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DRSeite: 1/12Sicherheitsdatenblattgemäß RL 91/155/EWG, zuletzt geändert durch 2001/58/EGDruckdatum: 17.07.2006 Vers.Nr: 3überarbeitet am: 03.03.20061 Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung· Angaben zum Produkt· Handelsname: Levoxin 15· Verwendung des Stoffes / der ZubereitungWasseraufbereitungKorrosionsinhibitor· Hersteller/Lieferant:Biesterfeld Chemiedistribution GmbH & Co. KGFerdinandstraße 41 Tel.: 040/32008-0D-20095 Hamburg Fax : 040/32008-340· Auskunftgebender Bereich: Abt. QM+SI, Hr. P. Tentler, Tel.: 02224/981155· Notfallauskunft:Giftinformationszentrum - NordZentrum für Pharmakologie und Toxikologieder Universität GöttingenRobert Koch Straße 4037075 GöttingenN O T R U F N U M M E R : 0551 - 192402 Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen· Chemische Charakterisierung· Beschreibung: Lösung der nachstehend aufgeführten Stoffe in Wasser:· Gefährliche Inhaltsstoffe:CAS: 302-01-2 Hydrazin T, N; R 45-10-23/24/25-34-43-50/53 15%EINECS: 206-114-9· zusätzl. Hinweise:Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Kapitel 16 zu entnehmen.* 3 Mögliche Gefahren· Gefahrenbezeichnung:T GiftigN Umweltgefährlich· Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "AllgemeinenEinstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.R 45 Kann Krebs erzeugen.R 20/21/22 Auch gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.R 34 Verursacht Verätzungen.R 43R 51/53Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungenhaben.Nur für den berufsmäßigen Verwender.· Klassifizierungssystem:Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus derFachliteratur und durch Firmenangaben.D


DRSeite: 4/12Sicherheitsdatenblattgemäß RL 91/155/EWG, zuletzt geändert durch 2001/58/EGDruckdatum: 17.07.2006 Vers.Nr: 3überarbeitet am: 03.03.2006Handelsname: Levoxin 15(Fortsetzung von Seite 3)7 Handhabung und Lagerung· Handhabung:· Hinweise zum sicheren Umgang:Produkt nur in geschlossenem System umfüllen und handhaben.Behälter dicht geschlossen halten.Aerosolbildung vermeiden.Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.Für gute Raumbelüftung auch im Bodenbereich sorgen (Dämpfe sind schwerer als Luft).Abgesaugte Luft nicht in Arbeitsbereiche zurückführen.· Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:Der Stoff / das Produkt ist nicht brennbar.Atemschutzgeräte bereithalten.· Lagerung:· Anforderung an Lagerräume und Behälter:An einem kühlen Ort lagern.Möglichst im Originalgebinde aufbewahren.Laugenbeständigen Fußboden vorsehen.Bodenwanne ohne Abfluss vorsehen.Eindringen in den Boden sicher verhindern.Geeignetes Material für Behälter und Rohrleitungen: austenitische molybdänarme Chrom-Nickelstähle.Geeignetes Material für Behälter und Rohrleitungen: Polyetheylene (PE)Geeignetes Material für Behälter und Rohrleitungen: Polypropylene (PP)Nicht geeignetes Behältermaterial: EisenNicht geeignetes Behältermaterial: Kupfer und seine LegierungenNicht geeignetes Behältermaterial: Nickel und seine Legierungen.· Zusammenlagerungshinweise:Getrennt von Lebensmitteln lagern.Nicht zusammen mit Stoffen/Produkten lagern, die mit dem Stoff/Produkt zu gefährlichen chemischenReaktionen führen können.Siehe hierzu Punkt 10. Stabilität und Reaktivität.TRGS 514 (Lagerung giftiger Stoffe) beachten.· Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern.Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen.Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.Unter Verschluß oder nur für Sachkundige oder deren Beauftragten zugänglich aufbewahren.· Empfohlene Lagertemperatur: < +30°C· Lagerklasse: 6.1A brennbare giftige Stoffe· Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -* 8 Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung· Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7.· Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:302-01-2 HydrazinMAK0,13 mg/m³, 0,1 ml/m³H, TRK; TRGS 901-6TRK (TRGS 900) 0,13 mg/m³, 0,1 ml/m³· Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.D


