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1912 - 2012 100 Jahre MGV Erinnerung Lehningen - Tiefenbronn

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8 <strong>Tiefenbronn</strong>er Mitteilungsblatt<br />

Gemeinde <strong>Tiefenbronn</strong>/Enzkreis<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

1. Aufhebung des Bebauungsplanes "Gansäcker I", genehmigt<br />

am 23.10.2000, Inkrafttreten am 09.11.2000 - bisher<br />

Sondergebiet<br />

2. Neuaufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung<br />

im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB<br />

- zukünftig Wohngebiet und Mischgebiet.<br />

Hier: Vorgezogene Bürgerbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB<br />

1. Anlass der Planung:<br />

Das ehemalige Firmengelände der Firma Josef Eberle<br />

GmbH& Co.KG im Ortsteil <strong>Tiefenbronn</strong>, Seehausstr. 10 wurde<br />

an die Firma Wilhelm Rieber, Tourbillons, verkauft. Mehr als<br />

30 % der ehemaligen Firmenfläche werden als Wohnraum für<br />

den Betriebsinhaber genutzt. Bei dieser Firma handelt es sich<br />

um eine Uhrmacherwerkstatt für hochwertige Uhren. Herr Rieber<br />

arbeitet alleine, mit Immissionen ist nicht zu rechnen. Dadurch<br />

kann ein Gewerbegebiet in ein Mischgebiet umgewandelt<br />

werden und die Voraussetzungen für eine nebenliegende<br />

Wohnbebauung ohne Abstandsflächen sind gegeben. Das<br />

bisherige "Sondergebiet für großflächigen Verbrauchermarkt"<br />

kann in ein Wohngebiet geändert werden.<br />

2. Ziele und Zwecke der Planung:<br />

Mit dem im aufgehobenen Bebauungsplan "Gansäcker I" mit<br />

"Sondergebiet" bezeichneten Bereich wurde im Jahr 2000 die<br />

planerischen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines großflächigen<br />

Verbrauchermarktes geschaffen.<br />

Der Verbrauchermarkt wurde inzwischen am Ortsausgang an<br />

der Kreisstraße K 4564 angesiedelt.<br />

Der Bebauungsplan "Gansäcker I" vom 09.11.2000 ist somit<br />

hinfällig und kann in dieser Sitzung aufgehoben werden.<br />

Der Bedarf an Miet- und Eigentumswohnraum ist im OT <strong>Tiefenbronn</strong><br />

sehr groß.<br />

Mit dieser Planung wird neuer Wohnraum geschaffen und ein<br />

Beitrag zur Innenentwicklung und Reduzierung des Flächenverbrauchs<br />

geleistet. Das seit vielen <strong>Jahre</strong>n leerstehende und<br />

heruntergekommene Gebäude des alten HL-Marktes wird abgebrochen.<br />

Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes werden Grundlagen<br />

für eine geordnete städtebauliche Entwicklung in die-<br />

Häckselaktion Frühjahr <strong>2012</strong><br />

Entsorgung von Schnittgut und Reisig<br />

Die nächste Entsorgung von Baum- und<br />

Sträucher- Schnittgut durch die Gemeinde<br />

<strong>Tiefenbronn</strong> erfolgt ab 26. März dieses<br />

<strong>Jahre</strong>s.<br />

Hierbei ist wiederum vorgesehen, dass kleinere<br />

Mengen, die innerhalb der Ortschaft anfallen,<br />

gebündelt vom Bauhof straßenweise abgeholt<br />

werden. Das Schnittgutist auf ca.1 Meter<br />

gekürzt und gebündelt abzuliefern. Für die Bündelung darf<br />

kein Draht verwendet werden. Dornenhecken, Feuerbrand-<br />

Schnittgut, sehr dünne Weiden bzw. Ziersträucher-Äste, sowie<br />

Gras- und Blumenreste dürfen nicht abgegeben werden.<br />

Wichtiger Hinweis:<br />

Bei den letzten Schnittgutsammlungen wurden des öfteren ungebündeltes<br />

Schnittgut, Dornenhecken oder Schnittgutbündel<br />

weit über einen 1m Länge am Straßenrand zur Abholung bereit<br />

gelegt . Bei der Schnittgutsammlung und der Häckselaktion<br />

handelt es sich um eine unentgeltliche Serviceleistung der<br />

Gemeinde <strong>Tiefenbronn</strong>. Wir bitten den Bauhof der Gemeinde<br />

<strong>Tiefenbronn</strong> dahingehend zu entlasten, dass die o.g. Vorgaben<br />

