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Merkblatt 11 - Stadt Zürich

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<strong>Merkblatt</strong> <strong>11</strong>Gemeinschaftsgräber<strong>Stadt</strong> ZürichBevölkerungsamtBestattungs- und FriedhofamtGräberadministration Büro 129<strong>Stadt</strong>haus, <strong>Stadt</strong>hausquai 17Postfach, 8022 ZürichTel. 044 412 31 73/82/83/85/86/88Fax 044 412 37 34graeberadministration@zuerich.chwww.stadt-zuerich.ch/bestattungsamtBeschreibungFriedhofwahlEinwohnerInnen/AuswärtigeBeisetzungBlumenDie Anzahl Beisetzungen in Gemeinschaftsgräbern hat in denletzten Jahren konstant zugenommen. Diese Grabform wird vonvielen Menschen bewusst ausgewählt und ist keineswegs mehrnur ein Grab für einsame Personen ohne Angehörige. VielenMenschen gefällt das Gemeinschaftsgrab aufgrund der meistsonnigen Lage im Friedhof und der schön gestalteten Rasenfläche.Die einzelnen Beisetzungsorte in der Wiese sind nicht gekennzeichnet.Dennoch schätzen Hinterbliebene die parkähnlicheGestaltung der Gemeinschaftsgräber als Ort der Stille undder Erinnerung.Das Gemeinschaftsgrab wird auf fast jedem Friedhof der <strong>Stadt</strong>Zürich angeboten und kann unabhängig von der Friedhofzuteilungfrei gewählt werden.Die Gemeinschaftsgräber auf den Friedhöfen der <strong>Stadt</strong> Zürichstehen auch auswärtigen Personen zur Verfügung.Für die Beisetzung im Gemeinschaftsgrab ist die Kremationzwingend erforderlich. Es kann entweder nur die Asche beigesetztoder eine lösliche Urne (auch Holzurne) verwendet werden.Selbstverständlich kann auch die Beisetzung im Gemeinschaftsgrabmit einer individuellen Trauerfeier nach den Wünschen derAngehörigen gestaltet werden.Am Tag der Beisetzung können an der Grabstelle Blumen undKränze niedergelegt werden. Danach wird der Grabschmuck aneiner zentralen Stelle am Rande der Wiese hinterlegt.Unterhalt / Bepflanzung Die Gemeinschaftsgräber werden durch die Friedhofgärtnerinnengepflegt. Eine individuelle Grabbepflanzung ist nicht möglich.Präsidialdepartement


RuhefristNamensinschriftKostenGemeinschaftsbaumGemeinschaftsgrab fürdie ganz KleinenAuskünfteDie Ruhefrist beträgt mindestens 20 Jahre. Urnenversetzungensind nicht möglich.Auf den Friedhöfen Altstetten, Fluntern, Manegg, Nordheim,Oerlikon und Sihlfeld besteht die Möglichkeit, eine Namensinschriftanzubringen. Die Inschriften erfolgen auf einer Steinplatteam Rande des Gemeinschaftsgrabes in der Reihenfolge der Beisetzungen.Im Friedhof Fluntern werden die Inschriften in Bronzegraviert. Die Kosten für die Inschrift betragen je nach Friedhofzwischen Fr. 210.− und Fr. 400.−.Für die EinwohnerInnen der <strong>Stadt</strong> Zürich ist die Beisetzung imGemeinschaftsgrab unentgeltlich. Auswärtigen Personen wirddie Grabplatzgebühr von Fr. 375.− sowie die Gebühr für die Beisetzung(nur Asche: Fr. 100.−, mit löslicher Tonurne: Fr. 138.−) inRechnung gestellt. Für den Grabunterhalt sind einmalige Kostenvon Fr. 200.− zu bezahlen (EinwohnerInnen und Auswärtige).Der Gemeinschaftsbaum stellt eine besondere Form des Gemeinschaftsgrabesdar. Die <strong>Stadt</strong> Zürich bietet seit einigen Jahrenin den Friedhöfen Hönggerberg und Leimbach Aschenbeisetzungenim Wald an. Beim Gemeinschaftsbaum handelt es sichum einen mächtigen Baum, meist eine Eiche, bei dessen Wurzelnsich verschiedene Menschen beisetzen lassen. Der Baumgilt als Symbol des Lebens und wird gerade deshalb gerne alsletzte Ruhestätte ausgewählt.Im Gemeinschaftsgrab für die ganz Kleinen werden totgeboreneGrabstätte, die durch eine schöne Windharfe geziert wird, bietetden Eltern und Angehörigen einen würdevollen Ort, an dem sietrauern und Abschied nehmen können. Auf einem weissen Marmorsteinkann eine Namensinschrift angebracht werden. DieKosten der Inschrift betragen Fr. 300.−.Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Bestattungs- und Friedhofamtder <strong>Stadt</strong> Zürich, Abteilung Gräberadministration, Tel.044 412 31 71 oder E-Mail graeberadministration@zuerich.chgerne zur Verfügung. Informationen und Fotos finden Sie auchim Internet unter www.stadt-zuerich.ch/bestattungsamt.12.08 2000 SBMV 2

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