DRSeite: 5/12Sicherheitsdatenblattgemäß RL 91/155/EWG, zuletzt geändert durch 2001/58/EGDruckdatum: 17.07.2006 Vers.Nr: 3überarbeitet am: 03.03.2006Handelsname: Levoxin 15(Fortsetzung von Seite 4)· Persönliche Schutzausrüstung:· Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.Getrennte Aufbewahrung der Schutzkleidung.Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen.Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.· Atemschutz:Bei Anwendung in geschlossenen Systemen oder ausreichender Raumbelüftungkein Atemschutz erforderlich.Bei unzureichender Belüftung Atemschutz.Bei kurzzeitiger oder geringer Belastung Atemfiltergerät; bei intensiver bzw. längerer Expositionumluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.Filter K, grün, Ammoniak und org. Ammoniak-DerivateTragezeitbegrenzung beachten (BGR 190)Die Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten ist BGR 190 zu entnehmen.· Handschutz:Chemikalienschutzhandschuhe.Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / dieZubereitung sein.Schutzhandschuhe vor jeder Benutzung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen.Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und derDegradation.Vorbeugender Hautschutz durch Verwendung von Hautschutzmittel wird empfohlen.· HandschuhmaterialVollkontakt:Handschuhe aus ButylkautschukEmpfohlene Materialstärke: > = 0,5 mmSpritzkontakt:Handschuhe aus Fluorkautschuk (Viton)Empfohlene Materialstärke: > = 0,7 mmDie Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiterenQualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich.GEEIGNETE MATERIALIEN BEIM HERSTELLER ERFRAGEN.· Durchdringungszeit des HandschuhmaterialsVollkontakt:Permeationszeit: > 480 Min (8h) EN 374Spritzkontakt:Permeationszeit: >30 Min -


DRSeite: 6/12Sicherheitsdatenblattgemäß RL 91/155/EWG, zuletzt geändert durch 2001/58/EGDruckdatum: 17.07.2006 Vers.Nr: 3überarbeitet am: 03.03.2006Handelsname: Levoxin 15(Fortsetzung von Seite 5)Gesichtsschutz.· Körperschutz:laugenbeständige Schutzkleidung.Flammhemmende Schutzkleidung.Schürze.Stiefel.oderGeeigneter Chemikalienschutzanzug.Körperschutzmittel sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -mengearbeitsplatzspezifisch auszuwählen.Die Chemikalienbeständigkeit der Schutzmittel sollte mit deren Lieferanten abgeklärt werden.9 Physikalische und chemische Eigenschaften· Allgemeine AngabenForm:Farbe:Geruch:· ZustandsänderungSiedepunkt/Siedebereich:flüssigfarblosammoniakartig~102°C· Flammpunkt: > 100°C· Explosionsgefahr: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich, jedoch ist die Bildungexplosionsgefährlicher Dampf-/Luftgemische möglich.· Explosionsgrenzen:untere: 4,7 Vol %obere: 100,0 Vol %· Dampfdruck bei 20°C: ~21 hPa· Dichte bei 20°C: ~1,01 g/cm³· Löslichkeit in / Mischbarkeit mitWasser:· pH-Wert (150 g/l) bei 20°C: ~11,9· Viskosität:dynamisch bei 20°C:vollständig mischbar1,04 mPa*s10 Stabilität und Reaktivität· Zu vermeidende Bedingungen:Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.Zur Vermeidung thermischer Zersetzung nicht überhitzen.· Zersetzung beginnt bei: ~100°C· Zu vermeidende Stoffe:SauerstoffKupfer und dessen Legierungen.Zink und dessen Legierungen.· Gefährliche Reaktionen Reaktionen mit Oxidationsmitteln.· Gefährliche Zersetzungsprodukte:entzündliche Gase/DämpfeD


