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STUDIEN- ORDNUNG - btk

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<strong>STUDIEN</strong>-<strong>ORDNUNG</strong><strong>STUDIEN</strong><strong>ORDNUNG</strong> FÜR DIEBACHELOR<strong>STUDIEN</strong>GÄNGEFOTOGRAFIEILLUSTRATIONINTERACTION DESIGNKOMMUNIKATIONSDESIGNMOTION DESIGNStand: März 2012


2 StudienordnungINHALTPRÄAMBEL .................................................................................................................................. 3§1__GELTUNGSBEREICH, DEFINITIONEN ................................................................................................... 4§2__<strong>STUDIEN</strong>ZIELE .............................................................................................................................. 4§3__ZULASSUNG ZUM STUDIUM ............................................................................................................ 4§4__<strong>STUDIEN</strong>ORGANISATION.................................................................................................................. 4§5__EXTERNES <strong>STUDIEN</strong>SEMESTER ....................................................................................................... 5§6__LEHR- UND LERNFORMEN ............................................................................................................... 5§7__INKRAFTTRETEN ........................................................................................................................... 5ANLAGENMODULÜBERSICHT MOTION DESIGNMODULÜBERSICHT INTERACTION DESIGNMODULÜBERSICHT FOTOGRAFIEMODULÜBERSICHT KOMMUNIKATIONSDESIGNMODULÜBERSICHT ILLUSTRATIONberliner technische kunsthochschule hochschule für gestaltung


3 StudienordnungPRÄAMBELDer Akademische Senat der Berliner Technischen Kunsthochschule – Hochschule für Gestaltung (in derFolge: <strong>btk</strong>-fh) erlässt Aufgrund der Einführung des Studiengangs Illustration die vorliegende Studienordnungmit Änderungen in §3(2) und §3(3).berliner technische kunsthochschule hochschule für gestaltung


4 Studienordnung§ 1__GELTUNGSBEREICH, DEFINITIONEN(1) Diese Studienordnung regelt Ziel, Inhalt und Aufbau der Studiengänge Fotografie, Illustration, InteractionDesign, Kommunikationsdesign und Motion Design der <strong>btk</strong>-fh. Die Studienordnung wird durch eine fürdie genannten Studiengänge gültige Prüfungsordnung ergänzt.(2) Die in dieser Ordnung aufgeführten Personenbezeichnungen gelten für Frauen und Männer in gleicherWeise.§ 2__<strong>STUDIEN</strong>ZIELEDie Studiengänge der <strong>btk</strong>-fh bieten den Studierenden auf künstlerisch-gestalterischer und wissenschaftlicherGrundlage ein anwendungsbezogenes Studium, das die Absolventen auf dem einer Hochschuleangemessenen Niveau für die jeweiligen späteren Arbeitsfelder qualifiziert. Unter Berücksichtigung desgesellschaftlichen Wandels, insbesondere der Anforderungen und Veränderungen der Berufswelt, vermittelndie Studiengänge die erforderlichen fachlichen, praktischen und theoretischen Kenntnisse. Die Methodenund Fertigkeiten in den einzelnen Studiengängen befähigen die Studierenden zu einer professionellenHandhabung ihrer Kenntnisse und zu einem gesellschaftlich verantwortlichen Handeln.§ 3__ZULASSUNG ZUM STUDIUM(1) Die Zulassungsvoraussetzungen zum Studium in Bachelorstudiengängen an der <strong>btk</strong>-fh ergeben sich aus§ 10 Abs. 2 und § 11 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin.(2) Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist ferner das Bestehen einer künstlerischen Aufnahmeprüfungund die Befähigung englischsprachigen Lehrveranstaltungen folgen zu können (in der Regeldurch das Schulzeugnis nachgewiesen). Die künstlerische Aufnahmeprüfung setzt sich aus einem Prüfungsgesprächmit der aus Hochschullehrern zusammengesetzten Aufnahmeprüfungskommission und einerMappenpräsentation zusammen. Im Prüfungsgespräch werden sowohl Fragen zur Allgemeinbildung als auchstudienwunschspezifische Fragen gestellt. Darüber hinaus soll der Bewerber die Motivation für den Studienwunschdarlegen. In der Mappenpräsentation verteidigt der Bewerber eine Reihe selbst gefertigter gestalterischerArbeiten. Über die Aufnahmeprüfung ist ein Prüfungsprotokoll anzufertigen, aus dem Tag und Ort desAuswahlverfahrens, die Namen der beteiligten Mitglieder der Ausnahmeprüfungskommission, der Name derPrüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten ersichtlich sein muss.(3) Das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens wird der Bewerberin, dem Bewerber im Anschluss der Aufnahmeprüfungmitgeteilt. Im Fall des Bestehens der Aufnahmeprüfung gilt die Zulassung zum Studium für diezwei folgenden Semester.(4) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung zu einem Studium an der <strong>btk</strong>-fh.(5) Die Immatrikulation an der <strong>btk</strong>-fh ist zeitgleich nur in einem Studiengang möglich.§ 4__<strong>STUDIEN</strong>ORGANISATION(1) Das Studium setzt sich aus mehreren Teilbereichen zusammen. Die Teilbereiche sind den jeweiligenModulübersichten der Studiengänge zu entnehmen. Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester.(2) Das Studium ist modularisiert. Ein Modul ist eine Zusammenfassung von Stoffgebieten zu thematischund zeitlich abgerundeten, in sich abgeschlossenen und mit Leistungspunkten versehenen abprüfbarenEinheiten. Für alle Module eines Studiengangs liegen Modulbeschreibungen vor.berliner technische kunsthochschule hochschule für gestaltung


