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ERLÄUTERUNG MUSTER-HONORARABRECHNUNG<br />

1) ANSCHRIFT:<br />

Angabe der genauen Adresse. Straße und PLZ muss stimmen.<br />

Außerdem muss darauf geachtet werden, dass bei der SV-Einstufung<br />

„C“ nicht der Partnername in der Anschrift steht.<br />

2) SV-EINSTUFUNG:<br />

Die SV-Einstufung muss eindeutig gekennzeichnet sein. Das<br />

wechseln der SV-Einstufung von „E“ auf „A“ ist nur halbjährlich<br />

möglich.<br />

3) RECHNUNGSNUMMER:<br />

Hier kann die Rechnungsnummer der Trainerin/des Trainers<br />

eingetragen werden (für die eigene Buchhaltung).<br />

4) KURSINFORMATIONEN:<br />

Hier müssen die gesamten Informationen zum Kurs eingetragen<br />

werden. Werkvertragsnummer = Kursnummer; Veranstaltungstitel<br />

= lt. Kursmappe; Veranstaltungsort = lt. Kursmappe;<br />

Gegenstand = lt. Stundenplan<br />

5) LEHRBEAUFTRAGUNG:<br />

Hier wird nicht der Zeitraum der Veranstaltung, sondern der<br />

Zeitraum der Abrechnung lt. Arbeitsbericht eingetragen.<br />

6) PAUSCHALHONORAR:<br />

Ist das Produkt aus Honorar/Stunde mal Stunden lt. Arbeitsbericht.<br />

Und ist pauschal anzuweisen. Nähere Informationen<br />

erhalten Sie bei Ihrem/Ihrer zuständigen Produktmanager/in.<br />

7) FAHRTEN:<br />

Die Felder „von“ und „bis“ müssen unbedingt ausgefüllt werden,<br />

um die Fahrten nachvollziehen zu können. Im letzten<br />

Feld wird wieder das Produkt eingetragen (Anzahl der Fahrten<br />

* Anzahl der KM/Fahrt * amtliches Kilometergeld).<br />

8) GESAMTSUMME:<br />

Summe aus Pauschalhonorar und Fahrten.<br />

9) BANKVERBINDUNG:<br />

Alle Felder richtig ausfüllen.<br />

10) DATUM und UNTERSCHRIFT:<br />

Datum der Abgabe und Unterschrift sind Voraussetzung damit<br />

die Abrechnung bearbeitet werden kann.<br />

Wichtige Infos:<br />

E-Trainer/innen müssen alle im 1. Halbjahr abgehaltenen<br />

Unterrichtstage noch vor dem 30.6.20xx abgeben. Für<br />

Tage, die im 2. Halbjahr unterrichtet wurden ist Stichtag der<br />

31.12.20xx. Wenn diese Fristen nicht eingehalten werden,<br />

kommt es zu Zwangsverrechnungen.<br />

Die fertig ausgefüllten Abrechnungen müssen mit den Arbeitsberichten<br />

abgegeben werden. Die Abgabe ist im Großraumbüro,<br />

im Kundenservice oder in der Zweigstelle möglich.<br />

Wenn die Werkvertragsabrechnung nicht vollständig ausgefüllt<br />

wird, müssen Sie damit rechnen, dass Sie die Abrechnung<br />

vom Referat retourniert bekommen.<br />

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