HANDBUCH
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ERLÄUTERUNG MUSTER-HONORARABRECHNUNG<br />
1) ANSCHRIFT:<br />
Angabe der genauen Adresse. Straße und PLZ muss stimmen.<br />
Außerdem muss darauf geachtet werden, dass bei der SV-Einstufung<br />
„C“ nicht der Partnername in der Anschrift steht.<br />
2) SV-EINSTUFUNG:<br />
Die SV-Einstufung muss eindeutig gekennzeichnet sein. Das<br />
wechseln der SV-Einstufung von „E“ auf „A“ ist nur halbjährlich<br />
möglich.<br />
3) RECHNUNGSNUMMER:<br />
Hier kann die Rechnungsnummer der Trainerin/des Trainers<br />
eingetragen werden (für die eigene Buchhaltung).<br />
4) KURSINFORMATIONEN:<br />
Hier müssen die gesamten Informationen zum Kurs eingetragen<br />
werden. Werkvertragsnummer = Kursnummer; Veranstaltungstitel<br />
= lt. Kursmappe; Veranstaltungsort = lt. Kursmappe;<br />
Gegenstand = lt. Stundenplan<br />
5) LEHRBEAUFTRAGUNG:<br />
Hier wird nicht der Zeitraum der Veranstaltung, sondern der<br />
Zeitraum der Abrechnung lt. Arbeitsbericht eingetragen.<br />
6) PAUSCHALHONORAR:<br />
Ist das Produkt aus Honorar/Stunde mal Stunden lt. Arbeitsbericht.<br />
Und ist pauschal anzuweisen. Nähere Informationen<br />
erhalten Sie bei Ihrem/Ihrer zuständigen Produktmanager/in.<br />
7) FAHRTEN:<br />
Die Felder „von“ und „bis“ müssen unbedingt ausgefüllt werden,<br />
um die Fahrten nachvollziehen zu können. Im letzten<br />
Feld wird wieder das Produkt eingetragen (Anzahl der Fahrten<br />
* Anzahl der KM/Fahrt * amtliches Kilometergeld).<br />
8) GESAMTSUMME:<br />
Summe aus Pauschalhonorar und Fahrten.<br />
9) BANKVERBINDUNG:<br />
Alle Felder richtig ausfüllen.<br />
10) DATUM und UNTERSCHRIFT:<br />
Datum der Abgabe und Unterschrift sind Voraussetzung damit<br />
die Abrechnung bearbeitet werden kann.<br />
Wichtige Infos:<br />
E-Trainer/innen müssen alle im 1. Halbjahr abgehaltenen<br />
Unterrichtstage noch vor dem 30.6.20xx abgeben. Für<br />
Tage, die im 2. Halbjahr unterrichtet wurden ist Stichtag der<br />
31.12.20xx. Wenn diese Fristen nicht eingehalten werden,<br />
kommt es zu Zwangsverrechnungen.<br />
Die fertig ausgefüllten Abrechnungen müssen mit den Arbeitsberichten<br />
abgegeben werden. Die Abgabe ist im Großraumbüro,<br />
im Kundenservice oder in der Zweigstelle möglich.<br />
Wenn die Werkvertragsabrechnung nicht vollständig ausgefüllt<br />
wird, müssen Sie damit rechnen, dass Sie die Abrechnung<br />
vom Referat retourniert bekommen.<br />
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