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<strong>Ausgabe</strong> 5/2010Neues aus dem SteuerlandTermineSteuertermine September und Oktober 2010Fälligkeit 10.09. Ende Zahlungsschonfrist 13.09.LohnsteuermonatlichUmsatzsteuer monatlichEinkommensteuer ¼-jährlichKörperschaftsteuer ¼-jährlichFälligkeit 11.10. Ende Zahlungsschonfrist 14.10.Lohnsteuermonatlich und ¼-jährlichUmsatzsteuer monatlich und ¼-jährlich ohnedauerfristverlängerungZahlung mit/perÜberweisungScheckBargeldEingang/Gutschrift beim FinanzamtGutschrift spät. am Ende der Schonfristeingang drei Tage vor Fälligkeiteingang am Tag der Fälligkeit(nur bei der Bank auf das Konto des FA einzahlbar)Sonstige Termine September und Oktober 2010Sozialversicherungsbeiträge22.09. Übermittlung Beitragsnachweise28.09. Fälligkeit (voraussichtliche) BeitragsschuldSeptember 2010 zzgl. restlicheBeitragsschuld August 201021.10. Übermittlung Beitragsnachweise27.10. Fälligkeit (voraussichtliche) Beitragsschuld Oktober2010 zzgl. restliche Beitragsschuld September 2010TRENDSCOUTSo wird das Bankgespräch für Sie zum HeimspielIn unserer dreiteiligen Serie lotsen wir Sie durch die Untiefen desBankgesprächs. Lesen Sie heute Teil zwei: Die sieben Bausteineder optimalen Zusammenarbeit. Halten Sie sich daran, wird Ihnenz.B. ein Kreditgespräch bedeutend leichter fallen.1. Die Tagesordnung – Leitfaden für beide SeitenStimmen Sie vor dem Treffen eine Tagesordnung ab. WelcheThemen wollen Sie in welcher Reihenfolge besprechen? Das hilftIhnen auch, Unterlagen und Argumente für das Gespräch griffbereitzu haben.2. Offenheit siegtStärken Sie Ihre Glaubwürdigkeit durch Offenheit beim Informationsaustausch.Verheimlichen Sie kritische Positionen nicht.Frühzeitige Information stärkt das Vertrauen der Bank in Sie.3. Bieten Sie LösungsansätzeZeigen Sie Ihrer Bank, dass Sie sich zusammen mit Ihrem SteuerberaterGedanken zur Lösung gemacht haben. Welche Maßnahmenhaben Sie schon ergriffen, um z.B. die Kontoüberziehung zu vermeiden/zuverringern?4. Keine Zusagen unter ZeitdruckLassen Sie sich nicht unter Druck setzen – auch nicht von einemBankberater. Sagen Sie immer nur das zu, was Sie auch haltenkönnen. Ihre Zuverlässigkeit – besonders bei Terminen – ist oft entscheidend!5. Legen Sie Maßnahmen und Termine festLassen Sie das Gespräch nicht unverbindlich enden. Legen Siegemeinsam mit dem Bankberater fest wer welche Maßnahmen biszu welchem Termin erledigen soll. Wann werden Sie die vielleichtnoch benötigten Unterlagen nachliefern? Wann wird Ihnen derBankberater sagen können, ob dem Kreditantrag statt gegebenwurde?6. Wer schreibt bleibtErstellen Sie nach dem Gespräch ein Protokoll. Wenn Sie IhrenGesprächsleitfaden während des Gespräches vervollständigthaben, kostet das gar nicht so viel Zeit. Das Protokoll bekommtauch der Bankberater. So kann er noch einmal abgleichen, ob Siebeide mit denselben Ergebnissen aus dem Gespräch gegangensind. Fehlinterpretationen werden vermieden.7. Heimvorteil nutzenLassen Sie regelmäßig Bankgespräche in Ihrem Betrieb stattfinden. In angenehmer und ungestörter Atmosphäre können Siesich und Ihr Unternehmen positiv darstellen.‚Lesen Sie in der nächsten <strong>Ausgabe</strong> Teil 3:Sieben Tipps zu perfekten Unterlagen!Nico Scholz gibt Ihnen gute Tipps für ein erfolgreiches Bankgespräch.Abdruck mit freundlicher Genehmigung der delfi-net Netzwerk zukunftsorientierter Steuerberater!


