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Grundstücksentwässerung - das Stiefkind der Kanalisation

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RECHTSLAGE• Erste Instanz des Wasserrechtes für GEA ist die kommunale Abwassersatzung• Herleitung erfolgt aus Landeswassergesetzen und dem in <strong>der</strong> Verfassungverankerten kommunalen Selbstverwaltungsrecht• § 18 b WHG: Alle Abwasseranlagen sind nach den"allgemein anerkannten Regeln <strong>der</strong> Technik" zu errichten und zu betreiben• Hierdurch werden die in Normen und Regelwerken verankerten allgemeinanerkannten Regeln <strong>der</strong> Technik zu „geltendem Recht“Dipl.-Ing. Christoph Pöllmann ▪ Sachverständiger ▪ Zertifizierter Kanalsanierungs-Berater VSB ▪ Beraten<strong>der</strong> Ingenieur VBI ▪ www.pci-group.de


ENTWÄSSERUNGSANLAGEN FÜR GEBÄUDE UND GRUNDSTÜCKEDIN 1986 Teil 30, InstandhaltungAnlass/Prüfobjekt (häusliches Abwasser)Anlagen zur Ableitung von häuslichem Abwasser o<strong>der</strong>Mischwasser einschließlich Anlagen mit geringenErweiterungen z.B. DachgeschossausbautenKanalfernsehuntersuchung(KA)bis zum 31.12.2015Bei wesentlichen baulichen Verän<strong>der</strong>ungen und/o<strong>der</strong>Sanierung/Totalumbau eines Gebäudes ( 50 %) -Anlagen, über die durch An- und Umbauten nurTeilstrecken <strong>der</strong> Entwässerungsanlage betroffen sind( 50 %)Häusliches AbwasserDichtheitsprüfung mitWasser o<strong>der</strong> Luft (DR)im Zuge <strong>der</strong>BaumaßnahmeWie<strong>der</strong>holungsprüfung- KA nach 20 JahrenDR im Zuge <strong>der</strong>Baumaßnahme, wennDR älter als 5 Jahreim Zuge <strong>der</strong> Baumaßnahme - KA nach 20 JahrenWasserschutzgebieteAnlehnung an §45 BauO NRWBaujahr vor dem 01. Januar 1965 - Dichtheitsprüfung bis zum 31. Dez 2005Baujahr ab dem 01. Januar 1965 - Dichtheitsprüfung bis zum 31. Dez. 2015Wie<strong>der</strong>holungsprüfungenWasserschutzzone II X - 1 JahrX X 5 JahreWasserschutzzone III X - 5 (10 *) Jahre*)Sofern nach <strong>der</strong> ersten wie<strong>der</strong>kehrenden Prüfung keine baulichen o<strong>der</strong> verkehrstechnischen Än<strong>der</strong>ungen mit Auswirkungen auf dieEntwässerungsanlage (statisch/dynamisch) erfolgt sind und die abwassertechnische Belastung nicht verän<strong>der</strong>t wurde, können im Einvernehmenmit <strong>der</strong> Überwachungsbehörde die Intervalle für die wie<strong>der</strong>kehrende Prüfung verlängert o<strong>der</strong> auch verkürzt werden.Dipl.-Ing. Christoph Pöllmann ▪ Sachverständiger ▪ Zertifizierter Kanalsanierungs-Berater VSB ▪ Beraten<strong>der</strong> Ingenieur VBI ▪ www.pci-group.de


EIGENTUM VERPFLICHTET (BGB)• Eigentümer sind für die in ihrem Grund und Boden innerhalb <strong>der</strong>Grundstücksgrenzen befindlichen Abwasserleitungen sanierungspflichtig• Nach <strong>der</strong> Bauordnungspflicht wird davon ausgegangen, <strong>das</strong>s jemand <strong>der</strong> überdie finanziellen Mittel verfügt eine Immobilie zu erwerben, auch in <strong>der</strong> Lageist sie zu unterhaltenDipl.-Ing. Christoph Pöllmann ▪ Sachverständiger ▪ Zertifizierter Kanalsanierungs-Berater VSB ▪ Beraten<strong>der</strong> Ingenieur VBI ▪ www.pci-group.de


