitätserklärung) erstellt werden. Details zu den In<strong>for</strong>mationen, die in der Erklärung enthalten seinmüssen, sind in der hEN angegeben.2. Produkte mit System zur Kon<strong>for</strong>mitätsbescheinigung – 3;17Dieses System zur Kon<strong>for</strong>mitätsbescheinigung er<strong>for</strong>dert nur die Einbeziehung einer benannten Stellebei der ersten Produktprüfung. Wenn der Hersteller mit der Entsprechung in Bezug auf diesen Zusatzzufrieden ist, wird eine Kon<strong>for</strong>mitätserklärung (EU-Kon<strong>for</strong>mitätserklärung) vorbereitet. Diese Erklärungerlaubt dem Hersteller das Anbringen der CE-Kennzeichnung (siehe Abbildung 4). Details zu denIn<strong>for</strong>mationen, die in der Erklärung enthalten sein müssen, sind in der hEN angegeben.3. Produkte mit System zur Kon<strong>for</strong>mitätsbescheinigung – 4;Dieses System zur Kon<strong>for</strong>mitätsbescheinigung er<strong>for</strong>dert keine Einbeziehung einer benannten Stelle.Wenn der Hersteller mit der Entsprechung in Bezug auf diesen Zusatz zufrieden ist, wird eineKon<strong>for</strong>mitätserklärung (EU-Kon<strong>for</strong>mitätserklärung) vorbereitet. Diese Erklärung erlaubt dem Herstellerdas Anbringen der CE-Kennzeichnung. Details zu den In<strong>for</strong>mationen, die in der Erklärung enthalten seinmüssen, sind in der hEN angegeben.Eine Duplizierung von In<strong>for</strong>mationen des Zertifikats und der Erklärung sollte möglichst vermieden werden.Dies kann durch Einbringen von Querverweisen zwischen Dokumenten erreicht werden, wenn ein Dokumentmehr In<strong>for</strong>mationen als ein anderes umfasst.Die EU-Kon<strong>for</strong>mitätserklärung und das EU-Kon<strong>for</strong>mitätszertifikat sind in der Amtssprache oder denLandessprachen des Mitgliedstaates zu verfassen, in dem das Produkt verwendet wird.


<strong>Bauproduktrichtlinie</strong>Anhang 7: Andere hEN-ZusätzeAnhang B (in<strong>for</strong>mativ) – Prüfungen für die werkseigene ProduktionskontrolleAbsatz Nr. Inhalt ErläuterungB.1 Messung der FestigkeitB.1.1B.1.1.1B.1.1.2Vierschneiden-VerfahrenAn<strong>for</strong>derungenFür die An<strong>for</strong>derungen siehe den in EN 1863-1angegebenen Wert bei Messung nach EN 1288-3 9 .MessverfahrenEN 1863-1 definiert in Abschnitt 9 diemechanische Festigkeit von teilvorgespanntemKalk-Natronsilicatglas.Diese Prüfung sollte nach EN 1288-3 durchgeführtwerden.EN 1288 – 3 beschreibt in Abschnitt 7ausführlich das Prüfverfahren.B.1.1.3PrüfkörperDie Maße der Prüfkörper sollten EN 1288-3entsprechen.Die Prüfkörper werden nach diesem Dokumenthergestellt.EN 1288 – 3 beschreibt in Abschnitt 6.2die Abmessungen des Prüfkörpers, d. h.1100±5mm x 360±5mm.Die Prüfkörper müssen in Übereinstimmungmit der werkseigenen Produktionskontrolle– Anhang A hergestellt werden.18B.1.2Optische Messung der OberflächenvorspannungSofern die optische Messung derOberflächenvorspannung Teil der werkseigenenProduktionskontrolle ist, dürfen die Werte für diemechanische Festigkeit die Referenzwerte, dieals Ergebnis der Erstprüfung erzielt wurden (siehe5.2.2), nicht unterschreiten.Siehe insbesondere Abschnitt 5.2.2.4Außerdem sollte das Bruchbild dieser Prüfkörperden An<strong>for</strong>derungen nach EN 1863-1 entsprechen.Siehe B.2.B.1.2.1MessverfahrenDie Messungen der Vorspannung sollten denEmpfehlungen des Lieferanten der Prüfvorrichtungenentsprechen.Die Messungen der Vorspannung sollten an fünfPunkten, so wie in Bild B.1 angegeben, ausgeführtwerden.B.2 Prüfung des BruchbildesB.2.1B.2.2An<strong>for</strong>derungenFür die An<strong>for</strong>derungen siehe EN 1863-1.PrüfverfahrenPrüfungen des Bruchbildes sollten nach EN 1863-1durchgeführt werden.EN 1863-1 beschreibt in Abschnitt 8 dasBruchbild von teilvorgespannten Kalk-Natronsilicatglas-produkten.EN 1863-1 beschreibt in Abschnitt 8 die Prüfungdes Bruchbildes von teilvorgespannten Kalk-Natronsilicatglasprodukten.9EN 1288-3: Glas im Bauwesen – Bestimmung der Biegefestigkeit von Glas – Teil 3: Prüfung von Proben bei zweiseitigerAuflagerung (Vierschneiden-Verfahren)


Kon<strong>for</strong>mitätsbewertung „TeilvorgespanntemKalknatronglas“ entsprechend hE N 1863-2Abbildung B.1100±10Maße in mm19

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