BUSINESS-CLASSFür UnternehmerDoppelte Haushaltsführung für SelbständigeHat ein Selbständiger Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung,so sind die „notwendigen“ Unterkunftskosten am Beschäftigungsortabziehbar (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG). Nach einemBFH-Urteil können neben den Werbungskosten auch Betriebsausgabenabgezogen werden (BFH, Urteil v. 16.03.2010 - VIII R 48/07; NV).Wegen der gesetzlichen Begrenzung des Betriebsausgabenabzugsauf die „notwendigen“ Mehraufwendungen der doppeltenHaushaltsführung kann im Streitjahr kein höherer Aufwand fürMiete und Reinigung der Wohnung in X des Klägers berücksichtigtwerden als bereits anerkannt.• Weitere Regelungen wurden verlängert, u.a. über die Entgeltsicherungfür ältere Arbeitnehmer, den Eingliederungszuschussfür Ältere, die Weiterbildung beschäftigter älterer Arbeitnehmerin kleinen und mittleren Unternehmen sowie die erweiterte Berufsorientierungund den Ausbildungsbonus bei Insolvenz.DER STEUERLAND-HINWEISAls Unterkunftskosten am Beschäftigungsort sind grundsätzlichdie tatsächlich angefallenen Aufwendungen anzusetzen. DieErmittlung fiktiver (Miet-)Kosten ist allerdings dann geboten, wenndie tatsächlichen Kosten so hoch sind, dass es sich beimGesamtbetrag nach objektiven Maßstäben nicht mehr um notwendigeMehraufwendungen für die Unterkunft handelt. In seinerEntscheidung vom 09.08.2007 hat der VI. Senat des BFH als Obergrenzeder „notwendiger“ Mehraufwendungen die Kosten angesehen,die sich für eine Wohnung mit einer Wohnfläche bis zu 60 m²bei einem ortsüblichen Mietzins je Quadratmeter für eine nachLage und Ausstattung durchschnittliche Wohnung ergeben (BFH,Urteile v. 09.08.2007 - VI R 10/06 u. VI R 23/05). Im Streitfall ermittelte dasFinanzgericht die fiktiven (Miet-)Kosten anhand einer flächenanteiligenUmrechnung der tatsächlichen Aufwendungen auf eineWohnung von nur 60 m². Einwendungen gegen die angewandteSchätzungsmethode wurden im Streitfall nicht erhoben (vgl. hierzuauch FG München, Urteil v. 27.06.2007 -1 K 621/05).Auswirkungen der Krise abfedern: Regelungen verlängertArbeitgeber bekommen die Sozialabgaben auf das Kurzarbeitergeldvom siebten Monat an auch über das Jahresende hinaus vollständigerstattet. Das hat der Bundestag am 08.07.2010 im Rahmenseiner Zustimmung zum „Beschäftigungschancengesetz“ beschlossen.Die ursprünglich bis zum 31.12.2010 befristeten Sonderregelungenzum Kurzarbeitergeld wurden damit bis zum 31.03.2012verlängert. Ebenfalls verlängert wurden zudem einige beschäftigungspolitischeMaßnahmen wie etwa EingliederungsgutscheinefürÄltere.Die beschlossenen Maßnahmen im Überblick:• Längere Geltungsdauer für wesentliche Erstattungsregelungender Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit.• Erleichterte gesetzliche Voraussetzungen für Kurzarbeitergeldund Gleichstellung von Konjunktur- und Saisonkurzarbeitergeldsind ebenfalls länger anwendbar.• Die Regelungen, mit denen die Teilnahme an Transfermaßnahmenund am Transferkurzarbeitergeld gefördert werden sollen, wurdenverbessert. Damit sollen die Auswirkungen von Personalabbauabgefedert werden.