1912 - 2012 100 Jahre MGV Erinnerung Lehningen - Tiefenbronn
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8 <strong>Tiefenbronn</strong>er Mitteilungsblatt<br />
Gemeinde <strong>Tiefenbronn</strong>/Enzkreis<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
1. Aufhebung des Bebauungsplanes "Gansäcker I", genehmigt<br />
am 23.10.2000, Inkrafttreten am 09.11.2000 - bisher<br />
Sondergebiet<br />
2. Neuaufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung<br />
im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB<br />
- zukünftig Wohngebiet und Mischgebiet.<br />
Hier: Vorgezogene Bürgerbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB<br />
1. Anlass der Planung:<br />
Das ehemalige Firmengelände der Firma Josef Eberle<br />
GmbH& Co.KG im Ortsteil <strong>Tiefenbronn</strong>, Seehausstr. 10 wurde<br />
an die Firma Wilhelm Rieber, Tourbillons, verkauft. Mehr als<br />
30 % der ehemaligen Firmenfläche werden als Wohnraum für<br />
den Betriebsinhaber genutzt. Bei dieser Firma handelt es sich<br />
um eine Uhrmacherwerkstatt für hochwertige Uhren. Herr Rieber<br />
arbeitet alleine, mit Immissionen ist nicht zu rechnen. Dadurch<br />
kann ein Gewerbegebiet in ein Mischgebiet umgewandelt<br />
werden und die Voraussetzungen für eine nebenliegende<br />
Wohnbebauung ohne Abstandsflächen sind gegeben. Das<br />
bisherige "Sondergebiet für großflächigen Verbrauchermarkt"<br />
kann in ein Wohngebiet geändert werden.<br />
2. Ziele und Zwecke der Planung:<br />
Mit dem im aufgehobenen Bebauungsplan "Gansäcker I" mit<br />
"Sondergebiet" bezeichneten Bereich wurde im Jahr 2000 die<br />
planerischen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines großflächigen<br />
Verbrauchermarktes geschaffen.<br />
Der Verbrauchermarkt wurde inzwischen am Ortsausgang an<br />
der Kreisstraße K 4564 angesiedelt.<br />
Der Bebauungsplan "Gansäcker I" vom 09.11.2000 ist somit<br />
hinfällig und kann in dieser Sitzung aufgehoben werden.<br />
Der Bedarf an Miet- und Eigentumswohnraum ist im OT <strong>Tiefenbronn</strong><br />
sehr groß.<br />
Mit dieser Planung wird neuer Wohnraum geschaffen und ein<br />
Beitrag zur Innenentwicklung und Reduzierung des Flächenverbrauchs<br />
geleistet. Das seit vielen <strong>Jahre</strong>n leerstehende und<br />
heruntergekommene Gebäude des alten HL-Marktes wird abgebrochen.<br />
Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes werden Grundlagen<br />
für eine geordnete städtebauliche Entwicklung in die-<br />
Häckselaktion Frühjahr <strong>2012</strong><br />
Entsorgung von Schnittgut und Reisig<br />
Die nächste Entsorgung von Baum- und<br />
Sträucher- Schnittgut durch die Gemeinde<br />
<strong>Tiefenbronn</strong> erfolgt ab 26. März dieses<br />
<strong>Jahre</strong>s.<br />
Hierbei ist wiederum vorgesehen, dass kleinere<br />
Mengen, die innerhalb der Ortschaft anfallen,<br />
gebündelt vom Bauhof straßenweise abgeholt<br />
werden. Das Schnittgutist auf ca.1 Meter<br />
gekürzt und gebündelt abzuliefern. Für die Bündelung darf<br />
kein Draht verwendet werden. Dornenhecken, Feuerbrand-<br />
Schnittgut, sehr dünne Weiden bzw. Ziersträucher-Äste, sowie<br />
Gras- und Blumenreste dürfen nicht abgegeben werden.<br />
Wichtiger Hinweis:<br />
Bei den letzten Schnittgutsammlungen wurden des öfteren ungebündeltes<br />
Schnittgut, Dornenhecken oder Schnittgutbündel<br />
weit über einen 1m Länge am Straßenrand zur Abholung bereit<br />
gelegt . Bei der Schnittgutsammlung und der Häckselaktion<br />
handelt es sich um eine unentgeltliche Serviceleistung der<br />
Gemeinde <strong>Tiefenbronn</strong>. Wir bitten den Bauhof der Gemeinde<br />
<strong>Tiefenbronn</strong> dahingehend zu entlasten, dass die o.g. Vorgaben<br />