RECHTFür Wohnungsbaugesellschaften besteht sogar eine Rücklagenbildungspflicht !Dipl.-Ing. Christoph Pöllmann ▪ Sachverständiger ▪ Zertifizierter Kanalsanierungs-Berater VSB ▪ Beraten<strong>der</strong> Ingenieur VBI ▪ www.pci-group.de


RECHTEin Grundeigentümer ist grundsätzlich berechtigt, mit dem Grund und Bodennach seinem Belieben zu verfahren, insbeson<strong>der</strong>e Dritte und damit auch denStaat von <strong>der</strong> Einwirkung auf <strong>das</strong> Grundstück auszuschließen.Dipl.-Ing. Christoph Pöllmann ▪ Sachverständiger ▪ Zertifizierter Kanalsanierungs-Berater VSB ▪ Beraten<strong>der</strong> Ingenieur VBI ▪ www.pci-group.de


RECHT• Dieses Recht des Eigentümers erstreckt sich sowohl auf den Raum über <strong>der</strong>Oberfläche des Grundstückes als auch auf den Erdkörper unter <strong>der</strong> Oberfläche• Das Eigentum erstreckt sich auch auf alle Gegenstände, die mit demGrundstück fest verbunden werdenDipl.-Ing. Christoph Pöllmann ▪ Sachverständiger ▪ Zertifizierter Kanalsanierungs-Berater VSB ▪ Beraten<strong>der</strong> Ingenieur VBI ▪ www.pci-group.de


RECHT• Für den Anschlusskanal von <strong>der</strong> öffentlichen Vorflut bis zur Grundstücks-grenze ist ein Grundeigentümer zunächst grundsätzlich nicht bauordnungs-pflichtig• In <strong>der</strong> Entwässerungssatzung kann allerdings eine Ordnungspflicht für denAnschlusskanal verankert sein, da dies <strong>das</strong> kommunale Selbstverwaltungs-recht zulässtDipl.-Ing. Christoph Pöllmann ▪ Sachverständiger ▪ Zertifizierter Kanalsanierungs-Berater VSB ▪ Beraten<strong>der</strong> Ingenieur VBI ▪ www.pci-group.de


RECHT• Entwässerungssatzungen regeln nicht nur den Anschluss- undBenutzungszwang son<strong>der</strong>n auch die Errichtungs- und Unterhaltungspflichtfür den Anschlusskanal durch den Eigentümer• Existieren solche Regelungen nicht, so ist die Gemeinde für denAnschlusskanal in <strong>der</strong> Unterhaltungs- und ggf. auch SanierungspflichtDipl.-Ing. Christoph Pöllmann ▪ Sachverständiger ▪ Zertifizierter Kanalsanierungs-Berater VSB ▪ Beraten<strong>der</strong> Ingenieur VBI ▪ www.pci-group.de


EINGRIFF IN DAS GRUNDEIGENTUM• Beson<strong>der</strong>en staatlichen Schutz nach Artikel 14 des Grundgesetzes genießt<strong>das</strong> Eigentum an Grund und Boden• So darf <strong>der</strong> Staat nur aufgrund gesetzlicher Ermächtigung auf <strong>das</strong> Grund-eigentum einwirken o<strong>der</strong> Pflichten gegen den Grundeigentümer etwa durchSanierungsverfügung festsetzen• Zu beachten gilt <strong>das</strong> Prinzip <strong>der</strong> Verhältnismäßigkeit und die geringst-beeinträchtigende Maßnahme, von den Maßnahmen die Erfolg versprechen,zu wählenDipl.-Ing. Christoph Pöllmann ▪ Sachverständiger ▪ Zertifizierter Kanalsanierungs-Berater VSB ▪ Beraten<strong>der</strong> Ingenieur VBI ▪ www.pci-group.de


RECHT• Steht noch nicht fest ob eine Gefahr für die Sicherheit existiert, stellt <strong>der</strong> sog.Gefahrerforschungseingriff eine niedrigschwellige Eingriffsmöglichkeit dar• Zur Wahrung <strong>der</strong> Rechtmäßigkeit ist <strong>das</strong> Grundeigentum möglichst wenig inMitleidenschaft zu ziehen und Prinzip <strong>der</strong> Verhältnismäßigkeit zu beachtenDipl.-Ing. Christoph Pöllmann ▪ Sachverständiger ▪ Zertifizierter Kanalsanierungs-Berater VSB ▪ Beraten<strong>der</strong> Ingenieur VBI ▪ www.pci-group.de