5 Studienordnung(3) Jedem Modul werden LP auf der Grundlage des European Credit Transfer and Accumulation System(ECTS) zugeordnet. Für einen Leistungspunkt wird eine Arbeitsbelastung (Workload) von maximal 30 Stundenzugrunde gelegt.(4) Es sind für alle in dieser Ordnung vorgesehenen Anforderungen und Leistungen pro Studienhalbjahr inder Regel 30 ECTS zu vergeben, in einem Studienjahr jedoch nicht mehr als 60 ECTS. Die gesamteArbeitsbelastung einschließlich Präsenz- und Selbststudium beträgt in einem Studienjahr zwischen 1500und 1800 Stunden.(5) Es wird zwischen Pflicht- und Wahlpflichtmodulen unterschieden. Pflichtmodule sind zwingend erfolgreichabzuschließen und als solche in den Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengängeaufgeführt. Wahlpflichtmodule sind Module, die zwischen verschiedenen Modulen eines Kompetenzbereichsgewählt werden können. Die Module des Interdisziplinären Ergänzungsstudiums enthalten Wahlanteile. Dasbedeutet, dass aus einem Kanon von Lehrveranstaltungen eine vorgegebene Anzahl zu belegen ist.(6) Jedes Modul wird mindestens einmal jährlich angeboten. Das Angebot eines Wahlpflichtmoduls kann aneine Mindestteilnehmerzahl geknüpft sein, sofern dadurch keine unangemessenen Härten entstehen.(7) Die Module der einzelnen Studiengänge, ihre Lage im Studienverlauf, ihre Art, ihr Umfang sowie diePrüfungsleistungen und deren Gewichtung sind dem studiengangsspezifischen Anhang dieser Studienordnungzu entnehmen.(8) Für ein an der <strong>btk</strong>-fh abgeschlossenes Bachelor-Studium (B. A.) kann jeweils nur ein Grad verliehenwerden. Nach dem Abschluss eines Bachelor-Studiums kann ein weiterer Bachelor-Grad (B. A.) erworbenwerden. Voraussetzung dafür ist die Immatrikulation in den Studiengang, in dem der weitere Bachelor-Gradangestrebt wird. Es werden alle Leistungspunkte vorheriger Bachelor-Abschlüsse anerkannt, die Bestandteildes Studienplans sind, in dem der weitere Bachelor-Grad angestrebt wird. Nicht anerkannt wird eine frühereBachelorarbeit.§ 5__EXTERNES <strong>STUDIEN</strong>SEMESTERDas Studium beinhaltet ein Semester, das außerhalb der Hochschule stattfinden muss, das beim Regelstudiumim 5. Studiensemester liegt. In diesem Semester kann etweder ein Praktikum oder ein Auslandssemesterabsoviert werden. Näheres zum Praktikum ist der Praktikumsordnung zu entnehmen.§ 6__LEHR- UND LERNFORMENZur Erreichung des Studienziels gemäß § 2 werden folgende Arten von Lehr- und Lernformen angeboten:– Vorlesungen zur konzentrierten Vermittlung der studiengangspezifischen Fertigkeiten und wissenschaftlichenTheorien– Übungen zur vertiefenden und erweiternden Anwendung von Fertigkeiten– Seminare zur angeleiteten, eigenständigen Erarbeitung, Vertiefung oder Erweiterung von Fertigkeiten– Projekte zur intensiv betreuten Entwicklung umfassender gestalterischer, sozialer und konzeptionellerFähigkeiten und praktischer Anwendung– Integrierte Veranstaltung zum Vermitteln und Erarbeiten von Lehrinhalten in einer kombinierten Form, dieVorlesungs-, Übungs- und Seminaranteile enthalten kann– Praktika zur Erarbeitung, Vertiefung oder Erweiterung von Kenntnissen und Fähigkeiten in der Praxisberliner technische kunsthochschule hochschule für gestaltung


6 Studienordnung– Workshop als Kombination aus seminaristischer und projektorientierter Arbeit mit in die Thematikeinführenden Vorlesungen zu Beginn der Veranstaltung– Lectures von Personen der Fachöffentlichkeit§ 7__INKRAFTTRETEN(1) Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung durch Aushang und auf der Website der <strong>btk</strong>-fh(www.<strong>btk</strong>-fh.de) in Kraft.(2) Gleichzeitig tritt die Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Motion Design, Interaction Design,Fotografie und Kommunikationsdesign vom Oktober 2010 außer Kraft.berliner technische kunsthochschule hochschule für gestaltung


© Berliner Technische Kunsthochschule GmbH, 2011

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