eingehalten werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Schnittgut,<br />

das den Vorgaben nicht entspricht, vom Bauhof nicht mehr<br />

mitgenommen wird.<br />

Woche 11<br />

Donnerstag, 15. März <strong>2012</strong><br />

sem Plangebiet geschaffen. Dabei wird auch auf den Erhalt<br />

des Ortsbildes Wert gelegt.<br />

Diese Nachverdichtung und Innenentwicklung erfüllt die Vorschriften<br />

des § 1a Abs. 2 BauGB zum sparsamen und schonenden<br />

Umgang mit Grund und Boden. Eingriffe in das Landschaftsbild<br />

sowie Beeinträchtigungen der Leistungs- und<br />

Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts entstehen nicht, da ein<br />

Großteil des überplanten Gebietes bereits überbaut ist.<br />

Eine artenschutzrechtliche Prüfung mit Aussagen zum Klimaschutz<br />

gem. § 1a (5) BauGB wird erstellt.<br />

3. Beschleunigtes Verfahren:<br />

Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren<br />

nach § 13a BauGB liegen vor, weil der Bebauungsplan<br />

einer Maßnahme der Innenentwicklung dient und weniger als<br />

20.000 m2 anrechenbare Grundfläche festgesetzt werden.<br />

Die überplante Fläche beträgt 10.954 m2 .<br />

Im beschleunigten Verfahren wird keine Umweltprüfung (§ 2<br />

Abs. 4 BauGB) gem. § 13 Abs. 3 durchgeführt.<br />

4. Vorbereitende Bauleitplanung:<br />

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im<br />

Flächennutzungsplan als gewerbliche Bauflächen und gemischte<br />

Bauflächen dargestellt. Bei der nächsten Fortschreibung<br />

des Flächennutzungsplans werden die Festlegungen<br />

dieses Bebauungsplanes übernommen. Gem. § 13a Abs. 2<br />

BauGB kann ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren<br />

aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert<br />

ist.<br />

Vorgezogene Bürgerbeteiligung:<br />

Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung<br />

findet am<br />

Freitag, den 23.03.<strong>2012</strong> um 19.30 Uhr,<br />

im Gemeinde-und Bürgerhaus Rose, OT <strong>Tiefenbronn</strong>,<br />

Franz-Josef-Gall-Str. 18<br />

im Rahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzung eine Informationsveranstaltung<br />

statt. Der aktuelle Planentwurf wird in<br />

dieser Sitzung öffentlich vorgestellt. Dabei werden gem. § 3<br />

Abs. 1 BauGB die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung<br />

dargelegt, ebenso wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung<br />

der Planung gegeben.<br />

<strong>Tiefenbronn</strong>, den 15.03.<strong>2012</strong><br />

gez. Sämann, Bürgermeister<br />

Bitte melden Sie das abzuholende Schnittgut im Rathaus<br />

<strong>Tiefenbronn</strong>, Frau Krentzel, Tel. 9500-23, damit der Bauhof<br />

nicht sämtliche Straßen der Ortsteile abfahren muss.<br />

Größere Mengen an Schnittgut werden an Ort und Stelle gehäckselt.<br />

Ein Häckseln in der freien Feldflur wird nicht mehr durchgeführt.<br />

Für die Häckselaktion bzw. Schnittgutentsorgung sind folgende<br />

Termine vorgesehen:<br />

Entsorgung des Schnittguts ( Straßensammlung )<br />

- Montag, 26. März <strong>2012</strong>,<br />

- Dienstag, 27. März <strong>2012</strong>.<br />

Bitte vorher anmelden!!!!<br />

Häckselaktion an Ort und Stelle-maximale Häckselzeit 1<br />

Std. pro Grundstückseigentümer. Bei Mehraufwand bitte<br />

ein gewerbliches Unternehmen beauftragen.<br />

- Mittwoch, 28. März <strong>2012</strong>,<br />

- Donnerstag, 29. März <strong>2012</strong>,<br />

- Freitag, 30. März <strong>2012</strong>.<br />

Bitte vorher anmelden !!!!<br />

Sollten die Witterungsbedingungen die Häckselaktion zu diesem<br />

Zeitpunkt jedoch nicht zulassen, muss diese verschoben<br />

werden.<br />

Möchten Sie die Häckselaktion an Ort und Stelle in Anspruch<br />

nehmen, melden Sie dies bitte vorher telefonisch unter Angabe

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