RECHTWichtig für NetzbetreiberZur Vermeidung einer Amtshaftungsklage auf Schadenersatz gegen dierechtswidrig handelnde Gemeinde, sind geplante Kanaluntersuchungen bzw.Sanierungsverfügungen zuvor auf <strong>der</strong>en Rechtmäßigkeit überprüfenDipl.-Ing. Christoph Pöllmann ▪ Sachverständiger ▪ Zertifizierter Kanalsanierungs-Berater VSB ▪ Beraten<strong>der</strong> Ingenieur VBI ▪ www.pci-group.de


AUSSICHT• Hauseigentümer haben sich darauf einzustellen, <strong>das</strong>s <strong>der</strong> ordnungsgemäßeZustand ihrer Grundstücksentwässerungsanlage durch einen qualifiziertenDichtheitsnachweis zu belegen ist• Sollten hierzu Kanalsanierungsarbeiten erfor<strong>der</strong>lich werden, ist die Frage <strong>der</strong>Finanzierung zu klären (u.U. Gebäudeversicherer - Einzelfallprüfung erf.)Dipl.-Ing. Christoph Pöllmann ▪ Sachverständiger ▪ Zertifizierter Kanalsanierungs-Berater VSB ▪ Beraten<strong>der</strong> Ingenieur VBI ▪ www.pci-group.de


ÖFFENTLICHER KANAL• Im öffentlichen Straßenraum werden die Netze von Fachleuten betreut• Täglich entstehen neue technische Fragen. Die Lösungen bedürfen immereiner ganzheitlichen Betrachtung• Oft werden externe Experten o<strong>der</strong> Sachverständige hinzugezogenDipl.-Ing. Christoph Pöllmann ▪ Sachverständiger ▪ Zertifizierter Kanalsanierungs-Berater VSB ▪ Beraten<strong>der</strong> Ingenieur VBI ▪ www.pci-group.de


PRIVATER KANAL• Da nun private Grundstückseigentümer in Eigenregie Dichtheitsprüfungenund ggf. Kanalsanierung ihrer Grundstücksentwässerungsanlageorganisieren, steuern und überwachen sollen, besteht hier ein hohesGefahrenpotential• Die Praxis hat gezeigt, private Grundstückseigentümer fühlen sich nichtselten allein gelassen und hilflos unseriösen Anbietern ausgesetztDipl.-Ing. Christoph Pöllmann ▪ Sachverständiger ▪ Zertifizierter Kanalsanierungs-Berater VSB ▪ Beraten<strong>der</strong> Ingenieur VBI ▪ www.pci-group.de


HANDBUCH DERGRUNDSTÜCKSENTWÄSSERUNG• Die Diskussionen zur Umsetzung <strong>der</strong> Dichtheitsprüfungen verunsichernkommunale Vertreter, Planer, ausführende Unternehmen und nicht zuletztdie betroffenen Grundstückseigentümer• Das juristische Streitgespräch zu den Verantwortlichkeiten undDurchsetzungsnotwendigkeiten <strong>der</strong> gesetzlich und normativ gefor<strong>der</strong>tenFristen wird zusätzlich durch technische Details gereizt• Zur Klärung dieser Fragen und zur Entwicklung praktikabler Standards für diekomplexen Themen Reinigung, optische Inspektion, Dichtheitsprüfung undSanierung von Grundstücksentwässerungsanlagen, wurde die Arbeitsgruppe5 <strong>der</strong> GSTT ins Leben gerufenDipl.-Ing. Christoph Pöllmann ▪ Sachverständiger ▪ Zertifizierter Kanalsanierungs-Berater VSB ▪ Beraten<strong>der</strong> Ingenieur VBI ▪ www.pci-group.de


