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Arbeitsvertrag

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ASTAG<strong>Arbeitsvertrag</strong>Checkliste <strong>Arbeitsvertrag</strong>1 VertragsparteienArbeitgeber (Firmenname und Firmendomizil genau bezeichnen)Arbeitnehmer (Personalien, Heimatort, Wohnort, Zivilstand)2 Tätigkeit / Funktion des StelleninhabersBei Bedarf mit separater Funktions- und Stellenbeschreibung3 ArbeitsantrittDatum der ArbeitsaufnahmeBefristetes oder unbefristetes Anstellungsverhältnis4 Lohn und ZulagenBruttolohn pro Monat13. Monatslohn oder GratifikationÜberzeitabgeltungEv. Prämien (z.B. für unfallfreies Fahren)Kinder- oder Familienzulage gemäss kantonalen Vorschriften (Höhe, Dauer, usw.)5 SpesenMahlzeitenansätzeÜbernachtungsentschädigungNebenkosten (Telefon usw.)Pauschalspesen (internationale Transporte)Abgabetermin der Spesenrechnung6 Pensionskassegesetzlich vorgeschriebene Leistungen gemäss BVGvereinbarte ZusatzleistungenPrämienverteilung auf Arbeitgeber / ArbeitnehmerAufnahmebedingungen7 Unfallversicherunggesetzlich vorgeschriebene Leistungen UVGZusatzleistungen für NichtbetriebsunfallVersicherer (SUVA)Prämien (Betriebsunfallversicherung zu Lasten Firma, Nichtbetriebsunfallversicherung zu LastenArbeitnehmer8 Lohnzahlung bei Verhinderunga) obligatorischer Militär- oder ZivildienstLohnfortzahlungen gemäss OR oder gemäss den regionalen ergänzende Bestimmungen ASTAG/ Les Routiers Suissesnicht obligatorische Militärdienstleistungen sind in separater Vereinbarung zu regelnb) UnfallLohnfortzahlung mindestens 80%, gemäss den Bestimmungen des UVGd) KrankheitLohnfortzahlung 80% (Krankentaggeld-/Lohnausfalls-Versicherung (während 720 bzw. 730Tagen innerhalb von 900 aufeinander folgenden Tagen)2009 © ASTAG


ASTAG<strong>Arbeitsvertrag</strong>Prämienanteil Arbeitnehmer maximal 50%Arztzeugnis, VertrauensarztObligatorische Mutterschaftsversicherung (www.bsv.admin.ch)9 Arbeitszeitgemäss Arbeits- und Ruhezeit-Verordnung ARV (46 Stunden/Woche)ÜberzeitregelungAbgeltung (ARV bzw. ArG) mit Lohnzuschlag von 25% oder, mit Einverständnis desArbeitsnehmers, durch Kompensation 1:110 FerienGesetzlich vorgeschrieben sind 4 Wochen (Lehrlinge 5 Wochen)Für ASTAG-/LRS-Mitglieder gilt die Landesvereinbarung (Kapitel 2, Artikel 3): Der jährlicheFerienanspruch beträgt 5 Wochen, wenn der Arbeitnehmer das 50. Altersjahr vollendet undmindestens 5 Jahre in der Firma tätig war, oder nach 20 vollendeten Dienstjahren in der Firma.Regelung bei Angestellten im Stundenlohn (Zuschlag zum Stundenlohn)11 FeiertageGesetzliche Regelung (1. August), kantonale Regelungen12 ProbezeitGemäss OR (1-3 Monate)Beidseitig gleichlang7 Tage Kündigungsfrist während der Probezeit13 KündigungGemäss OR im 1. Dienstjahr 1 Monat, im 2. bis und mit 9. Dienstjahr 2 Monate, ab 10. Dienstjahr3 MonateLängere Kündigungsfristen nach gegenseitiger Vereinbarung möglichSperrfristen sind zu beachten (OR 336c)14 ErgänzungenIntegrierte Bestandteile des <strong>Arbeitsvertrag</strong>es müssen aufgeführt werden:ARVEv. Funktions- und StellenbeschreibungEv. Firmenreglement / Organisationshandbuch / BetriebsordnungEv. SpesenreglementArbeits- und ÜberzeitenregelungLandesvereinbarung / Ergänzende regionale Bestimmungen ASTAG - LRSusw.Die erwähnten, in den <strong>Arbeitsvertrag</strong> integrierten, firmenspezifischen Regelungen sind mit Ort,Datum und beidseitiger Unterschrift zu versehen und müssen dem <strong>Arbeitsvertrag</strong> beigelegtwerden.2009 © ASTAG

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