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Rückstellung für drohende Verluste aus ... - Rudolf X. Ruter

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Droh-verlust-rückstel-lung in t0Jahr 1 Jahr 2 … Jahr n-1 Jahr n(inklusive Summe derAbschreibungen, Auflösungdes Sonderpostensund dem Barwertder Summe <strong>aus</strong>den Abschreibungender nachträglichenHerstellungskosten)t1t2…t(n-1)ZahlungswirksamerVerpflichtungsüberschussZahlungswirksamerVerpflichtungsüberschussZahlungswirksamerVerpflichtungsüberschussZahlungswirksamerVerpflichtungsüberschusstnx1 x2 x... x(n-1) xn(1+q) 1 (1+q) 2 (1+q) ... (1+q) (n-1) (1+q) nAbb. 2: Ermittlung der Drohverlustrückstellung zum BilanzstichtagDer zahlungswirksame Verpflichtungsüberschuss (xt) der Periode t ermittelt sich alsSumme aller zahlungswirksamer Aufwendungen und Erträge dieser Periode, so dasskeine Abschreibungen und keine Erträge <strong>aus</strong> der Auflösung des Sonderpostens berücksichtigtwerden. Daher werden die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen(Abschreibung) und die nicht zahlungswirksamen Erträge (Auflösung des Sopo) kumuliertund ohne Berücksichtigung einer Abzinsung in die Drohverlustrückstellung miteinbezogen. Durch die Aktivierung nachträglicher Herstellungskosten in der Periodem muss die dar<strong>aus</strong> resultierende zusätzliche Abschreibung (Afa <strong>aus</strong> n. HK.) biszum Ende des Schwebezustandes (Periode n) addiert und auf den Bilanzstichtag (Periode0) abgezinst werden. 64 Die Drohverlustrückstellung (DVR) im Zeitpunkt t0 berechnetsich, falls DVR > 0, somit nach folgender Formel:DVR =xnnntt=m∑ +t ∑ Abschreibungt−∑Auflösung des Sopot+t=1 ( 1+q)t=1t=1(1 +n∑Afa <strong>aus</strong> n.HKq)mDie obengenannte Formel und die Abb. 2 berücksichtigen <strong>aus</strong> Vereinfachungsgründenkein unterjähriges Anfallen von Ein- und Auszahlungen. Es wurde jeweils angenommen,dass alle Zahlungsströme am Ende der jeweiligen Periode anfallen. DieSumme der Auflösung des Sonderpostens ist anzusetzen, wenn die Gesellschaft dasWahlrecht zum passivischen Ausweis von Investitionszuschüssen in Anspruchnimmt. Durch diese Vorgehensweise wird sichergestellt, dass die Höhe der Drohverlustrückstellungunabhängig von der Ausübung des Ansatzwahlrechts bei Investitionszuschüssenist.64 Annahme, dass die Auszahlung und die Aktivierung der nachträglichen Herstellungskosten in der selbenPeriode (Periode m) anfallen.Freitag, 16. Februar 2001 16:58 14

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