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PDF-Dokument 426 KB - ver.di Mitgliederservice

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Wichtige Erklärungen des Antragstellers und<br />

der zu <strong>ver</strong>sichernden Person(en) sowie Hinweise !<br />

Widerrufsbelehrung für den Antrag auf Abschluss eines neuen<br />

Versicherungs<strong>ver</strong>trages und für den Bestand – jeweils im Antrags<strong>ver</strong>fahren<br />

Widerrufsrecht<br />

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform<br />

(z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein,<br />

<strong>di</strong>e Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbe<strong>di</strong>ngungen,<br />

<strong>di</strong>e weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungs<strong>ver</strong>tragsgesetzes in Verbindung<br />

mit den §§ 1, 3 und 4 der VVG-Informationspflichten<strong>ver</strong>ordnung und <strong>di</strong>ese Belehrung<br />

jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt <strong>di</strong>e rechtzeitige<br />

Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: DBV Deutsche Beamten<strong>ver</strong>sicherung<br />

Kranken<strong>ver</strong>sicherung, Zweigniederlassung der AXA Kranken<strong>ver</strong>sicherung AG,<br />

Frankfurter Str. 50, 65172 Wiesbaden, Fax: 0 180 3 - 20 26 12*), E-Mail: info@dbv.de.<br />

Sofern Sie einen Versicherungsbeginn beantragen, der vor dem Ablauf der Widerrufsfrist liegt,<br />

erklären Sie sich ein<strong>ver</strong>standen, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf <strong>di</strong>eser Frist beginnt<br />

und der erste oder einmalige Beitrag (Einlösungsbeitrag) – abweichend von der gesetzlichen<br />

Regelung – vor Ablauf der Frist fällig, d. h. un<strong>ver</strong>züglich zu zahlen ist.<br />

Bei einer Vertragsänderung gilt: Sofern der Beginn der beantragten Vertragsänderung vor dem<br />

Ablauf der Widerrufsfrist liegt, erklären Sie sich ein<strong>ver</strong>standen, dass der erste geänderte oder<br />

einmalige Beitrag – abweichend von der gesetzlichen Regelung – vor Ablauf der Frist fällig,<br />

d. h. un<strong>ver</strong>züglich zu zahlen ist.<br />

Widerrufsfolgen<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen<br />

den auf <strong>di</strong>e Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämie, wenn Sie zugestimmt<br />

haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der<br />

Prämie, der auf <strong>di</strong>e Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in <strong>di</strong>esem Falle einbehalten;<br />

dabei handelt es sich um einen Betrag, der sich je nach Zahlweise wie folgt berechnet:<br />

Anzahl der Tage,<br />

an denen<br />

Versicherungsschutz<br />

bestanden hat<br />

X<br />

1/360 der im Antrag ausgewiesenen Jahresprämie<br />

1/180 der im Antrag ausgewiesenen Halbjahresprämie<br />

1/90 der im Antrag ausgewiesenen Vierteljahresprämie<br />

1/30 der im Antrag ausgewiesenen Monatsprämie<br />

Bei einer Vertragsänderung gilt: Im Falle eines wirksamen Widerrufs wird der Zustand wieder<br />

hergestellt, wie er vor <strong>di</strong>eser Vertragsänderung bestand und wir erstatten Ihnen, sollte ein<br />

erhöhter Beitrag gezahlt worden sein, den auf <strong>di</strong>e Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden<br />

Teil der erhöhten Prämie. Den Teil der erhöhten Prämie, der auf <strong>di</strong>e Zeit bis zum Zugang des<br />

Widerrufs entfällt, dürfen wir in <strong>di</strong>esem Falle einbehalten; dabei handelt es sich um einen<br />

