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DRSeite: 3/7Sicherheitsdatenblattgemäß RL 91/155/EWG, zuletzt geändert durch 2001/58/EGDruckdatum: 17.07.2006 Vers.Nr: 3überarbeitet am: 03.11.2004Handelsname: Trinatriumphosphat 12-Hydrat(Fortsetzung von Seite 2)Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.· Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Atemschutzgeräte bereithalten.· Lagerung:· Anforderung an Lagerräume und Behälter: An einem kühlen Ort lagern.· Zusammenlagerungshinweise:Nicht zusammen mit Säuren lagern.Getrennt von Lebensmitteln lagern.· Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen.In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern.Vor Luftfeuchtigkeit und Wasser schützen.· Lagerklasse:13 nicht brandgefährliche Feststoffe in nicht brandgefährlicher VerpackungEs kann sich u.a. um Stoffe der ADR-Klasse 6.1 (VG III) handeln, um Stoffe der GefStoffV mitGefahrenbezeichnung Xn, Xi oder N sowie um Stoffe, die weder Gefahrgüter noch Gefahrstoffe sind.· Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -* 8 Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung· Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7.· Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:allgemeiner StaubgrenzwertMAK 1,5 / 4 mg/m³A / E· Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.· Persönliche Schutzausrüstung:· Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.Staub/Rauch/Nebel nicht einatmen.Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.· Atemschutz:Bei unzureichender Belüftung Atemschutz.Bei kurzzeitiger oder geringer Belastung Atemfiltergerät; bei intensiver bzw. längerer Expositionumluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.Partikel-Filter P2, mittleres AbscheidevermögenDie Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten ist BGR 190 zu entnehmen.Tragezeitbegrenzung beachten (BGR 190)· Handschutz:Chemikalienschutzhandschuhe.Zur Vermeidung von Hautproblemen ist das Tragen von Handschuhen auf das notwendige Maß zureduzieren.Vorbeugender Hautschutz durch Verwendung von Hautschutzmittel wird empfohlen.Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / dieZubereitung sein.Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und derDegradation.Schutzhandschuhe vor jeder Benutzung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen.D

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