DRSeite: 7/12Sicherheitsdatenblattgemäß RL 91/155/EWG, zuletzt geändert durch 2001/58/EGDruckdatum: 17.07.2006 Vers.Nr: 3überarbeitet am: 03.03.2006Handelsname: Levoxin 15ätzende Gase/Dämpfegiftige Gase/DämpfeAmmoniak (NH3)Wasserstoff (H2)Stickstoff (N2)Bei einem Brand kann freigesetzt werden:Stickoxide (NOx)(Fortsetzung von Seite 6)11 Angaben zur Toxikologie· Akute Toxizität:· Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:302-01-2 HydrazinOral LD50 60 mg/kg (Ratte)Dermal LD50 91 mg/kg (Kaninchen)Inhalativ LC50/4h 570 ppm (Ratte)· Primäre Reizwirkung:· an der Haut: Ätzende Wirkung auf Haut und Schleimhäute.· am Auge: Ätzwirkung· Sensibilisierung: Durch Hautkontakt Sensibilisierung möglich· Subakute bis chronische Toxizität:Wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen besteht Anlass zur Besorgnis.· Zusätzliche toxikologische Hinweise:Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie derEG für Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf:GesundheitsschädlichÄtzendReizendKrebserzeugendGefahr durch Hautresorption.Weitere gefährliche Eigenschaften können nicht ausgeschlossen werden.Der Stoff / das Produkt ist mit der bei Chemikalien üblichen Vorsicht zu handhaben.12 Angaben zur Ökologie· Ökotoxische Wirkungen:· Aquatische Toxizität:Das Produkt wirkt toxisch auf Wasserorganismen.302-01-2 HydrazinEC5 72h 0,93 mg/l (PROTOZOEN: (Entosiphon sulcatum))EC50 15 Min. 0,01 mg/l (BAKTERIENTOX: (Photobac. phosphoreum))48h 0,19 mg/l (DAPHNIENTOXIZITÄT: (Daphnia pulex))IC50 6d 0,0161 mg/l (ALGENTOXIZITÄT: (Selenastrum capricorn.))48h ~ 10 mg/l (ALGENTOXIZITÄT: (Chlorella pyrenoidosa))LC50 96h 1,08 mg/l (FISCHTOXIZITÄT: (Lepomis macrochirus))· Weitere ökologische Hinweise:· AOX-Hinweis: Das Produkt trägt nicht zum AOX-Wert des Abwassers bei. (DIN EN 1485)D


DRSeite: 8/12Sicherheitsdatenblattgemäß RL 91/155/EWG, zuletzt geändert durch 2001/58/EGDruckdatum: 17.07.2006 Vers.Nr: 3überarbeitet am: 03.03.2006Handelsname: Levoxin 15(Fortsetzung von Seite 7)· Enthält rezepturgemäß folgende Schwermetalle und Verbindungen der EG-Richtlinie Nr. 76/464EWG:Das Produkt enthält keine Schwermetalle in abwasserrelevanten Konzentrationen.· Allgemeine Hinweise:Giftig für WasserorganismenTrinkwassergefährdung schon beim Eindringen geringer Mengen in Untergrund und Gewässermöglich!Nicht in das Grundwasser, in Gewässer, die Kanalisation oder das Erdreich gelangen lassen.Wassergefährdungsklasse 3 (VwVwS Mischungsregel): stark wassergefährdend13 Hinweise zur Entsorgung· Produkt:· Empfehlung:Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.· Europäischer Abfallkatalog06 00 00 ABFÄLLE AUS ANORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN06 02 00 Abfälle aus HZVA von Basen06 02 05 andere Basen· Ungereinigte Verpackungen:· Empfehlung:15 01 10 Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffeverunreinigt sindEntsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.14 Transportvorschriften· Landtransport ADR/RID:· ADR/RID-GGVS/E Klasse: 6.1 (T4) Giftige Stoffe· Kemler-Zahl: 60· UN-Nummer: 3293· Verpackungsgruppe: III· Gefahrzettel 6.1· Bezeichnung des Gutes: 3293 HYDRAZIN, WÄSSERIGE LÖSUNG· Seeschiffstransport IMDG/GGVSee:· IMDG/GGVSee-Klasse: 6.1· UN-Nummer: 3293· Label 6.1· Verpackungsgruppe: III· EMS-Nummer: F-A,S-A· Marine pollutant: NeinD