• Auslandsbeschäftigte und arbeitslose Existenzgründer sollenweiterhin die Möglichkeit haben, auf Antrag in der Arbeitslosenversicherungversicherungspflichtig zu sein.Bei „Lieferung frei Haus“ dürfen keine Kosten anfallenVersandhändler aufgepasst! Wer damit wirbt, seine Ware „freiHaus zu liefern“, darf dem Kunden keine weiteren Kosten in Rechnungstellen. Auch zusätzliche Verpackungskosten sind dann wettbewerbswidrig.Dies geht aus einem aktuellen Urteil des OberlandesgerichtsHamm (Az.: 4 U 32/10) hervor.Für AngestellteWerbungskosten bei einer AuslandsgruppenreiseReisekosten können nur dann als Werbungskosten abgezogenwerden, wenn sie beruflich veranlasst sind. Für sogenannte gemischteAufwendungen mit einer sowohl betrieblichen oder beruflichenVeranlassung auf der einen und einer privaten Veranlassungauf der anderen Seite galt bisher ein Abzugsverbot. Derartige Aufwendungenwaren, von wenigen Ausnahmen abgesehen, insgesamtder Privatsphäre zuzuordnen und nicht abzugsfähig. Nunmehrist in „gemischten“ Fällen eine Aufteilung im Verhältnis der beruflichenund privaten Zeitanteile vorzunehmen (BFH, Beschl. v. 21.09.2009,GrS 1/06, DStR 2010, S. 101).Ein FallDer Bundesfinanzhof hat in einem Fall das Finanzgericht zur Prüfungaufgefordert. Dabei muss das Finanzgericht feststellen, ob dieberuflichen und privaten Veranlassungsbeiträge objektiv voneinanderabgrenzbar sind, wenn nicht nur berufliche Gründe für dieReise bestanden haben. Im entschiedenen Fall hatte eine Gymnasiallehrerinfür Englisch an einer achttägigen Fortbildungsreise fürEnglischlehrer nach Dublin teilgenommen und dafür Dienstbefreiungerhalten. Die Reise lief nach einem festen Programm ab undumfasste neben kulturellen Vortragsveranstaltungen auch Besichtigungstermineund einen Ausflug nach Belfast (BFH, Urt. v. 21.04.2010,VI R 5/07, DStR 2010, S. 1126).


KANZLEI <strong>WITTE</strong> & <strong>SCHOLZ</strong> STEUERBERATER Konrad-Witz-Straße 40 - 78628 Rottweil - Telefon 0741 - 23 807 - Telefax 0741 - 13 807 - www.witte-scholz.deKostengrenzen für Roaming greifenZum 1. Juli 2010 greifen die neuen, von der EU verordneten Preisobergrenzenfür Roamingverbindungen. Pünktlich zum Beginn derUrlaubssaison startet auch die Kostenbremse fürs Telefon- undDatenroaming, also die Nutzung des Handys im Ausland. Die EUschreibt vor, dass die Mobilfunkbetreiber ab dem 1. Juli 2010 nochmaximal 39 Cent pro Minute für ausgehende Anrufe verlangendürfen und 15 Cent pro Minute für eingehende Anrufe. Alle von derEU vorgegebenen Beträge sind Nettobeträge, die Mehrwertsteuerkommt also noch dazu. Gespräche, die im Ausland nicht angenommenwerden und deshalb auf der Mailbox landen, dürfennicht mehr berechnet werden.Bis 2015 sollen die Unterschiede zwischen Roaming- und Inlandstarifennach dem Willen der EU dann völlig verschwinden. ImEinzelfall aber noch viel wichtiger ist die Kostenbremse beimDatenroaming, denn hier haben die Provider durch ihre exzessivenGebühren schon mehrfach negative Schlagzeilen gemacht.Berichte über Rechnungen von 10.000 Euro und mehr sind keineSeltenheit. Die EU begrenzt daher den Großhandelspreis, den sichdie Provider untereinander in Rechnung stellen.Außerdem gilt jetzt für das Datenroaming eine monatliche Preisobergrenzevon 50 Euro, sofern der Kunde nicht eine andere