HANDBUCH DERGRUNDSTÜCKSENTWÄSSERUNG• Hier werden die Erkenntnisse aus praktischen Erfahrungen zusammengeführtmit den allgemein anerkannten Regeln <strong>der</strong> Technik und in ein Handbuch <strong>der</strong>Grundstücksentwässerung eingearbeitet• Dieses soll anschließend einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemachtwerdenDipl.-Ing. Christoph Pöllmann ▪ Sachverständiger ▪ Zertifizierter Kanalsanierungs-Berater VSB ▪ Beraten<strong>der</strong> Ingenieur VBI ▪ www.pci-group.de


HANDBUCH DERGRUNDSTÜCKSENTWÄSSERUNGSchritt für Schritt zu dichten GrundstücksentwässerungsanlagenAG 5 <strong>der</strong>www.kanalcocktail.deDipl.-Ing. Christoph Pöllmann ▪ Sachverständiger ▪ Zertifizierter Kanalsanierungs-Berater VSB ▪ Beraten<strong>der</strong> Ingenieur VBI ▪ www.pci-group.de


PLANUNG• Aufgrund von Komplexität <strong>der</strong> Aufgabenstellung, ist grundsätzlich <strong>der</strong> Größe<strong>der</strong> zu untersuchenden Gebäude und Liegenschaften beson<strong>der</strong>e Beachtungzu schenken• Zur ganzheitlichen Planung sollten Maßnahmen ingenieurtechnisch undunabhängig betreut werden• Qualifizierte Datenerfassung ist die Grundlage für sämtliche Folgemaß-nahmen (Kanalreinigung, optische Inspektion, Dichtheitsprüfung und ggf.Sanierung)• Die hier falsch getroffenen Entscheidungen, lassen sich in <strong>der</strong>Ausführungsphase kaum noch kostenneutral korrigierenDipl.-Ing. Christoph Pöllmann ▪ Sachverständiger ▪ Zertifizierter Kanalsanierungs-Berater VSB ▪ Beraten<strong>der</strong> Ingenieur VBI ▪ www.pci-group.de


PLANUNGIm Vorlauf jeglicher Arbeiten durch den Kanaldienstleister, ist vombetreuenden Ingenieur folgendes zu eruieren:• Eigentumsverhältnisse (öffentlich, privat)• Alter und Nutzung von Liegenschaft, Gebäude und Kanälen• Wasserschutzzone, Grundwasser, Bodenarten, Setzungen• Art des Entwässerungssystems (Misch-/Trennsystem)• Leitungsverlauf anhand von Bestandsplänen einschätzen (Ortsbegehung).Bei fehlenden Plänen den angenommenen Leitungsverlauf in maßstäblicherSkizze darstellen (Dimension, Fließrichtung und Material)Dipl.-Ing. Christoph Pöllmann ▪ Sachverständiger ▪ Zertifizierter Kanalsanierungs-Berater VSB ▪ Beraten<strong>der</strong> Ingenieur VBI ▪ www.pci-group.de


PLANUNGIm Vorlauf jeglicher Arbeiten durch den Kanaldienstleister, ist vombetreuenden Ingenieur folgendes zu eruieren:• Zugänglichkeit und Gangbarkeit vorhandenerRevisionsgegenstände prüfen und durch Fotosdokumentieren• Hydraulische Kapazität <strong>der</strong> Leitungen• Eindeutiges und EDV-kompatiblesNummerierungssystem <strong>der</strong> EntwässerungsanlageDipl.-Ing. Christoph Pöllmann ▪ Sachverständiger ▪ Zertifizierter Kanalsanierungs-Berater VSB ▪ Beraten<strong>der</strong> Ingenieur VBI ▪ www.pci-group.de


OPTISCHE INSPEKTION• Der betreuende Ingenieur hat zunächst die Grundlagen zu schaffen,die eine Tätigkeit des Kanaldienstleisters überhaupt erst ermöglicht• Ggf. ist die optische Inspektion zunächst auszuschreiben• Ausschließlich qualifizierte Fachfirma mit Durchführung beauftragen• Erkenntnisse aus Datenerfassung und Planung sind durch denbetreuenden Ingenieur aufzubereiten und dem Kanaldienstleister vollständigzu übergeben, damit dieser auf einer breiten Datenbasis seine optischeInspektion qualifiziert durchführen kannDipl.-Ing. Christoph Pöllmann ▪ Sachverständiger ▪ Zertifizierter Kanalsanierungs-Berater VSB ▪ Beraten<strong>der</strong> Ingenieur VBI ▪ www.pci-group.de