Betrag, der sich je nach Zahlweise wie folgt berechnet:<br />

Anzahl der Tage,<br />

an denen<br />

Versicherungsschutz<br />

bestanden hat<br />

X<br />

1/360 des im Antrag ausgewiesenen erhöhten Teils<br />

der Jahresprämie<br />

1/180 des im Antrag ausgewiesenen erhöhten Teils<br />

der Halbjahresprämie<br />

1/90 des im Antrag ausgewiesenen erhöhten Teils<br />

der Vierteljahresprämie<br />

1/30 des im Antrag ausgewiesenen erhöhten Teils<br />

der Monatsprämie<br />

Die Erstattung zurückzuzahlender Beiträge erfolgt un<strong>ver</strong>züglich, spätestens 30 Tage nach<br />

Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz oder im Falle einer Vertragsänderung<br />

der geänderte Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame<br />

Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen<br />

(z. B. Zinsen) herauszugeben sind.<br />

Besondere Hinweise<br />

Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von<br />

Ihnen als auch von uns vollstän<strong>di</strong>g erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.<br />

Einwilligungserklärung<br />

I. Bedeutung <strong>di</strong>eser Erklärung und Widerrufsmöglichkeit<br />

Ihre personenbezogenen Daten benötigen wir insbesondere zur Einschätzung des zu <strong>ver</strong>sichernden<br />

Risikos (Risikobeurteilung), zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch, zur<br />

Überprüfung unserer Leistungspflicht, zu Ihrer Beratung und Information sowie allgemein zur<br />

Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung.<br />

Personenbezogene Daten dürfen nach geltendem Datenschutzrecht nur erhoben, <strong>ver</strong>arbeitet<br />

oder genutzt werden (Daten<strong>ver</strong>wendung), wenn <strong>di</strong>es ein Gesetz ausdrücklich erlaubt oder<br />

anordnet oder wenn eine wirksame Einwilligung des Betroffenen vorliegt.<br />

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist <strong>di</strong>e Verwendung Ihrer allgemeinen personenbezogenen<br />

Daten (z.B. Alter oder Adresse) erlaubt, wenn es der Zweckbestimmung eines<br />

Vertrags<strong>ver</strong>hältnisses oder <strong>ver</strong>tragsähnlichen Vertrauens<strong>ver</strong>hältnisses <strong>di</strong>ent (§ 28 Abs.1 Nr.1<br />

BDSG). Das Gleiche gilt, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der <strong>ver</strong>antwortlichen<br />

Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwür<strong>di</strong>ge<br />

Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt<br />

(§ 28 Abs.1 Nr. 2 BDSG). Die Anwendung <strong>di</strong>eser Vorschriften erfordert in der Praxis oft eine<br />

umfangreiche und zeitintensive Einzelfallprüfung. Auf <strong>di</strong>ese kann bei Vorliegen <strong>di</strong>eser<br />

Einwilligungs erklärung <strong>ver</strong>zichtet werden. Zudem ermöglicht <strong>di</strong>ese Einwilligungserklärung eine<br />

Daten<strong>ver</strong>wendung auch in den Fällen, <strong>di</strong>e nicht von den Vorschriften des Bundes daten schutzgesetzes<br />

erfasst werden. (Vgl. dazu Ziffer II.)<br />

Einen intensi<strong>ver</strong>en Schutz genießen besondere Arten personenbezogener Daten (insbesondere<br />

Ihre Gesundheitsdaten). Diese dürfen wir im Regelfall nur <strong>ver</strong>wenden, nachdem Sie hierin<br />

ausdrücklich eingewilligt haben. (Vgl. dazu Ziffer III.)<br />

Mit den nachfolgenden Einwilligungen zu Ziffer II. und Ziffer III. ermöglichen Sie zudem eine<br />

Daten<strong>ver</strong>wendung auch solcher Daten, <strong>di</strong>e dem besonderen gesetzlichen Schutz von<br />