Obergrenzefestlegt. Allerdings haben einige Anbieter damit noch ihreSchwierigkeiten: Die Telekom hat die Kostenbremse Anfang Julivorerst wieder ausgeschaltet, um massive technische Probleme inden Griff zu bekommen.Grundstückstausch mit der GemeindeAls Tausch gilt, wenn der Eigentümer eines nicht parzelliertenGrundstücks beim Verkauf dieser Fläche eine Teilfläche ohneAnsatz eines Kaufpreises an die Gemeinde überträgt und dafür vonder Gemeinde einen Rückübertragungsanspruch auf ein entsprechendes,parzelliertes und beplantes Grundstück erhält.Siehe dazu § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Urteil vom 13.04.2010, IX R 36/09www.witte-scholz.deFÜR VERMIETERMietzahlungsfrist: Der Samstag ist kein WerktagBei der Frist zur Zahlung der Miete bis zum dritten Werktag einesMonats zählt der Sonnabend nicht mit. Würde er dazu zählen,würde das eine Verkürzung der Schonfrist für Mieter bedeuten, dieihre Miete über Bankinstitute bezahlen. Das widerspräche demSchutzzweck der Karenzzeit.DER STEUERLAND-HINWEISDie Entscheidung des BGH zur Berechnung der Karenzzeit von dreiWerktagen bei der Kündigung von Wohnraummietverhältnissengem. § 573c BGB (Urteil vom 27.04.2005 – VIII ZR 206/04) steht dem imÜbrigen nicht entgegen. Anders als eine Überweisung können dieÜbermittlung und die Zustellung eines Kündigungsschreibensdurch die Post an einem Sonnabend erfolgen. Im Gegensatz zurZahlungsfrist verkürzt sich daher die Karenzzeit für die Kündigungnicht, wenn der Sonnabend bei der Dreitagesfrist des § 573c Abs. 1S. 1 BGB – wie auch im allgemeinen Sprachgebrauch – als Werktagberücksichtigt wird.FÜR ELTERNKindergeld für im Ausland studierende KinderHängt die Kindergeldberechtigung davon ab, dass das im Auslandstudierende Kind seinen inländischen Wohnsitz beibehalten hat,kommt es oft auf die Dauer seiner Aufenthalte im inländischenElternhaus an. Dazu zählen nach Ansicht des Bundesfinanzhofsnur die Unterbrechungen des Auslandsaufenthaltes während desStudiums. Die Dauer der Inlandsaufenthalte vor dem Beginn odernach dem Ende des Studiums spielt dagegen keine Rolle.Elterngeld für Selbständige:Verspätete Einnahmen können Elterngeld doch mindernEingehende Zahlungen während der Elternzeit von Selbständigenwerden auch dann mit dem Elterngeld verrechnet, wenn sie auszuvor beendeten Aufträgen stammen. Nach einem jetzt veröffentlichtenUrteil (Az.: S 9 EG 3918/09) des Sozialgerichts Freiburg giltauch für Selbständige/Freiberufler das sog. Zuflussprinzip. Ineinem ähnlich gelagerten Fall hatte zuvor das SozialgerichtMünchen (Az.: S 30 EG 37/08) die Anrechnung noch abgelehnt.Wir begrüßen neu in unserem Team Olivia Wahle.Als Steuerfachangestellte ist sie u.a. zuständig fürJahresabschlüsse, Finanz- und Lohnbuchhaltung undSteuererklärungen...............................................................................Die in diesem Mandantenbrief enthaltenen Beiträge sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Sie dienen nur der allgemeinen Information undersetzen keine qualifizierte Beratung in konkreten Fällen. Eine Haftung für den Inhalt dieses Informationsschreibens kann daher nicht übernommen werden.

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