ZU BEGINN DER OPTISCHEN INSPEKTION• Vor Beginn <strong>der</strong> Inspektionsarbeiten Anlaufbesprechung mit Operator desKanaldienstleisters durchführen• Zielsetzung, Ergebnisanfor<strong>der</strong>ungen, Zeit- und Leistungsvorgaben jeEinsatztag, Dokumentation und Datenformat besprechen• Pläne nach Möglichkeit digital und in zweifacher Papierform anKanaldienstleister übergeben (Spül-/ Inspektionsfahrzeug)• Bei größeren Objekten Datenübergabe nach Abschluss von Abschnitten• Ergebnis <strong>der</strong> optischen Kanalinspektion: Eindeutige Bestandaufnahmesämtlicher Entwässerungseinrichtungen mit relevanten RandbedingungenDipl.-Ing. Christoph Pöllmann ▪ Sachverständiger ▪ Zertifizierter Kanalsanierungs-Berater VSB ▪ Beraten<strong>der</strong> Ingenieur VBI ▪ www.pci-group.de


SCHADENSBEHEBUNGSKONZEPT• Untersuchungsgrad und Aussagekraft <strong>der</strong> optischen Inspektion ist vonelementarer Bedeutung für die Wirtschaftlichkeit einer ggf. erfor<strong>der</strong>lichenSanierung• Auswertung grundsätzlich durch neutralen Fachingenieur• Ergebnisse organisieren, interpretieren, analysieren und nach Möglichkeit inDatenbank einpflegen (turnusmäßige Wie<strong>der</strong>holung von Dichtheitsproben)• Für große Objekte nach Möglichkeit Spül- und Inspektionspläne erstellen• Erfor<strong>der</strong>lichenfalls ganzheitliches Schadensbehebungskonzept unterEinbeziehung sämtlicher Randbedingungen entwickelnDipl.-Ing. Christoph Pöllmann ▪ Sachverständiger ▪ Zertifizierter Kanalsanierungs-Berater VSB ▪ Beraten<strong>der</strong> Ingenieur VBI ▪ www.pci-group.de


SCHADENSBEHEBUNGSKONZEPT• Sanierung erfor<strong>der</strong>lich ?• Abhängen von Leitungen möglich?Dipl.-Ing. Christoph Pöllmann ▪ Sachverständiger ▪ Zertifizierter Kanalsanierungs-Berater VSB ▪ Beraten<strong>der</strong> Ingenieur VBI ▪ www.pci-group.de


SCHADENSBEHEBUNGSKONZEPT• Anwendbarkeit verschiedener Sanierungstechniken auf Einzelfall bewerten• Mögliche Mängelursachen analysieren um optimale Sanierungsstrategie zuentwickeln• Problemstellungen beachten (z.B. ansteigen<strong>der</strong> GW-Spiegel nach Sanierung;Bestandsschutz von bislang „dichten Kellern“; sowie Anschluss vonDrainageleitungen an RW-Netz)• Erfor<strong>der</strong>liche Sanierungsmaßnahmen nach Möglichkeit mit an<strong>der</strong>enBaumaßnahmen koordinierenDipl.-Ing. Christoph Pöllmann ▪ Sachverständiger ▪ Zertifizierter Kanalsanierungs-Berater VSB ▪ Beraten<strong>der</strong> Ingenieur VBI ▪ www.pci-group.de


SCHADENSVERTEILUNG JE SCHADENSARTSchadensartVerteilung jeSchadensart [%]Muffenversätze 36,3Rissbildungen 14,7Wurzeleinwüchse 12,1Scherbenbildungen 9,9verfestigte Ablagerungen 8,6Ausbiegungen 7,1fehlende Wandungsteile 4,2offene Rohrverbindungen 2,8Sonstige Schäden 2,3einragende Hin<strong>der</strong>nisse 2,0Dipl.-Ing. Christoph Pöllmann ▪ Sachverständiger ▪ Zertifizierter Kanalsanierungs-Berater VSB ▪ Beraten<strong>der</strong> Ingenieur VBI ▪ www.pci-group.de


