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Studien- und Prüfungsordnung - Provadis School of International ...

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<strong>Studien</strong>- <strong>und</strong> Prüfungsordnungfür den Masterstudiengang Chemical EngineeringVersion: 1.1 gültig ab 01. Juli 2012(5) Die Teilnahme an einem Beratungsgespräch.(6) Einzelheiten des Zulassungsverfahrens sind in der Anlage „Zulassungsvoraussetzungen“ zudieser Prüfungsordnung geregelt.(7) In Zweifelsfällen entscheidet der <strong>Studien</strong>- <strong>und</strong> Prüfungsausschuss über die Zulassung zumStudium.§ 4 Regelstudienzeit; <strong>Studien</strong>aufbau; <strong>Studien</strong>volumen(1) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Prüfungen 30 Monate.(2) Das Studium gliedert sich in 16 Module. 11 Module beruhen auf einzelnen Lehrveranstaltungen,4 Module auf Projektarbeit mit zugeordneten Seminaren. Ein Modul besteht aus derMaster Thesis mit zugeordnetem Kolloquium.(3) Der notwendige <strong>und</strong> zumutbare Arbeitsaufwand für das Studium (Workload) wird nach demEuropean Credit Transfer System (ECTS) berechnet <strong>und</strong> beträgt insgesamt 120 Kreditpunkte.(4) Es gilt der in Anlage 2 hinterlegte <strong>Studien</strong>verlaufsplan.§ 5 Gliederung der Masterprüfung; Kreditpunkte(1) Die Masterprüfung gliedert sich in studienbegleitende Prüfungen (§§ 13 bis 19) <strong>und</strong> denabschließenden Prüfungsteil, bestehend aus der Master Thesis <strong>und</strong> dem Kolloquium (§§ 20 bis24). Die studienbegleitenden Prüfungen (Modulprüfungen) sind modulbezogen. Jede Lehrveranstaltungwird separat benotet. Das Thema der Master Thesis wird in der Regel zum Ende desvierten Semesters ausgegeben.(2) Die Masterprüfung wird nach einem Kreditpunktesystem abgelegt. Alle Lehrveranstaltungen<strong>und</strong> damit alle <strong>Studien</strong>gangmodule sind entsprechend ECTS mit Kreditpunkten bewertet. DieAnzahl der Kreditpunkte richtet sich nach der Workload, die üblicherweise für die Absolvierungder Teile eines Moduls benötigt wird. Gemäß den Vereinbarungen des ECTS steht einKreditpunkt für eine Arbeitsbelastung von 26 St<strong>und</strong>en.(3) Hat der Prüfling die jeweilige Lehrveranstaltung bestanden, erwirbt er die zugeordnete Zahlan Kreditpunkten. Erworbene Kreditpunkte werden dem Studierenden auf einem Kreditpunktekontogutgeschrieben, das das Prüfungsamt für ihn führt.(4) Der <strong>Studien</strong>ablauf <strong>und</strong> die Prüfungsverfahren sind so zu gestalten, dass das Studium in derRegelstudienzeit abgeschlossen werden kann.§ 6 Prüfungsamt(1) Das Prüfungsamt ist zentral für die Organisation <strong>und</strong> Koordination des Prüfungswesenseinschließlich der Erteilung der Zeugnisse <strong>und</strong> Urk<strong>und</strong>en zuständig. Die Verantwortlichkeit derDekaninnen <strong>und</strong> Dekane der <strong>Studien</strong>gänge nach § 23 Absatz 6 des HHG bleibt unberührt.© <strong>Provadis</strong> <strong>School</strong> <strong>of</strong> <strong>International</strong> Management and Technology Seite 4 von 25

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