DRSeite: 9/12Sicherheitsdatenblattgemäß RL 91/155/EWG, zuletzt geändert durch 2001/58/EGDruckdatum: 17.07.2006 Vers.Nr: 3überarbeitet am: 03.03.2006Handelsname: Levoxin 15· Richtiger technischer Name: HYDRAZINE, AQUEOUS SOLUTION· Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR:(Fortsetzung von Seite 8)· ICAO/IATA-Klasse: 6.1· UN/ID-Nummer: 3293· Label 6.1· Verpackungsgruppe: III· Richtiger technischer Name: HYDRAZINE, AQUEOUS SOLUTION* 15 Vorschriften· Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien:Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet.· Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:T GiftigN Umweltgefährlich· Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:Hydrazin· R-Sätze:45 Kann Krebs erzeugen.20/21/22 Auch gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.34 Verursacht Verätzungen.43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.· S-Sätze:53 Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).60 Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zuRate ziehen.· Besondere Kennzeichnung bestimmter Zubereitungen:Nur für den berufsmäßigen Verwender.· Nationale Vorschriften:· Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche nach § 22 JArbSchG beachten.Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter nach §§ 4 und 5 MuSchRiVbeachten.D


DRSeite: 10/12Sicherheitsdatenblattgemäß RL 91/155/EWG, zuletzt geändert durch 2001/58/EGDruckdatum: 17.07.2006 Vers.Nr: 3überarbeitet am: 03.03.2006Handelsname: Levoxin 15(Fortsetzung von Seite 9)· Störfallverordnung:Anhang I - Nr.: 12.14Krebserzeugende Stoffe >5%Mengenschwelle für Betriebsbereiche nach § 1 Abs. 1- Satz 1: 500 kg- Satz 2: 2000 kg· Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -· Technische Anleitung Luft:· Klasse Anteil in %Kapitel 5.2.7.1.1 Krebserzeugende StoffeDer Stoff ist derjenigen Klasse (I, II oder III) zuzuordnen,deren Stoffen er in seiner Wirkungsstärke am nächsten steht.Diese Bewertung kann mangels entsprechender Daten von unsnicht durchgeführt werden.· Wassergefährdungsklasse:WGK 3 (VwVwS Mischungsregel): stark wassergefährdend.(VwVwS - 17.05.99)Status der Einstufung: Einstufung nach Anhang 4· Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und VerbotsverordnungenSelbstbedienungsverbot gem. §4 ChemikalienverbotsverordnungChemVerbotsV20. Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende StoffeTRGS 102TRK für gefährliche StoffeTRGS 150Hautresorbierbare GefahrstoffeTRGS 200Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und ErzeugnissenTRGS 201Kennzeichnung von Abfällen beim UmgangTRGS 400Ermitteln und Beurteilen von Gefährdungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: AnforderungenTRGS 402Ermittlung und Beurteilung der Konzentrationen gefährlicher Stoffe in der Luft in den ArbeitsbereichenTRGS 403Bewertung von Stoffgemischen in der Luft am ArbeitsplatzTRGS 420Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Verfahrens- undstoffspezifische KriterienTRGS 440Ermitteln und Beurteilen der Gefährdung durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Ermitteln vonGefahrstoffen und ErsatzstoffprüfungTRGS 500Schutzmaßnahmen: MindeststandardsTRGS 514Lagern sehr giftiger und giftiger Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen BehälternTRGS 540Sensibilisierende Stoffe.TRGS 608Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen für Hydrazin in Wasser- undDampfsystemenTRGS 901Begründungen und Erläuterungen zu Grenzwerten in der Luft am Arbeitsplatz.D


