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Bewertungsverfahren Warendorfer Modell - OSIRIS

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<strong>Warendorfer</strong> <strong>Modell</strong> Neue Fassung 2012CodeNr.Biotoptypen1 Versiegelte oder teilversiegelte Flächen, RohbödenBestandÖWE/m²NeuanlageÖWE/m²Bemerkungen1.1 Versiegelte Flächen (Gebäude, Asphalt, Beton,0,0 0,0 Entsiegelung siehe unter 10.3engfugiges Pflaster, Mauern)1.2 Wassergebundene Decken, baumüberstandene,0,1 0,1versiegelte Parkplätze, Schotterflächen1.3 nicht überbaubare Flächen in Gewerbegebieten 0,21.4 Begrünte Dachflächen, Rasengittersteine,0,2 0,2Rasenfugenpflaster, übererdete Anlagen1.5 Unbefestigte Feld- und Waldwege 0,5 0,22 Begleitvegetation2.1 Straßenränder, Bankette, Mittelstreifen0,2 0,2(regelmäßige Mahd)2.2 Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen mitGehölzflächen, Gräben oder Hochstauden,Wegraine mit Wildstauden ohne Gehölzaufwuchs0,4 0,4 Alleen und Baumreihen sind unter 8.1 aufgeführt3 Landwirtschaftliche Nutzflächen3.1 Ackerflächen 0,3 0,33.2 Intensivgrünland, Fettwiesen, Fettweiden 0,4 0,43.3 Extensivgrünland, Feuchtgrünland, Magergrünland 1,3 0,8 Biotope nach § 62 LG NRW siehe unter 8.33.4 Baumschulen, Erwerbsgartenbau, Obstplantagen,Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen0,3 0,33.5 Streuobstwiesen 2,0 1,1 bei Neuanlage Mindestgröße 1.500 m²= 15Bäume, ansonsten sh. Pkt. 8.14 Grünflächen4.1 Gartenflächen, private Grünflächen 0,3 0,34.2 Extensivrasen, Staudenrabatten, Bodendecker in 0,4 0,4Grün- und Parkanlagen4.3 Parks, Grünanlagen, Friedhöfe, strukturreich mit 1,0 0,5altem Baumbestand4.4 Anpflanzungen, Eingrünungen 0,7 0,75 Brachen5.1 Brachflächen, Sukzessionsflächen < 5 Jahre 0,5 0,75.2 Brachflächen, Sukzessionsflächen ab 5 Jahre 0,76 Wald6.1 Laub- oder Nadelwald, nicht bodenständige1,3Gehölze6.2 Laub- oder Nadelwald, teilweise bodenständige2,0Gehölze6.3 Laubwald mit bodenständigen Gehölzen 3,5 1,1 Nur Waldneubegründung (sh. auch Pkt 9.6)6.4 Bruch-, Sumpf- und Auwälder 4,5 1,5 Nur Waldneubegründung (sh. auch Pkt 9.6)6.5 Waldränder, gestuft mit Krautsaum 3,5 1,2 ins Freiland vorgelagert7 Stillgewässer, Fließgewässer und Auen Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie7.1 Fließ- und Stillgewässer in unbefriedigendem0,5ökologischen Zustand7.2 Naturnahe Stillgewässerbiotope 3,5 1,5 Auch Blänken in Feuchtgrünland7.3 Naturnahe Fließgewässerabschnitte mitStrahlursprungs- oder Trittsteinfunktion3,5 2,0 Maßnahmen entsprechend der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL)7.4 Uferstreifen, unbepflanzt, mitGewässerentwicklungspotential7.5 Dauerhafte Uferstreifen, bepflanzt, mitGewässerentwicklungspotential7.6 Regenrückhalte-Trockenbecken ohnekompensierende Pflanz- und Sukzessionsflächen7.7 Regenrückhalte-Trockenbecken mitkompensierenden Pflanz- und Sukzessionsflächen2,0 1,2 Maßnahmen entsprechend der EU- WRRL,dauerhaft gesichert, Mindestbreite 5 m2,5 1,5 Maßnahmen entsprechend der EU- WRRL,dauerhaft gesichert, Mindestbreite 5 m0,2 0,20,3 0,38 Gehölze und Sonderbiotope8.1 Einzelbäume, Baumgruppen, Alleen 2,0 1,0 Fläche = Kronentraufbereich vorhandenerBäume, aber mind. 50 m², bei Neuanlage 50 m²pro Hochstamm, 30 m² pro Obstbaum8.2 Hecken, Gebüsche, Feldgehölze, reich strukturiertaus bodenständigen Gehölzen2,4 1,2 Bewertung funktionseingeschränkterGehölzbestände individuell mit Abschlägen8.3 Röhrichte, Seggenriede, Dünen, Trockenrasen undandere Biotope nach § 62 LG NRW4,0 1,5Kreis WarendorfAmt für Planung und Naturschutz Seite 1