Privatgeheimnissen gemäß § 203 Strafgesetzbuch unterliegen.<br />

Diese Einwilligungen sind ab dem Zeitpunkt der Antragstellung wirksam. Sie wirken unabhängig<br />

davon, ob später der Versicherungs<strong>ver</strong>trag zustandekommt. Es steht Ihnen frei, <strong>di</strong>ese<br />

Einwilligungserklärungen mit Wirkung für <strong>di</strong>e Zukunft jederzeit ganz oder teilweise zu widerrufen.<br />

Dies lässt aber <strong>di</strong>e gesetzlichen Daten<strong>ver</strong>arbeitungsbefugnisse unberührt. Sollten <strong>di</strong>e<br />

Einwilligungen ganz oder teilweise <strong>ver</strong>weigert werden, kann das dazu führen, dass ein<br />

Versicherungs<strong>ver</strong>trag nicht zustandekommt.<br />

II. Erklärung zur Verwendung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten<br />

Hiermit willige ich ein, dass meine personenbezogenen Daten unter Beachtung der Grundsätze<br />

der Datensparsamkeit und der Daten<strong>ver</strong>meidung <strong>ver</strong>wendet werden:<br />

1. a) zur Risikobeurteilung, zur Vertragsabwicklung und zur Prüfung der Leistungspflicht;<br />

b) zur Weitergabe an den/<strong>di</strong>e für mich zustän<strong>di</strong>gen Vermittler, soweit <strong>di</strong>es der ordnungsgemäßen<br />

Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten <strong>di</strong>ent;<br />

2. zur Risikobeurteilung durch Datenaustausch mit dem Vor<strong>ver</strong>sicherer, den ich bei Antragstellung<br />

genannt habe;<br />

3. zur gemeinschaftlichen Führung von Datensammlungen der zur AXA Gruppe gehörenden<br />

Unternehmen (zu denen auch <strong>di</strong>e DBV Deutsche Beamten<strong>ver</strong>sicherung Kranken <strong>ver</strong>sicherung,<br />

Zweigniederlassung der AXA Kranken<strong>ver</strong>sicherung AG, sowie <strong>di</strong>e DBV Deutsche<br />

Beamten<strong>ver</strong>sicherung Gesellschaften zählen und <strong>di</strong>e im Inter net unter www.AXA.de und<br />

www.DBV.de einsehbar sind oder mir auf Wunsch mitgeteilt werden), um <strong>di</strong>e Anliegen im<br />

Rahmen der Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung schnell, effektiv und kostengünstig<br />

bearbeiten zu können (z.B. richtige Zuordnung Ihrer Post oder Beitrags zahlun gen). Diese<br />

Datensammlungen enthalten Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Kundennummer,<br />

Versicherungs num mer, Kontonummer, Bankleitzahl, Art der bestehenden Verträge, sonstige<br />

Kontaktdaten;<br />

4. zur Risikobeurteilung und Abwicklung der Rück<strong>ver</strong>sicherung. Dies erfolgt durch Über mitt lung<br />

an und zur Verwendung durch <strong>di</strong>e Rück<strong>ver</strong>sicherer, bei denen mein zu <strong>ver</strong> sicherndes Risiko<br />

geprüft oder abgesichert werden soll. Eine Absicherung bei Rück <strong>ver</strong>sicherern im In- und<br />

Ausland <strong>di</strong>ent dem Ausgleich der vom Versicherer übernommenen Risiken und liegt damit<br />

auch im Interesse der Versicherungsnehmer. In einigen Fällen be<strong>di</strong>enen sich Rück<strong>ver</strong>sicherer<br />

weiterer Rück<strong>ver</strong>sicherer, denen sie – sofern erforderlich – ebenfalls entsprechende<br />

Daten übermitteln;<br />

5. durch andere Unternehmen/Personen (Dienstleister) innerhalb und außerhalb der<br />

AXA�Gruppe (zu denen auch <strong>di</strong>e DBV Deutsche Beamten<strong>ver</strong>sicherung Kranken<strong>ver</strong>sicherung,<br />