DRSeite: 11/12Sicherheitsdatenblattgemäß RL 91/155/EWG, zuletzt geändert durch 2001/58/EGDruckdatum: 17.07.2006 Vers.Nr: 3überarbeitet am: 03.03.2006Handelsname: Levoxin 15(Fortsetzung von Seite 10)BG-Regel 163 (ZH 1/513): Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit krebserzeugendenund erbgutverändernden Gefahrstoffen.BG-Grundsätze für arbeitsmedizinische VorsorgeuntersuchungenG 40 : Kreberzeugende Gefahrstoffe - allgemein.BG-Grundsätze 907 (ZH1/109) Anerkennung von geschlossenen Umfüll- und Dosieranlagen fürwässrige Lösungen von Hydrazin.BG-Merkblatt M 004 "Reizende/Ätzende Stoffe".BG-Merkblatt M 011 "Hydrazin"BG-Merkblatt M 050 "Umgang mit gesundheitsgefährlichen Stoffen".BG-Merkblatt M 053 "Allgemeine Arbeitsschutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen"· zu beachten:!! Die Verwendungsverbote Chemikalienverbotsverordnung, Kosmetikverordnung, Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und den EU-Richtlinien 76/769/EWG, 67/548 EWG bzw. 88/379/EWG sindzu beachten !!Zusätzliche Kennzeichnungsvorschrift nach TRGS 200 Nr. 6.9: Die Verpackung ist zusätzlich mit derAufschrift "Nur für den berufsmäßigen Verwender" zu versehen.KosmetikV:Kosmetikverordnung (KosmetikV) Stand - Dezember 2005Anlage 1 zu § 1, Teil ADer Stoff darf nicht zum Herstellen oder Behandeln von kosmetischen Mitteln verwendet werden.Eine Verwendung als Hilfsstoff ist zulässig, wenn er aus dem kosmetischen Mittel vollständig odersoweit entfernt werden kann, dass er darin nur als technisch unvermeidbare und technologischunwirksame Reste in gesundheitlich unbedenklichen Anteilen enthalten ist.* 16 Sonstige Angaben:Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keineZusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.· Gründe für ÄnderungenAllgemeine ÜberarbeitungÄnderung der Kennzeichnung / S-Sätze· Relevante R-Sätze10 Entzündlich.23/24/25 Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.34 Verursacht Verätzungen.43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.45 Kann Krebs erzeugen.50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungenhaben.· SchulungshinweiseUnterweisungen über Gefahren und Schutzmaßnahmen an Hand der Betriebsanweisung (TRGS555). Die Unterweisungen müssen vor der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlicherfolgen.· Datenblatt ausstellender Bereich: Abt. QM + Sicherheitsinformation· Ansprechpartner: Hr. Dr. Hollitzer, Tel.: 040/32008-284· QuellenDie nachfolgend angegebenen Quellen beziehen sich nur auf Informationen zu den einzelnenInhaltsstoffen und nicht auf die Mischung.Die Angaben stützen sich auf Informationen von Vorlieferanten.GESTIS Stoffdatenbankhttp://www.hvbg.de/d/bia/fac/stoffdb/index.htmlEuropean Chemicals Bureau[http://ecb.jrc.it/]D


DRSeite: 12/12Sicherheitsdatenblattgemäß RL 91/155/EWG, zuletzt geändert durch 2001/58/EGDruckdatum: 17.07.2006 Vers.Nr: 3überarbeitet am: 03.03.2006Handelsname: Levoxin 15UBMEDIA Fachdatenbank: Gefahrstoffrechtin der jeweils gültigen FassungUBMEDIA Fachdatenbank: Gefahrgut-Transportin der jeweils gültigen FassungChemikalienmanager, KCL-Software für den HandschutzInternationl Chemical Safety Cardhttp://www.tfh-biotech.de/sicherheit.htmNational institut for Occupational Safety and Healt (Niosh)http://ww.cdc.gov/niosh/srh-nsh.htmlUMWELTBUNDESAMT[www.umweltbundesamt.de/wgs/wgs-index.htm]Gefahrstoffdatenbank der Länder.http://www.gefahrstoff-info.de/· * Daten gegenüber der Vorversion geändert(Fortsetzung von Seite 11)D

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