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Mediadaten 2012 - Zeitungsverlag Waiblingen

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Preisliste Nr. 45, gültig ab 1.1.<strong>2012</strong>Zusätzliche Geschäftsbedingungen des VerlagsErscheinungsort: 71332 <strong>Waiblingen</strong>, Nielsen 3bVerlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf vom Mittler an seinenAuftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.Provisionen für gewerbsmäßige Vermittler werden nur dann vergütet, wenn alle erforderlichenArbeiten vom Mittler allein übernommen werden. Zusätzlich müssen vom Mittler dieUnterlagen digital per Datenleitung oder auf Datenträger angeliefert werden. Weicht derMittler oder sein Kunde (Inserent) auch nur in Einzelfällen ab, entfällt für solche Direktpositionender Provisionsanspruch des Mittlers. Weitere Voraussetzungen für die Vergütung vonProvisionen sind, dass kein noch nicht erfüllter Direktabschluss eines Vertreters vorliegt.Anzeigen und Beilagen aus dem Ortsgeschäft werden über Werbungsmittler angenommenund zum Grundpreis abgerechnet und verprovisioniert. Anzeigen zu ermäßigtenGrundpreisen (abweichende Preise) werden nicht provisioniert. D.h., Werbemittler imOrtsgeschäft erhalten keine Provision auf den ermäßigten Grundpreis.h) Sind etwaige Mängel bei den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Druckunterlagennicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich,so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. DasGleiche gilt bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen, wenn der Werbungtreibendenicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist. Der Vergütungsanspruchdes Verlages bleibt unberührt. Fehlende oder fehlerhaft gedruckteKontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber, sofern nichts Abweichendesvereinbart ist.i) Bei Rubrikanzeigen behält sich der Verlag die Wahl der Schrift, der Satzanordnung, derUmrandung und der Platzierung vor.j) Bei Ziffernanzeigen wahrt der Verlag grundsätzlich das Chiffregeheimnis, es sei denn,dass dazu befugte Behörden Auskunft verlangen. Schadensersatzansprüche wegen Verletzungdes Chiffregeheimnisses, wegen Verlustes oder verzögerter Übersendung vonZuschriften auf Chiffreanzeigen sind ausgeschlossen.Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholungoder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren. Der Verlag ist nicht verpflichtet,im Chiffredienst Zuschriften/Werbesendungen von Computer-Servicediensten,Maklern, Chiffre-Servicediensten und gewerblichen Schreibbüros weiterzuleiten.k) Der Ausschluss von Mitbewerbern ist grundsätzlich nicht möglich.l) Inkassoberechtigung haben nur die mit Ausweisen und numerierten Quittungen versehenenVertreter des Verlages.m) In den Kombinationspreisen sind Millimeter-Differenzen, die durch die verschiedenenHerstellungsverfahren entstehen, bereits berücksichtigt.n) Anzeigen von Handel, Handwerk und Gewerbe, von Vereinen und Parteien sowie amtlicheBekanntmachungen werden, wenn sie über Agenturen disponiert werden, zumGrundpreis abgerechnet. Das Gleiche gilt für Anzeigen von Firmen, deren Hauptsitzaußerhalb des Verbreitungsgebietes liegt, die aber Niederlassungen, Betriebsstätten,Verkaufsstellen oder Filialen im Verbreitungsgebiet betreiben.o) Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellung einer Anzeige berechnetder Verlag die bis zur Abbestellung entstandenen Satz- und Verwaltungskosten.p) Druckunterlagen sind frei Haus anzuliefern.q) Bei allen Aufträgen haftet der Auftraggeber für Weiterungen und Schädigungen, diesich für den Verlag, insbesondere aufgrund presserechtlicher Vorschriften, aus demInhalt der Anzeige ergeben können.Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kostender Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf Behauptungen der veröffentlichtenAnzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigenAnzeigentarifs.Erscheinen abbestellte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerleiAnsprüche gegen den Verlag zu.r) Die Vertragsdaten jedes Auftraggebers werden in einer EDV-Anlage verarbeitet undaufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllunghinaus gespeichert.s) Mit Erteilung des Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Preisliste, die Allgemeinenund Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages an. Weichen Auftragoder die ihm vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den Allgemeinenoder Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ab, so gelten die Bedingungendes Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigungdurch den Verlag schriftlich widerspricht.t) Prospektbeilagen müssen so gestaltet, verarbeitet bzw. gefalzt sein, dass sie maschinellbeigelegt werden können. Der Verlag kann für lückenlose Einlage nur garantieren,wenn die Prospekte sachgemäß verpackt, unbeschädigt und genau gefalzt angeliefertwerden. Bei Abnahme von an gelieferten Prospekten kann für deren Stückzahlim Voraus keine Garantie übernommen werden, weil ein Auszählen unmöglich ist.Lieferscheine werden deshalb unter Vorbehalt unterschrieben.Ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz entfällt, wenn bei der ZustellungBeilagen aus der Zeitung herausfallen. Sofern für Beilagen ein zusätzliches Falzenerforderlich wird, wird dies gesondert berechnet. Beilagen sind frei Haus anzuliefern.Verauslagte Rollgelder werden berechnet.Die Formulierung des Beilagenhinweises bleibt in das Ermessen des Verlages gestellt.Sollte ein Beilagenhinweis irrtümlich unterbleiben, so entsteht kein Anspruch aufRechnungsminderung. Mehrere ineinandergelegte Beilagen werden getrennt zu denvorgenannten Bedingungen be rechnet.AllgemeineVerlagsangabenAusgaben,BelegungAuflagen,VerbreitungSonderformenPlatzierungTechnischeAngabenPreiseGeschäftsbedingungenOnline-WerbungBeilagenPrivateKleinanzeigenSonderthemen,SonderthemenKleinanzeigen

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