Zweigniederlassung der AXA Kranken<strong>ver</strong>sicherung AG, sowie <strong>di</strong>e DBV Deutsche Beamten<strong>ver</strong>sicherung<br />

Gesellschaften zählen), denen der Versicherer oder ein Rück<strong>ver</strong>sicherer<br />

Aufgaben ganz oder teilweise zur Erle<strong>di</strong>gung überträgt (z.B. Dienstleister). Diese Dienstleister<br />

werden eingeschaltet, um <strong>di</strong>e Antrags-, Vertrags- und Leistungs abwicklung möglichst<br />

schnell, effektiv und kostengünstig zu gestalten. Eine Erweiterung der Zweck bestim mung<br />

der Daten<strong>ver</strong>wendung ist damit nicht <strong>ver</strong>bunden. Die Dienst leister sind im Rahmen ihrer<br />

Aufgabenerfüllung <strong>ver</strong>pflichtet, ein an gemessenes Datenschutzniveau sicherzustellen,<br />

einen zweckgebundenen und rechtlich zulässigen Umgang mit den Daten zu gewährleisten<br />

sowie den Grundsatz der Verschwiegenheit zu beachten;<br />

6. zur Verhinderung des Versicherungsmissbrauchs bei der Risikobeurteilung und bei der<br />

Klärung von Ansprüchen aus dem Versicherungs<strong>ver</strong>hältnis durch Nutzung konzern eige ner<br />

Datenbestände und durch Anfragen über den Verband der privaten Kranken <strong>ver</strong> siche rung e.V.<br />

Köln (PKV) an andere private Kranken<strong>ver</strong>sicherungsunternehmen. Da durch kann es zu einem<br />

auf den konkreten Anlass bezogenen Austausch personenbezogener Daten zwischen dem<br />

anfragenden und dem angefragten Versicherer kommen;<br />

7. zur Beratung und Information über Versicherungs- und sonstige Finanz <strong>di</strong>enst leistungen<br />

durch<br />

a) den Versicherer, andere Unternehmen der AXA Gruppe (zu denen auch <strong>di</strong>e DBV Deutsche<br />

Beamten<strong>ver</strong>sicherung Kranken<strong>ver</strong>sicherung, Zweigniederlassung der AXA Kranken<strong>ver</strong>siche<br />

rung AG, sowie <strong>di</strong>e DBV Deutsche Beamten<strong>ver</strong>sicherung Gesellschaften zählen)<br />

und den für mich zustän <strong>di</strong>gen Vermittler;<br />

b) Kooperationspartner des Versicherers (<strong>di</strong>e im Internet unter www.AXA.de und<br />

www.DBV.de einsehbar sind oder mir auf Wunsch mitgeteilt werden); soweit aufgrund<br />

von Kooperationen mit Gewerkschaften/Vereinen Vorteilskon<strong>di</strong>tionen gewährt werden,<br />

bin ich damit ein<strong>ver</strong>standen, dass der Versicherer zwecks Prüfung, ob eine entsprechende<br />

Mitgliedschaft besteht, mit den Gewerk schaften/Vereinen einen Datenabgleich vornimmt;<br />

8. zur Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung, indem der Versicherer Informationen über mein<br />

allgemeines Zahlungs<strong>ver</strong>halten einholt. Dies kann auch erfolgen durch ein anderes Unternehmen<br />

der AXA Gruppe (zu denen auch <strong>di</strong>e DBV Deutsche Beamten<strong>ver</strong>sicherung Kranken <strong>ver</strong>sicherung,<br />

Zweigniederlassung der AXA Kranken<strong>ver</strong>sicherung AG, sowie <strong>di</strong>e DBV Deutsche<br />

Beamten <strong>ver</strong>sicherung Gesellschaften zählen), oder eine Auskunftei (z.B. Bürgel, Infoscore,<br />