eingehalten werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Schnittgut,<br />
das den Vorgaben nicht entspricht, vom Bauhof nicht mehr<br />
mitgenommen wird.<br />
Woche 11<br />
Donnerstag, 15. März <strong>2012</strong><br />
sem Plangebiet geschaffen. Dabei wird auch auf den Erhalt<br />
des Ortsbildes Wert gelegt.<br />
Diese Nachverdichtung und Innenentwicklung erfüllt die Vorschriften<br />
des § 1a Abs. 2 BauGB zum sparsamen und schonenden<br />
Umgang mit Grund und Boden. Eingriffe in das Landschaftsbild<br />
sowie Beeinträchtigungen der Leistungs- und<br />
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts entstehen nicht, da ein<br />
Großteil des überplanten Gebietes bereits überbaut ist.<br />
Eine artenschutzrechtliche Prüfung mit Aussagen zum Klimaschutz<br />
gem. § 1a (5) BauGB wird erstellt.<br />
3. Beschleunigtes Verfahren:<br />
Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren<br />
nach § 13a BauGB liegen vor, weil der Bebauungsplan<br />
einer Maßnahme der Innenentwicklung dient und weniger als<br />
20.000 m2 anrechenbare Grundfläche festgesetzt werden.<br />
Die überplante Fläche beträgt 10.954 m2 .<br />
Im beschleunigten Verfahren wird keine Umweltprüfung (§ 2<br />
Abs. 4 BauGB) gem. § 13 Abs. 3 durchgeführt.<br />
4. Vorbereitende Bauleitplanung:<br />
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im<br />
Flächennutzungsplan als gewerbliche Bauflächen und gemischte<br />
Bauflächen dargestellt. Bei der nächsten Fortschreibung<br />
des Flächennutzungsplans werden die Festlegungen<br />
dieses Bebauungsplanes übernommen. Gem. § 13a Abs. 2<br />
BauGB kann ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren<br />
aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert<br />
ist.<br />
Vorgezogene Bürgerbeteiligung:<br />
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung<br />
findet am<br />
Freitag, den 23.03.<strong>2012</strong> um 19.30 Uhr,<br />
im Gemeinde-und Bürgerhaus Rose, OT <strong>Tiefenbronn</strong>,<br />
Franz-Josef-Gall-Str. 18<br />
im Rahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzung eine Informationsveranstaltung<br />
statt. Der aktuelle Planentwurf wird in<br />
dieser Sitzung öffentlich vorgestellt. Dabei werden gem. § 3<br />
Abs. 1 BauGB die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung<br />
dargelegt, ebenso wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung<br />
der Planung gegeben.<br />
<strong>Tiefenbronn</strong>, den 15.03.<strong>2012</strong><br />
gez. Sämann, Bürgermeister<br />
Bitte melden Sie das abzuholende Schnittgut im Rathaus<br />
<strong>Tiefenbronn</strong>, Frau Krentzel, Tel. 9500-23, damit der Bauhof<br />
nicht sämtliche Straßen der Ortsteile abfahren muss.<br />
Größere Mengen an Schnittgut werden an Ort und Stelle gehäckselt.<br />
Ein Häckseln in der freien Feldflur wird nicht mehr durchgeführt.<br />
Für die Häckselaktion bzw. Schnittgutentsorgung sind folgende<br />
Termine vorgesehen:<br />
Entsorgung des Schnittguts ( Straßensammlung )<br />
- Montag, 26. März <strong>2012</strong>,<br />
- Dienstag, 27. März <strong>2012</strong>.<br />
Bitte vorher anmelden!!!!<br />
Häckselaktion an Ort und Stelle-maximale Häckselzeit 1<br />
Std. pro Grundstückseigentümer. Bei Mehraufwand bitte<br />
ein gewerbliches Unternehmen beauftragen.<br />
- Mittwoch, 28. März <strong>2012</strong>,<br />
- Donnerstag, 29. März <strong>2012</strong>,<br />
- Freitag, 30. März <strong>2012</strong>.<br />
Bitte vorher anmelden !!!!<br />
Sollten die Witterungsbedingungen die Häckselaktion zu diesem<br />
Zeitpunkt jedoch nicht zulassen, muss diese verschoben<br />
werden.<br />
Möchten Sie die Häckselaktion an Ort und Stelle in Anspruch<br />
nehmen, melden Sie dies bitte vorher telefonisch unter Angabe