EINGESETZTE SANIERUNGSTECHNIKoffene Bauweise15%Schlauchliner51%Fräsarbeiten26%Kurzliner8%Dipl.-Ing. Christoph Pöllmann ▪ Sachverständiger ▪ Zertifizierter Kanalsanierungs-Berater VSB ▪ Beraten<strong>der</strong> Ingenieur VBI ▪ www.pci-group.de


FRÄSEN• Bildung von Ablagerungen aufgrund geringer Schleppspannung(begünstigt durch flache Gefälle und kleine Wassermengen)• Kanalreinigungen i.d.R. nur bei Abflussstörungen und Schadensereignissen(fehlende Zugangsmöglichkeiten)• Beseitigung von Abflusshin<strong>der</strong>nissen durch Fräsarbeiten stellt schnelle undeffektive „Sanierung“ dar (bedarf nicht immer weiterer Maßnahmen)Dipl.-Ing. Christoph Pöllmann ▪ Sachverständiger ▪ Zertifizierter Kanalsanierungs-Berater VSB ▪ Beraten<strong>der</strong> Ingenieur VBI ▪ www.pci-group.de


KURZLINER• Bei <strong>der</strong> Sanierung von GEA untergeordnetem Stellenwert• Aufgrund <strong>der</strong> geringen Tiefenlage <strong>der</strong> Leitungen und <strong>der</strong> oftmals schwierigenZugänglichkeit, wird direkt die offene Bauweise gewählt o<strong>der</strong> aber beiwie<strong>der</strong>kehrenden Schadensereignissen in einer Leitung Schlauchliningeingesetzt• Auch vor dem Hintergrund <strong>der</strong> noch nicht weit verbreiteten DIBT-Zulassungsind Kurzliner <strong>der</strong>zeit lediglich als ergänzende Alternative zu sehenDipl.-Ing. Christoph Pöllmann ▪ Sachverständiger ▪ Zertifizierter Kanalsanierungs-Berater VSB ▪ Beraten<strong>der</strong> Ingenieur VBI ▪ www.pci-group.de


SCHLAUCHLINING IN LEITUNGEN• Aufgrund <strong>der</strong> Schadensbil<strong>der</strong> und örtlich wie<strong>der</strong>kehrenden baulichenVerhältnisse, ist Schlauchlining in Leitungen die optimale Sanierungstech-nologie für GEA• Auch bei beengten Platzverhältnissen und schwierigsten Trassenverläufenbieten die unterschiedlichen Systeme für nahezu jeden „Topf einen Deckel“• Beson<strong>der</strong>s lobenswert ist die weiterentwickelte Technik <strong>der</strong>Trägermaterialien (Bogengängigkeit, Dimensionswechsel, etc.)• Die Bereitschaft <strong>der</strong> meisten Systemanbieter sich herausfor<strong>der</strong>nsten Testsund Zertifizierungsverfahren zu stellen, präsentiert die Technologie inseriösem LichtDipl.-Ing. Christoph Pöllmann ▪ Sachverständiger ▪ Zertifizierter Kanalsanierungs-Berater VSB ▪ Beraten<strong>der</strong> Ingenieur VBI ▪ www.pci-group.de


TECHNIKTrägermaterial LinerVakuum an LinerDipl.-Ing. Christoph Pöllmann ▪ Sachverständiger ▪ Zertifizierter Kanalsanierungs-Berater VSB ▪ Beraten<strong>der</strong> Ingenieur VBI ▪ www.pci-group.de


TECHNIKVorbereitung InversionLiner während AushärtungDipl.-Ing. Christoph Pöllmann ▪ Sachverständiger ▪ Zertifizierter Kanalsanierungs-Berater VSB ▪ Beraten<strong>der</strong> Ingenieur VBI ▪ www.pci-group.de


TECHNIKDrucktrommelLinergunDipl.-Ing. Christoph Pöllmann ▪ Sachverständiger ▪ Zertifizierter Kanalsanierungs-Berater VSB ▪ Beraten<strong>der</strong> Ingenieur VBI ▪ www.pci-group.de