Cre<strong>di</strong>treform, SCHUFA);<br />

9. zur Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung, indem der Versicherer, ein Unter nehmen<br />

der AXA Gruppe (zu denen auch <strong>di</strong>e DBV Deutsche Beamten<strong>ver</strong>sicherung Kranken <strong>ver</strong>sicherung,<br />

Zweigniederlassung der AXA Kranken<strong>ver</strong>sicherung AG, sowie <strong>di</strong>e DBV Deutsche<br />

Beamten<strong>ver</strong>sicherung Gesellschaften zählen) oder eine Auskunftei eine auf der Grundlage<br />

mathematisch-statistischer Verfahren erzeugte Einschätzung meiner Zahlungsfähigkeit bzw.<br />

der Kundenbeziehung (Scoring) einholt.<br />

III. Erklärungen zur Schweigepflichtentbindung und Verwendung von Gesundheitsdaten<br />

Schweigepflichtentbindung<br />

Ihre vor Vertragsschluss gemachten Angaben über Ihren Gesundheitszustand werden überprüft,<br />

soweit <strong>di</strong>es zur Beurteilung des zu <strong>ver</strong>sichernden Risikos erforderlich ist und Ihre<br />

Angaben dazu Anlass bieten.<br />

Auch zur Bewertung unserer Leistungspflicht kann es erforderlich werden, dass wir <strong>di</strong>e<br />

Angaben prüfen, <strong>di</strong>e Sie zur Begründung von Ansprüchen machen oder <strong>di</strong>e sich aus eingereichten<br />

Unterlagen (z.B. Rechnungen, Verordnungen, Gutachten) oder Mitteilungen beispielsweise<br />

eines Krankenhauses oder Arztes ergeben. Diese Überprüfung unter Einbeziehung<br />

von Gesundheitsdaten erfolgt nur, soweit hierzu ein Anlass besteht (z.B. Fragen zur Diagnose,<br />

dem Behandlungs<strong>ver</strong>lauf oder Liquidation).<br />

Um <strong>di</strong>ese Prüfung und Bewertung zu ermöglichen, geben Sie folgende Erklärung ab:<br />

a) Zum Zweck der Risikobeurteilung befreie ich von ihrer Schweigepflicht Ärzte, Pflege per sonen<br />

und Be<strong>di</strong>enstete von Krankenhäusern, sons tigen Krankenanstalten, Pflegeheimen,<br />

Personen<strong>ver</strong>sicherern, gesetzlichen Kranken kassen sowie von Berufsgenossenschaften<br />

und Behörden, soweit ich dort in den letzten 10�Jahren vor Antragstellung untersucht, beraten<br />

oder behandelt worden bin bzw. <strong>ver</strong> sichert war oder einen Antrag auf Versicherung<br />

gestellt habe.<br />

b) Ergeben sich nach Vertragsschluss für den Versicherer konkrete Anhaltspunkte dafür, dass<br />

bei der Antragstellung unrichtige oder unvollstän<strong>di</strong>ge Angaben gemacht wurden und damit<br />

<strong>di</strong>e Risikobeurteilung beeinflusst worden ist, gilt <strong>di</strong>e vorstehende Schweigepflichtentbindung<br />

entsprechend, und zwar bis zum Ablauf von 10 Jahren nach Vertragsschluss.<br />

Dies gilt auch über meinen Tod hinaus.<br />

c) Zum Zweck der Prüfung der Leistungspflicht befreie ich von ihrer Schweigepflicht <strong>di</strong>e unter<br />

a) genannten Personen und Institute, <strong>di</strong>e in den vorgelegten Unterlagen genannt sind oder<br />

an der Heilbehandlung beteiligt waren.<br />

d) Die Angehörigen des Versicherers und seiner Dienstleistungsgesellschaften befreie ich von<br />

ihrer Schweigepflicht insoweit, als Gesundheitsdaten an beratende Ärzte oder Gutachter<br />

weitergegeben werden.

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