<strong>Warendorfer</strong> <strong>Modell</strong> Neue Fassung 20129Biotop-Optimierungsmaßnahmen durchBewirtschaftung, Pflege oder Umbau ohne neueFlächeninanspruchnahmeZuschlag auf Bezugszeit Instandsetzungsmaßnahmen kombiniert mit(bei 9.1 - 9.5reduzierten)Bestandswertraum Dauerpflege, Eintrag alsKompensationsmaßnahme9.1 Extensivgrünland, Feuchtgrünland,Magergrünland, brach gefallen, optimieren0,1 30 Jahre Wiederaufnahme einer Nutzung/Pflege durchMahd/Beweidung9.2 Extensivgrünland, Feuchtgrünland,Magergrünland, leicht verbuscht, optimieren0,3 30 Jahre Entkusseln, entbuschen, WiederaufnahmeMahd/Beweidung9.3 Extensivgrünland, Feuchtgrünland,Magergrünland, stark verbuscht, optimieren0,4 30 Jahre Entkusseln, entbuschen, WiederaufnahmeMahd/Beweidung9.4 Offenlandbiotope nach § 62 LG NRW optimieren 0,8 30 Jahre Entkusseln, entbuschen, WiederaufnahmeMahd/Beweidung9.5 Stillgewässer (nach § 62 LG NRW geschützt)optimieren1,0 30 Jahre Anlage Flachzonen, entschlammen, freistellenetc.9.6 Stillgewässer (nicht nach § 62 LG NRW geschützt)optimieren0,8 30 Jahre Anlage Flachzonen, entschlammen, freistellenetc.9.7 Umbau nicht bodenständiger Waldbestände in0,4 auf Dauer Bezugsgröße Flächen mit aktivem Umbaubodenständige Laubholzbestände9.8 Nutzungsverzicht in Altholzbeständen auf0,4 30 Jahre dauerhafter Erhalt von mind. 10 markierten,mindestens 50 % der hiebreifen Stämme9.9 Dauerhafter Nutzungsverzicht auf 100 % derhiebreifen Stämme in bodenständigenLaubholzbeständen (Buche, Eiche)9.10 Dauerhafter Nutzungsverzicht auf 100 % derhiebreifen Stämme in Bruch-, Sumpf- undAuwäldern9.11 Waldrandentwicklung innerhalb des bisherigenBestands, gestuft mit Saum10 Sonderregelungen und Zuschläge10.1 Kompensationsmaßnahmen innerhalb vonNaturschutzgebieten10.2 Maßnahmen zur Durchgängigkeit vonFließgewässern gemäß EU-WRRL10.3 Entsiegelung von Flächen mit vollständigemMaterialabtrag ab 0,1 ha Größeeingemessenen Altbäumen/ha,1,0 auf Dauer Altholzbestände mit vorwiegendHartholzbaumarten0,8 auf Dauer Altholzbestände mit vorwiegendWeichholzbaumarten0,3 auf Dauer Mindestbreite 10 m0,5 Zuschlag nur in Verbindung mit GrunderwerbFörderfähiger Eigenanteil der Baukosten / 7,50 €= Anzahl ÖWEVerdoppelung des ZielbiotopwertsHinweis: Artenschutzrechtlich notwendige,vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) unterliegen keiner Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, sind aber im Rahmen derEingriffsregelung anrechenbarKreis WarendorfAmt für Planung und Naturschutz Seite 2

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