VORAUSSETZUNGENZUR GRABENLOSENSANIERUNG• Sanierungsobjekt muss standfest sein und ein sicheres Einbringen <strong>der</strong> Linererkennen lassen• Bei Einstürzen, Rohrbrüchen und Deformationen größer 6% sowie beiHin<strong>der</strong>nissen im Querschnitt, kann <strong>das</strong> Verfahren nicht o<strong>der</strong> nureingeschränkt angewendet werden• Evtl. müssen Schäden im Vorfeld ganz o<strong>der</strong> teilweise behoben werden o<strong>der</strong>aber <strong>der</strong>en Nachteile bzw. Folgen hingenommen werden• Einzelfallentscheidung!Dipl.-Ing. Christoph Pöllmann ▪ Sachverständiger ▪ Zertifizierter Kanalsanierungs-Berater VSB ▪ Beraten<strong>der</strong> Ingenieur VBI ▪ www.pci-group.de


ZAHLENBEISPIEL SCHLAUCHLINERLänge <strong>der</strong> GEA: 1,55 Mio. km (BDE-Gutachten, 1996)Schadhaft: 50% (optimistisch) entspricht: 775.000 kmBei Ansatz Sanierungstechniken nach o.g. Verteilung (ca. 50% Schlauchliner)Entspricht einer Länge Schlauchliner von 387.500 kmBei Betrachtung bis 31.12.2015:38.750 km Schlauchliner/aDipl.-Ing. Christoph Pöllmann ▪ Sachverständiger ▪ Zertifizierter Kanalsanierungs-Berater VSB ▪ Beraten<strong>der</strong> Ingenieur VBI ▪ www.pci-group.de


RESÜMEEManchem Grundeigentümer wurde in schmerzhafter Weise gezeigt, wie sichvor<strong>der</strong>gründig billige Angebote zum „Groschengrab“ entwickeln könnenURSACHEN:• Keine o<strong>der</strong> mangelhafte Vorbereitung (Datenerf.)• Unqualifizierte optische Inspektionen• Fehlinterpretationen bei <strong>der</strong> Schadensbewertung• Keine ganzheitliche Betrachtung bei <strong>der</strong> Sanierungsplanung• Falsche Auswahl <strong>der</strong> Sanierungstechniken• Fehlende fachliche Betreuung während <strong>der</strong> Baumaßnahme• Keine Überprüfung <strong>der</strong> durchgeführten SanierungsarbeitenDipl.-Ing. Christoph Pöllmann ▪ Sachverständiger ▪ Zertifizierter Kanalsanierungs-Berater VSB ▪ Beraten<strong>der</strong> Ingenieur VBI ▪ www.pci-group.de


RESÜMEE UND AUSBLICK• Ergebnisse erzeugen bei Grundeigentümern zurückhaltende Begeisterung• Gebetsmühlenartige Wie<strong>der</strong>holung: Betreuung durch neutralen Fachingenieur• Parole „warten statt starten“ sollte umgekehrt werden - nicht nurzweckdienlich für die eigentliche Sache, son<strong>der</strong>n kann auch <strong>der</strong>Wirtschaft hilfreiche Impulse liefern• Bislang besteht <strong>der</strong> Eindruck als lähmte trotz existieren<strong>der</strong> gesetzlicherRahmenbedingungen, <strong>das</strong> Schreckgespenst Grundstücksentwässerung dieentsprechenden Bereiche <strong>der</strong> Politik und <strong>der</strong> Verwaltung, da trotzentwickelter und erläuterter Konzepte bislang kein flächendecken<strong>der</strong> Vollzugzu verzeichnen istDipl.-Ing. Christoph Pöllmann ▪ Sachverständiger ▪ Zertifizierter Kanalsanierungs-Berater VSB ▪ Beraten<strong>der</strong> Ingenieur VBI ▪ www.pci-group.de


VIELEN DANKFÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT !PÖLLMANN CONSULTING INTERNATIONALBERATENDE INGENIEUREZERTIFIZIERTE KANALSANIERUNGS-BERATERDipl.-Ing. Christoph Pöllmann ▪ Sachverständiger ▪ Zertifizierter Kanalsanierungs-Berater VSB ▪ Beraten<strong>der</strong> Ingenieur VBI ▪ www.pci-group.de

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