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Grundstücksentwässerung - das Stiefkind der Kanalisation

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EINGRIFF IN DAS GRUNDEIGENTUM• Beson<strong>der</strong>en staatlichen Schutz nach Artikel 14 des Grundgesetzes genießt<strong>das</strong> Eigentum an Grund und Boden• So darf <strong>der</strong> Staat nur aufgrund gesetzlicher Ermächtigung auf <strong>das</strong> Grund-eigentum einwirken o<strong>der</strong> Pflichten gegen den Grundeigentümer etwa durchSanierungsverfügung festsetzen• Zu beachten gilt <strong>das</strong> Prinzip <strong>der</strong> Verhältnismäßigkeit und die geringst-beeinträchtigende Maßnahme, von den Maßnahmen die Erfolg versprechen,zu wählenDipl.-Ing. Christoph Pöllmann ▪ Sachverständiger ▪ Zertifizierter Kanalsanierungs-Berater VSB ▪ Beraten<strong>der</strong> Ingenieur VBI ▪ www.pci-group.de

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